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Fahnen-Affäre um AfD im Bundestag: Verstoß gegen Hausordnung?


In Kürze:

  • Die Bundestagspolizei prüfte einen möglichen Verstoß gegen die Hausordnung, nachdem auf einem Balkon der AfD-Fraktion eine Deutschlandfahne geschwenkt worden war.
  • Beatrix von Storch verwies auf eine sichtbare Regenbogenflagge in einem gegenüberliegenden Bundestagsgebäude.
  • Die Hausordnung untersagt das Anbringen von Fahnen, Plakaten oder Aufklebern an Gebäudeteilen, nicht jedoch das bloße Zeigen oder Halten von Fahnen.

 
Im Bundestag ist es erneut zu einer sogenannten Fahnen-Affäre gekommen. Wie der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely in einem Video auf X dokumentiert, haben er und einige Fraktionskollegen vom Balkon des Fraktionsbürobereichs Demonstranten zugewunken. Diese marschierten am Gebäude vorbei und riefen Sprechchöre gegen Bundeskanzler Friedrich Merz. Auf dem AfD-Balkon schwenkte eine der anwesenden Personen daraufhin eine Deutschlandfahne.

Bundestagspolizei greift bei Zusammenkunft auf AfD-Balkon ein

Wenig später erschien die Bundestagspolizei auf dem Balkon. Einer der Beamten erklärte, er sei wegen einer dort sichtbaren Deutschlandflagge gerufen worden. Der Sachverhalt sei „noch in der Klärung“, es bestehe jedoch der Verdacht eines Verstoßes gegen die Hausordnung.
Unter den Anwesenden befand sich auch die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch. Im Verlauf des Gesprächs machte sie die Beamten auf eine Regenbogenfahne in einem gegenüberliegenden Bundestagsgebäude aufmerksam. Diese war im Sichtbereich eines Fensters über eine Tasche oder einen Sitzsack gelegt.
Von Storch äußerte Zweifel daran, dass die Bundestagspolizei auch dieses Büro überprüft habe. Der angesprochene Beamte entgegnete: „Das nehmen wir dann mit auf.“

Was die Hausordnung erlaubt – und was nicht

In Paragraf 4 der Hausordnung des Bundestages, die in der gegebenen Form seit März 2025 in Kraft ist, finden sich Bestimmungen über das Verhalten in Gebäuden. In Absatz 2 der Hausordnung wird untersagt, Spruchbänder oder Transparente zu entfalten oder Informationsmaterial zu verteilen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn dies zuvor genehmigt wurde.
Zudem heißt es: „Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet.“
Das Recht der Fraktionen zur Öffentlichkeitsarbeit bleibt davon unberührt. Unzulässig ist jedoch in jedem Fall die Anbringung von Aushängen aller Art „unmittelbar an der Bausubstanz, beispielsweise an Türen, Wänden oder Fenstern“.
Der Wortlaut der Bestimmung spricht dafür, dass weder das Schwenken der Deutschlandfahne auf dem Balkon noch die Regenbogenflagge im gegenüberliegenden Bundestagsgebäude gegen die Hausordnung verstoßen. Zwar fällt ein Balkon begrifflich unter eine „von außen sichtbare Fassade“. Die Deutschlandfahne wurde jedoch lediglich in der Hand gehalten und geschwenkt, nicht aber an der Fassade angebracht. Zudem handelt es sich weder um ein „Spruchband“ noch um ein „Transparent“ im Sinne der Regelung.

Im Vorjahr: Bundestagspolizei entfernt Regenbogen-Devotionalien wegen Hausordnung

Auch die im Fenster gegenüber sichtbare Regenbogenflagge scheint sich im Rahmen des Zulässigen zu bewegen. Sie liegt über einem anderen Gegenstand, der ans Fenster gerückt ist. Es besteht kein Kontakt zur Bausubstanz, und sie ist weder „angebracht“ noch „ausgehängt“.
Möglicherweise handelt es sich um eine Reaktion auf eine vergleichbare Intervention der Bundestagspolizei im Juli des Vorjahres. Damals hatte sich die Abgeordnete Lina Seitzl gegenüber dem „Tagesspiegel“ über eine „Jagd auf Regenbogenfahnen“ beklagt. Man sei, so erklärte sie, sogar dazu gezwungen worden, „Pride“-Aufkleber von Bürotüren abzukratzen.
Auch die Linksabgeordnete Stella Merendino und die queerpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Nyke Slawik, hatten damals „mehrfache“ Einsätze gegen LGBTQ-Symbolik kritisiert. In allen Fällen ging es jedoch offenbar um Fahnen, Aufkleber oder Plakate, die unmittelbar an Gebäudeteilen wie Fenstern, Türen oder Wänden angebracht waren.
Die Bundestagsverwaltung sprach jeweils von einem „Routinevorgang“. Seit März 2025 gelten im Bundestag verschärfte Zugangsregeln und Hausordnungsbestimmungen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
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CDU verschickt Austrittserklärung an AfD-Abgeordnete


In Kürze:

  • Die CDU verschickte ihre Anti-AfD-Broschüre an alle AfD-Bundestagsabgeordneten.
  • Dem Schreiben lag eine vorbereitete Austrittserklärung aus der AfD bei.
  • AfD-Politiker wie Beatrix von Storch und Bernd Baumann reagierten mit scharfer Kritik.
  • Streitpunkte sind unter anderem Aussagen zu „Remigration“ und Antisemitismus.

 
Die Broschüre der CDU mit dem Titel „Abstieg für Deutschland: Keine Alternative“ sorgt weiterhin für Unmut im Bundestag. Seit einigen Wochen bewirbt die Partei die Schrift, mit der sie ihre Entschlossenheit begründet, auch künftig keine Bündnisse mit der AfD eingehen zu wollen, da sie diese vom Verfassungsschutz beobachtete Partei für eine Gefahr für das Land hält.
Nun hat sie in dieser Sache noch einmal nachgelegt und die Broschüre an alle Bundestagsabgeordneten der AfD geschickt. Wie die CDU selbst in sozialen Medien mitteilt, hat sie den Briefen zudem vorgefertigte Austrittserklärungen beigefügt. Nach dem Lesen der Broschüre könne, so die Begründung, „niemand mehr behaupten, nicht zu wissen, was in der AfD los ist“. Ein Video dazu hat die CDU am 21. Mai auf Instagram veröffentlicht.

Von Storch hat CDU-Brief „zur täglichen Belustigung an die Wand gehängt“

Mit der Unterzeichnung des vorgefertigten Austrittsschreibens sollen Unterzeichner ihren Austritt aus der AfD mit sofortiger Wirkung erklären – unter Bezugnahme auf den Inhalt der Broschüre. Dazu kommen die Bitte um entsprechende Bestätigungen, ein Widerruf von Einzugsermächtigungen und die Forderung nach Löschung personenbezogener Daten.
Die Sendung hat offenbar mittlerweile die Adressaten erreicht, wie mehrere MdBs der AfD gegenüber der Plattform „NIUS“ bestätigt haben.
Die Berliner Abgeordnete Beatrix von Storch postete auf X ein Bild mit einem Kommentar. Darin erklärte sie, sie habe sich „das Schreiben eingerahmt und zu meiner täglichen Belustigung an die Wand gehängt – gleich neben die Statistik der Beliebtheitswerte von Friedrich Merz“.
Das „wichtige zeithistorische Dokument“ zeige „die Verzweiflung der CDU angesichts ihres selbst verschuldeten Niedergangs und des unaufhaltsamen Aufstiegs der AfD“.
Von Storchs Kollege Markus Bühl reagierte ebenfalls auf die Zusendung und schrieb auf Facebook: „Während es in Deutschland immer weiter und massiver bergab geht, nimmt man sich in der CDU-Zentrale Zeit für bizarre PR-Aktionen und politische Selbstbeschäftigung in Sachen ‚Brandmauer‘.“

Streit um Schutz jüdischen Lebens

Bereits zuvor hatte der Parlamentsgeschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, die CDU-Bundesgeschäftsstelle besucht und eine der Broschüren mitgenommen. In einem dazugehörigen Video hatte er erklärt, die Broschüre sei „voller Lügen, juristisch widerlegter Mythen und unfassbarer Niedertracht“.
So nimmt Baumann Anstoß an der Aussage, die AfD mache jüdisches Leben in Deutschland „unmöglich“. Er argumentiert, dass dieses hauptsächlich durch radikale Muslime bedroht sei und die AfD im Parlament „die meisten Initiativen zum Schutz jüdischen Lebens“ eingebracht habe.
In der Broschüre heißt es, Antisemitismus sei „ein Problem, welches die AfD ausschließlich den Menschen muslimischen Glaubens zuschreibt“.
Zudem zitiert sie den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, der über die AfD äußert: „Dabei geht es aber nicht um die Bedürfnisse der Juden im Land. Sondern nur darum, dass Muslime Juden bedrohen. Juden dienen im Programm der AfD einzig und allein dazu, den antimuslimischen Ressentiments der Partei Ausdruck zu verleihen.“

Vorwurf der Deportation deutscher Staatsbürger an die AfD erneuert

Außerdem nahm Baumann daran Anstoß, dass sich in der Broschüre der Satz findet:
„Ganz offen bekennt sich die AfD dazu, Millionen Menschen deportieren zu wollen – auch deutsche Staatsbürger.“
Damit greife die CDU die Aussage der Rechercheplattform „CORRECTIV“ über das sogenannte „Geheimplan“-Treffen vom November 2023 in Potsdam auf. Dieses ist nach wie vor Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, die noch nicht abgeschlossen sind. Bisherige Gerichtsurteile gehen bezüglich der Zulässigkeit bestimmter Darstellungen im „CORRECTIV“-Artikel in unterschiedliche Richtungen.
In der CDU-Broschüre wird jedoch auf das Potsdamer Treffen oder die „CORRECTIV“-Recherche kein Bezug genommen. Auch in den Quellen ist davon nicht die Rede.
Stattdessen führt der Text Einzeläußerungen führender politischer Exponenten der AfD zum Thema „Remigration“ und deren angestrebtem Umfang auf. Daraus zieht die Broschüre der CDU Schlussfolgerungen.

Worauf sich die CDU in ihrer Broschüre stützt

Die 35-seitige Broschüre bezieht sich hauptsächlich auf Aussagen aktueller oder früherer Politiker der AfD. Diese stammen zum Teil aus jüngerer Zeit, einige liegen bereits länger zurück. Dazu kommen Einschätzungen von Verfassungsschutzämtern oder Gerichten wie des Oberverwaltungsgerichts Münster.
In einigen Fällen stützt sich der Inhalt auch auf Medienberichte. Die Quellenangaben sind nicht in allen Fällen gleich präzise.
Die AfD hatte angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Inhalte der Broschüre zu prüfen.