In Kürze:
- Der ehemalige Jobcenter-Mitarbeiter Fred Göcken verteidigt seinen ZDF-Auftritt und kündigt eine Klage gegen seine fristlose Kündigung an.
- Göcken sieht strukturelle Probleme im Bürgergeldsystem und spricht von Fehlanreizen sowie mangelnden Kontrollmöglichkeiten.
- Die Stadt Bremen wirft ihm vor, das Jobcenter diffamiert und unbelegte Behauptungen verbreitet zu haben.
Nach seiner fristlosen Entlassung durch das Jobcenter Bremen hat sich Fred Göcken erneut öffentlich zu Wort gemeldet. Der langjährige Jobcenter-Mitarbeiter war nach einem nicht abgestimmten Auftritt im ZDF gekündigt worden. Dabei konkretisierte er seine Aussagen aus der Sendung „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung“ vom 14. Mai 2026.
Zugleich kritisierte er die Reaktion seines Arbeitgebers auf den Auftritt, die er nach eigenen Angaben in dieser Schärfe nicht erwartet habe. Göcken betonte zudem, dass sein anhängiges arbeitsrechtliches Verfahren gegen die Stadt Bremen nichts mit dem Gespräch bei Sarah Tacke zu tun habe. Gegen seine Entlassung will er gerichtlich vorgehen.
Debatte um Bürgergeld-Aussagen und politische Einordnung
Sein Gespräch mit dem ZDF über Probleme im System der Bürgergeld-Administration sei ein „SOS-Funk“ gewesen, sagte er im Podcast von BILD-Vizechef Paul Ronzheimer. Diesen Schritt habe er insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Zustimmungswerte für die AfD in den Umfragen für erforderlich gehalten. Er sei der Auffassung, damit seiner „staatsbürgerlichen Pflicht“ nachgekommen zu sein. Bereits zuvor hatte Göcken gegenüber dem „Weser-Kurier“ erklärt, seine Intention habe „nicht im Schüren rechter Ressentiments“ gelegen.
Allerdings betonte er, es gebe einen Missstand in den Jobcentern, der „das Potenzial hat, uns finanziell und gesellschaftlich zu ruinieren“. Dieser bestehe in „Leistungen ohne Gegenleistung und ohne temporäre Begrenzung“. Diese seien ein wesentlicher Grund dafür, dass das System „an den Rand des Zusammenbruchs“ geraten sei.
Göcken äußerte, dass 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldempfänger in Bremen falsche Angaben machten, um sich im System einzurichten. Gleichzeitig würde kaum zu Sanktionen gegriffen. In den Jobcentern sei zudem eine Mentalität eingekehrt, die dazu neige, lieber Geld für Weiterbildung auszugeben, als Menschen in Arbeit zu bringen.
Anteil der „Totalverweigerer“ im Bürgergeld bei rund 1 Prozent
Die Stadt Bremen begründete die fristlose Kündigung damit, dass Göcken das Jobcenter mit seinen Aussagen „diffamiert“ habe. Damit habe er die Grenzen seines Rechts auf freie Meinungsäußerung und öffentliche Kritik überschritten. Durch den Fernsehauftritt habe der seit Gründung des Jobcenters dort tätige Mitarbeiter einen „Vertrauensverlust“ verursacht.
Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling warf dem langjährigen Mitarbeiter zudem vor, mit seiner Behauptung über 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldbeziehenden Fake News zu verbreiten. Für diese Angaben gebe es „keinerlei belastbare Grundlage“. Sie verzerrten die Realität, beschädigten das Vertrauen in den Sozialstaat und stellten Hunderttausende Menschen unter Generalverdacht.
Göcken entgegnete, entsprechende Daten könnten nicht vorliegen, wenn sie gar nicht erhoben würden. Zugleich stellte er klar, nicht den Eindruck erwecken zu wollen, bei den von ihm genannten Personen handele es sich um sogenannte Totalverweigerer. Deren Anteil werde durch die offiziell genannten rund 1 Prozent durchaus realistisch abgebildet.
Tricksereien sollen Verbleib im System ermöglichen
Allerdings gehe es bei den von ihm genannten 30 bis 40 Prozent um Personen, bei denen die „Motivation, intrinsische Überzeugung sozusagen, Arbeit aufzunehmen“ nicht vorbehaltlos sei. Es gebe Menschen, die formal mitwirkten, sich bewerben würden und Termine wahrnähmen, aber keinen Weg aus dem Bürgergeld um jeden Preis anstrebten.
Viele suchten nach Wegen, im System zu verbleiben und dieses für sich arbeiten zu lassen. Dabei sei mitunter Schwarzarbeit im Spiel, häufig würden Einkünfte nicht oder nicht sofort gemeldet. Auch bei Bedarfsgemeinschaften werde teilweise getrickst. So komme es vor, dass Paare sich „offiziell trennen, um Leistungen für eine zweite Wohnung zu empfangen – ohne sie zu bewohnen“.
Ein Extrembeispiel sei gewesen, Arbeitslosen einen Führerschein und teilweise sogar einen Zuschuss für ein kleines Fahrzeug zu gewähren, um eine Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. Dies sei zwar geschehen, die Betroffenen hätten jedoch wenig später wieder gekündigt.
Überlastung und fehlende Koordination der Geflüchteten-Betreuung
Dass es kaum zu genauen Überprüfungen oder gar Sanktionen komme, sei auch eine Folge der Arbeitsüberlastung. Jeder Arbeitsvermittler in Bremen betreue im Regelfall zwischen 250 und 400 Kunden. Auch Vorgesetzte hätten davon abgeraten, Maßnahmen gegen mutmaßlich Arbeitsunwillige zu ergreifen. Stattdessen sei dazu geraten worden, sich um die Interessierten zu kümmern – den Rest „kriegen wir ja nicht“.
Die Fluchtbewegung Mitte der 2010er-Jahre habe die Lage zusätzlich verkompliziert. Dies sei nicht zuletzt auf ein Kompetenzgerangel zwischen Jobcenter und dem BAMF zurückzuführen. Vor allem sei es kaum möglich gewesen, Menschen in Arbeit zu vermitteln, die zunächst einen Sprachkurs hätten absolvieren müssen, auf den sie jedoch bis zu einem halben Jahr hätten warten müssen. Dieses Problem habe auch das IAB im Zusammenhang mit ukrainischen Geflüchteten beschrieben. Im Unterschied zu regulären Asylsuchenden seien diese zumindest bis April dieses Jahres zum sofortigen Bezug von Bürgergeld und zur Arbeitsaufnahme berechtigt gewesen.










