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Fall in Berngau: Was bei Waffenkontrollen geprüft wird

Der tödliche Ausgang einer Kontrolle von Waffenbesitz im oberpfälzischen Berngau wirft ein Schlaglicht auf die Regeln und Waffenkontrollen in Deutschland. Nach Zahlen von Ende September 2026 sind in Deutschland knapp 930.000 private Waffenbesitzer im Waffenregister erfasst, in Bayern gut 200.000.

Welche Voraussetzungen gelten für Waffenbesitz?

Wer in Deutschland eine Waffe besitzen will, muss strenge Voraussetzungen erfüllen. Geregelt wird das deutsche Waffenrecht im Waffengesetz.
Es unterscheidet zwischen Waffenbesitzkarte und dem Waffenschein, der dazu berechtigt, eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit zu führen. Sportschützen, Jäger und Waffensammler haben in der Regel eine Waffenbesitzkarte.
Für eine Waffenbesitzkarte müssen Zuverlässigkeit, Sachkunde, persönliche Eignung und ein berechtigtes Bedürfnis nachgewiesen werden. Ein allgemeines Recht auf Waffenbesitz gibt es nicht. Der unberechtigte Erwerb oder Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe ist strafbar.

Welche Art von Kontrollen gibt es?

Grundsätzlich wird bei Waffenkontrollen bei Sportschützen und Jägern zwischen anlassbezogenen und verdachtsunabhängigen Maßnahmen unterschieden.
Die Kontrollen können angekündigt und unangekündigt stattfinden. Sie dienen der Überprüfung, ob legal im Besitz befindliche Schusswaffen und Munition vorschriftsmäßig und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt aufbewahrt werden.
Zusammen mit dem Waffenbesitzer dürfen die Kontrolleure nur die Räumlichkeiten betreten, in denen die Waffen gelagert werden. Für andere Räume besteht kein Durchsuchungsrecht.
In Bayern sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig, also die unteren Waffenbehörden der Landratsämter oder kreisfreien Städte. Die Sachbearbeiter sind bei Kontrollen selbst nicht bewaffnet. Die Polizei kann in Einzelfällen zur Unterstützung hinzugezogen werden.

Was genau wird bei einer Kontrolle geprüft?

Neben der Vollständigkeit der dem Jäger oder Sportschützen überlassenen Waffen wird meist auch die gesetzeskonforme Aufbewahrung geprüft. Für unterschiedliche Waffentypen und Munition sind unterschiedliche Sicherheitsstufen bei Tresoren oder Waffenschränken vorgeschrieben.
Alle erlaubnispflichtigen Waffen, die ein Sportschütze oder Jäger besitzt, sind in der Waffenbesitzkarte mitsamt ihrer einzigartigen Seriennummer vermerkt. Im Zuge einer Kontrolle werden die Daten der Behörde mit den Daten des Besitzers und seinem tatsächlichen Bestand abgeglichen.

Und wenn Mängel festgestellt werden?

Diese werden dokumentiert. Je nach Schwere der Mängel kann die Behörde über die Konsequenzen für den Jäger oder Sportschützen entscheiden. Die Behörde kann die Erlaubnis zum Waffenbesitz auch widerrufen. (dpa/red)
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5. Juni: Merz will EU-Erweiterung beschleunigen | Förderstopp für Asylberatung | AfD setzt sich durch

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Merz will EU-Erweiterung beschleunigen

Deutschland und Frankreich wollen beim EU-Westbalkan-Gipfel in Montenegro eine neue Initiative für eine schnellere EU-Erweiterung vorstellen. Geplant sind vereinfachte Beitrittsverfahren und frühere Vorteile für Kandidatenländer, die schon während der laufenden Verhandlungen schrittweise stärker in die EU eingebunden werden sollen. Damit soll verhindert werden, dass sich Länder aus Frust über langsame Fortschritte stärker China oder Russland zuwenden.

Förderstopp für Asylberatung

Das Bundesinnenministerium plant, die Finanzierung der unabhängigen Asylberatungen zu beenden. Begründet wird dies mit der angespannten Haushaltslage. Dem Ministerium zufolge stützt auch eine Evaluation des Programms den Förderstopp – der dazugehörige Bericht wurde bislang jedoch noch nicht veröffentlicht. Die Grünen kritisieren in diesem Zusammenhang die mangelnde Transparenz.

Brief an Putin

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat dem russischen Präsidenten Wladimir Putin in einem offenen Brief ein persönliches Treffen in einem Drittstaat angeboten. Auch US-Präsident Donald Trump begrüßte den Vorstoß. Der Kreml reagierte zunächst erneut mit seinem Angebot für Gespräche in Moskau – das Selenskyj bereits mehrfach abgelehnt hat.

AfD setzt sich durch

Im thüringischen Ilm-Kreis hat der Kreistag nach vier Anläufen den Haushalt 2026 beschlossen. Die AfD setzte als stärkste Fraktion zahlreiche Änderungen durch. Klima-, Integrations- und Demokratieprojekte wurden gekürzt oder gestrichen. Für überregionale Aufmerksamkeit sorgte die Abstimmung von CDU und Freie Wähler, die es der AfD ermöglichte, die Förderung des Projekts „Demokratie leben!“ zu stoppen.

Clan-Kriminalität gestiegen

Die Clankriminalität in Berlin hat 2025 deutlich zugenommen. Die Zahl der erfassten Clanmitglieder stieg um elf Prozent auf 685 Personen. Am häufigsten wurden Rohheitsdelikte registriert, wie etwa Körperverletzungen. Danach folgten Verkehrsdelikte und Diebstähle. Auch die Zahl der Verstöße gegen das Waffengesetz nahm zu.
 
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Clankriminalität in Berlin nimmt spürbar zu

Die Clankriminalität in Berlin hat spürbar zugenommen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Menschen, die dem Phänomenbereich zugerechnet werden, um elf Prozent auf 685, wie die Senatsverwaltung für Inneres am Freitag, 5. Juni, mitteilte.
Clankriminalität sei wesentlich „durch die systematische Nutzung familiärer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen“ geprägt, um kriminelle Aktivitäten zu ermöglichen oder zu verschleiern.
2025 registrierten die Ermittler 952 Straftaten durch 342 Tatverdächtige aus Clans. Von diesen Tatverdächtigen wurden 289 bis zu vier Straftaten zugerechnet, 53 Tatverdächtige sollen fünf oder mehr Straftaten verübt haben.
Ein 20 Jahre alter Mann soll insgesamt 75 Straftaten begangen haben, darunter Taten vom einfachen bis zum schweren Diebstahl, drei verbotene Kraftfahrzeugrennen, Nötigung und Attacken auf Polizisten.

Rohheitsdelikte am häufigsten

Die Zahl der Straftaten stieg insgesamt damit um zwölf Prozent, die der tatverdächtigen Clanmitglieder um 16 Prozent. Mit 23 Prozent führten sogenannte Rohheitsdelikte die Liste der häufigsten Straftaten an. Dahinter folgen Verkehrsstraftaten und Diebstähle mit fast 16 Prozent.
Einen Anstieg gab es den Angaben des Innensenats zufolge auch bei Ordnungswidrigkeiten, die Clanmitgliedern in Berlin zugerechnet werden. Hier seien 127 Fälle registriert worden. Ein Drittel davon waren Verstöße gegen das Waffengesetz. (afp/red)