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Jobcenter-Mitarbeiter Göcken verteidigt ZDF-Auftritt und kritisiert Bürgergeld-System


In Kürze:

  • Der ehemalige Jobcenter-Mitarbeiter Fred Göcken verteidigt seinen ZDF-Auftritt und kündigt eine Klage gegen seine fristlose Kündigung an.
  • Göcken sieht strukturelle Probleme im Bürgergeldsystem und spricht von Fehlanreizen sowie mangelnden Kontrollmöglichkeiten.
  • Die Stadt Bremen wirft ihm vor, das Jobcenter diffamiert und unbelegte Behauptungen verbreitet zu haben.

 
Nach seiner fristlosen Entlassung durch das Jobcenter Bremen hat sich Fred Göcken erneut öffentlich zu Wort gemeldet. Der langjährige Jobcenter-Mitarbeiter war nach einem nicht abgestimmten Auftritt im ZDF gekündigt worden. Dabei konkretisierte er seine Aussagen aus der Sendung „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung“ vom 14. Mai 2026.
Zugleich kritisierte er die Reaktion seines Arbeitgebers auf den Auftritt, die er nach eigenen Angaben in dieser Schärfe nicht erwartet habe. Göcken betonte zudem, dass sein anhängiges arbeitsrechtliches Verfahren gegen die Stadt Bremen nichts mit dem Gespräch bei Sarah Tacke zu tun habe. Gegen seine Entlassung will er gerichtlich vorgehen.

Debatte um Bürgergeld-Aussagen und politische Einordnung

Sein Gespräch mit dem ZDF über Probleme im System der Bürgergeld-Administration sei ein „SOS-Funk“ gewesen, sagte er im Podcast von BILD-Vizechef Paul Ronzheimer. Diesen Schritt habe er insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Zustimmungswerte für die AfD in den Umfragen für erforderlich gehalten. Er sei der Auffassung, damit seiner „staatsbürgerlichen Pflicht“ nachgekommen zu sein. Bereits zuvor hatte Göcken gegenüber dem „Weser-Kurier“ erklärt, seine Intention habe „nicht im Schüren rechter Ressentiments“ gelegen.
Allerdings betonte er, es gebe einen Missstand in den Jobcentern, der „das Potenzial hat, uns finanziell und gesellschaftlich zu ruinieren“. Dieser bestehe in „Leistungen ohne Gegenleistung und ohne temporäre Begrenzung“. Diese seien ein wesentlicher Grund dafür, dass das System „an den Rand des Zusammenbruchs“ geraten sei.
Göcken äußerte, dass 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldempfänger in Bremen falsche Angaben machten, um sich im System einzurichten. Gleichzeitig würde kaum zu Sanktionen gegriffen. In den Jobcentern sei zudem eine Mentalität eingekehrt, die dazu neige, lieber Geld für Weiterbildung auszugeben, als Menschen in Arbeit zu bringen.

Anteil der „Totalverweigerer“ im Bürgergeld bei rund 1 Prozent

Die Stadt Bremen begründete die fristlose Kündigung damit, dass Göcken das Jobcenter mit seinen Aussagen „diffamiert“ habe. Damit habe er die Grenzen seines Rechts auf freie Meinungsäußerung und öffentliche Kritik überschritten. Durch den Fernsehauftritt habe der seit Gründung des Jobcenters dort tätige Mitarbeiter einen „Vertrauensverlust“ verursacht.
Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling warf dem langjährigen Mitarbeiter zudem vor, mit seiner Behauptung über 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldbeziehenden Fake News zu verbreiten. Für diese Angaben gebe es „keinerlei belastbare Grundlage“. Sie verzerrten die Realität, beschädigten das Vertrauen in den Sozialstaat und stellten Hunderttausende Menschen unter Generalverdacht.
Göcken entgegnete, entsprechende Daten könnten nicht vorliegen, wenn sie gar nicht erhoben würden. Zugleich stellte er klar, nicht den Eindruck erwecken zu wollen, bei den von ihm genannten Personen handele es sich um sogenannte Totalverweigerer. Deren Anteil werde durch die offiziell genannten rund 1 Prozent durchaus realistisch abgebildet.

Tricksereien sollen Verbleib im System ermöglichen

Allerdings gehe es bei den von ihm genannten 30 bis 40 Prozent um Personen, bei denen die „Motivation, intrinsische Überzeugung sozusagen, Arbeit aufzunehmen“ nicht vorbehaltlos sei. Es gebe Menschen, die formal mitwirkten, sich bewerben würden und Termine wahrnähmen, aber keinen Weg aus dem Bürgergeld um jeden Preis anstrebten.
Viele suchten nach Wegen, im System zu verbleiben und dieses für sich arbeiten zu lassen. Dabei sei mitunter Schwarzarbeit im Spiel, häufig würden Einkünfte nicht oder nicht sofort gemeldet. Auch bei Bedarfsgemeinschaften werde teilweise getrickst. So komme es vor, dass Paare sich „offiziell trennen, um Leistungen für eine zweite Wohnung zu empfangen – ohne sie zu bewohnen“.
Ein Extrembeispiel sei gewesen, Arbeitslosen einen Führerschein und teilweise sogar einen Zuschuss für ein kleines Fahrzeug zu gewähren, um eine Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. Dies sei zwar geschehen, die Betroffenen hätten jedoch wenig später wieder gekündigt.

Überlastung und fehlende Koordination der Geflüchteten-Betreuung

Dass es kaum zu genauen Überprüfungen oder gar Sanktionen komme, sei auch eine Folge der Arbeitsüberlastung. Jeder Arbeitsvermittler in Bremen betreue im Regelfall zwischen 250 und 400 Kunden. Auch Vorgesetzte hätten davon abgeraten, Maßnahmen gegen mutmaßlich Arbeitsunwillige zu ergreifen. Stattdessen sei dazu geraten worden, sich um die Interessierten zu kümmern – den Rest „kriegen wir ja nicht“.

Die Fluchtbewegung Mitte der 2010er-Jahre habe die Lage zusätzlich verkompliziert. Dies sei nicht zuletzt auf ein Kompetenzgerangel zwischen Jobcenter und dem BAMF zurückzuführen. Vor allem sei es kaum möglich gewesen, Menschen in Arbeit zu vermitteln, die zunächst einen Sprachkurs hätten absolvieren müssen, auf den sie jedoch bis zu einem halben Jahr hätten warten müssen. Dieses Problem habe auch das IAB im Zusammenhang mit ukrainischen Geflüchteten beschrieben. Im Unterschied zu regulären Asylsuchenden seien diese zumindest bis April dieses Jahres zum sofortigen Bezug von Bürgergeld und zur Arbeitsaufnahme berechtigt gewesen.
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Jobcenter-Mitarbeiter nach ZDF-Interview fristlos gekündigt


In Kürze:

  • Ein Mitarbeiter des Jobcenters Bremen wurde nach einem Auftritt in einer ZDF-Dokumentation fristlos entlassen.
  • Er hatte das Bürgergeld-System und die Arbeit der Jobcenter öffentlich kritisiert und von Missbrauchsfällen gesprochen.
  • Die Stadt Bremen wirft ihm Diffamierung und einen Vertrauensverlust vor.
  • Der Betroffene will gegen die Kündigung vorgehen; das Arbeitsgericht wird den Fall prüfen.

 
Ein Auftritt in einer ZDF-Dokumentation hatte für einen langjährigen Mitarbeiter des Jobcenters Bremen die fristlose Kündigung zur Folge. Wie „t-online“ berichtet, sprach die Stadt Bremen diese als Reaktion auf den Fernsehauftritt von Fred Göcken in der ZDF-Sendung „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung?“ aus.
Die Dokumentation wurde am 14. Mai ausgestrahlt. Göcken, der seit 2005 im Jobcenter Bremen beschäftigt war, sprach darin gemeinsam mit weiteren Gesprächspartnern mit der zuständigen Redakteurin über Probleme und Herausforderungen in seinem Arbeitsalltag.

Göcken suchte selbst den Kontakt zum ZDF

Tacke zufolge hatte sich Göcken von sich aus auf einen zuvor von ihr veröffentlichten Impulsfilm hin gemeldet. In der ZDF-Sendung wird er als „Insider“ vorgestellt. Demnach habe Göcken erklärt, die Realität sei „noch viel schlimmer“ als die bisherigen Darstellungen in der Publikation, auf die er Bezug genommen habe.
Göcken habe die Reporterin in seine Villa eingeladen, um „auszupacken“, heißt es weiter. Tacke stellt ihn als „Gründungsmitglied“ des Jobcenters Bremen vor. Er sei dort bereits in verschiedenen Bereichen tätig gewesen und arbeite inzwischen in der Verwaltung. Von dem Treffen mit der ZDF-Journalistin habe „in der Behörde niemand“ gewusst.
Tacke fügt hinzu: „Für dieses Interview riskiert er viel.“
Auf die Frage, was ihn am derzeitigen Bürgergeld-System störe, erklärte Göcken, aus einem „schönen System“ werde ein „ungerechtes“, wenn bestimmte Probleme nicht angesprochen würden.

Jobcenter soll zu bereitwillig Geld für Weiterbildung ausgeben

Göcken kritisierte zudem die teils zweistelligen Millionenbeträge, die Jobcenter für Qualifizierungsmaßnahmen ausgäben. Viele Mitarbeiter betrachteten es „als ihre zentrale Aufgabe“, entsprechende Mittel einzusetzen. Finanziert würden dabei Maßnahmen von einfachen Schweißerscheinen bis hin zum Führerschein.
Weiter erklärte Göcken, es würde „in hundert Jahren keiner zugeben“, dass das System sich selbst erhalte. Zwar sei es „nicht das erklärte Ziel“ der Jobcenter, Menschen dauerhaft in Aus- und Fortbildungen zu halten. „Aber das Ergebnis ist leider so“, sagte er. Statt Maßnahmen zu verwalten, müssten die Jobcenter Arbeit vermitteln.
Außerdem müsse sichergestellt werden, „dass keiner das System ausnutzt“. Göcken behauptete, es sei im Jobcenter „ein offenes Geheimnis“, dass „30 bis 40 Prozent“ der Kunden „keine wahren Angaben“ machten. Diese Personen legten es seiner Ansicht nach darauf an, dauerhaft im System zu verbleiben.
Früher habe er in solchen Fällen in der Leistungsabteilung angeregt, die Leistungen einzustellen. „Dann kommt der schon“, sagte Göcken. Heute lasse die Gesetzeslage ein solches Vorgehen nicht mehr zu. Zudem sei es deutlich schwieriger geworden, Sanktionen zu verhängen.

Arbeitgeber nennt „Vertrauensverlust“ als Grund für Kündigung

Die Stadt Bremen hat Göcken inzwischen per Schreiben die fristlose Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitgeteilt. Zur Begründung heißt es, er habe das Jobcenter mit seinen Aussagen „diffamiert“. Zudem sei das Interview ohne Genehmigung erfolgt. Zwar erkenne die Stadt an, dass auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes das Recht auf freie Meinungsäußerung und öffentliche Kritik hätten.
Nach Auffassung der Stadt habe Göcken diese Grenzen jedoch überschritten. Seine Aussagen seien nicht mehr sachlich und konstruktiv gewesen. Als besonders schwerwiegend wird im Kündigungsschreiben der mit dem Fernsehauftritt verbundene „Vertrauensverlust“ genannt.
Aus diesem Grund habe man sich für die sofortige Trennung entschieden, anstatt zunächst eine Abmahnung auszusprechen oder ein Personalgespräch zu führen. Die Stadt Bremen wirft Göcken vor, den Eindruck erweckt zu haben, das Jobcenter komme seinem gesetzlichen Auftrag zur Vermittlung von Arbeit nicht ausreichend nach.
Bereits vor der aktuellen Eskalation soll zwischen Göcken und der Stadt Bremen zudem ein länger andauerndes arbeitsrechtliches Verfahren anhängig gewesen sein.

Bremer Senat weist Behauptungen über falsche Angaben zurück

Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling betonte, die Behauptung, bis zu 40 Prozent der Bürgergeldempfänger machten falsche Angaben, entbehre „jeder belastbaren Grundlage“. Solche pauschalen Aussagen „verzerren die Realität, beschädigen das Vertrauen in den Sozialstaat und stellen Hunderttausende Menschen bundesweit unter Generalverdacht, die Leistungen rechtmäßig beziehen“.
Der langjährige Jobcenter-Mitarbeiter kündigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an, gegen die Kündigung vorgehen zu wollen. Die Reaktion auf seine Aussagen zeige aus seiner Sicht die bestehenden Befindlichkeiten. Es brauche bessere Rahmenbedingungen, um tatsächlich Bedürftige von Personen zu unterscheiden, die das System missbrauchten. Angesichts der hohen finanziellen Belastungen müsse das System auf den Prüfstand gestellt werden.
Nun wird das zuständige Arbeitsgericht klären müssen, ob Göcken mit seinen Äußerungen zulässige politische beziehungsweise fachliche Kritik geübt oder gegen arbeitsrechtliche Pflichten verstoßen hat. Zudem wird zu prüfen sein, ob die fristlose Kündigung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprach.

Kritik am Jobcenter Bremen auch von Sozialberatungen

Erst zu Beginn des Jahres hatten Sozialberatungen dem Jobcenter in Bremen zuvor das Gegenteil vorgeworfen. Sie erklärten, dass die Kontrollen dort übertrieben scharf seien. Die Behörde fordere zu viele Unterlagen an, gehe mit diesen gleichzeitig nicht sorgsam um. Auf diese Weise gerieten auf Hilfe angewiesene Menschen in existenzielle Not, weil es zu lange bis zu einer Entscheidung dauere.
Der Verein „Sanktionsfrei“ hat unterdessen eine Programmbeschwerde gegen die Sendung eingereicht. Die Sendung sei einseitig und stelle drastische Einzelfälle von Missbrauch in den Vordergrund, die für die Lebensrealität von Bürgergeld-Empfängern nicht repräsentativ seien.
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Weitreichendes EuGH-Urteil: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen


In Kürze:

  • EuGH begrenzt Leistungskürzungen: In Dublin-Fällen dürfen Asylsuchenden Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den persönlichen Bedarf nicht pauschal entzogen werden.
  • Existenzminimum weiter gefasst: Dazu gehören auch Kleidung, Kommunikation, Mobilität und soziale Teilhabe.
  • Mögliche Wirkung auf GEAS: Das Urteil könnte auch Leistungskürzungen im neuen EU-Asylsystem Grenzen setzen.

 
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein potenziell weitreichendes Urteil zur angemessenen Versorgung von Asylsuchenden in Dublin-Fällen gefällt. Im Verfahren C-621/24 entschied der Gerichtshof, dass der deutsche Staat nicht berechtigt ist, Betroffenen pauschal Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf zu entziehen.
Dies gilt selbst dann, wenn die Ausreisepflicht des Asylsuchenden bereits feststeht, weil ein anderer Staat für das Verfahren zuständig ist und eine Abschiebung dorthin angeordnet wurde. Der Gerichtshof machte deutlich, dass die EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 einen „angemessenen Standard“ bei der Versorgung von Schutzsuchenden verlangt. Dazu gehören nicht nur Unterkunft, Nahrung und Hygiene, sondern auch Kleidung und Geldleistungen für ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe.

Bundessozialgericht bat EuGH um eine Vorabentscheidung

Das Bundessozialgericht hatte den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Hintergrund waren Leistungskürzungen des Landkreises Schweinfurt gegenüber einem Asylsuchenden aus Afghanistan. Dabei handelte es sich um einen typischen Dublin-Fall: Der Kläger hatte zunächst in Rumänien und später auch in Deutschland Asyl beantragt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschied erwartungsgemäß, dass Rumänien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei. Dies ergebe sich eindeutig aus den Dublin-Regeln der EU. Zugleich ordnete das BAMF die Abschiebung dorthin an. Der zuständige Landkreis Schweinfurt kürzte daraufhin die Leistungen.
Der Betroffene erhielt nur noch Sachleistungen für Ernährung, Unterkunft, Körperpflege und Gesundheit. Leistungen für Kleidung sowie Geld für den persönlichen Bedarf wurden ihm hingegen nicht gewährt. Dies entspricht dem sogenannten „Bett, Brot und Seife“-Ansatz, den die Bundesregierung für solche Fälle vorsieht, um die Ausreisebereitschaft zu erhöhen.

Scheitern der Abschiebung und Gang vor den EuGH

Da Rumänien seit Beginn des Ukrainekriegs häufig die Übernahme von Dublin-Rückkehrern verweigert, scheiterte die Abschiebung. Der Asylsuchende zog daraufhin vor Gericht – und erzielte vor dem EuGH einen wichtigen Erfolg. Das Bundessozialgericht muss nun unter Berücksichtigung des Luxemburger Urteils über den Fall entscheiden.
Der Fall könnte jedoch über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Urteilsbegründung mehrere grundsätzliche Erwägungen angestellt, die darauf hindeuten, dass er auch in künftigen Fällen an dieser Linie festhalten wird.
Auffällig ist insbesondere, dass der Gerichtshof bei der Definition der Mindestansprüche von Schutzsuchenden teilweise sehr konkret wird. So zählt Kleidung nach seiner Auffassung zu den „elementarsten Bedürfnissen“. Darüber hinaus seien auch Geldleistungen erforderlich, um Betroffenen „zu einem Minimum an Selbstbestimmung zu verhelfen“.

EuGH präzisiert Mindeststandard für soziale und kulturelle Teilhabe

Der EuGH trifft zudem weitere Aussagen zu den „Gütern des täglichen Bedarfs und Verbrauchsgütern des Haushalts“, die für die Deckung elementarer Bedürfnisse unverzichtbar seien. Genannt werden etwa Fahrkarten, Kommunikationsmittel und Körperpflegeprodukte. Die Leistungen müssten ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet er wohnt“, gewährleisten.
In diesem Zusammenhang stellt der EuGH ausdrücklich fest, dass die deutsche Regelung gegen EU-Recht verstößt. Insbesondere dürfe die bloße Existenz einer vollziehbaren Abschiebungsanordnung nicht dazu führen, dass Leistungen unter das europarechtlich garantierte Mindestniveau abgesenkt werden. Der Argumentation der Bundesregierung, wonach bei sogenannten Folgeanträgen weitergehende Einschränkungen zulässig seien als bei Erstanträgen, folgte der Gerichtshof nicht.
Der Gerichtshof stellt allerdings nicht infrage, dass Sanktionen gegen Asylbewerber grundsätzlich möglich sind. Kern seiner Begründung ist vielmehr der Inhalt der EU-Aufnahmerichtlinie. Danach dürfen Einschränkungen bestimmte Mindeststandards nicht unterschreiten. Den Mitgliedstaaten verbleiben damit weiterhin Spielräume, allerdings nur oberhalb dieser europarechtlichen Untergrenze.

Pro Asyl: scharfe Kritik an der Bundesregierung

Die Organisation Pro Asyl wertete die Entscheidung als schwere Niederlage für die Bundesregierung. Ihre rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith erklärte, nun stehe fest, dass die Asylpolitik der Bundesregierung „europarechtswidrig und ein handfester Skandal“ sei. Das Urteil zeige: Leistungskürzungen auf „Bett, Brot, Seife“ und erst recht vollständige Leistungsausschlüsse seien mit EU-Recht nicht vereinbar.
Das Urteil erging nur wenige Tage vor dem Inkrafttreten des sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Dieses soll den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten geben, Asylverfahren zu beschleunigen, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen oder auch leichter und länger in Abschiebehaft zu nehmen.
Das Urteil der Luxemburger Richter beruht auf Rechtsgrundlagen, die vor Inkrafttreten des GEAS galten. Der EuGH leitete die Mindeststandards für Asylbewerber jedoch unmittelbar aus europäischem Recht und der Menschenwürdegarantie ab. Das neue Asylsystem erleichtert zwar Leistungskürzungen für ausreisepflichtige oder in Dublin-Verfahren befindliche Asylsuchende, dennoch wird auch dort voraussichtlich das vom Gericht definierte Existenzminimum als Mindeststandard gewahrt bleiben müssen.
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Linnemann fordert Bürgergeld-Stopp für gesuchte Straftäter


In Kürze:

  • CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert den Entzug von Bürgergeld bei offenen Haftbefehlen.
  • Die CDU will stärker gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch vorgehen.
  • Derzeit gibt es keinen automatisierten Datenabgleich zwischen Jobcentern und Strafverfolgungsbehörden.
  • Behörden registrierten 2024 bundesweit 421 Fälle bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs.

 
Der Generalsekretär der CDU, Carsten Linnemann, hat als Maßnahme gegen möglichen Missbrauch von Sozialleistungen gefordert, flüchtigen Kriminellen das Bürgergeld zu streichen. Gegenüber „BILD“ mahnte Linnemann am Mittwoch, 20. Mai, ein härteres Vorgehen gegen Sozialleistungsmissbrauch an.
Ein wichtiger Schritt dabei wäre aus seiner Sicht, die Auszahlung von Bürgergeld an Personen zu beenden, gegen die in Deutschland ein Haftbefehl vorliegt. Außerdem plant Linnemann, gegen organisierten Betrug im Zusammenhang mit Bürgergeld vorzugehen. Dieser sei einer der Gründe für die deutlich gestiegenen Wahlergebnisse der AfD etwa im Ruhrgebiet.

Bandenmäßiger Missbrauch von Bürgergeld im Fokus

Linnemann verwies auf Fälle, in denen Menschen aus Rumänien und Bulgarien „nach Deutschland kommen, nur wenige Stunden arbeiten, sich den Rest aufstocken lassen und darüber hinaus schwarzarbeiten“. Dies werde von darauf spezialisierten Banden organisiert. Betroffene quartiere man in „Schimmelbuden“ ein. Vor allem NRW sei ein Schwerpunktgebiet, erklärte der Wahlkreisabgeordnete aus Paderborn.
Konkrete Zahlen, wie häufig tatsächlich per Haftbefehl gesuchte Personen in Deutschland Bürgergeld beziehen, nennt Linnemann nicht.
Zum Stichtag 1. Juli 2025 gab es laut Bundesregierung im Bundesgebiet in 147.995 Fällen Vormerkungen im gemeinsamen Fahndungssystem der Polizei von Bund und Ländern. Von den genannten Fällen richten sich 16.281 gegen rumänische und 5.317 gegen bulgarische Staatsangehörige – beide gehören damit zu den am häufigsten betroffenen Nationalitäten, wie einer Antwort auf eine Frage der AfD-Fraktion vom vergangenen Jahr hervorgeht. Die Zahl ist insgesamt rückläufig, es handelt sich zudem um Momentaufnahmen, da laufend offene Haftbefehle vollstreckt werden, allerdings auch wieder neue ausgeschrieben werden.

Kein automatisierter Datenabgleich zwischen Jobcenter und Staatsanwaltschaft

Wie viele Personen, gegen die Haftbefehle bestehen, gleichzeitig auch Bürgergeld beziehen, geht aus den Zahlen nicht hervor. Grundsätzlich hat das Bestehen eines Haftbefehls auch keine Auswirkungen auf die Zahlung von Sozialleistungen – zumindest, solange dieser nicht vollstreckt ist.
Eine Rechtsgrundlage für einen automatisierten Datenabgleich zwischen Arbeitsämtern und Staatsanwaltschaften besteht nicht. Daten, die Bürgergeld-Empfänger betreffen, unterliegen dem Sozialgeheimnis. Jede Weitergabe an Dritte bedarf einer gesetzlichen Befugnis oder einer entsprechenden Interessenabwägung im Einzelfall.
Nach derzeitiger Gesetzeslage könnten Jobcenter hingegen nur anlassbezogen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Justizverwaltung Auskünfte einholen. Dafür muss es jedoch einen begründeten Verdacht auf möglichen Leistungsmissbrauch geben.

Kein automatischer Anspruch auf Bürgergeld für EU-Bürger

Was den Umfang des Problems des sogenannten bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs in Deutschland anbelangt, haben die Arbeitsämter 2024 insgesamt 421 Fälle erfasst. In 209 Fällen davon erstatteten sie Anzeige, wie epd basierend auf Zahlen des Bundesarbeitsministeriums berichtete.
Als Paradebeispiel für „bandenmäßigen Leistungsmissbrauch“ gelten die auch von Linnemann skizzierten Fälle, in denen Arbeitsverhältnisse von EU-Bürgern vorgetäuscht werden. Damit sollen bestehende Ausschlusstatbestände von Sozialleistungen umgangen werden. EU-Bürger haben nur dann Anspruch auf Bürgergeld in Deutschland, wenn sie zuvor in Deutschland beschäftigt und unfreiwillig arbeitslos sind.
Im Fall des bandenmäßigen Missbrauchs geben sich Täter als Arbeitgeber oder Vermieter aus, um Betroffenen die formalen Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen zu verschaffen. Diese müssen in weiterer Folge die Leistungen teilweise oder vollständig an kriminell organisierte, oft menschenhandelsähnliche Strukturen abführen. Häufig handelt es sich dabei auch um die gleichen Strukturen, die Einreise und Unterbringung organisiert hatten.
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Mehr als 200.000 Migranten seit 2018 über den Ärmelkanal

Mehr als 200.000 Migranten haben nach Behördenangaben seit 2018 in kleinen Booten den Ärmelkanal in Richtung Großbritannien überquert.
Laut einer am Wochenende veröffentlichten offiziellen Statistik wurde die Schwelle am Freitag, 8. Mai, mit der Ankunft von 70 Menschen überschritten. Demnach kamen seit Beginn der Zählung vor sieben Jahren insgesamt 200.013 Bootsmigranten in Großbritannien an.

Gefährliche Route mit Todesopfern

Die meisten Boote starteten von der Küste Nordfrankreichs. 2025 kamen bei versuchten Überfahren laut einer Zählung der Nachrichtenagentur AFP mindestens 29 Menschen ums Leben, in diesem Jahr gab es bislang sechs Todesopfer.
Großbritannien hat seine Einwanderungs- und Asylpolitik unter Premierminister Keir Starmer von der Labour-Partei deutlich verschärft.
Im vergangenen Monat vereinbarten Frankreich und Großbritannien eine Neuauflage ihres Abkommens zur Bekämpfung der irregulären Migration über den Ärmelkanal.

Regierung unter wachsendem Druck

Die migrationsfeindliche Rechtsaußen-Partei Reform UK hatte bei den Regionalwahlen vor wenigen Tagen starke Zugewinne erzielt, Starmer steht unter erheblichem innenpolitischen Druck.
Seine Innenministerin Shabana Mahmood will den Schutz für Geflüchtete zurückfahren und automatische Sozialleistungen für Asylbewerber beenden.
Starmers konservativer Vorgänger Rishi Sunak hatte unter den Slogan „Stoppt die Boote“ erfolglos versucht, die Zahl der Migranten zu verringern.
Starmer wählte den Slogan „Zerschlagt die Gangs“ und versprach, Schleuserbanden in den Fokus zu nehmen, um das Problem zu bekämpfen. Bislang hat er dabei nicht mehr Erfolg als sein Vorgänger. (afp/red)