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COVID-Anhörung: Fauci betonte über 100 Mal, sich nicht selbst belasten zu müssen

Dr. Anthony Fauci hat am 29. Juli die Beantwortung von Fragen eines US-Senatsausschusses verweigert. Anlass der Anhörung war die Veröffentlichung eines Tagebuchs, das er während seiner Zeit in der US-Regierung geführt hatte.
„Obwohl mir diese Entscheidung schwerfällt, werde ich aus Respekt vor der Legislative und nach jahrzehntelanger Zusammenarbeit mit dem Kongress auf Anraten meiner Anwälte von meinem Recht aus dem Fünften Verfassungszusatz Gebrauch machen und Ihre Fragen nicht beantworten“, erklärte der 85-Jährige in seiner Eröffnungsrede.
Fauci leitete von 1984 bis 2022 das Nationale Institut für Allergien und Infektionskrankheiten (NIAID) der National Institutes of Health.
Im Verlauf der Anhörung berief er sich mehr als 100 Mal auf den Fünften Verfassungszusatz und verweigerte jede Aussage.
Der fünfte Verfassungszusatz besagt, dass niemand „in einem Strafverfahren gezwungen werden darf, gegen sich selbst auszusagen“. Fauci erhielt 2025 eine präventive Begnadigung.

Abstimmung kommende Woche

Nach Bundesrecht ist es strafbar, wenn eine vom Kongress vorgeladene Person „die Beantwortung von Fragen verweigert, die für die Untersuchung relevant sind“, und in bestimmten Fällen Informationen vor dem Kongress zurückhält. Fauci, der aufgrund einer Vorladung des Senatsausschusses für Innere Sicherheit und Regierungsangelegenheiten erschien, könnte wegen eines Vergehens oder Verbrechens angeklagt werden.
Der Vorsitzende des Ausschusses, Senator Rand Paul (Republikaner aus Kentucky), teilte Reportern nach der Anhörung mit, dass der Ausschuss nächste Woche darüber abstimmen werde, ob er eine Anklage gegen Fauci wegen Missachtung des Kongresses empfehlen solle.

Senator Raul: Schutz greift möglicherweise nicht bei Begnadigung

Ausschussvorsitzender Senator Rand Paul (Republikaner aus Kentucky) kündigte nach der Anhörung an, dass der Ausschuss in der kommenden Woche darüber abstimmen werde. „Wir glauben, dass er sich angesichts seiner möglichen Haftung und seiner Begnadigung nicht auf den Fünften Verfassungszusatz hätte berufen müssen. Möglicherweise greift dieser Schutz bei einer Begnadigung gar nicht“, sagte Paul.
Die Vorladung sei rechtmäßig gewesen, und die Fragen hätten Faucis Entscheidungen als NIAID-Direktor und als Chefberater des Präsidenten betroffen.
David Schertler, der Anwalt von Fauci, wurde aus der Anhörung entfernt, weil er versucht hatte, mit Senatoren zu sprechen. Schertler reagierte nicht umgehend auf eine Anfrage nach einer Stellungnahme.
Die Anhörung fand statt, nachdem Paul ein Tagebuch veröffentlicht hatte , das Fauci während seiner Zeit als Leiter der Regierungsmaßnahmen gegen COVID-19 geführt hatte. Die Tagebucheinträge widerlegten einige von Faucis öffentlichen Äußerungen, darunter seine Behauptung, er sei nie an der Schließung von Schulen beteiligt gewesen.
In einem Eintrag vom März 2020 schilderte Fauci ein Gespräch mit dem damaligen New Yorker Bürgermeister Bill de Blasio und schrieb: „Ich habe ihn aufgrund meiner öffentlichen Äußerungen und unseres heutigen Gesprächs davon überzeugt, die Schulen in NYC zu schließen.“
Dann sagte er, er habe mit dem Stabschef des kalifornischen Gouverneurs Gavin Newsom gesprochen.
„[Der Stabschef] sagte, dass der Gouverneur aufgrund meiner heutigen und gestrigen Fernsehauftritte beschlossen habe, die Schulen in Kalifornien sowie die Bars und Restaurants zu schließen“, schrieb er.
Fauci schilderte auch ein Gespräch, das er kurz nach dem Auftreten von COVID-19 in Wuhan, China, mit Wissenschaftlern geführt hatte. Neun von elf Wissenschaftlern hielten es für möglich, dass Menschen eine Struktur des Virus, die sogenannte Furin-Spaltstelle, eingefügt hätten. Ein später veröffentlichter Forschungsantrag beschrieb Experimente, bei denen eine Furin-Spaltstelle in ein Fledermaus-Coronavirus eingefügt werden sollte. Die Arbeiten sollten möglicherweise in China stattfinden.
„Das war entweder ein außergewöhnlicher Zufall oder ein eindeutiger Beweis“, sagte Paul am 29. Juli.
Fauci sagte wiederholt öffentlich, dass COVID-19 wahrscheinlich natürlichen Ursprungs sei und nicht aus einem Labor stamme, und er sagte, dass seine Behörde niemals Gain-of-Function-Experimente finanziert habe.

Trump: Fauci versuchte, China zu schützen

Präsident Donald Trump schrieb am 29. Juli auf Truth Social, dass er von Anfang an gesagt habe, COVID-19 stamme aus einem Labor in Wuhan.
„Fauci war entschieden anderer Meinung und versuchte stets, China zu schützen“, schrieb Trump. Ein Generalinspektor stellte fest , dass das NIAID riskante Experimente in einem Labor in Wuhan finanziert hatte und dass keine angemessene Überwachung der Experimente durchgeführt wurde.
„Ihr Hauptanliegen war es, die Tatsache zu verbergen, dass Sie die Finanzierung dieser gefährlichen Forschung genehmigt haben“, sagte Paul während der Anhörung zu Fauci.
Senator Gary Peters, der ranghöchste Demokrat im Ausschuss, sagte, dass Pauls Untersuchung über die Ursprünge von COVID-19 darauf abzielte, zu einem vorbestimmten Ergebnis zu gelangen und voreingenommen sei.
Er sagte außerdem, die Regierung müsse daran arbeiten, die Bemühungen zur Vorbereitung auf künftige Gesundheitskrisen zu verbessern und die von der Trump-Regierung in Bezug auf Impfstoffe und andere Gesundheitsfragen ergriffenen Maßnahmen überwachen.
„Ich könnte noch viele weitere Themen ansprechen, mit denen wir uns künftig befassen müssen, um dieses Land zu schützen“, sagte Peters. „Das tun wir in diesem Ausschuss nicht. Genau dafür wurde dieser Ausschuss geschaffen; genau das hat er in der Vergangenheit getan. Wir sollten uns wieder darauf konzentrieren.“

Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Fauci Invokes 5th Amendment More Than 100 Times During Senate COVID Hearing“. (redaktionelle Bearbeitung il)

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Die Ausgrenzung der AfD im rheinland-pfälzischen Landtag


In Kürze:

  • CDU, SPD und Grüne verhindern die Leitung von Fachausschüssen durch AfD-Vertreter im Landtag RLP
  • AfD-Gegner hatten Nichtwahl im Vorfeld angekündigt
  • AfD hätte drei Vorsitze und vier Stellvertreterpositionen bekommen sollen
  • Bundesverfassungsgericht hält Bruch mit parlamentarischer Tradition für rechtens

 
Bei der Konstituierung der 14 parlamentarischen Fachausschüsse im Landtag Rheinland-Pfalz am 2. Juni 2026 ist erstmals kein einziger Abgeordneter der AfD in eine leitende Position gewählt worden. Obwohl der stärksten Oppositionsfraktion im Mainzer Landtag zumindest der jeweilige Vorsitz in drei der 14 Ausschüsse zugestanden hätte, verweigerten die MdLs aus den Reihen der übrigen Fraktionen den AfD-Kandidaten erwartungsgemäß die Stimmen für die jeweils erforderliche, einfache Mehrheit.
Nach Informationen des SWR hatten Vertreter der Fraktionen von CDU, SPD und der Grünen die Nichtwahl im Vorfeld angekündigt. Die Gegner der AfD folgten damit einer Praxis, die seit Jahren unter anderem im Bundestag Anwendung findet. AfD-Kandidaten werden entgegen jahrzehntelanger parlamentarischer Gepflogenheiten schlicht nicht für Leitungsaufgaben gewählt, ganz gleich, ob es um Fachausschüsse oder um eine Parlamentspräsidentschaft geht.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein solches Gebaren am 18. September 2024 für rechtmäßig erklärt. Demnach dürfen Parlamentarier die Entscheidung über ihre Vorsitzenden selbst in freier Wahl treffen und sind nicht verpflichtet, einem Kandidatenvorschlag zu folgen.

Keine Vorsitzwahl in den Ausschüssen für Bildung, Kultur und Wirtschaft

Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Landtags hatte der von Landtagspräsident Matthias Lammert und seiner Vizepräsidentin Marion Schneid (beide CDU) geleitete Ältestenrat zuvor festgelegt, dass die Vorsitze in den Fachausschüssen für Bildung, für Kultur sowie für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima grundsätzlich der AfD zustehen. In vier weiteren Ausschüssen, nämlich jenen für Umwelt, Verkehr, Haushalt und Gesundheit, hätte die AfD zudem offiziell die stellvertretende Leitung übernehmen dürfen. In allen Fällen wurde nichts daraus.
Die drei Ausschüsse für Bildung, Kultur und Wirtschaft werden damit bis auf Weiteres kommissarisch von den gewählten Stellvertretern geleitet. Diese stammen ausschließlich aus den Reihen der Regierungsparteien CDU (Matthias Reuber, Michael Wagner) und SPD (Anna Köbberling).
Nach Angaben der AfD-Fraktion waren Joachim Paul (Bildung), Albert Breiniger (Kultur) und Ralf Schönborn (Wirtschaft) vonseiten der AfD ins Rennen geschickt worden. Ersatzkandidaten für einen neuen Wahlanlauf wurden bislang nicht vorgeschlagen. Dies wäre während der gesamten Legislaturperiode möglich.

Grüne erhalten zwei Ausschüsse

Die Stellvertreterposten in den Fachausschüssen für Umwelt, Verkehr, Haushalt und Gesundheit, die nach dem Zugriffsverfahren des Ältestenrats eigentlich für AfD-Abgeordnete reserviert waren und sind, bleiben mangels Zustimmung durch CDU-, SPD- und Grünenvertreter ebenfalls bis auf Weiteres unbesetzt.
Der kleineren Oppositionspartei der Grünen wurde ihr parlamentarisches Recht auf einen Ausschussvorsitz und eine Stellvertreterposition hingegen einstimmig gewährt. Lisett Stuppy wird die Sitzungen des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen leiten und Josef Winkler soll die Stellvertretung im Petitionsausschuss übernehmen.

Lohr vermisst „Respekt vor dem Wählerwillen“

Nach Informationen von „n-tv“ stimmten die AfD-Vertreter diesen Personalien wie auch sämtlichen anderen Wahlvorschlägen ihrer Konkurrenten zu. Genau das hatte Damian Lohr, der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, vorab per Pressemitteilung angekündigt. Nach dem Scheitern sämtlicher AfD-Kandidaten wiederholte Lohr im SWR sein Argument, dass es bei der Wahl von Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter letztlich nicht um Sympathien, sondern um „Respekt vor dem Wählerwillen“ gehe.
SPD-Fraktionschef und Ex-Ministerpräsident Alexander Schweitzer verwies im SWR dagegen auf die „permanente Radikalisierung“ der AfD. Seine Fraktion vertrete ebenso wie jene der SPD und der Grünen „jeweils für sich und gemeinsam“ die Auffassung, dass sie sich „von Menschen, die für die AfD“ stünden, „nicht repräsentiert fühlen“ könnten. Katrin Eder, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, begründete die Nichtwahl der AfD-Kollegen damit, dass diese aus ihrer Sicht „nicht zum demokratischen Spektrum“ gehörten.

AfD im Plenum mehr als doppelt so stark wie die Grünen

Jeder der 14 Fachausschüsse des rheinland-pfälzischen Landtags besteht aus zehn ordentlichen und zehn weiteren, stellvertretenden Mitgliedern. In grober Entsprechung zur Fraktionsstärke im Parlament gehen in jedem dieser Ausschüsse jeweils vier Sitze an die CDU, drei an die SPD, zwei an die AfD und ein Sitz an die Grünen.
Die jüngste Landtagswahl vom 22. März 2026 hatte folgendes Zweitstimmenergebnis erbracht:
  • CDU: 31,0 Prozent / 39 Sitze im Plenum
  • SPD: 25,9 Prozent / 32 Sitze
  • AfD: 19,5 Prozent / 24 Sitze
  • Grüne: 7,9 Prozent / 10 Sitze
35 Jahre nach der Abwahl von Carl-Ludwig Wagner (CDU) wurde mit Gordon Schnieder erstmals wieder ein Christdemokrat zum Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz gewählt. Er entschied sich für ein Regierungsbündnis mit der nunmehr zweitstärksten Kraft, der SPD. Der bisherige SPD-Ministerpräsident Alexander Schweitzer übernahm den Fraktionsvorsitz seiner Partei.

Verfassungsänderung erschwert U-Ausschüsse

Erst vor knapp einem Monat, am 6. Mai, hat der eigentlich bereits abgewählte, alte Landtag in einer Sondersitzung eine Änderung von Artikel 91 der Landesverfassung beschlossen. Das zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses notwendige Quorum wurde von 20 auf 25 Prozent erhöht. Bei aktuell 105 Abgeordneten sind damit nun 27 Stimmen für einen U-Ausschuss notwendig.
Vor der Änderung hätten 21 Stimmen genügt. Die auf 24 Mitglieder erstarkte AfD-Fraktion hätte damit im Alleingang Untersuchungsausschüsse auf den Weg bringen können. Das ist nun nicht mehr möglich.

Rheinland-Pfalz kontra AfD

Bereits im Juli 2025 hatte das damals noch von Michael Ebling geleitete Landesinnenministerium eine schärfere Gangart gegenüber AfD-Anhängern signalisiert. Zunächst hatte Ebling angekündigt, dass AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz nicht mehr in den Staatsdienst eingestellt werden sollten. Immerhin beobachte der Landesverfassungsschutz die Partei als „extremistische Bestrebung“. Als daraufhin Kritik von Verfassungsrechtlern laut wurde, ruderte das Innenministerium teilweise zurück: Man werde künftig jeden Einzelfall prüfen.
Auch der Fall des AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul hatte im vergangenen Jahr für bundesweite Debatten gesorgt. Jutta Steinruck, die damalige Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen und zugleich Leiterin des städtischen Wahlausschusses, hatte erfolgreich angeregt, den Lehrer nicht zur OB-Wahl am 21. September zuzulassen. Sie begründete ihren Vorstoß damit, dass Paul „möglicherweise nicht die Voraussetzungen der Verfassungstreue“ erfülle. Paul wehrte sich monatelang erfolglos auf juristischem Wege gegen seine Ausgrenzung.
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EU-Ausschuss beschließt neue TÜV-Richtlinien: Das kommt auf Fahrzeugbesitzer zu

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 5. Mai 2026 mehrere Änderungen an der europäischen Richtlinie zur Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen beschlossen.
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Aktualisierung der Prüfpunkte, um technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung zu tragen. So sollen künftig auch Airbags sowie Fahrerassistenzsysteme, darunter Notbremsassistenten, verpflichtend in die Hauptuntersuchung einbezogen werden. Für Elektrofahrzeuge wurden zusätzliche Prüfkriterien festgelegt, die insbesondere den Zustand der Hochvoltbatterie und sicherheitsrelevante elektrische Komponenten betreffen.

Keine jährliche Hauptuntersuchung

Vom Tisch ist hingegen der Vorschlag der EU-Kommission, ältere Fahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren jährlich zur Hauptuntersuchung zu verpflichten. Dem folgte der Ausschuss nicht und lehnte ihn ab.
Auch aus Deutschland gab es dafür keine Zustimmung. So erklärte der EU-Abgeordnete Jens Gieseke (CDU): „Keine jährlichen Hauptuntersuchungen für Fahrzeuge älter als zehn Jahre und keine zusätzlichen Prüfpflichten für leichte Nutzfahrzeuge senden ein klares Entlastungssignal an Verbraucher und insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.“
Der Ministerrat hatte sich Anfang Dezember 2025 gegen eine jährliche TÜV-Pflicht ausgesprochen. Auch der ADAC kritisierte das Vorhaben. Karsten Schulze, Technikpräsident des Automobilklubs, schreibt, dass eine jährliche Untersuchung keine sicherheitstechnische Verbesserung bedeuten würde. Auch würden Besitzer älterer Fahrzeuge finanziell erheblich mehr belastet.

Keine „TÜV“-Plakette bei offenen Rückrufen

Ein weiterer Beschluss betrifft den Umgang mit offenen Rückrufen: Fahrzeuge, für die ein sicherheitsrelevanter Rückruf nicht abgearbeitet wurde, sollen keine Prüfplakette mehr erhalten. Damit beabsichtigt die EU, sicherzustellen, dass bekannte Mängel vor der Teilnahme am Straßenverkehr behoben werden.
Zudem einigte sich der Ausschuss darauf, die Hauptuntersuchung künftig auch in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkennen zu lassen. Fahrzeughalter sollen ihre Prüfung somit nicht mehr zwingend im Zulassungsland durchführen müssen. Vorgesehen ist dafür eine vorläufige EU-Bescheinigung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten. Die reguläre Hauptuntersuchung müsse anschließend wieder in Deutschland durchgeführt werden.

Straßenkontrollen von Wohnmobilen

Zur Bekämpfung von Tachomanipulationen – etwa beim Gebrauchtwagenhandel – hat der Ausschuss eine erweiterte Dokumentationspflicht beschlossen. Demnach sollen Werkstätten und Prüfstellen Kilometerstände künftig systematisch erfassen.
Ferner sieht der Beschluss vor, die Zahl technischer Straßenkontrollen zu erhöhen. Diese stichprobenartigen Prüfungen sollen hauptsächlich ältere und gewerblich genutzte Fahrzeuge betreffen, inklusive Transporter. Das würde laut ADAC auch „Handwerksbetriebe, Lieferdienste und Wohnmobile auf Transporterbasis betreffen“.
Die beschlossenen Änderungen bilden die Verhandlungsposition des Parlaments für die anstehenden Gespräche mit dem Rat. Eine endgültige Fassung der Richtlinie wird erst nach Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens vorliegen.