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Rente, Steuern, Flüge — was sich im Juli ändert

Während die Uhr für die diesjährige Steuererklärung tickt, könnte deren Abgabe für manche Menschen einfacher werden. Zwei Gruppen können sich zudem auf mehr Geld auf dem Konto freuen. Was sich im Juli alles ändert:

Renten steigen

Die mehr als 21 Millionen Rentner bekommen höhere Bezüge. Diese steigen um 4,24 Prozent. Eine Beispielrechnung: Wer eine monatliche Rente von rund 1.000 bezieht, bekommt etwa 42,40 Euro mehr. Die Rente wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.

Steuererklärung mit einem Klick

Statt langem Brüten über der Steuererklärung könnte es für bestimmte Gruppen schneller gehen: Ab 1. Juli soll die Steuererklärung per App auf dem Smartphone oder Tablet mit nur einem Klick für die ersten Anwendergruppen bundesweit verfügbar sein. In der ersten Runde dabei sein können rund 11,5 Millionen Menschen. Zu dieser Gruppe gehören ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre.
Wer sich in der „MeinElster+“-App angemeldet hat, bekommt vom Finanzamt eine fertige Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit den bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025. Diese Erklärung kann bei Einverständnis mit nur einem Klick abgesendet werden oder noch angepasst werden.

Frist für die Abgabe der Steuererklärung

Apropos Steuererklärung, die für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2027.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung

Für die Menschen, die Bürgergeld beziehen, gelten schärfere Regeln bis hin zu möglichen Total-Sanktionen. Neu ist auch der Name Grundsicherungsgeld, die Höhe der Sozialleistung ändert sich aber nicht.
Außerdem wird die sogenannte Karenzzeit abgeschafft, in der Leistungsbezieher mehr Vermögen behalten durften. Wer Vermögen oberhalb festgelegter Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor es Grundsicherungsgeld gibt.

Ticketsteuer

Bei Flügen aus Deutschland wird ab Juli weniger Ticketsteuer fällig. Mit der Gesetzesänderung, die der Bundestag im Mai verabschiedet hat, sinkt die Abgabe je nach Strecke um einen Betrag zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro pro Flug. Ob Flugtickets dadurch günstiger werden, hängt allerdings davon ab, ob die Airlines die Ersparnis an die Kunden weiterreichen. Angesichts stark gestiegener Kerosinpreise gilt das zumindest als zweifelhaft.
Wie stark die Ticketsteuer sinkt, hängt vom Zielort des jeweiligen Flugs ab: Bei Kurzstrecken geht sie von derzeit 15,53 Euro auf 13,03 Euro zurück, bei Mittelstrecken von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.

Onlineshopping in Nicht-EU-Ländern wird teurer

Vom Kopfhörer bis zur Handyhülle, vom T-Shirt bis zu Modeschmuck: Wer im Netz Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. Juli mit höheren Kosten rechnen. Denn von diesem Zeitpunkt an wird für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben – zusätzlich zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer, wie die Verbraucherzentrale Berlin erklärt.
Darüber hinaus verlangen einige Versanddienstleister eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, wenn der Absender dies nicht schon erledigt hat. So kommt man gerade bei niedrigpreisigen Artikeln schnell in einen Bereich, wo sich die Bestellung bei einem Händler aus einem Nicht-EU-Land eigentlich nicht mehr lohnt: Eine Handyhülle im Wert von 7 Euro könne so am Ende knapp 20 Euro kosten, nennen die Verbraucherschützer ein Beispiel.
Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle grundsätzlich weg – Ausnahmen gelten lediglich für Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.

Kölner Dom kostet Eintritt

Der Kölner Dom kostet für Besucher ab dem 1. Juli zwölf Euro Eintritt. Damit sollen die gestiegenen Kosten für Pflege, Schutz und den laufenden Betrieb des Doms gedeckt werden. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. So soll der Dom jährlich an bestimmten Tagen kostenfrei für alle sein. Zudem soll das Weltkulturerbe für Gottesdienstbesucher und Betende kostenfrei bleiben.

Punktehandel wird strafbar

Zu schnell oder bei Rot gefahren? Bei Verkehrsverstößen füllt sich schnell das Punktekonto in Flensburg. Doch die Punkte auf jemand anderen abzuwälzen, klappt ab 1. Juli nicht mehr. Paragraf 4c im Straßenverkehrsgesetz verbietet das nun ausdrücklich. Verstöße und Versuche können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Leichterer Abschuss von Wölfen

Mehr Schutz von Weidetieren – durch eine Aufnahme als jagdbare Tierart im Bundesjagdgesetz können Wölfe in Deutschland leichter abgeschossen werden. Die Länder können damit die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen „Erhaltungszustand“ befindet, wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Zudem können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind.

Pflege-Mindestlöhne steigen in erstem Schritt

Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen weiter steigen. Für Pflegehilfskräfte kommt eine erste Anhebung zum 1. Juli von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde, wie die Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt hat. (dpa/red)
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Jobcenter Bremen setzt Geschäftsführer nach Kostenaffäre ab


In Kürze:

  • Das Jobcenter Bremen hat Geschäftsführer Thorsten Spinn nach einer Kostenaffäre um einen Kreativraum abberufen.
  • Die Ausgaben für das Projekt stiegen von ursprünglich veranschlagten 600.000 Euro auf rund 906.000 Euro.
  • Die Entscheidung folgt wenige Tage nach der umstrittenen Entlassung des langjährigen Mitarbeiters Fred Göcken.
  • Neben der Debatte über Bürgergeldmissbrauch stehen auch Überlastung, Personalmangel und hohe Bürokratiebelastungen in den Jobcentern in der Kritik.

 
In Bremen ist das Jobcenter erneut in die Schlagzeilen geraten. Nach der Debatte um die Entlassung des langjährigen leitenden Angestellten Fred Göcken hat die Trägerversammlung nun Geschäftsführer Thorsten Spinn von seinen Aufgaben entbunden. In dieser sitzen Vertreter der Bundesagentur für Arbeit sowie des Sozial- und des Finanzsenats. Bis auf Weiteres soll Spinns bisherige Stellvertreterin Wiebke Müller die Leitungsverantwortung übernehmen.
Wie es am Freitag, 12. Juni, vonseiten der Behörde hieß, begründet das Gremium den Schritt mit unzutreffenden Angaben über mögliche Repräsentationsausgaben. So soll das Jobcenter mit Blick auf die Errichtung eines sogenannten Kreativraums Kosten in Höhe von etwa 600.000 Euro veranschlagt haben. Tatsächlich seien diese jedoch am Ende auf 906.000 Euro angewachsen. Ein erheblicher Kostenfaktor seien dabei Designermöbel gewesen. Der Betrag überschreitet nach Auffassung der Trägerversammlung ein angemessenes Kosten-Nutzung-Verhältnis.

Jobcenter Bremen bereits 2024 zur Hälfte des Jahres pleite

Unter Führung von Spinn hatte das Jobcenter Bremen schon 2024 für Schlagzeilen gesorgt. Damals war das für Vermittlung oder Weiterbildung und Qualifizierung vorgesehene Budget bereits zur Hälfte des Jahres erschöpft. Es mussten Mittel für die Verwaltung umgewidmet und Kosten massiv reduziert werden. In der Sozialverwaltung verwies man damals auf reduzierte Bundesmittel für den Eingliederungstitel bei gestiegenem Bedarf – unter anderem aufgrund der Fluchtbewegungen aus der Ukraine.
Die Kreativraum-Affäre kommt zu einem Zeitpunkt, da das Jobcenter Bremen ohnehin im Mittelpunkt bundesweiter Schlagzeilen steht. Anfang der Woche wurde bekannt, dass sich die Stadt Bremen als Träger des Jobcenters fristlos von dem Verwaltungsmitarbeiter Fred Göcken getrennt hat. Dieser war zuvor mehr als 20 Jahre für die Einrichtung tätig und hatte das Jobcenter mit aufgebaut.
Göcken hatte von 30 bis 40 Prozent der Bürgergeld-Beziehenden im Tätigkeitsbereich des Jobcenters Bremen gesprochen, die diesem gegenüber angeblich falsche Angaben machten. Zudem warf er dem Jobcenter indirekt verschwenderisches Gebaren vor, indem er erklärte, Kollegen gäben lieber Geld für Weiterbildungsmaßnahmen aus, als Menschen in Arbeit zu vermitteln.

Trägerverein sagt umfassende Aufklärung des Falles zu

Sowohl im Fall Göcken als auch mit Blick auf das Gebaren Spinns spricht Bremens Sozialsenatorin Claudia Schilling von einer „nachhaltigen Erschütterung des Vertrauens“. Neben dem Kreativraum sind der ARD-Sendung „buten un binnen“ zufolge noch weitere 293.000 Euro auf einen Raum für ein Projekt für Frauen in der Arbeitswelt entfallen.
Die Trägerversammlung kündigte an, die Angelegenheit vollständig aufzuklären. Weitere organisatorische, personelle und haushaltsrechtliche Konsequenzen werde man beraten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wolle man diese nicht ausschließen.
Was die von Fred Göcken geäußerte Kritik anbelangt, handelt es sich dem Magazin zufolge um keine Einzelmeinung. Was das Ausmaß des Bürgergeldmissbrauchs anbelange, gebe es ein Dunkelfeld. Dieses lasse sich lediglich auf der Grundlage von Schätzungen skizzieren. Göcken selbst betonte, sogenannte Totalverweigerer machten tatsächlich nur einen minimalen Prozentsatz der Jobcenter-Kunden aus. Allerdings habe auch nicht jedes reales Interesse an einer Arbeitsvermittlung, es gebe Schwarzarbeit und es spiele auch eine gewisse Mitnahmementalität eine Rolle. Dies gehe so weit, dass Kunden sich Führerscheine oder sogar kleine Fahrzeuge finanzieren ließen.

Nur 0,2 Prozent der Bürgergeldempfänger des Missbrauchs überführt

Gegenüber „buten un binnen“ hatte auch Spinn sich zu der Göcken-Debatte geäußert. Er erklärte, es gebe Fälle mit realem Leistungsmissbrauch. Allerdings werde daraus „in der Debatte der Rückschluss gezogen, dass alle oder sehr viele Menschen, die Leistungen erhalten, diese zu Unrecht beziehen“. Das stimme mit seiner Wahrnehmung nicht überein:
„Man muss anerkennen, dass die meisten Menschen, die Bürgergeld beziehen, diese Leistungen auch rechtmäßig beziehen.“
Nach den zuletzt erhobenen Zahlen, die „buten un binnen“ zitiert, ließen sich bundesweit 100.000 Fälle von Leistungsmissbrauch nachweisen – etwa im Kontext von Schwarzarbeit oder falschen Angaben. Bei 5,5 Millionen Leistungsempfängern entspreche dies einem Anteil von knapp 0,2 Prozent. Das angesprochene Dunkelfeld ist damit nicht abgedeckt, fraglich ist, ob es tatsächlich auch nur annähernd in den von Göcken genannten Bereich reicht.
Sozialsenatorin Schilling hält dies etwa für unrealistisch. Sie äußerte zu den Vorwürfen Göckens, dessen Aussagen „verzerren die Realität, beschädigen das Vertrauen in den Sozialstaat und stellen Hunderttausende Menschen bundesweit unter Generalverdacht, die Leistungen rechtmäßig beziehen“.

Jobcenter Bremen vermittelte 2025 nach eigenen Angaben 10.000 Kunden

Zu der „Kreativraum“-Affäre äußerte Spinn sich bis dato nicht. Bezüglich des Vorwurfs übermäßiger Ausgaben für Weiterbildung erklärte der mittlerweile abberufene Geschäftsführer, das Budget für Eingliederungsmaßnahmen weise der Bund zweckgebunden zu. Dies sei mit der Erwartung verbunden, dass die Mittel auch dafür ausgegeben würden. Spinn fügte hinzu:
„Was sich daraus nicht ableiten lässt, ist, dass wir uns deshalb nicht darum kümmern, Menschen in Arbeit und Ausbildung zu bringen. Das ist unser gesetzlicher Auftrag.“
Im Vorjahr hat das Jobcenter Bremen eigenen Angaben zufolge 10.000 Kunden einen Arbeitsplatz vermittelt. Das entspricht etwa 45 Vermittlungen pro Werktag. Aktuell liegt die Zahl der Erwerbsfähigen, die Bürgergeld beziehen, in der Hansestadt bei 50.000. Das dortige Jobcenter beschäftigt 1.000 Personen. Kernaufgabe des Jobcenters ist es, arbeitslose Menschen beruflich wieder einzugliedern und für deren finanzielle Absicherung zu sorgen.

Verdi: Überlastung lässt keinen Spielraum mehr für Mitarbeiter

Gewerkschaften weisen darauf hin, dass Missstände in den Jobcentern auch eine unvermeidliche Folge von Überlastung aufseiten der Beschäftigten seien. Die Anfang des Jahres von der Koalition im Bund veranlassten Reformen machten deren Arbeit nicht leichter, warnt Verdi.
Mitarbeiter bestätigen gegenüber „buten un binnen“, dass diese Faktoren zuträfen. Auf einen Mitarbeiter entfielen etwa 400 Fälle, was eine individuelle Betreuung unmöglich mache. Die Verhältnisse in den Jobcentern hätten einen hohen Krankenstand und eine hohe Mitarbeiterfluktuation zur Folge. Allein die Belastung mit den täglichen Aufgaben und bürokratischen Anforderungen mache es faktisch unmöglich, nennenswerte Energie in die Untersuchung von Missbrauchsfällen zu investieren.
Erst zu Beginn des Jahres hatten Sozialberatungen dem Jobcenter in Bremen vorgeworfen, dass Kontrollen, aber auch bürokratische Anforderungen zu groß seien. Die Einrichtung fordere von Bedürftigen zu viele Unterlagen an, diese seien jedoch häufig nicht mehr auffindbar. Auf diese Weise gerieten auf Hilfe angewiesene Menschen in existenzielle Not, weil es zu lange bis zu einer Entscheidung dauere.
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Jobcenter-Mitarbeiter Göcken verteidigt ZDF-Auftritt und kritisiert Bürgergeld-System


In Kürze:

  • Der ehemalige Jobcenter-Mitarbeiter Fred Göcken verteidigt seinen ZDF-Auftritt und kündigt eine Klage gegen seine fristlose Kündigung an.
  • Göcken sieht strukturelle Probleme im Bürgergeldsystem und spricht von Fehlanreizen sowie mangelnden Kontrollmöglichkeiten.
  • Die Stadt Bremen wirft ihm vor, das Jobcenter diffamiert und unbelegte Behauptungen verbreitet zu haben.

 
Nach seiner fristlosen Entlassung durch das Jobcenter Bremen hat sich Fred Göcken erneut öffentlich zu Wort gemeldet. Der langjährige Jobcenter-Mitarbeiter war nach einem nicht abgestimmten Auftritt im ZDF gekündigt worden. Dabei konkretisierte er seine Aussagen aus der Sendung „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung“ vom 14. Mai 2026.
Zugleich kritisierte er die Reaktion seines Arbeitgebers auf den Auftritt, die er nach eigenen Angaben in dieser Schärfe nicht erwartet habe. Göcken betonte zudem, dass sein anhängiges arbeitsrechtliches Verfahren gegen die Stadt Bremen nichts mit dem Gespräch bei Sarah Tacke zu tun habe. Gegen seine Entlassung will er gerichtlich vorgehen.

Debatte um Bürgergeld-Aussagen und politische Einordnung

Sein Gespräch mit dem ZDF über Probleme im System der Bürgergeld-Administration sei ein „SOS-Funk“ gewesen, sagte er im Podcast von BILD-Vizechef Paul Ronzheimer. Diesen Schritt habe er insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Zustimmungswerte für die AfD in den Umfragen für erforderlich gehalten. Er sei der Auffassung, damit seiner „staatsbürgerlichen Pflicht“ nachgekommen zu sein. Bereits zuvor hatte Göcken gegenüber dem „Weser-Kurier“ erklärt, seine Intention habe „nicht im Schüren rechter Ressentiments“ gelegen.
Allerdings betonte er, es gebe einen Missstand in den Jobcentern, der „das Potenzial hat, uns finanziell und gesellschaftlich zu ruinieren“. Dieser bestehe in „Leistungen ohne Gegenleistung und ohne temporäre Begrenzung“. Diese seien ein wesentlicher Grund dafür, dass das System „an den Rand des Zusammenbruchs“ geraten sei.
Göcken äußerte, dass 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldempfänger in Bremen falsche Angaben machten, um sich im System einzurichten. Gleichzeitig würde kaum zu Sanktionen gegriffen. In den Jobcentern sei zudem eine Mentalität eingekehrt, die dazu neige, lieber Geld für Weiterbildung auszugeben, als Menschen in Arbeit zu bringen.

Anteil der „Totalverweigerer“ im Bürgergeld bei rund 1 Prozent

Die Stadt Bremen begründete die fristlose Kündigung damit, dass Göcken das Jobcenter mit seinen Aussagen „diffamiert“ habe. Damit habe er die Grenzen seines Rechts auf freie Meinungsäußerung und öffentliche Kritik überschritten. Durch den Fernsehauftritt habe der seit Gründung des Jobcenters dort tätige Mitarbeiter einen „Vertrauensverlust“ verursacht.
Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling warf dem langjährigen Mitarbeiter zudem vor, mit seiner Behauptung über 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldbeziehenden Fake News zu verbreiten. Für diese Angaben gebe es „keinerlei belastbare Grundlage“. Sie verzerrten die Realität, beschädigten das Vertrauen in den Sozialstaat und stellten Hunderttausende Menschen unter Generalverdacht.
Göcken entgegnete, entsprechende Daten könnten nicht vorliegen, wenn sie gar nicht erhoben würden. Zugleich stellte er klar, nicht den Eindruck erwecken zu wollen, bei den von ihm genannten Personen handele es sich um sogenannte Totalverweigerer. Deren Anteil werde durch die offiziell genannten rund 1 Prozent durchaus realistisch abgebildet.

Tricksereien sollen Verbleib im System ermöglichen

Allerdings gehe es bei den von ihm genannten 30 bis 40 Prozent um Personen, bei denen die „Motivation, intrinsische Überzeugung sozusagen, Arbeit aufzunehmen“ nicht vorbehaltlos sei. Es gebe Menschen, die formal mitwirkten, sich bewerben würden und Termine wahrnähmen, aber keinen Weg aus dem Bürgergeld um jeden Preis anstrebten.
Viele suchten nach Wegen, im System zu verbleiben und dieses für sich arbeiten zu lassen. Dabei sei mitunter Schwarzarbeit im Spiel, häufig würden Einkünfte nicht oder nicht sofort gemeldet. Auch bei Bedarfsgemeinschaften werde teilweise getrickst. So komme es vor, dass Paare sich „offiziell trennen, um Leistungen für eine zweite Wohnung zu empfangen – ohne sie zu bewohnen“.
Ein Extrembeispiel sei gewesen, Arbeitslosen einen Führerschein und teilweise sogar einen Zuschuss für ein kleines Fahrzeug zu gewähren, um eine Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. Dies sei zwar geschehen, die Betroffenen hätten jedoch wenig später wieder gekündigt.

Überlastung und fehlende Koordination der Geflüchteten-Betreuung

Dass es kaum zu genauen Überprüfungen oder gar Sanktionen komme, sei auch eine Folge der Arbeitsüberlastung. Jeder Arbeitsvermittler in Bremen betreue im Regelfall zwischen 250 und 400 Kunden. Auch Vorgesetzte hätten davon abgeraten, Maßnahmen gegen mutmaßlich Arbeitsunwillige zu ergreifen. Stattdessen sei dazu geraten worden, sich um die Interessierten zu kümmern – den Rest „kriegen wir ja nicht“.

Die Fluchtbewegung Mitte der 2010er-Jahre habe die Lage zusätzlich verkompliziert. Dies sei nicht zuletzt auf ein Kompetenzgerangel zwischen Jobcenter und dem BAMF zurückzuführen. Vor allem sei es kaum möglich gewesen, Menschen in Arbeit zu vermitteln, die zunächst einen Sprachkurs hätten absolvieren müssen, auf den sie jedoch bis zu einem halben Jahr hätten warten müssen. Dieses Problem habe auch das IAB im Zusammenhang mit ukrainischen Geflüchteten beschrieben. Im Unterschied zu regulären Asylsuchenden seien diese zumindest bis April dieses Jahres zum sofortigen Bezug von Bürgergeld und zur Arbeitsaufnahme berechtigt gewesen.
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Jobcenter-Mitarbeiter nach ZDF-Interview fristlos gekündigt


In Kürze:

  • Ein Mitarbeiter des Jobcenters Bremen wurde nach einem Auftritt in einer ZDF-Dokumentation fristlos entlassen.
  • Er hatte das Bürgergeld-System und die Arbeit der Jobcenter öffentlich kritisiert und von Missbrauchsfällen gesprochen.
  • Die Stadt Bremen wirft ihm Diffamierung und einen Vertrauensverlust vor.
  • Der Betroffene will gegen die Kündigung vorgehen; das Arbeitsgericht wird den Fall prüfen.

 
Ein Auftritt in einer ZDF-Dokumentation hatte für einen langjährigen Mitarbeiter des Jobcenters Bremen die fristlose Kündigung zur Folge. Wie „t-online“ berichtet, sprach die Stadt Bremen diese als Reaktion auf den Fernsehauftritt von Fred Göcken in der ZDF-Sendung „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung?“ aus.
Die Dokumentation wurde am 14. Mai ausgestrahlt. Göcken, der seit 2005 im Jobcenter Bremen beschäftigt war, sprach darin gemeinsam mit weiteren Gesprächspartnern mit der zuständigen Redakteurin über Probleme und Herausforderungen in seinem Arbeitsalltag.

Göcken suchte selbst den Kontakt zum ZDF

Tacke zufolge hatte sich Göcken von sich aus auf einen zuvor von ihr veröffentlichten Impulsfilm hin gemeldet. In der ZDF-Sendung wird er als „Insider“ vorgestellt. Demnach habe Göcken erklärt, die Realität sei „noch viel schlimmer“ als die bisherigen Darstellungen in der Publikation, auf die er Bezug genommen habe.
Göcken habe die Reporterin in seine Villa eingeladen, um „auszupacken“, heißt es weiter. Tacke stellt ihn als „Gründungsmitglied“ des Jobcenters Bremen vor. Er sei dort bereits in verschiedenen Bereichen tätig gewesen und arbeite inzwischen in der Verwaltung. Von dem Treffen mit der ZDF-Journalistin habe „in der Behörde niemand“ gewusst.
Tacke fügt hinzu: „Für dieses Interview riskiert er viel.“
Auf die Frage, was ihn am derzeitigen Bürgergeld-System störe, erklärte Göcken, aus einem „schönen System“ werde ein „ungerechtes“, wenn bestimmte Probleme nicht angesprochen würden.

Jobcenter soll zu bereitwillig Geld für Weiterbildung ausgeben

Göcken kritisierte zudem die teils zweistelligen Millionenbeträge, die Jobcenter für Qualifizierungsmaßnahmen ausgäben. Viele Mitarbeiter betrachteten es „als ihre zentrale Aufgabe“, entsprechende Mittel einzusetzen. Finanziert würden dabei Maßnahmen von einfachen Schweißerscheinen bis hin zum Führerschein.
Weiter erklärte Göcken, es würde „in hundert Jahren keiner zugeben“, dass das System sich selbst erhalte. Zwar sei es „nicht das erklärte Ziel“ der Jobcenter, Menschen dauerhaft in Aus- und Fortbildungen zu halten. „Aber das Ergebnis ist leider so“, sagte er. Statt Maßnahmen zu verwalten, müssten die Jobcenter Arbeit vermitteln.
Außerdem müsse sichergestellt werden, „dass keiner das System ausnutzt“. Göcken behauptete, es sei im Jobcenter „ein offenes Geheimnis“, dass „30 bis 40 Prozent“ der Kunden „keine wahren Angaben“ machten. Diese Personen legten es seiner Ansicht nach darauf an, dauerhaft im System zu verbleiben.
Früher habe er in solchen Fällen in der Leistungsabteilung angeregt, die Leistungen einzustellen. „Dann kommt der schon“, sagte Göcken. Heute lasse die Gesetzeslage ein solches Vorgehen nicht mehr zu. Zudem sei es deutlich schwieriger geworden, Sanktionen zu verhängen.

Arbeitgeber nennt „Vertrauensverlust“ als Grund für Kündigung

Die Stadt Bremen hat Göcken inzwischen per Schreiben die fristlose Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitgeteilt. Zur Begründung heißt es, er habe das Jobcenter mit seinen Aussagen „diffamiert“. Zudem sei das Interview ohne Genehmigung erfolgt. Zwar erkenne die Stadt an, dass auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes das Recht auf freie Meinungsäußerung und öffentliche Kritik hätten.
Nach Auffassung der Stadt habe Göcken diese Grenzen jedoch überschritten. Seine Aussagen seien nicht mehr sachlich und konstruktiv gewesen. Als besonders schwerwiegend wird im Kündigungsschreiben der mit dem Fernsehauftritt verbundene „Vertrauensverlust“ genannt.
Aus diesem Grund habe man sich für die sofortige Trennung entschieden, anstatt zunächst eine Abmahnung auszusprechen oder ein Personalgespräch zu führen. Die Stadt Bremen wirft Göcken vor, den Eindruck erweckt zu haben, das Jobcenter komme seinem gesetzlichen Auftrag zur Vermittlung von Arbeit nicht ausreichend nach.
Bereits vor der aktuellen Eskalation soll zwischen Göcken und der Stadt Bremen zudem ein länger andauerndes arbeitsrechtliches Verfahren anhängig gewesen sein.

Bremer Senat weist Behauptungen über falsche Angaben zurück

Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling betonte, die Behauptung, bis zu 40 Prozent der Bürgergeldempfänger machten falsche Angaben, entbehre „jeder belastbaren Grundlage“. Solche pauschalen Aussagen „verzerren die Realität, beschädigen das Vertrauen in den Sozialstaat und stellen Hunderttausende Menschen bundesweit unter Generalverdacht, die Leistungen rechtmäßig beziehen“.
Der langjährige Jobcenter-Mitarbeiter kündigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an, gegen die Kündigung vorgehen zu wollen. Die Reaktion auf seine Aussagen zeige aus seiner Sicht die bestehenden Befindlichkeiten. Es brauche bessere Rahmenbedingungen, um tatsächlich Bedürftige von Personen zu unterscheiden, die das System missbrauchten. Angesichts der hohen finanziellen Belastungen müsse das System auf den Prüfstand gestellt werden.
Nun wird das zuständige Arbeitsgericht klären müssen, ob Göcken mit seinen Äußerungen zulässige politische beziehungsweise fachliche Kritik geübt oder gegen arbeitsrechtliche Pflichten verstoßen hat. Zudem wird zu prüfen sein, ob die fristlose Kündigung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprach.

Kritik am Jobcenter Bremen auch von Sozialberatungen

Erst zu Beginn des Jahres hatten Sozialberatungen dem Jobcenter in Bremen zuvor das Gegenteil vorgeworfen. Sie erklärten, dass die Kontrollen dort übertrieben scharf seien. Die Behörde fordere zu viele Unterlagen an, gehe mit diesen gleichzeitig nicht sorgsam um. Auf diese Weise gerieten auf Hilfe angewiesene Menschen in existenzielle Not, weil es zu lange bis zu einer Entscheidung dauere.
Der Verein „Sanktionsfrei“ hat unterdessen eine Programmbeschwerde gegen die Sendung eingereicht. Die Sendung sei einseitig und stelle drastische Einzelfälle von Missbrauch in den Vordergrund, die für die Lebensrealität von Bürgergeld-Empfängern nicht repräsentativ seien.
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Staat zahlt immer mehr Sozialleistungen

Der deutsche Staat hat im Jahr 2025 mehr für Geldleistungen zur Absicherung sozialer Risiken ausgegeben als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, stiegen die monetären Sozialleistungen des Staates 2025 gegenüber 2024 um 5,9 Prozent oder 41,7 Milliarden Euro auf 751,2 Milliarden Euro.
Damit war der Anstieg im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt seit 1991 (+3,4 Prozent) weiter überdurchschnittlich.
Er fiel gleichzeitig geringer aus als in den beiden Jahren zuvor (2024: +7,4 Prozent; 2023: +6,9 Prozent). Da die Verbraucherpreise im Jahr 2025 deutlich schwächer stiegen (+2,2 Prozent), ergibt sich auch real ein Anstieg der monetären Sozialleistungen.

Monetäre Leistungen: Rente, Pensionen, Arbeitslosengeld, Berufsförderung

Die Ausgaben des Staates insgesamt wuchsen im Jahr 2025 mit +5,7 Prozent nur geringfügig schwächer als die monetären Sozialleistungen, sodass deren Anteil an den staatlichen Gesamtausgaben auf Vorjahresniveau bei 33,2 Prozent verharrte.
Bei den monetären Sozialleistungen in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen handelt es sich um Geldleistungen des Staates, die dazu dienen, soziale Risiken abzusichern.
Im Jahr 2025 entwickelten sich die einzelnen monetären Sozialleistungen unterschiedlich: So stiegen die Geldleistungen der Deutschen Rentenversicherung (+5,9 Prozent oder +23,2 Milliarden Euro auf 417,9 Milliarden Euro) sowie die öffentlichen Pensionen (+5,1 Prozent oder +4,6 Milliarden Euro auf 95,0 Milliarden Euro) spürbar an.
Der Anstieg der Arbeitslosigkeit sorgte für hohe Zuwächse beim Arbeitslosengeld I (+19,1 Prozent oder +4,5 Milliarden Euro auf 28,2 Milliarden Euro) und bei den staatlichen Zuschüssen für die Berufsförderung (+19,4 Prozent oder +1,2 Milliarden Euro auf 7,2 Milliarden Euro).

Wohngeld, Krankengeld, Pflegegeld, Sozialhilfe, Bürgergeld

Erheblich mehr als im Vorjahr wurde auch für Wohngeld ausgegeben (+26,7 Prozent oder +1,1 Milliarden Euro auf 5,0 Milliarden Euro).
Beim Krankengeld war ein Plus von 5,0 Prozent (+1,1 Milliarden Euro auf 22,3 Milliarden Euro) zu verzeichnen, beim Pflegegeld eine Zunahme um 13,1 Prozent (+3,7 Milliarden Euro auf 31,9 Milliarden Euro) und bei der Sozialhilfe ein Anstieg um 7,8 Prozent (+3,2 Milliarden Euro auf 44,4 Milliarden Euro).
Dagegen war das Bürgergeld (ab Juli 2026: Grundsicherungsgeld) leicht rückläufig (-1,5 Prozent oder -0,4 Milliarden Euro auf 29,4 Milliarden Euro).
Die Entwicklung der Sozialleistungen hängt nicht nur von deren gesetzlicher Ausweitung oder Kürzung ab, sondern auch von vielen anderen Faktoren. Dazu zählen etwa die Situation am Arbeitsmarkt, die Erwerbsbeteiligung, die Höhe der Inflationsrate oder die demografische Entwicklung der Bevölkerung einschließlich Zu- und Abwanderung. (dts/red)
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Kubicki fordert Kürzungen bei Grundsicherung und Subventionen

Der designierte FDP-Chef Wolfgang Kubicki hat die Koalition aufgefordert, bei der Grundsicherung zu kürzen und fast alle staatlichen Subventionen zu streichen.
„Die Haushaltskonsolidierung ist keine Frage der Einnahmen, sondern der Ausgaben“, sagte Kubicki der „Rheinischen Post“ nach Angaben vom Montag, 25. Mai. Der FDP-Politiker sprach von direkten staatlichen Subventionen in Höhe von 100 Milliarden Euro, davon über 60 Milliarden beim Bund.
Diese seien „zum Großteil völlig überflüssig, sogar kontraproduktiv“.
„Bei der Grundsicherung gefällt mir das dänische Modell: Wer zumutbare Arbeit verweigert, bekommt die Leistungen für jeden verpassten Tag zumutbarer Leistung gestrichen“, betonte Kubicki. „Das Prinzip des Förderns und Forderns muss wieder Platz greifen.“
Der FDP-Politiker kritisierte, dass strengere Sanktionen bei der Grundsicherung bisher kaum angewendet würden.
„Selbst wenn man sich ein Jahr nicht meldet und gar nicht aufzufinden ist, sind die Überweisungen trotzdem gekommen“, sagte Kubicki.
Der 74-Jährige setzte sich im Machtkampf um den FDP-Vorsitz durch: Sein Mitbewerber, NRW-Landeschef Henning Höne, hatte sich Mitte Mai aus dem Rennen zurückgezogen.
Auf dem Bundesparteitag am kommenden Wochenende in Berlin soll Kubicki zum Vorsitzenden gewählt werden. (afp/red)
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Linnemann fordert Bürgergeld-Stopp für gesuchte Straftäter


In Kürze:

  • CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert den Entzug von Bürgergeld bei offenen Haftbefehlen.
  • Die CDU will stärker gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch vorgehen.
  • Derzeit gibt es keinen automatisierten Datenabgleich zwischen Jobcentern und Strafverfolgungsbehörden.
  • Behörden registrierten 2024 bundesweit 421 Fälle bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs.

 
Der Generalsekretär der CDU, Carsten Linnemann, hat als Maßnahme gegen möglichen Missbrauch von Sozialleistungen gefordert, flüchtigen Kriminellen das Bürgergeld zu streichen. Gegenüber „BILD“ mahnte Linnemann am Mittwoch, 20. Mai, ein härteres Vorgehen gegen Sozialleistungsmissbrauch an.
Ein wichtiger Schritt dabei wäre aus seiner Sicht, die Auszahlung von Bürgergeld an Personen zu beenden, gegen die in Deutschland ein Haftbefehl vorliegt. Außerdem plant Linnemann, gegen organisierten Betrug im Zusammenhang mit Bürgergeld vorzugehen. Dieser sei einer der Gründe für die deutlich gestiegenen Wahlergebnisse der AfD etwa im Ruhrgebiet.

Bandenmäßiger Missbrauch von Bürgergeld im Fokus

Linnemann verwies auf Fälle, in denen Menschen aus Rumänien und Bulgarien „nach Deutschland kommen, nur wenige Stunden arbeiten, sich den Rest aufstocken lassen und darüber hinaus schwarzarbeiten“. Dies werde von darauf spezialisierten Banden organisiert. Betroffene quartiere man in „Schimmelbuden“ ein. Vor allem NRW sei ein Schwerpunktgebiet, erklärte der Wahlkreisabgeordnete aus Paderborn.
Konkrete Zahlen, wie häufig tatsächlich per Haftbefehl gesuchte Personen in Deutschland Bürgergeld beziehen, nennt Linnemann nicht.
Zum Stichtag 1. Juli 2025 gab es laut Bundesregierung im Bundesgebiet in 147.995 Fällen Vormerkungen im gemeinsamen Fahndungssystem der Polizei von Bund und Ländern. Von den genannten Fällen richten sich 16.281 gegen rumänische und 5.317 gegen bulgarische Staatsangehörige – beide gehören damit zu den am häufigsten betroffenen Nationalitäten, wie einer Antwort auf eine Frage der AfD-Fraktion vom vergangenen Jahr hervorgeht. Die Zahl ist insgesamt rückläufig, es handelt sich zudem um Momentaufnahmen, da laufend offene Haftbefehle vollstreckt werden, allerdings auch wieder neue ausgeschrieben werden.

Kein automatisierter Datenabgleich zwischen Jobcenter und Staatsanwaltschaft

Wie viele Personen, gegen die Haftbefehle bestehen, gleichzeitig auch Bürgergeld beziehen, geht aus den Zahlen nicht hervor. Grundsätzlich hat das Bestehen eines Haftbefehls auch keine Auswirkungen auf die Zahlung von Sozialleistungen – zumindest, solange dieser nicht vollstreckt ist.
Eine Rechtsgrundlage für einen automatisierten Datenabgleich zwischen Arbeitsämtern und Staatsanwaltschaften besteht nicht. Daten, die Bürgergeld-Empfänger betreffen, unterliegen dem Sozialgeheimnis. Jede Weitergabe an Dritte bedarf einer gesetzlichen Befugnis oder einer entsprechenden Interessenabwägung im Einzelfall.
Nach derzeitiger Gesetzeslage könnten Jobcenter hingegen nur anlassbezogen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Justizverwaltung Auskünfte einholen. Dafür muss es jedoch einen begründeten Verdacht auf möglichen Leistungsmissbrauch geben.

Kein automatischer Anspruch auf Bürgergeld für EU-Bürger

Was den Umfang des Problems des sogenannten bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs in Deutschland anbelangt, haben die Arbeitsämter 2024 insgesamt 421 Fälle erfasst. In 209 Fällen davon erstatteten sie Anzeige, wie epd basierend auf Zahlen des Bundesarbeitsministeriums berichtete.
Als Paradebeispiel für „bandenmäßigen Leistungsmissbrauch“ gelten die auch von Linnemann skizzierten Fälle, in denen Arbeitsverhältnisse von EU-Bürgern vorgetäuscht werden. Damit sollen bestehende Ausschlusstatbestände von Sozialleistungen umgangen werden. EU-Bürger haben nur dann Anspruch auf Bürgergeld in Deutschland, wenn sie zuvor in Deutschland beschäftigt und unfreiwillig arbeitslos sind.
Im Fall des bandenmäßigen Missbrauchs geben sich Täter als Arbeitgeber oder Vermieter aus, um Betroffenen die formalen Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen zu verschaffen. Diese müssen in weiterer Folge die Leistungen teilweise oder vollständig an kriminell organisierte, oft menschenhandelsähnliche Strukturen abführen. Häufig handelt es sich dabei auch um die gleichen Strukturen, die Einreise und Unterbringung organisiert hatten.
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Nach Bas-Aussage: Das sagen die offiziellen Zahlen über Zuwanderung in Sozialsysteme


In Kürze:

  • Bundesarbeitsministerin Bas räumt die Realität von Sozialmissbrauch ein
  • Arbeitslosenquote unter allen Ausländern in Deutschland fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner
  • Der Ausländeranteil unter allen Bürgergeldempfängern lag 2025 bei 47,6 Prozent.

 
Die Debatte, inwiefern Zuwanderer in Deutschland von Sozialleistungen leben, gewinnt zunehmend an Fahrt – und könnte die Stimmung unter den Regierungsparteien weiter belasten.
Innenexperte Stephan Mayer (CSU) stellte im Gespräch mit der „BILD“ klar:
„Einwanderung in den Sozialstaat bedroht den Zusammenhalt! Fakt ist: Immer mehr Zuwanderer drängen in unser Sozialsystem – und bringen das System an die Belastungsgrenze und an den Rand des Kollapses.“
Der Bayer reagierte damit auf eine Aussage der SPD-Parteivorsitzenden und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Diese hatte in der Vorwoche auf Nachfrage des AfD-Abgeordneten René Springer im Bundestag am 6. Mai erklärt, dass „niemand“ in die deutschen Sozialsysteme einwandere.
Mayer vertrat gegenüber „BILD“ dagegen die Meinung, dass für Bedürftige „immer weniger Geld da“ sei, „weil die Falschen, die nie in das System einbezahlt haben und das nie tun werden, von uns alimentiert werden“.

Poseck: „Echte Belastung für die Gesellschaft“

Auch der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) bezeichnete Zuwanderung in die Sozialsysteme in der „BILD“ als eine „echte Belastung für die Gesellschaft“. Wer Sozialbetrug begehe, untergrabe das Vertrauen in den Staat und gefährde den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
„Sozialbetrug schadet der Allgemeinheit, belastet den Steuerzahler und entzieht denen die Mittel, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind“, sagte Poseck. Bas verschließe „offensichtlich die Augen vor der Realität“.
Inwiefern der Streit das Treffen der Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung im Bundeskanzleramt überschattet haben könnte, ist bislang nicht bekannt.

Bas spricht über Sozialmissbrauch

Wenige Stunden vor dem Treffen hatte Bas das Thema während ihrer Rede auf dem DGB-Bundeskongress noch einmal aufgegriffen. Bei der Befragung der Bundesregierung habe sie „leider zu kurz“ geantwortet, so die SPD-Chefin am Dienstag, 12. Mai, in Berlin.
Unstrittig sei, dass es „Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land“ gebe. Dieser werde auch von ihrer Partei scharf abgelehnt und bekämpft. Das sei „nur fair“ gegenüber jenen, „die das Ganze mit Steuermitteln und Beiträgen finanzieren“, argumentierte Bas ähnlich wie Poseck. Wie der SPD-Kampf gegen die illegale Ausnutzung des Sozialsystems derzeit konkret aussieht, ließ Bas offen.
Stattdessen warb sie für Verständnis für die Motive der Zuwanderer: „Es gibt viele Gründe, warum Menschen […] aus guten Gründen in unser Land kommen, weil sie vor Verfolgung, vor Krieg und Terror fliehen oder weil sie als Fachkräfte in diesem Land dringend gebraucht werden“, so Bas.
Dann schob sie einen Seitenhieb – wahrscheinlich in Richtung AfD – nach: Sie verabscheue es, „wenn Rechtsextreme […] genau diese Gruppen gegeneinander ausspielen“.

BA-Institut bestätigt überdurchschnittlich viele Sozialfälle unter Zuwanderern

Am 6. Mai, also am selben Tag, an dem Bas im Bundestag erklärt hatte, dass „niemand in unsere Sozialsysteme“ einwandern würde, war der jüngste Zuwanderungsmonitor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erschienen. Beim IAB handelt es sich um eine Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Nach einer IAB-Grafik zu den Arbeitsmarktindikatoren gehen primär die in Deutschland registrierten 1,4 Millionen Ukrainer sowie 2,1 Millionen Angehörige der wichtigsten Asylherkunftsländer deutlich seltener einer sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Erwerbsarbeit nach als der Durchschnitt aller gut 14 Millionen Ausländer, die in Deutschland leben.
Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Foto: Bildschirmfoto/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Die Gruppe „Insgesamt“ bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung in Deutschland (deutsche und ausländische Staatsangehörige).

Wie das IAB auf Nachfrage von Epoch Times bestätigte, wurde die Beschäftigungsquote auf der Basis jener Bevölkerungsgruppe errechnet, deren Angehörige im Januar mindestens 15 und höchstens 64 Jahre alt waren. Dieses Erwerbspersonenpotenzial sei rund 53 Millionen Menschen stark. Beschäftigte ab 65 Jahren seien nicht berücksichtigt worden. Die Gesamteinwohnerzahl Deutschlands liegt derzeit bei knapp 84 Millionen.

Ukrainer und Asylbewerber mit höchster Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote war mit 37,5 Prozent bei den Ukrainern am höchsten, gefolgt mit 26,7 Prozent bei Staatsangehörigen aus den zugangsstärksten Asylherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia.
Unter allen in Deutschland lebenden Ausländern lag dieselbe Quote im Januar bei 15,3 Prozent, bei Zugewanderten aus der EU bei 10 Prozent und im Schnitt der Gesamtbevölkerung (Gruppe „Insgesamt“) bei 7,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote unter allen Ausländern war also fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner. Flüchtlinge waren dreieinhalbmal so oft erwerbslos. Ukrainer, von denen 40 Prozent im Jahr 2023 Alleinerziehende waren, waren sogar fast fünfmal so häufig erwerbslos.
Den 1,1-Punkte-Unterschied zur offiziellen BA-Arbeitslosenstatistik vom Januar 2026 (6,6 Prozent/3,085 Millionen) erklärte das IAB damit, dass seine Berechnungen auf einer anderen „periodengleichen und eingeschränkten Bezugsgröße“ basierten. „Vereinfacht gesagt fällt aus methodischen Gründen der Nenner etwas kleiner und die entsprechende Quote damit etwas größer aus“, erklärte ein IAB-Mitarbeiter auf Epoch-Times-Anfrage. Zu Details verwies er auf den Methodenbericht der BA.
Auf Bürgergeld als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II waren im Januar mit 52,1 Prozent mehr als die Hälfte der in Deutschland angemeldeten Ukrainer, 39,6 Prozent der Menschen aus Asylherkunftsländern und 19,1 Prozent aller in Deutschland lebenden Ausländer angewiesen.
EU-Ausländer nahmen zu 8,8 Prozent SGB-II-Hilfsleistungen in Anspruch, waren also nur geringfügig bedürftiger als die Gesamtbevölkerung (8,1 Prozent).

Beschäftigungsquote bei Ukrainern und Flüchtlingen leicht gestiegen

Bei den Beschäftigungsquoten zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Während mehr als zwei Drittel des gesamten Erwerbspersonenpotenzials  (69,1 Prozent) einer abhängigen Arbeit nachgingen, waren es bei den Zugewanderten aus der EU 61,5 Prozent und unter allen Ausländern 56,7 Prozent.
Noch geringer war die Beschäftigungsquote in der Gruppe der Menschen aus Asylherkunftsländern (49,9 Prozent) und bei den Ukrainern (37 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr (Februar 2025) hat sich die Quote bei den beiden letztgenannten Gruppen allerdings um 4,1 Prozentpunkte (Asylherkunftsländer) beziehungsweise um 4,6 Punkte (Ukraine) verbessert.
Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 betrifft Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Menschen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, und Ungarn. Foto: Bildschirmfoto/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 bezeichnet Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Eingewanderte aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Erwerbstätige Beamte oder Selbstständige wurden in der Beschäftigungsstatistik nicht mit berücksichtigt.

Die Bundesregierung hatte geplant, Ukrainern, die nach dem 1. April 2025 einreisten, keine Bürgergeldleistungen mehr nach dem SGB II, sondern nur noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren.
Das entsprechende Leistungsrechtsanpassungsgesetz (BT-Drucksache 21/3539) ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Nach der ersten Lesung im Bundestag befindet es sich noch im parlamentarischen Verfahren.

2,6 Millionen Ausländer erhalten Sozialleistungen

Nach Angaben von „Statista“, basierend auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, machten in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 durchschnittlich rund 2,57 Millionen Ausländer Gebrauch von Grundsicherungsleistungen für ihren Lebensunterhalt. Darunter waren 1,87 Millionen Erwerbsfähige sowie 700.000 Nichterwerbsfähige, die Bürgergeld nach dem SGB II bekamen.
Unter allen Bürgergeldempfängern hatten Ausländer laut „Statista“ einen Anteil von 47,6 Prozent. Damit war jeder fünfte in Deutschland lebende Ausländer (20,3 Prozent) auf Sozialleistungen nach dem SGB II berechtigt.
Die Kosten für den Steuerzahler beliefen sich nach Informationen des „FOCUS“ auf 21,7 Milliarden Euro. SGB II-Empfänger, die im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft waren, schlugen mit 24,9 Milliarden Euro zu Buche.
Dazu kommen noch jene Personen, die Regelleistungen nach dem AsylbLG oder eine darüber hinausgehende Unterstützung erhalten. Im Jahr 2024 waren es laut Statistischem Bundesamt rund 461.000 Personen gewesen, die Asylbewerberregelleistungen erhielten.
Wenn ihr Status als Asylberechtigte, Geflüchtete oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wird, können sie nach Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales grundsätzlich die gleichen Sozialleistungen wie Inländer beanspruchen.
Offizielle Zahlen zu den Gesamtkosten der Asylpolitik liegen nicht vor.
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20 Euro mehr für Miete und Heizung: Jobcenter müssen mehr für Bürgergeldhaushalte aufwenden

Obwohl die Regelsätze beim Bürgergeld seit Anfang 2024 unverändert sind, erhalten Haushalte, die vom Bürgergeld leben, seit dem 1. Januar 2026 im Schnitt 20 Euro mehr pro Monat vom Jobcenter als noch vor einem Jahr.
Das berichtet die „WELT“. Hintergrund seien gestiegene Kosten für Miete und Heizung. Beide Zusatzposten werden individuell nach Bedarf ausgezahlt.
Einem Single im Bürgergeld werden laut „WELT“ nun im Schnitt 1.076 Euro im Monat überwiesen. Ein Paar ohne Kinder erhalte durchschnittlich 1.489 Euro, ein Paar mit Kindern 2.287 Euro.
Die Auszahlungen pro Bürgergeldhaushalt lägen seit Jahresbeginn im Schnitt bei 1.371 Euro.

Bürgergeld stärker gestiegen als Löhne

Im Jahr 2022, als das Bürgergeld noch als Hartz IV bezeichnet wurde, waren laut „WELT“ pro leistungsberechtigtem Haushalt im Schnitt 1.068 Euro geflossen. Die Steigerung auf 1.371 Euro würde damit einem Plus von 28,4 Prozent entsprechen. Im selben Zeitraum sind die Löhne nach Berechnungen von „WELT“ um 19,4 Prozent gestiegen.
„Damit haben wir wirklich ein System, welches im Prinzip über die Umverteilung dazu führt, dass es sich für weite Teile der Bevölkerung zunehmend nicht lohnt, zu arbeiten“, erklärte der Wirtschaftswissenschaftler und Autor Daniel Stelter auf Anfrage des Springer-Mediums. Er hält Reformen des Sozialstaats deshalb für „dringend erforderlich“.

Aktuelle Regelsätze

Nach Angaben der Bundesregierung gelten seit 2024 unverändert folgende Regelsätze nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II:
  • Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
  • Paare/Bedarfsgemeinschaften: 2 × 506, also 1.012 Euro
  • Jugendliche (14 bis 17 Jahre): 471 Euro
  • Kinder (6 bis 13 Jahre): 390 Euro
  • Kinder (0 bis 5 Jahre): 357 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen: 451 Euro
Ein Paar mit einem 15-jährigen und einem vierjährigen Kind würde somit monatlich 1.840 Euro Regelsatz zur Sicherung des Existenzminimums erhalten.

Miete und Heizung werden „in angemessener Höhe“ übernommen

Außerdem werden Zuschüsse für Kaltmiete und Heizkosten sowie Leistungen für den Schulbedarf gewährt.
Laut der Website der Arbeitsagentur übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung „in angemessener Höhe“.
Bei einer nicht angemessenen Wohnung, könne es bedeuten, dass der Bürgergeldempfänger in eine günstigere Wohnung umziehen oder ein Zimmer untervermieten müsse.
Einzelne Jobcenter haben eigene Richtwerte, welche Mieten sie als angemessen einstufen.
Beispiel Berlin laut buergergeld.org:
  • 1 Person: 50 Quadratmeter (qm) – angemessene Bruttokaltmiete: 449 Euro
  • 2 Personen – 65 qm: 543,40 Euro
  • 3 Personen – 80 qm: 668,80 Euro
  • 4 Personen – 90 qm: 772,40 Euro
  • 5 Personen – 102 qm: 903,72 Euro
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im Januar 2026 rund 2,83 Millionen Haushalte (Bedarfsgemeinschaften) mit mehr als 5,18 Millionen Empfängern von Bürgergeld. Erwerbsfähig waren davon knapp 3,82 Millionen. Die letzte Regelsatzerhöhung hatte es zum 1. Januar 2024 gegeben.
Das Plus von 20 Euro je Haushalt bedeutet für die Jobcenter eine Mehrbelastung von rund 679 Millionen Euro.

Gesamtkosten 2024: 57,1 Milliarden Euro

Im Jahr 2024 hatten Bund, Länder und Kommunen nach Angaben der Bundesarbeitsagentur Bürgergeldausgaben in einer Gesamthöhe von 57,1 Milliarden Euro zu tragen. Jeder der damals etwa 2,93 Millionen Bedarfsgemeinschaften kostete im Durchschnitt 19.488 Euro im Jahr.
Für diese Zahlen wurden allerdings nicht nur die Regelsätze für den Lebensunterhalt, Wohn- und Heizungskosten berücksichtigt, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge, Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten.
Aktuellere Daten für das Jahr 2025 liegen bisher nicht vor.

Ab 1. Juli: „Grundsicherung“

Nachdem der Bundestag der Bürgergeldreform von Schwarz-Rot am 5. März 2026 zugestimmt hatte, machte der Bundesrat am 27. März den Weg dafür frei. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Juli. Das Bürgergeld wird dann unter dem neuen Namen „Grundsicherung“ gewährt.
Wegen der damit verbundenen, strengeren Sanktionsmöglichkeiten gegen Mitwirkungsverweigerer hatten die Sozialdemokraten ein Mitgliederbegehren angestrengt. Damit sollte die Reform gestoppt werden, um soziale Härten zu vermeiden.
Kurz vor der Bundesratsentscheidung scheiterte der Vorstoß aus der Parteibasis allerdings am erforderlichen 20-Prozent-Quorum.