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Vor AfD-Parteitag: Polizei warnt vor gewaltbereiten Linksextremisten


In Kürze:

  • Anonymer „Indymedia“-Aufruf kündigt massive Proteste gegen den AfD-Parteitag in Erfurt an.
  • Darin werden Blockaden und Dachbesetzungen für Thüringen sowie für den 6. September ein Sturm auf den Magdeburger Landtag nach der Wahl angekündigt.
  • Die Polizei rechnet mit mehr als 50.000 Gegendemonstranten.
  • Thüringens Innenminister betont, dass Blockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien.

 

Im Vorfeld des Bundesparteitags der AfD am Wochenende des 4. und 5. Juli in Erfurt steigt offenbar die Bereitschaft extremistischer und gewaltbereiter Kräfte zur Eskalation. Auf der Plattform „Indymedia“ erschien jüngst ein Aufruf, in dem für diesen Tag die „größte Mobilisierung in der Geschichte der antifaschistischen Bewegung“ angekündigt wurde. Zudem wurde für den Fall einer absoluten Mehrheit der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September eine Erstürmung des Landtags angedroht.

Militante Proteste gegen AfD-Parteitag: Verstärkung aus dem Ausland angekündigt

Inwiefern der Aufruf authentisch ist und es tatsächlich derartige Ambitionen in der linksextremen Szene gibt, ist unklar.

In dem Beitrag von „Berliner“ unter der Überschrift „Tag X in Erfurt naht“ vom Dienstag, 23. Juni, gibt sich der Autor sicher, dass es gelingen werde, „erstmals ein Zusammentreffen der AfD komplett zu verhindern“. Weiter heißt es in dem Text, man habe die Proteste gegen das G7-Treffen in Genf Anfang des Monats zum Erfahrungsaustausch genutzt.

Antifa-Aktivisten aus Italien, Frankreich und der Schweiz hätten zugesagt, zum Protest des AfD-Parteitags nach Deutschland zu kommen. Dort wollten sie die deutschen Gruppen „mit ihrer Erfahrung in europäischen Kämpfen unterstützen“. Der Autor des Beitrages ersucht darum, auf Ankündigungen vor Ort und in eigenen Kommunikationskanälen zu achten. So wolle man der Polizei „nicht die Option bieten, sich auf Überraschungsaktionen unsererseits vorzubereiten“.

G20 und „Rigaer 94“ als Modelle für die linke Szene

Gänzlich im Unklaren über die eigenen Vorhaben lässt man diese dann aber doch nicht. So kündigt der Beitrag jetzt den strategischen Ansatz an, Hausdächer von Gebäuden entlang der Anfahrtsroute zu besetzen. Immerhin habe die Vergangenheit gezeigt, dass es den Einsatzkräften stets gelungen sei, Proteste auf der Straße zu unterbinden.

Daher wolle man sich auf Strategien besinnen, „die wir von G20 bis R94 bereits erprobt haben“. Im Umfeld des G20-Gipfels in Hamburg 2017 ist es den Einsatzkräften nur eingeschränkt gelungen, Eskalationen früh zu unterbinden, sobald sich die militanten Aktivisten auf Gebäude begeben hatten.

Beim linksradikal besetzten Haus „Rigaer Straße 94“ (R94) in Berlin wurden bei Polizeieinsätzen wiederholt Beamte von den Dächern aus mit Steinen oder Pyrotechnik beworfen und verletzt. 

Sturm auf Landtag als militante Drohkulisse

In dem anonymen Beitrag auf „Indymedia“ heißt es außerdem: „Nach Erfurt ist vor Magdeburg.“ Der 6. September, der Tag der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, wird als der „Tag der voraussichtlichen faschistischen Machtübernahme in Deutschland“ bezeichnet. An diesem werde man „mit einer großen Schar von Antifas aus ganz Deutschland den Magdeburger Landtag stürmen“.

Ungewiss ist, ob es sich bei der Ankündigung um mehr als eine militante Drohkulisse handelt. Spätestens mit diesem Aufruf ist damit zu rechnen, dass die Einsatzkräfte damit beginnen werden, sich auf ein solches Szenario vorzubereiten. 

Bis heute gab es in der deutschen Nachkriegsgeschichte auch keinen Fall, in dem ein Sturm eines überregionalen Parlaments gelungen wäre. Es kam auf kommunaler Ebene mehrfach zu Provokationen, etwa in Dortmund. Dort hatten sich Rechtsextreme nach der Kommunalwahl 2014 und Linksextreme nach der Bundestagswahl 2025 kurzfristig widerrechtlich Zutritt zum Rathaus verschafft. Die Einsatzkräfte konnten die Situation jedoch schnell unter Kontrolle bekommen.

Der versuchte sogenannte Sturm auf den Reichstag, der spontan von Teilnehmern während einer Demonstration gegen die Corona-Politik im August 2020 geprobt worden sein soll, scheiterte schon auf den Treppen des Gebäudes.

Mehr Gegendemonstranten als zum AfD-Parteitag 2024 erwartet

Die Polizei scheint die Ankündigung auf „Indymedia“ ernst zu nehmen.

So rechnet Thüringen mit bis zu 50.000 Gegendemonstranten. Eine solche Teilnehmerzahl würde noch über der Größenordnung der Proteste gegen den AfD-Parteitag 2024 in Essen liegen.

Von den meisten Demonstrationen und Veranstaltungen gehe kein Eskalationsrisiko aus. Hinter ihnen stehen mehrere Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen, Kirchen oder Gewerkschaften. In Erfurt seien an dem Wochenende 31 Versammlungen mit aktuell rund 24.000 Teilnehmern angemeldet worden, sagte Oberbürgermeister Andreas Horn (CDU). Dabei gehe es aber nicht nur um Gegendemonstrationen zu dem AfD-Parteitag. Zudem seien für Freitag und Samstag zwei große Konzerte geplant. Damit stehe der Landeshauptstadt ein Wochenende bevor, das „so noch nie stattgefunden hat“.

Warnung vor „Horrorszenarien“

Landespolizeipräsident Thomas Quittenbaum ging davon aus, dass zu den angemeldeten 24.000 Versammlungsteilnehmern eine weitere Zahl „von ähnlicher Größe“ zu erwarten sei. Die Erfahrung zeige, dass „ein gewisser Prozentsatz“ auch Gewaltbereitschaft zeigen werde. „Für Gewalt ist in dieser Stadt kein Platz“, warnte der Polizeichef. „Darauf haben wir uns vorbereitet.“

Ein Bündnis „Widersetzen“, das auch von Linken-Bundestagsabgeordneten unterstützt wird, ruft dazu auf, durch Blockaden den Parteitag zu verhindern. Genaue Zahlen zu Teilnehmern und möglichen gewaltbereiten Demonstranten wollte Quittenbaum nicht nennen.

In einem Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ betonte Maier, Verhinderungsblockaden seien „nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt“. Mit Blick auf den AfD-Parteitag kündigte der Minister an, die Einsatzkräfte würden „das Versammlungsrecht durchsetzen“.

Innenminister Maier kritisierte über soziale Medien verbreitete „Horrorszenarien“, dass „bürgerkriegsähnliche Zustände“ zu erwarten seien.
(Mit Material von afp)
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„Ich habe kein schlechtes Gewissen“ – Lebenslange Haft für Taleb A.

Das Urteil zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20. Dezember 2024 ist am Freitag am Magdeburger Landgericht verkündet worden.
Taleb A. wurde unter anderem wegen sechsfachen Mordes und 206-fachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei wurde die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt.
Außerdem ordnete das Gericht für Taleb A. den Vorbe…
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Lebenslang für Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt

Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist der Angeklagte Taleb A. unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und vielfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Magdeburg stellte am Freitag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem ordnete das Gericht für A. den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an…
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Lebenslange Haft nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt

Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist der Angeklagte Taleb A. unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und vielfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Magdeburg stellte am Freitag, 26. Juni, zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem ordnete das Gericht für A. den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an – diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft.

Gericht verhängt Höchststrafe

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte genau wie die Nebenklage für den 51-Jährigen die Höchststrafe gefordert – damit wäre die an eine Haftstrafe anschließende Sicherungsverwahrung direkt im Urteil verkündet worden. Die Verteidigung sah hingegen keinen Grund für eine Sicherungsverwahrung.
A. wurde für die Tat vom 20. Dezember 2024 außer wegen Mordes auch wegen vielfachen versuchten Mordes sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung verurteilt.
40 Tage lang, seit vergangenem November, verhandelte das Landgericht gegen den Angeklagten, hörte Sachverständige, mehr als 100 Zeugen und zahlreiche Opfer. Insgesamt 204 Betroffene schlossen sich als Nebenkläger dem Verfahren an, sie wurden von rund 40 Rechtsanwälten vertreten. Aus Platzgründen verhandelte das Landgericht in einer eigens dafür errichteten Leichtbauhalle.

„Keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“

Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme nun überzeugt, dass Taleb A. am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen über den gut besuchten Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast war und dabei zahlreiche Besucher erfasste. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt.
Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher und sein Kollege von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatten in ihrem Schlussvortrag gesagt, das dadurch ausgelöste Leid ganzer Familien dauere bis heute an und sei „schier unbeschreiblich“. Während des Prozesses in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt berichteten zahlreiche Opfer und Angehörige von Todesängsten, von schweren Verletzungen und wie der Anschlag sie bis heute körperlich und psychisch belastet.
In dem Prozess hatte der Angeklagte zwar eingeräumt, einen Angriff geplant und auch das Auto gefahren zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft warf A. vor, im Prozess „keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“ gezeigt zu haben. Der Auftritt des aus Saudi-Arabien stammenden Arztes war im Prozess immer wieder wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen. (afp/red)
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CDU sagt Präsidiumsklausur vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ab

Die CDU-Spitze hat einem Medienbericht zufolge ihre für Ende August angekündigte Präsidiumsklausur in Magdeburg abgesagt.
Hintergrund der Entscheidung sei der Wunsch von Ministerpräsident Sven Schulze (CDU), den Fokus auf den Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt zu legen, berichtete der „Spiegel“ am Freitag, 5. Juni, unter Berufung auf Parteikreise. Demnach bestätigte die Parteispitze die Absage der Klausur.
In Sachsen-Anhalt wird am 6. September gewählt. Aktuellen Umfragen zufolge liegt die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD mit deutlichem Vorsprung vor der CDU von Schulze auf Platz eins.
Eigentlich hatte die CDU-Führung die Landeshauptstadt Magdeburg explizit für ihre Tagung der Bundespartei ausgewählt. Dem Bericht zufolge gab es jedoch im Landesverband Bedenken: Mit Blick auf die derzeit sinkende Zustimmung für die Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) könne ein solches Treffen im Wahlkampf eher schaden.
„Wir haben volles Verständnis dafür, dass für Sven Schulze im August die Schlussmobilisierung vorgeht, statt interne Gremiensitzungen abzuhalten“, erfuhr der „Spiegel“ nach eigenen Angaben aus der CDU-Spitze. Bundeskanzler Merz werde Schulze aber im Wahlkampf unterstützen. Auch andere Unionspolitiker seien für Wahlkampftermine eingeplant. (afp/red)
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Fehler der Behörden sollen Todesfahrt am Magdeburger Weihnachtsmarkt begünstigt haben

Der Anschlag auf Besucher des Magdeburger Weihnachtsmarkts vom 20. Dezember 2024 hätte womöglich verhindert werden können, wenn alle Behörden sauber gearbeitet hätten. Zu diesem Zwischenfazit sind die Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gelangt, den der Landtag von Sachsen-Anhalt im Februar 2025 zur Aufarbeitung des Geschehens eingesetzt hatte.
„Schwächen und Fehler im Handeln von Behörden haben es dem Täter – zusammen betrachtet – leicht gemacht, diese Überfahrttat zu begehen“, heißt es in einem 110 Seiten starken Berichtsentwurf, der bislang nur der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ (MZ) hatte eigenen Angaben zufolge als erstes Medium darüber berichtet.

Politische Verantwortung „überwiegend bei der Stadt“

Die Autoren des Abschlussberichts sähen die politische Verantwortung demnach „ganz überwiegend bei der Stadt Magdeburg“. Dessen Ordnungsamt habe es nach Meinung des U-Ausschusses an Kompetenz gefehlt. So sei der Markt nicht „ordentlich abgesichert gewesen“, wie der U-Ausschuss kritisiert habe.
Auch „ein funktionierendes und gut geübtes Bedrohungs- und Gefährdungsmanagement unter Einbeziehung wichtiger nicht-polizeilicher Institutionen und forensischer Experten“ habe es nicht gegeben, zitiert die MZ aus dem vorläufigen Bericht. All das wäre nach Meinung der U-Ausschussmitglieder aber zwingend nötig gewesen, um den Anschlag vielleicht verhindern zu können.
Außerdem hätten sowohl das Genehmigungsverfahren zur Ausrichtung des Weihnachtsmarkts als auch die dazugehörigen Sicherheits- und Einsatzkonzepte sowie deren praktische Umsetzung die Todesfahrt „begünstigt oder ermöglicht“, schrieben die Berichterstatter laut MZ. Auf Kritik sei im U-Ausschuss insbesondere der Umstand gestoßen, dass die Betonabsperrungen nicht alle am richtigen Platz und mit zu weitem Abstand aufgestellt gewesen wären.

U-Ausschuss: „Keine Seite fühlte sich verantwortlich“

Da neben der Stadt auch der Veranstalter und das Polizeirevier mit der Organisation zu tun gehabt hätten, war es nach Auffassung der parlamentarischen Berichterstatter letztlich „zu einer Verantwortungsdiffusion“ gekommen: „Keine Seite fühlte sich verantwortlich“, heiße es im Entwurfspapier des U-Ausschuss. „Oberflächlichkeit in der Sicherheitsbewertung“ sei die Folge gewesen.
Der Polizei habe es an der „nötigen Übersicht“ gefehlt, um „sichere Gesamtumstände“ durchzusetzen, so der Bericht. Insofern habe der U-Ausschuss der Polizei „Verantwortungsbeiträge“ attestiert.
Eine „gewisse politische Mitverantwortung“ habe auch das Land Sachsen-Anhalt zu tragen, weil es trotz der erst acht Jahre zurückliegenden Erfahrungen vom Berliner Breitscheidplatz keine klareren Zuständigkeitsregeln aufgestellt habe.
Nach Angaben der MZ soll sich der Untersuchungsausschuss am kommenden Montag weiter mit der Finalisierung seines Berichts auseinandersetzen. Zu Beginn ihrer Ausschussarbeit hatten die Landtagsabgeordneten geplant, ihren Abschlussbericht im Sommer 2026 vorzulegen.

Todesfahrer wegen Mordes angeklagt

Am 20. Dezember 2024 war der aus Saudi-Arabien stammende Arzt Taleb Al-Abdulmohsen mit einem PS-starken Mietwagen mehrere hundert Meter weit über den Weihnachtsmarkt gerast. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge kamen dabei ums Leben. Mehr als 300 Menschen wurden teilweise schwer verletzt. Beim Bundesopferbeauftragten Roland Weber hatten sich in den Tagen danach noch weit mehr Betroffene gemeldet.
Der Prozess gegen Al-Abdulmohsen vor dem Landgericht Magdeburg läuft seit November 2025 in einem eigens errichteten Gebäude, das nach Abschluss des Verfahrens wieder abgebaut werden soll.
Der Mordverdächtige Taleb Al-Abdulmohsen hat bereits gestanden, seine Fahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt  geplant zu haben. Gezielt überfahren habe er aber niemanden. Foto: Epoch Times

Der Mordverdächtige Taleb Al-Abdulmohsen hat bereits gestanden, seine Fahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt  geplant zu haben. Gezielt überfahren habe er aber niemanden.

Die Anklage lautet auf Mord. Dem Todesfahrer droht lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Die Staatsanwaltschaft sieht nicht politischen Fanatismus als Tatmotiv, sondern persönliche Kränkung und ein hohes Geltungsbedürfnis.
Schon am zweiten Verhandlungstag hatte Al-Abdulmohsen gestanden, seine Fahrt geplant und absichtlich angegriffen zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Anfang Juni könnte es nach Informationen der MZ zu den ersten Plädoyers kommen.
Mit Informationen der Nachrichtenagenturen dpa und AFP.
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Bekommt Sachsen-Anhalt die dritte Minderheitsregierung der Republik?


In Kürze:

  • Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September: Regierungsbildung absehbar schwierig
  • CDU-intern offenbar Minderheitsregierung mit der SPD im Gespräch
  • AfD hofft mangels Koalitionsoption auf absolute Mehrheit
  • Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen bald Innenminister in Diensten der AfD?

 
Knapp vier Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September stellt sich für den amtierenden Ministerpräsidenten Sven Schulze (CDU) die Frage, wie er eine Koalition schmieden könnte, mit der er den voraussichtlichen Wahlsieger AfD für weitere fünf Jahre auf die Oppositionsbank schicken könnte.
Nach der jüngsten Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des MDR besteht die derzeit rechnerisch einzig mögliche Mehrheitsoption der CDU (26,0 Prozent) in einem Bündnis mit zwei linken Parteien, nämlich der SPD (7) und den Linken (12). Außer der AfD (41) wird voraussichtlich keine weitere Partei mehr im Landtag sitzen.
Die Grafik zeigt das Ergebnis einer Infratest dimap-Wahlumfrage zur Wahl in Sachsen-Anhalt, Stand 7. Mai 2026. Foto: Bildschirmfoto/„dawum.de“

Die Grafik zeigt das Ergebnis einer Infratest-dimap-Umfrage zur Wahl in Sachsen-Anhalt, Stand 5. Mai 2026. Falls die SPD bis zum Wahltag am 6. September unter die Fünf-Prozent-Hürde fiele, könnte es zu einem Drei-Parteien-Parlament kommen.

Foto: Bildschirmfoto/„dawum.de“

Regierungsbildung noch ungewiss

Zusammen käme Schwarz-rot-rot auf 45 Prozent und könnte 44 der 83 Sitze im Plenum belegen. Für die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund würde es für 39 Sitze reichen.
Das Kernproblem für die CDU: Ihr Unvereinbarkeitsbeschluss aus dem Jahr 2018, der „Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit“ mit der AfD verbietet, erstreckt sich offiziell gleichermaßen auf Die Linke.
Nach Angaben der „BILD“ existieren innerhalb der CDU zwei mögliche Lösungsszenarien, über die offiziell aber niemand reden wolle. Demnach stünden namentlich nicht genannte CDU-Politiker in Berlin einer Minderheitsregierung Schulzes mit der SPD offen gegenüber. Die fehlenden Stimmen für Gesetzesinitiativen könne man sich ja bei den Linken holen. Ein „kleiner Teil“ aus dem CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt würde nach Informationen der „BILD“ dagegen eher zur Annäherung an die AfD neigen.

CDU-Bundestagsabgeordnete für Tolerierung durch die AfD

Die brandenburgische CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig hatte sich im Februar für eine CDU-Minderheitsregierung in Sachsen-Anhalt ausgesprochen, die sich ihrer Meinung nach von der AfD tolerieren lassen sollte. Eine direkte Koalition mit der AfD schloss jedoch auch Ludwig als „nicht machbar“ aus.
Der AfD-Spitzenkandidat Siegmund hat einer Tolerierung der CDU eine Absage erteilt. Sein erklärtes Ziel bleibe bei „45 Prozent plus“, weil höchstwahrscheinlich nur damit eine absolute Mehrheit möglich würde.
Aufgrund der „Brandmauer“ aller anderen Parteien zur AfD gibt es für Ulrich faktisch keinen anderen Weg, Regierungsverantwortung übernehmen zu können.

Seit 2024: CDU-Minderheitsregierungen in Thüringen und Sachsen

In Thüringen und Sachsen hatte es nach den vergangenen Landtagswahlen vergleichbar schwierige Ausgangssituationen gegeben.
Damit die CDU in Thüringen 2024 an der Macht bleiben konnte, entschloss sich CDU-Spitzenkandidat Mario Voigt zu einer Koalition mit der SPD und dem BSW, welches aus der Linken hervorgegangen war. Voigt ließ sich im Dezember 2024 trotz des Unvereinbarkeitsbeschlusses mit Stimmen der Linken zum Ministerpräsidenten wählen. Da dieses Bündnis nur auf 44 von 88 Sitzen kommt, sind Gesetze seither vom Wohlwollen der Linken oder der AfD abhängig.
CDU und SPD in Sachsen entschieden sich im Dezember 2024 ebenfalls für eine Minderheitsregierung, nachdem das BSW kein gemeinsames Dreierbündnis eingehen wollte.
Ausgestattet mit nur 51 von 120 Sitzen im Parlament bedeutet, dass die Landesregierung bei jedem Gesetzesvorhaben auf mindestens zehn Stimmen aus den Reihen der fünf Oppositionsparteien angewiesen ist. Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) wurde zudem erst im zweiten Wahlgang im Amt bestätigt.

Unvereinbarkeitsbeschluss für Schulze derzeit irrelevant

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Schulze hatte seit seiner Amtsübernahme von Reiner Haseloff Ende Januar immer wieder betont, weiterregieren zu wollen.
Mit der Frage nach dem Unvereinbarkeitsbeschluss beschäftige er sich aktuell nicht, erklärte er am 10. Mai im Gespräch mit der „Rheinischen Post“. Immerhin liege er bei der Frage nach dem Ministerpräsidenten in Umfragen „klar vorn“, obwohl er erst 100 Tage im Amt sei, gab sich Schulze zuversichtlich.
Tatsächlich würden nach dem jüngsten „Sachsen-Anhalt-Trend“ des MDR 36 Prozent der Befragten Schulze den Vorzug geben, wenn sie den Regierungschef direkt wählen könnten. Für Siegmund votierten 4 Prozentpunkte weniger. 32 Prozent sind unentschlossen.

Im Fall eines AfD-Siegs: Maaßen Innenminister?

Sollte die AfD dennoch die absolute Mehrheit gewinnen, könnte womöglich Hans-Georg Maaßen Innenminister werden.
Nach Informationen der „ZEIT“ hatten mehrere einflussreiche Politiker aus dem AfD-Landesverband bestätigt, dass der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz intern im Gespräch sei.
Auch Maaßen hat bereits Interesse signalisiert. Er gehe davon aus, dass ein künftiger Regierungschef Siegmund „gute Leute um sich herum“ benötigen werde, „die ihn unterstützen und professionell“ seien.
Nach vielen Jahren in der CDU hatte sich Maaßen Anfang 2024 entschlossen, mit der „Werte-Union“ eine konservative Partei zu gründen. Wegen schwachen Wählerzuspruchs und interner Querelen verließ er seine Partei im Herbst 2025 wieder.

Parlamentsreform schränkt Spielräume ein

Sämtliche im Landtag von Sachsen-Anhalt vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD hatten am 23. April eine Parlamentsreform verabschiedet, um dessen Arbeitsfähigkeit „auch unter den Bedingungen einer zunehmenden Fragmentierung und Polarisierung im politischen System des Landes zu gewährleisten“, wie es auf der Landtagswebsite heißt.
Das Gesetz zielt unter anderem auf Änderungen bei Sperrminoritäten, auf den Anspruch auf das Amt des Landtagspräsidenten, auf das Kündigungsrecht von Staatsverträgen, auf die Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht sowie auf neue Regeln für Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Umfeld ab.
Im Kern geht es darum, die bisherigen Spielräume der stärksten Fraktion und des Regierungschefs zu beschneiden.