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Die Streichung der Homöopathie: Die Globuli waren es


In Kürze:

  • Die Streichung der Homöopathie soll dabei helfen, eine finanzielle Lücke im deutschen Gesundheitssystem zu schließen.
  • Das ist jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Während das Einsparungspotenzial bei 40 Millionen Euro liegt, beträgt das Finanzloch 44 Milliarden Euro.
  • Bereits vor über 20 Jahren ist die Politik an der Pharmalobby gescheitert. Die preisgekrönte Doku darüber ist heute nicht mehr auffindbar.
  • Bundeskanzler Merz lobt seinen neuen Gesundheitsminister Carsten Linnemann als Mann, der im Gegenwind stehen bleibt.

 
Das „deutsche Gesundheitswesen“ steht angeblich vor einem Rätsel. Irgendwo zwischen Krankenhäusern, Arzneimittelpreisen, Verwaltung und einer Vergütungsmaschine, die selbst ihre Erfinder vermutlich nicht mehr vollständig verstehen, fehlen Milliarden. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet für das Jahr 2030 inzwischen eine Finanzierungslücke von rund 44 Milliarden Euro. Also begann die Politik zu suchen und fand – unter anderem – die Homöopathie.
Die Bundesregierung rechnet durch die Streichung homöopathischer und anthroposophischer Leistungen mit einer Ersparnis von etwa 50 Millionen Euro im Jahr. Der Bundesrechnungshof kam bei seinen Prüfungen hingegen (nur) auf rund 40 Millionen Euro und überschrieb das entsprechende Kapitel seiner Stellungnahme bemerkenswert offen mit den Worten:

„Minderausgaben führen zu keinen nennenswerten Einsparungen.“

Beschlossen wurde die Streichung trotzdem. Somit spart man einen Betrag, von dem die Prüfer selbst sagen, dass er nicht nennenswert sei und das eigentliche Problem unberührt lasse. Nur weil hier gespart wird, werden andere Prozesse nicht effektiver.
Um die Größenordnung zu verdeutlichen: Im Jahr 2025 lagen die gesamten Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen bei 336,41 Milliarden Euro. Der Anteil der beanstandeten Leistungen bewegt sich damit im Bereich eines Rundungsfehlers. Um das erwartete Loch auf diesem Weg zu schließen, müsste man die Homöopathie mehr als tausendmal abschaffen.
Und noch ein Vergleich: Die Leistungsausgaben der Kassen stiegen allein von 2024 auf 2025 um gut 24 Milliarden Euro. Die Krankenhäuser kosteten innerhalb eines Jahres rund 9,3 Milliarden Euro mehr und die Arzneimittel gut 3 Milliarden Euro. Der jährliche Zuwachs bei den Medikamenten war damit fast achtzigmal so hoch wie das gesamte angebliche Sparpotenzial bei Homöopathie und Anthroposophie.
An diesen großen Zahlen erkennt man das Problem. An den kleinen Zahlen demonstriert die Politik Haltung.

Ein Skandal in Höhe der beabsichtigen Einsparung

Klar ist: Die Homöopathie wurde in Deutschland schon immer kritisiert – das war bereits zu Hahnemanns Zeiten vor über 200 Jahren so. Neu ist allerdings der Wille, sie aus dem öffentlichen Raum zu drängen. Veronica Carstens, Ärztin, Homöopathin und Ehefrau von Bundespräsident Karl Carstens, gründete mit ihrem Mann eine Stiftung zur Erforschung der Naturheilkunde. Sie behandelte Patienten, schrieb Bücher und warb für eine Medizin, die Erfahrung nicht schon deshalb verwarf, weil sie nicht in das jeweils herrschende Modell passte.
Die Bundesrepublik ging daran nicht zugrunde. Der Bundespräsident wurde auch nicht wegen „homöopathischer Umtriebe“ aus Schloss Bellevue entfernt. Kein Verfassungsschutzbericht musste um ein Kapitel über verdächtige Kügelchen erweitert werden. Man konnte eine Methode ablehnen und zugleich hinnehmen, dass andere Bürger diese gern nutzten und die Krankenkassen die Kosten dafür erstatteten.

Veronica Carstens (r.), Ärztin, Homöopathin und Ehefrau von Bundespräsident Karl Carstens, gründete mit ihrem Mann eine Stiftung zur Erforschung der Naturheilkunde. Bremen, 1949.

Mittlerweile hat sich der Wind gründlich gedreht. Ausgerechnet die Partei, die jahrzehntelang mit dem Versprechen des „Alternativen“ auftrat, hat längst die Fronten gewechselt. Auf ihrem Bundesparteitag Ende 2025 beschlossen die Grünen, Homöopathie solle nicht mehr von den Krankenkassen erstattet werden. Aus der politischen Heimat von Naturkostläden, Heilpflanzen und Misstrauen gegenüber Großkonzernen scheint mittlerweile eine Art „wissenschaftspolitisches Ordnungsamt“ geworden zu sein.
Ökonomisch bleibt das Manöver lächerlich. Besonders deutlich wird das beim Blick auf einen älteren Kontrastmittelskandal:
Im Jahr 2019 deckten Journalisten auf, welche Gewinne Radiologen mit den Erstattungspauschalen erzielen konnten. Die AOK Bayern zahlte damals 3.900 Euro für einen Liter MRT-Kontrastmittel, während die Radiologen den Liter nur für 760 Euro einkauften. Die Differenz und somit der Gewinn betrug 3.140 Euro pro Liter. Nach der Veröffentlichung wurde die Erstattung auf „nur noch“ 970 Euro gesenkt. Beim CT-Kontrastmittel fiel die Erstattung von 470 auf 110 Euro. Die möglichen Einsparungen in mehreren Bundesländern summierten sich auf bis zu 50 Millionen Euro jährlich.
Ein einziger genauer Blick auf einige Kontrastmittelverträge brachte damit ungefähr so viel wie das bundesweite Ende der Homöopathie bringen soll.

Gesundheitsminister Horst Seehofer: „Kann nicht widersprechen“

Wer wirklich sparen will, landet zwangsläufig auch bei den Arzneimitteln. Dafür gab die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2025 rund 58,3 Milliarden Euro aus. Man könnte annehmen, dass ein Gesundheitsminister dort besonders energisch auftreten würde. Horst Seehofer hat es versucht. Als ehemaliger Bundesgesundheitsminister wurde er 2006 von „Frontal 21“ gefragt, weshalb eine Positivliste für Arzneimittel immer wieder gescheitert sei. Auf einer solchen Positivliste sollten jene Medikamente stehen, die von den Kassen erstattet werden. Teure oder nutzlose Präparate hätten draußen bleiben können. Eigentlich ein richtiger Gedanke, könnte man meinen.
Seehofer erklärte jedoch, sinnvolle strukturelle Veränderungen seien „nicht möglich wegen des Widerstandes der Lobby-Verbände“. In der Sendung wurde sogar berichtet, dass sein damaliger Staatssekretär dem Chef des Pharmaverbandes ein geschreddertes Exemplar der Positivliste überreicht habe. Mehr Symbolik bekommt man selten für sein Rundfunkgeld.
Auf die Frage, ob die Industrie also stärker sei als die Politik, antwortete Seehofer: „Ja, ich kann Ihnen nicht widersprechen.“
Das Interview fand später Eingang in die ZDF-Dokumentation „Das Pharmakartell – Wie wir als Patienten betrogen werden“. Der Bericht aus dem Jahr 2008 zeigte Einflussnahme, Interessenkonflikte, problematische Vermarktung und eine Politik, die gegenüber der Branche auffällig schnell ihre Entschlossenheit verlor. Die Autoren wurden dafür ausgezeichnet.
Heute sucht man solche Sendungen im öffentlich-rechtlichen Hauptprogramm mit einer Ausdauer, die besser für die Suche nach einem Facharzttermin verwendet wäre. Weder das Seehofer-Interview noch die Doku sind in der ZDF-Mediathek noch auffindbar.

Wer kontrolliert eigentlich wen?

Die öffentlich-rechtliche Kritik hat sich zwar nicht völlig verabschiedet, allerdings verteilt sie ihre Aufmerksamkeit anders. Eine dreiviertel Stunde über das Machtgeflecht einer milliardenschweren Industrie ist kompliziert, teuer und konfliktträchtig. Ein Beitrag über Globuli lässt sich leichter herstellen: Man filmt ein Röhrchen, befragt einen bekannten Kritiker und legt Musik darunter, die dem Zuschauer signalisiert, wann und weshalb er überlegen lächeln darf. „Aufklärung“ beendet?
Nun muss man nicht jede Behauptung der alten Dokumentation übernehmen, dennoch bleibt eine zentrale Frage weiterhin berechtigt: Wer kontrolliert eigentlich wen? Die Pharmaindustrie ist kein Wohlfahrtsverband, sondern eine Branche mit Geschäftsinteressen und enormer politischer Schlagkraft. Das Problem beginnt, wenn der Staat diese Interessen nicht mehr begrenzt, sondern ihnen nur noch die Verwaltungsvorschriften hinterherträgt.
Bei den Globuli zeigt der Staat hingegen seine ganze Kraft. Es gibt keinen Konzern, der mit Standortverlusten droht, keine Industrie, die Milliardenumsätze verteidigt, und keine Lobby, vor der ein Minister kapitulieren müsste. Man kann beherzt durchgreifen.
Der „Reformmut“ reicht sogar noch weiter. So sollen psychotherapeutische Leistungen künftig wieder budgetiert werden. Gleichzeitig fallen die Schutzvorschriften, die eine angemessene Vergütung der Therapeuten sichern sollten. Fachverbände warnen vor weniger Therapieplätzen und noch längeren Wartezeiten. Wer heute anderthalb Jahre nach psychotherapeutischer Hilfe sucht, darf also aufatmen: Künftig wird nicht die Wartezeit, sondern die Behandlung begrenzt.
Ganz anders bei der Pharmaindustrie. Dort versprach die Bundesregierung noch während des Gesetzgebungsverfahrens zusätzliche Ausnahmen vom erhöhten Herstellerabschlag, damit die Unternehmen ausreichend Planungssicherheit für ihre „Vermarktungs-, Investitions- und Standortentscheidungen“ behalten. Großartig.

Sparen, wo der politische Widerstand am größten ist

Die therapeutische Grundidee der Reform ist damit klar: Der psychisch kranke Patient soll sich etwas gedulden. Der Pharmakonzern darf auf keinen Fall beunruhigt werden. Und schließlich hat man ja auch mehr als ausreichend verschreibungspflichtige Medikamente für psychische Erkrankungen.
Künftig zahlen die gesetzlich Versicherten die homöopathische Behandlung selbst, der Psychotherapeut erfährt womöglich erst nach Monaten, welcher Anteil seiner Arbeit überhaupt bezahlt wird, und die Pharmaindustrie erhält dafür eine weitere Beruhigungstablette aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Am 29. Juli hat Carsten Linnemann das Gesundheitsministerium übernommen. Bundeskanzler Friedrich Merz lobt ihn als Mann, der im Gegenwind stehen bleibt. Das könnte in diesem Amt sehr nützlich sein. Bevor Linnemann die nächsten Kügelchen aus dem Leistungskatalog kehrt, sollte er sich allerdings die alte Seehofer-Aufnahme ansehen. Sie dauert nur wenige Minuten und enthält mehr Gesundheitspolitik als so mancher 400-seitige Kommissionsbericht.
Danach könnte er mit einer einfachen Übung beginnen: Er schreibt 40 Millionen und mehr als 40 Milliarden nebeneinander. Anschließend prüft er, wo der politische Widerstand am größten ist. „Folge dem Geld“, heißt es im Volksmund.
Das Gesundheitswesen hat kein Globuliproblem. Es hat ein Preis-, Struktur- und Machtproblem. Große Probleme verlangen Mut, Sachkenntnis und die Bereitschaft, sich mit mächtigen Verbänden anzulegen. Kleine Gegner verlangen nur eine Pressemitteilung. Die Patienten bezahlen weiter steigende Beiträge. Die Milliarden bleiben selbstverständlich im System. Aber immerhin ist ein unliebsamer Konkurrent weg.
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Bundestag debattiert milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der GKV


In Kürze:

  • Bundesregierung plant Einsparungen und Mehreinnahmen von 16,3 Milliarden Euro ab 2027
  • Ziel: Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge
  • Gesundheitsministerin Warken warnt vor Finanzierungslücke von bis zu 44 Milliarden Euro bis 2030
  • Opposition kritisiert Leistungskürzungen und unzureichende Bundesbeteiligung

 
Am Freitag, 12.6., beriet der Bundestag in erster Lesung den Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Geplant sind Einsparungen und zusätzliche Einnahmen, die bereits im kommenden Jahr greifen sollen. Das Gesetz gilt als Auftakt einer umfassenderen Gesundheitsreform.
Nach der Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Gesundheitsausschuss. Ziel ist es, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und so steigende Beiträge zu vermeiden.

Warken: Mit „einnahmenorientierter Ausgabenpolitik“ GKV stabilisieren

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unterstreicht die Dringlichkeit des Gesetzentwurfs angesichts der angespannten Lage der GKV. Ohne Gegenmaßnahmen drohe bis 2030 eine Finanzierungslücke von rund 44 Milliarden Euro. Ziel sei es, Einnahmen und Ausgaben wieder in Einklang zu bringen und weitere Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden. Man habe sich weitgehend an die Vorschläge der vom Bundeskabinett eingesetzten Finanzkommission Gesundheit gehalten.
Warken betonte, Leitprinzip der Koalition sei eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“. Künftige Mehrausgaben seien unvermeidbar, etwa durch demografische Entwicklung und technologischen Fortschritt. Diese dürften jedoch nicht von der Einnahmenentwicklung entkoppelt werden; Versicherte müssten einen erkennbaren Nutzen für ihre Beiträge erhalten.
Zudem verwies sie darauf, dass der Bund erstmals einen kleinen Beitrag zu den Kosten der Versorgung von Grundsicherungsempfängern übernehme; perspektivisch solle dieser Anteil steigen. Das Gesetz sei ein erster Schritt, weitere Strukturreformen würden folgen.

SPD unterstützt Konsolidierung

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, bezeichnete die GKV als „zentrales Versprechen des Sozialstaates“. Er wies darauf hin, dass ohne Gegenmaßnahmen zur derzeitigen Entwicklung eine neue Beitragsspirale drohe.
Die Konsolidierung der Finanzen der GKV müsse jedoch ohne soziale Schieflagen erfolgen. Mit dem Einstieg in die stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen nehme dieser seine Finanzierungsverantwortung wahr, was positiv zu bewerten sei. Zugleich kündigte Pantazis an, die SPD werde darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Als nächste anstehende Reformschritte nannte er mehr Prävention, eine stärkere Primärversorgung und eine bessere Steuerung von Patientenströmen. Bis Ende des Jahres soll die FinanzKommission Gesundheit einen Bericht über mögliche Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung der GKV vorlegen.

Unionsfraktion: Nur erster Schritt

Für die Unionsfraktion verteidigte Simone Borchardt den Gesetzentwurf. Die Opposition habe zwar Kritik geäußert, aber keine tragfähigen Alternativen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgelegt.
Borchardt räumte zugleich ein, dass Deutschland über eines der teuersten Gesundheitssysteme verfüge, bei Gesundheitsergebnissen und Lebenserwartung aber nicht zur Weltspitze gehöre. Deshalb seien Strukturreformen unvermeidlich. Das Gesetz sei ein notwendiger, aber keineswegs letzter Schritt. Man werde in den Ausschussberatungen die Details sorgfältig prüfen, das Gesetz insgesamt gehe aber in die richtige Richtung.

Kritik der Opposition

AfD: Gesetz löst das Finanzproblem der GKV nicht

Die AfD wies darauf hin, dass bereits die Kalkulation im Vorfeld des Gesetzes nicht aufgehe. Die tatsächliche Finanzierungslücke liege bereits um 3,5 Milliarden Euro höher als von der Regierung kalkuliert. Nicole Hess kritisierte Einsparungen in Kernbereichen der Gesundheitsversorgung, etwa bei der Psychotherapie.
Schon heute fehlen zehntausende Therapieplätze, zudem ist mit weiter steigenden Wartezeiten zu rechnen. Diese könnten sich von derzeit rund neun Monaten auf bis zu 15 Monate verlängern. Zusätzlich wird auf höhere Zuzahlungen, steigende Pflegekosten und zunehmende Belastungen für Arztpraxen hingewiesen.
Versicherungsfremde Leistungen müssten vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, forderte Hess. Stattdessen werde der Bundeszuschuss sogar gekürzt. Das Gesetz stabilisiere die GKV daher nicht nachhaltig.

Grüne: „Rasenmähermethode“

Janosch Dahmen (Grüne) sprach von einem Gesetzentwurf, dessen Berechnungsgrundlagen bereits vor Beginn der Beratungen teilweise überholt seien. Die Finanzierungslücke falle inzwischen deutlich größer aus als erwartet.
Dahmen warf der Regierung insbesondere vor, aus den 66 Vorschlägen der FinanzKommission Gesundheit vor allem pauschale Kürzungen übernommen zu haben. Dies verschlechtere die Versorgung, gefährde Krankenhäuser und belaste Rettungsdienste.
Der Grünen-Politiker kritisierte zudem die aus seiner Sicht unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund.

Linke: Belastung für Beschäftigte

Stella Merendina von der Linksfraktion warnte vor negativen Folgen für Pflegekräfte und Klinikpersonal. Sie verwies auf den gekündigten Tarifvertrag bei der Charité, wo derzeit ein Arbeitskampf stattfindet. Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Pflegekräfte könnten sich weiter verschlechtern, so Merendina. Mit weniger Geld lasse sich kein zusätzlicher Personalaufbau erreichen.
Die Deckelung des Pflegebudgets und die geplante Zentralisierung der Krankenhausversorgung könnten zusätzlichen Druck auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen erzeugen.

Die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs

Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung kurzfristig die gesetzliche Krankenversicherung entlasten – im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro. Bis 2030 wird ein Entlastungsvolumen von bis zu 38,1 Milliarden Euro angestrebt.
Zu den zentralen Maßnahmen gehören:
  • Begrenzung der Vergütungssteigerungen im Gesundheitswesen auf die Kostenentwicklung bzw. Grundlohnrate
  • Kürzung oder Abschaffung von Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken
  • Höhere Abschläge für die Pharmaindustrie
  •  Erhöhung des Apothekenabschlags
  •  Einführung eines Zusatzbeitrags statt kostenloser Mitversicherung des Ehepartners
  •  Erhöhung der Zuzahlungen beim Zahnersatz
  •  Einführung von Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld
  •  Keine Erstattung mehr für Cannabisblüten sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen durch die GKV
  •  Deckelung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen
  •  Kürzung der Werbeausgaben der Krankenkassen
  •  Schrittweise stärkere Beteiligung des Bundes an den Gesundheitskosten für Empfänger der Grundsicherung

Hintergrund: Warum die GKV unter Druck steht

Die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung sind seit Jahrzehnten bekannt. Ursachen sind unter anderem die alternde Bevölkerung, steigende Ausgaben, höhere Lohnkosten im Gesundheitswesen sowie teure Medikamente und medizinischer Fortschritt.
Während die Ausgaben schneller steigen, wachsen die Beitragseinnahmen langsamer. Deshalb mussten die Zusatzbeiträge zuletzt mehrfach erhöht werden.
Hinzu kommen versicherungsfremde Leistungen, also gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die derzeit über Beiträge finanziert werden – insbesondere Gesundheitskosten für Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger. Diese sollen künftig stärker aus Steuermitteln finanziert werden.
Der Bund will die GKV entlasten, indem er die Rückzahlung bereits gewährter GKV-Darlehen (2023, 2025 und 2026) in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro verschiebt. Zusätzlich soll die Beitragspauschale für Bezieher von Grundsicherung schrittweise steigen: 2027 auf 250 Millionen Euro, 2028 auf 500 Millionen Euro, 2029 auf 1 Milliarde Euro, 2030 auf 1,5 Milliarden Euro und 2031 auf 2 Milliarden Euro. Gleichzeitig soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro sinken.
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Warken will Honorarkürzung für Psychotherapeuten offenbar nicht beanstanden

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will laut einem Medienbericht die beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und -therapeuten nicht anfechten.
„Nach ausführlicher Prüfung gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung“, zitierte die „Rheinische Post“ aus einem Papier des Ministeriums.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte im März die Honorarkürzung um 4,5 Prozent ab 1. April beschlossen, was in der Ärzteschaft auf teils heftige Kritik stieß.

Hintergrund der Honorar-Entscheidung

Dem regulären Bewertungsausschuss gehören jeweils drei Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie des GKV-Spitzenverbandes an. Das Gremium prüft jährlich, ob die Bewertungshöhe der psychotherapeutischen Leistungen angemessen ist.
Die GKV hatte sogar eine zehnprozentige Honorarkürzung gefordert, die KBV lehnte dies ab. Der darauf eingeschaltete Erweiterte Bewertungsausschuss mit zusätzlich drei unparteiischen Mitgliedern beschloss dann gegen die KBV-Stimmen die geringere Kürzung.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht über das Gremium. Es hatte nach der Entscheidung laut „Rheinischer Post“ zusätzliche Informationen und eine ergänzende Stellungnahme angefordert.
In dem nun dazu erstellten Papier wird dem Bericht zufolge betont, die Aufsicht beschränke sich „auf die Prüfung von möglichen Gesetzesverstößen, insbesondere verfassungswidrige Regelungen“. Hingegen würden „rein fachliche Gründe oder Bedenken“ nicht geprüft.

Bedarfsplanung und Wartezeiten

Aktuell nehmen demnach 41.937 psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil.
Dies seien 54,61 Prozent mehr als 2014, vor allem wegen der stark steigenden Anzahl von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten. Gleichwohl nehme das Ministerium Kritik an langen Wartezeiten für Termine sehr ernst, hieß es weiter.
Das Gesundheitsministerium werde daher „in einem geeigneten Gesetzgebungsverfahren die gesetzlichen Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, schaffen“, wird in dem Papier demnach angekündigt.
So könnten weitere Niederlassungsmöglichkeiten entstehen „und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden“.
Der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeutinnen befürchtet durch die Kürzungen eine weitere Verschlechterung der ärztlichen Versorgung. Die KBV hatte eine Klage gegen die Maßnahme eingereicht. (afp/red)