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Vergesellschaftung in Berlin: Drei Studien, unterschiedliche Ergebnisse und Milliardenrisiken


In Kürze:

  • Die mögliche rot-grün-rote Koalition in Berlin plant die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände. Die Entschädigung soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden.
  • Drei Wirtschaftsstudien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Umstritten sind die Finanzierung und mögliche Folgen für Banken, Investoren und den Wohnungsbau.
  • 2027 soll ein Finanzierungskonzept vorliegen. Ob die Vergesellschaftung die Mieter entlastet und welche Kosten dem Land entstehen, ist bislang offen.

Berlin könnte zum ersten Bundesland werden, das große private Wohnungsbestände auf Grundlage des Grundgesetzes vergesellschaftet. Linke, Grüne und SPD, die voraussichtlich Anfang November Koalitionsgespräche aufnehmen werden, haben sich in ihrem Sondierungspapier vom Samstag, 17. Oktober, auf entsprechende Pläne für eine mögliche rot-grün-rote Regierung verständigt. 

Die Parteien einigten sich zudem auf einen Neubau von 100.000 Wohnungen und einen Mietendeckel für landeseigene Immobilien.

Die Vergesellschaftung könnte wirtschaftliche Folgen über die Hauptstadt hinaus haben. Neben den Wohnungskonzernen und Mietern wären möglicherweise auch Banken, Versicherungen und andere Investoren betroffen.
Die Entschädigung soll laut Sondierungspapier auf insgesamt 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Unsicher ist jedoch, wie hoch die Kosten der Entschädigung tatsächlich für das Land Berlin ausfallen werden.
Zugleich steht Berlin vor der Aufgabe, seinen angespannten Haushalt zu sanieren.
Wie sich eine Vergesellschaftung wirtschaftlich auswirken würde, ist umstritten. Untersuchungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC und des Kiel Instituts für Weltwirtschaft weisen auf erhebliche Risiken hin. Eine Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung hält die Übernahme großer Wohnungsbestände dagegen unter bestimmten Voraussetzungen für finanzierbar.

Welche Wohnungen betroffen wären

Rechtliche Grundlage ist Artikel 15 des Grundgesetzes. Er erlaubt, Grund und Boden durch ein Gesetz in Gemeineigentum zu überführen. Die deutsche Verfassung verlangt dabei eine Regelung über „Art und Ausmaß der Entschädigung“. Eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände auf dieser Grundlage hat es in Deutschland bislang nicht gegeben.
Den politischen Ausgangspunkt bildet der Berliner Volksentscheid von 2021. Damals stimmten 57,6 Prozent der Abstimmenden – insgesamt 1.035.950 Menschen – dafür, große private Wohnungsbestände in Gemeineigentum zu überführen.
Die Abstimmung führte allerdings nicht unmittelbar zu einer Eigentumsübertragung.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ will, dass Bestände von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen vergesellschaftet werden.
Linke, Grüne und SPD haben sich nun auf eine höhere Schwelle verständigt. Im Sondierungspapier heißt es: „Die Anwendung gilt bei privaten Unternehmen ab 10.000 Wohnungen.“ Zusätzlich dürfen die Unternehmen jeweils 10.000 Wohnungen behalten. Genossenschaften, gemeinwohlorientierte Anbieter sowie Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder künftig entstehen, bleiben ausgenommen.
Die Initiative begrüßt die grundsätzliche Einigung, kritisiert jedoch die Einschränkungen. „Das war längst überfällig“, erklärte Sprecherin Bana Mahmood zur geplanten Vergesellschaftung. Nach Berechnungen der Initiative würden rund 70.000 Wohnungen weniger erfasst als ursprünglich vorgesehen. Das widerspreche dem Ergebnis des Volksentscheids, so Mahmood.
Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen lehnt das Vorhaben dagegen ab. Verbandssprecher David Eberhard erklärte gegenüber dem rbb, der Wohnungsmangel lasse sich nur durch Neubau beheben. Auch die Entschädigungsobergrenze hält er für unrealistisch. Nach seinen Angaben könnten rund 160.000 Wohnungen betroffen sein.

Wie viel sind die Wohnungen wert?

Bei 160.000 Wohnungen entsprächen 16 Milliarden Euro rechnerisch durchschnittlich 100.000 Euro je Wohnung. Ob die vorgesehene Summe ausreicht, hängt jedoch vom Wert der betroffenen Immobilien ab. Dabei spielen unter anderem Lage, Gebäudezustand und Mieteinnahmen eine Rolle.
Das Kiel Institut errechnete für ihr im September erschienenes Gutachten für den Berliner Bestände, die von dem Gesetzentwurf der Initiative betroffen wären, einen Verkehrswert von rund 40,2 Milliarden Euro. Bei einer angenommenen Entschädigung von 50 Prozent des Verkehrswerts ergäben sich etwa 20,1 Milliarden Euro. Diese Modellrechnung bezieht sich allerdings auf einen anderen Wohnungsbestand als die aktuellen politischen Pläne.
Zu einer deutlich niedrigeren Bewertung gelangen Sebastian Dullien, Patrick Kaczmarczyk, Tom Krebs und Achim Truger in ihrem IMK Policy Brief. Sie errechnen für rund 210.000 Wohnungen eine Entschädigung von 13,5 Milliarden Euro. Grundlage sind nicht die möglichen Verkaufspreise, sondern die Erträge, die sich bei dauerhaft begrenzten Mieten erzielen ließen.
Die Forscher gehen von einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 7,08 Euro je Quadratmeter aus. In ihre Berechnung fließen unter anderem die Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung ein. Berücksichtigt wird auch der verbleibende Grundstückswert.
Welche Entschädigung verfassungsrechtlich erforderlich wäre, ist umstritten. Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission kam 2023 zu dem Ergebnis, dass bei einer Vergesellschaftung andere Maßstäbe gelten könnten als bei einer Enteignung, die durch Artikel 14 des Grundgesetzes geregelt wird.
„In ihrer Mehrheit ist die Kommission der Auffassung, dass für die Höhe der Entschädigung im Falle einer Vergesellschaftung andere Anforderungen bestehen als im Falle einer Enteignung“, heißt es im Abschlussbericht. Eine Entschädigung unterhalb des Verkehrswerts hielt die Mehrheit grundsätzlich für zulässig. Über die Berechnung gab es unterschiedliche Auffassungen.

IMK hält Finanzierung für möglich

Das IMK hat auch untersucht, wie die Wohnungen übernommen und anschließend verwaltet werden könnten. Von drei geprüften Modellen bevorzugen die Wissenschaftler eine Lösung, bei der die sechs bestehenden landeseigenen Wohnungsgesellschaften die Bestände bewirtschaften. Berlin könnte damit auf vorhandene Strukturen und Erfahrungen zurückgreifen.
Nach der Studie von Ende September 2026 müsste das Land für die angenommene Entschädigung von 13,5 Milliarden Euro rund 4 Milliarden Euro Eigenkapital bereitstellen. Weitere 9,5 Milliarden Euro würden die Wohnungsgesellschaften über Kredite finanzieren.
Die übernommenen Wohnungen könnten nach den Modellrechnungen jährlich einen Reinertrag von 543 Millionen Euro erwirtschaften. Davon wären 345 Millionen Euro für Zinsen und Tilgung der Wohnungsgesellschaften vorgesehen. Von den verbleibenden 198 Millionen Euro müsste das Land unter anderem einen eigenen jährlichen Schuldendienst von 135 Millionen Euro bestreiten.
Unter diesen Voraussetzungen wäre die Übernahme nach Einschätzung des IMK ohne laufende Zuschüsse aus dem Landeshaushalt finanzierbar. Die Autoren halten fest: „Die Überführung der Wohnungsbestände in Gemeineigentum ist unter den hier angenommenen Parameterwerten wirtschaftlich und fiskalisch tragfähig ohne Landeszuschüsse.“

Risiken für Haushalt und Investoren

Die möglichen Berliner Koalitionspartner beabsichtigen sicherzustellen, dass der Träger der Vergesellschaftung seine finanziellen Verpflichtungen dauerhaft erfüllen kann. Im Sondierungspapier verlangen sie, dass dies auch bei einer „Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen im Zeitverlauf“ gewährleistet bleibe.
Zu den Unsicherheiten gehören steigende Kreditzinsen sowie höhere Ausgaben für Reparaturen und Modernisierungen. Hinzu kommt die angespannte Haushaltslage. Im Sondierungspapier erklären die Parteien: „Der Haushalt befindet sich zugleich in einer Schieflage, die wir beheben müssen.“ Für 2027 nennen sie ein Entlastungspotenzial von 900 Millionen Euro, ab 2028 jährlich 500 Millionen Euro.
Das IMK verweist auf eine Besonderheit der Schuldenbremse: Nimmt das Land Kredite auf, um sich an einem öffentlichen Unternehmen zu beteiligen, stehe den Schulden ein Vermögenswert gegenüber. Solche finanziellen Transaktionen würden bei der Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme herausgerechnet. Die Schulden und ihre Zinskosten blieben jedoch bestehen.
Auch die Rechtsform der künftigen Verwaltung spielt eine Rolle. Bei einer neu gegründeten Anstalt öffentlichen Rechts könnten deren Schulden nach europäischen Statistikregeln dem Staat zugerechnet werden. Kredite, etwa für die Sanierung des Wohnungsbestands oder für Neubauten, könnten dann im Extremfall dazu führen, dass Deutschland die europäischen Fiskalregeln verletzt. Bei der Nutzung bestehender Wohnungsgesellschaften schätzt das IMK dieses Risiko geringer ein.
PwC weist zudem auf mögliche Folgen für private Kreditgeber hin. Wohnungsunternehmen nutzen Immobilien häufig als Sicherheit für Bankkredite. Bei einer gesetzlichen Übertragung müsste deshalb geklärt werden, was mit diesen Sicherheiten geschieht.
Sollten Banken dadurch höhere Risiken erwarten, könnten sie künftig höhere Zinsen verlangen oder strengere Kreditbedingungen stellen. Das könnte neue Bauprojekte verteuern. Ob solche Reaktionen tatsächlich eintreten und über Berlin hinausreichen, ist allerdings nicht belegt.
Auch die IMK-Autoren halten höhere Finanzierungskosten und einen Rückzug privater Investoren für denkbar, warnen jedoch davor, historische Verstaatlichungen in anderen Ländern wie Frankreich in den 1980er-Jahren unmittelbar mit dem Berliner Vorhaben gleichzusetzen.

Was bringt die Vergesellschaftung den Mietern?

Ein Eigentümerwechsel schafft zunächst keine zusätzlichen Wohnungen. Das IMK sieht dennoch einen möglichen Nutzen: „Eine Überführung von Wohnungsbeständen privater Wohnungsbauunternehmen kann helfen, den Bestand öffentlicher Wohnungen schneller als durch Neubau zu erhöhen und deshalb stärker und schneller den Mietmarkt insgesamt zu beeinflussen“, schreiben die Forscher.
Öffentliche Wohnungsgesellschaften können Mieten dauerhaft begrenzen. Ein größerer Bestand günstiger Wohnungen könnte zudem den Mietspiegel beeinflussen, an dem sich viele zulässige Mieterhöhungen orientieren. Davon könnten auch Menschen profitieren, die nicht in einer vergesellschafteten Wohnung leben.
Das Kiel Institut untersuchte dagegen, wie sich zusätzliche Investitionen in den Neubau auswirken könnten. In einem Modell mit 40 Milliarden Euro bis 2045 errechneten die Wissenschaftler rund 71.000 fertiggestellte Wohnungen, davon etwa 28.000 zusätzliche. Die Angebotsmieten könnten dadurch 2045 um 2,2 bis 8,7 Prozent niedriger liegen als ohne das Programm. Das bedeutet nicht zwangsläufig sinkende Mieten, sondern zunächst einen niedrigeren Wert gegenüber dem Vergleichsszenario.
Auch das IMK hält Neubau für unverzichtbar. Die Wissenschaftler weisen allerdings darauf hin, dass die Übernahme großer Wohnungsbestände Personal und Verwaltungskapazitäten beansprucht, die dann möglicherweise für Neubauprojekte fehlen.
Linke, Grüne und SPD wollen zwischen 2026 und 2031 insgesamt 100.000 Baugenehmigungen erreichen, aus denen ebenso viele Wohnungen entstehen sollen.

Finanzierung noch offen

Die politische Einigung legt bislang nur den Rahmen fest. Wie viele Wohnungen tatsächlich übernommen werden, welche Entschädigung die bisherigen Eigentümer erhalten und wie die Übernahme finanziert werden soll, muss noch konkretisiert werden.
Der vorläufige Fahrplan der drei Parteien sieht vor, dass die möglichen Koalitionspartner 2027 ein Finanzierungskonzept vorlegen. Mitte 2028 soll der Gesetzentwurf ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Ein Jahr nach der Verkündung soll das Gesetz in Kraft treten.
Das weitere Vorgehen hängt auch davon ab, ob es überhaupt zu einer rot-grün-roten Regierung kommen wird. Offen ist zudem, ob die Bundesregierung ein Gesetz gegen Vergesellschaftung von Wohnraum auf den Weg bringen wird und ob die Berliner Pläne einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werden.
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Kontobetrug: Banken müssen Geld erst einmal erstatten

Banken müssen Opfern von Kontobetrug das Geld zunächst sofort erstatten, selbst wenn sie ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen.
Das stellte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem Urteil klar. Der Zahlungsdienstleister könne danach die Verluste von Kunden zurückfordern, die auf deren grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen seien, hieß es in einer Mitteilung des Gerichtshofs in Luxemburg.

Phishing-Fall aus Polen

Hintergrund war ein Fall aus Polen, bei dem eine Bankkundin Opfer eines Betrugs durch Phishing wurde.
Die Frau hatte einen Artikel auf einer Online-Verkaufsplattform angeboten. Ein Betrüger gab sich als Kaufinteressent aus und schickte ihr einen Link, der angeblich von der Plattform stammte und den Verkauf bestätigen sollte.
Die Frau folgte dem Link und landete auf einer Website, die wie die ihrer Bank aussah. Dort gab sie ihre Zugangsdaten für das Online-Banking ein. Tatsächlich gelangte der Täter so an ihre Daten und überwies rund 700 Euro auf ein eigenes Konto.
Die Kundin meldete den Vorgang am nächsten Tag ihrer Bank. Das Institut lehnte eine Erstattung aber ab: Die Frau habe den Betrug durch grobe Fahrlässigkeit ermöglicht. Die Kundin zog vor ein polnisches Gericht, das dem EuGH den Fall zur Klärung vorlegte.

Verbraucherschützer: In Deutschland ähnliche Praxis von Banken

Einer Expertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zufolge lässt sich in Deutschland eine ähnliche Praxis beobachten wie in dem polnischen Fall.
Das führe für Verbraucher dazu, dass sie viel Aufwand in die Auseinandersetzung mit ihren Zahlungsdienstleistern investieren müssen, aufgeben oder ungünstige Vergleichsangebote annehmen. Außerdem scheuen die Menschen aufgrund des Prozesskostenrisikos den Rechtsweg, um eine Rückerstattung zu erreichen.
Die Luxemburger Richter stellten klar: Banken müssen Beträge aus solchen Vorgängen sofort erstatten, wenn Kunden sie rechtzeitig informieren.
Nach EU-Recht gebe es nur eine Ausnahme: Wenn es Gründe für den Verdacht gibt, dass Betroffene selbst betrügen, und die Bank dies der zuständigen nationalen Behörde schriftlich mitteilt.
Der Gerichtshof verwies auf das Ziel, ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten. (dpa/red)
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Von der Leyen will private Ersparnisse stärker „nutzbar machen“


In Kürze:

  • Die EU will mit der Spar- und Investitionsunion mehr privates Kapital für europäische Unternehmen und strategische Investitionen mobilisieren.
  • Von der Leyen spricht von rund 10 Billionen Euro an „trägen“ privaten Bankeinlagen.
  • Die angestrebten Maßnahmen schaffen neuen Regulierungsbedarf. Von Zwangsmaßnahmen ist bisher keine Rede.

 
Am Donnerstag, 27. August, hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor dem französischen Unternehmerverband MEDEF in Paris für ihre wirtschaftspolitischen Vorhaben geworben.
Mit Blick auf den nächsten Haushalt kündigte sie an, dieser werde „der finanzielle Arm unserer Unabhängigkeit“ sein.

EU spricht von etwa 10 Billionen Euro an Bankeinlagen

Um Europas Wirtschaft unabhängiger und wettbewerbsfähiger zu machen, plant die Kommission, mehr als 450 Milliarden Euro über den Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds und das Programm Horizont Europa zu mobilisieren.
So soll die gesamte Wertschöpfungskette von Forschung und Innovation bis zur industriellen Produktion unterstützt werden.
Die sogenannte Spar- und Investitionsunion (SIU) soll dabei auch eine tragende Rolle spielen.
Diese neue Kapitalmarktstrategie hatte Brüssel im März 2025 vorgestellt. Ziel ist, ein „tieferes, liquideres und integriertes EU-Finanzsystem zu unterstützen, das Ersparnisse
effizienter in produktive Investitionen lenkt“.
Das heißt, die SIU soll die europäischen Kapitalmärkte stärker miteinander verbinden. Auf diese Weise soll privates Kapital innerhalb der EU leichter dorthin fließen können, wo es für Investitionen gebraucht wird.

Einfachere und günstigere Anlageprodukte

Von der Leyen sieht dabei in privaten Ersparnissen ein erhebliches ungenutztes Potenzial.
Wie die Kommissionspräsidentin vor den französischen Unternehmern erklärte, summiert sich der Gegenwert kaum verzinster Bankeinlagen derzeit EU-weit auf rund 10 Billionen Euro. Das Geld liege jedoch „träge“ auf Konten, so von der Leyen, oder werde außerhalb Europas investiert. Europa müsse dieses Kapital „zum Vorteil seiner Unternehmen nutzbar machen“.
Der Kommission schweben mehrere Ansätze vor, um die Bereitschaft, in europäische Titel oder Projekte zu investieren, zu steigern. Die Anlageprodukte sollen einfacher und günstiger werden. Bürger sollen besser über Sparanlagen oder Anlagekonten mit EU-Schwerpunkt informiert werden. Sofern die Mitgliedstaaten mitspielen, plant Brüssel, Investitionen in europäische Anlageprodukte auch durch steuerliche Vergünstigungen zu flankieren. Die konkrete Steuerpolitik bleibt jedoch Sache der Staaten selbst.

EU hofft auf „Hebelwirkung“ öffentlicher Beiträge und Garantien

Die SIU soll auf Ebene der Unternehmen Investitionen bewirken. Sie soll mehr Eigen- und Risikokapital für Start-ups, Technologieunternehmen und Mittelständler ermöglichen.
Den Vorstellungen der EU-Kommission zufolge sollen öffentliche Programme und Garantien, unter anderem unter Einbeziehung der Europäischen Investitionsbank, privates Kapital „hebeln“. Brüssel hofft, dass eine Unterstützung und teilweise Finanzierung durch die öffentliche Hand private Investitionsbereitschaft potenzieren würden.
Weitere, im Kontext der Kapitalmarktpläne zur Sprache gekommene Vorschläge der Kommission betreffen Reformen bei Verbriefungen, grenzüberschreitenden Kapitalmärkten und der Finanzaufsicht. So sollen Banken durch die Weitergabe bestimmter Kreditrisiken wieder mehr Spielraum für neue Kredite bekommen.
In einem Frage- und Antwortpapier zur SIU heißt es dazu:
„Banken können durch diese Transaktion das Risiko bestimmter Kredite auf andere Akteure wie langfristige Investoren (Versicherungsunternehmen, Vermögensverwalter usw.) übertragen und den frei gewordenen Posten in ihrer Bilanz für die Vergabe neuer Kredite an private Haushalte und Unternehmen nutzen.“
Gleichzeitig plant Brüssel, Börsen, Wertpapierabwicklung und Fondsvertrieb innerhalb der EU stärker zu integrieren.
Inwieweit die Bemühungen von Erfolg gekrönt sein werden, ist ungewiss. Die von der Kommission bisher ins Feld geführten Ansätze lassen bislang vorwiegend die Erwartung erkennen, durch politische Anreize Kapital stärker lenken zu können.

Mehr Regulierung und europäische Aufsicht

Die gewünschte Integration der Kapitalmärkte schafft einen weiteren Bedarf nach zusätzlicher Regulierung und dem Ausbau europäischer Aufsicht.
Diese könnten Druck auf Banken, Versicherungen und Pensionsfonds erzeugen, Kapital in bestimmte Investitionen zu lenken – mit möglichen indirekten Auswirkungen auf Sparzinsen oder Anlagestrategien. An den grundlegenden Schwachstellen des Wirtschaftsstandorts Europa, der einen Kapitalfluss in die USA oder auf asiatische Märkte begünstigt, ist damit noch nichts verändert.
Die EU möchte mit ihrem Vorstoß die Rahmenbedingungen so verändern, dass mehr bislang auf Bankkonten liegendes Privatkapital in produktive Investitionen fließt. Dazu bedarf es einer entsprechenden Attraktivität der Angebote, die bislang nicht zwingend erkennbar ist.
In sozialen Medien wurden Befürchtungen gestreut, wonach die EU-Kommission Zwangsmaßnahmen bis hin zu Enteignungen gegen private Sparkonten ins Auge fassen würde, um ihrem Ziel näherzukommen. Bisher ist jedoch nicht davon die Rede, dass EU-Bürger eine Zwangsanleihe zeichnen müssen oder gesetzlich verpflichtet werden sollen, ihr Geld in Aktien oder Fonds umzuschichten.
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Cum-Ex und Cum-Cum: Zahl der aufgeklärten Fälle gestiegen

Die Aufarbeitung der Cum-Ex- und der Cum-Cum-Geschäfte, mit denen der Fiskus um Milliarden geprellt wurde, kommt voran: In beiden Bereichen stieg sowohl die Zahl der aufgeklärten Fälle als auch die Summe der Rückforderungen, berichtete am Freitag das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf einen Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss des Bundestages.
Bei den Cum-Ex-Verdachtsfällen wurden demnach bislang 208 Fälle rechtskräftig abgeschlossen und Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 3,57 Milliarden Euro zurückgefordert beziehungsweise wurden entsprechende Erstattungsanträge abgelehnt.
Im Bereich Cum-Cum wurden demnach in 96 Fällen Steuerverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Der Staat forderte bei der Kapitalertragsteuer 840 Millionen Euro zurück oder verweigerte die Anrechnung auf die Steuerschuld. Das sind jeweils deutlich mehr als Ende 2024.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Isabelle Vandre sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Wo konsequent geprüft wird, wird auch Geld zurückgeholt oder gar nicht erst ausgezahlt. Aber gemessen am geschätzten Schaden von 28,5 Milliarden Euro bleibt das nur ein Bruchteil.“
Cum-Ex-Geschäfte waren seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. Investoren schieben dabei Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her mit dem Ziel, sich vom Finanzamt Kapitalertragsteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt wurde.
2021 bestätigte der BGH, dass diese Praxis strafbar ist. Seitdem sind eine ganze Reihe von Banken und Bankmanagern deshalb angeklagt und zum Teil rechtskräftig verurteilt worden. Bei Cum-Cum-Geschäften verleihen ausländische Anleger ihre Anteile an einem deutschen Unternehmen kurz vor dem Dividendenstichtag an eine deutsche Bank.

Forderung nach dem Gemeinsamen Zentrum

Vandre sagte dem RND, das angekündigte Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität sei ein richtiger Schritt. „Jetzt darf es aber nicht bei Ankündigungen bleiben.
Die Bundesregierung muss konkret sagen: Wann steht das Zentrum, mit wie viel Personal und welchen Befugnissen wird es ausgestattet und landen die Cum/Ex- und Cum/Cum-Fälle dort auf dem Tisch?“
Die bisherigen Erfahrungen gäben Anlass zur Skepsis, betonte die Linken-Politikerin: „Die IT-Plattform gegen Dividendentricks hing nach jüngster Auskunft der Bundesregierung noch im Vergabeverfahren, einen Zeitplan für ihre Inbetriebnahme konnte sie nicht nennen.“
Und die neuen Meldepflichten, mit denen Banken Steuerbescheinigungen künftig lückenlos den zugrunde liegenden Aktiengeschäften zuordnen müssen, griffen erst ab 2027. (afp/red)
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Hamburger Finanzbeamtin soll wegen Cum-Ex-Affäre vor Gericht

Erstmals soll eine Vertreterin des Staates im Zuge des Cum-Ex-Skandals vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln ließ die Anklage gegen die Hamburger Finanzbeamtin Daniela P. wegen Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung zu, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag bestätigte.
Zunächst hatte der WDR darüber berichtet. P. steht demnach im Verdacht, der Hamburger Warburg-Bank geholfen zu haben, zu Unrecht vereinnahmtes Steuergeld zunächst zu behalten.
Die Warburg-Bank war jahrelang an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen. Mit dem Verschieben von Aktien wurden dabei die Behörden ausgetrickst, so dass nicht gezahlte Kapitalertragsteuern zurückerstattet wurden.
Ab 2016 stand im Raum, dass die Bank zu Unrecht eingestrichene Gelder zurückzahlen muss. Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft der Finanzbeamtin P. vor, als Sachgebietsleiterin im hamburgischen Finanzamt für Großunternehmen versucht zu haben, dies zu verhindern.
Laut der Anklageschrift, welche im Juni vergangenen Jahres eingereicht wurde, soll P. unter anderem ihren Vorgesetzten unvollständige und teils falsche Informationen geliefert haben. Das Landgericht Bonn ließ die Anklage jedoch nicht zu. Es liege „keine ausreichende Wahrscheinlichkeit“ vor, dass P. sich strafbar gemacht habe, zitierte der WDR aus der Entscheidung vom März.
Das Oberlandesgericht widersprach dem mit einem Beschluss vom Montag. „Anders als das Landgericht hat der Senat nach Aktenlage und deren vorläufiger Bewertung einen hinreichenden Tatverdacht, der für die Eröffnung des Hauptverfahrens erforderlich ist, als gegeben angesehen“, erklärte die Gerichtssprecherin. Es handele sich um eine „komplexe Beweislage“, die gerichtlich zu bewerten sei.
Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich.
2021 bestätigte der BGH, dass sie strafbar ist. Es gab in dem Zusammenhang schon mehrere Verurteilungen anderer Angeklagter. Bislang wurden aber ausschließlich Banken und ihre Mitarbeiter belangt.
Der Hamburger Cum-Ex-Skandal rund um die Warburg-Bank reicht ohnehin bereits in die Politik hinein, denn sie betrifft auch den damaligen Ersten Bürgermeister der Hansestadt und späteren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).
Er hatte den Chef der Bank, Christian Olearius, mehrmals getroffen. An den Inhalt der Gespräche habe er aber keine Erinnerung, sagte Scholz in einem entsprechenden Untersuchungsausschuss.(afp/red)
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EU will Regulierung des Bankensektors lockern und größere Geldhäuser ermöglichen

Die EU will die Regulierung des europäischen Bankensektors lockern und grenzüberschreitende Bankgeschäfte erleichtern. Die EU-Kommission werde im ersten Quartal 2027 entsprechende Vorschläge vorlegen, sagte ein hochrangiger EU-Vertreter anlässlich der Veröffentlichung eines Berichts über die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors am Freitag. So könnten etwa die Eigenkapitalanforderungen sowie die Berichtspflichten abgeschwächt werden.
In ihrem ersten Bericht dieser Art wirbt die EU-Kommission für eine Vertiefung des Binnenmarkts für Banken. Die Zersplitterung, etwa durch unterschiedliche nationale Vorgaben, erschwere grenzüberschreitende Fusionen und Kreditvergaben, heißt es darin. Explizit kritisiert die Behörde „nationale Eingriffe bei Bankfusionen“. Diese hinderten Banken daran, auf EU-Ebene zu wachsen und „auf den globalen Finanzmärkten (…) wirksam zu konkurrieren“.
Dies dürfte nicht zuletzt in Deutschland für Aufsehen sorgen, wo sich die Commerzbank seit Monaten – zum Teil mit Unterstützung aus der Politik – gegen eine Übernahme durch die italienische Großbank Unicredit wehrt.
US-Banken seien auch auf dem europäischen Markt wettbewerbsfähiger, weil sie „um ein Vielfaches größer“ seien, argumentierte ein hochrangiger EU-Vertreter. „Das ermöglicht es ihnen, Dinge zu tun, die unsere Banken nicht tun können.“
Die Kommission will zudem überprüfen, inwiefern die Umsetzung der sogenannten Basel-Standards besser an die Wirtschaft in der EU angepasst werden kann.
So sei das europäische Bankensystem sehr vielfältig – von global agierenden Großbanken bis hin zu kleineren Banken mit einem „eher traditionellen oder weniger komplexen Geschäftsmodell“, die etwa für die Finanzierung kleinerer und mittlerer Unternehmen im ländlichen Raum wichtig sind. In Deutschland sind dies vor allem die Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Die Regeln gälten jedoch unabhängig von Größe und Geschäftsmodell, heißt es in dem Bericht. Dies führe zu „unnötiger Komplexität und Verwaltungsaufwand“.
Die europäischen Banken kritisieren seit langem die ihrer Ansicht nach übertrieben strenge Anwendung der Vorschriften durch die EU. Dies beeinträchtige ihre Fähigkeit, die europäische Wirtschaft zu finanzieren, argumentieren sie. Die US-Aufsichtsbehörde hatte Anfang des Jahres vorgeschlagen, die Kapitalvorschriften zu lockern.
Nach der Finanzkrise der Jahre 2007 und 2008 hatte sich der sogenannte Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, bestehend aus Notenbanken und Finanzaufsichtsbehörden aus Ländern wie den USA, China und Indien, im Grundsatz auf das Regelwerk Basel III geeinigt.
Es schreibt den Banken unter anderem eine bestimmte Eigenkapitalquote vor. Damit sollen die Geldinstitute im Falle einer Finanzkrise Verluste auffangen können, ohne sofort insolvenzgefährdet zu sein.
Die Finanzkrise war ab 2007 durch hochspekulative Immobilienkredite in den USA verursacht worden und weitete sich auf die weltweiten Finanzmärkte aus. Ihren Höhepunkt fand sie 2008 mit der Pleite der US-Bank Lehman Brothers, woraufhin die USA in eine Rezession stürzten.
Die Bundesbank warnte vor einer Deregulierung des Bankensektors. Kapitalanforderungen seien „kein Selbstzweck, sondern eine Voraussetzung dafür, dass Banken Verluste tragen können, ohne sofort ihre Kreditvergabe einzuschränken“, erklärte die deutsche Zentralbank.
Die Bankenrettung nach der letzten Finanzkrise habe die öffentlichen Haushalte „in hoher zweistelliger Milliardenhöhe“ belastet. Das schließe noch nicht indirekte Kosten durch Kreditverknappung, geringeres  Wachstum, Arbeitslosigkeit oder Rentenkürzungen ein.
Der Europäische Bankenverband begrüßte den Bericht der EU-Kommission, mahnte aber gleichzeitig kurzfristige Maßnahmen an.(afp/red)
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Weltweit so viele Millionäre wie nie

Im vergangenen Jahr hat einer Untersuchung der Schweizer Bank UBS zufolge eine Rekordzahl von Menschen weltweit die Schwelle von einer Million Dollar an Vermögen überschritten.
Knapp eine Million Menschen oder im Schnitt 2600 pro Tag wurden im Jahr 2025 Dollar-Millionäre, wie die UBS am Dienstag, 30. Juni, mitteilte.
Knapp die Hälfte der neuen Millionäre kommt demnach aus den USA, dahinter folgen China, Japan, Deutschland, Großbritannien und Frankreich.

Immobilien treiben Vermögen

Millionär zu sein bedeutet nicht, eine Million Dollar auf dem Konto zu haben. Tatsächlich stellt für die meisten Menschen bis hin zum Millionärsstatus die selbst genutzte Immobilie den größten Vermögenswert dar.
Steigende Immobilienpreise verhalfen somit vielen zum Millionärsstatus.
Laut UBS stieg das weltweite Privatvermögen im Jahr 2025 in Dollar um 10,8 Prozent und übertraf damit das Wachstum der Jahre 2024 (4,6 Prozent) und 2023 (4,2 Prozent) deutlich.
Am stärksten war das Vermögenswachstum in Europa, dem Nahen Osten und Afrika mit 17,5 Prozent – begünstigt durch einen schwächeren Dollar -, gefolgt von Nord- und Südamerika mit 8,5 Prozent.
Der asiatisch-pazifische Raum verzeichnete ein Wachstum von 5,9 Prozent.
Was das reale durchschnittliche Vermögen pro Erwachsenem angeht, liegt die Schweiz mit 910.382 Dollar an der Spitze, gefolgt von den USA (696.277 Dollar), Luxemburg (654.732 Dollar), Hongkong (648.267 Dollar) und Australien (616.306 Dollar).

1,5 Prozent der Weltbevölkerung

42 Prozent der Weltbevölkerung verfügen laut UBS über ein Vermögen von weniger als 10.000 Dollar. 41 Prozent verfügen über ein Vermögen zwischen 10.000 und 100.000 Dollar.
15,3 Prozent haben zwischen 100.000 und einer Million Dollar. Nur 1,5 Prozent besitzen mehr als eine Million Dollar. (afp/red)
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Digitaler Euro kommt näher: So soll das neue digitale Bargeld funktionieren

Wie Bargeld, aber nicht zum Anfassen: Die Europäische Zentralbank (EZB) will digitale Euros einführen, die Verbraucher zum Bezahlen auf ihrem Handy speichern können. Dafür braucht es zuerst einen EU-weiten Rechtsrahmen, über den am Dienstag erstmals der zuständige Ausschuss im Europaparlament abstimmen soll. So soll das digitale Bargeld funktionieren:
Was ist der digitale Euro?
Ein digitales Bargeld. Das Geld liegt also nicht auf einem Bankkonto oder in einem Aktiendepot, sondern im sogenannten digitalen Geldbeutel. Dieser Geldbeutel ist in der Praxis eine App auf dem Smartphone, in der die digitalen Euros gespeichert sind. Sie sind wie Scheine und Münzen sofort verfügbar, sogar ohne Internetverbindung.
Sollen Scheine und Münzen abgeschafft werden?
Nein. Die EZB will weiter Bargeld und digitale Euros ausgeben. Verbraucher können beides parallel nutzen.
Wie bekomme ich digitale Euros?
Wer eine Banking-App nutzt, kann das Geld dort vom Konto in den digitalen Geldbeutel verschieben. Für die Bank funktioniert das genauso, als hätte der Kontoinhaber das Geld an einem Automaten abgehoben. Verbraucher können sich außerdem digitale Euros hin- und herschicken, ganz ohne Bankkonto.
Die EZB will eine Obergrenze für den digitalen Geldbeutel einführen. Sie will damit vermeiden, dass Kunden digitale Euros horten und den Banken das Geld ausgeht.
Wo kann ich damit bezahlen?
In fast allen Geschäften und im Internet. Alle Händler, die Kartenzahlungen akzeptieren, sollen auch digitale Euros annehmen. Auch bei Online-Bestellungen sollen sie standardmäßig als Zahlungsmittel möglich sein.
Bezahlen wir nicht schon häufig digital?
Ja, aber normalerweise ist ein Drittanbieter im Spiel. Bei Kredit- und Debitkarten sind das häufig die US-Anbieter Visa und Mastercard, bei Online-Zahlungen Dienstleister wie Paypal oder Klarna, die Daten der Nutzer sammeln.
Digitale Euros würden – wie Bargeld – direkt von der EZB ausgegeben. Die EU will damit unabhängiger von US-Dienstleistern werden.
Was passiert beim digitalen Euro mit meinen Daten?
Die EZB verspricht, dass beim Offline-Bezahlen keine Daten gespeichert werden. Beim Online-Bezahlen hätte die Zentralbank nach eigenen Angaben nur Zugriff auf anonymisierte Daten. Anders als private Finanzdienstleister darf die EZB keine Daten für geschäftliche Zwecke nutzen.
Banken und Ermittlungsbehörden dürften – wie heute schon – eingreifen, wenn ein Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht. Das Europaparlament und der Rat der 27 EU-Staaten müssen die Datenschutzregeln aber noch im Detail aushandeln.
Ist der digitale Euro eine Kryptowährung?
Nein. Ein digitaler Euro wäre von der EZB abgesichert und damit immer genau einen Euro wert – anders als Kryptowährungen, die nicht zentral verwaltet werden und deren Kurs oft schwankt. Digitale Euros sind außerdem ohne Internetverbindung verfügbar.
Wann will die EZB den digitalen Euro einführen?
Das kommt darauf an, wie schnell die Verhandlungen vorankommen. Die EZB bereitet sich nach eigenen Angaben darauf vor, ab 2029 die ersten digitalen Euros ausgeben zu können. (afp/red)
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Unicredit sichert sich mehr als 39 Prozent an der Commerzbank

Die italienische Großbank Unicredit hat ihren Anteil an der Commerzbank trotz eines als unattraktiv bewerteten Angebots deutlich erhöht. Commerzbank-Anteilseigner boten der Unicredit seit Anfang Mai 12,51 Prozent der Aktien der Commerzbank an, wie die italienische Bank am Freitag mitteilte. Damit hat sie sich einen Anteil von insgesamt 39,28 Prozent gesichert.
Die Unicredit kauft bereits sei Ende 2024 im großen Stil Anteile an der Commerzbank und strebt eine Übernahme an – bis Anfang Mai besaß sie 26,77 Prozent der Anteile. Dann legte Unicredit ein freiwilliges Angebot für Commerzbank-Aktien vor, wobei sie eigene Aktien zum Tausch anbot.
Für die Aktionäre war es finanziell eher unattraktiv, der Preis lag größtenteils unter dem Aktienkurs der Commerzbank. Dennoch gingen auf dieses Angebot Anteilseigner mit 12,51 Prozent der Anteile ein. Es wurde bis 3. Juli Mitternacht verlängert.
Das Ergebnis will die Unicredit am 8. Juli bekanntgeben. Die italienische Bank besitzt außerdem Finanzinstrumente in Höhe von 3,22 Prozent, die sie in Commerzbank-Aktien umwandeln kann, und Derivate in Höhe von 13,19 Prozent.
Die Unicredit will das internationale Netzwerk der Commerzbank, das als zu komplex und ineffizient gilt, verkleinern und die Bank wieder stärker auf ihr Deutschlandgeschäft ausrichten. Die Commerzbank-Führung und die Bundesregierung, die zweitgrößter Anteilseigner der Bank ist, lehnen die Übernahme vehement ab.
Der Übernahmekampf war in den vergangenen Tagen eskaliert – die Commerzbank warf Unicredit vor, die angebotenen Aktien stammten überwiegend von Banken, die mit der Unicredit zusammenarbeiten, und schaltete die Finanzaufsicht Bafin ein.
Der Betriebsrat erstattete Strafanzeige „wegen des Verdachts der Marktmanipulation und Irreführung“. Die Unicredit ihrerseits drohte, bei einer Übernahme den Aufsichtsrat der Commerzbank auszutauschen, in dem auch zwei Vertreter des Bundes sitzen. (afp/red)
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Commerzbank: Unicredit erhöht Anteil auf 34,4 Prozent

Die italienische Großbank Unicredit kann ihren Anteil an der Commerzbank trotz Widerstands aus Deutschland auf 34,4 Prozent erhöhen. Die bisher starke Resonanz spiegele den Wert wider, den die Investoren in dem Übernahmeangebot von Unicredit sähen, erklärte das Geldhaus am Dienstag, 2. Juni.
Commerzbank-Aktionäre hätten bisher Aktien im Umfang von rund 7,6 Prozent des Grundkapitals angedient. Mit den bisherigen Anteilen Unicredits belaufe sich die Beteiligung damit auf 34,4 Prozent.
Unicredit hatte ihr freiwilliges Übernahmeangebot Anfang Mai vorgelegt, es läuft aber noch bis zum 16. Juni. Die Bank erhält die Aktien erst nach Ablauf der Angebotsfrist.
Es war das erklärte Ziel des als nicht sonderlich attraktiv bewerteten Tauschangebots, zunächst die Commerzbank-Anteile der Italiener auf über 30 Prozent zu steigern. Bislang hielt die Unicredit rund 25 Prozent der Anteile.

Ehrgeizige Ziele statt Banken-Fusion

Die Frankfurter Bank lehnt eine Übernahme ab und hat auf ehrgeizige Geschäftsziele gesetzt, um ihre Aktionäre zu überzeugen, ihre Anteile nicht zu veräußern.
Die Commerzbank-Führung und ihre Beschäftigten sowie auch die Bundesregierung haben sich seit dem ersten Einstieg der Unicredit gegen die Übernahme-Pläne ausgesprochen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kritisierte das Vorgehen der italienischen Großbank im Mai erneut scharf. „Feindliches und aggressives Vorgehen lehnen wir entschieden ab“, sagte er bei einer Veranstaltung der Deutschen Industrie- und Handelskammer. „So wird Vertrauen zerstört und nicht neues Vertrauen ermöglicht.“ (afp/red)
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Tarifrunde bei der Postbank: Weitere Warnstreiks in dieser Woche

Nach der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für die rund 9.000 Beschäftigten der Postbank hat die Gewerkschaft ver.di für Mittwoch bis Samstag zu weiteren Warnstreiks aufgerufen.
Von 28. bis 30. Mai sollen die Beschäftigten der Postbank-Filialen sowie der Callcenter streiken, wie ver.di mitteilte. Zusätzlich rufe die Gewerkschaft zu einer Protestdemonstration anlässlich der Hauptversammlung der Postbank-Mutter Deutsche Bank am 28. Mai in Frankfurt am Main auf.

Gewerkschaft fordert 8 Prozent mehr Lohn

Die Gewerkschaft fordert unter anderem eine Erhöhung der Gehälter um acht Prozent, mindestens jedoch 300 Euro monatlich sowie 200 Euro mehr Ausbildungsvergütung.
Darüber hinaus setze sich ver.di für verbindliche Zusagen zur Sicherung von Beschäftigung und Standorten sowie verbindliche Qualifizierungsmaßnahmen im Zuge der fortschreitenden Einführung von Künstlicher Intelligenz im Deutsche-Bank-Konzern ein, teilte die Gewerkschaft mit.

Arbeitgeber bieten 2,4 Prozent mehr

Die Arbeitgeberseite bot den Angaben zufolge bislang eine Erhöhung der Gehälter um 2,4 Prozent in diesem und um 2,3 Prozent im kommenden Jahr.
„Die Beschäftigten haben kein Verständnis dafür, dass von den Rekordgewinnen der Deutschen Bank nur die Aktionäre profitieren sollen, während die Bank in der Tarifrunde einen Reallohnverlust durchdrücken will“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Jan Duscheck.
Die nächste Verhandlungsrunde ist am 15. Juni in Frankfurt am Main geplant.  (afp/red)
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Peking verweigert Kooperation: Eskalation zwischen EU und China bei Untersuchung der staatlichen Subventionen


In Kürze:

  • Die Europäische Kommission kritisiert staatliche Subventionierung chinesischer Unternehmen.
  • Peking untersagt chinesischen Unternehmen, bei Untersuchungen mit der Europäischen Kommission zu kooperieren.
  • Nuctech stattet weltweit Flughäfen mit Sicherheitssystemen aus.
  • Peking bezeichnet die europäische Verordnung zum Subventionsverbot als Diskriminierung.

 
China hat inländischen Unternehmen untersagt, mit der Antisubventionsuntersuchung der Europäischen Union gegen Nuctech zu kooperieren. Bei Nuctech handelt es sich um einen bedeutenden chinesischen Hersteller von Flughafensicherheitstechnik.

China untersagt Kooperation mit EU-Untersuchung zu Nuctech

Wie aus einer Online-Erklärung vom 15. Mai hervorgeht, teilte das chinesische Justizministerium mit, gemeinsam mit dem Handelsministerium und weiteren Behörden festgestellt zu haben, dass die grenzüberschreitende Untersuchung der EU im Fall Nuctech eine „unzulässige extraterritoriale Gerichtsbarkeit“ darstelle und gegen chinesische Vorschriften verstoße.
Keine juristische oder natürliche Person dürfe den Maßnahmen der EU Folge leisten oder diese unterstützen, erklärte das Ministerium. Die Anordnung gelte ab sofort.
Dieser Schritt markiert die erste Anwendung einer im April in Kraft getretenen neuen Verordnung. Sie soll inländische Unternehmen vor ausländischen Maßnahmen schützen, die von den Behörden als „unzulässige extraterritoriale Gerichtsbarkeit“ eingestuft werden.
Nuctech ist ein staatliches Unternehmen und stellt weltweit Sicherheitsausrüstung – darunter Röntgenscanner, Sprengstoffdetektoren und Wärmebildkameras – sowie entsprechende Dienstleistungen für Flughäfen, Häfen und Grenzzollstellen bereit.
Angesichts der raschen Expansion des chinesischen Anbieters in Europa und anderen Auslandsmärkten haben sich die Bedenken hinsichtlich seiner Verbindungen zur Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) verstärkt. Zu den Gründern des Unternehmens zählt Hu Haifeng, Sohn von Hu Jintao, der von 2002 bis 2012 Parteichef der KPCh war.

EU-Untersuchung zu Nuctech und Streit über Subventionsregeln

Im Dezember 2025 leitete die Europäische Kommission eine „eingehende“ Untersuchung gegen Nuctech auf Grundlage der Verordnung über ausländische Subventionen ein. Die Kommission erklärte, es gebe Hinweise darauf, dass mehrere von Peking ergriffene Maßnahmen zugunsten des staatlichen Unternehmens als ausländische Subventionen einzustufen sein könnten. Dazu zählen Zuschüsse, steuerliche Vergünstigungen sowie bevorzugte Finanzierungsvereinbarungen.
Europäische Regulierungsbehörden äußerten die Sorge, dass staatliche Subventionen aus Peking dem chinesischen Unternehmen einen unfairen Vorteil gegenüber europäischen Wettbewerbern verschaffen könnten.
„Systeme zur Bedrohungserkennung – einschließlich der an Häfen und Flughäfen eingesetzten Sicherheits- und Inspektionsscanner – spielen eine wesentliche Rolle dabei, sicherzustellen, dass Europa offen und zugleich sicher bleibt“, erklärte Teresa Ribera, die Kartellrechtschefin der Europäischen Kommission, im Dezember 2025. „Daher streben wir gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt für solche Systeme an, um faire Chancen für Wettbewerber sowie für Kunden wie Grenzschutzbehörden zu gewährleisten.“
In einer Stellungnahme kritisierte das chinesische Handelsministerium, dass europäische Regulierungsbehörden übermäßig viele Informationen von chinesischen Unternehmen anforderten. Zudem warf es ihnen vor, im Nuctech-Fall die Kooperation chinesischer Banken zu verlangen. Die Maßnahmen hätten „erhebliche negative Auswirkungen“ auf den normalen Geschäftsbetrieb sowie die Investitionstätigkeit zahlreicher chinesischer Unternehmen und Banken. Darüber hinaus bekräftigte das Ministerium, dass es die EU-Verordnung über ausländische Subventionen ablehne.

Peking klagt vor dem Gerichtshof in Luxemburg

Seit Inkrafttreten der Verordnung über ausländische Subventionen der EU hat sich Brüssel wiederholt darauf berufen, um gegen chinesische Unternehmen zu ermitteln. Ein Sprecher des chinesischen Justizministeriums verurteilte dies in einer Stellungnahme vom 15. Mai als diskriminierend.
Unternehmen, die gegen die Verordnung der Europäischen Kommission über ausländische Subventionen verstoßen, drohen Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Umsatzes.
Im April 2024 führte die Kommission unangekündigte Inspektionen in den Einrichtungen von Nuctech in Polen und den Niederlanden durch. Das Unternehmen reichte daraufhin Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein.
In Europa bestehen Bedenken, dass Kontrollsysteme sensible personenbezogene Daten erfassen könnten. Kritiker verweisen dabei auf das chinesische Gesetz zur nationalen Sicherheit und befürchten, dass solche Daten dem kommunistischen Regime zugänglich werden könnten. Bereits 2021 blockierte Litauen einen Vertrag mit einer Nuctech-Tochtergesellschaft über die Lieferung von Sicherheitsausrüstung für den Flughafen des Landes. In den Vereinigten Staaten setzte das US-Handelsministerium Nuctech im Jahr 2020 aufgrund von Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit auf seine Handelssperrliste.
Die kanadische Regierung stornierte im selben Jahr einen Vertrag mit Nuctech über 6,8 Millionen US-Dollar zur Lieferung von Sicherheitsausrüstung für 170 diplomatische Vertretungen weltweit, nachdem öffentliche Proteste aufgekommen waren.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „China Tells Companies Not to Comply With EU’s Probe Into Nuctech“ (deutsche Bearbeitung: os)
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Bundesrat will Gesetzeslücke bei Cum-Ex schließen

Der Bundesrat will eine Gesetzeslücke beim Vorgehen gegen Cum-Ex-Geschäfte und weitere komplexe Fälle von Steuerhinterziehung schließen.
Die Länderkammer beschloss am Freitag, 8. Mai, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem illegale Gewinne aus solchen Geschäften leichter eingezogen werden können.
Zu dem Vorhaben der Länder muss sich nun die Regierung äußern. Anschließend ist der Bundestag dran, der darüber entscheidet, ob er ihn auf die Tagesordnung setzt.

Vorstoß zur Änderung des Strafrechts

Bei der Initiative geht es um eine Änderung im Strafgesetzbuch. Bisher können Gewinne bei Dritten nur dann eingezogen werden, wenn sie „durch die Tat“ erzielt wurden, nicht aber, wenn die Betroffenen sie „für die Tat“ erhalten haben.
Das liegt vor allem daran, dass Leerverkäufer in dem komplexen System rund um Cum-Ex-Geschäfte in einem frühen Stadium und damit im Vorfeld der Tat bezahlt werden.
Das soll sich nach dem Willen der Länderkammer ändern. Der Gesetzgeber müsse „diesen Fehler beseitigen“, teilte der Bundesrat mit.
Bei Cum-Ex-Geschäften werden Aktien um einen Dividendenstichtag herum hin- und hergeschoben, um sich mehrmals Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen. Der Bundesgerichtshof urteilte im Juli 2021, dass es sich dabei um strafbare Steuerhinterziehung handelte.
Anne Brorhilker, Chefin des Vereins Bürgerbewegung Finanzwende, lobte die Initiative aus Hessen als „wichtigen Schritt“, um eine klaffende Lücke im Strafgesetzbuch zu schließen. Nur so könnten hoch professionalisierte, gravierende Steuerkriminalitätsmodelle wie Cum-Ex-Geschäfte unattraktiv gemacht werden.
Dabei seien vor allem Banken als Leerverkäufer aufgetreten, deren Erlöse hätten aber zeitlich vor der Steuererstattung durch das Finanzamt gelegen – damit hätten sie nicht eingezogen werden können. „Diesen Fehler zu korrigieren ist völlig richtig.“ (afp/red)
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Unicredit legt offizielles Angebot für Übernahme der Commerzbank vor

Die Mailänder Großbank Unicredit hat der Commerzbank ein offizielles Übernahmeangebot vorgelegt. Den Aktionären der Commerzbank bietet sie einen Umtausch von 0,485 Unicredit-Aktien pro Commerzbank-Aktie. Das Angebot wurde am Dienstag, 5. Mai, bestätigt und gilt sechs Wochen lang bis zum 16. Juni.

Unicredit-Aktionäre stimmen Kapitalerhöhung zu

Die Anteilseigner der Unicredit hatten dafür am Montag grünes Licht gegeben. Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung in Mailand stimmte eine große Mehrheit für eine Kapitalerhöhung von bis zu 6,7 Milliarden Euro durch die Ausgabe neuer Aktien.
Diese Aktien will die Unicredit den Commerzbank-Aktionären zum Tausch anbieten.
Das nun offiziell unterbreitete Angebot gilt als wenig attraktiv. Die Unicredit hofft nach eigenen Angaben aber darauf, zumindest die Schwelle von 30 Prozent Anteilen an der Commerzbank zu überschreiten, wofür ein öffentliches Übernahmeangebot Voraussetzung ist. Bislang halten die Italiener rund 25 Prozent.

Orcel zeigt sich optimistisch

Unicredit-Chef Andrea Orcel zeigte sich optimistisch. Die 30-Prozent-Marke würde bereits „deutlich“ überschritten, sollten die Anleger, die beide Aktien besitzen, das Umtauschangebot annehmen, sagte er.
Sollte es der italienischen Bank nicht gelingen, sofort die Kontrolle über die Frankfurter Bank zu übernehmen, „funktioniert der Status quo auch sehr gut“, sagte Orcel weiter.
Allein die Einleitung des Übernahmeangebots „spornt die Commerzbank zu Verbesserungen an“ wovon auch die Unicredit-Aktionäre profitieren würden.
„Es wird Zeit brauchen, aber mit viel Geduld und wenn wir den richtigen Weg einschlagen, werden wir es sicher schaffen“, betonte der Italiener.
Die Unicredit war Ende 2024 in großem Stil bei der Commerzbank eingestiegen und hat ihre Anteile seitdem weiter erhöht.

Widerstand gegen die Übernahme

Die Commerzbank-Führung und ihre Beschäftigten sowie auch die Bundesregierung haben sich gegen die Übernahme-Pläne ausgesprochen.
Die Frankfurter Bank setzt auf eine Anhebung ihrer Finanzziele, um ihre Aktionäre davon zu überzeugen, dass sie mit einer weiterhin eigenständigen Commerzbank besser fahren.
Orcel hob derweil die guten Ergebnisse seiner Bank hervor. „Diese Ergebnisse zeigen, dass eine gut geführte und diversifizierte Bank über den gesamten makroökonomischen Zyklus hinweg hervorragende Renditen erzielen und gleichzeitig in ihre Zukunft investieren kann“, erklärte er.
Für das erste Quartal verbuchte die Unicredit ein deutliches Gewinnplus. Der Nettogewinn legte im Vergleich zum Vorjahresquartal um 16,1 Prozent auf 3,2 Millionen Euro zu. Der Umsatz stieg den Angaben nach um 4,9 Prozent auf 6,9 Milliarden Euro. (afp/red)
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Aktionäre von Großbank Unicredit stimmen für Übernahmeangebot für Commerzbank

Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung am Montag in Mailand stimmte eine große Mehrheit für eine Kapitalerhöhung von bis zu 6,7 Milliarden Euro durch die Ausgabe neuer Aktien, wie die Unicredit mitteilte. Diese Aktien will die Unicredit den Commerzbank-Aktionären zum Tausch anbieten. Das Angebot soll am Dienstag ergehen.
Die Unicredit war Ende 2024 in großem Stil bei der eingestiegen und hat ihre Anteile seitdem weiter erhöht. Mitte März legte sie ein Angebot für die Übernahme weiterer Anteile vor.
Bei Überschreitung der Schwelle von 30 Prozent Anteilen an der Commerzbank ist die Unicredit zu einem öffentlichen Übernahmeangebot verpflichtet. Die Commerzbank-Führung und ihren Beschäftigten sowie auch die Bundesregierung haben sich gegen die Pläne ausgesprochen.
Der deutsche Staat hält noch einen Anteil von 12,1 Prozent an der Commerzbank – ein Überbleibsel der Rettungsaktion von 2008 während der weltweiten Finanzkrise. Infolge der Übernahmepläne der Unicredit hatte die Bundesregierung angekündigt, keine weiteren Anteile zu verkaufen. (afp/red)