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Infraschall geht ans Herz: Studie erkennt Erkrankungsrisiko


In Kürze:

  • Infraschall von Windkraftanlagen soll Herzkrankheiten fördern.
  • Das ist das Ergebnis einer neuen Studie der Arbeitsgruppe Infraschall der Universitätsmedizin Mainz.
  • Dazu wurden die medizinischen Daten von vier Gemeinden bei Paderborn miteinander verglichen, zwei mit vielen Windrädern, zwei fast ohne.
  • Die gesundheitliche Auswirkung von Infraschall durch Windräder bleibt ein Streitthema.
  • Die hinter der Studie stehenden Ärzte fordern Aufklärung und ausreichende Mindestabstände zu Wohngebieten.

 
Eine Studie von Forschern der Universität Mainz rückt Fragen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Windkraftanlagen wieder in den Fokus. Sie konzentrierte sich auf die Veränderung von „Herzinsuffizienz“ und „Rhythmusstörungen“ von Anwohnern nahe Windkraftanlagen.
Die dahinterstehende Arbeitsgruppe Infraschall stellte die Ausarbeitung im April 2026 beim Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin vor. Auf der peer-reviewten Kongress-Zusammenfassung steht eine klare Schlussfolgerung:
„Die Daten zeigen am Beispiel der Region Paderborn ein signifikant erhöhtes kardiovaskuläres [Anm. d. Red.: das Herz-Kreislauf-System betreffend] Neu-Erkrankungsrisiko in Kommunen mit massivem Ausbau der Windenergie an.“

Testregion Paderborn

Die Studienautoren Prof. Christian-Friedrich Vahl, Herzchirurg im Ruhestand, und Prof. Sven-Oliver Dietz, Oberarzt, haben die medizinischen Daten von vier Gemeinden miteinander verglichen. Diese Daten stammten von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe aus den Zeiträumen 2021 bis 2022 und 2023 bis 2024 mit jeweils identischen Auswahlkriterien. In diesen Zeiträumen hat sich die Anzahl der Windkraftanlagen deutlich erhöht.
Zu den ausgewählten Gemeinden zählen einerseits die Stadt Lichtenau und die Gemeinde Borchen – südöstlich von Paderborn. In diesen standen 2024 insgesamt 224 Windkraftanlagen mit 53 Megawatt (MW) kumulierter Nennleistung, was eine vergleichsweise hohe Windraddichte darstellt.
Andererseits dienten die Gemeinde Hövelhof und die Stadt Delbrück – nordwestlich von Paderborn – als Vergleichsgruppe. Dort standen 2024 nur 8 Windkraftanlagen mit zusammengenommen 14 MW.
Der Kreis Paderborn ist die Region in Nordrhein-Westfalen mit den meisten Windkraftanlagen. Aktuell stehen dort in Summe rund 530 Turbinen.

Der Kreis Paderborn in Nordrhein-Westfalen.

Klare Ergebnisse bei den Herzerkrankungen

Sowohl bei der Herzinsuffizienz als auch bei den Rhythmusstörungen ist in Borchen und in Lichtenau in den Vergleichszeiträumen ein deutlich stärkerer Anstieg zu erkennen als in Hövelhof und Delbrück.
Bei der Herzinsuffizienz liegen die Zunahmen in Borchen bei rund 30 Prozent und in Lichtenau bei rund 13 Prozent. Mit rund 11 Prozent in Hövelhof und rund 4,5 Prozent gibt es in den Vergleichsregionen zwar auch Zunahmen, jedoch fallen diese geringer aus.
Im Bereich der Rhythmusstörungen zeigt sich ein ähnliches Bild. Die Zunahmen in Borchen und in Lichtenau lagen von 2021 bis 2022 zu 2023 bis 2024 mit rund 17,5 Prozent und rund 23 Prozent klar höher als die Steigerungen in Hövelhof und Delbrück. Während der Wert in Hövelhof praktisch unverändert blieb, also plus 0 Prozent, betrug die Erhöhung in Delbrück nur 12 Prozent.
Infraschall, Herzinsuffizienz, Mainz, Paderborn

In den windkraftstärkeren Gemeinden Borchen und Lichtenau gab es in den Vergleichszeiträumen eine deutlich stärkere Zunahme von Herzinsuffizienz und Rhythmusstörungen als in Hövelhof und Delbrück. Als Vergleichswert (100 %) dienen die Mittelwerte von Hövelhof und Delbrück im Zeitraum 2015 bis 2024.

Foto: mf/Epoch Times nach Arbeitsgruppe Infraschall Universitätsmedizin Mainz

Die Ärzte gaben an, dass auf das Jahresmittel bezogen die Steigerung der Inzidenz neu aufgetretener Herzinsuffizienz in Borchen noch 2021 bis 2024 zwischen 21 und 51 Prozent lag. In Lichtenau befand sich diese Steigerung im Bereich zwischen 20 und 68 Prozent. Ebenso sei bei den „bedrohlichen Rhythmusstörungen“ die Inzidenz in dieser windkraftstärkeren Gruppe deutlich erhöht.

Doppelblindstudie: Weder Patienten noch Ärzte wussten von der Studie

Mit der Studie wollten die Forscher untersuchen, ob der tieffrequente Infraschall durch Windkraftanlagen Veränderungen am Herzmuskel verursachen kann. Als messbare Faktoren betrachteten sie die ärztlich registrierten Fälle von Herzinsuffizienz (Herzschwäche) und Herzrhythmusstörungen (unregelmäßiger Herzschlag).
Vahl und Dietz konzipierten die Studie so, dass sowohl die Untersucher und ebenso die untersuchten Personen nicht wussten, dass sie Teil dieser sogenannten Feldstudie sind. Die Datenerfassung war somit neutral beziehungsweise geblindet. Dietz erklärte der Epoch Times:
„Ziel der aktuellen Studie war die Vermeidung von drei wichtigsten statistischen Effekte: Nocebo-Effekt, Habituation-Effekt und Hawthorne-Effekt.“
Der Nocebo-Effekt ist das Gegenstück zum Placebo-Effekt. Beim Nocebo-Effekt reicht allein die Erwartung oder die Angst vor Schmerzen, Krankheiten oder Nebenwirkungen aus, um diese im Körper hervorzurufen oder zu verstärken. Der Habituation-Effekt steht für die Gewöhnung. Bei wiederholtem Auftreten eines Reizes nimmt die Reaktionsbereitschaft darauf ab. Der Hawthorne-Effekt beschreibt das Phänomen, dass Menschen sich anders verhalten, wenn sie wissen, dass sie beobachtet werden oder Teil einer Studie sind.
Direkte Infraschallmessungen wurden im Rahmen der Studie jedoch nicht durchgeführt, wie Dietz mitteilte. „Teilweise waren sogar die Kardiologen, die die Diagnosen stellten für Patienten aus beiden Gebieten zuständig, ohne aber von der Studie zu wissen.“

War die Ursache wirklich Infraschall?

Bei der Studie drängte sich die Frage auf, ob wirklich die neu zugebauten Windkraftanlagen in der Region für diese vermehrten Herzerkrankungen als Ursache anzusehen sind.
Nach Aussage von Dietz mussten bei der Studie als statistische Voraussetzung gleich mehrere Parameter bei den Vergleichspopulationen ähnlich sein, damit diese als Ursache auszuschließen sind. Hierzu zählen Alters-, Geschlechts-, ethnische und ökonomische Struktur, die Einwohnerzahl pro Quadratkilometer sowie die Qualität der ärztlichen Versorgung.
Ebenso sollten sich äußere Einflussfaktoren ähneln wie Durchschnittstemperatur, Windexposition, Regentage und Niederschlagsmenge, Umgebungslärm wie Baustellen-, Verkehrs- oder Fluglärm, sowie Umwelteinflüsse etwa aus Chemiefabriken und Höhe über dem Meeresspiegel.
„Die Analyse der Bundesrepublik Deutschland führte zur Identifikation der Region Paderborn, wo diese Bedingungen erfüllt waren“, sagte der Oberarzt. Da somit alle anderen gesundheitsbeeinträchtigenden Faktoren berücksichtigt seien, bleibe nur die Auswirkung durch den Windkraftzubau als auslösenden Faktor übrig.
Wie in der Kongress-Zusammenfassung beschrieben ist, mussten die beiden Vergleichsregionen mindestens 18.000 Personen enthalten. „Diese statistischen Erfordernisse wurden in der Studie weit überschritten“, so Dietz. Lichtenau und Borchen kommen auf insgesamt rund 25.500 Einwohner, Hövelhof und Delbrück sogar auf rund 50.000 Einwohner.

Streitpunkt Infraschall

Das Umweltbundesamt sowie andere Forscher sehen weiterhin keine gesundheitsschädigenden Effekte durch Infraschall von Windkraftanlagen für den Mensch. Dasselbe gilt für die Windindustrie, politische Parteien und die Energiewirtschaft. Laut Dietz seien die behördlichen Stellen aber „fachlich nicht befugt“, um hierzu ein Urteil auszusprechen. Weiter sagte er:
„Wissenschaft und Medizin fordern einhellig mehr Forschung. Bereits am 118. Ärztetage – dem höchsten Gremium der Ärzteschaft – wurde ein Beschluss verabschiedet, der die Notwendigkeit von Forschung in der Wohnraumumgebung sehr detailgenau und explizit einfordert. Trotz dieser eindeutigen Positionierung von Wissenschaft und Ärzteschaft hat die Politik diese Positionierung nicht beachtet.“
Dabei schlossen er und seine Kollegen aus, dass nach der Paderborn-Studie und einer aktuellen Studie aus Schweden in absehbarer Zeit eine Fachgesellschaft eine Unbedenklichkeitserklärung verabschieden wird.
Außer Vahl und Dietz warnen auch die Fachärztin Dr. med. Ursula Bellut-Staeck sowie Prof. Ken Mattsson, Hauptautor der schwedischen Studie, vor den Gefahren durch Windkraft-Infraschall. Gleichzeitig gibt es national und international weitere Wissenschaftler und Fachleute mit demselben Standpunkt. Hierzu zählen unter anderem Dr. med. Stephan Kaula, der Radiologe Dr. Michael Berger sowie der ehemalige Präsident der Ärztekammer Niedersachsen Heyo Eckel.
Doch die Paderborn-Studie findet selbst auch Kritiker wie Prof. Holger Wormer, Leiter des Lehrstuhls für Wissenschaftsjournalismus an der TU Dortmund. Er erklärte: „Man kann auf keinen Fall sagen, dass ein Poster auf einer wissenschaftlichen Tagung schon als ein deutlicher Beleg für irgendwelche Befunde herangezogen werden kann.“ Wie er zu den Ergebnissen der Studie selbst steht, ist nicht bekannt.

Forderungen der Ärzte

Auf die Ergebnisse der Paderborn-Studie sollten laut Dietz entsprechende Veränderungen folgen. Er sagte:
„Wir fordern eine ehrliche Information der betroffenen Bevölkerung, damit sie die Chance auf Früherkennung von Herzinsuffizienz und Rhythmusstörungen hat, um eine leitlinienkonforme Behandlung zu ermöglichen. Zu der Ehrlichkeit würde auf das behördliche Eingeständnis gehören, dass man vieles nicht weiß.“
Seiner Aussage nach sei die Behauptung des Umweltbundesamtes, dass Infraschall unter der Hörschwelle liegt und somit nicht gesundheitsschädlich ist, fehlleitend. „Der Schädigungsweg ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unabhängig vom Gehör angesiedelt. Ähnlich wie der Schädigungsweg von Röntgenstrahlen nicht vom Auge abhängig ist, obwohl das Auge die Röntgenstrahlen nicht sieht“, schlussfolgert der Oberarzt.
Zu den Forderungen der Ärzte zählt auch die Einhaltung eines Mindestabstands zu Wohngebieten. „Dieser Mindestabstand muss so ausgelegt sein, dass niederfrequente Immissionen nicht zu erheblichen Nachteilen bei den Betroffenen führen“, sagte Dietz.
Er fügte abschließend hinzu: „Aufgrund der Tatsache, dass die Anlagen immer leistungsstärker werden und diese näher an die Betroffenen rücken, sehen wir den Infraschall aus verschiedensten Gründen problematisch. Wir sehen hier wesentlichen Forschungsbedarf auf medizinischer als auch ingenieurstechnischer Seite.“
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Die Ausgrenzung der AfD im rheinland-pfälzischen Landtag


In Kürze:

  • CDU, SPD und Grüne verhindern die Leitung von Fachausschüssen durch AfD-Vertreter im Landtag RLP
  • AfD-Gegner hatten Nichtwahl im Vorfeld angekündigt
  • AfD hätte drei Vorsitze und vier Stellvertreterpositionen bekommen sollen
  • Bundesverfassungsgericht hält Bruch mit parlamentarischer Tradition für rechtens

 
Bei der Konstituierung der 14 parlamentarischen Fachausschüsse im Landtag Rheinland-Pfalz am 2. Juni 2026 ist erstmals kein einziger Abgeordneter der AfD in eine leitende Position gewählt worden. Obwohl der stärksten Oppositionsfraktion im Mainzer Landtag zumindest der jeweilige Vorsitz in drei der 14 Ausschüsse zugestanden hätte, verweigerten die MdLs aus den Reihen der übrigen Fraktionen den AfD-Kandidaten erwartungsgemäß die Stimmen für die jeweils erforderliche, einfache Mehrheit.
Nach Informationen des SWR hatten Vertreter der Fraktionen von CDU, SPD und der Grünen die Nichtwahl im Vorfeld angekündigt. Die Gegner der AfD folgten damit einer Praxis, die seit Jahren unter anderem im Bundestag Anwendung findet. AfD-Kandidaten werden entgegen jahrzehntelanger parlamentarischer Gepflogenheiten schlicht nicht für Leitungsaufgaben gewählt, ganz gleich, ob es um Fachausschüsse oder um eine Parlamentspräsidentschaft geht.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein solches Gebaren am 18. September 2024 für rechtmäßig erklärt. Demnach dürfen Parlamentarier die Entscheidung über ihre Vorsitzenden selbst in freier Wahl treffen und sind nicht verpflichtet, einem Kandidatenvorschlag zu folgen.

Keine Vorsitzwahl in den Ausschüssen für Bildung, Kultur und Wirtschaft

Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Landtags hatte der von Landtagspräsident Matthias Lammert und seiner Vizepräsidentin Marion Schneid (beide CDU) geleitete Ältestenrat zuvor festgelegt, dass die Vorsitze in den Fachausschüssen für Bildung, für Kultur sowie für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima grundsätzlich der AfD zustehen. In vier weiteren Ausschüssen, nämlich jenen für Umwelt, Verkehr, Haushalt und Gesundheit, hätte die AfD zudem offiziell die stellvertretende Leitung übernehmen dürfen. In allen Fällen wurde nichts daraus.
Die drei Ausschüsse für Bildung, Kultur und Wirtschaft werden damit bis auf Weiteres kommissarisch von den gewählten Stellvertretern geleitet. Diese stammen ausschließlich aus den Reihen der Regierungsparteien CDU (Matthias Reuber, Michael Wagner) und SPD (Anna Köbberling).
Nach Angaben der AfD-Fraktion waren Joachim Paul (Bildung), Albert Breiniger (Kultur) und Ralf Schönborn (Wirtschaft) vonseiten der AfD ins Rennen geschickt worden. Ersatzkandidaten für einen neuen Wahlanlauf wurden bislang nicht vorgeschlagen. Dies wäre während der gesamten Legislaturperiode möglich.

Grüne erhalten zwei Ausschüsse

Die Stellvertreterposten in den Fachausschüssen für Umwelt, Verkehr, Haushalt und Gesundheit, die nach dem Zugriffsverfahren des Ältestenrats eigentlich für AfD-Abgeordnete reserviert waren und sind, bleiben mangels Zustimmung durch CDU-, SPD- und Grünenvertreter ebenfalls bis auf Weiteres unbesetzt.
Der kleineren Oppositionspartei der Grünen wurde ihr parlamentarisches Recht auf einen Ausschussvorsitz und eine Stellvertreterposition hingegen einstimmig gewährt. Lisett Stuppy wird die Sitzungen des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen leiten und Josef Winkler soll die Stellvertretung im Petitionsausschuss übernehmen.

Lohr vermisst „Respekt vor dem Wählerwillen“

Nach Informationen von „n-tv“ stimmten die AfD-Vertreter diesen Personalien wie auch sämtlichen anderen Wahlvorschlägen ihrer Konkurrenten zu. Genau das hatte Damian Lohr, der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, vorab per Pressemitteilung angekündigt. Nach dem Scheitern sämtlicher AfD-Kandidaten wiederholte Lohr im SWR sein Argument, dass es bei der Wahl von Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter letztlich nicht um Sympathien, sondern um „Respekt vor dem Wählerwillen“ gehe.
SPD-Fraktionschef und Ex-Ministerpräsident Alexander Schweitzer verwies im SWR dagegen auf die „permanente Radikalisierung“ der AfD. Seine Fraktion vertrete ebenso wie jene der SPD und der Grünen „jeweils für sich und gemeinsam“ die Auffassung, dass sie sich „von Menschen, die für die AfD“ stünden, „nicht repräsentiert fühlen“ könnten. Katrin Eder, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, begründete die Nichtwahl der AfD-Kollegen damit, dass diese aus ihrer Sicht „nicht zum demokratischen Spektrum“ gehörten.

AfD im Plenum mehr als doppelt so stark wie die Grünen

Jeder der 14 Fachausschüsse des rheinland-pfälzischen Landtags besteht aus zehn ordentlichen und zehn weiteren, stellvertretenden Mitgliedern. In grober Entsprechung zur Fraktionsstärke im Parlament gehen in jedem dieser Ausschüsse jeweils vier Sitze an die CDU, drei an die SPD, zwei an die AfD und ein Sitz an die Grünen.
Die jüngste Landtagswahl vom 22. März 2026 hatte folgendes Zweitstimmenergebnis erbracht:
  • CDU: 31,0 Prozent / 39 Sitze im Plenum
  • SPD: 25,9 Prozent / 32 Sitze
  • AfD: 19,5 Prozent / 24 Sitze
  • Grüne: 7,9 Prozent / 10 Sitze
35 Jahre nach der Abwahl von Carl-Ludwig Wagner (CDU) wurde mit Gordon Schnieder erstmals wieder ein Christdemokrat zum Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz gewählt. Er entschied sich für ein Regierungsbündnis mit der nunmehr zweitstärksten Kraft, der SPD. Der bisherige SPD-Ministerpräsident Alexander Schweitzer übernahm den Fraktionsvorsitz seiner Partei.

Verfassungsänderung erschwert U-Ausschüsse

Erst vor knapp einem Monat, am 6. Mai, hat der eigentlich bereits abgewählte, alte Landtag in einer Sondersitzung eine Änderung von Artikel 91 der Landesverfassung beschlossen. Das zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses notwendige Quorum wurde von 20 auf 25 Prozent erhöht. Bei aktuell 105 Abgeordneten sind damit nun 27 Stimmen für einen U-Ausschuss notwendig.
Vor der Änderung hätten 21 Stimmen genügt. Die auf 24 Mitglieder erstarkte AfD-Fraktion hätte damit im Alleingang Untersuchungsausschüsse auf den Weg bringen können. Das ist nun nicht mehr möglich.

Rheinland-Pfalz kontra AfD

Bereits im Juli 2025 hatte das damals noch von Michael Ebling geleitete Landesinnenministerium eine schärfere Gangart gegenüber AfD-Anhängern signalisiert. Zunächst hatte Ebling angekündigt, dass AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz nicht mehr in den Staatsdienst eingestellt werden sollten. Immerhin beobachte der Landesverfassungsschutz die Partei als „extremistische Bestrebung“. Als daraufhin Kritik von Verfassungsrechtlern laut wurde, ruderte das Innenministerium teilweise zurück: Man werde künftig jeden Einzelfall prüfen.
Auch der Fall des AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul hatte im vergangenen Jahr für bundesweite Debatten gesorgt. Jutta Steinruck, die damalige Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen und zugleich Leiterin des städtischen Wahlausschusses, hatte erfolgreich angeregt, den Lehrer nicht zur OB-Wahl am 21. September zuzulassen. Sie begründete ihren Vorstoß damit, dass Paul „möglicherweise nicht die Voraussetzungen der Verfassungstreue“ erfülle. Paul wehrte sich monatelang erfolglos auf juristischem Wege gegen seine Ausgrenzung.
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Pharma: Boehringer Ingelheim stoppt Milliardeninvestitionen in Deutschland

Der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim stoppt in Deutschland geplante Investitionen in einem hohen dreistelligen Millionenbereich. Es gehe um Ausgaben für die Jahre 2027 bis 2030 mit einem Gesamtvolumen von 900 Millionen Euro, teilte das Unternehmen in Ingelheim bei Mainz mit. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.

Deutschlandchef: Müssen mit USA und Asien Schritt halten

Als Gründe für den Schritt nennt Boehringer Ingelheim die schwierigen Rahmenbedingungen in Deutschland, auch die Sparpläne der Bundesregierung bei den Gesundheitsausgaben. Die sehen unter anderem höhere Rabatte vor, die Arzneikonzerne Krankenkassen künftig gewähren müssen.
Verwiesen wird von Boehringer zudem auf die größere Dynamik in anderen Märkten sowie die geopolitische Lage. Dazu zählt ein gewachsener Druck aus den USA.
Boehringer Ingelheim hatte wie andere Pharmaunternehmen eine Art Abkommen mit der US-Regierung geschlossen, um von Pharmazöllen befreit zu werden. Eine Bedingung dafür ist, in Produktion und Forschung in Amerika zu investieren.
„Die nächste Innovation geht nach Lage der Dinge aktuell nicht nach Deutschland“, sagte Boehringer-Deutschlandchef Médard Schoenmaeckers dem „Handelsblatt“. „Wir müssen Schritt halten mit der Entwicklung in den USA und Asien.“
Die in Deutschland gestoppten Investitionen waren vor allem für den Ausbau der Infrastruktur an hiesigen Standorten vorgesehen, unter anderem für neue Laborgebäude. (dpa/red)
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Vom „Corona-Wunder“ zu Werksschließungen: Was der Fall BioNTech über Deutschland verrät


In Kürze:

  • BioNTech hat angekündigt, Werke in Marburg, Tübingen und Idar-Oberstein zu schließen.
  • Trotz öffentlicher Förderung in Höhe von 375 Millionen verfügt der Konzern weiter über hohe Finanzreserven.
  • Der Fall entfacht neue Kritik an Deutschlands Industrie- und Standortpolitik.

 
Es galt als eine der wirtschaftlichen Erfolgsgeschichten während der Corona-Zeit. Die Erzählung besagte: Ein kleines Mainzer Unternehmen rettet mit staatlicher Hilfe die Welt.
Gleichzeitig profitierten die angeschlagenen kommunalen Haushalte enorm von den Gewerbesteuereinnahmen des inzwischen zum globalen Konzern aufgestiegenen Unternehmens. So meldeten Medien im Jahr 2021, dass die Stadt Mainz statt eines geplanten Minus von 36 Millionen Euro einen historischen Überschuss von 1,09 Milliarden Euro verbuchen konnte.
Es war BioNTech, der Hersteller des mRNA-Impfstoffes Comirnaty, der der Stadt damals das Milliarden-Plus bescherte.
Der damaligen schwarz-roten Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU) galt der Biotechnologiekonzern als Beweis dafür, dass der Standort Deutschland durch gezielte Subventionen zukunftsfähig gemacht werden könne.
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der damaligen FDP-Fraktion verwies die Bundesregierung auf BioNTech und erklärte, gerade im Bereich der Wirkstoffentwicklung müssten lange Entwicklungszeiten, hohe Kosten und erhebliche Risiken berücksichtigt werden.

Bis zu 1.860 Stellen betroffen

Doch die gerade erst getätigte Ankündigung von BioNTech bricht nun mit dieser Erzählung: Bis Ende 2027 sollen die deutschen Produktionsstandorte in Marburg und Idar-Oberstein sowie des vom Konzern im vergangenen Jahr gekauften ehemaligen Konkurrenten CureVac in Tübingen geschlossen werden.
Zusammen mit der Schließung des Standorts in Singapur könnten bis zu 1.860 Stellen betroffen sein.
Hintergrund der Entscheidung sei laut einer Pressemitteilung des Konzerns, der anhaltende Einbruch des Geschäfts mit COVID-19-Impfstoffen.
So sank im ersten Quartal der Umsatz von 182,8 auf 118,1 Millionen Euro, zugleich weitete sich der Nettoverlust auf 531,9 Millionen Euro aus. BioNTech investiert zugleich in den Umbau zum Onkologieunternehmen.
BioNTech erwarte durch die „Konsolidierung von Produktionsstandorten“ ab 2029 jährliche Einsparungen von rund 500 Millionen Euro.

Die Grenzen staatlicher Förderpolitik

Für die Politik ist die Ankündigung von BioNTech ein Offenbarungseid. Aus der Bilderbuchgeschichte ist nun eine Grundsatzfrage über die Grenzen staatlicher Industriepolitik geworden.
Der Bund unterstützte BioNTech 2020 im Rahmen des Sonderprogramms zur Impfstoffentwicklung mit rund 375 Millionen Euro, wie aus einer Antwort der schwarz-roten Bundesregierung aus dem Jahr 2021 hervorgeht. Das war damals die mit Abstand höchste Fördersumme.
Zum Vergleich: Für Curevac wurden damals rund 251 Millionen Euro bewilligt und die Firma IDT Biologika aus Dessau-Roßlau erhielt eine Fördersumme in Höhe von rund 114 Millionen Euro.
Damals war die Förderung eine riskante Wette auf eine neue Technologie. Niemand wusste mit letzter Sicherheit, ob der mRNA-Impfstoff funktionieren würde, ob die Zulassung rechtzeitig käme oder ob sich die Milliardeninvestitionen jemals auszahlen würden. Laut offizieller Lesart ging die Wette auf.
Seit dieser Zeit wurde das „Wunder“ BioNTech von der Politik öfters hervorgehoben. So betonte der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) anlässlich der Grundsteinlegung für ein neues Forschungszentrum der Firma Merck im April 2024 in Darmstadt, auch mit Blick auf BioNTech:
„Ja, wir haben hier in Deutschland und Europa führende Biotechunternehmen und Technologien, um die China, die USA und andere uns beneiden.“

Politische Lobreden und dann der Rückzug

Im März dieses Jahres äußerte sich der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Clemens Hoch (SPD) anlässlich der Ankündigung der BioNTech-Gründer und Forscherpaars Ugur Sahin und Özlem Türeci, das Unternehmen bis 2026 verlassen zu wollen.
Hoch würdigte die beiden Forscher, die im Jahr 2022 zu Ehrenbürgern von Mainz ernannt wurden, als prägende Persönlichkeiten der internationalen Biomedizin.
Er lobte ihren wissenschaftlichen Pioniergeist sowie ihren unternehmerischen Mut. Mit der Gründung von Ganymed und später BioNTech hätten sie gezeigt, wie aus „exzellenter Grundlagenforschung bahnbrechende medizinische Innovation“ entstehen könnte. Hoch sagte damals:
„Rheinland-Pfalz bleibt Heimat, in der wissenschaftlicher Mut, unternehmerisches Denken und medizinischer Fortschritt zusammenfinden.“
Nach der BioNTech-Ankündigung steht die Politik  nun aber vor einem Problem, das sie lange verdrängt hat: Staatliche Förderung garantiert keinen dauerhaften industriellen Verbleib.
Wirtschaftlich ist BioNTech, ausweislich seiner Quartalszahlen für das erste Vierteljahr, keineswegs ein Sanierungsfall. Zum Ende des ersten Quartals lagen die liquiden Mittel und Wertpapieranlagen bei rund 16,8 Milliarden Euro.
Gleichzeitig kündigte der Konzern, wenige Tage nach der Veröffentlichung der Quartalszahlen, ein Aktienrückkaufprogramm im Umfang von bis zu 1 Milliarde Dollar an. Ziel sei eine höhere „Kapitaleffizienz“ und „langfristige Wertschöpfung“ für Aktionäre.

Millionenhilfe ohne Gegenleistung?

Der deutsche Steuerzahler trug einst einen erheblichen Teil des Entwicklungsrisikos. Nun fließt überschüssiges Kapital an die Kapitalmärkte zurück, während in Deutschland Werke geschlossen und Stellen gestrichen werden. Genau hier liegt die Sprengkraft des Falls.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt erklärt auf Anfrage von Epoch Times, dass die 2020 gewährten Fördermittel in Höhe von rund 375 Millionen Euro an BioNTech ausschließlich der beschleunigten Entwicklung von Corona-Impfstoffen dienten. Standortgarantien, Produktionsmindestlaufzeiten oder Rückzahlungsklauseln bei einer möglichen Verlagerung ins Ausland seien nicht Bestandteil der Förderbescheide gewesen.
Dies entspreche der üblichen Praxis in der Forschungsförderung, bei der die wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse ausdrücklich erwünscht sei. Zugleich betonte das Ministerium, die Bundesregierung wolle biotechnologische Innovationen und Wertschöpfung langfristig in Deutschland halten und den Standort mit der „Hightech Agenda Deutschland“ weiter stärken.
BioNTech ließ eine Anfrage von Epoch Times unbeantwortet, wie es die geplanten Schließungen der Werke in Deutschland mit Blick auf die massive Förderung durch die deutschen Steuerzahler rechtfertigt. Auf der Hauptversammlung am 15. Mai, am vergangenen Freitag, äußerte sich noch-CEO Ugur Sahin in seiner Rede vor den Aktionären zu  den Schließungsplänen.
Sahin sprach von einer „Phase des Übergangs“. Durch einen sinkenden Herstellungsbedarf seien Veränderungen notwendig geworden, die auch Beschäftigte und Standorte beträfen. Die Entscheidung zur Schließung einzelner Werke sei „schweren Herzens“ und „nach sorgfältiger Analyse“ getroffen worden.
Zugleich betonte Şahin, man sei sich der „tiefgreifenden“ Folgen für Mitarbeiter und deren Familien bewusst. Den Betroffenen würden „sozialverträgliche Lösungen“ angeboten.

Deutschlands Standortprobleme

Wenn Sahin von einer „Phase des Übergangs“ spricht, dann wird deutlich, dass Deutschland trotz milliardenschwerer Förderungen nicht attraktiv genug geblieben ist, um industrielle Wertschöpfung im Land zu halten.
In der Biotechnologiebranche wird seit Jahren über genau diese Schwäche geklagt. Der Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) beklagt, dass in Deutschland „Vertragsverhandlungen und einige Genehmigungsverfahren vor Studienbeginn oftmals viel zu lange“ dauerten. Zudem fordert die Branche „bundesweit harmonisierte Vorgaben für den Datenschutz“ sowie „zügigere Vertragsabschlüsse“ mit Kliniken und Praxen.
Gleichzeitig verliere Deutschland laut vfa international an Boden: Während die Bundesrepublik 2016 noch Platz zwei bei der Anzahl der klinischen Studien belegte, lag sie 2024 nur noch auf Rang fünf.

Ein Lehrstück über den wirtschaftlichen Niedergang

Der Fall BioNTech wirkt deshalb wie ein Lehrstück über die Grenzen deutscher Förderpolitik. Der Staat stellte Milliarden bereit, versäumte dabei jedoch, verbindliche Produktionsgarantien zu vereinbaren oder Mechanismen zu entwickeln, mit denen öffentliche Förderung langfristig an heimische Wertschöpfung gekoppelt werden könnte. Entsprechend scharf fallen die Reaktionen aus den betroffenen Regionen aus.
Der Marburger Oberbürgermeister Thomas Spies (SPD) kritisierte die Entscheidung öffentlich als „falsch“ und sprach von mangelndem Respekt gegenüber den Beschäftigten, die die „horrenden Gewinne“ des Unternehmens erst ermöglicht hätten. Zugleich erinnerte er daran, dass BioNTech massiv von öffentlichen Fördermitteln profitiert habe und daher auch gesellschaftliche Verantwortung gegenüber der Region und Öffentlichkeit trage.
Auch die Gewerkschaft IGBCE kritisiert den Umgang des Unternehmens mit den Standorten scharf. „Im Konzern haben offenbar endgültig die Rechenschieber das Regiment übernommen“, sagte Landesbezirksleiter Roland Strasser. „Aus kurzfristigem finanziellem Kalkül streichen sie radikal Produktionskapazitäten zusammen.“
Der Fall trifft die Politik auch deshalb so empfindlich, weil BioNTech über Jahre als Beleg für die Innovationskraft des Standorts Deutschland galt. Während Chemie-, Stahl- und Automobilkonzerne regelmäßig über Energiepreise und Standortnachteile klagten, schien die Biotechnologiebranche die Hoffnung auf eine neue wissensbasierte Industrie zu verkörpern.
Nun zeigt ausgerechnet ihr prominentester Vertreter, wie mobil und global dieses Geschäft tatsächlich geworden ist. Das eigentliche Dilemma lautet deshalb: Der Staat kann Innovationen fördern. Aber er kann Unternehmen nicht dauerhaft an einen Standort binden, wenn die strukturellen Bedingungen nicht stimmen.