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Chatkontrolle bis 2028 verlängert – Streit um Verfahren und Abstimmung


In Kürze:

  • Die vorläufige Chatkontrolle wurde zunächst zweimal abgelehnt und anschließend per Dringlichkeitsantrag verlängert.
  • Die EVP-Fraktion berief sich dabei auf die Geschäftsordnung des EU-Parlaments.
  • EU-Abgeordneter Martin Sonneborn kritisiert das Vorgehen und spricht von einem Verstoß gegen die Regeln des Parlaments.
  • Ein Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht möglich ist.

 
Das Europäische Parlament hat am 9. Juli, kurz vor der Sommerpause, eine Verlängerung der Chatkontrolle beschlossen. Die Regelung war im vergangenen April nach fünf Jahren ausgelaufen und sollte nach einer Abstimmung vom 26. März zunächst nicht fortgeführt werden. Damals stimmten 311 Abgeordnete gegen eine Verlängerung, 228 dafür. Nun wurde eine Verlängerung bis April 2028 beschlossen. Maßgeblich beteiligt war die EVP-Fraktion, der unter anderem CDU und CSU angehören.

Viele Debatten, keine Mehrheit

Die Verlängerung der Übergangsregelung erlaubt Anbietern wie WhatsApp, Google und anderen weiterhin, freiwillige Erkennungsmaßnahmen gegen Material über sexuellen Kindesmissbrauch einzusetzen. Kritiker bewerten diese Möglichkeit als Eingriff in die private Kommunikation, da Inhalte auch ohne konkreten Verdacht überprüft werden können.
Der Weg zur erneuten Abstimmung war mehrstufig.
Der Abstimmung vom 26. März ging ein erstes Votum am 11. März voraus. Die Abgeordneten sollten eine Verlängerung der Chatkontrolle bis April 2028 beschließen. Dem Vorschlag der Europäischen Kommission folgte das Parlament jedoch nicht vollständig und brachte eigene Änderungsanträge ein. Anschließend verabschiedete es eine eigene Verhandlungsposition, die eine Verlängerung bis August 2027 vorsah. Eine zentrale Änderung: Das Scannen Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation wurde gestrichen.
Anschließend begannen sogenannte Trilogverhandlungen zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Da keine Einigung erzielt wurde, kam es am 26. März zu einer weiteren Abstimmung im Parlament. Der Vorschlag erreichte dabei nicht die erforderliche Mehrheit, sodass das Verfahren zunächst nicht abgeschlossen werden konnte.
Damit lief die bisherige Rechtsgrundlage, die Verordnung (EU) 2021/1232 („Chatkontrolle 1.0“), Anfang April nach fast fünf Jahren aus. Sie wurde am 30. Juli 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 2. August 2021 in Kraft.

Parlamentspräsidentin Metsola brachte den Antrag ein

Am 7. Juli brachte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola einen Antrag auf Anwendung eines Dringlichkeitsverfahrens ein. Dabei ging es nicht um eine inhaltliche Änderung der bestehenden Verordnung, sondern um einen neuen Gesetzgebungsvorschlag zur Verlängerung ihrer Geltungsdauer. Die aus Malta stammende Politikerin berief sich dabei auf eine Regelung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. Dadurch konnte der Vorschlag beschleunigt behandelt und erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Der deutsche EU-Abgeordnete Martin Sonneborn (Die PARTEI) kritisierte das Vorgehen und sieht darin einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. In einer Stellungnahme vor dem Parlament erklärte er, ein Dringlichkeitsverfahren setze „unvorhergesehene Entwicklungen“ voraus, die hier nicht vorlägen. Zudem sei das Verfahren nur für Vorschläge in erster Lesung vorgesehen. Das Dossier zur Chatkontrolle befinde sich dagegen bereits in zweiter Lesung.
Artikel 80 der Geschäftsordnung regelt nach Sonneborns Darstellung den Umgang mit solchen Fällen. Darin heißt es: „Bei Kollision haben die Regeln der zweiten Lesung Vorrang.“ Sonneborn sprach von einem „Durchprügeln“ der Chatkontrolle vor der Sommerpause und forderte Metsola auf, die Abstimmung nicht zuzulassen. Metsola schaltete sein Mikrofon nach 60 Sekunden ab. Dies sei nach den Regeln des Parlaments möglich, werde aber selten angewandt, erklärte Sonneborn anschließend auf X.
Das Parlament stimmte am 7. Juli mit 331 zu 304 Stimmen für das Dringlichkeitsverfahren. Damit war der Weg für eine weitere Abstimmung frei.
Zwei Tage später, einen Tag vor Beginn der Sommerpause, stimmte das Parlament über die Verlängerung ab. Der Antrag erhielt zwar mehr Ja- als Nein-Stimmen, verfehlte jedoch die erforderliche absolute Mehrheit. An diesem Tag nahmen 607 der 720 Abgeordneten an der Abstimmung teil.

Mehrheit der Stimmen reicht nicht aus

Zunächst stimmte das Parlament über den Standpunkt des Rates der Europäischen Union ab, den dieser nach der ersten Lesung an das Parlament zurückgegeben hatte. Kernpunkt war eine bis zum 3. April 2028 befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie. Von den 607 abgegebenen Stimmen lehnten 314 den Standpunkt des Rates ab, 276 stimmten dagegen, 17 enthielten sich. Damit gab es unter den Abstimmenden mehr Stimmen gegen den Vorschlag als dafür. Für eine Ablehnung war jedoch eine absolute Mehrheit aller 720 Abgeordneten erforderlich. Dafür wären 361 Stimmen nötig gewesen.
In einer zweiten Abstimmung ging es um die Ablehnung der geänderten Fassung des Europäischen Parlaments. Diese enthielt unter anderem die Einschränkung, dass Maßnahmen zur Erkennung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern nicht auf Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angewendet werden sollen. Auch dieser Antrag erhielt keine Mehrheit. 286 Abgeordnete stimmten gegen die Ablehnung, 276 dafür, 30 enthielten sich. Damit war die zweite Lesung abgeschlossen.
Nach der Abstimmung äußerten mehrere Abgeordnete Kritik an dem Verfahren. Die AfD-Abgeordnete Mary Khan sprach von einem „demokratischen Skandal“. „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“, sagte sie.
Der Grünen-Abgeordnete Erik Marquardt bezeichnete die Entscheidung als „einen schwarzen Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz“. Er kritisierte, dass Plattformbetreiber dadurch weiterhin Möglichkeiten erhielten, private Kommunikation zu überprüfen. CDU/CSU warf er vor, damit keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für Kinder zu erreichen. Das Verfahren nannte er „eine Farce“.

BSW-Abgeordneter De Masi erwartet Klagen

Der Europaabgeordnete Fabio De Masi (BSW) kritisierte die rechtliche Grundlage der Verlängerung. Auf X schrieb er: „Selbstverständlich muss Kindesmissbrauch bekämpft werden – aber nicht so und als trojanisches Pferd, um anlasslos hunderte Millionen EU-Bürger mit unzuverlässigen Algorithmen zu überwachen!“ Er kündigte an, dass er mit rechtlichen Verfahren gegen die Regelung rechne.
Sachsens Innenminister Armin Schuster begrüßte hingegen die erneute Abstimmung. „Die EVP-Fraktion hat im EU-Parlament zum Schutz unserer Kinder erfolgreich eine stabile Mehrheit vereinen können, um ein zentrales Ermittlungsinstrument im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch wieder zu reaktivieren“, sagte er laut der „WELT“.
Auch Telegram-Chef Pawel Durow äußerte Kritik an der Verlängerung. Auf seinem X-Account schrieb er: „Einst typisch für Bananenrepubliken, werden solche Tricks nun von der EU genutzt, um Überwachungsgesetze zu verabschieden.“ In einem weiteren Beitrag erklärte er, Telegram werde private Nachrichten nicht scannen.

Bericht sieht Nutzen, aber auch offene Fragen

Ein Ende November 2025 veröffentlichter Bericht zur Anwendung der Verordnung zeigt erhebliche Unterschiede bei der Datenerfassung und Berichterstattung durch Anbieter und Mitgliedstaaten. Das Papier empfiehlt daher eine stärkere Standardisierung der verfügbaren Daten und Meldungen.
Die ausgewerteten Daten zeigen, dass automatisch als mögliches Material über sexuellen Kindesmissbrauch erkannte Inhalte bei der anschließenden menschlichen Prüfung häufig bestätigt wurden. Ein Teil der Meldungen erwies sich jedoch als fehlerhaft. Die Zahl solcher Fehlmeldungen hängt unter anderem von den Einstellungen der eingesetzten Erkennungssysteme ab. Eine höhere Sensibilität kann zwar dazu beitragen, weniger Fälle zu übersehen, führt aber zugleich zu mehr Inhalten, die anschließend überprüft werden müssen.
Die Anbieter geben an, dass die eingesetzten Technologien ausschließlich zur Erkennung, Entfernung und Meldung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch verwendet werden. Vollständige Informationen dazu, ob die Systeme dem aktuellen Stand der Technik entsprechen oder die Eingriffe in die Privatsphäre auf das notwendige Maß begrenzen, liegen laut Bericht jedoch nicht in allen Bereichen vor.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die verfügbaren Daten keine abschließende Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung ermöglichen. Gleichzeitig verweist er darauf, dass im Berichtszeitraum Tausende Kinder identifiziert und Millionen Bilder und Videos entfernt wurden. Die freiwilligen Meldungen hätten damit einen Beitrag zur Aufdeckung und Verhinderung weiteren Missbrauchs geleistet.
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Die Ausgrenzung der AfD im rheinland-pfälzischen Landtag


In Kürze:

  • CDU, SPD und Grüne verhindern die Leitung von Fachausschüssen durch AfD-Vertreter im Landtag RLP
  • AfD-Gegner hatten Nichtwahl im Vorfeld angekündigt
  • AfD hätte drei Vorsitze und vier Stellvertreterpositionen bekommen sollen
  • Bundesverfassungsgericht hält Bruch mit parlamentarischer Tradition für rechtens

 
Bei der Konstituierung der 14 parlamentarischen Fachausschüsse im Landtag Rheinland-Pfalz am 2. Juni 2026 ist erstmals kein einziger Abgeordneter der AfD in eine leitende Position gewählt worden. Obwohl der stärksten Oppositionsfraktion im Mainzer Landtag zumindest der jeweilige Vorsitz in drei der 14 Ausschüsse zugestanden hätte, verweigerten die MdLs aus den Reihen der übrigen Fraktionen den AfD-Kandidaten erwartungsgemäß die Stimmen für die jeweils erforderliche, einfache Mehrheit.
Nach Informationen des SWR hatten Vertreter der Fraktionen von CDU, SPD und der Grünen die Nichtwahl im Vorfeld angekündigt. Die Gegner der AfD folgten damit einer Praxis, die seit Jahren unter anderem im Bundestag Anwendung findet. AfD-Kandidaten werden entgegen jahrzehntelanger parlamentarischer Gepflogenheiten schlicht nicht für Leitungsaufgaben gewählt, ganz gleich, ob es um Fachausschüsse oder um eine Parlamentspräsidentschaft geht.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein solches Gebaren am 18. September 2024 für rechtmäßig erklärt. Demnach dürfen Parlamentarier die Entscheidung über ihre Vorsitzenden selbst in freier Wahl treffen und sind nicht verpflichtet, einem Kandidatenvorschlag zu folgen.

Keine Vorsitzwahl in den Ausschüssen für Bildung, Kultur und Wirtschaft

Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Landtags hatte der von Landtagspräsident Matthias Lammert und seiner Vizepräsidentin Marion Schneid (beide CDU) geleitete Ältestenrat zuvor festgelegt, dass die Vorsitze in den Fachausschüssen für Bildung, für Kultur sowie für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima grundsätzlich der AfD zustehen. In vier weiteren Ausschüssen, nämlich jenen für Umwelt, Verkehr, Haushalt und Gesundheit, hätte die AfD zudem offiziell die stellvertretende Leitung übernehmen dürfen. In allen Fällen wurde nichts daraus.
Die drei Ausschüsse für Bildung, Kultur und Wirtschaft werden damit bis auf Weiteres kommissarisch von den gewählten Stellvertretern geleitet. Diese stammen ausschließlich aus den Reihen der Regierungsparteien CDU (Matthias Reuber, Michael Wagner) und SPD (Anna Köbberling).
Nach Angaben der AfD-Fraktion waren Joachim Paul (Bildung), Albert Breiniger (Kultur) und Ralf Schönborn (Wirtschaft) vonseiten der AfD ins Rennen geschickt worden. Ersatzkandidaten für einen neuen Wahlanlauf wurden bislang nicht vorgeschlagen. Dies wäre während der gesamten Legislaturperiode möglich.

Grüne erhalten zwei Ausschüsse

Die Stellvertreterposten in den Fachausschüssen für Umwelt, Verkehr, Haushalt und Gesundheit, die nach dem Zugriffsverfahren des Ältestenrats eigentlich für AfD-Abgeordnete reserviert waren und sind, bleiben mangels Zustimmung durch CDU-, SPD- und Grünenvertreter ebenfalls bis auf Weiteres unbesetzt.
Der kleineren Oppositionspartei der Grünen wurde ihr parlamentarisches Recht auf einen Ausschussvorsitz und eine Stellvertreterposition hingegen einstimmig gewährt. Lisett Stuppy wird die Sitzungen des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen leiten und Josef Winkler soll die Stellvertretung im Petitionsausschuss übernehmen.

Lohr vermisst „Respekt vor dem Wählerwillen“

Nach Informationen von „n-tv“ stimmten die AfD-Vertreter diesen Personalien wie auch sämtlichen anderen Wahlvorschlägen ihrer Konkurrenten zu. Genau das hatte Damian Lohr, der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, vorab per Pressemitteilung angekündigt. Nach dem Scheitern sämtlicher AfD-Kandidaten wiederholte Lohr im SWR sein Argument, dass es bei der Wahl von Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter letztlich nicht um Sympathien, sondern um „Respekt vor dem Wählerwillen“ gehe.
SPD-Fraktionschef und Ex-Ministerpräsident Alexander Schweitzer verwies im SWR dagegen auf die „permanente Radikalisierung“ der AfD. Seine Fraktion vertrete ebenso wie jene der SPD und der Grünen „jeweils für sich und gemeinsam“ die Auffassung, dass sie sich „von Menschen, die für die AfD“ stünden, „nicht repräsentiert fühlen“ könnten. Katrin Eder, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, begründete die Nichtwahl der AfD-Kollegen damit, dass diese aus ihrer Sicht „nicht zum demokratischen Spektrum“ gehörten.

AfD im Plenum mehr als doppelt so stark wie die Grünen

Jeder der 14 Fachausschüsse des rheinland-pfälzischen Landtags besteht aus zehn ordentlichen und zehn weiteren, stellvertretenden Mitgliedern. In grober Entsprechung zur Fraktionsstärke im Parlament gehen in jedem dieser Ausschüsse jeweils vier Sitze an die CDU, drei an die SPD, zwei an die AfD und ein Sitz an die Grünen.
Die jüngste Landtagswahl vom 22. März 2026 hatte folgendes Zweitstimmenergebnis erbracht:
  • CDU: 31,0 Prozent / 39 Sitze im Plenum
  • SPD: 25,9 Prozent / 32 Sitze
  • AfD: 19,5 Prozent / 24 Sitze
  • Grüne: 7,9 Prozent / 10 Sitze
35 Jahre nach der Abwahl von Carl-Ludwig Wagner (CDU) wurde mit Gordon Schnieder erstmals wieder ein Christdemokrat zum Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz gewählt. Er entschied sich für ein Regierungsbündnis mit der nunmehr zweitstärksten Kraft, der SPD. Der bisherige SPD-Ministerpräsident Alexander Schweitzer übernahm den Fraktionsvorsitz seiner Partei.

Verfassungsänderung erschwert U-Ausschüsse

Erst vor knapp einem Monat, am 6. Mai, hat der eigentlich bereits abgewählte, alte Landtag in einer Sondersitzung eine Änderung von Artikel 91 der Landesverfassung beschlossen. Das zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses notwendige Quorum wurde von 20 auf 25 Prozent erhöht. Bei aktuell 105 Abgeordneten sind damit nun 27 Stimmen für einen U-Ausschuss notwendig.
Vor der Änderung hätten 21 Stimmen genügt. Die auf 24 Mitglieder erstarkte AfD-Fraktion hätte damit im Alleingang Untersuchungsausschüsse auf den Weg bringen können. Das ist nun nicht mehr möglich.

Rheinland-Pfalz kontra AfD

Bereits im Juli 2025 hatte das damals noch von Michael Ebling geleitete Landesinnenministerium eine schärfere Gangart gegenüber AfD-Anhängern signalisiert. Zunächst hatte Ebling angekündigt, dass AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz nicht mehr in den Staatsdienst eingestellt werden sollten. Immerhin beobachte der Landesverfassungsschutz die Partei als „extremistische Bestrebung“. Als daraufhin Kritik von Verfassungsrechtlern laut wurde, ruderte das Innenministerium teilweise zurück: Man werde künftig jeden Einzelfall prüfen.
Auch der Fall des AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul hatte im vergangenen Jahr für bundesweite Debatten gesorgt. Jutta Steinruck, die damalige Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen und zugleich Leiterin des städtischen Wahlausschusses, hatte erfolgreich angeregt, den Lehrer nicht zur OB-Wahl am 21. September zuzulassen. Sie begründete ihren Vorstoß damit, dass Paul „möglicherweise nicht die Voraussetzungen der Verfassungstreue“ erfülle. Paul wehrte sich monatelang erfolglos auf juristischem Wege gegen seine Ausgrenzung.
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US-Repräsentantenhaus stimmt für Begrenzung von Trumps Iran-Einsatz


In Kürze

  • Repräsentantenhaus verabschiedet Iran-Resolution mit 215 zu 208 Stimmen.
  • Vier Republikaner stimmen gemeinsam mit den Demokraten für die Vorlage.
  • Senat und mögliches Veto von Trump entscheiden über das Schicksal der Maßnahme.

 
Das US-Repräsentantenhaus hat am 3. Juni eine Resolution verabschiedet, die den Rückzug amerikanischer Streitkräfte aus bewaffneten Auseinandersetzungen mit dem Iran fordert.
Die von den Demokraten eingebrachte Vorlage wurde mit 215 zu 208 Stimmen angenommen. Dabei stimmten vier republikanische Abgeordnete gemeinsam mit den Demokraten für die Resolution.
Von der Parteilinie ihrer Fraktion wichen die Republikaner Tom Barrett, Warren Davidson, Brian Fitzpatrick und Thomas Massie ab und ermöglichten so die Mehrheit für die Maßnahme.

Ziel der Resolution

Die Maßnahme stützt sich auf die War Powers Resolution von 1973. Sie soll entweder den Konflikt mit dem Iran beenden oder US-Präsident Donald Trump dazu verpflichten, für eine Fortsetzung der militärischen Operationen die Zustimmung des Kongresses einzuholen. Die Einsätze gegen den Iran hatten gemeinsam mit Israel am 28. Februar begonnen.
Sowohl im Repräsentantenhaus als auch im Senat gab es bereits mehrere erfolglose Versuche, Trumps Kriegsbefugnisse in diesem Konflikt gesetzlich einzuschränken. Es ist jedoch das erste Mal seit Beginn des Krieges, dass eine solche Initiative eine der beiden Kongresskammern passiert hat.
Damit die Resolution in Kraft treten kann, muss sie noch vom Senat gebilligt werden. Anschließend hätte Präsident Trump weiterhin die Möglichkeit, ein Veto einzulegen.

Frühere Abstimmungsversuche

Eine frühere Resolution zur Beendigung des Iran-Konflikts scheiterte am 14. Mai im Repräsentantenhaus mit einem Patt von 212 zu 212 Stimmen.
Die Demokraten bereiteten daraufhin einen weiteren Versuch vor und setzten eine Abstimmung für den 21. Mai an. Diese wurde jedoch kurzfristig von der republikanischen Führung im Repräsentantenhaus abgesagt, da sich zunehmend abzeichnete, dass die Vorlage hätte angenommen werden können.
Der Sprecher des Repräsentantenhauses, Mike Johnson, warnte, der Zeitpunkt der demokratischen Initiative könnte die laufenden Bemühungen von US-Präsident Trump gefährden, ein dauerhaftes Friedensabkommen mit Teheran auszuhandeln.
„Der Präsident befindet sich derzeit im Prozess, ein Friedensabkommen abzuschließen, und wir müssen ihm den Spielraum geben, dies zu tun“, sagte der Republikaner Johnson gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times vor der geplanten Abstimmung. „Eine War-Powers-Resolution ist derzeit sehr unzeitgemäß und eine negative sowie gefährliche Angelegenheit für das Land.“
Der Demokrat Hakeem Jeffries redet bereits seit Stunden im Repräsentantenhaus - stellt er einen neue Rekord auf?

Das Repräsentantenhaus.

Foto: Rod Lamkey/AP/dpa

Position der Demokraten

Die demokratische Abgeordnete Rosa DeLauro erklärte, der Kongress hätte bereits früher Maßnahmen ergreifen sollen, um die US-Streitkräfte aus dem Konflikt mit dem Iran zurückzuziehen.
Auf die Frage, ob sie damit rechne, dass genügend Republikaner die aktuelle War-Powers-Abstimmung unterstützen würden, sagte DeLauro gegenüber Epoch Times: „Ich hoffe, dass sie zur Einsicht kommen werden.“
Die War Powers Resolution von 1973 legt fest, dass ein Präsident US-Streitkräfte innerhalb von 60 Tagen aus Kampfhandlungen ohne Zustimmung des Kongresses abziehen muss. Diese Frist kann jedoch um weitere 30 Tage verlängert werden, um einen geordneten und sicheren Truppenabzug zu ermöglichen.
Trotz einer offiziell am 7. April vereinbarten Waffenruhe zwischen Washington und Teheran kam es anschließend erneut zu Spannungen. Die US-Regierung setzte eine bewaffnete Blockade iranischer Häfen und Handelsrouten durch, während es mehrfach zu gegenseitigen Angriffen zwischen US- und iranischen Kräften kam.
Am 2. Juni griffen US-Streitkräfte im Rahmen der Blockade einen Öltanker an und beschädigten dessen Maschinenraum. Kurz darauf starteten iranische Streitkräfte mehrere Wellen von Raketen- und Drohnenangriffen auf Ziele in Kuwait und Bahrain, darunter auch auf US-Militärstützpunkte in der Region.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „House Passes Resolution to Block Military Action Against Iran“. (deutsche Bearbeitung: zk)