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Ceuta-Krise erreicht Madrid: Proteste erhöhen Druck auf Sánchez-Regierung


In Kürze:
  • Nach der massenhaften irregulären Einreise nach Ceuta demonstrierten am 2. September tausende Menschen in zahlreichen spanischen Städten.
  • Die oppositionelle PP und Vox erhöhen den Druck auf Ministerpräsident Pedro Sánchez und fordern einen härteren Kurs in der Migrationspolitik.
  • Die Krise kostet Spanien Hunderte Millionen Euro und wird zum ersten größeren Belastungstest für den neuen EU-Migrationspakt.

 
Mehr als einen Monat nach dem massenhaften Grenzübertritt von Marokko in die spanische Exklave Ceuta hat die Krise das spanische Festland erreicht. Am 2. September fanden in zahlreichen Städten Kundgebungen zur Unterstützung Ceutas statt.
Die Federación Española de Municipios y Provincias (FEMP), der spanische Verband der Gemeinden und Provinzen, hatte die 8.132 Kommunen des Landes dazu aufgerufen, am 2. September, dem Regionalfeiertag Ceutas, vor den Rathäusern Solidarität mit der Exklave zu zeigen. Ceutas Regierungspräsident Juan Vivas begrüßte den Aufruf: „Für uns ist das eine Ermutigung, weil es uns zeigt, dass wir nicht allein sind.“ Ceuta werde sich gemeinsam mit dem Rest Spaniens wieder aufrichten, erklärte Vivas.
Am 30. und 31. Juli hatten Zehntausende Menschen die Grenze aus Marokko überschritten. In einem Dekret der spanischen Regierung vom 25. August spricht diese von einer „irregulären Einreise“.
Das Ausmaß der Migrationsbewegung zeigt ein Vergleich mit der Einwohnerzahl: Ceuta hat etwas mehr als 80.000 Einwohner, während Ende Juli innerhalb weniger Tage Zehntausende Menschen aus Marokko in die Stadt gelangten. Die vorhandenen Unterkünfte reichten dafür bei Weitem nicht aus. Das reguläre Aufnahmezentrum CETI verfügte Ende Juli lediglich über 500 bis 600 Plätze. Bis Anfang September stellte die spanische Regierung deshalb mehr als 3.400 zusätzliche Unterbringungsplätze bereit.

Aus der Grenzkrise wird eine politische Krise

Die Auseinandersetzung hat sich seit Ende Juli verschoben. Zunächst standen Grenzkontrolle, Unterbringung und Rückkehr der Eingereisten im Mittelpunkt. Inzwischen geht es zunehmend um die politische Verantwortung der Zentralregierung. Dabei muss zwischen dem offiziellen Anlass der Kundgebungen und der Mobilisierung durch die Opposition unterschieden werden. Die FEMP bezeichnete die Veranstaltungen als Solidaritätsbekundungen für Ceuta. Oppositionsparteien nutzten die Proteste zugleich, um die Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez anzugreifen.
PP-Chef Alberto Núñez Feijóo warf der Regierung vor, sie habe Warnungen vor den Ereignissen Ende Juli gekannt und nicht angemessen reagiert. Er verlangte zudem, die marokkanische Botschafterin einzubestellen und den spanischen Botschafter in Rabat zu Konsultationen zurückzurufen. Die PP dokumentierte Feijóos Forderungen auf ihrer Internetseite. PP-Generalsekretär Miguel Tellado forderte außerdem den Rücktritt von Innenminister Fernando Grande-Marlaska und vorgezogene Neuwahlen.
Noch weiter geht Vox. Die Partei fordert die unmittelbare Rückführung der irregulär nach Ceuta Eingereisten und spricht von einer „Invasion“. In einem Schreiben an die EU-Spitze bezeichnete die Partei das Vorgehen Marokkos als „hybriden Krieg“ und verlangte unter anderem die Aussetzung von Abkommen, Finanzmitteln und Visa.
Die Regierung verweist auf die seit Ende Juli ergriffenen Maßnahmen. Die spanische Regierung erklärte die Vorgänge in Ceuta im oben genannten Dekret zu einer „Situation von Interesse für die nationale Sicherheit“. Das Dekret begründet dies mit dem vorübergehenden Aufenthalt einer hohen Zahl irregulär eingereister Migranten und den daraus entstandenen Belastungen für Aufnahme, Versorgung und öffentliche Sicherheit. Die Sonderlage gilt zunächst bis Ende 2026.
Sánchez wies am 3. September in einer Anhörung vor dem Parlament zugleich den Vorwurf zurück, seine Regierung habe eine Massenankunft dieser Größenordnung vorhergesehen und nicht gehandelt. Der Ministerpräsident bezeichnete die Ursachen als komplex und „multikausal“ und kündigte die Veröffentlichung entsprechender Berichte an.

Madrid mobilisiert 309 Millionen Euro

Die Folgen reichen inzwischen in die Wirtschafts- und Finanzpolitik. Der Ministerrat beschloss am 1. September ein Maßnahmenpaket, mit dem im verbleibenden Jahr insgesamt 309 Millionen Euro mobilisiert werden sollen. Nach Angaben der Regierung entspricht dies rund 16 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung Ceutas.
Davon sind 21 Millionen Euro für öffentliche Dienstleistungen, 90 Millionen für Sicherheit und 118 Millionen für Aufnahme und humanitäre Versorgung vorgesehen. Weitere 80 Millionen Euro sollen die wirtschaftliche Aktivität stützen. Die spanische Regierung verweist dabei insbesondere auf Belastungen für Handel, Tourismus, Gastronomie, Unternehmen und Selbstständige.
Ein Teil der Wirtschaftshilfen soll direkt ausgezahlt werden. Selbstständige sollen 5.000 Euro erhalten, Unternehmen je nach Umsatz zwischen 10.000 und 150.000 Euro. Hinzu kommen eine staatlich abgesicherte Kreditlinie von 50 Millionen Euro sowie Maßnahmen zur Stützung von Handel und Tourismus. Damit lässt sich ein Teil der Kosten der Krise bereits beziffern. Zusätzliche Polizeikräfte, Unterkünfte, Verwaltungsverfahren und soziale Betreuung belasten den Staatshaushalt, während Madrid gleichzeitig versucht, einen länger anhaltenden Einbruch der lokalen Wirtschaft zu verhindern.

Ceuta als Test für den neuen EU-Migrationspakt

Für Deutschland liegt die Bedeutung der Krise vor allem in ihrer europäischen Dimension. Die Ereignisse fallen in die ersten Monate nach Beginn der Anwendung des neuen europäischen Asyl- und Migrationssystems.
Seit dem 12. Juni 2026 gelten die Regeln des EU-Migrations- und Asylpakts. Das aus zehn Rechtsakten bestehende Paket sieht gemeinsame Verfahren zur Registrierung irregulär eingereister Personen, Identitäts- und Sicherheitsprüfungen sowie schnellere Asyl- und Rückkehrverfahren vor. Hinzu kommt ein Solidaritätsmechanismus für Staaten unter besonderem Migrationsdruck.
Ceuta ist dabei ein Sonderfall. Die Stadt gehört zu Spanien und damit zur Europäischen Union, unterliegt jedoch aufgrund ihrer geografischen Lage besonderen Grenzregelungen. Dennoch blieb die Krise nicht auf die Exklave beschränkt. Italien führte nach Angaben der Europäischen Kommission zum 1. August Kontrollen an seinen Luft- und Seegrenzen zu Spanien ein. Rom begründete dies ausdrücklich mit den Ereignissen in Ceuta, den großflächigen irregulären Einreisen und dem Risiko sogenannter Sekundärbewegungen innerhalb des Schengen-Raums. Seit dem 1. September gilt eine Verlängerung bis zum 16. September. Spanien kontrolliert seinerseits seit dem 8. August Luft- und Seegrenzen zu Italien.
Hinzu kommt die Rolle Marokkos. Der Warenhandel zwischen der Europäischen Union und Marokko erreichte nach Angaben der Europäischen Kommission 2025 ein Volumen von 62,2 Milliarden Euro. Die EU ist der wichtigste Handelspartner des Landes und zugleich dessen größter ausländischer Investor.
Für die europäische Industrie ist insbesondere die Einbindung Marokkos in regionale Lieferketten relevant. Maschinen und Transportausrüstung stellten 2025 mit 12,9 Milliarden Euro mehr als die Hälfte der EU-Warenimporte aus Marokko. Das Land ist unter anderem Produktionsstandort für die Automobil- und Zulieferindustrie.

Rückführung trifft auf individuelle Verfahren

Die Forderung nach einer schnellen Rückführung der irregulär Eingereisten stößt auf europäische Verfahrensregeln. Wer internationalen Schutz beantragt, muss grundsätzlich ein entsprechendes Verfahren erhalten. Eine irreguläre Einreise allein erlaubt keine pauschale Rückführung. Der neue Migrationspakt soll diese Verfahren zugleich beschleunigen. Nach Angaben der Europäischen Kommission werden irregulär Eingereiste an der Außengrenze registriert und Identitäts-, Sicherheits-, Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfungen unterzogen. Für bestimmte Gruppen gelten anschließend verpflichtende Grenzverfahren.
Gerade hohe Zugangszahlen stellen dieses System vor eine praktische Belastungsprobe. Verfahren können nur dann schnell abgeschlossen werden, wenn ausreichend Personal, Unterkünfte und Verwaltungskapazitäten vorhanden sind. In Ceuta waren diese normalen Kapazitäten nach Einschätzung der spanischen Regierung Ende Juli überschritten.
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Dublin-Regeln: Deutschland will Asylsuchende nach Italien zurückführen


In Kürze:

  • Deutschland will mit dem neuen EU-Asylsystem Dublin-Rückführungen nach Italien und Griechenland wieder aufnehmen.
  • Italien verweist auf Vereinbarungen zu Altfällen und lehnt eine bedingungslose Rücknahme ab.
  • Rom fordert zudem, die von europäischen NGO-Schiffen nach Italien gebrachten Migranten einzubeziehen.
  • Die EU-Kommission kritisiert Italien wegen bislang abgelehnter Überstellungen.

 
Zwischen Deutschland und Italien gibt es erneut Unstimmigkeiten wegen der Rückführung von Asylsuchenden nach dem Dublin-System. Auch mit Griechenland könnte es Konflikte geben. Anlass dafür ist die deutsche Forderung an beide Länder, nach dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) Dublin-Rückführungen zu akzeptieren.
Italien will dies nicht bedingungslos akzeptieren – Griechenland hat sich bislang noch nicht zu den jüngsten Forderungen aus Berlin geäußert. Das GEAS ist am 12. Juni 2026 anwendbar geworden und hat das bisherige Dublin-System durch die neue Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement ersetzt.

Deutschland sieht Italien grundsätzlich für Dublin-Fälle in der Pflicht

Wie die Zeitung „Il Sole 24 Ore“ berichtet, will die deutsche Regierung Asylsuchende nach Italien zurücküberstellen, die von dort aus nach Deutschland weitergereist sind. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf die Dublin-Regeln. Demnach ist grundsätzlich jener Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, in dem die erste Einreise erfolgt ist.
Deutschland betrachtet Rückführungen in die Erstaufnahmestaaten als Voraussetzung für das Funktionieren des gesamten Systems. Ein Sprecher des deutschen Bundesinnenministeriums verwies auf die Verbindlichkeit des GEAS. In Berlin erwarte man daher, „dass ab diesem Datum erneut Überstellungen nach Italien und Griechenland erfolgen“.
Italien hingegen will keine Altfälle zurücknehmen. Aus Rom heißt es, für einen Teil der Fälle gebe es bereits Vereinbarungen über einen „Schlussstrich“ bei der Frage der Zuständigkeit. Darüber hinaus erklärte die Regierung von Giorgia Meloni, dass Deutschland selbst zur Belastung Italiens als Erstaufnahmeland beitrage. Schließlich unternehme die Bundesregierung nichts, um die Schiffe der „Seenotretter“-NGOs zu stoppen, die Asylsuchende nach Italien bringen.

Vereinbarung zum „Schlussstrich“ bei Altfällen

Die „Schlussstrich“-Vereinbarung für Fälle aus der Zeit vor dem 12. Juni 2026 sei mit Deutschland und anderen wichtigen EU-Staaten getroffen worden, heißt es aus Rom. Für Fälle, die vor diesem Datum aktenkundig geworden seien, sei Italien demnach nicht mehr zur Rücknahme verpflichtet.
Außerdem beruft sich Rom darauf, dass es bei Schutzsuchenden, die nach dem 12. Juni nach Italien gelangt seien, noch zu früh für eine Bestandsaufnahme sei. So lasse sich derzeit noch nicht feststellen, wie viele von ihnen tatsächlich später in andere EU-Länder weitergereist seien. Zwischen dem 12. Juni und dem 7. Juli hat die deutsche Bundesregierung der EU-Kommission zufolge zwölf Übernahmeersuchen an Italien gerichtet. Die italienischen Behörden hätten alle abgelehnt.
Am Mittwoch, 19. August, wollte Deutschland demnach die etwa 22-jährige Somalierin Abdirisaq Warsame nach Italien überstellen. Sie war im März über Italien nach Deutschland gelangt und hatte dort Asyl beantragt. In Berlin steht man auf dem Standpunkt, dass aufgrund der Dublin-Regeln Italien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei.

Streit um NGO-Seenotrettung und Ersteinreise

Bereits seit 2022 hatte Italien jedoch Dublin-Überstellungen weitgehend verweigert. Im Dezember 2025 hatten die zuständigen Minister in Berlin und Rom eine Vereinbarung über die Erledigung von Altfällen unterzeichnet.
Demgegenüber betonte ein Sprecher des deutschen Bundesinnenministeriums gegenüber „La Repubblica“, Deutschland fordere für alle Asylsuchenden seit Jahresbeginn konsequent die Anwendung der europäischen Regeln. Insbesondere hätten auch Italien und Griechenland im Vorjahr bilateralen Vereinbarungen zugestimmt, die Dublin-Verfahren ab Inkrafttreten des neuen EU-Systems wieder anzuwenden.
Dies bedeute, dass Deutschland alle Asylsuchenden, die erstmals in Italien EU-Territorium betreten hätten, auch dorthin zurücküberstellen wolle. In Rom betrachtet man Deutschland hingegen in vielen Fällen als Flaggenstaat der Seenotretter-NGO-Schiffe und damit als Ersteinreisestaat. Im Rahmen eines „Kompensationsmechanismus“ solle – so heißt es aus Rom – berücksichtigt werden, dass die Migranten erst durch diese Schiffe nach Italien gelangt seien.

NGOs weisen Darstellung der Regierung in Rom zurück

Die EU-Kommission hatte am 15. Juli kritisiert, dass Italien weiterhin Überstellungen aus anderen EU-Staaten nicht in ausreichendem Maße ermögliche. Auch könne ein aufnehmender Staat eine Überstellung nicht einfach ablehnen, hieß es aus Brüssel, sondern müsse gegebenenfalls einen Alternativtermin anbieten.
Wie viele Personen tatsächlich betroffen wären, ist noch unklar. Dies hängt von zahlreichen weiteren Faktoren sowie den jeweiligen Einzelfällen ab. Die NGOs weisen die Vorwürfe aus Rom zurück. Gegenüber der Nachrichtenagentur „Ansa“ heißt es von „SOS Humanity“, dass in den vergangenen Jahren im Durchschnitt weniger als zehn Prozent der in Italien angekommenen Menschen von Such- und Rettungs-NGOs gerettet worden seien.
Zudem sei die private Seenotrettung erst notwendig geworden, nachdem Italien seine eigene Rettungsoperation „Mare Nostrum“ eingestellt habe. Seenotrettung sei eine völkerrechtliche Verpflichtung und keine politische Gefälligkeit. Daher könne die Tätigkeit der entsprechenden NGOs auch nicht als Grundlage für eine Gegenrechnung gegenüber Deutschland herangezogen werden.