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Verzockte Kassen-Millionen? Verbraucherzentrale kritisiert riskante Investments der Krankenkassen


In Kürze:

  • Mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sollen in problematische Immobilienfonds investiert haben.
  • Verbraucherzentrale kritisiert den Umgang mit Beitragsgeldern und fordert vollständige Aufklärung.
  • Schadensersatzklagen laufen, doch die politische und aufsichtsrechtliche Bewertung steht noch aus.

 
Angesichts mutmaßlich verzockter Millionen an Beitragsgeldern hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) riskante Finanzgeschäfte der gesetzlichen Krankenkassen scharf verurteilt. „Beitragsgelder dürfen nicht zur Spekulationsmasse werden“, sagte der Leiter des Teams Gesundheit, Thomas Moormann, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Sollten Versicherte ab dem kommenden Jahr wegen steigender Zusatzbeiträge, höherer Zuzahlungen und zunehmender Eigenleistungen noch stärker belastet werden, sorgten Berichte über mögliche Verluste aus Beitragsmitteln bei ihnen zu Recht für Empörung, erklärte Moormann. Der finanzielle Schaden für die Mitglieder der betroffenen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen sei immens. „Ebenso gravierend ist der Vertrauensverlust in die gesetzliche Krankenversicherung“, sagte der Gesundheitsexperte.
Hintergrund dessen sind gemeinsame Recherchen von NDR, WDR und der „Süddeutschen Zeitung“. Die Medien berichten, dass mindestens 17 gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen Millionenbeträge in Immobilienfonds investiert haben, die später in finanzielle Schwierigkeiten gerieten. Die bislang bestätigte Summe der Investments beläuft sich demnach auf mindestens 170 Millionen Euro. Wie hoch der tatsächliche Schaden ist, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beziffern, da mehrere betroffene Einrichtungen keine vollständigen Angaben zu ihren Anlagen und möglichen Verlusten gemacht haben.

Millionen flossen in riskante Immobilienfonds

Demnach gehören zu den betroffenen Krankenkassen unter anderem die KKH, die Pronova BKK, die BKK Gildemeister Seidensticker, die Novitas BKK, die MKK – Meine Krankenkasse, die IKK Südwest, die AOK Bremen, die Bahn BKK, die BKK Pfalz, die Siemens BKK sowie die Viactiv Krankenkasse. Außerdem sollen mehrere Kassenärztliche Vereinigungen betroffen sein, darunter die Einrichtungen aus Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen und Westfalen-Lippe.
Den Recherchen zufolge flossen die Beitragsgelder über komplexe Finanzstrukturen in Immobilienfonds, die unter anderem in verschiedene Immobilienprojekte investierten. Dabei sollen Renditen von bis zu sieben Prozent in Aussicht gestellt worden sein. Die Fonds gerieten später jedoch in Schieflage und verloren offenbar einen erheblichen Teil ihres Wertes. Nach Angaben der recherchierenden Medien sollen einzelne Investments nahezu vollständig abgeschrieben worden sein.
Die Vorgänge werfen auch Fragen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben auf. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen dürfen Beitragsgelder nicht beliebig investieren. Nach § 80 Sozialgesetzbuch IV müssen Rücklagen und Betriebsmittel so angelegt werden, dass ein möglichst geringes Verlustrisiko besteht. Es heiß, dass nun geprüft wird, ob diese Vorgaben bei den umstrittenen Anlagen eingehalten wurden.

Vertrauensverlust in die Krankenkassen wächst

Mehrere Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben inzwischen Schadensersatzklagen gegen beteiligte Finanzinstitute eingereicht. Dem Bericht zufolge, argumentieren die Kläger in ihren Verfahren, sie seien über die tatsächlichen Risiken der Investments getäuscht worden. Ihnen sei wiederholt vermittelt worden, dass es sich um sichere und risikoarme Anlagen handele. Die betroffenen Finanzinstitute weisen die Vorwürfe zurück und bestreiten eine Täuschung.
Gesundheitsexperte Moormann fordert eine lückenlose Aufklärung darüber, wie hoch der tatsächliche Schaden ist und an welchen Stellen das System sowie die beteiligten Verantwortlichen versagt haben. Dabei müsse auch geklärt werden, welche persönliche Verantwortung die Führungskräfte der öffentlich-rechtlichen Körperschaften tragen und warum die zuständigen Aufsichten die riskanten Investments nicht verhindert hätten.
„Das Mindeste sei es jetzt, alles dafür zu tun, wenigstens einen Teil der verlorenen Gelder zurückzuholen“, sagte Moormann. Für die Zukunft müssten klare Konsequenzen gezogen werden, damit sich ein solcher Umgang mit Beitragsgeldern nicht wiederholen könne.

Offene Fragen zu Kontrolle und Verantwortung

Auch für die Wahl der Krankenkasse könnten solche Vorgänge nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes künftig eine größere Rolle spielen. Neben einer unabhängigen Qualitätstransparenz sei für Versicherte ebenso wichtig, wie sorgfältig eine Krankenkasse mit den Beitragsgeldern umgehe. „Die Versicherten sollten ihre Krankenkassenwahl auch davon abhängig machen können, wie nachhaltig, sozial und ökologisch verträglich die Investitionen der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen sind“, so Moormann.
Die Aufarbeitung des Falls steht noch am Anfang. Zwar haben mehrere betroffene Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen ihre Investments bestätigt und rechtliche Schritte eingeleitet. Eine abschließende Bewertung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden oder eine politische Konsequenz liegt bislang jedoch nicht vor. Offen bleibt damit, ob die Anlagen tatsächlich gegen die gesetzlichen Vorgaben verstießen und wer letztlich für die Verluste der Beitragsgelder verantwortlich gemacht werden kann. (afp/dts/dpa/red)
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Bundestag beschließt umstrittene Krankenkassenreform – jetzt Bundesrat am Zug

Der Bundestag hat das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge beschlossen. Für das Gesetz stimmten 319 Abgeordnete, es gab 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Nun soll im Laufe des Tages auch der Bundesrat abschließend über die Reform befinden, die angesichts von Milliardendefiziten massive Einschnitte bei den Kassenleistungen sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vorsieht.
Das Paket sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche vor – aber auch höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Versicherte. Dies soll die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr in Milliardenhöhe entlasten und neue Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern.
Parallel zum Bundestag fand am Freitagvormittag bereits die Debatte im Bundesrat über die Reform statt. Die Länder hatten zuvor einer nötigen Fristverkürzung zugestimmt, damit das Gesetz noch am Freitag endgültig im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden kann.
Mehrere Länder übten in der Debatte Kritik an der Reform. Das Saarland, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen kündigten dabei an, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Schließen sich nicht noch deutlich mehr Länder an, würde dies aber scheitern und das Gesetz könnte angenommen werden.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte zuvor in der Debatte: „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“ Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung von einem Prozentpunkt.
Von der Opposition kam Kritik. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz schone die eigentlichen Kostentreiber. „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“ Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sagte: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Nicole Hess (AfD) sagte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrüßte den Beschluss als „gute Nachricht für unsere 75 Millionen Versicherten“. Zwar enthalte das Gesetz „viele Härten“, es lege aber die Grundlage für stabile Kassenbeiträge, erklärte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt. Es sei gut, dass die Koalition „hier Handlungsfähigkeit bewiesen“ habe. Blatt kritisierte, einige Gegner der Reform seien in den vergangenen Monaten „mit haltlosen Schreckensszenarien und Angstmacherei übers Ziel hinausgeschossen“.

Milliarden-Sparziel noch erhöht

Warken hatte das Sparziel für 2027 angesichts zuletzt rasanter steigender Ausgaben noch auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Die neue Lücke werde mit dem nun vorliegenden Entwurf geschlossen, sagte sie. Inwiefern auch noch ein etwas größerer Puffer für Unwägbarkeiten geschaffen wird, war zunächst unklar.
Der Entwurf war zuletzt in mehreren Punkten verändert worden. Dabei wurden Belastungen für Versicherte teils abgemildert. So werden die Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro für Medikamente auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Gestrichen wurde aber, dass die Zuzahlungen danach auch jährlich angepasst werden sollen. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt, nun aber mit weiter gefassten Ausnahmen. Erhalten bleiben soll sie etwa für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren statt unter sieben Jahren.

Mehr Steuergeld als zunächst geplant

Für künftig nicht mehr frei mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Entschieden wurde auch, mehr Steuergeld bereitzustellen als zunächst vorgesehen. So soll der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro 2027 noch um 1,35 Milliarden sinken statt um zwei Milliarden Euro. Die Zahlungen des Bundes für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern werden 2027 um eine Milliarde Euro erhöht. Änderungen gab es auch bei geplanten Preisabschlägen für Pharmahersteller.
Generell zielt das Gesetz darauf, Anstiege der Vergütungen bei allen Erbringern von Leistungen wie Ärzten und Kliniken zu begrenzen. Gestrichen werden sollen etwa auch homöopathische Leistungen auf Kassenkosten. Gegen Einschnitte gibt es seit Wochen heftige Proteste und Warnungen vor Verschlechterungen der Versorgung aus dem gesamten Gesundheitswesen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte deutlich gemacht, dass das Paket den Auftakt für eine Reihe großer Reformen der schwarz-roten Koalition in diesem Jahr bilden soll. (dpa/afp)
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Hausärzte warnen vor den „Super-GAU“: Wenn der Arztbesuch zur Pflicht wird

Die schwarz-rote Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat ein umfassendes Reformpaket mit 34 Einzelmaßnahmen beschlossen. Ziele des Pakets sind die Stabilisierung der Wirtschaft, steuerliche Entlastungen sowie Veränderungen am Arbeitsmarkt und in den Sozialsystemen. Ein zentraler und diskutierter Teilaspekt betrifft das Gesundheitswesen mit neuen Regeln zur Feststellung von Arbeitsunfähigkeit.

Besonderheiten im Gesundheitswesen

Im Fokus der Neuregelungen für das Gesundheitswesen steht die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese wurde im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführt. Weiterhin gilt künftig die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Tag der Erkrankung. Die bisherige gesetzliche Regelung, eine AU erst ab dem vierten Tag dem Arbeitgeber vorzulegen entfällt.
Die Reform zielt darauf ab den hohen Krankenständen entgegenzuwirken, die einen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Wirtschaft darstellen, so Merz. Für die Unternehmen bleiben aber abweichende Ausnahmen über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen möglich.

Auswirkungen für Patienten, Ärzte und das Gesundheitssystem

Erkrankte müssen bereits ab dem ersten Tag einer Erkrankung, auch bei leichten Infekten, die medizinische Hilfe vor Ort in Anspruch nehmen. Mit dem Primärgesetz soll die Versorgung der Patienten bedarfsgerecht gesteuert und Fachkräfte entlastet werden. In einem Primärsystem gehen die Patienten bei nahezu allen Fragen und Beschwerden zuallererst in die eigene Hausarztpraxis.
Ziel des Gesetzes ist die effiziente und systematische Ausrichtung der Versorgungsprozesse. Weiterhin soll hierdurch auch die Qualität der Behandlung gesichert und erhöht werden. Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die kardiovaskuläre Sterblichkeit (Herz-Kreislauf-Erkrankung) zu senken.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind hierzulande die häufigste Todesursache. Mit rund 57 Millionen Euro verursachten Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems im Jahr 2020 die höchsten Kosten für das deutsche Gesundheitssystem. Mit einer Bündelung an Präventionsmaßnahmen, wie Früherkennung und die Versorgung von Her-Kreislauf-Erkrankungen, soll die Herz-Kreislauf-Gesundheit der Bevölkerung verbessert werden.
Diese Maßnahmen fordern die Praxen in besonderer Weise heraus. Elke Cremer, Vorsitzende des Hausärzteverbandes Nordrhein beklagt das bürokratische System in Deutschland. Patienten werden zukünftig in überfüllten Wartezimmern auch im Hinblick aufkommender Infekt Zeiten, sitzen. Aus einem einzigen Grund: Den administrativen Vorgaben. Cremer warnt: „Die wirklich kranken und chronisch Erkrankten bleiben auf der Strecke.“

Sorge der Bevölkerung

Auch die Bevölkerung zeigt sich besorgt. In einer Protestkampagne gegen das GKV-Spargesetz startete der Hausärztinnen-und Hausärzteverband eine Patientenumfrage. Demnach erwarten 77 Prozent, dass sich die geplanten Sparmaßnahmen negativ auf die hausärztliche Versorgung auswirken. Knapp 60 Prozent erwarten, dass die Praxen weniger Zeit pro Patienten haben, ebenfalls 60 Prozent befürchten längere Wartezeiten.
Auf die Ärzte rollt nach Angaben des Hausärzteverbandes eine Bürokratiewelle zu. Er erwartet eine Überlastung der niedergelassenen Praxen durch reine Routine-Atteste. Verbandschef Nicola Buhlinger-Göpfarth spricht von einem „bürokratischen Super-GAU für die Hausarztpraxen“. Die Erwartung, dass die Zahl der Krankheitstage durch die Reform reduziert werde, hält der Verband für „eine Illusion“.
Der Kanzler argumentierte in einem Interview mit Maybrit Illner, dass mit der Abschaffung der telefonischen Krankschreibungen künftig wieder die Regelung gelten werde, wie sie bereits vor der Corona-Pandemie üblich war. „Wir haben gesehen, dass seitdem die Krankschreibungen deutlich angestiegen sind“, erklärte Merz.
Der Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, sieht das anders. Er bezeichnete die Reform als „faktenfrei“. „Zig Statistiken und Untersuchungen der Krankenkassen zeigen eindeutig, dass die Telefon-AU nicht zu mehr Krankschreibungen geführt hat.“ Der beobachtete Anstieg sei vielmehr auf eine verbesserte Erfassung seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Jahr 2022 zurückzuführen und damit ein statistischer Effekt, so Beier.
Der Vorstand der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner sprechen von einer „Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt“. Das Wegnehmen vieler Milliarden Euro aus der Patientenversorgung durch das GKV-Spargesetz auf der einen Seite und durch das Aufbürden von noch mehr Arbeit und Bürokratie auf der anderen Seite, garnieren die Regierungsparteien ein erhebliches Maß an Misstrauen gegenüber den Bürgern, so der KBV-Vorstand.
Das Sparpaket sieht unter anderem finanzielle Kürzungen bei Ärzten und Kliniken, gedeckelte Ausgaben für medizinische Leistungen, Budgetierung sowie weitere Klinik-Kürzungen vor.
Der AOK – Bundesverband warnt ebenso gegen eine Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese werde den Krankenstand nicht senken, im Gegenteil. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Carola Reimann warnt vor erheblichen Mehraufwand, zusätzlichen Belastungen der Arztpraxen sowie höheren Kosten für das Gesundheitssystem. Sie betont weiterhin, es sei „nicht nachvollziehbar“, wie die verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag zur Entbürokratisierung beitrage.
Das Paket der Bundesregierung ergänzt das bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen GKV- Beitragsstabilisierungsgesetz.

Verdi warnt vor Befristungswachstum

Für einen kritischen Blick auf das Reformpaket spricht sich zudem die Gewerkschaft Verdi aus und warnt vor Befristungswachstum. Durch die neuen Beschlüsse dürfen Arbeitgeber künftig neu eingestellte Beschäftigte bis zu vier Jahre ohne Sachgrund befristet beschäftigen.
Eine sachgrundlose Befristung liegt dann vor, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag zeitlich begrenzt, ohne dass es dafür einen speziellen rechtlichen Grund gibt. Das unternehmerische Risiko wird somit allein auf die Beschäftigten verlagert, betont der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke. In der Krankschreibung ab Tag 1 sieht er eine Zunahme der „Misstrauenskultur“.
Im Laufe des Jahres 2027 soll die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung in Kraft treten. Das Inkrafttreten lässt sich erst nach Einreichung der kabinettsentwürfe im Bundestag präzise absehen.
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Studie: Bis zu 2,1 Millionen Demenzkranke bis 2060 erwartet

Die Zahl der Demenzkranken in Deutschland könnte bis zum Jahr 2060 auf bis zu 2,1 Millionen steigen.
Das ergaben Analysen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) in Kooperation mit den Universitäten Trier, Rostock und Köln, wie die Universität Trier am Montag mitteilte. Aktuell sind rund 1,3 Millionen Menschen in der Bundesrepublik von der Krankheit betroffen.
Die Prognose basiert auf einem neuartigen Simulationsverfahren der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsgruppe Mikrosim.
Ralf Münnich von der Wirtschafts- und Sozialstatistik der Universität Trier, der die Gruppe leitet, sagte, die Modelle erlaubten Vorhersagen zu allen erdenklichen demografischen Fragen bis hinab auf die Haushaltsebene. Die Forscher erweiterten ihre Modelle um epidemiologische Kennzahlen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

Höherer Anteil auf dem Land

Die Studie zeigt ein deutliches Gefälle zwischen Stadt und Land. Während in München für 2060 ein Anteil von 1,7 Prozent Demenzerkrankungen errechnet wird, sind es im brandenburgischen Landkreis Elbe-Elster 6,2 Prozent.
Auch die Belastung für die Erwerbstätigen steigt: Kamen 2020 nur 2,6 Personen mit Demenz auf 100 Erwerbstätige, könnte diese Zahl in der schlechtesten Prognose für 2060 auf 4,7 steigen, in einzelnen Kreisen sogar auf fast 21.
Den Forschern zufolge handelt es sich um konservative Schätzungen, die die untere Grenze der erwartbaren Fallzahlen darstellen. Durch Präventionsmaßnahmen wie die Behandlung von Bluthochdruck und Diabetes ließe sich die Zahl aber bei 1,3 bis 1,5 Millionen Fällen stabilisieren. (dts/red)
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Bundestag debattiert milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der GKV


In Kürze:

  • Bundesregierung plant Einsparungen und Mehreinnahmen von 16,3 Milliarden Euro ab 2027
  • Ziel: Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge
  • Gesundheitsministerin Warken warnt vor Finanzierungslücke von bis zu 44 Milliarden Euro bis 2030
  • Opposition kritisiert Leistungskürzungen und unzureichende Bundesbeteiligung

 
Am Freitag, 12.6., beriet der Bundestag in erster Lesung den Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Geplant sind Einsparungen und zusätzliche Einnahmen, die bereits im kommenden Jahr greifen sollen. Das Gesetz gilt als Auftakt einer umfassenderen Gesundheitsreform.
Nach der Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Gesundheitsausschuss. Ziel ist es, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und so steigende Beiträge zu vermeiden.

Warken: Mit „einnahmenorientierter Ausgabenpolitik“ GKV stabilisieren

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unterstreicht die Dringlichkeit des Gesetzentwurfs angesichts der angespannten Lage der GKV. Ohne Gegenmaßnahmen drohe bis 2030 eine Finanzierungslücke von rund 44 Milliarden Euro. Ziel sei es, Einnahmen und Ausgaben wieder in Einklang zu bringen und weitere Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden. Man habe sich weitgehend an die Vorschläge der vom Bundeskabinett eingesetzten Finanzkommission Gesundheit gehalten.
Warken betonte, Leitprinzip der Koalition sei eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“. Künftige Mehrausgaben seien unvermeidbar, etwa durch demografische Entwicklung und technologischen Fortschritt. Diese dürften jedoch nicht von der Einnahmenentwicklung entkoppelt werden; Versicherte müssten einen erkennbaren Nutzen für ihre Beiträge erhalten.
Zudem verwies sie darauf, dass der Bund erstmals einen kleinen Beitrag zu den Kosten der Versorgung von Grundsicherungsempfängern übernehme; perspektivisch solle dieser Anteil steigen. Das Gesetz sei ein erster Schritt, weitere Strukturreformen würden folgen.

SPD unterstützt Konsolidierung

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, bezeichnete die GKV als „zentrales Versprechen des Sozialstaates“. Er wies darauf hin, dass ohne Gegenmaßnahmen zur derzeitigen Entwicklung eine neue Beitragsspirale drohe.
Die Konsolidierung der Finanzen der GKV müsse jedoch ohne soziale Schieflagen erfolgen. Mit dem Einstieg in die stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen nehme dieser seine Finanzierungsverantwortung wahr, was positiv zu bewerten sei. Zugleich kündigte Pantazis an, die SPD werde darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Als nächste anstehende Reformschritte nannte er mehr Prävention, eine stärkere Primärversorgung und eine bessere Steuerung von Patientenströmen. Bis Ende des Jahres soll die FinanzKommission Gesundheit einen Bericht über mögliche Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung der GKV vorlegen.

Unionsfraktion: Nur erster Schritt

Für die Unionsfraktion verteidigte Simone Borchardt den Gesetzentwurf. Die Opposition habe zwar Kritik geäußert, aber keine tragfähigen Alternativen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgelegt.
Borchardt räumte zugleich ein, dass Deutschland über eines der teuersten Gesundheitssysteme verfüge, bei Gesundheitsergebnissen und Lebenserwartung aber nicht zur Weltspitze gehöre. Deshalb seien Strukturreformen unvermeidlich. Das Gesetz sei ein notwendiger, aber keineswegs letzter Schritt. Man werde in den Ausschussberatungen die Details sorgfältig prüfen, das Gesetz insgesamt gehe aber in die richtige Richtung.

Kritik der Opposition

AfD: Gesetz löst das Finanzproblem der GKV nicht

Die AfD wies darauf hin, dass bereits die Kalkulation im Vorfeld des Gesetzes nicht aufgehe. Die tatsächliche Finanzierungslücke liege bereits um 3,5 Milliarden Euro höher als von der Regierung kalkuliert. Nicole Hess kritisierte Einsparungen in Kernbereichen der Gesundheitsversorgung, etwa bei der Psychotherapie.
Schon heute fehlen zehntausende Therapieplätze, zudem ist mit weiter steigenden Wartezeiten zu rechnen. Diese könnten sich von derzeit rund neun Monaten auf bis zu 15 Monate verlängern. Zusätzlich wird auf höhere Zuzahlungen, steigende Pflegekosten und zunehmende Belastungen für Arztpraxen hingewiesen.
Versicherungsfremde Leistungen müssten vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, forderte Hess. Stattdessen werde der Bundeszuschuss sogar gekürzt. Das Gesetz stabilisiere die GKV daher nicht nachhaltig.

Grüne: „Rasenmähermethode“

Janosch Dahmen (Grüne) sprach von einem Gesetzentwurf, dessen Berechnungsgrundlagen bereits vor Beginn der Beratungen teilweise überholt seien. Die Finanzierungslücke falle inzwischen deutlich größer aus als erwartet.
Dahmen warf der Regierung insbesondere vor, aus den 66 Vorschlägen der FinanzKommission Gesundheit vor allem pauschale Kürzungen übernommen zu haben. Dies verschlechtere die Versorgung, gefährde Krankenhäuser und belaste Rettungsdienste.
Der Grünen-Politiker kritisierte zudem die aus seiner Sicht unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund.

Linke: Belastung für Beschäftigte

Stella Merendina von der Linksfraktion warnte vor negativen Folgen für Pflegekräfte und Klinikpersonal. Sie verwies auf den gekündigten Tarifvertrag bei der Charité, wo derzeit ein Arbeitskampf stattfindet. Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Pflegekräfte könnten sich weiter verschlechtern, so Merendina. Mit weniger Geld lasse sich kein zusätzlicher Personalaufbau erreichen.
Die Deckelung des Pflegebudgets und die geplante Zentralisierung der Krankenhausversorgung könnten zusätzlichen Druck auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen erzeugen.

Die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs

Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung kurzfristig die gesetzliche Krankenversicherung entlasten – im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro. Bis 2030 wird ein Entlastungsvolumen von bis zu 38,1 Milliarden Euro angestrebt.
Zu den zentralen Maßnahmen gehören:
  • Begrenzung der Vergütungssteigerungen im Gesundheitswesen auf die Kostenentwicklung bzw. Grundlohnrate
  • Kürzung oder Abschaffung von Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken
  • Höhere Abschläge für die Pharmaindustrie
  •  Erhöhung des Apothekenabschlags
  •  Einführung eines Zusatzbeitrags statt kostenloser Mitversicherung des Ehepartners
  •  Erhöhung der Zuzahlungen beim Zahnersatz
  •  Einführung von Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld
  •  Keine Erstattung mehr für Cannabisblüten sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen durch die GKV
  •  Deckelung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen
  •  Kürzung der Werbeausgaben der Krankenkassen
  •  Schrittweise stärkere Beteiligung des Bundes an den Gesundheitskosten für Empfänger der Grundsicherung

Hintergrund: Warum die GKV unter Druck steht

Die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung sind seit Jahrzehnten bekannt. Ursachen sind unter anderem die alternde Bevölkerung, steigende Ausgaben, höhere Lohnkosten im Gesundheitswesen sowie teure Medikamente und medizinischer Fortschritt.
Während die Ausgaben schneller steigen, wachsen die Beitragseinnahmen langsamer. Deshalb mussten die Zusatzbeiträge zuletzt mehrfach erhöht werden.
Hinzu kommen versicherungsfremde Leistungen, also gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die derzeit über Beiträge finanziert werden – insbesondere Gesundheitskosten für Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger. Diese sollen künftig stärker aus Steuermitteln finanziert werden.
Der Bund will die GKV entlasten, indem er die Rückzahlung bereits gewährter GKV-Darlehen (2023, 2025 und 2026) in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro verschiebt. Zusätzlich soll die Beitragspauschale für Bezieher von Grundsicherung schrittweise steigen: 2027 auf 250 Millionen Euro, 2028 auf 500 Millionen Euro, 2029 auf 1 Milliarde Euro, 2030 auf 1,5 Milliarden Euro und 2031 auf 2 Milliarden Euro. Gleichzeitig soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro sinken.
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Finanzlage der Krankenkassen schlechter als bisher gedacht

Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist noch schlechter als bisher gedacht.
So rechnet das Bundesgesundheitsministerium in diesem Jahr mit 3,5 Milliarden Euro höheren Kassenausgaben als angenommen. Dies geht aus vorläufigen Zahlen hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch, 10. Juni, vorlagen.
Auch nach der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürften demnach in den kommenden Jahren Finanzlücken in Milliardenhöhe bleiben – falls es nicht zu Nachschärfungen kommt.

Ausgaben steigen schneller als erwartet

Die Ausgaben der Krankenkassen für Ärzte, Arzneimittel und Kliniken stiegen den vorläufigen Zahlen zufolge von Januar bis März um 7,8 Prozent – und damit stärker als erwartet. Bislang ging das Ministerium von einem Anstieg der Ausgaben von 6,5 Prozent für das Gesamtjahr 2026 aus.
Falls der Ausgabenanstieg im weiteren Jahresverlauf leicht auf 7,5 Prozent zurückgeht, rechnet das Gesundheitsministerium aber immer noch mit rund 3,5 Milliarden Euro höheren Ausgaben als erwartet.
Auswirkungen hätten diese demnach erst 2027. Die neuen Prognosen des Ministeriums basieren auf vorläufigen Meldungen der Krankenkassen; zuerst hatte darüber die „Bild“ berichtet.
Die GKV steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von 15,3 Milliarden Euro erwartet.

Milliardenersparnisse durch Reform reichen nicht

Die Bundesregierung brachte deshalb kürzlich ein Reformgesetz auf den Weg, mit dem 16,3 Milliarden Euro 2027 eingespart werden sollen – mit einer Milliarde Euro als Puffer.
Angesichts der neuen Zahlen würde dieser aber nicht ausreichen. Stattdessen droht 2027 eine Finanzlücke von 2,5 Milliarden Euro.
Auch die in den kommenden Jahren durch die Reform geplanten Einsparungen – von bis zu 38,3 Milliarden Euro im Jahr 2030 – würden nicht reichen.
2028 bliebe weiterhin ein Defizit von 1,9 Milliarden Euro, 2029 von 4,4 Milliarden und 2030 von 5,8 Milliarden Euro. Es seien deshalb „zusätzliche Entlastungsmaßnahmen“ zur Beitragsstabilisierung notwendig, schreibt das Gesundheitsministerium in der Prognose.
Die vorläufigen Zahlen zeigten, „eine deutlich höhere Ausgabendynamik“ als prognostiziert, erklärte ein Sprecher des Ministeriums auf AFP-Anfrage. Sie könnten erst abschließend bewertet werden, wenn die genauen Zahlen vorliegen, voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli. Sie verdeutlichten aber in jedem Fall „wie ernst die Lage in der GKV ist“.

Kritik aus der Opposition

Die Opposition reagierte mit scharfer Kritik auf die neuen Prognosen. „Wie handwerklich schlecht“ der Gesetzentwurf zur GKV-Reform sei, „zeigt sich in aller Deutlichkeit angesichts der jetzt gefundenen zusätzlichen Finanzlöcher bei den Krankenkassen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann AFP. Der Entwurf müsse deshalb „zurück an die Werkbank“.
„Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen wird noch dramatischer als erwartet“, erklärte Linken-Chefin Ines Schwerdtner. „Es muss etwas passieren – aber nicht auf Kosten der Versicherten.“
Die Pläne Warkens bedeuteten „weniger Leistungen und eine schlechtere Versorgung, statt die strukturellen Probleme endlich anzupacken“.
Über den Gesetzentwurf zur Reform der GKV berät der Bundestag am Freitag zum ersten Mal, er soll nach dem Willen der Regierung bis zur parlamentarischen Sommerpause Anfang Juni verabschiedet werden.
Die Kritik an den Plänen war jedoch schon vor Bekanntwerden der neuen Finanzlücken groß. Am Mittwoch riefen deshalb sowohl Ärzteverbände als auch die Gewerkschaft ver.di zu Protesten auf. (afp/red)
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Pfizer-Chef sagt Termin mit Merz ab und stellt Investitionen infrage

Der US-Pharmakonzern Pfizer sagt aus Ärger über Sparvorgaben der Bundesregierung ein Treffen mit Kanzler Friedrich Merz (CDU) ab und stellt Investitionen in Deutschland auf den Prüfstand.
In einem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, kritisiert Vorstandschef Albert Bourla die Pläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und zieht seine Teilnahme an einem Investorentreffen zurück. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ berichtet.
„Nach reiflicher Überlegung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich bei dieser Gelegenheit nicht teilnehmen kann“, heißt es in dem Schreiben an Merz mit Blick auf einen im Herbst geplanten „Invest in Germany Summit“ der Bundesregierung.
Die Sparpläne erschwerten langfristige Investitionen und gefährdeten die nötige Planungssicherheit. Pfizer beschäftigt in Deutschland mehr als 3.000 Menschen und betreibt einen wichtigen Standort in Freiburg.
Doch für globale Unternehmen seien Investitionsentscheidungen „von der Zuverlässigkeit, Transparenz und Beständigkeit des politischen Umfelds bestimmt“, schreibt Bourla. Nun würden die Bedingungen neu bewertet.
„Infolgedessen überprüfen wir unsere externen Verpflichtungen sowie den Zeitpunkt, den Umfang und die künftige Priorisierung bestimmter geplanter Investitionen in Deutschland.“

Härtere Sparvorgaben – Konzerne stoppen Investitionen

Gesundheitsministerin Warken will die Krankenkassen mit dem „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten und so steigende Beiträge verhindern.
Geplant sind auch schärfere Sparvorgaben für die Pharmabranche: So sollen die Herstellerrabatte, die Arzneikonzerne Krankenkassen gewähren müssen, deutlich steigen.
Die Pläne hatten großen Ärger in der Pharmabranche hervorgerufen. So teilte der US-Pharmakonzern Eli Lilly mit, dass er wegen der Sparpläne eine Investition von 2,5 Milliarden Dollar in einen neuen Standort im rheinland-pfälzischen Alzey halbieren will.
Und der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim will geplante Investitionen von 900 Millionen Euro in Deutschland stoppen – ebenfalls mit Verweis auf die Sparvorgaben.
Kritik kam von der Vorstandschefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. In der Gesetzlichen Krankenversicherung gebe es ein Defizit im zweistelligen Milliardenbereich, dem Milliardengewinne von Eli Lilly und Boehringer Ingelheim gegenüberstünden.
Dass diese Firmen nun versuchten, „sich mit einer an Nötigung grenzenden Androhung von Investitionskürzungen ihrem Beitrag zu den dringend benötigten Einsparungen in der GKV zu entziehen, ist absolut inakzeptabel“. (dpa/red)
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Pharma: Boehringer Ingelheim stoppt Milliardeninvestitionen in Deutschland

Der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim stoppt in Deutschland geplante Investitionen in einem hohen dreistelligen Millionenbereich. Es gehe um Ausgaben für die Jahre 2027 bis 2030 mit einem Gesamtvolumen von 900 Millionen Euro, teilte das Unternehmen in Ingelheim bei Mainz mit. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.

Deutschlandchef: Müssen mit USA und Asien Schritt halten

Als Gründe für den Schritt nennt Boehringer Ingelheim die schwierigen Rahmenbedingungen in Deutschland, auch die Sparpläne der Bundesregierung bei den Gesundheitsausgaben. Die sehen unter anderem höhere Rabatte vor, die Arzneikonzerne Krankenkassen künftig gewähren müssen.
Verwiesen wird von Boehringer zudem auf die größere Dynamik in anderen Märkten sowie die geopolitische Lage. Dazu zählt ein gewachsener Druck aus den USA.
Boehringer Ingelheim hatte wie andere Pharmaunternehmen eine Art Abkommen mit der US-Regierung geschlossen, um von Pharmazöllen befreit zu werden. Eine Bedingung dafür ist, in Produktion und Forschung in Amerika zu investieren.
„Die nächste Innovation geht nach Lage der Dinge aktuell nicht nach Deutschland“, sagte Boehringer-Deutschlandchef Médard Schoenmaeckers dem „Handelsblatt“. „Wir müssen Schritt halten mit der Entwicklung in den USA und Asien.“
Die in Deutschland gestoppten Investitionen waren vor allem für den Ausbau der Infrastruktur an hiesigen Standorten vorgesehen, unter anderem für neue Laborgebäude. (dpa/red)
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Kabinett beschließt höheres Apothekenhonorar

Apotheken sollen mehr Geld bekommen. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch, 3. Juni, eine Verordnung, mit der das fixe Apothekenhonorar für Arzneimittel erhöht werden soll.

Honorar steigt in zwei Stufen

Es soll demnach in zwei Schritten von aktuell 8,35 Euro auf 9,50 Euro pro verkauftem rezeptpflichtigen Medikament steigen – zum 1. Juli zuerst auf 9,00 Euro und zum 1. Januar 2027 dann auf 9,50 Euro.
Ziel der Honorarerhöhung sei es, die wirtschaftliche Grundlage der Apotheken zu stärken, heißt es in der Verordnung. Dies solle auch „zur langfristigen Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Deutschland“ beitragen.
Die Bundesregierung setzt damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Eine Zustimmung von Bundestag oder Bundesrat ist nicht notwendig.

Apotheker begrüßen Entscheidung

Die Apotheker begrüßten die Pläne der Bundesregierung als „längst überfällig“. „Seit 13 Jahren wurde das Apothekenhonorar nicht angepasst – jede fünfte Apotheke musste seitdem schließen“, betonte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis.
„Die Verordnung ist ein richtiges Signal an die Apotheken, das viel früher hätte kommen müssen.“ Preis kritisierte allerdings, dass die Anpassung nur stufenweise erfolgt. Damit trete „eine gefährliche Verzögerung der Apothekenstabilisierung ein“. (afp/red)
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Krankenkassen warnen vor Milliardenkosten durch Apothekenreform

Die Gesetzlichen Krankenkassen haben scharfe Kritik an der Apothekenreform der Bundesregierung geäußert und vor Mehrkosten in Milliardenhöhe gewarnt.
„Für nächstes Jahr kommen damit Mehrkosten von deutlich über einer Milliarde Euro auf uns zu“, kritisierte Stefanie Stoff-Ahnis, Vize-Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, am Freitag, 22. Mai, kurz vor der geplanten Verabschiedung der Reform im Bundestag.

Kassen kritisieren höheres Apothekenfixum

Bezahlen müssten das „die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – also die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber“.
Solche „horrenden Ausgabenaufwüchse“ stünden „völlig im Widerspruch zu dem aktuell laufenden Reformprozess zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärte Stoff-Ahnis.
„Mit diesem Gesetz werden auf Kosten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler Geschenke an die Apotheken und die Pharmaindustrie verteilt.“
Der GKV-Spitzenverband beklagt vor allem die geplante Erhöhung des Apothekenfixums. Das ist ein Pauschalbetrag, den die Apotheke von der Krankenkasse zum Ausgleich ihrer fixen Betriebskosten erhält.
Bislang liegt der Betrag bei 8,35 Euro pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments. In Folge der Reform soll der Betrag im kommenden Jahr auf 9,50 Euro steigen.
Diese Erhöhung werde die gesetzlichen Kassen rund 875 Millionen Euro pro Jahr kosten, erklärte der GKV-Spitzenverband. „Hier werden in Zeiten leerer Kassen Beitragsgelder mit der Gießkanne über alle Apotheken im Land verteilt“, kritisierte er.

Rabattverträge erst ab 2028 erweitert

Des weiteren kritisierten die Kassen, dass die im Zuge der Reform geplante erweiterte Möglichkeit der Krankenkassen für Rabattverträge mit Pharmaherstellern auf 2028 verschoben wurde.
Dies sei „ein Geschenk für die Pharmaindustrie, welches von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern teuer bezahlt werden muss“, kritisierte Stoff-Ahnis. „Dadurch entfallen kurzfristig mögliche Einsparungen von rund 500 Millionen Euro.“ (afp/red)
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GKV: Warken pocht auf 16 Milliarden Euro Einsparungen

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) pocht auf Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 16 Milliarden Euro.
Was das Kabinett verabschiedet habe, sei bereits ein Kompromiss der Koalition, sagte Warken der „Rheinischen Post“.
Sie hoffe, dass sich die Änderungen in einem überschaubaren Rahmen bewegen werden, damit es nicht noch zu Schieflagen komme.
Wichtig sei, dass bei möglichen Verschiebungen unterm Strich Entlastungen der GKV in der jetzt vorliegenden Größe stehen blieben. „Die Marke von mindestens 16 Milliarden Euro an Einsparungen muss stehen“, betonte Warken.
Die Ministerin warnte Ärzte davor, Terminangebote wegen der geplanten Einsparungen zu kürzen. Sie verstehe, dass Ärzte alarmiert seien, weil die Reform auch bei ihnen ansetze.
Aber auch sie müssten zur Kenntnis nehmen, dass es in den letzten zehn Jahren eine Steigerung von 20 Milliarden Euro bei ihrer Vergütung gegeben habe. Ein wesentlicher Teil davon sei für eine Verringerung der Wartezeiten gezahlt worden, die dann aber ausgeblieben sei.
Versicherte warteten weiterhin teilweise zu lange auf einen Facharzttermin. Insofern halte sie die Rücknahme dieser Regelungen für gerechtfertigt, so die CDU-Politikerin.
Grundsätzlich würden auch weiterhin Steigerungen der Vergütung möglich sein, sie würden wie für alle Bereiche aber an die Einnahmen gekoppelt. Sie könne nur an die Ärzteschaft appellieren, den Menschen keine Angst zu machen.
Auch gesetzlich Versicherte hätten einen Anspruch auf einen zeitnahen Termin beim Haus- oder Facharzt. Das sei und bleibe wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems und des Versorgungsauftrags der Ärzteschaft.
Skeptisch zeigte sich Warken zum Vorschlag, die Zahl der Krankenkassen von mehr als 90 auf 20 zu reduzieren. So einfach sei es nicht und die Auswirkungen müsse man sich genau anschauen.
Sie sei offen für den Gedanken, ob etwa eine Mindestmitgliederzahl an Versicherten sinnvoll wäre, um die Effizienz der Verwaltung zu steigern. Es gebe aber auch Länder, in denen solch ein Projekt am Ende das Gegenteil bewirkt habe.
Mit Blick auf die Forderung von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) nach einer Übertragung der geplanten Regelungen auf Beamte sagte Warken, sie könne den Gedanken gut verstehen. Denn es dürfe tatsächlich nicht dazu kommen, dass Schieflagen zwischen großen Bevölkerungsgruppen entstehen und so Neid-Debatten gefördert würden.
Sie sei grundsätzlich immer für eine Prüfung offen, ob Änderungen in der GKV bei Beamten nachvollzogen werden könnten. Das sei aber nicht in ihrer Zuständigkeit, sondern betreffe das Beamtenrecht. Übrigens könnten Landesregierungen bei den Landesbeamten ja auch selbstständig ansetzen, ganz ohne Zutun des Bundes. (dts/red)
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Ungarn: Neuer proeuropäischer Regierungschef Magyar wird vereidigt

In Ungarn wird am Samstag, 9. Mai, der neue Regierungschef Peter Magyar vereidigt, der die Beziehungen seines Landes zur Europäischen Union deutlich verbessern will.
Im neuen Parlament, das zusammenkommt, hat Magyars konservative Tisza-Partei eine Zweidrittelmehrheit. Mit ihrem Wahlsieg Mitte April bereitete sie der langen Regierungszeit des pro-russischen Ministerpräsidenten Viktor Orban ein Ende.
Im Wahlkampf hatte Magyar versprochen, gegen Korruption vorzugehen und öffentliche Dienstleistungen sowie das Gesundheitswesen zu verbessern.
Ende April reiste Magyar bereits nach Brüssel, um bei EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für die Freigabe eingefrorener EU-Gelder für sein Land zu werben.
Brüssel hält wegen Verstößen gegen die Rechte von LGBTQ-Menschen sowie Eingriffen in die Unabhängigkeit der Gerichte unter Orban EU-Gelder in Milliardenhöhe für Ungarn zurück.
Um eine Freigabe zu erreichen, muss Magyar in Budapest Reformen durchsetzen. Die EU hofft außerdem, dass Ungarn unter seinem neuen 45-jährigen Regierungschef Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine unterstützt statt sie zu blockieren. (afp/red)