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2. Oktober: Proteste in Frankreich | G7 geben Ölreserven frei | Jobcenter-Revision

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Proteste in Frankreich

Die Schülerproteste in Frankreich eskalieren. Das Innenministerium spricht von „städtischen Unruhen“. Einsatzkräfte und mehrere Schulleiter wurden angegriffen, es wurden Brände gelegt und Sachschäden verursacht. Tausende Menschen wurden festgenommen. Inzwischen haben sich auch Studenten den Protesten angeschlossen. Die Regierung wirft der Linkspartei La France Insoumise vor, die Proteste mitzuorganisieren.

G7 geben Ölreserven frei

Die G7-Länder haben sich auf die Freigabe von bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl geeinigt. Dies solle in den kommenden vier Monaten geschehen, erklärte der französische Präsident Emmanuel Macron. Angesichts der hohen Spritpreise hatten die USA Europa zuvor aufgefordert, seine strategischen Dieselreserven „umgehend“ freizugeben.

Jobcenter-Revision

Die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit hat 240 Ordnungswidrigkeitsverfahren in vier Jobcentern überprüft. In fast jedem vierten Fall war die Entscheidung fehlerhaft: Bußgelder wurden teils zu Unrecht verhängt, teils waren sie zu niedrig. Zudem wurden mangelhafte Dokumentation und verspätete Erfassung bemängelt. Die Stichprobe ist nicht repräsentativ.

Trump zum Flydubai-Vorfall

US-Präsident Donald Trump hat dem Iran im Falle einer Beteiligung am mutmaßlichen Anschlag auf eine Maschine der Fluggesellschaft Flydubai mit 174 Passagieren an Bord schwere Konsequenzen angedroht. Laut Trump gebe es Hinweise auf eine iranische Verwicklung, die Untersuchungen liefen jedoch noch.

Eklat um Ronaldo

Cristiano Ronaldo hat das Trainingslager der portugiesischen Fußballnationalmannschaft überraschend verlassen – einen Tag vor dem Nations-League-Spiel gegen Dänemark. Auf Instagram kündigte er an, die Gründe für seinen Schritt zu einem späteren Zeitpunkt nennen zu wollen. Ob dies das Ende seiner Nationalmannschaftskarriere bedeutet, blieb zunächst offen.
 
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Jobcenter: Interne Revision findet Fehler in fast jedem vierten Verfahren


In Kürze:

  • In vier geprüften Jobcentern war die grundsätzliche Entscheidung in 55 von 240 Verfahren nach Einschätzung der BA-Revision fehlerhaft.
  • Bei 16 von 60 geprüften Bußgeldverfahren lagen die Voraussetzungen für ein Bußgeld nicht vor.
  • In 37 Prozent der Fälle wurde der Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt.
  • 86 Prozent der Verdachtsfälle wurden nicht unmittelbar im vorgesehenen IT-System FALKE erfasst.

 
Am Dienstag, 15. September, hat die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) ihren jüngsten Bericht über die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten in den gemeinsamen Jobcentern veröffentlicht. Dafür wertete man 240 Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten in vier solchen Einrichtungen aus, je 60 pro Jobcenter. Geprüft wurden jeweils 15 Verfahren, die ohne Folgen erledigt wurden, 15 Verwarnungen, 15 Bußgeldentscheidungen und 15 Abgaben an andere Behörden. Die Jobcenter werden zusammen von der Bundesagentur und einem kommunalen Träger betrieben.
Die Untersuchung beruht damit auf Daten aus einer Stichprobe. Eine repräsentative Aussage über eine generelle Praxis in der Gesamtheit der deutschen Jobcenter lässt sich daraus nicht gewinnen.

Fehler in fast jedem vierten Verfahren

Im Zuge der Untersuchung stellten die Revisoren in 55 von 240 Verfahren Fehler bei der grundsätzlichen Entscheidungsfindung fest. Das entspricht etwa 23 Prozent der untersuchten Fälle. Dabei ging es nicht um Details wie Rechen- oder Formfehler, sondern um die grundlegende Behandlung und Erledigung eines Verdachtsfalls. Die Verantwortlichen hätten demnach falsch entschieden, etwa über die Einstellung oder Weiterführung eines Verfahrens, eine Verwarnung oder ein Bußgeld oder die Abgabe des Falls an eine andere Stelle.
Am häufigsten waren Fehler bei Verfahren, die ohne Folgen erledigt worden waren: In 25 von 60 Fällen, also 42 Prozent, hätten die Jobcenter den Verdacht nach Einschätzung der Revision verfolgen und ahnden müssen. Bei den Bußgeldverfahren kam die Revision zu dem Ergebnis, dass die Jobcenter in 16 von 60 Fällen ein Bußgeld verhängt hätten, obwohl die Voraussetzungen dafür fehlten. Das entspricht einem Anteil von 27 Prozent.
In zehn dieser Fälle wäre das Verfahren ohne weitere Folgen einzustellen gewesen. Ferner hätte in drei Fällen lediglich eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld ausgereicht. In drei weiteren Fällen habe demgegenüber sogar der Verdacht einer Straftat bestanden. In diesen Fällen wäre eine Weiterleitung an das Hauptzollamt erforderlich gewesen.

Mängel sowohl zugunsten als auch zulasten Betroffener

Die Fehler wirkten sich teils zulasten, teils zugunsten der Betroffenen aus. Während in einigen Fällen Verfahren mit Bußgeldern endeten, die nicht zu verhängen gewesen wären, gab es in anderen Fällen zu milde Sanktionen. Von den 60 geprüften Bußgeldern seien 34, also 57 Prozent, zu niedrig und 2 zu hoch festgesetzt worden.
Zudem hätten die Jobcenter in 21 von 60 Verwarnungsverfahren auf ein Verwarnungsgeld verzichtet, obwohl es geboten gewesen wäre. Eine pauschale Aussage, wonach die untersuchten Jobcenter zu streng oder zu milde vorgingen, trifft die Revision nicht. Vielmehr beanstandet sie generell eine fehleranfällige und uneinheitliche Verfahrenspraxis.
In 89 von 240 Verfahren, also 37 Prozent, bemängelt die Revision eine unzureichende Aufklärung des Sachverhalts. So hätten die Jobcenter die relevanten Tatsachen für eine Entscheidung nicht in ausreichender Weise ermittelt. Dabei sind die Jobcenter verpflichtet, den Sachverhalt sowohl zulasten als auch zugunsten der Betroffenen neutral aufzuklären.

Mängel bei Dokumentation und IT-Erfassung

Weitere Probleme stellte die Revision bei der Dokumentation und Begründung fest. In 187 Fällen hätten die Jobcenter Abschlussverfügungen dokumentiert. Von diesen seien 79 Prozent inhaltlich unzureichend gewesen. In 74 Prozent dieser Fälle hätten die Jobcenter nicht die verpflichtende Textvorlage verwendet. In 22 Prozent der Verfahren habe eine Entscheidungsdokumentation vollständig gefehlt.
Mängel stellte die Revision auch bei der IT-Erfassung der Verdachtsfälle fest. Diese solle unmittelbar im dafür geschaffenen BA-System FALKE erfolgen. In 207 von 240 Verfahren – also 86 Prozent der Fälle – seien die Verdachtsfälle jedoch nicht unmittelbar erfasst worden. Zwischen Eingang und Erfassung vergingen demnach im Schnitt 33, in einem Fall sogar 376 Arbeitstage. In 61 Fällen war die Übertragung der FALKE-Verfahrensnummer in die E-Akte fehlerhaft.
Drei Jobcenter begründeten die verzögerte FALKE-Erfassung mit fehlender Vertretung bei Abwesenheit. Zwei wollten die Bestandskraft von Bescheiden abwarten, eines erfasste Fälle erst, wenn sie „bearbeitungsreif“ waren. Für die Mängel bei der Dokumentation nannten zwei Jobcenter Zeitmangel als Grund.

Eigene Regeln für Verwarnungsgelder weichen von BA-Vorgaben ab

Probleme habe es auch dort gegeben, wo eine Weitergabe an andere Behörden erforderlich war. Einen von 60 geprüften Abgabefällen übergaben die Jobcenter vorschnell, ohne alle erforderlichen Ermittlungen vorgenommen zu haben. Bei 35 der übrigen 59 habe es Defizite in der Informationsübermittlung gegeben. So fehlten häufig Angaben zur Schadensberechnung, die Staatsanwaltschaften und Hauptzollämter für ihre Entscheidung benötigen.
Die Revision beanstandete ebenfalls, dass die vier untersuchten Jobcenter eigene Regelungen für Verwarnungsgelder aufgestellt hatten. Diese wichen von zentralen BA-Vorgaben ab. Zwei Jobcenter staffelten die Verwarnungsgelder nach eigenen Maßstäben, etwa nach der Schadenshöhe oder den wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen. Die beiden anderen erhoben grundsätzlich keine Verwarnungsgelder. Zwei Jobcenter begründeten ihre Abweichungen damit, den Verwaltungsaufwand gering halten zu wollen.
Optimierungsbedarf besteht nach Einschätzung der Revision auch bei der Fachaufsicht für Ordnungswidrigkeiten. Von den vier untersuchten Einrichtungen verfügte nur eine über eine solche in spezifischer und dokumentierter Form. Bei den übrigen drei fehlte eine entsprechende systematische, risikoorientierte Fachaufsicht. Zudem bestehe Qualifizierungsbedarf bei den zuständigen Mitarbeitern.
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Jobcenter-Mitarbeiter Göcken verteidigt ZDF-Auftritt und kritisiert Bürgergeld-System


In Kürze:

  • Der ehemalige Jobcenter-Mitarbeiter Fred Göcken verteidigt seinen ZDF-Auftritt und kündigt eine Klage gegen seine fristlose Kündigung an.
  • Göcken sieht strukturelle Probleme im Bürgergeldsystem und spricht von Fehlanreizen sowie mangelnden Kontrollmöglichkeiten.
  • Die Stadt Bremen wirft ihm vor, das Jobcenter diffamiert und unbelegte Behauptungen verbreitet zu haben.

 
Nach seiner fristlosen Entlassung durch das Jobcenter Bremen hat sich Fred Göcken erneut öffentlich zu Wort gemeldet. Der langjährige Jobcenter-Mitarbeiter war nach einem nicht abgestimmten Auftritt im ZDF gekündigt worden. Dabei konkretisierte er seine Aussagen aus der Sendung „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung“ vom 14. Mai 2026.
Zugleich kritisierte er die Reaktion seines Arbeitgebers auf den Auftritt, die er nach eigenen Angaben in dieser Schärfe nicht erwartet habe. Göcken betonte zudem, dass sein anhängiges arbeitsrechtliches Verfahren gegen die Stadt Bremen nichts mit dem Gespräch bei Sarah Tacke zu tun habe. Gegen seine Entlassung will er gerichtlich vorgehen.

Debatte um Bürgergeld-Aussagen und politische Einordnung

Sein Gespräch mit dem ZDF über Probleme im System der Bürgergeld-Administration sei ein „SOS-Funk“ gewesen, sagte er im Podcast von BILD-Vizechef Paul Ronzheimer. Diesen Schritt habe er insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Zustimmungswerte für die AfD in den Umfragen für erforderlich gehalten. Er sei der Auffassung, damit seiner „staatsbürgerlichen Pflicht“ nachgekommen zu sein. Bereits zuvor hatte Göcken gegenüber dem „Weser-Kurier“ erklärt, seine Intention habe „nicht im Schüren rechter Ressentiments“ gelegen.
Allerdings betonte er, es gebe einen Missstand in den Jobcentern, der „das Potenzial hat, uns finanziell und gesellschaftlich zu ruinieren“. Dieser bestehe in „Leistungen ohne Gegenleistung und ohne temporäre Begrenzung“. Diese seien ein wesentlicher Grund dafür, dass das System „an den Rand des Zusammenbruchs“ geraten sei.
Göcken äußerte, dass 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldempfänger in Bremen falsche Angaben machten, um sich im System einzurichten. Gleichzeitig würde kaum zu Sanktionen gegriffen. In den Jobcentern sei zudem eine Mentalität eingekehrt, die dazu neige, lieber Geld für Weiterbildung auszugeben, als Menschen in Arbeit zu bringen.

Anteil der „Totalverweigerer“ im Bürgergeld bei rund 1 Prozent

Die Stadt Bremen begründete die fristlose Kündigung damit, dass Göcken das Jobcenter mit seinen Aussagen „diffamiert“ habe. Damit habe er die Grenzen seines Rechts auf freie Meinungsäußerung und öffentliche Kritik überschritten. Durch den Fernsehauftritt habe der seit Gründung des Jobcenters dort tätige Mitarbeiter einen „Vertrauensverlust“ verursacht.
Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling warf dem langjährigen Mitarbeiter zudem vor, mit seiner Behauptung über 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldbeziehenden Fake News zu verbreiten. Für diese Angaben gebe es „keinerlei belastbare Grundlage“. Sie verzerrten die Realität, beschädigten das Vertrauen in den Sozialstaat und stellten Hunderttausende Menschen unter Generalverdacht.
Göcken entgegnete, entsprechende Daten könnten nicht vorliegen, wenn sie gar nicht erhoben würden. Zugleich stellte er klar, nicht den Eindruck erwecken zu wollen, bei den von ihm genannten Personen handele es sich um sogenannte Totalverweigerer. Deren Anteil werde durch die offiziell genannten rund 1 Prozent durchaus realistisch abgebildet.

Tricksereien sollen Verbleib im System ermöglichen

Allerdings gehe es bei den von ihm genannten 30 bis 40 Prozent um Personen, bei denen die „Motivation, intrinsische Überzeugung sozusagen, Arbeit aufzunehmen“ nicht vorbehaltlos sei. Es gebe Menschen, die formal mitwirkten, sich bewerben würden und Termine wahrnähmen, aber keinen Weg aus dem Bürgergeld um jeden Preis anstrebten.
Viele suchten nach Wegen, im System zu verbleiben und dieses für sich arbeiten zu lassen. Dabei sei mitunter Schwarzarbeit im Spiel, häufig würden Einkünfte nicht oder nicht sofort gemeldet. Auch bei Bedarfsgemeinschaften werde teilweise getrickst. So komme es vor, dass Paare sich „offiziell trennen, um Leistungen für eine zweite Wohnung zu empfangen – ohne sie zu bewohnen“.
Ein Extrembeispiel sei gewesen, Arbeitslosen einen Führerschein und teilweise sogar einen Zuschuss für ein kleines Fahrzeug zu gewähren, um eine Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. Dies sei zwar geschehen, die Betroffenen hätten jedoch wenig später wieder gekündigt.

Überlastung und fehlende Koordination der Geflüchteten-Betreuung

Dass es kaum zu genauen Überprüfungen oder gar Sanktionen komme, sei auch eine Folge der Arbeitsüberlastung. Jeder Arbeitsvermittler in Bremen betreue im Regelfall zwischen 250 und 400 Kunden. Auch Vorgesetzte hätten davon abgeraten, Maßnahmen gegen mutmaßlich Arbeitsunwillige zu ergreifen. Stattdessen sei dazu geraten worden, sich um die Interessierten zu kümmern – den Rest „kriegen wir ja nicht“.

Die Fluchtbewegung Mitte der 2010er-Jahre habe die Lage zusätzlich verkompliziert. Dies sei nicht zuletzt auf ein Kompetenzgerangel zwischen Jobcenter und dem BAMF zurückzuführen. Vor allem sei es kaum möglich gewesen, Menschen in Arbeit zu vermitteln, die zunächst einen Sprachkurs hätten absolvieren müssen, auf den sie jedoch bis zu einem halben Jahr hätten warten müssen. Dieses Problem habe auch das IAB im Zusammenhang mit ukrainischen Geflüchteten beschrieben. Im Unterschied zu regulären Asylsuchenden seien diese zumindest bis April dieses Jahres zum sofortigen Bezug von Bürgergeld und zur Arbeitsaufnahme berechtigt gewesen.
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9. Juni: ZDF-Doku führt zu Kündigung | Neues Kampfjet-Projekt | Buckelwal in die Fabrik

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ZDF-Doku führt zu Kündigung

Ein langjähriger Mitarbeiter des Jobcenters Bremen wurde nach einem Auftritt in einer ZDF-Dokumentation fristlos entlassen. Er hatte darin das Bürgergeld-System und die Arbeit der Jobcenter öffentlich kritisiert und von Missbrauchsfällen berichtet. Die Stadt Bremen begründet die Kündigung mit Diffamierung und Vertrauensverlust. Das Arbeitsgericht muss nun entscheiden, ob die Entlassung rechtmäßig war.

Neues Kampfjet-Projekt

Nachdem das deutsch-französische Kampfjet-Projekt FCAS eingestellt wurde, plant ein Bündnis aus acht Firmen die Entwicklung einer europäischen Alternative. Zu den Beteiligten gehören unter anderem Airbus, Liebherr und Hensoldt. Weitere Details wollen die Partner bei der offiziellen Unterzeichnung des Positionspapiers auf der Luftfahrtmesse ILA in Berlin bekannt geben.

Buckelwal in die Fabrik

Die Überreste des Buckelwals „Timmy“ werden nun vom Strand entfernt. Nach der Obduktion hat die Firma Daka Dänemark den Kadaver übernommen. Das gesamte Fett wird zu Biodiesel verarbeitet. Knochen, Sehnen und Haut werden zu einem Mehl verarbeitet, das in einer Zementfabrik verbrannt wird. Einige Knochen werden zudem an das Naturhistorische Museum in Kopenhagen gegeben.

Demonstration gegen Bundesregierung

Am Montag demonstrierten in Berlin Tausende Menschen aus ganz Deutschland für den Rücktritt der Bundesregierung und Neuwahlen. Auch die Abschaffung der CO2-Steuer sowie die Senkung von Energiesteuern und Netzentgelten wurden gefordert. Zu der Demonstration hatte die Initiative „Eine Million“ aufgerufen.

Palantir-Software im Reichsbürgerfall

Im Fall Johanna Findeisen stellt die Verteidigung die Rechtmäßigkeit des Beweismittels infrage. Dieses wurde mit dem Analysetool HessenData erhoben, das auf Software der US-amerikanischen Firma Palantir basiert. Das Bundesverfassungsgericht sieht dabei Risiken für die Grundrechte. Findeisen ist angeklagt, gemeinsam mit der Reichsbürger-Gruppe um Prinz Reuß einen Staatsstreich vorbereitet zu haben.
 
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Jobcenter-Mitarbeiter nach ZDF-Interview fristlos gekündigt


In Kürze:

  • Ein Mitarbeiter des Jobcenters Bremen wurde nach einem Auftritt in einer ZDF-Dokumentation fristlos entlassen.
  • Er hatte das Bürgergeld-System und die Arbeit der Jobcenter öffentlich kritisiert und von Missbrauchsfällen gesprochen.
  • Die Stadt Bremen wirft ihm Diffamierung und einen Vertrauensverlust vor.
  • Der Betroffene will gegen die Kündigung vorgehen; das Arbeitsgericht wird den Fall prüfen.

 
Ein Auftritt in einer ZDF-Dokumentation hatte für einen langjährigen Mitarbeiter des Jobcenters Bremen die fristlose Kündigung zur Folge. Wie „t-online“ berichtet, sprach die Stadt Bremen diese als Reaktion auf den Fernsehauftritt von Fred Göcken in der ZDF-Sendung „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung?“ aus.
Die Dokumentation wurde am 14. Mai ausgestrahlt. Göcken, der seit 2005 im Jobcenter Bremen beschäftigt war, sprach darin gemeinsam mit weiteren Gesprächspartnern mit der zuständigen Redakteurin über Probleme und Herausforderungen in seinem Arbeitsalltag.

Göcken suchte selbst den Kontakt zum ZDF

Tacke zufolge hatte sich Göcken von sich aus auf einen zuvor von ihr veröffentlichten Impulsfilm hin gemeldet. In der ZDF-Sendung wird er als „Insider“ vorgestellt. Demnach habe Göcken erklärt, die Realität sei „noch viel schlimmer“ als die bisherigen Darstellungen in der Publikation, auf die er Bezug genommen habe.
Göcken habe die Reporterin in seine Villa eingeladen, um „auszupacken“, heißt es weiter. Tacke stellt ihn als „Gründungsmitglied“ des Jobcenters Bremen vor. Er sei dort bereits in verschiedenen Bereichen tätig gewesen und arbeite inzwischen in der Verwaltung. Von dem Treffen mit der ZDF-Journalistin habe „in der Behörde niemand“ gewusst.
Tacke fügt hinzu: „Für dieses Interview riskiert er viel.“
Auf die Frage, was ihn am derzeitigen Bürgergeld-System störe, erklärte Göcken, aus einem „schönen System“ werde ein „ungerechtes“, wenn bestimmte Probleme nicht angesprochen würden.

Jobcenter soll zu bereitwillig Geld für Weiterbildung ausgeben

Göcken kritisierte zudem die teils zweistelligen Millionenbeträge, die Jobcenter für Qualifizierungsmaßnahmen ausgäben. Viele Mitarbeiter betrachteten es „als ihre zentrale Aufgabe“, entsprechende Mittel einzusetzen. Finanziert würden dabei Maßnahmen von einfachen Schweißerscheinen bis hin zum Führerschein.
Weiter erklärte Göcken, es würde „in hundert Jahren keiner zugeben“, dass das System sich selbst erhalte. Zwar sei es „nicht das erklärte Ziel“ der Jobcenter, Menschen dauerhaft in Aus- und Fortbildungen zu halten. „Aber das Ergebnis ist leider so“, sagte er. Statt Maßnahmen zu verwalten, müssten die Jobcenter Arbeit vermitteln.
Außerdem müsse sichergestellt werden, „dass keiner das System ausnutzt“. Göcken behauptete, es sei im Jobcenter „ein offenes Geheimnis“, dass „30 bis 40 Prozent“ der Kunden „keine wahren Angaben“ machten. Diese Personen legten es seiner Ansicht nach darauf an, dauerhaft im System zu verbleiben.
Früher habe er in solchen Fällen in der Leistungsabteilung angeregt, die Leistungen einzustellen. „Dann kommt der schon“, sagte Göcken. Heute lasse die Gesetzeslage ein solches Vorgehen nicht mehr zu. Zudem sei es deutlich schwieriger geworden, Sanktionen zu verhängen.

Arbeitgeber nennt „Vertrauensverlust“ als Grund für Kündigung

Die Stadt Bremen hat Göcken inzwischen per Schreiben die fristlose Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitgeteilt. Zur Begründung heißt es, er habe das Jobcenter mit seinen Aussagen „diffamiert“. Zudem sei das Interview ohne Genehmigung erfolgt. Zwar erkenne die Stadt an, dass auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes das Recht auf freie Meinungsäußerung und öffentliche Kritik hätten.
Nach Auffassung der Stadt habe Göcken diese Grenzen jedoch überschritten. Seine Aussagen seien nicht mehr sachlich und konstruktiv gewesen. Als besonders schwerwiegend wird im Kündigungsschreiben der mit dem Fernsehauftritt verbundene „Vertrauensverlust“ genannt.
Aus diesem Grund habe man sich für die sofortige Trennung entschieden, anstatt zunächst eine Abmahnung auszusprechen oder ein Personalgespräch zu führen. Die Stadt Bremen wirft Göcken vor, den Eindruck erweckt zu haben, das Jobcenter komme seinem gesetzlichen Auftrag zur Vermittlung von Arbeit nicht ausreichend nach.
Bereits vor der aktuellen Eskalation soll zwischen Göcken und der Stadt Bremen zudem ein länger andauerndes arbeitsrechtliches Verfahren anhängig gewesen sein.

Bremer Senat weist Behauptungen über falsche Angaben zurück

Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling betonte, die Behauptung, bis zu 40 Prozent der Bürgergeldempfänger machten falsche Angaben, entbehre „jeder belastbaren Grundlage“. Solche pauschalen Aussagen „verzerren die Realität, beschädigen das Vertrauen in den Sozialstaat und stellen Hunderttausende Menschen bundesweit unter Generalverdacht, die Leistungen rechtmäßig beziehen“.
Der langjährige Jobcenter-Mitarbeiter kündigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an, gegen die Kündigung vorgehen zu wollen. Die Reaktion auf seine Aussagen zeige aus seiner Sicht die bestehenden Befindlichkeiten. Es brauche bessere Rahmenbedingungen, um tatsächlich Bedürftige von Personen zu unterscheiden, die das System missbrauchten. Angesichts der hohen finanziellen Belastungen müsse das System auf den Prüfstand gestellt werden.
Nun wird das zuständige Arbeitsgericht klären müssen, ob Göcken mit seinen Äußerungen zulässige politische beziehungsweise fachliche Kritik geübt oder gegen arbeitsrechtliche Pflichten verstoßen hat. Zudem wird zu prüfen sein, ob die fristlose Kündigung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprach.

Kritik am Jobcenter Bremen auch von Sozialberatungen

Erst zu Beginn des Jahres hatten Sozialberatungen dem Jobcenter in Bremen zuvor das Gegenteil vorgeworfen. Sie erklärten, dass die Kontrollen dort übertrieben scharf seien. Die Behörde fordere zu viele Unterlagen an, gehe mit diesen gleichzeitig nicht sorgsam um. Auf diese Weise gerieten auf Hilfe angewiesene Menschen in existenzielle Not, weil es zu lange bis zu einer Entscheidung dauere.
Der Verein „Sanktionsfrei“ hat unterdessen eine Programmbeschwerde gegen die Sendung eingereicht. Die Sendung sei einseitig und stelle drastische Einzelfälle von Missbrauch in den Vordergrund, die für die Lebensrealität von Bürgergeld-Empfängern nicht repräsentativ seien.
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Linnemann fordert Bürgergeld-Stopp für gesuchte Straftäter


In Kürze:

  • CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert den Entzug von Bürgergeld bei offenen Haftbefehlen.
  • Die CDU will stärker gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch vorgehen.
  • Derzeit gibt es keinen automatisierten Datenabgleich zwischen Jobcentern und Strafverfolgungsbehörden.
  • Behörden registrierten 2024 bundesweit 421 Fälle bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs.

 
Der Generalsekretär der CDU, Carsten Linnemann, hat als Maßnahme gegen möglichen Missbrauch von Sozialleistungen gefordert, flüchtigen Kriminellen das Bürgergeld zu streichen. Gegenüber „BILD“ mahnte Linnemann am Mittwoch, 20. Mai, ein härteres Vorgehen gegen Sozialleistungsmissbrauch an.
Ein wichtiger Schritt dabei wäre aus seiner Sicht, die Auszahlung von Bürgergeld an Personen zu beenden, gegen die in Deutschland ein Haftbefehl vorliegt. Außerdem plant Linnemann, gegen organisierten Betrug im Zusammenhang mit Bürgergeld vorzugehen. Dieser sei einer der Gründe für die deutlich gestiegenen Wahlergebnisse der AfD etwa im Ruhrgebiet.

Bandenmäßiger Missbrauch von Bürgergeld im Fokus

Linnemann verwies auf Fälle, in denen Menschen aus Rumänien und Bulgarien „nach Deutschland kommen, nur wenige Stunden arbeiten, sich den Rest aufstocken lassen und darüber hinaus schwarzarbeiten“. Dies werde von darauf spezialisierten Banden organisiert. Betroffene quartiere man in „Schimmelbuden“ ein. Vor allem NRW sei ein Schwerpunktgebiet, erklärte der Wahlkreisabgeordnete aus Paderborn.
Konkrete Zahlen, wie häufig tatsächlich per Haftbefehl gesuchte Personen in Deutschland Bürgergeld beziehen, nennt Linnemann nicht.
Zum Stichtag 1. Juli 2025 gab es laut Bundesregierung im Bundesgebiet in 147.995 Fällen Vormerkungen im gemeinsamen Fahndungssystem der Polizei von Bund und Ländern. Von den genannten Fällen richten sich 16.281 gegen rumänische und 5.317 gegen bulgarische Staatsangehörige – beide gehören damit zu den am häufigsten betroffenen Nationalitäten, wie einer Antwort auf eine Frage der AfD-Fraktion vom vergangenen Jahr hervorgeht. Die Zahl ist insgesamt rückläufig, es handelt sich zudem um Momentaufnahmen, da laufend offene Haftbefehle vollstreckt werden, allerdings auch wieder neue ausgeschrieben werden.

Kein automatisierter Datenabgleich zwischen Jobcenter und Staatsanwaltschaft

Wie viele Personen, gegen die Haftbefehle bestehen, gleichzeitig auch Bürgergeld beziehen, geht aus den Zahlen nicht hervor. Grundsätzlich hat das Bestehen eines Haftbefehls auch keine Auswirkungen auf die Zahlung von Sozialleistungen – zumindest, solange dieser nicht vollstreckt ist.
Eine Rechtsgrundlage für einen automatisierten Datenabgleich zwischen Arbeitsämtern und Staatsanwaltschaften besteht nicht. Daten, die Bürgergeld-Empfänger betreffen, unterliegen dem Sozialgeheimnis. Jede Weitergabe an Dritte bedarf einer gesetzlichen Befugnis oder einer entsprechenden Interessenabwägung im Einzelfall.
Nach derzeitiger Gesetzeslage könnten Jobcenter hingegen nur anlassbezogen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Justizverwaltung Auskünfte einholen. Dafür muss es jedoch einen begründeten Verdacht auf möglichen Leistungsmissbrauch geben.

Kein automatischer Anspruch auf Bürgergeld für EU-Bürger

Was den Umfang des Problems des sogenannten bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs in Deutschland anbelangt, haben die Arbeitsämter 2024 insgesamt 421 Fälle erfasst. In 209 Fällen davon erstatteten sie Anzeige, wie epd basierend auf Zahlen des Bundesarbeitsministeriums berichtete.
Als Paradebeispiel für „bandenmäßigen Leistungsmissbrauch“ gelten die auch von Linnemann skizzierten Fälle, in denen Arbeitsverhältnisse von EU-Bürgern vorgetäuscht werden. Damit sollen bestehende Ausschlusstatbestände von Sozialleistungen umgangen werden. EU-Bürger haben nur dann Anspruch auf Bürgergeld in Deutschland, wenn sie zuvor in Deutschland beschäftigt und unfreiwillig arbeitslos sind.
Im Fall des bandenmäßigen Missbrauchs geben sich Täter als Arbeitgeber oder Vermieter aus, um Betroffenen die formalen Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen zu verschaffen. Diese müssen in weiterer Folge die Leistungen teilweise oder vollständig an kriminell organisierte, oft menschenhandelsähnliche Strukturen abführen. Häufig handelt es sich dabei auch um die gleichen Strukturen, die Einreise und Unterbringung organisiert hatten.
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20 Euro mehr für Miete und Heizung: Jobcenter müssen mehr für Bürgergeldhaushalte aufwenden

Obwohl die Regelsätze beim Bürgergeld seit Anfang 2024 unverändert sind, erhalten Haushalte, die vom Bürgergeld leben, seit dem 1. Januar 2026 im Schnitt 20 Euro mehr pro Monat vom Jobcenter als noch vor einem Jahr.
Das berichtet die „WELT“. Hintergrund seien gestiegene Kosten für Miete und Heizung. Beide Zusatzposten werden individuell nach Bedarf ausgezahlt.
Einem Single im Bürgergeld werden laut „WELT“ nun im Schnitt 1.076 Euro im Monat überwiesen. Ein Paar ohne Kinder erhalte durchschnittlich 1.489 Euro, ein Paar mit Kindern 2.287 Euro.
Die Auszahlungen pro Bürgergeldhaushalt lägen seit Jahresbeginn im Schnitt bei 1.371 Euro.

Bürgergeld stärker gestiegen als Löhne

Im Jahr 2022, als das Bürgergeld noch als Hartz IV bezeichnet wurde, waren laut „WELT“ pro leistungsberechtigtem Haushalt im Schnitt 1.068 Euro geflossen. Die Steigerung auf 1.371 Euro würde damit einem Plus von 28,4 Prozent entsprechen. Im selben Zeitraum sind die Löhne nach Berechnungen von „WELT“ um 19,4 Prozent gestiegen.
„Damit haben wir wirklich ein System, welches im Prinzip über die Umverteilung dazu führt, dass es sich für weite Teile der Bevölkerung zunehmend nicht lohnt, zu arbeiten“, erklärte der Wirtschaftswissenschaftler und Autor Daniel Stelter auf Anfrage des Springer-Mediums. Er hält Reformen des Sozialstaats deshalb für „dringend erforderlich“.

Aktuelle Regelsätze

Nach Angaben der Bundesregierung gelten seit 2024 unverändert folgende Regelsätze nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II:
  • Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
  • Paare/Bedarfsgemeinschaften: 2 × 506, also 1.012 Euro
  • Jugendliche (14 bis 17 Jahre): 471 Euro
  • Kinder (6 bis 13 Jahre): 390 Euro
  • Kinder (0 bis 5 Jahre): 357 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen: 451 Euro
Ein Paar mit einem 15-jährigen und einem vierjährigen Kind würde somit monatlich 1.840 Euro Regelsatz zur Sicherung des Existenzminimums erhalten.

Miete und Heizung werden „in angemessener Höhe“ übernommen

Außerdem werden Zuschüsse für Kaltmiete und Heizkosten sowie Leistungen für den Schulbedarf gewährt.
Laut der Website der Arbeitsagentur übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung „in angemessener Höhe“.
Bei einer nicht angemessenen Wohnung, könne es bedeuten, dass der Bürgergeldempfänger in eine günstigere Wohnung umziehen oder ein Zimmer untervermieten müsse.
Einzelne Jobcenter haben eigene Richtwerte, welche Mieten sie als angemessen einstufen.
Beispiel Berlin laut buergergeld.org:
  • 1 Person: 50 Quadratmeter (qm) – angemessene Bruttokaltmiete: 449 Euro
  • 2 Personen – 65 qm: 543,40 Euro
  • 3 Personen – 80 qm: 668,80 Euro
  • 4 Personen – 90 qm: 772,40 Euro
  • 5 Personen – 102 qm: 903,72 Euro
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im Januar 2026 rund 2,83 Millionen Haushalte (Bedarfsgemeinschaften) mit mehr als 5,18 Millionen Empfängern von Bürgergeld. Erwerbsfähig waren davon knapp 3,82 Millionen. Die letzte Regelsatzerhöhung hatte es zum 1. Januar 2024 gegeben.
Das Plus von 20 Euro je Haushalt bedeutet für die Jobcenter eine Mehrbelastung von rund 679 Millionen Euro.

Gesamtkosten 2024: 57,1 Milliarden Euro

Im Jahr 2024 hatten Bund, Länder und Kommunen nach Angaben der Bundesarbeitsagentur Bürgergeldausgaben in einer Gesamthöhe von 57,1 Milliarden Euro zu tragen. Jeder der damals etwa 2,93 Millionen Bedarfsgemeinschaften kostete im Durchschnitt 19.488 Euro im Jahr.
Für diese Zahlen wurden allerdings nicht nur die Regelsätze für den Lebensunterhalt, Wohn- und Heizungskosten berücksichtigt, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge, Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten.
Aktuellere Daten für das Jahr 2025 liegen bisher nicht vor.

Ab 1. Juli: „Grundsicherung“

Nachdem der Bundestag der Bürgergeldreform von Schwarz-Rot am 5. März 2026 zugestimmt hatte, machte der Bundesrat am 27. März den Weg dafür frei. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Juli. Das Bürgergeld wird dann unter dem neuen Namen „Grundsicherung“ gewährt.
Wegen der damit verbundenen, strengeren Sanktionsmöglichkeiten gegen Mitwirkungsverweigerer hatten die Sozialdemokraten ein Mitgliederbegehren angestrengt. Damit sollte die Reform gestoppt werden, um soziale Härten zu vermeiden.
Kurz vor der Bundesratsentscheidung scheiterte der Vorstoß aus der Parteibasis allerdings am erforderlichen 20-Prozent-Quorum.