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Türkei geht gegen LGBTQ-Aktivisten vor – Demonstranten wieder freigelassen

In der Türkei wurden zahlreiche Menschen nach Razzien festgenommen: Die türkischen Polizei durchsuchte am 13. September (Sonntag) Kneipen und Wohnungen von LGBTQ-Aktivisten. Nach Regierungsangaben wurden „Verfahren gegen 162 Verdächtige, neun Organisationen und 13 Unternehmen“ eingeleitet, darunter in den Großstädten Istanbul, Ankara und Izmir.
Die Behörden werfen den Festgenommenen die Verbreitung „obszöner Inhalte“ sowie „Beihilfe zur Prostitution“ vor. Außerdem wurden zahlreiche Websites und Konten in Onlinediensten gesperrt.
Justizminister Yilmaz Tunc nannte die Razzien eine Maßnahme zum Schutz von „Kindern und der Institution der Familie“.

Demonstration verhindert, Festnahmen

Zwei Tage später versammelten sich Demonstranten vor dem Istanbuler Justizpalast. Menschenrechtsaktivisten wollten dort eine Erklärung verlesen, in der sie die Razzien gegen Mitglieder und Aktivisten der LGBTQ-Community verurteilten. Bevor sie Reden halten konnten, lösten Beamte die Demonstration auf und nahmen zahlreiche Teilnehmer fest.
Zu der Kundgebung aufgerufen hatten unter anderem Menschenrechtsaktivisten, Gewerkschaften und Oppositionsgruppen. Die Abkürzung LGBTQ steht für Lesben, Schwule, bisexuelle, transgeschlechtliche und queere Menschen.
Mittlerweile sind die mehr als 100 Demonstranten wieder auf freiem Fuß. Der Anwaltsverband CHD bestätigte am 16. September die Freilassung aller 106 am Vortag festgenommenen Protestteilnehmer. Ein Journalist der Nachrichtenagentur AFP war bei der Freilassung der meisten von ihnen dabei.
Unter den Festgenommenen waren nach Angaben des CHD und der Tageszeitung „BirGün“ ein ARD-Journalist und ein „Birgün“-Reporter. Beide hatten demnach über die Proteste berichtet.

Türische Bereitschaftspolizisten während einer Kundgebung gegen die Verhaftungen und die zunehmende Verfolgung von LGBTQ-Aktivisten in Ankara am 15. September 2026.

Foto: Adem Altan/AFP via Getty Images

Untersuchungshaft für die am 13. September Festgenommenen

Bis Mittwochabend hatten Gerichte laut der LGBTQ-Organisation Kaos GL in mehreren Städten für 81 der am Sonntag Festgenommenen Untersuchungshaft angeordnet. Kaos GL war bei den Razzien am Sonntag ebenfalls ins Visier geraten.
Am Mittwoch wurden zudem 33 weitere Menschen in Istanbul einem Richter vorgeführt – nach Angaben von Kaos GL wurden 20 von ihnen inhaftiert, die übrigen 13 unter Auflagen freigelassen. Mindestens neun der Inhaftierten sind Vertreter von LGBTQ-Organisationen.
Homosexualität ist in der Türkei nicht strafbar. Zugleich ist Homophobie weit verbreitet.(afp/red)
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28. Juli: CSD-Anschlag – aktueller Stand | Erdbeben in Japan | Sommerwetter in Deutschland

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CSD-Anschlag – aktueller Stand

Die Polizei hat auf dem Handy des CSD-Attentäters ein IS-Bekennervideo gefunden. Ein Vermummter, mutmaßlich Abdul B., leiste darin einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat. Für Diskussionen sorgte zuletzt die Frage, warum Abdul B. nach seiner Verurteilung frei kam. Das zuständige Gericht erklärte, durch die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft sei das Urteil nicht rechtskräftig geworden. Abdul B. erhielt eine Jugendstrafe von 22 Monaten. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen 2 Jahre und 10 Monate.
Derweil werden politische Forderungen nach Konsequenzen laut. CSU-Chef Markus Söder forderte den Entzug der doppelten Staatsbürgerschaft für Gefährder, CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers will islamistische Moscheevereine verbieten. SPD und Grüne fordern eine Stärkung von LGBTQ-Rechten im Grundgesetz und die Linke sieht Rechtsextremisten in der Verantwortung.

Erdbeben in Japan

Ein Erdbeben der Stärke 7,1 hat den Südwesten Japans erschüttert. Mindestens 50 Menschen wurden verletzt, Straßen und Gebäude wurden teilweise schwer beschädigt. Die Polizei berichtet zudem von einer Explosion in einem Einkaufszentrum infolge des Bebens. Das vollständige Ausmaß der Schäden wird noch ermittelt.

Sommerwetter in Deutschland

In Deutschland rollt die nächste Hitzewelle an. Vor allem im Saarland und in Nordrhein-Westfalen werden morgen Temperaturen von über 35 Grad erwartet. Nur im Norden bleibt es etwas kühler. Den Höhepunkt erreicht die Hitze am Donnerstag – dann sind auch kräftige Gewitter möglich.

Börsensturz

Japanische und koreanische Aktien von Chipherstellern sind heute massiv eingebrochen. Auslöser war ein Bericht über einen möglichen chinesischen Technologiesprung für die Chipproduktion, die dem wichtigsten Hersteller ASML Konkurrenz machen könnte.
 
 
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Fahnen-Affäre um AfD im Bundestag: Verstoß gegen Hausordnung?


In Kürze:

  • Die Bundestagspolizei prüfte einen möglichen Verstoß gegen die Hausordnung, nachdem auf einem Balkon der AfD-Fraktion eine Deutschlandfahne geschwenkt worden war.
  • Beatrix von Storch verwies auf eine sichtbare Regenbogenflagge in einem gegenüberliegenden Bundestagsgebäude.
  • Die Hausordnung untersagt das Anbringen von Fahnen, Plakaten oder Aufklebern an Gebäudeteilen, nicht jedoch das bloße Zeigen oder Halten von Fahnen.

 
Im Bundestag ist es erneut zu einer sogenannten Fahnen-Affäre gekommen. Wie der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely in einem Video auf X dokumentiert, haben er und einige Fraktionskollegen vom Balkon des Fraktionsbürobereichs Demonstranten zugewunken. Diese marschierten am Gebäude vorbei und riefen Sprechchöre gegen Bundeskanzler Friedrich Merz. Auf dem AfD-Balkon schwenkte eine der anwesenden Personen daraufhin eine Deutschlandfahne.

Bundestagspolizei greift bei Zusammenkunft auf AfD-Balkon ein

Wenig später erschien die Bundestagspolizei auf dem Balkon. Einer der Beamten erklärte, er sei wegen einer dort sichtbaren Deutschlandflagge gerufen worden. Der Sachverhalt sei „noch in der Klärung“, es bestehe jedoch der Verdacht eines Verstoßes gegen die Hausordnung.
Unter den Anwesenden befand sich auch die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch. Im Verlauf des Gesprächs machte sie die Beamten auf eine Regenbogenfahne in einem gegenüberliegenden Bundestagsgebäude aufmerksam. Diese war im Sichtbereich eines Fensters über eine Tasche oder einen Sitzsack gelegt.
Von Storch äußerte Zweifel daran, dass die Bundestagspolizei auch dieses Büro überprüft habe. Der angesprochene Beamte entgegnete: „Das nehmen wir dann mit auf.“

Was die Hausordnung erlaubt – und was nicht

In Paragraf 4 der Hausordnung des Bundestages, die in der gegebenen Form seit März 2025 in Kraft ist, finden sich Bestimmungen über das Verhalten in Gebäuden. In Absatz 2 der Hausordnung wird untersagt, Spruchbänder oder Transparente zu entfalten oder Informationsmaterial zu verteilen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn dies zuvor genehmigt wurde.
Zudem heißt es: „Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet.“
Das Recht der Fraktionen zur Öffentlichkeitsarbeit bleibt davon unberührt. Unzulässig ist jedoch in jedem Fall die Anbringung von Aushängen aller Art „unmittelbar an der Bausubstanz, beispielsweise an Türen, Wänden oder Fenstern“.
Der Wortlaut der Bestimmung spricht dafür, dass weder das Schwenken der Deutschlandfahne auf dem Balkon noch die Regenbogenflagge im gegenüberliegenden Bundestagsgebäude gegen die Hausordnung verstoßen. Zwar fällt ein Balkon begrifflich unter eine „von außen sichtbare Fassade“. Die Deutschlandfahne wurde jedoch lediglich in der Hand gehalten und geschwenkt, nicht aber an der Fassade angebracht. Zudem handelt es sich weder um ein „Spruchband“ noch um ein „Transparent“ im Sinne der Regelung.

Im Vorjahr: Bundestagspolizei entfernt Regenbogen-Devotionalien wegen Hausordnung

Auch die im Fenster gegenüber sichtbare Regenbogenflagge scheint sich im Rahmen des Zulässigen zu bewegen. Sie liegt über einem anderen Gegenstand, der ans Fenster gerückt ist. Es besteht kein Kontakt zur Bausubstanz, und sie ist weder „angebracht“ noch „ausgehängt“.
Möglicherweise handelt es sich um eine Reaktion auf eine vergleichbare Intervention der Bundestagspolizei im Juli des Vorjahres. Damals hatte sich die Abgeordnete Lina Seitzl gegenüber dem „Tagesspiegel“ über eine „Jagd auf Regenbogenfahnen“ beklagt. Man sei, so erklärte sie, sogar dazu gezwungen worden, „Pride“-Aufkleber von Bürotüren abzukratzen.
Auch die Linksabgeordnete Stella Merendino und die queerpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Nyke Slawik, hatten damals „mehrfache“ Einsätze gegen LGBTQ-Symbolik kritisiert. In allen Fällen ging es jedoch offenbar um Fahnen, Aufkleber oder Plakate, die unmittelbar an Gebäudeteilen wie Fenstern, Türen oder Wänden angebracht waren.
Die Bundestagsverwaltung sprach jeweils von einem „Routinevorgang“. Seit März 2025 gelten im Bundestag verschärfte Zugangsregeln und Hausordnungsbestimmungen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.