In Kürze:
- Nach Friedrich Merz hat auch Thorsten Frei einen möglichen Bundeszwang gegen Sachsen-Anhalt angesprochen.
- Voraussetzung wäre ein Verstoß einer Landesregierung gegen Verfassung oder Bundespflichten.
- Artikel 37 des Grundgesetzes sieht den Bundeszwang als letztes Mittel vor.
- Die Debatte ist bislang hypothetisch: Die AfD wurde zwar mit Abstand stärkste Kraft, verfehlte die absolute Mehrheit jedoch knapp.
Nach Bundeskanzler Friedrich Merz hat nun auch CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei das Thema des sogenannten Bundeszwangs mit Blick auf Sachsen-Anhalt ins Spiel gebracht. Dieser könne zum Tragen kommen, sollte es eine AfD-geführte Landesregierung geben und diese gegen Verfassung oder Bundespflichten verstoßen.
Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) äußerte Frei in der Samstagsausgabe vom 12. September:
„Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen.“
AfD-Regierung hätte in Sachsen-Anhalt Spielraum bei Migration – Grundzüge bestimmt aber der Bund
Bereits am Montag hatte Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Pressekonferenz in Berlin angedeutet, Instrumente zur Durchsetzung der Bundestreue anzuwenden, sollte dies in Sachsen-Anhalt erforderlich werden. Regierungen und ihre Politik stünden regelmäßig zur Abstimmung, so Merz, dies gelte jedoch nicht für „die Regeln unseres Zusammenlebens und die Werte unseres Grundgesetzes“.
Sollte eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt Grenzen verbindlicher Gesetze oder der Verfassung überschreiten, werde man „alles tun, um das zu korrigieren“, so Merz. Die Pflicht zur Bundestreue bestimme wesentliche Teile der Politik. Dies gelte beispielsweise in der Einwanderungs- oder Ausländerpolitik. Hier hätten die Länder Spielräume, die Grundzüge würde aufgrund der Kompetenzverteilung im Grundgesetz jedoch der Bund bestimmen.
Artikel 37 des Grundgesetzes kommt zum Tragen, wenn „die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt“. Dem Größenschluss zufolge gilt dies erst recht dann, wenn Entscheidungen von Ländern gegen die Verfassung verstoßen.
Bundeszwang ist letztes Mittel – und unterliegt parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle
Sollte die Bundesregierung zu dem Schluss gelangen, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Bundeszwangs gegeben sind, kann sie „mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwangs zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten“. Technisch könnte die Bundesregierung oder ein von ihr eingesetzter Beauftragter ein Weisungsrecht gegenüber dem betroffenen Land und dessen Behörden ausüben.
Wie Frei selbst einräumt, stellt ein solches Vorgehen jedoch eine Ultima Ratio dar. Es müssen also erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, um mit dem Land eine gesetzeskonforme Lösung von Konflikten über Gesetzgebung oder Vollziehung zu erzielen. Außerdem unterliegt der Bundeszwang der parlamentarischen Kontrolle durch den Bundestag und der Überprüfung durch Gerichte.
Zu Beginn der Woche hatte sich bereits der EU-Abgeordnete der Grünen, Daniel Freund, zum Thema möglicher Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt zu Wort gemeldet. Er brachte die Möglichkeit einer Zurückhaltung von EU-Fördermitteln ins Spiel, sollte eine solche verbindliche Vertragsinhalte und Prinzipien der EU verletzen. Sein SPE-Kollege Matthias Ecke wies diesen Vorstoß zurück und verwies auf innerstaatliche Mittel, um notfalls verfassungskonformes Regieren zu gewährleisten.
Bislang rein hypothetische Debatten – noch keine AfD-geführte Koalition in Sicht
Die Debatten spielen sich bis dato im Bereich des Hypothetischen ab. Bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt wurde die AfD am vergangenen Sonntag mit deutlichem Abstand stärkste Kraft. Die angestrebte absolute Mehrheit verfehlte sie jedoch knapp. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund benötigt mindestens drei Stimmen aus den Reihen der übrigen Fraktionen, um Gesetze beschließen zu können.
In der Vorwoche hat die AfD in Sachsen-Anhalt Einladungen zu Sondierungsgesprächen an alle im Landtag vertretenen Parteien versandt. SPD, Grüne und Linkspartei haben abgelehnt. Die CDU hat sich nicht explizit zu den Einladungen geäußert, eine Regierungskoalition mit der AfD jedoch abgelehnt. Auch haben alle 15 Abgeordneten der Partei auf Anfrage des MDR erklärt, nicht zu einem Wechsel zur AfD bereit zu sein.
Das überraschend in den Landtag eingezogene BSW hat zwar erklärt, Sondierungsgespräche mit der AfD führen zu wollen. Allerdings haben Spitzenkandidatin Claudia Wittig und Gründerin Sahra Wagenknecht ausgeschlossen, dass das BSW in eine Koalition eintreten wird. Die Wagenknecht-Partei favorisiert zudem die Wahl einer überparteilichen Persönlichkeit zum Ministerpräsidenten, was die AfD ausschließt. Gleichzeitig machte Wagenknecht deutlich, dass das BSW die Remigrationsagenda der AfD nicht mittragen wird.



