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Linnemann fordert Bürgergeld-Stopp für gesuchte Straftäter


In Kürze:

  • CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert den Entzug von Bürgergeld bei offenen Haftbefehlen.
  • Die CDU will stärker gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch vorgehen.
  • Derzeit gibt es keinen automatisierten Datenabgleich zwischen Jobcentern und Strafverfolgungsbehörden.
  • Behörden registrierten 2024 bundesweit 421 Fälle bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs.

 
Der Generalsekretär der CDU, Carsten Linnemann, hat als Maßnahme gegen möglichen Missbrauch von Sozialleistungen gefordert, flüchtigen Kriminellen das Bürgergeld zu streichen. Gegenüber „BILD“ mahnte Linnemann am Mittwoch, 20. Mai, ein härteres Vorgehen gegen Sozialleistungsmissbrauch an.
Ein wichtiger Schritt dabei wäre aus seiner Sicht, die Auszahlung von Bürgergeld an Personen zu beenden, gegen die in Deutschland ein Haftbefehl vorliegt. Außerdem plant Linnemann, gegen organisierten Betrug im Zusammenhang mit Bürgergeld vorzugehen. Dieser sei einer der Gründe für die deutlich gestiegenen Wahlergebnisse der AfD etwa im Ruhrgebiet.

Bandenmäßiger Missbrauch von Bürgergeld im Fokus

Linnemann verwies auf Fälle, in denen Menschen aus Rumänien und Bulgarien „nach Deutschland kommen, nur wenige Stunden arbeiten, sich den Rest aufstocken lassen und darüber hinaus schwarzarbeiten“. Dies werde von darauf spezialisierten Banden organisiert. Betroffene quartiere man in „Schimmelbuden“ ein. Vor allem NRW sei ein Schwerpunktgebiet, erklärte der Wahlkreisabgeordnete aus Paderborn.
Konkrete Zahlen, wie häufig tatsächlich per Haftbefehl gesuchte Personen in Deutschland Bürgergeld beziehen, nennt Linnemann nicht.
Zum Stichtag 1. Juli 2025 gab es laut Bundesregierung im Bundesgebiet in 147.995 Fällen Vormerkungen im gemeinsamen Fahndungssystem der Polizei von Bund und Ländern. Von den genannten Fällen richten sich 16.281 gegen rumänische und 5.317 gegen bulgarische Staatsangehörige – beide gehören damit zu den am häufigsten betroffenen Nationalitäten, wie einer Antwort auf eine Frage der AfD-Fraktion vom vergangenen Jahr hervorgeht. Die Zahl ist insgesamt rückläufig, es handelt sich zudem um Momentaufnahmen, da laufend offene Haftbefehle vollstreckt werden, allerdings auch wieder neue ausgeschrieben werden.

Kein automatisierter Datenabgleich zwischen Jobcenter und Staatsanwaltschaft

Wie viele Personen, gegen die Haftbefehle bestehen, gleichzeitig auch Bürgergeld beziehen, geht aus den Zahlen nicht hervor. Grundsätzlich hat das Bestehen eines Haftbefehls auch keine Auswirkungen auf die Zahlung von Sozialleistungen – zumindest, solange dieser nicht vollstreckt ist.
Eine Rechtsgrundlage für einen automatisierten Datenabgleich zwischen Arbeitsämtern und Staatsanwaltschaften besteht nicht. Daten, die Bürgergeld-Empfänger betreffen, unterliegen dem Sozialgeheimnis. Jede Weitergabe an Dritte bedarf einer gesetzlichen Befugnis oder einer entsprechenden Interessenabwägung im Einzelfall.
Nach derzeitiger Gesetzeslage könnten Jobcenter hingegen nur anlassbezogen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Justizverwaltung Auskünfte einholen. Dafür muss es jedoch einen begründeten Verdacht auf möglichen Leistungsmissbrauch geben.

Kein automatischer Anspruch auf Bürgergeld für EU-Bürger

Was den Umfang des Problems des sogenannten bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs in Deutschland anbelangt, haben die Arbeitsämter 2024 insgesamt 421 Fälle erfasst. In 209 Fällen davon erstatteten sie Anzeige, wie epd basierend auf Zahlen des Bundesarbeitsministeriums berichtete.
Als Paradebeispiel für „bandenmäßigen Leistungsmissbrauch“ gelten die auch von Linnemann skizzierten Fälle, in denen Arbeitsverhältnisse von EU-Bürgern vorgetäuscht werden. Damit sollen bestehende Ausschlusstatbestände von Sozialleistungen umgangen werden. EU-Bürger haben nur dann Anspruch auf Bürgergeld in Deutschland, wenn sie zuvor in Deutschland beschäftigt und unfreiwillig arbeitslos sind.
Im Fall des bandenmäßigen Missbrauchs geben sich Täter als Arbeitgeber oder Vermieter aus, um Betroffenen die formalen Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen zu verschaffen. Diese müssen in weiterer Folge die Leistungen teilweise oder vollständig an kriminell organisierte, oft menschenhandelsähnliche Strukturen abführen. Häufig handelt es sich dabei auch um die gleichen Strukturen, die Einreise und Unterbringung organisiert hatten.
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AfD in Sachsen bei 42 Prozent – CDU verliert deutlich an Zustimmung

Die AfD klettert in Sachsen laut einer neuen INSA-Umfrage auf einen neuen Rekordwert von 42 Prozent. Das sind sieben Prozentpunkte mehr als im Juni letzten Jahres. Seit fast einem Jahr hatte keines der etablierten Umfrageinstitute eine entsprechende Erhebung für Sachsen veröffentlicht.
Die CDU von Ministerpräsident Michael Kretschmer stürzt demnach um fünf Prozentpunkte auf 21 Prozent ab. Das BSW verliert vier Punkte und kommt auf sieben Prozent.
SPD und Grüne halten sich bei je sechs Prozent, die Linke bei neun. Sonstige Parteien kommen zusammen auf neun Prozent.

Jeder 2. mögliche Unionswähler tendiert zur AfD

Weitere Ergebnisse der Umfrage: Fast jeder Zweite in Sachsen (49 Prozent) hat entweder schon einmal AfD gewählt oder kann es sich vorstellen. Nur 39 Prozent schließen eine AfD-Stimmabgabe kategorisch aus, so wenige wie vorher noch nie von INSA gemessen.
Das maximale Potenzial der CDU liegt der Umfrage zufolge bei nur noch 36 Prozent. Fast jeder zweite potenzielle Unionswähler (52 Prozent) tendiert aktuell zur AfD.

Ministerpräsident Kretschmer vor AfD-Landeschef

Könnten die Sachsen ihren Ministerpräsidenten direkt wählen, würde Amtsinhaber Michael Kretschmer (CDU) den AfD-Landeschef Jörg Urban klar schlagen.
44 Prozent würden laut der Umfrage für Kretschmer stimmen, 20 Prozent für Urban, 22 Prozent für keinen der beiden.
Vor allem ältere Wähler und Anhänger von CDU, SPD, Grünen und Linken halten dem Ministerpräsidenten die Treue, so das Ergebnis der Umfrage.
Nur 35 Prozent sind zufrieden oder eher zufrieden, 58 Prozent geben an, unzufrieden oder sehr unzufrieden zu sein.

85 Prozent sind mit der Bundesregierung unzufrieden

Dramatisch fällt das Urteil der Sachsen über die Bundesregierung aus. 85 Prozent sind unzufrieden, nur zwölf Prozent sind zufrieden.
76 Prozent geben an, ihr Vertrauen in die politische Gestaltungskraft von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sei geringer geworden, lediglich vier Prozent sehen eine Verbesserung.
INSA hatte die Umfrage zwischen dem 13. und 20. Mai unter 1.000 Personen durchgeführt wurde. In Auftrag gegeben hatte die Erhebung das Portal „Nius“ von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt. (dts/red)
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Sachsen-Anhalt: Wie weit eine AfD-Regierung Beamte austauschen kann


In Kürze:

  • AfD-Politiker Ulrich Siegmund kündigt weitreichenden Umbau der Verwaltung in Sachsen-Anhalt an.
  • Gewerkschaften und Politiker warnen vor einem Angriff auf Neutralität und Funktionsfähigkeit des Staatsapparats.
  • Das Beamtenrecht erlaubt zwar den Austausch politischer Beamter, setzt aber klare verfassungsrechtliche Grenzen.
  • Im Fall umfassender Umbauten wären hohe Kosten und zahlreiche Gerichtsverfahren zu erwarten.

 
Mehrere Politiker der übrigen Parteien haben zuletzt deutliche Kritik an der Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten für Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, geübt. Dieser hatte in der Vorwoche gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs bei den Landtagswahlen eine dreistellige Zahl an Stellen in der Verwaltung neu zu besetzen.
Dabei solle es nicht nur um Ministerien, Staatssekretariate und deren Stäbe gehen. Auch Leitungspositionen auf der Arbeitsebene der Ministerien sowie in einzelnen Abteilungen und Referaten stünden zur Disposition. Damit wolle die AfD eine mögliche Obstruktion ihrer Politik aus dem Staatsapparat heraus verhindern. Auch die landeseigenen Gesellschaften sollen einen Führungswechsel erfahren.

Kritik an AfD-Plänen zur Umbesetzung von Verwaltungsstellen in Sachsen-Anhalt

Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, wirft der Partei im „Stern“ vor, „Gefolgsleute statt Fachleute“ in die Verwaltung zu holen. Das sei „nicht nur verfassungsrechtlich ein No-Go, sondern auch sicherheitspolitisch gefährlich“. Angesichts einer Fülle neuartiger Bedrohungen sei ein „funktionierender Staatsapparat mit Profis“ von entscheidender Bedeutung. Die von der AfD anvisierten Umstrukturierungen seien ein „Angriff auf die innere Sicherheit“.
Bedenken äußerte auch der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. Er sieht mit Blick auf die Landtagswahl die Gefahr, dass „Parteien wie die AfD oder die Linke ihre Parteisoldaten an entscheidender Stelle installieren können“. Gegenüber dem „Handelsblatt“ regt Teggatz an, Vorkehrungen zu treffen. So könne man die Ernennungsbefugnis politischer Beamter „ausschließlich auf Staatssekretärsebene“ beschränken.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sieht hinter der Ankündigung der AfD einen möglichen Angriff auf das Remonstrationsrecht. Dieses gibt Beamten das Recht, Befehle zu beeinspruchen, wenn diese gegen das Gesetz oder die Verfassung verstoßen. Das Gesetz sieht diesbezüglich sogar eine Pflicht vonseiten der Beamten selbst vor. Kopelke regt an, Regierungsmitgliedern einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei den Zugang zu Verschlusssachen zu erschweren.

Landesrecht kann „politische Beamte“ definieren – aber nicht uferlos

Grundsätzlich ist es üblich, dass im Fall eines Regierungswechsels Führungsposten in der Verwaltung neu besetzt werden. Üblich ist das vor allem bei sogenannten politischen Beamten. Paragraf 30 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) bestimmt, dass diese jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.
Dabei handelt es sich um Beamte auf Lebenszeit, die „ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen“. Um welche Ämter es sich dabei handelt, ist nach Landesrecht zu bestimmen. Insofern hätte eine von der AfD geführte Regierung grundsätzlich einen weiten Spielraum, um zu definieren, für welche Posten die Bestimmungen über politische Beamte gelten sollen.
Allerdings ist dieser Spielraum nicht grenzenlos. Neben dem allgemeinen Willkürverbot des Artikels 3 Grundgesetz ist auch das Lebenszeitprinzip des deutschen Beamtenrechts (Art. 33 Abs. 5 GG) begrenzt. Das Beamtenrecht ist demnach „unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ zu regeln und fortzuentwickeln. Dass Beamte grundsätzlich auf Lebenszeit in Diensten des Staates bleiben, gehört dazu.

Bundesverfassungsgericht setzt enge Grenzen für politische Beamtenstatus-Regelungen

Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 9. April 2024 (2 BvL 2/22) betont, dass eine Durchbrechung des Lebenszeitprinzips nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist. Eine solche Abweichung setzt voraus, dass die fortdauernde Übereinstimmung des Amtsträgers mit den politischen Zielen der Regierung für die wirksame Aufgabenerfüllung unerlässlich ist. Nur dann kann ein neues Kabinett eine Funktion als die eines „politischen Beamten“ einordnen.
In der zitierten Entscheidung ging es um die Einordnung des Amtes des Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen als „politischer Beamter“. Diese hat das Bundesverfassungsgericht verneint. Weder der Aufgabenbereich noch der Entscheidungsspielraum des Amtes rechtfertigten eine solche Einstufung. Auch die gegenüber der Landesregierung bestehenden Beratungs- und Unterstützungsaufgaben sowie weitere Gesichtspunkte begründeten keinen hinreichenden politischen Charakter.
Um ein Amt als „politisch“ einzuordnen und den jeweiligen Amtsinhaber jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen zu können, bedarf es besonderer sachlicher Gründe, die sich aus dem Amt selbst ergeben. Entscheidend ist, dass die Funktion nach ihrer Art und ihren Aufgaben einen gesteigerten politischen Vertrauensbezug aufweist.

Besonderes politisches Vertrauensverhältnis nur für bestimmte Positionen erforderlich

Eine AfD-Regierung könnte in diesem Sinne nicht jedes beliebige Amt pauschal politisieren, nur um den jeweiligen Amtsinhaber entlassen zu können. Im Fall von Staatssekretären liegt der politische Charakter auf der Hand. Auch die Einordnung von Regierungspräsidenten oder bestimmten Spitzenposten in Ministerien, Polizei oder Inlandsgeheimdienst als politisch wäre zulässig.
Demgegenüber reicht es für Schulräte, Kita-Leitungen oder ähnliche Fachverwaltungen aus, ihre Funktionen in sachlicher und gesetzesgebundener Weise auszuüben. Ein besonderes politisches Vertrauensverhältnis zur jeweiligen Regierung ist in diesen Bereichen nicht erforderlich. Es dürfte auch nicht verlangt werden.
In allgemeinen Bereichen der Verwaltung – von der Bildung über die Verwaltung bis hin zu nicht exponierten Sicherheitsfunktionen – müssen andere Vorgaben ausreichen. So ist jede Verwaltung an die Gesetze gebunden. Beamte trifft im Rahmen ihrer Amtsausübung eine Verpflichtung zu Neutralität, politischer Mäßigung und Verfassungstreue.

Verfassungsschutz zeigt: Politische Beamte können abgelöst werden – müssen aber nicht

Mit den jeweils „grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen“ jeder neuen Regierung inhaltlich übereinstimmen müssen Beamte nicht. Bei Bedenken über die Gesetzes- und Verfassungskonformität einer Weisung greifen die Vorschriften über Recht und Pflicht zur Remonstration. Beamte haben dann die Möglichkeit, auf eine schriftliche Anordnung zu bestehen, und notfalls übergeordnete Stellen anzurufen. Weisungen, die gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder Ordnungswidrigkeiten darstellen würden, müssen nicht befolgt werden.
Im Fall eines Regierungswechsels – ob auf Ebene des Bundes oder eines Landes – gehören Staatssekretäre, die Stäbe der Ministerien und Chefpositionen in der Ministerialverwaltung selbst zur typischen Spitze. Dort ist ein Austausch üblich und wird regelmäßig auch vorgenommen. Auch Präsidenten bestimmter Ämter oder Geheimdienste gelten als politische Beamte.
Ein Automatismus, was den einstweiligen Ruhestand anbelangt, besteht dabei jedoch nicht. So dienten beispielsweise Hubert Schrübbers, Heinz Fromm und Thomas Haldenwang unter Regierungen unterschiedlicher Couleur als Verfassungsschutzpräsidenten des Bundes. In Thüringen dient der 2015 eingesetzte Chef des Landes-Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, auch noch unter Mario Voigt.

Politischer Stellenwechsel in der Verwaltung bei Regierungswechseln

Leitungspositionen darunter – wie jene in Abteilungen oder Referaten – gelten als politisch sensibel. Ihr Austausch ist rechtlich schwieriger und unterliegt stärker überprüfbaren Beschränkungen. Auf Bundesebene sind nach dem Wechsel im Kanzleramt von Helmut Kohl zu Gerhard Schröder 1998 rund 60 Prozent der Posten von Staatssekretären und Ministerialdirektoren neu besetzt worden – in Zahlen waren das laut „Zeit“ 82 von 136.
Mit dem Wechsel zu Angela Merkel hat die Union 43 Prozent der Positionen in den sieben übernommenen Ministerien und dem Bundeskanzleramt neu besetzt. Nach der Rückkehr der SPD in die Bundesregierung 2013/14 wurden 63 Prozent der politischen Positionen personell erneut. Dabei wurden nicht alle Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
In einigen Fällen spielte auch freiwilliges Ausscheiden eine Rolle, einige Amtsträger wurden auf gleichwertige andere Posten versetzt. Im Auswärtigen Amt gilt es als verbreitetes Vorgehen, Beamte auf Botschafterposten zu versetzen, um in der Berliner Zentrale strategische Positionen neu besetzen zu können. All diese Veranlassungen betrafen jedoch die Ebene explizit politischer Beamter – auf Länderebene ist die Fluktuation deutlich geringer.

Welle von Prozessen und Explosion der Gerichtskosten zu befürchten

Im Normalfall greifen im Beamtendienstverhältnis die dienstrechtliche Fürsorgepflicht und das Recht auf amtsangemessene Verwendung. Versetzungen, Umsetzungen oder Abordnungen bedürfen regelmäßig der Zustimmung oder einer rechtlich sauberen Begründung. Dazu gehört etwa der Nachweis einer dienstlichen oder organisationsrechtlichen Notwendigkeit. Bei der Versetzung eines Beamten ist darauf zu achten, dass die neue Verwendung angemessen und gleichwertig ist. Zwangsversetzungen in schlechter dotierte Ämter sind rechtlich ebenfalls riskant.
Im normalen Verwaltungsalltag ist die Beamtentätigkeit auf Kontinuität angelegt. Ein Regierungswechsel ändert nicht automatisch die Laufbahnen oder Statusrechte der vielen tausend Fachbeamten in den Ministerien und nachgeordneten Behörden. Der Austausch „hunderter Beamter“ im Verwaltungsapparat eines Landes wäre im Vergleich zu üblichen Regierungswechseln sehr weitreichend. Sie würde über die klassische Spitze hinaus in die operative Verwaltung hineinreichen.
Für die AfD würde ein solcher weitreichender Umbau eine Reihe von Herausforderungen schaffen. Immerhin würde er auch eine deutliche Veränderung in beamtenrechtlichen Kategorien, Organisationshoheit und Stellenstruktur bedeuten. Die Landesregierung müsste sich voraussichtlich auf eine Vielzahl an Prozessen von Personen einstellen, die sich zu Unrecht als politische Beamte eingeordnet sehen.

Fragezeichen bezüglich der Personaldecke der AfD

Dazu käme eine Reihe von Kosten. Bei frühzeitigem Ruhestand müssten Vorruhestandsgehälter und Pensionen bezahlt werden. Wird ein Posten kommissarisch besetzt, wären vielfach doppelte Besetzungskosten damit verbunden. Kommt es zum Rechtsstreit, ist mit zusätzlichem Aufwand für Gerichtskosten oder mögliche Abfindungen zu rechnen. Je höher die Zahl der betroffenen Amtsträger ist, umso höher wird der Gesamtaufwand für die Landeskasse.
Darüber hinaus ist fraglich, ob die AfD über die erforderliche Personaldecke verfügt, um eine so hohe Anzahl an freiwerdenden Posten mit Amtsträgern zu besetzen, die entsprechend qualifiziert und verwaltungserfahren sind. Dazu kommt auch noch die Überprüfung der Verfassungstreue. Eine mögliche Rekrutierung externer Kräfte – etwa aus anderen Bundesländern – und Einarbeitung würde weitere Kosten verursachen.
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INSA-Ranking: Alice Weidel steigt auf Platz 4 – auch Reichinnek gewinnt Zustimmung


In Kürze:

  • Boris Pistorius bleibt laut INSA Deutschlands beliebtester Politiker vor Cem Özdemir und Hendrik Wüst.
  • AfD-Chefin Alice Weidel verbessert sich um vier Plätze auf Rang 4.
  • Friedrich Merz landet im Politikervergleich auf dem letzten Platz.
  • In aktuellen Wahlumfragen liegt die AfD bundesweit deutlich vor der Union.

 
Das am Montag, 18. Mai, von INSA für „BILD“ erhobene Politikerranking bestätigt die aktuellen Stimmungstendenzen in der deutschen Politik. An der Spitze bleibt alles unverändert: Boris Pistorius führt weiterhin vor Cem Özdemir und Hendrik Wüst.
Auffällig ist hingegen der deutliche Sprung von AfD-Chefin Alice Weidel, die sich im Vergleich zur Vorwoche um vier Plätze verbessert und inzwischen Rang 4 erreicht. Damit überholt sie unter anderem Markus Söder.
Nicht auf der Liste vertreten war Johann Wadephul, der in anderen Umfragen zuletzt ebenfalls hohe Beliebtheitswerte bis in den Bereich von Platz 4 erreicht hatte.

INSA-Umfrage: Weidel profitiert von hoher Bewertung im eigenen Lager

Das INSA-Institut befragte vom 15. bis 18. Mai insgesamt 2.005 Wahlberechtigte, die Politiker auf einer Skala von 0 (sehr schlecht) bis 10 (sehr gut) bewerten sollten. Alice Weidel erhielt dabei von Anhängern der eigenen Partei einen sehr hohen Wert von 8,5, während sie bei Wählern anderer Parteien deutlich schwächer abschneidet.
Insgesamt erreicht sie so einen Durchschnittswert von 4,0 Punkten und liegt damit knapp vor den CSU-Politikern Markus Söder und Alexander Dobrindt, die jeweils auf 3,9 kommen.
An der Spitze steht weiterhin Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius mit 5,0 Punkten als bestplatzierter SPD-Politiker. Parteichef Lars Klingbeil folgt mit 3,7 Punkten auf Rang 13, während Ko-Vorsitzende Bärbel Bas mit 3,4 Punkten auf Platz 17 zurückfällt.

Neben Weidel, Reichinnek und Schwerdtner gewinnen an Zustimmung

Boris Pistorius bleibt sowohl bei SPD- als auch bei Unionsanhängern auf Platz 1 der Beliebtheitsskala – ein Ergebnis, das vor allem für die Union bemerkenswert ist. Unter deren Anhängern liegt er noch vor Ministerpräsident Hendrik Wüst, der mit 4,1 Punkten Platz 3 erreicht. CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz landet hingegen mit 2,7 Punkten auf dem letzten Platz unter den 20 abgefragten Politikern.
Mit 4,4 Punkten belegt Ministerpräsident Cem Özdemir Rang 2 und ist damit der einzige Vertreter seiner Partei in den Top 10. Franziska Brantner verbessert sich leicht auf 3,5 Punkte und Rang 15, während Katharina Dröge mit 3,4 Punkten knapp dahinter liegt.
Zu den Gewinnern zählt auch die Linkspartei: Heidi Reichinnek erreicht mit 3,6 Punkten Platz 10 und zieht an CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann vorbei. Parteisprecherin Ines Schwerdtner verbessert sich ebenfalls auf 3,5 Punkte und überholt damit Lars Klingbeil.

INSA sieht Friedrich Merz auf dem letzten Platz aller abgefragten Politiker

Im aktuellen INSA-Ranking liegt der designierte FDP-Chef Wolfgang Kubicki mit konstanten 3,9 Punkten auf Platz 7. Sahra Wagenknecht folgt mit 3,7 Punkten auf Platz 9 und bleibt damit unter den zehn bestbewerteten Politikern, ebenso wie Vertreter nicht mehr im Bundestag vertretener Parteien.
Julia Klöckner fällt mit ebenfalls 3,7 Punkten von Platz 5 auf Platz 8 zurück. AfD-Co-Vorsitzender Tino Chrupalla verbessert sich um zwei Plätze auf Rang 14 und erreicht 3,5 Punkte.
Am unteren Ende des Rankings stehen CDU-Politiker Katherina Reiche (3,2) und Jens Spahn (2,8) noch vor Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz, der damit den letzten Platz unter den abgefragten Politikern belegt.
Der Umfragetrend zeigt sich im Einklang mit weiteren Umfragen jüngerer Zeit, die einen deutlichen Absturz der CDU und Zugewinne für die AfD ausweisen. Am 16.5. präsentierte INSA eine Umfrage zur Bundestagswahl, bei der die AfD mit mittlerweile 29 Prozent deutlich vor der Union (22 Prozent) liegt. Die Grünen ziehen mit 14 Prozent (plus 1,5) an der SPD vorbei, die nur noch auf 12 Prozent (minus 1) käme.

AfD legt in mehreren Umfragen zu – auch auf Kosten der CDU

Im Gegensatz zum Politikerranking verliert die Linke laut INSA bundesweit an Zustimmung und käme nur noch auf 10 Prozent (minus 1). FDP und BSW würden trotz prominenter und gut bewerteter Vertreter keinen Einzug in den Bundestag schaffen und liegen jeweils bei 3 Prozent (minus 0,5).
Deutlich voran liegt die AfD laut INSA auch in Sachsen-Anhalt mit 42 Prozent. Die CDU kommt dort nur noch auf 24 Prozent. Darüber hinaus wären dort nur noch Linke (12 Prozent) und SPD (6 Prozent) im Landtag vertreten.
In Berlin hingegen kann sich die CDU mit 20 Prozent noch an der Spitze halten. Die AfD liegt dort bei 18 Prozent, dahinter rangieren SPD (16 Prozent) sowie Grüne und Linke mit je 15. In beiden Bundesländern wird im Herbst gewählt.
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18. Mai: Stromsteuer soll sinken | Zweifel am Heizungsgesetz | Zivilschutz

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Stromsteuer soll sinken

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert angesichts hoher Energiepreise weitere Entlastungen für Verbraucher und drängt auf eine Senkung der Stromsteuer. Voraussetzung seien allerdings Spielräume im Bundeshaushalt. CSU-Chef Markus Söder geht noch weiter: Er verlangt die komplette Abschaffung der Stromsteuer und spricht sich zudem für eine Verlängerung des Tankrabatts aus.

Zweifel am Heizungsgesetz

Die Opposition und kritische Stimmen aus der Union bezweifeln, dass das neue Heizungsgesetz einer Anfechtung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten würde. Sie verweisen auf den Klimabeschluss aus Karlsruhe von 2021. Darin hatten die Richter geurteilt, dass das Grundgesetz die Regierung zur „Herstellung von Klimaneutralität“ verpflichtet.

Zivilschutz

Bundesinnenminister Dobrindt plant zehn Milliarden Euro für den Ausbau des Bevölkerungsschutzes und der zivilen Verteidigung auszugeben. Vorgesehen sind eine Taskforce an 50 Standorten, 1.000 neue Spezialfahrzeuge, 110.000 Feldbetten und der Ausbau des THW. Zudem will der Bund alle öffentlichen Schutzräume wie Bunker, Tunnel und Tiefgaragen in der Warn-App NINA erfassen.

Trump macht Druck

US-Präsident Trump fordert den Iran zu zügigem Handeln auf. Washington verlangt von Teheran, sein Atomprogramm aufzugeben und das Ende der Kontrolle über die Straße von Hormus. Der Iran will bislang jedoch nicht über sein Nuklearprogramm verhandeln und signalisiert Bereitschaft für eine Fortsetzung der Kämpfe. Zugleich sorgen Drohnenangriffe auf ein Kernkraftwerk der Vereinigten Arabischen Emirate für Spannungen.

Neuer Ministerpräsident

In Rheinland-Pfalz stellt die CDU erstmals nach 35 Jahren SPD-Regierung wieder den Ministerpräsidenten. Gewählt worden ist Gordon Schnieder, der Bruder von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. CDU und SPD bilden erstmals eine große Koalition in Mainz und besetzen jeweils fünf Ministerposten. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen beide aus.
 
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Druck auf Koalition wächst – Söder spricht vom „Weimarer Weg“

Die Koalition aus Union und SPD steht nach eigener Einschätzung vor wegweisenden Wochen – und angesichts des Aufwinds der AfD in Umfragen zusätzlich unter Druck.
CSU-Chef Markus Söder warnt vor einem Aus der Regierung. „Wenn jetzt wieder eine demokratische Regierung scheitert, aus welchen Gründen auch immer, (…), dann gehen wir den Weimarer Weg“, sagte der bayerische Ministerpräsident am Samstag, 16. Mai, auf dem Katholikentag in Würzburg. „Die Anzeichen sind doch da. Es ist nicht das Gleiche, aber es ist irgendwie ähnlich.“
Der CSU-Landesgruppenvorsitzende im Bundestag, Alexander Hoffmann, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Diese Koalition muss halten und liefern.“ Er sieht die Koalition unter Zwang, Lösungen für die Probleme des Landes zu finden. Sonst wüchsen die radikalen Ränder. „Das war das Problem der Weimarer Demokratie, und diesen Fehler sollten die Parteien der Mitte heute nicht wiederholen.“
Die Weimarer Republik war die erste demokratische Republik in Deutschland. Sie endete 1933 mit der Machtübergabe an Adolf Hitlers Nationalsozialisten und der Errichtung der Diktatur. Historiker sehen nur sehr begrenzt Parallelen zur Gegenwart und warnen davor, die AfD mit den Nazis gleichzusetzen.

Reformpaket bis zum Sommer angestrebt

Angesichts der Wirtschaftskrise und dieses Umfragedrucks will die Bundesregierung vor den anstehenden Landtagswahlen Handlungsfähigkeit beweisen und bis zur Sommerpause ein großes Reformpaket schnüren: zu den zentralen Themen Steuern, Arbeitsmarkt, Rente und Bürokratieabbau. Doch bei der konkreten Umsetzung gibt es noch große Differenzen.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sagte im ARD-„Bericht aus Berlin“, er sei sich sicher, dass es die Koalition schaffe, sich auf Kompromisse zu einigen. Das habe die Koalition bereits bewiesen, sagte Miersch mit Blick etwa auf das Tariftreuegesetz.

Steuerreform

Zu den dicken Brocken gehört eine Steuerreform, welche die Koalition mit Wirkung zum 1. Januar 2027 plant – um vor allem kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Das Vorhaben kostet viele Milliarden, die Finanzierung ist unklar.
Die SPD will höhere Einkommen und Erbschaften stärker belasten. Die CSU fordert den Koalitionspartner aber auf, nicht allein auf Umverteilung innerhalb des Systems zu setzen.
„Wir sind einen großen Schritt auf die SPD zugegangen und können uns vorstellen, uns bei der Reichensteuer zu bewegen“, schrieb CSU-Landesgruppenchef Hoffmann auf der Plattform X. „Im Gegenzug muss aber auch etwas von der SPD kommen. Es kann keine Gegenfinanzierung ausschließlich innerhalb des Einkommensteuersystems geben. Reine Umverteilung führt in die Sackgasse, weil sie keinen Wohlstand schafft.“
Bei der Einkommensteuer ist zu unterscheiden zwischen dem Spitzensatz im regulären Tarifverlauf – das sind 42 Prozent – und der Reichensteuer, die derzeit bei Ledigen ab knapp 278.000 Euro greift und 45 Prozent beträgt.

Pauschale Kürzungen?

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte sich für eine pauschale Abschmelzung bei allen Subventionen und Steuervergünstigungen um fünf Prozent ausgesprochen, um Steuerentlastungen zu finanzieren. Miersch nannte dies in der ARD einen Ansatz.
Allerdings habe die „Rasenmäher“-Methode das Problem, dass man dann auch an elementare Dinge gehe, die möglicherweise sehr wichtig seien. Er nannte etwa den sozialen Wohnungsbau. Zu einer möglichen Erhöhung der Mehrwertsteuer sagte Miersch, dies würde untere Einkommen überproportional belasten.

Konsens mit Sozialpartnern? Verdi-Chef kritisiert Merz

Die Koalition will Arbeitgeber und Gewerkschaften in den Reformprozess einbinden. Das könnte aber schwierig werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds am Dienstag für tiefgreifende Sozialreformen geworben – und dafür Pfiffe und Buhrufe kassiert.
Verdi-Chef Frank Werneke warf Merz vor, für die Reformpläne der Bundesregierung bislang keinen Konsens mit den Gewerkschaften gesucht zu haben. Er warnte in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ vor einem Abbau von Arbeitnehmerrechten. Auch ein höheres Renteneintrittsalter sei nichts, wozu man Ja sagen werde.

Umfrage sieht AfD im Bund bei 29 Prozent

Auf Bundesebene steigt die AfD beim Meinungsforschungsinstitut Insa auf 29 Prozent (plus eins gegenüber der Vorwoche) – den höchsten je für sie gemessenen Wert.
Die Union fällt in der Erhebung für die „Bild am Sonntag“ auf 22 Prozent (minus eins) zurück – bei Insa ihr schwächster Wert seit mehr als vier Jahren. Die SPD rutscht auf 12 Prozent (minus eins). Zusammen erreicht Schwarz-Rot nur noch 34 Prozent.
Andere Institute sahen die AfD zuletzt zwischen 25 und 28 Prozent und die Union zwischen 22 und 24 Prozent. Wahlumfragen sind generell mit Unsicherheiten behaftet. (dpa/red)
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CSU-Landesgruppenchef: Minderheitsregierung wäre Signal der Schwäche an die Welt

Der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann, hat Diskussionen über eine mögliche Minderheitsregierung mit Duldung durch die AfD scharf verurteilt. „Es wäre überhaupt nicht möglich, die größte Volkswirtschaft in Europa mit einer Minderheitsregierung zu regieren“, sagte Hoffmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Samstagsausgaben). „Wir wären von jetzt auf gleich der große Unsicherheitsfaktor Europas – mit allen möglichen Folgen, auch auf den Finanzmärkten. Das wäre ein dramatisches Signal an die Welt.“
Jegliche Zusammenarbeit mit der AfD sei nicht nur wegen der „radikalen Köpfe“ ausgeschlossen, sondern auch wegen der Inhalte. „Sollen wir dann ernsthaft über einen Nato- oder EU-Austritt diskutieren, oder über eine Hinwendung zu Putin? Das kommt absolut nicht infrage.“

Warnung vor Instabilität

Wenn die Menschen den Eindruck hätten, dass die demokratische Mitte die Herausforderungen des Landes nicht mehr lösen könne, wüchsen die radikalen Ränder, sagte der CSU-Politiker. „Das war das Problem der Weimarer Demokratie und diesen Fehler sollten die Parteien der Mitte heute nicht wiederholen.“ Die schwarz-rote Koalition müsse „halten und liefern“.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte kürzlich zum Jahrestag der schwarz-roten Koalition sowohl eine Minderheitsregierung als auch Neuwahlen kategorisch ausgeschlossen. In einer Rede beim CDU-Wirtschaftsrat sagte der Kanzler Anfang Mai: „Ich sage hier sehr klar und deutlich: Eine Minderheitsregierung ist für mich keine Option und ich werde sie nicht eingehen und ich werde sie nicht auslösen.“

Wachsende Unzufriedenheit im Land

Laut einer Umfrage haben fast die Hälfte der Bürger in Deutschland die Geduld mit der kriselnden Bundesregierung verloren. In einer Erhebung des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der „Welt am Sonntag“ sprachen sich 47 Prozent der Befragten dafür aus, dass die Koalition aufgelöst werden sollte.
Bei der Frage, was nach einem vorzeitigen Ende von Schwarz-Rot passieren sollte, sprachen sich 38 Prozent für Neuwahlen aus, nur neun Prozent würden die Bildung einer Minderheitsregierung aus CDU/CSU vorziehen. Für eine Fortführung des schwarz-roten Bündnisses sind 30 Prozent der Befragten. Jeder Vierte konnte sich für keines der drei Szenarien entscheiden.
Das Vertrauen in die schwarz-rote Koalition hat im Osten Deutschlands erheblich stärker gelitten als im Westen der Republik. So sprachen sich in der Umfrage 46 Prozent der Ostdeutschen für ein vorzeitiges Ende von Schwarz-Rot und für anschließende Neuwahlen aus, in den westdeutschen Ländern waren es 35 Prozent. Einen Fortbestand des Regierungsbündnisses wollten 22 Prozent im Osten und 31 Prozent im Westen. Eine Minderheitsregierung wird in Ost wie West nur von neun Prozent gewünscht.

Altersgruppen und politische Stimmung

Besonders stark ausgeprägt ist die Präferenz für baldige Neuwahlen in den mittleren Altersgruppen quer durchs Land. 46 Prozent der Befragten im Alter zwischen 50 und 59 Jahren äußerten diesen Wunsch. In der Gruppe der 40- bis 49-Jährigen waren es 41 Prozent. In der jüngsten Wählergruppe im Alter von 18 bis 29 Jahren wird das Neuwahl-Szenario indes nur von 27 Prozent bevorzugt.
Für die Umfrage befragte YouGov zwischen dem 8. und dem 11. Mai 2353 Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. (afp/red)
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AfD plant in Sachsen-Anhalt umfangreiche Umbesetzungen in Behörden

Im Fall einer Regierungsübernahme der AfD in Sachsen-Anhalt müssten Teile der Beamtenschaft in der Landesverwaltung um ihre Jobs bangen. Das berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“ am Freitag, 15. Mai.
Demnach gibt es in der Partei bereits Pläne, nach einem Sieg bei der Landtagswahl im September eine dreistellige Zahl von Stellen im Land neu zu besetzen. „Hier scheint eine Zahl von 150 bis 200 Stellen realistisch“, sagte AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund der Zeitung.

Posten in Behörden im Fokus

Es geht demnach nicht nur um Posten für mögliche Minister, Staatssekretäre und deren Stäbe – sondern auch um die Ebene darunter, also Leitungsposten auf der Arbeitsebene der Ministerien oder Chefposten in anderen Behörden im Land.
Der Gedanke dahinter: Die AfD will im Fall eines Wahlsiegs sichergehen, dass ihre Regierungspolitik nicht innerhalb des Beamtenapparates aufgehalten wird. Siegmund sagte zwar, dass seiner Erfahrung nach „auf viele Abteilungs- und Referatsleiter“ in den Ministerien gesetzt werden könne.
„Wenn jedoch versucht werden sollte, unsere Arbeit aktiv zu blockieren, müssen wir natürlich Maßnahmen ergreifen“, sagte er der MZ. Siegmund erklärte zudem: „Große Teile der mittleren Ebene sind nicht politisch besetzt. Grundsätzlich reichen wir jedem die Hand, egal welcher politischen Couleur.“
Die Pläne der AfD betreffen nicht allein die Ministerien. „Unser Blick richtet sich natürlich nicht nur auf die Landesverwaltung, sondern auch auf landeseigene Gesellschaften“, sagte Siegmund. Abschaffen wolle er beispielsweise die Landesenergieagentur. (dts/red)
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Nach Bas-Aussage: Das sagen die offiziellen Zahlen über Zuwanderung in Sozialsysteme


In Kürze:

  • Bundesarbeitsministerin Bas räumt die Realität von Sozialmissbrauch ein
  • Arbeitslosenquote unter allen Ausländern in Deutschland fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner
  • Der Ausländeranteil unter allen Bürgergeldempfängern lag 2025 bei 47,6 Prozent.

 
Die Debatte, inwiefern Zuwanderer in Deutschland von Sozialleistungen leben, gewinnt zunehmend an Fahrt – und könnte die Stimmung unter den Regierungsparteien weiter belasten.
Innenexperte Stephan Mayer (CSU) stellte im Gespräch mit der „BILD“ klar:
„Einwanderung in den Sozialstaat bedroht den Zusammenhalt! Fakt ist: Immer mehr Zuwanderer drängen in unser Sozialsystem – und bringen das System an die Belastungsgrenze und an den Rand des Kollapses.“
Der Bayer reagierte damit auf eine Aussage der SPD-Parteivorsitzenden und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Diese hatte in der Vorwoche auf Nachfrage des AfD-Abgeordneten René Springer im Bundestag am 6. Mai erklärt, dass „niemand“ in die deutschen Sozialsysteme einwandere.
Mayer vertrat gegenüber „BILD“ dagegen die Meinung, dass für Bedürftige „immer weniger Geld da“ sei, „weil die Falschen, die nie in das System einbezahlt haben und das nie tun werden, von uns alimentiert werden“.

Poseck: „Echte Belastung für die Gesellschaft“

Auch der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) bezeichnete Zuwanderung in die Sozialsysteme in der „BILD“ als eine „echte Belastung für die Gesellschaft“. Wer Sozialbetrug begehe, untergrabe das Vertrauen in den Staat und gefährde den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
„Sozialbetrug schadet der Allgemeinheit, belastet den Steuerzahler und entzieht denen die Mittel, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind“, sagte Poseck. Bas verschließe „offensichtlich die Augen vor der Realität“.
Inwiefern der Streit das Treffen der Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung im Bundeskanzleramt überschattet haben könnte, ist bislang nicht bekannt.

Bas spricht über Sozialmissbrauch

Wenige Stunden vor dem Treffen hatte Bas das Thema während ihrer Rede auf dem DGB-Bundeskongress noch einmal aufgegriffen. Bei der Befragung der Bundesregierung habe sie „leider zu kurz“ geantwortet, so die SPD-Chefin am Dienstag, 12. Mai, in Berlin.
Unstrittig sei, dass es „Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land“ gebe. Dieser werde auch von ihrer Partei scharf abgelehnt und bekämpft. Das sei „nur fair“ gegenüber jenen, „die das Ganze mit Steuermitteln und Beiträgen finanzieren“, argumentierte Bas ähnlich wie Poseck. Wie der SPD-Kampf gegen die illegale Ausnutzung des Sozialsystems derzeit konkret aussieht, ließ Bas offen.
Stattdessen warb sie für Verständnis für die Motive der Zuwanderer: „Es gibt viele Gründe, warum Menschen […] aus guten Gründen in unser Land kommen, weil sie vor Verfolgung, vor Krieg und Terror fliehen oder weil sie als Fachkräfte in diesem Land dringend gebraucht werden“, so Bas.
Dann schob sie einen Seitenhieb – wahrscheinlich in Richtung AfD – nach: Sie verabscheue es, „wenn Rechtsextreme […] genau diese Gruppen gegeneinander ausspielen“.

BA-Institut bestätigt überdurchschnittlich viele Sozialfälle unter Zuwanderern

Am 6. Mai, also am selben Tag, an dem Bas im Bundestag erklärt hatte, dass „niemand in unsere Sozialsysteme“ einwandern würde, war der jüngste Zuwanderungsmonitor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erschienen. Beim IAB handelt es sich um eine Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Nach einer IAB-Grafik zu den Arbeitsmarktindikatoren gehen primär die in Deutschland registrierten 1,4 Millionen Ukrainer sowie 2,1 Millionen Angehörige der wichtigsten Asylherkunftsländer deutlich seltener einer sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Erwerbsarbeit nach als der Durchschnitt aller gut 14 Millionen Ausländer, die in Deutschland leben.
Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Foto: Bildschirmfoto/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Die Gruppe „Insgesamt“ bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung in Deutschland (deutsche und ausländische Staatsangehörige).

Wie das IAB auf Nachfrage von Epoch Times bestätigte, wurde die Beschäftigungsquote auf der Basis jener Bevölkerungsgruppe errechnet, deren Angehörige im Januar mindestens 15 und höchstens 64 Jahre alt waren. Dieses Erwerbspersonenpotenzial sei rund 53 Millionen Menschen stark. Beschäftigte ab 65 Jahren seien nicht berücksichtigt worden. Die Gesamteinwohnerzahl Deutschlands liegt derzeit bei knapp 84 Millionen.

Ukrainer und Asylbewerber mit höchster Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote war mit 37,5 Prozent bei den Ukrainern am höchsten, gefolgt mit 26,7 Prozent bei Staatsangehörigen aus den zugangsstärksten Asylherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia.
Unter allen in Deutschland lebenden Ausländern lag dieselbe Quote im Januar bei 15,3 Prozent, bei Zugewanderten aus der EU bei 10 Prozent und im Schnitt der Gesamtbevölkerung (Gruppe „Insgesamt“) bei 7,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote unter allen Ausländern war also fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner. Flüchtlinge waren dreieinhalbmal so oft erwerbslos. Ukrainer, von denen 40 Prozent im Jahr 2023 Alleinerziehende waren, waren sogar fast fünfmal so häufig erwerbslos.
Den 1,1-Punkte-Unterschied zur offiziellen BA-Arbeitslosenstatistik vom Januar 2026 (6,6 Prozent/3,085 Millionen) erklärte das IAB damit, dass seine Berechnungen auf einer anderen „periodengleichen und eingeschränkten Bezugsgröße“ basierten. „Vereinfacht gesagt fällt aus methodischen Gründen der Nenner etwas kleiner und die entsprechende Quote damit etwas größer aus“, erklärte ein IAB-Mitarbeiter auf Epoch-Times-Anfrage. Zu Details verwies er auf den Methodenbericht der BA.
Auf Bürgergeld als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II waren im Januar mit 52,1 Prozent mehr als die Hälfte der in Deutschland angemeldeten Ukrainer, 39,6 Prozent der Menschen aus Asylherkunftsländern und 19,1 Prozent aller in Deutschland lebenden Ausländer angewiesen.
EU-Ausländer nahmen zu 8,8 Prozent SGB-II-Hilfsleistungen in Anspruch, waren also nur geringfügig bedürftiger als die Gesamtbevölkerung (8,1 Prozent).

Beschäftigungsquote bei Ukrainern und Flüchtlingen leicht gestiegen

Bei den Beschäftigungsquoten zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Während mehr als zwei Drittel des gesamten Erwerbspersonenpotenzials  (69,1 Prozent) einer abhängigen Arbeit nachgingen, waren es bei den Zugewanderten aus der EU 61,5 Prozent und unter allen Ausländern 56,7 Prozent.
Noch geringer war die Beschäftigungsquote in der Gruppe der Menschen aus Asylherkunftsländern (49,9 Prozent) und bei den Ukrainern (37 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr (Februar 2025) hat sich die Quote bei den beiden letztgenannten Gruppen allerdings um 4,1 Prozentpunkte (Asylherkunftsländer) beziehungsweise um 4,6 Punkte (Ukraine) verbessert.
Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 betrifft Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Menschen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, und Ungarn. Foto: Bildschirmfoto/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 bezeichnet Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Eingewanderte aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Erwerbstätige Beamte oder Selbstständige wurden in der Beschäftigungsstatistik nicht mit berücksichtigt.

Die Bundesregierung hatte geplant, Ukrainern, die nach dem 1. April 2025 einreisten, keine Bürgergeldleistungen mehr nach dem SGB II, sondern nur noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren.
Das entsprechende Leistungsrechtsanpassungsgesetz (BT-Drucksache 21/3539) ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Nach der ersten Lesung im Bundestag befindet es sich noch im parlamentarischen Verfahren.

2,6 Millionen Ausländer erhalten Sozialleistungen

Nach Angaben von „Statista“, basierend auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, machten in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 durchschnittlich rund 2,57 Millionen Ausländer Gebrauch von Grundsicherungsleistungen für ihren Lebensunterhalt. Darunter waren 1,87 Millionen Erwerbsfähige sowie 700.000 Nichterwerbsfähige, die Bürgergeld nach dem SGB II bekamen.
Unter allen Bürgergeldempfängern hatten Ausländer laut „Statista“ einen Anteil von 47,6 Prozent. Damit war jeder fünfte in Deutschland lebende Ausländer (20,3 Prozent) auf Sozialleistungen nach dem SGB II berechtigt.
Die Kosten für den Steuerzahler beliefen sich nach Informationen des „FOCUS“ auf 21,7 Milliarden Euro. SGB II-Empfänger, die im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft waren, schlugen mit 24,9 Milliarden Euro zu Buche.
Dazu kommen noch jene Personen, die Regelleistungen nach dem AsylbLG oder eine darüber hinausgehende Unterstützung erhalten. Im Jahr 2024 waren es laut Statistischem Bundesamt rund 461.000 Personen gewesen, die Asylbewerberregelleistungen erhielten.
Wenn ihr Status als Asylberechtigte, Geflüchtete oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wird, können sie nach Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales grundsätzlich die gleichen Sozialleistungen wie Inländer beanspruchen.
Offizielle Zahlen zu den Gesamtkosten der Asylpolitik liegen nicht vor.
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Sachsen: AfD und BSW verhelfen Grünen-Antrag zur Mehrheit

Ein Landtagsantrag der oppositionellen sächsischen Grünen zur Unterstützung kleiner Schlachtbetriebe hat unter anderem mit Hilfe der AfD eine Mehrheit bekommen. Die Grünen erklären dies sei unbeabsichtigt geschehen.
Im Antrag beklagte die Ökopartei unter anderem, dass kleine Schlachtbetriebe durch die Gebühren für Fleischuntersuchungen gegenüber Großbetrieben übermäßig belastet seien, und forderte, dass diese sinken sollten. Die schwarz-rote Koalition, die keine eigene Mehrheit hat und mit Hilfe wechselnder Unterstützer regiert, stimmte dagegen.
Üblicherweise lehnen die anderen Parteien in Bund und Ländern eine Zusammenarbeit mit der AfD ab. Dazu gehört auch, keine Anträge einzubringen, die nur mit Hilfe der rechts-konservativen Partei eine Mehrheit bekommen können. Die Grünen pochen dabei besonders mit Blick auf die Union auf die Einhaltung der sogenannten Brandmauer zur AfD.

Grüne „sehr bestürzt“

In Sachsen zeigten sich die Grünen im Anschluss an die Landtagssitzung „sehr bestürzt“, wie es in einer Erklärung der Fraktionsvorsitzenden Franziska Schubert heißt. „Wir haben zu keinem Zeitpunkt eine Mehrheit mit der AfD und dem BSW für diesen Antrag gesucht.“
Bis zum Ende der Debatte hätten sich AfD und BSW beim Tagesordnungspunkt acht mit dem Antrag „Entlastung kleiner Schlachtbetriebe umsetzen – Zukunft der regionalen Fleischverarbeitung sichern“ ablehnend dazu geäußert.
„Eine solche Mehrheit schmerzt uns als demokratische Fraktion zutiefst. Wir haben seit Beginn der Legislaturperiode immer wieder alles Denkbare dafür getan, dass es in diesem Landtag keine Mehrheiten durch die AfD gibt.“
Da es den „demokratischen Fraktionen“ nicht gelungen sei, durch ausreichend Präsenz eine solche Mehrheitsbildung zu verhindern sei das Ergebnis zustande gekommen.
Die AfD-Fraktion äußerte anschließend in einer Erklärung: „Die Brandmauer ist damit gefallen. (…) Ein herzliches Dankeschön an die Grünen.“ Zugleich betonte die Fraktion, dass es zuvor „in Hinterzimmern keine Absprachen zwischen Grünen und AfD“ gegeben habe.

Pragmatischer Umgang auf Kommunalebene

Der Vorfall ist nicht das erste Mal, dass Ergebnisse mit AfD-Stimmen zustandekommen. Aufgrund der wachsenden Stimmenanteile der AfD – insbesondere in den östlichen Bundesländern –, ist auf Kommunalebene aber auch zunehmend auf Landesebene eine funktionierende politische Arbeit ohne Einbindung der rechts-konservativen Partei immer schwieriger.
In vielen Kommunen praktizieren die Abgeordneten daher bereits seit Jahren einen pragmatischen Umgang mit der AfD trotz „Brandmauer“.
Im Thüringer Landtag verfügt die AfD, nach der Wahl am 1. September 2024 über 32 von 88 Sitzen. Damit hält die Fraktion mehr als ein Drittel der Sitze, was ihr eine Sperrminorität verleiht.

EU-Parlament: EVP nutzt AfD-Stimmen

Im März sorgte im EU-Parlament die Einbindung der AfD durch die mit von der CDU/CSU getragenen EVP-Fraktion in die Abstimmung zu strengeren Abschieberegeln für Aufsehen.
Dadurch konnte die EVP eine neue Rückführungsverordnung durchbringen.
Am 29. Januar 2025 stimmten CDU/CSU und FDP gemeinsam mit der AfD im Bundestag für einen Entschließungsantrag der Unions-Fraktion zur Verschärfung der Migrationspolitik.
Dies war das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein Antrag im Bundestag nur mithilfe der AfD-Stimmen eine Mehrheit bekam.
CDU-Chef Friedrich Merz hatte zuvor erklärt, er wolle die Abstimmung notfalls auch mit AfD-Stimmen gewinnen, obwohl er ansonsten immer wieder das Bestehen der Brandmauer zur AfD betont.

Umfrage: Zustimmung zu Brandmauer schwindet

In Umfragen sprechen sich immer weniger Menschen für den Erhalt einer „Brandmauer“ aus.
So halten in einer aktuellen YouGov Deutschland Umfrage nur noch eine knappe Mehrheit von 46 Prozent die „Brandmauer“ der anderen Parteien gegenüber der AfD für richtig, 41 Prozent finden sie falsch.
Im Februar 2025 lag die Zustimmung noch bei 54 Prozent.
Dabei fällt ein besonders starker Rückgang unter den Unionswählern auf: Nur noch jeder Zweite (50 Prozent) unterstützt die „Brandmauer“ – neun Punkte weniger als im Februar 2025.
Hingegen gestiegen ist sie bei Grünen-Wählern (89 Prozent, +3 Punkte), Wählern der Linken (76 Prozent, +9 Punkte) und SPD-Wählern (74 Prozent, +3 Punkte).
Für die Erhebung befragte YouGov Deutschland zwischen dem 8. und 11. Mai 2026 insgesamt 2.179 Personen in einer repräsentativen Stichprobe.
Vier Monate vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt kommt in einer INSA-Umfrage die AfD auf 42 Prozent und die CDU auf 24 Prozent. Es folgen die Linke (13 %), SPD (6 %), Grüne und BSW (jeweils 4 %) und FDP (3 %). Damit steht die AfD möglicherweise kurz davor erstmals in einem Bundesland die absolute Mehrheit zu erreichen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen.
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Bekommt Sachsen-Anhalt die dritte Minderheitsregierung der Republik?


In Kürze:

  • Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September: Regierungsbildung absehbar schwierig
  • CDU-intern offenbar Minderheitsregierung mit der SPD im Gespräch
  • AfD hofft mangels Koalitionsoption auf absolute Mehrheit
  • Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen bald Innenminister in Diensten der AfD?

 
Knapp vier Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September stellt sich für den amtierenden Ministerpräsidenten Sven Schulze (CDU) die Frage, wie er eine Koalition schmieden könnte, mit der er den voraussichtlichen Wahlsieger AfD für weitere fünf Jahre auf die Oppositionsbank schicken könnte.
Nach der jüngsten Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des MDR besteht die derzeit rechnerisch einzig mögliche Mehrheitsoption der CDU (26,0 Prozent) in einem Bündnis mit zwei linken Parteien, nämlich der SPD (7) und den Linken (12). Außer der AfD (41) wird voraussichtlich keine weitere Partei mehr im Landtag sitzen.
Die Grafik zeigt das Ergebnis einer Infratest dimap-Wahlumfrage zur Wahl in Sachsen-Anhalt, Stand 7. Mai 2026. Foto: Bildschirmfoto/„dawum.de“

Die Grafik zeigt das Ergebnis einer Infratest-dimap-Umfrage zur Wahl in Sachsen-Anhalt, Stand 5. Mai 2026. Falls die SPD bis zum Wahltag am 6. September unter die Fünf-Prozent-Hürde fiele, könnte es zu einem Drei-Parteien-Parlament kommen.

Foto: Bildschirmfoto/„dawum.de“

Regierungsbildung noch ungewiss

Zusammen käme Schwarz-rot-rot auf 45 Prozent und könnte 44 der 83 Sitze im Plenum belegen. Für die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund würde es für 39 Sitze reichen.
Das Kernproblem für die CDU: Ihr Unvereinbarkeitsbeschluss aus dem Jahr 2018, der „Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit“ mit der AfD verbietet, erstreckt sich offiziell gleichermaßen auf Die Linke.
Nach Angaben der „BILD“ existieren innerhalb der CDU zwei mögliche Lösungsszenarien, über die offiziell aber niemand reden wolle. Demnach stünden namentlich nicht genannte CDU-Politiker in Berlin einer Minderheitsregierung Schulzes mit der SPD offen gegenüber. Die fehlenden Stimmen für Gesetzesinitiativen könne man sich ja bei den Linken holen. Ein „kleiner Teil“ aus dem CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt würde nach Informationen der „BILD“ dagegen eher zur Annäherung an die AfD neigen.

CDU-Bundestagsabgeordnete für Tolerierung durch die AfD

Die brandenburgische CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig hatte sich im Februar für eine CDU-Minderheitsregierung in Sachsen-Anhalt ausgesprochen, die sich ihrer Meinung nach von der AfD tolerieren lassen sollte. Eine direkte Koalition mit der AfD schloss jedoch auch Ludwig als „nicht machbar“ aus.
Der AfD-Spitzenkandidat Siegmund hat einer Tolerierung der CDU eine Absage erteilt. Sein erklärtes Ziel bleibe bei „45 Prozent plus“, weil höchstwahrscheinlich nur damit eine absolute Mehrheit möglich würde.
Aufgrund der „Brandmauer“ aller anderen Parteien zur AfD gibt es für Ulrich faktisch keinen anderen Weg, Regierungsverantwortung übernehmen zu können.

Seit 2024: CDU-Minderheitsregierungen in Thüringen und Sachsen

In Thüringen und Sachsen hatte es nach den vergangenen Landtagswahlen vergleichbar schwierige Ausgangssituationen gegeben.
Damit die CDU in Thüringen 2024 an der Macht bleiben konnte, entschloss sich CDU-Spitzenkandidat Mario Voigt zu einer Koalition mit der SPD und dem BSW, welches aus der Linken hervorgegangen war. Voigt ließ sich im Dezember 2024 trotz des Unvereinbarkeitsbeschlusses mit Stimmen der Linken zum Ministerpräsidenten wählen. Da dieses Bündnis nur auf 44 von 88 Sitzen kommt, sind Gesetze seither vom Wohlwollen der Linken oder der AfD abhängig.
CDU und SPD in Sachsen entschieden sich im Dezember 2024 ebenfalls für eine Minderheitsregierung, nachdem das BSW kein gemeinsames Dreierbündnis eingehen wollte.
Ausgestattet mit nur 51 von 120 Sitzen im Parlament bedeutet, dass die Landesregierung bei jedem Gesetzesvorhaben auf mindestens zehn Stimmen aus den Reihen der fünf Oppositionsparteien angewiesen ist. Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) wurde zudem erst im zweiten Wahlgang im Amt bestätigt.

Unvereinbarkeitsbeschluss für Schulze derzeit irrelevant

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Schulze hatte seit seiner Amtsübernahme von Reiner Haseloff Ende Januar immer wieder betont, weiterregieren zu wollen.
Mit der Frage nach dem Unvereinbarkeitsbeschluss beschäftige er sich aktuell nicht, erklärte er am 10. Mai im Gespräch mit der „Rheinischen Post“. Immerhin liege er bei der Frage nach dem Ministerpräsidenten in Umfragen „klar vorn“, obwohl er erst 100 Tage im Amt sei, gab sich Schulze zuversichtlich.
Tatsächlich würden nach dem jüngsten „Sachsen-Anhalt-Trend“ des MDR 36 Prozent der Befragten Schulze den Vorzug geben, wenn sie den Regierungschef direkt wählen könnten. Für Siegmund votierten 4 Prozentpunkte weniger. 32 Prozent sind unentschlossen.

Im Fall eines AfD-Siegs: Maaßen Innenminister?

Sollte die AfD dennoch die absolute Mehrheit gewinnen, könnte womöglich Hans-Georg Maaßen Innenminister werden.
Nach Informationen der „ZEIT“ hatten mehrere einflussreiche Politiker aus dem AfD-Landesverband bestätigt, dass der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz intern im Gespräch sei.
Auch Maaßen hat bereits Interesse signalisiert. Er gehe davon aus, dass ein künftiger Regierungschef Siegmund „gute Leute um sich herum“ benötigen werde, „die ihn unterstützen und professionell“ seien.
Nach vielen Jahren in der CDU hatte sich Maaßen Anfang 2024 entschlossen, mit der „Werte-Union“ eine konservative Partei zu gründen. Wegen schwachen Wählerzuspruchs und interner Querelen verließ er seine Partei im Herbst 2025 wieder.

Parlamentsreform schränkt Spielräume ein

Sämtliche im Landtag von Sachsen-Anhalt vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD hatten am 23. April eine Parlamentsreform verabschiedet, um dessen Arbeitsfähigkeit „auch unter den Bedingungen einer zunehmenden Fragmentierung und Polarisierung im politischen System des Landes zu gewährleisten“, wie es auf der Landtagswebsite heißt.
Das Gesetz zielt unter anderem auf Änderungen bei Sperrminoritäten, auf den Anspruch auf das Amt des Landtagspräsidenten, auf das Kündigungsrecht von Staatsverträgen, auf die Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht sowie auf neue Regeln für Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Umfeld ab.
Im Kern geht es darum, die bisherigen Spielräume der stärksten Fraktion und des Regierungschefs zu beschneiden.
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11. Mai: Beschäftigungsgarantie für PCK-Raffinerie | Pistorius in Kiew | Klimamodell revidiert

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Beschäftigungsgarantie für PCK-Raffinerie

Der Bund verlängert die Beschäftigungsgarantie für die Raffinerie in Schwedt ab Juli um sechs Monate. Das gab Wirtschaftsministerin Katherina Reiche heute bei ihrem Besuch in Brandenburg bekannt. Sie kündigte an, ein Konzept zu präsentieren, das Raffinerie-Standorte in Deutschland wirtschaftlich halten soll. Dabei nannte sie den CO2-Preis als einen möglichen Ansatzpunkt.

Pistorius in Kiew

Verteidigungsminister Boris Pistorius hat heute überraschend Kiew besucht. Er kündigte an, gemeinsam mit der Ukraine Drohnen entwickeln und produzieren zu wollen. Die Systeme sollen Reichweiten von bis zu 1.500 Kilometern erreichen. Gleichzeitig will Berlin private Geldgeber für Investitionen in ukrainische Rüstungsbetriebe gewinnen.

AfD-Bürgermeister in Brandenburg

Mit mehr als 58 Prozent der Stimmen hat die AfD in Brandenburg erstmals eine Bürgermeisterwahl gewonnen. In der Stadt Zehdenick setzte sich René Stadtkewitz im ersten Wahlgang durch. Der FDP-Kandidat folgte mit über 28 Prozent auf Platz zwei. Weitere Kandidaten etablierter Bundesparteien gab es bei der Wahl nicht.

Klimamodell revidiert

Eines der extremen Klimamodelle, RCP 8.5, wurde als unrealistisch zurückgezogen. Es sagte eine Erderwärmung von bis zu 4,8 Grad Celsius im Jahr 2100 voraus, basierend auf heute als übertrieben geltenden Annahmen. Dieses Szenario diente jahrelang als Basis für politische Entscheidungen und war Grundlage für einige zehntausend wissenschaftliche Studien weltweit. Diesen Studien wird ihre Grundlage entzogen.

„Völlig inakzeptabel“

US-Präsident Trump hat die iranische Antwort auf den amerikanischen Friedensplan entschieden zurückgewiesen. Teheran möchte vorrangig über die Beendigung der Kämpfe verhandeln und nicht über sein Atomprogramm. Der Iran wäre erst bei einem dauerhaften Friedensschluss und einer Aufhebung der Hafenblockade bereit, die Straße von Hormus wieder vollständig freizugeben.
 
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INSA: AfD in Umfrage erstmals fünf Punkte vor Union

Die AfD liegt im aktuellen „Sonntagstrend“ des Instituts INSA erstmals fünf Prozentpunkte vor der Union.
Die Partei kommt in der am Samstag veröffentlichten Umfrage auf 28 Prozent, während CDU und CSU um einen Punkt auf 23 Prozent fallen. Für die Union ist es der schwächste Wert seit mehr als vier Jahren.
Auch die SPD verliert einen Prozentpunkt und liegt nun bei 13 Prozent. Damit erreichen Union und SPD zusammen nur noch 36 Prozent. Die Grünen kommen ebenfalls auf 13 Prozent. Die Linke (11 Prozent), BSW (3 Prozent) und FDP (3 Prozent) halten ihre Werte.
Seit der Bundestagswahl im Februar 2025 haben die beiden Koalitionspartner laut der INSA-Zahlen rund ein Fünftel ihrer damaligen Wähler verloren.
INSA-Chef Hermann Binkert sagte der „Bild am Sonntag“, die die Umfrage in Auftrag gegeben hat: „Wenn sich dieser Trend verfestigt, steht Deutschland vor einer massiven Verschiebung der politischen Kräfteverhältnisse.“
Das Meinungsforschungsinstitut hatte 1.200 Personen im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 8. Mai 2026 befragt. (dts/red)
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7. Mai: Bas-Aussage löst Debatte aus | „Subventionitis“ beenden | Hantavirus-Update

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Bas-Aussage löst Debatte aus

Arbeitsministerin Bärbel Bas sorgt mit Äußerungen zur Migration für Kritik. Ihr Satz „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein“ stößt sowohl bei der Union als auch in Teilen der SPD auf deutlichen Widerspruch. Unionsfraktionsvize Günter Krings spricht von Anreizen für irreguläre Zuwanderung, der frühere SPD-Abgeordnete Joe Weingarten nennt die Aussage „völlig weltfremd“.

AfD legt in Sachsen-Anhalt weiter zu

In Sachsen-Anhalt baut die AfD vor der Landtagswahl im September ihren Vorsprung auf 41 Prozent aus. Die CDU kommt auf 26 Prozent, die Linke auf 12, die SPD auf 7 Prozent. Laut einer neuen Infratest-Umfrage würden die Grünen den Wiedereinzug in den Landtag verfehlen. 82 Prozent der Befragten haben wenig oder kein Vertrauen, dass der Staat seine Aufgaben erfüllt.

„Subventionitis“ beenden

Der Verband der Familienunternehmer fordert niedrigere Steuern und Energiekosten – und schlägt zur Gegenfinanzierung Subventionskürzungen vor. Laut Umfrage zahlen nur 12 Prozent die geplante Entlastungsprämie, viele könnten sie demnach nicht stemmen. Zudem plädiert der Verband für stärkere Anreize zum längeren Arbeiten und warnt vor höheren Spitzensteuern.

Wehrdienst-Fragebogen

Mehr als jeder vierte junge Mann hat auf das Schreiben der Bundeswehr im Rahmen des neuen Wehrdienstes nicht reagiert – trotz Antwortpflicht. Hartnäckigen Verweigerern droht ein Bußgeld. Das Verteidigungsministerium verschickte seit Jahresbeginn rund 194.000 Fragebögen. Abgefragt wurden Eignung und Bereitschaft zum Dienst. Auswertungen werden im Sommer erwartet.

Hantavirus-Update

Der Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff beschäftigt nun auch Ärzte in Deutschland: Eine Frau mit Kontakt zu einer Verstorbenen wird am Uniklinikum Düsseldorf untersucht – bislang ohne Infektionsnachweis. Für Europa stuft die EU-Kommission das Risiko für eine Ansteckung als gering ein.
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Förderung von AfD-naher Stiftung weiter unklar – Vorwurf der Verschleppung


In Kürze:

  • Entscheidung über Fördergelder für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) beim BMI noch nicht getroffen.
  • DES-Vorstandsvorsitzende Erika Steinbach hofft auf gut 25 Millionen Euro vom BMI – offener Brief bislang erfolglos.
  • Stiftungsförderung für ESN-Fraktion im EU-Parlament scheinbar erfolgt.

 
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat noch immer nicht entschieden, ob die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) in diesem Jahr erstmals Fördergelder des Bundes erhalten wird. Wie die Pressestelle des BMI auf Anfrage von Epoch Times mitteilte, dauert die Prüfung des Förderantrags noch an.
„Da es sich bei der Desiderius-Erasmus-Stiftung um deren erstmalige Prüfung auf das Vorliegen der Fördervoraussetzungen handelt, kann aktuell nicht belastbar mitgeteilt werden, wann die Prüfung abgeschlossen sein wird“, hieß es aus dem BMI.
Die DES setzt sich nach eigener Darstellung unter anderem für die „Zukunft Deutschlands als Nation“ und „für Demokratie, für Rechtsstaat und für Meinungsfreiheit“ ein.

„Normierte Kriterien“ nach Stiftungsfinanzierungsgesetz entscheidend

Die übrigen parteinahen Stiftungen, nämlich die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU), die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), die Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne), die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke) und die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), erhalten vom BMI seit Jahren Gelder in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe. Unterstützungen aus anderen Ministerien kommen noch dazu. Insgesamt beliefen sich die öffentlichen Fördermittel im Jahr 2024 auf 687 Millionen Euro.
Für die Entscheidung pro oder kontra BMI-Fördergeld für die DES sind nach Angaben des Ministeriumssprechers alleine die im Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) „normierten Kriterien“ entscheidend.
Die Tabelle zeigt die Globalzuschüsse des BMI an <span class=

193 Millionen vom Innenministerium zu verteilen

Zu den aktuellen Einzelsummen für alle geförderten parteinahen Stiftungen im Jahr 2026 hat sich das BMI nicht detailliert geäußert. Der Sprecher gab lediglich eine Gesamtsumme von 193,574 Millionen Euro an, die im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehe, also für „Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit“. Im Vorjahr sei derselbe Titel mit 168 Millionen Euro ausgestattet gewesen. Auch das Bundesverwaltungsamt nannte auf Nachfrage von Epoch Times keine detaillierteren Zahlen für jede Stiftung.
Zum Zuteilungsverfahren verwies das BMI auf Paragraph 3 des StiftFinG. Demnach ergäben sich die Anteile unter Berücksichtigung eines Sockelbetrages von 1 Prozent je Stiftung aus dem „normierten Verteilungsschlüssel sowie der im Bundeshaushalt festgesetzten Gesamtsumme“. Paragraph 3(3) regelt, dass Fördermittel „nach dem Durchschnitt der Verhältnisse verteilt“ werden, „welche die Ergebnisse der letzten vier Bundestagswahlen der jeweils nahestehenden politischen Partei widerspiegeln“.

Es geht um gut 25 Millionen Euro

Nach Angaben von DES-Vorstand und AfD-Mitglied Erika Steinbach besteht für ihre Stiftung somit ein BMI-Fördergeldanspruch in Höhe von 12,3 Prozent der im Haushaltsplan ausgewiesenen Gelder für das Jahr 2026.
Den absoluten Wert bezifferte sie auf rund 25,5 Millionen Euro. Das teilte die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete vor wenigen Tagen auf Anfrage von Epoch Times mit. „Weitere Mittel aus den anderen Fördertöpfen für politische Stiftungen haben wir bewusst nicht beantragt“, so die DES-Chefin.
Steinbach hatte am 30. März 2026 einen offenen Brief veröffentlicht, in dem sie von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) forderte, die Prüfung der DES-Förderwürdigkeit nicht mehr länger „parteitaktisch zu verschleppen“. Seither habe sie vom BMI ebenfalls lediglich die Auskunft erhalten, dass die Überprüfung noch nicht abgeschlossen sei, so die DES-Chefin gegenüber Epoch Times.
„Daraufhin haben wir das BVerfG [Bundesverfassungsgericht] angerufen und gefordert, dem BMI eine Frist bis zum 22. Mai 2026 für den zu erlassenden Bescheid zu setzen“, so Steinbach. Außer einer Eingangsbestätigung aus Karlsruhe liege ihr aber noch nichts vor. Angaben zur Herkunft der aktuell vorhandenen DES-Gelder wollte Steinbach nicht machen, da die Stiftung bislang keinen Cent von der öffentlichen Hand erhalten habe.
Im Einklang mit dem BMI wies Steinbach darauf hin, dass die DES erst seit dem 1. Januar 2026 einen grundsätzlichen Anspruch geltend machen könne. Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster sei „jede rückwirkende Fördermöglichkeit“ für die Vorjahre ohnehin entfallen, bestätigte die DES-Stiftungsleiterin.
Das OVG Münster hatte im März 2026 in zweiter Instanz geurteilt, dass der DES zumindest für das Jahr 2021 keine Fördermittel für gesellschaftspolitische Bildungsarbeit zustehen. Unter Verweis auf einen BVerfG-Beschluss begründete das OVG seine Entscheidung mit dem Umstand, dass 2021 noch gar keine verfassungskonforme Förder- und Verwaltungspraxis für parteinahe Stiftungen existiert habe.
„Die danach rechtswidrige Förderpraxis kann keine Grundlage für eine Förderung damals nicht berücksichtigter Stiftungen bieten“, befand der OVG-Präsident.

Bundesverfassungsgericht verlangte eigenes Gesetz

Das allen aktuellen Berechnungen zugrunde liegende StiftFinG war im Dezember 2023 auf Verlangen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Union, SPD, Grünen und FDP verabschiedet worden. Es gilt seit 2024. Demnach steht einer parteinahen Stiftung Förderung zu, wenn Abgeordnete der einer jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Dies trifft seit diesem Jahr für die AfD und die DES zu.
Nach Angaben des „Verfassungsblogs“ könnte speziell Paragraph 2, Absatz 4 dazu führen, dass die DES weiter leer ausgeht. Demnach muss eine politische Stiftung auch in einer rückblickenden „Gesamtschau“ die Gewähr bieten, „für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten“. Zudem darf kein Geld an eine parteinahe Stiftung fließen, wenn eine „verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung“ vorliegt.
Die Karlsruher Richter hatten aufgrund einer AfD-Klage am 22. Februar 2023 entschieden, dass die bis dahin übliche Praxis, Fördergelder für parteinahe Stiftungen jedes Jahr kurzerhand via Haushaltsgesetz festzulegen, verfassungswidrig sei. Deshalb müsse ein eigenes Gesetz für Klarheit sorgen.

BMI-Prüfungsergebnis zur Verfassungsmäßigkeit der AfD ebenfalls offen

Das BMI hatte zudem angekündigt, jenes Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zu überprüfen, auf dessen Grundlage die Gesamtpartei AfD vorübergehend als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft worden war.
Nach einem Eilverfahrensurteil des Verwaltungsgerichts Köln gilt diese Einstufung seit Ende Februar 2026 nicht mehr. Die AfD darf bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren lediglich als „Verdachtsfall“ geführt werden. Das bedeutet zugleich weniger Überwachungsbefugnisse für das BfV.
Auch in dieser Frage dauere die Prüfung noch an, teilte das BMI auf Epoch-Times-Nachfrage mit.

EU-Stiftung erhält bereits Fördergelder aus EU-Topf

Während die DES weiter auf Fördermittel des BMI wartet, gab es für die AfD-Fraktion im EU-Parlament, Europa der souveränen Nationen (ESN), scheinbar keine Schwierigkeiten, Geld aus dem EU-Haushalt zu bekommen.
Nach Informationen des „Spiegel“ soll die „Sovereignty Foundation“ (SF) für das laufende Jahr 1,1 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln der Europäischen Union erhalten. 275.000 Euro seien bereits geflossen. Sie wird vom AfD-EU-Abgeordneten Alexander Sell geleitet.
Das Nachrichtenmagazin kritisierte unter anderem die führende Rolle der AfD innerhalb der aus „Spiegel“-Sicht „rechtsextremen“ ESN-Partei nebst ihrer Stiftung, zudem die lückenhafte SF-Website, insbesondere aber die möglichen Profite für „das rechtsextreme Vorfeld“ der AfD, welche nun „auf Kosten der europäischen Steuerzahler“ zustande kommen könnten.
Sell zufolge „unterstützt und ergänzt“ die SF allerdings lediglich die Ziele der ESN-Partei „im Rahmen der von der Union verfolgten Zielsetzungen und Grundwerte“. Die Parteimitglieder setzten sich „gemeinsam ein für ein Europa der Vaterländer, Demokratie, Freiheit, Wohlstand und Zukunft“, schrieb Sell auf der Website der Stiftung.
Die EU-Abgeordneten der AfD hatten die ESN-Fraktion nach der EU-Wahl im Sommer 2024 gemeinsam mit Vertretern anderer EU-kritischer Parteien gegründet, nachdem die AfD aus ihrer bisherigen Stammfraktion, der ID, hauptsächlich auf Betreiben des französischen Rassemblement National und der italienischen Lega ausgeschlossen worden war.
Sell ließ einen Fragenkatalog von Epoch Times bis zur Veröffentlichung dieses Artikels unbeantwortet.