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Nach Merz bringt auch Frei Bundeszwang gegen Sachsen-Anhalt ins Spiel


In Kürze:

  • Nach Friedrich Merz hat auch Thorsten Frei einen möglichen Bundeszwang gegen Sachsen-Anhalt angesprochen.
  • Voraussetzung wäre ein Verstoß einer Landesregierung gegen Verfassung oder Bundespflichten.
  • Artikel 37 des Grundgesetzes sieht den Bundeszwang als letztes Mittel vor.
  • Die Debatte ist bislang hypothetisch: Die AfD wurde zwar mit Abstand stärkste Kraft, verfehlte die absolute Mehrheit jedoch knapp.

 
Nach Bundeskanzler Friedrich Merz hat nun auch CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei das Thema des sogenannten Bundeszwangs mit Blick auf Sachsen-Anhalt ins Spiel gebracht. Dieser könne zum Tragen kommen, sollte es eine AfD-geführte Landesregierung geben und diese gegen Verfassung oder Bundespflichten verstoßen.
Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) äußerte Frei in der Samstagsausgabe vom 12. September:
„Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen.“

AfD-Regierung hätte in Sachsen-Anhalt Spielraum bei Migration – Grundzüge bestimmt aber der Bund

Bereits am Montag hatte Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Pressekonferenz in Berlin angedeutet, Instrumente zur Durchsetzung der Bundestreue anzuwenden, sollte dies in Sachsen-Anhalt erforderlich werden. Regierungen und ihre Politik stünden regelmäßig zur Abstimmung, so Merz, dies gelte jedoch nicht für „die Regeln unseres Zusammenlebens und die Werte unseres Grundgesetzes“.
Sollte eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt Grenzen verbindlicher Gesetze oder der Verfassung überschreiten, werde man „alles tun, um das zu korrigieren“, so Merz. Die Pflicht zur Bundestreue bestimme wesentliche Teile der Politik. Dies gelte beispielsweise in der Einwanderungs- oder Ausländerpolitik. Hier hätten die Länder Spielräume, die Grundzüge würde aufgrund der Kompetenzverteilung im Grundgesetz jedoch der Bund bestimmen.
Artikel 37 des Grundgesetzes kommt zum Tragen, wenn „die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt“. Dem Größenschluss zufolge gilt dies erst recht dann, wenn Entscheidungen von Ländern gegen die Verfassung verstoßen.

Bundeszwang ist letztes Mittel – und unterliegt parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle

Sollte die Bundesregierung zu dem Schluss gelangen, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Bundeszwangs gegeben sind, kann sie „mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwangs zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten“. Technisch könnte die Bundesregierung oder ein von ihr eingesetzter Beauftragter ein Weisungsrecht gegenüber dem betroffenen Land und dessen Behörden ausüben.
Wie Frei selbst einräumt, stellt ein solches Vorgehen jedoch eine Ultima Ratio dar. Es müssen also erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, um mit dem Land eine gesetzeskonforme Lösung von Konflikten über Gesetzgebung oder Vollziehung zu erzielen. Außerdem unterliegt der Bundeszwang der parlamentarischen Kontrolle durch den Bundestag und der Überprüfung durch Gerichte.
Zu Beginn der Woche hatte sich bereits der EU-Abgeordnete der Grünen, Daniel Freund, zum Thema möglicher Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt zu Wort gemeldet. Er brachte die Möglichkeit einer Zurückhaltung von EU-Fördermitteln ins Spiel, sollte eine solche verbindliche Vertragsinhalte und Prinzipien der EU verletzen. Sein SPE-Kollege Matthias Ecke wies diesen Vorstoß zurück und verwies auf innerstaatliche Mittel, um notfalls verfassungskonformes Regieren zu gewährleisten.

Bislang rein hypothetische Debatten – noch keine AfD-geführte Koalition in Sicht

Die Debatten spielen sich bis dato im Bereich des Hypothetischen ab. Bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt wurde die AfD am vergangenen Sonntag mit deutlichem Abstand stärkste Kraft. Die angestrebte absolute Mehrheit verfehlte sie jedoch knapp. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund benötigt mindestens drei Stimmen aus den Reihen der übrigen Fraktionen, um Gesetze beschließen zu können.
In der Vorwoche hat die AfD in Sachsen-Anhalt Einladungen zu Sondierungsgesprächen an alle im Landtag vertretenen Parteien versandt. SPD, Grüne und Linkspartei haben abgelehnt. Die CDU hat sich nicht explizit zu den Einladungen geäußert, eine Regierungskoalition mit der AfD jedoch abgelehnt. Auch haben alle 15 Abgeordneten der Partei auf Anfrage des MDR erklärt, nicht zu einem Wechsel zur AfD bereit zu sein.
Das überraschend in den Landtag eingezogene BSW hat zwar erklärt, Sondierungsgespräche mit der AfD führen zu wollen. Allerdings haben Spitzenkandidatin Claudia Wittig und Gründerin Sahra Wagenknecht ausgeschlossen, dass das BSW in eine Koalition eintreten wird. Die Wagenknecht-Partei favorisiert zudem die Wahl einer überparteilichen Persönlichkeit zum Ministerpräsidenten, was die AfD ausschließt. Gleichzeitig machte Wagenknecht deutlich, dass das BSW die Remigrationsagenda der AfD nicht mittragen wird.
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EU-Mittel für Sachsen-Anhalt: Grünen-Politiker bringt Förderstopp ins Spiel


In Kürze:

  • Sachsen-Anhalt erhält bis 2027 rund 2,95 Milliarden Euro aus EU-Förderprogrammen.
  • Grünen-Europaabgeordneter Daniel Freund bringt einen möglichen Förderstopp bei einer AfD-Regierung ins Gespräch.
  • Der SPD-Abgeordnete Matthias Ecke kritisiert solche Überlegungen und setzt auf weitere EU-Förderung.
  • EU-Gelder dürfen nicht allein wegen eines Wahlergebnisses zurückgehalten werden.

Auf EU-Ebene soll es Überlegungen geben, Mittel aus der Regionalförderung für das Land Sachsen-Anhalt einzufrieren, sollte eine AfD-Regierung Grundrechte verletzen. Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund hat diese Option gegenüber der ARD angesprochen. Kritisch äußert sich sein Kollege Matthias Ecke von der sozialdemokratischen Fraktion.

Sachsen-Anhalt erhält EU-Fördermittel von insgesamt 2,95 Milliarden Euro

Auf der Grundlage des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021 bis 2027 erhält Sachsen-Anhalt insgesamt 1,2 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Diese Mittel sind gedacht, um Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung mitzufinanzieren – unter anderem Gründerkurse für Existenzgründer. Für Auswahl und Abwicklung der EFRE-Projekte sind die Landesregierungen zuständig.
Dazu kommen etwa 550 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verbesserung der Beschäftigungs- und Bildungschancen. Weitere Mittel sind aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) vorgesehen. Im Regelfall handelt es sich um Kofinanzierungen. Insgesamt ist die Rede von 2,95 Milliarden Euro.
Sollte eine AfD-geführte Regierung in Sachsen-Anhalt „gegen das europäische Projekt und gegen die Europäische Union handeln“, so MdEP Freund, müsste die EU-Kommission „im Zweifel auch Gelder zurückhalten“. Als Vorbild nannte der Grünen-Politiker das Vorgehen Brüssels gegenüber Ungarn und Polen in den Regierungsjahren Viktor Orbáns und der PiS.

MdEP Pürner brachte Anfrage an die EU-Kommission ein

Gegenüber beiden Ländern hielt die EU-Kommission die Auszahlung zugesagter Fördermittel zurück. Zur Begründung verwies man auf angeblich verbreitete Fälle von Korruption oder Verstöße gegen sogenannte Grundwerte der EU. Dass es in beiden Ländern mittlerweile EU-freundlichere Regierungen gibt, sieht Freund als Erfolg der Politik Brüssels gegenüber Ungarn und Polen.
Der fraktionslose EU-Abgeordnete Friedrich Pürner sieht in den Erwägungen eine Form der Respektlosigkeit der EU gegenüber demokratischen Entscheidungen in den Mitgliedstaaten. Wie er auf X mitteilt, hat er eine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die EU-Kommission gerichtet. Er geht davon aus, dass diese Überlegungen bereits im Vorfeld angestrengt worden seien – und erklärt:
„Wer Wahlen mit Milliarden erpresst, hat jedes Recht verwirkt, sich Wertegemeinschaft zu nennen.“
Wie Freund selbst einräumt, wäre ein solches Vorgehen nicht allein aufgrund eines bloßen Wahlergebnisses zulässig. Es müssten konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die jeweilige Regierung tatsächlich Vertragspflichten verletzt – etwa durch Infragestellung des Rechtsstaats oder Benachteiligung von Minderheiten.

Sozialdemokraten für weitere Förderung – Bund hätte hinreichend Handhabe

Der SPE-Abgeordnete Matthias Ecke übt Kritik an Überlegungen dieser Art. Er betont, dass die Sozialdemokraten im EU-Parlament sich auch in den Verhandlungen für die Jahre 2028 bis 2034 für die Gewährung weiterer Fördermittel an Sachsen-Anhalt einsetzen. Diese seien zwar an die „Grundwerte“ der EU gebunden – Ecke fügt jedoch hinzu:
„Ich gehe davon aus, dass Sachsen-Anhalt diese Werte auch weiterhin einhalten wird oder die Bundesregierung dafür sorgen wird, dass sie sie einhält.“
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte jüngst betont, dass der Bund über wirksame Mechanismen verfüge, verfassungsmäßiges Handeln von Landesregierungen zu erzwingen, sollten deren Entscheidungen das Grundgesetz verletzen.
Der Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, zeigt sich von der Debatte unbeeindruckt. Gegenüber der ARD äußerte er:
„Wir lachen über unsere parteilichen Gegner, die uns jetzt auch auf EU-Ebene undemokratisch zu benachteiligen suchen.“
Er führte die Gedankenspiele darauf zurück, dass diese „gegen uns argumentativ im politischen Wettbewerb längst wehrlos sind“.