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Digitalministerium: Digitale Brieftasche „d-you“ startet am 2. Januar

Führerschein, Personalausweis und Krankenkassenkarte in einer App – am 2. Januar will das Digitalministerium dafür das staatliche Angebot „d-you“ freischalten. Minister Karsten Wildberger (CDU) stellte am Mittwoch den Namen, das Logo und die ersten Partner für die Umsetzung der digitalen Brieftasche vor.
Perspektivisch sollen auf der Plattform auch viele weitere Dokumente gespeichert werden können. Dazu gehören etwa Uni-Zeugnisse und Gehaltsabrechnungen sowie Mitarbeiterausweise oder Kundenkarten.

„Echten Mehrwert“ schaffen

„Mit d-you entwickeln wir eine digitale Anwendung, die echten Mehrwert bietet, den Menschen in den Mittelpunkt stellt und Vertrauen schafft“, erklärte Wildberger. „Um d-you herum entsteht ein Ökosystem, das neue Anwendungen, innovativere Geschäftsmodelle und effizientere Verwaltungsleistungen ermöglicht.“

Digitale Brieftasche „d-you“: Ab Januar sollen Führerschein, Personalausweis und Krankenkassenkarte per App verfügbar sein. (Symbolbild)

Foto: Miguel Medina / AFP

Umsetzung einer EU-Verordnung

Mit der d-you-App setzt das Digitalministerium eine EU-Verordnung um. Sie sieht vor, dass die 27 Mitgliedstaaten bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit einer digitalen Brieftasche – der EUDI-Wallet – schaffen. EUDI steht für European Digital Identity.
In Wildbergers Vorstellung soll dieses Angebot deutlich ausgeweitet werden und neben Behörden auch Unternehmen offen stehen.
Mit der App sollen sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden und Unternehmen identifizieren können. Unternehmen könnten die Plattform nutzen, um etwa Mitarbeiterausweise, Versicherungszertifikate oder Kundenkarten auszustellen.

40 Partner zum Start

Die erste Liste von 40 Partnerunternehmen und -organisationen, die laut Digitalministerium am 2. Januar mit eigenen Anwendungen der App starten wollen, ist breit gefasst:
Neben Behörden wie der Bundesagentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung finden sich darauf Unternehmen wie die Post, Vodafone oder Rossmann, mehrere Universitäten, Landkreise und Stadtverwaltungen oder der Hamburger Verkehrsverbund. (afp/red)
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27. August: CIA-Director warnt Moskau | Reallöhne gestiegen | Deutschlands Schulden steigen

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CIA-Director warnt Moskau

Der CIA-Chef John Ratcliffe soll Russland bei seinem Moskau-Besuch vor einem möglichen Angriff auf NATO-Staaten gewarnt haben. Das geht aus US-Medienberichten hervor. Die russische Regierung weist die Berichte nun zurück. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow nennt die Berichte „alarmistisch“. Das Weiße Haus reagierte zunächst nicht auf die Behauptungen.

Reallöhne gestiegen

Die Löhne in Deutschland steigen weiterhin schneller als die Verbraucherpreise. 1,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor hatten die Arbeitnehmer im zweiten Quartal 2026 zur Verfügung, wie das Statistische Bundesamt errechnet hat. Im ersten Quartal waren die Reallöhne um 1,8 Prozent gestiegen. Den letzten Reallohnverlust registrierten die Wiesbadener Statistiker im ersten Vierteljahr 2023.

Deutschlands Schulden steigen

Deutschlands Staatsdefizit ist im ersten Halbjahr 2026 auf 71,3 Milliarden Euro gestiegen. Dennoch bewerten die großen Ratingagenturen Deutschlands Kreditwürdigkeit weiterhin mit der Bestnote und stabilem Ausblick. Zum Risiko könnte die höhere Verschuldung werden, wenn die Wirtschaft weiterhin schwach wächst.

Digitaler Führerschein

Ende 2026 startet der digitale Führerschein, der auch per Smartphone genutzt werden kann. Bis spätestens Ende 2030 soll in der gesamten EU ein allgemein anerkannter digitaler Führerschein per European Digital Identity Wallet nutzbar werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßt das Vorgehen zwar, weist aber darauf hin, dass ein digitale Führerschein bislang nicht beschlagnahmt werden kann.

EU-Haushalt

Bundeskanzler Friedrich Merz und fünf weitere EU-Regierungschefs verlangen Kürzungen am nächsten Bundeshaushalt. Der aktuelle Entwurf solle um mehrere hundert Milliarden Euro gekürzt werden. Die derzeit vorgesehenen Ausgaben seien „schlicht unbezahlbar“. Der EU-Haushalt solle lediglich moderat wachsen und stärker auf Sicherheit, Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Migration und Souveränität ausgerichtet werden.
 
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Der digitale Führerschein startet Ende 2026: Was Autofahrer jetzt wissen müssen


In Kürze:

  • Zweiter Anlauf bei der Einführung des digitalen Führerscheins.
  • Nicht alle Handys erfüllen die technischen Voraussetzungen.
  • Die Polizeigewerkschaft sieht derzeit noch rechtliche Probleme.
  • 2021 scheiterte das Vorhaben an Sicherheitslücken.

Der digitale Führerschein soll bis Ende dieses Jahres in Deutschland eingeführt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die technische Umsetzung hat die Bundesregierung dafür bereits geschaffen. Das entsprechende Gesetz ist am 1. Juli in Kraft getreten, der Beschluss dazu fiel im Monat zuvor. Der digitale „Lappen“ soll auf dem Smartphone gespeichert sein. Die Nutzung ist freiwillig, der bisherige Führerschein bleibt weiter gültig. Es ist der zweite Anlauf der Einführung. Ein Erster endete 2021 bereits kurz nach dem Start.

Bis Ende 2030 digitale Führerscheine in der gesamten EU

Beim Fahrzeugschein ist die Digitalisierung bereits weiter fortgeschritten. Die rechtliche Grundlage dafür besteht bereits seit eineinhalb Jahren, die entsprechende Verordnung trat am 13. Februar 2025 in Kraft. Seit vergangenem November können Halter den Schein mithilfe der i-Kfz-App auf das Handy laden. Seit März dieses Jahres steht diese Möglichkeit auch Unternehmen zur Verfügung.
Bis spätestens Ende 2030 soll es in der gesamten EU einen gemeinsamen und allgemein anerkannten digitalen Führerschein geben. Er soll mit der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) genutzt werden können. Beim digitalen Fahrzeugschein gibt es auf EU-Ebene noch keine endgültige Regelung, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Beide Dokumente sollen künftig über die i-Kfz-App verfügbar sein. Doch ist die Nutzung der App auf bestimmte Betriebssysteme beschränkt, erläutert das Kraftfahrbundesamt. So funktioniert sie nur bei iOS ab Version 17 (Apple-Geräte wie iPhone) und Android ab Version 12.
Bei Motorola-Smartphones hängt die Kompatibilität vom jeweiligen Modell ab: Fehlt eine bestimmte Verschlüsselungstechnik auf dem Chip, lässt sich die App dort nicht verwenden. Unterstützt werden derzeit die Modelle Motorola Edge 50 Neo, Edge 50 Ultra und Razr 50 Ultra.
Auf Geräten des chinesischen Herstellers Huawei läuft die App nicht. Das liegt laut ADAC daran, dass diese keine Google-Dienste wie die Google Mobile Services (GMS) mehr nutzen. Der Grund: Wegen US-Sanktionen und Handelsverboten dürfen US-Unternehmen wie Google keine neuen Geschäftsverträge mehr mit Huawei eingehen.

Polizeigewerkschaft sieht Probleme

Wer die App nutzen will, benötigt einen elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Damit lässt sich die eigene Identität in der App bestätigen und der digitale Fahrzeugschein abrufen. Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, so das Kraftfahrtbundesamt (KBA). So können Halter bei der Zulassungsbehörde einen QR-Code bekommen. Wer ihn mit der i-Kfz-App scannt, kann den digitalen Fahrzeugschein auch direkt auf dem Handy hinterlegen.
Laut ADAC rät das KBA dazu, die analogen Dokumente bis auf Weiteres dabei zu haben. Es begründet das damit, dass die noch nicht alle Polizeibehörden über die Rechtsänderung informiert seien. Wer im Ausland unterwegs sei, der müsse den alten Fahrzeugschein in Papierform auf jeden Fall bei sich tragen.
In einer Stellungnahme begrüßt die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) grundsätzlich die Einführung des digitalen Führerscheins. Sie weist aber darauf hin, dass nach den europäischen Vorgaben weiterhin das sogenannte „Ein-Führerschein-Prinzip“ gelten solle. Gleichzeitig würden physischer und digitaler Führerschein nicht prinzipiell unterschiedlich behandelt. Die Gewerkschaft sieht ein Problem für polizeiliche Maßnahmen. Einen physischen Führerschein könne sie beschlagnahmen, bei der digitalen Ausführung sei das nach der derzeitigen Rechtslage nicht ohne Weiteres möglich.
Die Gewerkschaft schlägt daher vor, der Polizei einen eingeschränkten Schreibzugriff auf das Fahreignungsregister (FaER) und das EU-Führerscheinnetz RESPER zu ermöglichen. So könne die Beschlagnahmung oder eine Sicherstellung umgehend dokumentiert werden, bis ein Gericht über einen finalen Führerscheinentzug entscheidet.
Außerdem solle eine technische Schnittstelle dafür sorgen, dass der digitale Führerschein unmittelbar nach einem Eintrag ins FaER gesperrt wird. Eine weitere Nutzung werde so unterbunden, bis über eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis entschieden sei. Die Gewerkschaft spricht sich auch dafür aus, dass es in der Zukunft nur noch den digitalen Führerschein geben solle. Beide Möglichkeiten führten zu einem größeren Aufwand bei Beschlagnahmungen der Sicherstellungen.

Kein wochenlanges Warten mehr

Der TÜV-Verband sieht in der Einführung des digitalen Führerscheins Vorteile. So könne dieser innerhalb weniger Minuten freigeschaltet werden. Fahrschüler müssten dann nicht mehr Tage oder Wochen auf den Kartenführerschein warten. Der Verband fordert zudem, dass Behörden, Fahrschulen und Prüfstellen ihre digitalen Systeme möglichst schnell aufeinander abstimmen.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), sieht hauptsächlich dann Risiken, wenn auch andere Apps auf die Daten zugreifen können. Doch gegenüber der „Tagesschau“ sagte BfDI-Sprecher Philipp Wilhelmstrop, dass technische Maßnahmen getroffen worden seien, die die Gefahren reduzierten.
Wichtig sei zudem, dass die Nutzung des digitalen Führerscheins nicht zur Erstellung von Profilen verwendet werden könnten. So sollte die Führerscheinstelle beispielsweise nicht erfahren, wann jemand den Führerschein bei einer Polizeikontrolle oder einer Autovermietung vorzeigt. Auch die Nutzer selbst könnten dazu beitragen, ihre Daten zu schützen, sagt er. Handys böten dazu Möglichkeiten.

Erster Einführungsversuch scheiterte nach einer Woche

Ende September 2021 war die zum digitalen Führerschein dazugehörige Smartphone-App „ID Wallet“ nur eine Woche nach dem Start wieder aus den App-Stores genommen. Zuvor hatten Experten auf Sicherheitslücken in der App aufmerksam gemacht.
Der damalige, von der Bundesregierung beauftragte Dienstleister, die Digital Enabling GmbH erklärte seinerzeit, der Start der Anwendung habe viel Aufmerksamkeit bei Nutzern ausgelöst, die sich intensiv mit Fragen rund um Sicherheit und Vertrauen beschäftigten. Um das System auf eine höhere Auslastung vorzubereiten und zugleich den Hinweisen auf mögliche Sicherheitsprobleme nachzugehen, sollten in den darauffolgenden Wochen umfangreiche weitere Tests durchgeführt werden. Für diesen Zeitraum werde die App aus den Stores entfernt.
Innerhalb der damaligen schwarz-roten Bundesregierung hatte sich insbesondere die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär (CSU), für die Digitalisierung amtlicher Dokumente und darauf aufbauender Anwendungen wie der „ID Wallet“ eingesetzt.
Bereits nach der Vorstellung des Projekts kam es zunächst zu technischen Problemen. Die Server waren überlastet. Zusätzlich äußerten Sicherheitsexperten aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs (CCC) Kritik an der Anwendung und wiesen auf mögliche Sicherheitsprobleme hin. Man habe „Grund zur Annahme“, dass die Infrastruktur hinter der App und die zugrundeliegende Blockchain-Technik angreifbar sein könnte, schrieb CCC-Mitglied Fabian Lüpke auf X, damals noch Twitter.
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Berufskraftfahrer-Prüfung künftig in mehreren Sprachen möglich

Angehende Lkw- und Busfahrer sollen die Prüfung zur sogenannten beschleunigten Grundqualifikation künftig auch in acht Fremdsprachen ablegen können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, 27. Mai, eine Änderungsverordnung, mit der Zugangshürden für Berufskraftfahrer abgebaut werden sollen.
Sie sieht unter anderem vor, dass die Prüfung für Berufskraftfahrer auch in Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch abgelegt werden kann.
Zudem sollen künftig in der EU umgetauschte Führerscheine aus Drittstaaten auch in Deutschland anerkannt werden können.
Die Ukraine und Montenegro sollen überdies in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen werden, „so dass Führerscheine aus diesen Ländern künftig prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können“, erklärte das Bundesverkehrsministerium. Noch in diesem Jahr soll die Änderungsverordnung in Kraft treten.
So würden „Fahrerinnen und Fahrer schneller in den Job“ gebracht, erklärte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU), wies aber zugleich auf die Arbeitsbedingungen hin: „Unsere Maßnahmen können langfristig nur greifen, wenn die Branche selbst aktiv wird und den Job für Bus- und Lkw-Fahrer attraktiver macht.“ (afp/red)
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Führerscheinreform: Theoriestunden online und Fahrstunden mit den Eltern

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) will den Erwerb eines Führerscheins bezahlbarer machen. Am Mittwoch soll das entsprechende Gesetz im Bundeskabinett verabschiedet werden.
Zuvor präsentierte Grundzüge der Reform reichen von Online-Theoriestunden bis zu Fahrstunden mit Familienangehörigen. Ein Überblick:

Fahren üben mit Familienangehörigen

Was in Österreich schon möglich ist, soll es auch in Deutschland geben: die sogenannte Laienausbildung. Übungsfahrten können dann in Begleitung „einer nahestehenden Person“ stattfinden, also etwa Eltern oder Großeltern. Voraussetzung: die bestandene Theorieprüfung und sechs praktische Fahrstunden.
Die Begleitpersonen müssen mindestens seit sieben Jahren einen Führerschein haben, das Auto muss gekennzeichnet sein. In Österreich ist es eine blaue Tafel mit weißem L.
Diese Neuerung „wollen wir nicht direkt in den Regelbetrieb überführen“, sagte Schnieder jedoch im Februar. Zunächst sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, diese Neuerung fünf Jahre lang auszuprobieren.

Theoretische Fahrausbildung

Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll abgeschafft werden. Fahrschüler sollen sich das erforderliche Wissen ausschließlich online aneignen können, etwa über eine App oder eine Lernplattform.
Sie können sich dann vorbereiten, wo immer sie wollen und sich dann – ohne Bestätigung einer Fahrschule – zur theoretischen Prüfung anmelden. Fahrschulen müssen keine Schulungsräume mehr bereithalten, auch werden detaillierte Vorschriften für Lehr- und Lernmittel abgeschafft. Das kann ihre Kosten senken.
Die Prüfungsfragen – derzeit 1.169 – sollen um knapp ein Drittel auf rund 840 reduziert werden. Das Bewertungssystem wird vereinfacht: Jede Frage erhält nur noch einen Punkt, sicherheitsrelevante Fragen müssen richtig beantwortet werden.

Praktische Fahrausbildung

Die verpflichtenden Sonderfahrten sollen von bisher zwölf auf drei reduziert werden – je eine Nacht-, Autobahn- und Überlandfahrt. Wer auch einen Schaltwagen fahren will, muss statt bislang zehn nur noch sieben Fahrstunden in einem Auto mit Gangschaltung absolvieren.
Die Fahrprüfung soll 40 Minuten dauern, die Fahrtzeit dabei 25 Minuten. Derzeit dauert eine Prüfung 55 Minuten mit einer Fahrtzeit von 30 Minuten. Zweck der Verkürzung auch: mehr Prüfungen pro Tag und damit verkürzte Wartezeiten auf die Prüfung.
Zudem sollen die Regeln für die Qualifikation der Prüfer in Theorie und Praxis verändert werden: Die theoretische Prüfung soll künftig nicht mehr nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überwacht werden müssen. Um als Fahrerlaubnisprüfer anerkannt zu werden, soll zudem künftig kein Ingenieursstudium mehr nötig sein.

Mehr Transparenz bei Preisen und bestandenen Fahrprüfungen

Bisher müssen die Fahrschulen ihre Preise nur vor Ort aushängen. Stattdessen sollen sie die Preise den Eckpunkten zufolge nun an eine zentrale Datenbank melden – von dort können Vergleichsportale sie abrufen und aufbereiten, so dass Verbraucher die Preise vergleichen können.
Ähnliches soll für die Bestehensquoten gelten: Die Technischen Prüfstellen sollen Angaben zum Erfolg der praktischen Prüfungen melden müssen. (afp/red)