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Europäische Ariane-6-Rakete mit 36 Satelliten ins All gestartet

Die europäische Trägerrakete Ariane 6 ist mit einer Rekordzahl von 36 Satelliten an Bord ins All gestartet.
Die Rakete hob am Mittwoch, 17. Juni, vom Weltraumbahnhof Kourou in Französisch-Guyana ab. Es war nach Angaben der Betreiberfirma der erste Start mit vier verbesserten Triebwerken vom Typ P160C, die eine Ladung von 22 Tonnen ermöglichen, und der dritte von insgesamt 18 Ariane-Flügen für den US-Konzern Amazon.
Die 36 Satelliten sollen den Angaben zufolge in einer niedrigen Erdumlaufbahn das Satelliten-Netzwerk Amazon Leo verstärken. Leo steht dabei für niedrige Erdumlaufbahn (low earth orbit). Ende April hatte die Ariane 6 bereits 32 Satelliten für Amazon in die Umlaufbahn gebracht.
Die Ariane 6 hatte im Juli 2024 ihren Erstflug absolviert. Europa will mit der neuen Schwerlast-Rakete in der Raumfahrt unabhängiger von den USA und Russland werden. Seit dem letzten Start der Ariane 5 im Juni 2023 hatte Europa mehr als anderthalb Jahre keinen eigenen Zugang zum Weltall.

Gut ein Dutzend Länder am Bau beteiligt

Am Bau der Ariane 6 waren gut ein Dutzend Länder beteiligt. Die Oberstufe wurde in Bremen montiert, die Tanks der Oberstufe und Teile des Triebwerks kommen aus Augsburg beziehungsweise Ottobrunn.
Im baden-württembergischen Lampoldshausen wurde das Vinci-Triebwerk getestet. Nach Frankreich ist Deutschland unter den Esa-Ländern der wichtigste Geldgeber und hat etwa 20 Prozent der Kosten von rund vier Milliarden Euro geschultert. (afp/dpa/red)
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Sammelklage gegen Amazon mit 220.000 Klägern wird in München verhandelt

Am Oberlandesgericht München wird am Dienstag, 19. Mai, eine Sammelklage gegen den US-Konzern Amazon verhandelt, der sich mehr als 220.000 Verbraucher angeschlossen haben.
Hintergrund ist die Einführung von Werbung auf dem Amazon-Streamingangebot Prime Video: Abonnierte Kunden mussten Werbung akzeptieren oder eine werbefreie Variante für 2,99 Euro extra im Monat zubuchen.
„Im Kern geht es darum, ob der Online-Riese laufende Verträge nachträglich verschlechtern und Kund*innen vor die Wahl stellen darf: Werbung akzeptieren oder mehr bezahlen“, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen.
In unterer Instanz hatte das Landgericht München im vergangenen Jahr im Sinne der Verbraucherschützer entschieden. Nun wollen sie Schadenersatz für betroffene Verbraucher erzwingen. Eine Entscheidung wird am Dienstag noch nicht erwartet. (afp/red)