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Krankenkassenbeiträge: Grüne wollen Absetzung der Abstimmung zu Reform beantragen

Die Grünen wollen aus Protest gegen kurzfristige Änderungen die Abstimmung im Bundestag über die Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge verhindern.
Die Koalition wolle mit „einem chaotischen Verfahren den Deutschen Bundestag überfahren“, sagte die Fraktionschefin Katharina Dröge am Dienstag, den 7. Juli, in Berlin. Wenn Union und SPD tatsächlich auf der Abstimmung beharrten, „werden wir die Absetzung beantragen“.

Grüne wollen Abstimmung über Krankenkassen-Reform blockieren

Die Grünen hätten am Montag 300 Seiten Änderungsanträge zu der Reform bekommen, sagte Dröge. Heute sei dann aufgefallen, dass darin auch ein Fehler gewesen sei, weshalb alles nochmals überarbeitet werden müsse.
Das Ganze sei „schlampig und chaotisch“ verlaufen, kritisierte die Grünen-Fraktionschefin. Sie forderte die Koalition angesichts der Tragweite der Reform auf, das Gesetz „noch einmal ganz gründlich zu prüfen“ und es erst nach der Sommerpause im September zur Abstimmung zu stellen.
Über einen Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung in dieser Woche würde wahrscheinlich zum Auftakt der Plenarsitzung am Mittwochnachmittag (14.00 Uhr) in einer Geschäftsordnungsdebatte abgestimmt. Bekommen die Grünen keine Mehrheit für ihren Antrag, würde die Abstimmung wie geplant am Freitag erfolgen.
Am selben Tag soll auch der Bundesrat über die Reform befinden. Dazu liefen am Dienstag noch Verhandlungen mit den Ländern, die Nachbesserungen bei der Krankenhausfinanzierung fordern.

Krankenkassen vor riesigem Defizit

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von über 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor. (afp/red)
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Private Haushalte finanzieren mehr als die Hälfte der Gesundheitsausgaben

Privathaushalte haben 2024 mehr als die Hälfte der laufenden Gesundheitsausgaben finanziert.
Sie übernahmen 286,8 Milliarden Euro der Gesamtausgaben in Höhe von 528,5 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Damit betrug der Anteil 54,3 Prozent. Die Privathaushalte trugen 8,7 Prozent mehr zur Finanzierung bei als im Vorjahr.
Der Anteil lag damit wieder auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Corona-Pandemie. Bis 2022 war der Anteil auf 49,5 Prozent gesunken.
Neben den Privathaushalten beteiligen sich Unternehmen, der Staat und private Organisationen ohne Erwerbszweck an den Gesundheitskosten.

Die Unternehmen zahlen etwa ein Drittel

Die Finanzierungsbeiträge der Unternehmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr prozentual mit einem Plus von 9,5 Prozent am stärksten und lagen 2024 bei 31,1 Prozent.
Der Beitrag des Staates blieb mit 14,0 Prozent hingegen nahezu unverändert. Die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck haben hingegen 3,4 Prozent mehr für die laufenden Gesundheitskosten ausgegeben und kamen auf einen Anteil von 0,6 Prozent.
Knapp die Hälfte der von den Privathaushalten finanzierten Mittel entfiel auf Sozialversicherungsbeiträge.
Rund ein Fünftel waren sonstige inländische Einnahmen. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben, die von Privathaushalten für ambulante oder stationäre Pflege oder den Kauf von rezeptfreien Medikamenten finanziert wurden.
Bei den Unternehmen waren 85 Prozent des Finanzierungsbeitrags auf Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber zurückzuführen. Der Staat brachte 90,1 Prozent seines Finanzierungsbeitrags für Transfers und Zuschüsse auf.
Dazu zählen unter anderem der jährliche Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds und die Beihilfen der öffentlichen Arbeitgeber. (afp/red)
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Bundestag debattiert milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der GKV


In Kürze:

  • Bundesregierung plant Einsparungen und Mehreinnahmen von 16,3 Milliarden Euro ab 2027
  • Ziel: Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge
  • Gesundheitsministerin Warken warnt vor Finanzierungslücke von bis zu 44 Milliarden Euro bis 2030
  • Opposition kritisiert Leistungskürzungen und unzureichende Bundesbeteiligung

 
Am Freitag, 12.6., beriet der Bundestag in erster Lesung den Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Geplant sind Einsparungen und zusätzliche Einnahmen, die bereits im kommenden Jahr greifen sollen. Das Gesetz gilt als Auftakt einer umfassenderen Gesundheitsreform.
Nach der Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Gesundheitsausschuss. Ziel ist es, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und so steigende Beiträge zu vermeiden.

Warken: Mit „einnahmenorientierter Ausgabenpolitik“ GKV stabilisieren

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unterstreicht die Dringlichkeit des Gesetzentwurfs angesichts der angespannten Lage der GKV. Ohne Gegenmaßnahmen drohe bis 2030 eine Finanzierungslücke von rund 44 Milliarden Euro. Ziel sei es, Einnahmen und Ausgaben wieder in Einklang zu bringen und weitere Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden. Man habe sich weitgehend an die Vorschläge der vom Bundeskabinett eingesetzten Finanzkommission Gesundheit gehalten.
Warken betonte, Leitprinzip der Koalition sei eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“. Künftige Mehrausgaben seien unvermeidbar, etwa durch demografische Entwicklung und technologischen Fortschritt. Diese dürften jedoch nicht von der Einnahmenentwicklung entkoppelt werden; Versicherte müssten einen erkennbaren Nutzen für ihre Beiträge erhalten.
Zudem verwies sie darauf, dass der Bund erstmals einen kleinen Beitrag zu den Kosten der Versorgung von Grundsicherungsempfängern übernehme; perspektivisch solle dieser Anteil steigen. Das Gesetz sei ein erster Schritt, weitere Strukturreformen würden folgen.

SPD unterstützt Konsolidierung

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, bezeichnete die GKV als „zentrales Versprechen des Sozialstaates“. Er wies darauf hin, dass ohne Gegenmaßnahmen zur derzeitigen Entwicklung eine neue Beitragsspirale drohe.
Die Konsolidierung der Finanzen der GKV müsse jedoch ohne soziale Schieflagen erfolgen. Mit dem Einstieg in die stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen nehme dieser seine Finanzierungsverantwortung wahr, was positiv zu bewerten sei. Zugleich kündigte Pantazis an, die SPD werde darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Als nächste anstehende Reformschritte nannte er mehr Prävention, eine stärkere Primärversorgung und eine bessere Steuerung von Patientenströmen. Bis Ende des Jahres soll die FinanzKommission Gesundheit einen Bericht über mögliche Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung der GKV vorlegen.

Unionsfraktion: Nur erster Schritt

Für die Unionsfraktion verteidigte Simone Borchardt den Gesetzentwurf. Die Opposition habe zwar Kritik geäußert, aber keine tragfähigen Alternativen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgelegt.
Borchardt räumte zugleich ein, dass Deutschland über eines der teuersten Gesundheitssysteme verfüge, bei Gesundheitsergebnissen und Lebenserwartung aber nicht zur Weltspitze gehöre. Deshalb seien Strukturreformen unvermeidlich. Das Gesetz sei ein notwendiger, aber keineswegs letzter Schritt. Man werde in den Ausschussberatungen die Details sorgfältig prüfen, das Gesetz insgesamt gehe aber in die richtige Richtung.

Kritik der Opposition

AfD: Gesetz löst das Finanzproblem der GKV nicht

Die AfD wies darauf hin, dass bereits die Kalkulation im Vorfeld des Gesetzes nicht aufgehe. Die tatsächliche Finanzierungslücke liege bereits um 3,5 Milliarden Euro höher als von der Regierung kalkuliert. Nicole Hess kritisierte Einsparungen in Kernbereichen der Gesundheitsversorgung, etwa bei der Psychotherapie.
Schon heute fehlen zehntausende Therapieplätze, zudem ist mit weiter steigenden Wartezeiten zu rechnen. Diese könnten sich von derzeit rund neun Monaten auf bis zu 15 Monate verlängern. Zusätzlich wird auf höhere Zuzahlungen, steigende Pflegekosten und zunehmende Belastungen für Arztpraxen hingewiesen.
Versicherungsfremde Leistungen müssten vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, forderte Hess. Stattdessen werde der Bundeszuschuss sogar gekürzt. Das Gesetz stabilisiere die GKV daher nicht nachhaltig.

Grüne: „Rasenmähermethode“

Janosch Dahmen (Grüne) sprach von einem Gesetzentwurf, dessen Berechnungsgrundlagen bereits vor Beginn der Beratungen teilweise überholt seien. Die Finanzierungslücke falle inzwischen deutlich größer aus als erwartet.
Dahmen warf der Regierung insbesondere vor, aus den 66 Vorschlägen der FinanzKommission Gesundheit vor allem pauschale Kürzungen übernommen zu haben. Dies verschlechtere die Versorgung, gefährde Krankenhäuser und belaste Rettungsdienste.
Der Grünen-Politiker kritisierte zudem die aus seiner Sicht unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund.

Linke: Belastung für Beschäftigte

Stella Merendina von der Linksfraktion warnte vor negativen Folgen für Pflegekräfte und Klinikpersonal. Sie verwies auf den gekündigten Tarifvertrag bei der Charité, wo derzeit ein Arbeitskampf stattfindet. Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Pflegekräfte könnten sich weiter verschlechtern, so Merendina. Mit weniger Geld lasse sich kein zusätzlicher Personalaufbau erreichen.
Die Deckelung des Pflegebudgets und die geplante Zentralisierung der Krankenhausversorgung könnten zusätzlichen Druck auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen erzeugen.

Die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs

Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung kurzfristig die gesetzliche Krankenversicherung entlasten – im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro. Bis 2030 wird ein Entlastungsvolumen von bis zu 38,1 Milliarden Euro angestrebt.
Zu den zentralen Maßnahmen gehören:
  • Begrenzung der Vergütungssteigerungen im Gesundheitswesen auf die Kostenentwicklung bzw. Grundlohnrate
  • Kürzung oder Abschaffung von Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken
  • Höhere Abschläge für die Pharmaindustrie
  •  Erhöhung des Apothekenabschlags
  •  Einführung eines Zusatzbeitrags statt kostenloser Mitversicherung des Ehepartners
  •  Erhöhung der Zuzahlungen beim Zahnersatz
  •  Einführung von Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld
  •  Keine Erstattung mehr für Cannabisblüten sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen durch die GKV
  •  Deckelung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen
  •  Kürzung der Werbeausgaben der Krankenkassen
  •  Schrittweise stärkere Beteiligung des Bundes an den Gesundheitskosten für Empfänger der Grundsicherung

Hintergrund: Warum die GKV unter Druck steht

Die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung sind seit Jahrzehnten bekannt. Ursachen sind unter anderem die alternde Bevölkerung, steigende Ausgaben, höhere Lohnkosten im Gesundheitswesen sowie teure Medikamente und medizinischer Fortschritt.
Während die Ausgaben schneller steigen, wachsen die Beitragseinnahmen langsamer. Deshalb mussten die Zusatzbeiträge zuletzt mehrfach erhöht werden.
Hinzu kommen versicherungsfremde Leistungen, also gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die derzeit über Beiträge finanziert werden – insbesondere Gesundheitskosten für Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger. Diese sollen künftig stärker aus Steuermitteln finanziert werden.
Der Bund will die GKV entlasten, indem er die Rückzahlung bereits gewährter GKV-Darlehen (2023, 2025 und 2026) in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro verschiebt. Zusätzlich soll die Beitragspauschale für Bezieher von Grundsicherung schrittweise steigen: 2027 auf 250 Millionen Euro, 2028 auf 500 Millionen Euro, 2029 auf 1 Milliarde Euro, 2030 auf 1,5 Milliarden Euro und 2031 auf 2 Milliarden Euro. Gleichzeitig soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro sinken.