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Elon Musk kontaktierte ihn: Uwe Boll über Citizen Vigilante, Zensur und Selbstjustiz

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Kaum ein deutscher Regisseur polarisiert seit Jahrzehnten so stark wie Uwe Boll. Seine Filme werden von Kritikern oft scharf abgelehnt, gleichzeitig haben viele Produktionen eine treue Fangemeinde gefunden.
Mit seinem neuen Spielfilm Citizen Vigilante greift Boll erneut ein gesellschaftlich kontroverses Thema auf: Kriminalität, staatliches Versagen und die Frage, wie weit ein Einzelner gehen darf, wenn das Vertrauen in den Rechtsstaat schwindet. Internationale Aufmerksamkeit erhielt der Film zusätzlich, als Elon Musk ihn zwei Tage lang weltweit kostenlos auf seiner Plattform X veröffentlichte.
Im Exklusivinterview mit Epoch Times, spricht Boll über die Hintergründe seiner Filme, politische Überzeugungen und persönliche Erfahrungen. Er erklärt auch, weshalb er bewusst kontroverse Themen aufgreift und den Vorwurf der Gewaltverherrlichung zurückweist.

Provokation als Teil seines Filmschaffens

Dass sein Name regelmäßig Kontroversen auslöst, nimmt Boll bewusst in Kauf. Schon früh habe er Filme gedreht, die aktuelle Konflikte aufgriffen und starke Reaktionen hervorriefen.
„Als unabhängiger Filmemacher mache ich manchmal Filme, die bewusst Kontroversen auslösen. Das war schon bei Postal, Rampage oder Assault on Wall Street so. Citizen Vigilante ist für mich nichts Neues – ich rühre gern im Wespennest.“
Provokation sei für ihn jedoch kein Selbstzweck. „Ich möchte beim Publikum Emotionen auslösen. Ich will nicht, dass die Leute sich langweilen oder sagen: ,So etwas habe ich schon 150.000 Mal gesehen.‘ Ich versuche Filme zu machen, die man nicht vergisst – im Guten wie im Schlechten.“

„Citizen Vigilante“ als gesellschaftlicher Spiegel

Der Vorwurf, sein neuer Film verherrliche Selbstjustiz, begleitet Boll seit der Veröffentlichung. Dies weist er entschieden zurück. Nach seiner Auffassung soll Citizen Vigilante keine Anleitung zur Gewalt sein, sondern ein Spielfilm, der eine gesellschaftliche Stimmung widerspiegelt.
„Ich wünsche mir, dass die Probleme vom Staat, von der Regierung und den zuständigen Behörden gelöst werden. Der Film trifft einen Nerv, weil die Menschen die Probleme sehen und gleichzeitig erleben, dass die Politiker sie nicht lösen“, sagte Boll.
Nach eigenen Angaben hätten ihn tausende Zuschriften erreicht. Zuschauer hätten geschrieben:
„Endlich zeigt jemand, was wirklich passiert.“
„Endlich konnte ich sehen, wie jemand gegen diese Gangster vorgeht.“
Gleichzeitig betont Boll, dass seine Hauptfigur keineswegs als Held dargestellt werde. Sanders sei ein einsamer ehemaliger Militärangehöriger, dessen Gewaltanwendung bewusst Grenzen überschreite.
„Er geht mit seiner Gewalt bewusst zu weit“, erklärte Boll. „Das habe ich absichtlich so gezeigt, um deutlich zu machen: Genau das wollen wir eigentlich nicht. Das Publikum soll sich selbst die Frage stellen: Geht er zu weit? Überschreitet er eine Grenze?“
Für Boll liegt genau darin die Stärke des Spielfilms: Er könne gesellschaftliche Konflikte zuspitzen und moralische Fragen stellen, ohne einfache Antworten vorzugeben. Als Beispiel nennt er Stanley Kubricks A Clockwork Orange, der ebenfalls bewusst provoziere und den Zuschauer mit ethischen Fragen konfrontiere.

Elon Musk machte den Film weltweit bekannt

Eine entscheidende Rolle für den internationalen Erfolg spielte nach Bolls Darstellung Elon Musk. Dieser habe den Trailer auf X entdeckt und sich anschließend von sich aus gemeldet. „Nicht wir haben ihn kontaktiert, sondern er meldete sich bei uns und fragte: ,Kann ich den Film pushen? Kann ich ihn veröffentlichen?’“
Obwohl der Film zwei Tage lang kostenlos verfügbar war, habe dies den späteren Verkauf nicht geschadet. Im Gegenteil: Anschließend habe Citizen Vigilante Spitzenplätze bei Amazon, Apple und anderen Plattformen erreicht. Boll sieht darin auch einen Beleg für die Loyalität vieler Zuschauer.
Über Musk selbst sagt der Regisseur: „Ich glaube, er ist der einzige Milliardär, dem es egal ist, ob seine politischen Ansichten seinem eigenen Vermögen schaden. Er sagt einfach, was er denkt.“
Persönlich begegnet seien sich beide nie; der Kontakt habe ausschließlich über Direktnachrichten auf X stattgefunden.

Boll würde den Film seinen Kindern nicht empfehlen

Ausführlich spricht Boll auch über die Grenzen künstlerischer Freiheit. Grundsätzlich lehnt er staatliche Verbote von Filmen ab. Erwachsene müssten selbst entscheiden können, was sie sehen möchten. „Wenn man 18 Jahre alt ist, sollte man selbst entscheiden können, was man sehen möchte.“
Gleichzeitig betont er, dass persönliche moralische Grenzen dennoch bestehen. So würde er niemals einem Tier für einen Film Schaden zufügen und auch Citizen Vigilante nicht seinen eigenen Kindern empfehlen.

Migration, Medien und die Rolle des Films

Im weiteren Verlauf des Gesprächs weitet Uwe Boll den Blick über seinen Film hinaus und spricht über Themen wie Migration, öffentliche Sicherheit, Medienberichterstattung und soziale Netzwerke. Er macht dabei deutlich, dass es sich um seine persönliche Einschätzung gesellschaftlicher Entwicklungen handelt.
Nach seiner Auffassung habe sich das Sicherheitsgefühl in Europa in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Als Beispiel nennt er die heute deutlich stärkeren Sicherheitsmaßnahmen auf Weihnachtsmärkten und bei öffentlichen Veranstaltungen.
„Als wir aufgewachsen sind, gab es auf Weihnachtsmärkten oder überhaupt in den Innenstädten keinerlei Sicherheitskontrollen. Heute stehen dort überall schwer bewaffnete Sicherheitskräfte.“
Boll führt diese Entwicklung auf die Zuwanderung aus islamisch geprägten Ländern zurück und kritisiert, dass Politik und Medien seiner Ansicht nach bestimmte Probleme nicht offen genug ansprechen würden. Er betont zugleich, dass sich seine Kritik gegen radikale Strömungen richte und nicht gegen Muslime insgesamt.

Gewalt im Alltag statt nur im Kino

Auch die zunehmende Gewaltdarstellung in Film und Fernsehen sieht Boll kritisch. Während Serien seiner Jugend vergleichsweise zurückhaltend gewesen seien, gehörten heute explizite Gewaltszenen fast zum Standard.
„Das allgemeine Gewaltniveau ist drastisch gestiegen.“
Noch problematischer als Spielfilme seien für Boll jedoch soziale Medien. Kinder und Jugendliche würden dort täglich mit echten Gewaltvideos und schockierenden Bildern konfrontiert.
„Kinder sehen heute ununterbrochen echte Unfälle und Gewaltszenen im Internet. Das stumpft sie ab. Ich finde das schrecklich.“

Selbstkritik statt Selbstinszenierung

Rückblickend räumt Boll ein, dass einige seiner frühen Videospielverfilmungen von stärkeren Drehbüchern profitiert hätten. „Ich habe nie behauptet, dass jeder meiner Filme perfekt ist.“
Gleichzeitig verweist er darauf, dass Filme wie Darfur, Tunnel Rats oder Assault on Wall Street häufig besser gewesen seien, als viele Kritiker ihnen zugestanden hätten. Nach seiner Wahrnehmung sei sein Name für manche Rezensenten bereits zum Vorurteil geworden.

Zwischen Rechtsstaat und Selbstjustiz

Auf die Frage, was gefährlicher sei – ein Staat, der seine Bürger nicht ausreichend schütze, oder Bürger, die das Recht selbst in die Hand nähmen –, lehnt Boll Selbstjustiz ausdrücklich ab. Gleichzeitig warnt er davor, dass das Vertrauen in Polizei und Justiz verloren gehe.
„Natürlich bin ich dagegen, dass Menschen das Gesetz selbst in die Hand nehmen. Aber wenn die Menschen das Gefühl haben, vom Staat keine Gerechtigkeit mehr zu bekommen, ist das genauso problematisch.“
Als Auslöser für Citizen Vigilante nennt Boll einen Hamburger Vergewaltigungsfall und die öffentliche Reaktion darauf. Diese Ereignisse hätten ihn schließlich dazu bewegt, das Drehbuch zu schreiben. „Ich lebe in der Realität“, sagte er.
Zum Ende des Gesprächs wird der Regisseur persönlich. Er wünsche sich, dass selbst seine schärfsten Kritiker seine Filme nicht nur über sein Image beurteilen, sondern über die Themen, die sie behandeln.
„Ich bin kein Filmemacher, der einfach provozieren oder schockieren will. Ich lebe in der Realität – und genau dort entstehen auch meine Filme.“
Jeder seiner Stoffe gehe auf ein konkretes gesellschaftliches Ereignis oder eine persönliche Beobachtung zurück.
„Ich setze mich nicht einfach hin und schreibe irgendeinen Krimi zur Unterhaltung. Hinter jeder Geschichte steht etwas, von dem ich glaube, dass es erzählt werden muss.“
Ob man Uwe Bolls Einschätzungen teilt oder ihnen entschieden widerspricht: Für Boll selbst sollen Filme Diskussionen auslösen, gesellschaftliche Entwicklungen spiegeln und Fragen stellen, auf die es oft keine einfachen Antworten gibt. Mit Citizen Vigilante setzt Boll diesen Weg fort und nimmt dabei bewusst in Kauf, erneut zu polarisieren.
 
Anm. d. Red.: Christian Peschken ist Journalist und Filmemacher mit über 40 Jahren Erfahrung. Uwe Boll kennt er persönlich aus der gemeinsamen Zeit in Hollywood seit den 1990er Jahren.
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„Citizen Vigilante“: Warum die FSK den Film nur fürs Kino freigibt


In Kürze:

  • Die FSK hat „Citizen Vigilante“ für Kinovorführungen ab 18 Jahren freigegeben.
  • Für die Veröffentlichung im Home-Entertainment-Bereich erhielt der Film kein Kennzeichen, da eine Jugendgefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte.
  • Regisseur Uwe Boll kritisiert die Entscheidung.

 
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hat dem 2026 erschienenen Film „Citizen Vigilante“ von Uwe Boll ein Kennzeichen für die Kinoauswertung erteilt. Wie das Gremium Anfang der Woche entschied, dürfen deutsche Kinos die Produktion einem Publikum ab 18 Jahren zeigen. Bolls Unternehmen hatte zuvor eine entsprechende Freigabe für die Veröffentlichung im Kino beantragt.

FSK: Jugendgefährdung bei „Citizen Vigilante“ nicht auszuschließen

Wie die FSK mitteilt, hat der Appellationsausschuss für den Bereich Home Entertainment jedoch kein Kennzeichen erteilt. Dafür ist ein separates Prüfverfahren erforderlich. Streaming-Anbieter können Erwachsenen Filme ohne Kennzeichnung auf eigenes rechtliches Risiko zugänglich machen. Erst bei einer möglichen Indizierung durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz würden weitergehende Abgabe-, Werbe- und Vertriebsbeschränkungen gelten.
Eine Einstufung für den Home-Entertainment-Bereich erhielt „Citizen Vigilante“ nicht, weil der Appellationsausschuss eine einfache Jugendgefährdung durch den Film nicht ausschließen konnte. Nach Paragraf 14 des Jugendschutzgesetzes wird zwischen einfacher und schwerer Jugendgefährdung unterschieden.
Für Kinofilme ist grundsätzlich nur dann kein Kennzeichen vorgesehen, wenn sie aufgrund entsprechender Fachgutachten als schwer jugendgefährdend eingestuft werden müssten. Im Bereich Home Entertainment gelten aus Sicht des Jugendschutzes strengere Maßstäbe. Da Filme dort leichter in den privaten Bereich gelangen können, reicht bereits eine einfache Jugendgefährdung aus, um kein Kennzeichen zu erhalten.

Produktion könnte „Desensibilisierung oder Desorientierung Jugendlicher“ bewirken

Der Appellationsausschuss der FSK konnte eine einfache Jugendgefährdung nicht ausschließen. Begründet wurde dies damit, dass „Citizen Vigilante“ nach Einschätzung des Gremiums „Gewaltsequenzen eindrücklich bebildert und vertont und Selbstjustiz als probates Mittel gegen kriminelle Gewalt inszeniert“. Dadurch könne eine Desensibilisierung oder Desorientierung Jugendlicher nicht ausgeschlossen werden.
Der in Kroatien gedrehte Film „Citizen Vigilante“ wird vielfach als Adaption bekannter Selbstjustiz-Thriller wie „Death Wish“ eingeordnet. Der US-Verleiher Quiver vertreibt die Produktion in den USA. Der nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt öffentlich umstrittene US-Schauspieler Armie Hammer spielt darin einen wohlhabenden Amerikaner. Dieser kommt zu der Überzeugung, dass der Rechtsstaat nicht mehr in der Lage sei, Kriminalität und Korruption ausreichend zu bekämpfen. Daraufhin entscheidet er sich, Selbstjustiz gegen Kriminelle und korrupte Beamte auszuüben.
Auffällig ist, dass schwere Gewaltkriminalität im Film überwiegend Einwanderern zugeschrieben wird. Regisseur Boll erklärte selbst, dass diese Darstellung aus seiner Sicht nicht zufällig sei. In einem offenen Brief an mehrere Selbstkontrollorgane der Filmbranche nahm er Bezug auf einen Vergewaltigungsfall an einer durch Alkohol in ihrer Urteilsfähigkeit beeinträchtigten 15-Jährigen in Hamburg. Im anschließenden Prozess erhielten mehrere Angeklagte, von denen einige keine deutsche Staatsangehörigkeit besaßen, Bewährungsstrafen.

Regisseur Boll macht „alte woke Liberale“ für teilweise Freigabe-Verweigerung verantwortlich

Boll betrachtet diesen Fall offenbar als beispielhaft für die Situation in Europa. In einer Einblendung widmet er „Citizen Vigilante“ den „tausenden Opfern von Mord und Vergewaltigung in Europa“, die „von unseren Politikern, unserer Polizei und unseren Gerichten betrogen werden“. Zudem stellt der Regisseur eine mögliche Fortsetzung mit einem Schwerpunkt auf Europa in Aussicht.
Eine Anleitung oder Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten sieht Boll in seinem Film dennoch nicht. Der Hauptcharakter werde nicht als klassische Identifikationsfigur dargestellt. Stattdessen erscheine er als „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Der Regisseur zeigt sich trotz der Freigabe für Kinoaufführungen weiterhin unzufrieden. Er kritisiert die Entscheidung der Kommission und macht auf X deren Mitglieder dafür verantwortlich, dass der Film keine Freigabe für den Home-Entertainment-Bereich erhalten hat. Der Weg zu Streaming, Fernsehen und Blu-ray bleibt für „Citizen Vigilante“ in Deutschland damit weiterhin erschwert.
Auf Fachportalen wie „Rotten Tomatoes“ gehen die Einschätzungen weiterhin deutlich auseinander. Unter professionellen Filmkritikern erhielt „Citizen Vigilante“ mit 6 Prozent eine der niedrigsten Bewertungen der dort besprochenen Filme.
Vince Mancini vom „Content Report“ schreibt beispielsweise, den Film als „faschistische Propaganda“ zu bezeichnen, würde eine „Herabwürdigung kompetenter Propagandisten“ darstellen. Historische Werke wie „The Birth of a Nation“ oder „Triumph des Willens“ hätten trotz ihrer problematischen Botschaften einen künstlerischen Anspruch gehabt.

Kritiken von „Citizen Vigilante“ gehen weit auseinander

Demgegenüber erreicht der Film unter mehr als 2.500 Publikumsrezensionen eine Bewertung von 92 Prozent. Viele der positiven Bewertungen beziehen sich vor allem auf die politische Botschaft des Films und weniger auf künstlerische Kriterien. Zudem gibt es keine Rezension aus der sogenannten Verified Audience – also von Nutzern, deren Kinobesuch nachweislich bestätigt wurde. Möglich ist daher, dass sich unter den Rezensenten auch Personen befinden, die den Film über das Angebot Elon Musks 48 Stunden lang auf X ansehen konnten.
Doch auch im rechtskonservativen Spektrum selbst polarisiert „Citizen Vigilante“. Auf X feiern Nutzer den Film, weil er aus ihrer Sicht „die Wahrheit“ ausspreche oder eine realistische Beschreibung gesellschaftlicher Entwicklungen liefere. David Boos vom „Leo Magazin“ ordnet den Film hingegen kritisch ein und stellt ihn in eine Reihe mit den „Ausländer raus“-Gesängen von Sylt oder Hitler-Provokationen von Kanye West. Er argumentiert, der Film könne der konservativen Rechten eher schaden. Boos schreibt auf seinem Blog:
„Das Einfache, das Niedrige, das Geschmacklose, das Hässliche – das kommt nicht von Gott. Das alles ist abstoßend, und es kann keinen überraschen, wenn speziell junge Menschen, die nach Sinn und Schönheit im Leben suchen, sich von dieser Rechten in Abscheu abwenden.“
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Keine Altersfreigabe für „Citizen Vigilante“: Regisseur wirft FSK politische Motive vor


In Kürze:

  • Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
  • Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
  • Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.

 
Der deutsche Regisseur Uwe Boll sieht sich durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ungerechtfertigt benachteiligt. Wie die FSK gegenüber Epoch Times bestätigte, verweigert diese seiner Produktion „Citizen Vigilante“ eine Bewertung.
Es handelt sich um einen Selbstjustiz-Thriller, in dem der Hauptcharakter beginnt, mutmaßliche Straftäter und korrupte Beamte zu jagen. Die Hauptrolle spielt der in Hollywood nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt in Ungnade gefallene US-Schauspieler Armie Hammer. Die Handlung des Films soll in Europa spielen.

„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich

Der Film ist seit dem 19. Juni in den USA und Kanada in Kinos und auf Streamingportalen verfügbar. In Deutschland hat die FSK ihm in zwei unabhängigen Prüfverfahren die Altersfreigabe verweigert. Dies stellt keine Indexierung dar, wie sie etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vornehmen kann.
Dass der Film keine Freigabe ab 18 Jahren erhält, macht einen Vertrieb auf dem deutschen Markt aber faktisch unmöglich. Ohne eine solche Freigabe ist zudem das Bewerben des Films verboten.
Die Wiesbadener Organisation schreibt in einer Antwort an die Epoch Times, dass sie zu den Filmeinstufungen generell frei von ökonomischen und politischen Erwägungen komme. Sie könne allerdings noch keine Details zum Urteil bei „Citizen Vigilante“ preisgeben, deutet aber darauf hin, dass es mit den extremen Gewaltdarstellungen zu tun habe.
Die FSK begründete ihre Entscheidung laut Medienberichten auch damit, dass der Film Selbstjustiz gegen Migranten befördern könne. Bereits mehrere Filmproduktionen von Boll wurden von der FSK nur unter Auflagen mit einer Altersfreigabe versehen. Es ging dabei um Kürzungen, die von der Kontrolleinrichtung verlangt wurden.
Wie Boll selbst angibt, wurde unter anderem eine Sequenz, die eine Gruppenvergewaltigung zeigt, zum Stein des Anstoßes. Dass es sich bei den Tätern dabei ausschließlich um Personen mit Einwanderungsgeschichte handelt, sei bewusst so gewählt worden.

Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration

In einer auf X an Elon Musk gerichteten Nachricht erklärt Boll, der Spielfilm zeige „die Realität in Europa“. Seine Motivation, ihn zu produzieren, sei „die Sorge um die Zukunft Europas“.
Musk, dessen X-Account von über 240 Millionen Profilen gefolgt wird, hat den Film inzwischen in voller Länge geteilt.
In einem offenen Brief an die deutsche Filmwirtschaft erklärt Boll, es handle sich um eine „politisch motivierte Entscheidung“, dass die FSK die Altersfreigabe verweigert habe, so der Filmemacher. Eine Freigabe ab 18 Jahren hätte den Schutz Minderjähriger gewährleistet. Das Gewaltniveau seines Films sei nicht höher als in Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“.
Laut dem Regisseur sei der Film „fiktional“. Gleichzeitig nimmt er für sich in Anspruch, eine von ihm wahrgenommene „Realität“ abzubilden.
Dabei verweist er insbesondere auf das sogenannte Stadtpark-Verfahren in Hamburg.
Im September 2020 war es in einem Park zu sexuellen Handlungen mehrerer Personen an einer 15-Jährigen gekommen. Von ihr seien auch pornografische Aufnahmen angefertigt worden und einer der Angeklagten habe zudem ihre Brieftasche gestohlen.

Boll schließt Inspiration für reales Leben aus

Insgesamt zehn Personen waren laut Medienberichten involviert. Vier davon waren deutsche Staatsangehörige, vier weitere hatten eine armenische, afghanische, kuwaitische beziehungsweise montenegrinische Staatsangehörigkeit. In zwei Fällen war diese ungeklärt.
Neun Personen wurden zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Zwei wurden freigesprochen.
Dieser Fall steht für Boll symbolhaft für die seiner Ansicht nach aus der Kriminalstatistik ableitbare Überzeugung, dass „junge Migranten“ als Täter bei Massenvergewaltigungen die Regel seien.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die vergangenen Jahre einen Anteil zwischen 47 und 50 Prozent von nicht deutschen Staatsangehörigen bei Gruppenvergewaltigungen aus.
Aufgrund seines „radikalen Erzählstils“ schließt der Regisseur aus, dass sein Film zur Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten werden könne. Dieser solle klarmachen, dass Gewalt keine Lösung sei. Zudem werde der Hauptcharakter im Film „auch nicht als guter Mensch porträtiert“. Er sei „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Wie groß der Publikumsandrang sein wird, wenn „Citizen Vigilante“ verfügbar ist, ist ungewiss. Auf Filmplattformen wie „Rotten Tomatoes“ zeigt sich ein Phänomen, das den Schluss zulässt, dass ideologische Erwägungen bei der Bewertung eine größere Rolle spielten als künstlerische. So fällt auf, dass von drei professionellen Kritikern geradezu vernichtende Rezensionen kommen.
Demgegenüber findet sich bei den über 500 Publikumsbewertungen meist überschwängliches Lob. Dabei fällt jedoch auf, dass es sich bei keinem Rezensenten um eine sogenannte „Verified Audience“ handelt, also um Personen, die den Film nachweislich tatsächlich gesehen haben. Auf der Website IMDb erhielt der Film eine Note von 6,5 bei rund 4.400 Bewertungen.
Boll erklärt in seiner Botschaft an Musk, der Film sei bislang „nur in wenigen Kinos“ zu sehen, in New York oder Los Angeles etwa in keinem.
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Film kann nicht ins Deutsche Kino: Regisseur wirft FSK politische Motive vor


In Kürze:

  • Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
  • Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
  • Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.

 
Der deutsche Regisseur Uwe Boll sieht sich durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ungerechtfertigt benachteiligt. Wie die FSK gegenüber Epoch Times bestätigte, verweigert diese seiner Produktion „Citizen Vigilante“ eine Bewertung.
Es handelt sich um einen Selbstjustiz-Thriller, in dem der Hauptcharakter beginnt, mutmaßliche Straftäter und korrupte Beamte zu jagen. Die Hauptrolle spielt der in Hollywood nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt in Ungnade gefallene US-Schauspieler Armie Hammer. Die Handlung des Films soll in Europa spielen.

„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich

Der Film ist seit dem 19. Juni in den USA und Kanada in Kinos und auf Streamingportalen verfügbar. In Deutschland hat die FSK ihm in zwei unabhängigen Prüfverfahren die Altersfreigabe verweigert. Dies stellt keine Indexierung dar, wie sie etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vornehmen kann.
Dass der Film keine Freigabe ab 18 Jahren erhält, macht einen Vertrieb auf dem deutschen Markt aber faktisch unmöglich. Ohne eine solche Freigabe ist zudem das Bewerben des Films verboten.
Die Wiesbadener Organisation schreibt in einer Antwort an die Epoch Times, dass sie zu den Filmeinstufungen generell frei von ökonomischen und politischen Erwägungen komme. Sie könne allerdings noch keine Details zum Urteil bei „Citizen Vigilante“ preisgeben, deutet aber darauf hin, dass es mit den extremen Gewaltdarstellungen zu tun habe.
Die FSK begründete ihre Entscheidung laut Medienberichten auch damit, dass der Film Selbstjustiz gegen Migranten befördern könne. Bereits mehrere Filmproduktionen von Boll wurden von der FSK nur unter Auflagen mit einer Altersfreigabe versehen. Es ging dabei um Kürzungen, die von der Kontrolleinrichtung verlangt wurden.
Wie Boll selbst angibt, wurde unter anderem eine Sequenz, die eine Gruppenvergewaltigung zeigt, zum Stein des Anstoßes. Dass es sich bei den Tätern dabei ausschließlich um Personen mit Einwanderungsgeschichte handelt, sei bewusst so gewählt worden.

Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration

In einer auf X an Elon Musk gerichteten Nachricht erklärt Boll, der Spielfilm zeige „die Realität in Europa“. Seine Motivation, ihn zu produzieren, sei „die Sorge um die Zukunft Europas“.
Musk, dessen X-Account von über 240 Millionen Profilen gefolgt wird, hat den Film inzwischen in voller Länge geteilt, und dieser wurde schon über 13,6 Millionen Mal geschaut.
In einem offenen Brief an die deutsche Filmwirtschaft erklärt Boll, es handle sich um eine „politisch motivierte Entscheidung“, dass die FSK die Altersfreigabe verweigert habe, so der Filmemacher. Eine Freigabe ab 18 Jahren hätte den Schutz Minderjähriger gewährleistet. Das Gewaltniveau seines Films sei nicht höher als in Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“.
Laut dem Regisseur sei der Film „fiktional“. Gleichzeitig nimmt er für sich in Anspruch, eine von ihm wahrgenommene „Realität“ abzubilden.
Dabei verweist er insbesondere auf das sogenannte Stadtpark-Verfahren in Hamburg.
Im September 2020 war es in einem Park zu sexuellen Handlungen mehrerer Personen an einer 15-Jährigen gekommen. Von ihr seien auch pornografische Aufnahmen angefertigt worden und einer der Angeklagten habe zudem ihre Brieftasche gestohlen.

Boll schließt Inspiration für reales Leben aus

Insgesamt zehn Personen waren laut Medienberichten involviert. Vier davon waren deutsche Staatsangehörige, vier weitere hatten eine armenische, afghanische, kuwaitische beziehungsweise montenegrinische Staatsangehörigkeit. In zwei Fällen war diese ungeklärt.
Neun Personen wurden zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Zwei wurden freigesprochen.
Dieser Fall steht für Boll symbolhaft für die seiner Ansicht nach aus der Kriminalstatistik ableitbare Überzeugung, dass „junge Migranten“ als Täter bei Massenvergewaltigungen die Regel seien.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die vergangenen Jahre einen Anteil zwischen 47 und 50 Prozent von nicht deutschen Staatsangehörigen bei Gruppenvergewaltigungen aus.
Aufgrund seines „radikalen Erzählstils“ schließt der Regisseur aus, dass sein Film zur Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten werden könne. Dieser solle klarmachen, dass Gewalt keine Lösung sei. Zudem werde der Hauptcharakter im Film „auch nicht als guter Mensch porträtiert“. Er sei „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Wie groß der Publikumsandrang sein wird, wenn „Citizen Vigilante“ verfügbar ist, ist ungewiss. Auf Filmplattformen wie „Rotten Tomatoes“ zeigt sich ein Phänomen, das den Schluss zulässt, dass ideologische Erwägungen bei der Bewertung eine größere Rolle spielten als künstlerische. So fällt auf, dass von drei professionellen Kritikern geradezu vernichtende Rezensionen kommen.
Demgegenüber findet sich bei den über 500 Publikumsbewertungen meist überschwängliches Lob. Dabei fällt jedoch auf, dass es sich bei keinem Rezensenten um eine sogenannte „Verified Audience“ handelt, also um Personen, die den Film nachweislich tatsächlich gesehen haben. Auf der Website IMDb erhielt der Film eine Note von 6,5 bei rund 4.400 Bewertungen.
Boll erklärt in seiner Botschaft an Musk, der Film sei bislang „nur in wenigen Kinos“ zu sehen, in New York oder Los Angeles etwa in keinem.
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Film darf nicht ins Kino: Regisseur wirft FSK politische Motive vor


In Kürze:

  • Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
  • Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
  • Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.

 
Der deutsche Regisseur Uwe Boll sieht sich durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ungerechtfertigt benachteiligt. Wie die FSK gegenüber Epoch Times bestätigte, verweigert diese seiner Produktion „Citizen Vigilante“ eine Bewertung.
Es handelt sich um einen Selbstjustiz-Thriller, in dem der Hauptcharakter beginnt, mutmaßliche Straftäter und korrupte Beamte zu jagen. Die Hauptrolle spielt der in Hollywood nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt in Ungnade gefallene US-Schauspieler Armie Hammer. Die Handlung des Films soll in Europa spielen.

„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich

Der Film ist seit dem 19. Juni in den USA und Kanada in Kinos und auf Streamingportalen verfügbar. In Deutschland hat die FSK ihm in zwei unabhängigen Prüfverfahren die Altersfreigabe verweigert. Dies stellt keine Indexierung dar, wie sie etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vornehmen kann.
Dass der Film keine Freigabe ab 18 Jahren erhält, macht einen Vertrieb auf dem deutschen Markt aber faktisch unmöglich. Ohne eine solche Freigabe ist zudem das Bewerben des Films verboten.
Die Wiesbadener Organisation schreibt in einer Antwort an die Epoch Times, dass sie zu den Filmeinstufungen generell frei von ökonomischen und politischen Erwägungen komme. Sie könne allerdings noch keine Details zum Urteil bei „Citizen Vigilante“ preisgeben, deutet aber darauf hin, dass es mit den extremen Gewaltdarstellungen zu tun habe.
Die FSK begründete ihre Entscheidung laut Medienberichten auch damit, dass der Film Selbstjustiz gegen Migranten befördern könne. Bereits mehrere Filmproduktionen von Boll wurden von der FSK nur unter Auflagen mit einer Altersfreigabe versehen. Es ging dabei um Kürzungen, die von der Kontrolleinrichtung verlangt wurden.
Wie Boll selbst angibt, wurde unter anderem eine Sequenz, die eine Gruppenvergewaltigung zeigt, zum Stein des Anstoßes. Dass es sich bei den Tätern dabei ausschließlich um Personen mit Einwanderungsgeschichte handelt, sei bewusst so gewählt worden.

Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration

In einer auf X an Elon Musk gerichteten Nachricht erklärt Boll, der Spielfilm zeige „die Realität in Europa“. Seine Motivation, ihn zu produzieren, sei „die Sorge um die Zukunft Europas“.
Musk, dessen X-Account von über 240 Millionen Profilen gefolgt wird, hat den Film inzwischen in voller Länge geteilt, und dieser wurde schon über 13,6 Millionen Mal geschaut.
In einem offenen Brief an die deutsche Filmwirtschaft erklärt Boll, es handle sich um eine „politisch motivierte Entscheidung“, dass die FSK die Altersfreigabe verweigert habe, so der Filmemacher. Eine Freigabe ab 18 Jahren hätte den Schutz Minderjähriger gewährleistet. Das Gewaltniveau seines Films sei nicht höher als in Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“.
Laut dem Regisseur sei der Film „fiktional“. Gleichzeitig nimmt er für sich in Anspruch, eine von ihm wahrgenommene „Realität“ abzubilden.
Dabei verweist er insbesondere auf das sogenannte Stadtpark-Verfahren in Hamburg.
Im September 2020 war es in einem Park zu sexuellen Handlungen mehrerer Personen an einer 15-Jährigen gekommen. Von ihr seien auch pornografische Aufnahmen angefertigt worden und einer der Angeklagten habe zudem ihre Brieftasche gestohlen.

Boll schließt Inspiration für reales Leben aus

Insgesamt zehn Personen waren laut Medienberichten involviert. Vier davon waren deutsche Staatsangehörige, vier weitere hatten eine armenische, afghanische, kuwaitische beziehungsweise montenegrinische Staatsangehörigkeit. In zwei Fällen war diese ungeklärt.
Neun Personen wurden zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Zwei wurden freigesprochen.
Dieser Fall steht für Boll symbolhaft für die seiner Ansicht nach aus der Kriminalstatistik ableitbare Überzeugung, dass „junge Migranten“ als Täter bei Massenvergewaltigungen die Regel seien.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die vergangenen Jahre einen Anteil zwischen 47 und 50 Prozent von nicht deutschen Staatsangehörigen bei Gruppenvergewaltigungen aus.
Aufgrund seines „radikalen Erzählstils“ schließt der Regisseur aus, dass sein Film zur Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten werden könne. Dieser solle klarmachen, dass Gewalt keine Lösung sei. Zudem werde der Hauptcharakter im Film „auch nicht als guter Mensch porträtiert“. Er sei „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Wie groß der Publikumsandrang sein wird, wenn „Citizen Vigilante“ verfügbar ist, ist ungewiss. Auf Filmplattformen wie „Rotten Tomatoes“ zeigt sich ein Phänomen, das den Schluss zulässt, dass ideologische Erwägungen bei der Bewertung eine größere Rolle spielten als künstlerische. So fällt auf, dass von drei professionellen Kritikern geradezu vernichtende Rezensionen kommen.
Demgegenüber findet sich bei den über 500 Publikumsbewertungen meist überschwängliches Lob. Dabei fällt jedoch auf, dass es sich bei keinem Rezensenten um eine sogenannte „Verified Audience“ handelt, also um Personen, die den Film nachweislich tatsächlich gesehen haben. Auf der Website IMDb erhielt der Film eine Note von 6,5 bei rund 4.400 Bewertungen.
Boll erklärt in seiner Botschaft an Musk, der Film sei bislang „nur in wenigen Kinos“ zu sehen, in New York oder Los Angeles etwa in keinem.
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Ethikrat gegen pauschale Altersgrenze: „Social-Media-Verbot geht ein Stück zu weit“

Pauschale Verbote und ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht geeignet, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Epoch Times sprach mit der Philosophin Judith Simon. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats sowie Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“. Am Donnerstag, 11. Juni, stellte der Rat in Berlin 13 Empfehlungen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz vor.
Frau Simon, ab welchem Alter sollten Kinder laut dem Ethikrat Zugang zu den sozialen Medien bekommen? Was halten Sie von einem Social-Media-Verbot, wie es in anderen Ländern umgesetzt wurde?
Wir haben uns im Deutschen Ethikrat gegen eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen muss differenziert werden, welche Technologien und Medien für Kinder geeignet sind und welche nicht.

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Deswegen soll es einen gestuften, risikobasierten Ansatz geben. Wenn bestimmte gefährliche Funktionen enthalten sind, dann ist es eher für Ältere geeignet. Wenn die Inhalte dagegen sehr kinderfreundlich sind, können auch jüngere Kinder die Medien nutzen.
Wir haben gesagt, dass ein Social-Media-Verbot ein Stück zu weit geht, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen einschränkt. Andererseits ist es zu eng, weil es die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots, Messenger und so weiter aus dem Blick nimmt und sich nur auf soziale Medien fokussiert.
Generative KI erleichtert das Vortäuschen von Identitäten. Dadurch werden Anbahnungsversuche Erwachsener bei Kindern mit sexueller Absicht, das sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar. Welche Schutzmechanismen schlägt der Ethikrat vor und inwiefern sind Gesetzgeber und Plattformbetreiber hier gefordert?
Ein großer Schwerpunkt war, dass wir gesagt haben, generative KI muss viel stärker in den Blick genommen werden, als das im Moment der Fall ist. Das muss zum einen dazu führen, dass zum Beispiel bestimmte gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden, um auch generativer KI Rechnung zu tragen.
Und auf der anderen Seite geht es gerade um dieses Grooming und diese Anbahnung, was natürlich dann wieder ein Stück weit über die sozialen Medien hinausgeht. In sozialen Medien, auf die Kinder und Jugendliche bereits zugreifen können, sollten Anbahnungskontaktmöglichkeiten durch Fremde unterbunden oder verhindert werden. Es gibt also unterschiedliche Ansatzpunkte, einerseits bei bestimmten Einschränkungen der Nutzung generativer KI selbst und andererseits bei der Verwendungsweise, beispielsweise für Grooming.
Wo sind Plattformbetreiber und wo ist der Gesetzgeber gefordert?
Die Plattformbetreiber müssen das umsetzen. Da sie vieles nicht freiwillig umsetzen, muss der Gesetzgeber bestimmte Dinge einfordern. Ein Hebel wäre der Digital Services Act (DSA). Wir haben uns sehr stark für Lösungen auf europäischer Ebene und für eine effektivere Umsetzung des Digital Services Act ausgesprochen.
Eine Möglichkeit wäre da. Es gibt begleitende Leitlinien zu Artikel 28 des DSA, der sich mit Kinder- und Jugendschutz beschäftigt. Diese Leitlinien könnten verbindlich gemacht werden, um genau festzulegen, welche Funktionen und Features von Plattformbetreibern ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Services Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Das erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Ist es nicht sicherer, auch eine nationale Lösung zu finden? Oder würde diese nicht weit genug gehen?
Das Problem ist, dass alle gesetzlichen Regelungen, die Plattformbetreiber adressieren, ohnehin durch die Vollharmonisierung des Digital Services Act auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Das heißt, nationale Alleingänge adressieren ohnehin nicht wirklich die Plattformen.
Ein weiteres Problem wäre: Wenn wir jetzt unterschiedliche nationale Lösungen hätten, käme es zu einer Fragmentierung und zu noch schwereren Rechtsdurchsetzungen. Deswegen müsste es einheitliche Lösungen geben. Den DSA gibt es ja bereits. Es geht also nicht darum, neue Einigkeit zu erzielen, sondern darum, dieses Gesetz effektiver umzusetzen und diese Leitlinien in den Gesetzestext selbst zu integrieren.
Die einfache Möglichkeit, pornografische Bilder mithilfe von Deepfake-Technologie erstellen zu können, kann dazu führen, dass Kinder selbst diese nutzen, um andere Kinder zu mobben. Wie bewertet der Ethikrat diese Gefahren und wie kann dem vorgebeugt werden?
Der Umgang mit solchen Deepfakes in diesem Kontext wird ja im Moment politisch auch noch mal unabhängig diskutiert, in welcher Art und Weise auch die Verbreitung von solchen Bildern unterbunden werden soll.
Das ist ein ganz wichtiges Thema, das gar nicht nur unbedingt bei den Plattformen angesetzt werden muss. Da kann es eben nationale Lösungen geben, dass man sagt, die Verbreitung von solchen Informationen wird unter Strafe gestellt. Das haben wir uns jetzt nicht spezifisch angeschaut. Unter das Thema generative KI fällt das aber natürlich als eine neue Quelle für neue Risiken, aber auch für bekannte Risiken, ganz klar.
Wie wichtig ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz beim Umgang mit Social-Media-Plattformen und generativer KI? Wie stark sind Elternhäuser und Bildungseinrichtungen gefordert, Medienkompetenz zu fördern?
Das ist sehr wichtig. Es kann nicht ausreichen, Verbote auszusprechen, sondern Menschen müssen für die Gefahren sensibilisiert werden, natürlich auch für die Chancen vieler dieser Technologien und die Art und Weise, wie man sinnvoll mit sozialen Medien oder KI umgeht. Man muss aber auch für die Probleme sensibilisiert werden, damit Kinder untereinander und Eltern mit ihren Kindern darüber reden und sich schützen können. Auch Schulen sollten einbezogen werden, um unterstützend tätig zu werden.
Wir haben auch über Kinderärztinnen und Kinderärzte gesprochen, die schon ganz früh durch die Kinderuntersuchungen, bei denen sie alle Eltern kennenlernen, sensibilisieren könnten, was die Nutzung digitaler Technologien und mögliche Schäden betrifft, auch wenn die Eltern bestimmte Praktiken vorleben.
Ich finde es sehr wichtig, dass es einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und einen Austausch darüber gibt, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können.
Wie würden Sie die aktuelle Situation einschätzen? Halten Sie unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht für fit? Oder haben Sie den Eindruck, dass diese Gefahren und Risiken noch gar nicht abschätzbar sind und noch viel Aufklärungsarbeit und Bewusstmachung nötig ist?
Ich halte Kinder und Jugendliche schon oft für fit. Aber das Problem ist, dass auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, also die gesamte Bevölkerung verstehen muss, wie diese Technologien funktionieren.
Meiner Meinung nach kann es nicht immer nur um Aufklärung gehen, die dann den Einzelnen zugemutet wird. Das Grundproblem ist, dass diese Software so gebaut ist, dass sie unsere Schwächen ausnutzt. Sie ist eben so gebaut, dass sie Aufmerksamkeit erregt.
Deshalb müssen wir unsere digitalen Umwelten so umgestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche, aber auch für uns alle, besser geeignet sind. Dann müssen wir Kinder nicht von bestimmten Dingen fernhalten, sondern haben das Problem an der Wurzel gepackt, nämlich bei den Geschäftsmodellen dieser Onlineplattformen.
Was genau schwebt Ihnen vor, wenn Sie vorschlagen, die digitalen Umwelten umzugestalten?
Einerseits sagen wir, dass wir süchtig machende Funktionen von sozialen Medien prinzipiell verbieten sollten. Es ist die Logik hinter den Endlosfeeds und dem unendlichen Scrollen und dem Blinken und Piepen überall, damit wir mehr Zeit auf diesen Plattformen verbringen.
Das gleiche Prinzip gilt bei Chatbots. Es gibt keinen Grund, warum Chatbots einen mit „Ich“ anreden oder signalisieren müssen, dass sie einen verstehen oder hören. Diese ganze vermenschlichende Sprache von Chatbots ist überflüssig. Die Idee dahinter ist: Je mehr Zeit wir mit diesen Chatbots auf diesen Plattformen verbringen, desto mehr Datenspuren hinterlassen wir und desto mehr wissen diese Plattformen.
Und das ist das eigentliche Geschäftsmodell. Das spricht natürlich gegen die Autonomie und Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer, diese Dinge auch mal wegzulegen. Deswegen müssen wir auch diese Geschäftsmodelle in den Blick nehmen, damit sich etwas ändern kann.
Vielen Dank für das Gespräch.
Sehr gerne.
Das Interview führte Erik Rusch.
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ausland

G7 beraten über KI und Schutz von Minderjährigen im Internet

Die G7-Digitalminister haben am Freitag, 29. Mai, in Paris über den Schutz von Minderjährigen im Internet sowie über den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) beraten.
Die Vorgespräche dazu seien sehr gut gewesen, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) bei seinem Eintreffen. Seine französische Kollegin Anne Le Hénanff zeigte sich hoffnungsvoll, dass die Vertreter der sieben Industrieländer sich auf eine gemeinsame Position zu KI und zur Cybersicherheit einigen würden.

Uneinig über Umweltfolgen der KI

Es besteht jedoch wenig Aussicht auf eine gemeinsame Stellungnahme zu den Folgen der KI für die Umwelt, etwa den massiven Energie- und Kühlwasserverbrauch der Rechenzentren. Eine Arbeitsgruppe mit dem Titel „Auswirkungen der digitalen Technologien auf die Umwelt“ sei für Vertreter der USA nicht akzeptabel gewesen.
Der französische Wirtschaftsminister Roland Lescure erklärte dazu, dass es „wie immer bei den G7 Themen gibt, bei denen man sich einig ist, und andere, bei denen das nicht der Fall ist“. Es seien sich aber zumindest alle einig, dass die Ressourcen für KI „möglichst effizient“ eingesetzt werden sollten.

Vorbereitung auf G7-Gipfel

Die Beratungen der Digitalminister dienen als Vorbereitung für den G7-Gipfel der Staats- und Regierungschefs im Juni im französischen Evian.
Frankreich hatte im Januar den rotierenden Vorsitz der Gruppe der sieben großen Industrienationen übernommen. Dazu gehören die USA, Deutschland, Frankreich, Kanada, Großbritannien, Japan und Italien. (afp/red)
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deutschland

19. Mai: AfD-Chefin beliebter als Söder | E-Auto-Förderung gestartet | Trump verschiebt Angriffspläne

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AfD-Chefin beliebter als Söder

Alice Weidel ist im aktuellen INSA-Politikerbarometer beliebter als Markus Söder. Im Vergleich zur Vorwoche verbessert sich die AfD-Chefin um vier Plätze und erreicht Rang 4. Das Ergebnis der Umfrage steht damit im Einklang mit den jüngsten politischen Trends in Deutschland. An der Spitze bleibt alles unverändert: Boris Pistorius führt weiterhin vor Cem Özdemir und Hendrik Wüst.

E-Auto-Förderung gestartet

Wer ein neues Elektroauto kauft, kann jetzt staatliche Förderung beantragen. Die Bundesregierung stellt drei Milliarden Euro bereit, um die kriselnde Branche zu stützen. Es gibt jedoch auch Kritik: Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer hält die Kaufprämie für Steuerverschwendung. Die Nachfrage nach E-Autos steige ohnehin, der Markt hätte sich seiner Einschätzung nach selbst reguliert.

Trump verschiebt Angriffspläne

US-Präsident Donald Trump hat einen geplanten Angriff auf den Iran kurzfristig gestoppt. Grund sei die Einschätzung, dass ein „Deal mit Teheran“ zustande kommen könnte. Trump machte jedoch deutlich: Scheitern die Gespräche, seien militärische Schritte weiterhin möglich.

Neuer Standort für Stromspeicher

Am ehemaligen niedersächsischen Kernkraftwerk Grohnde soll ein neuer Batteriepark entstehen. Bis 2028 soll er leistungsmäßig der größte Stromspeicher Deutschlands werden. Währenddessen schreitet der Rückbau des Kernkraftwerks weiter voran. Bis 2037 soll das KKW Grohnde vollständig zurückgebaut sein.

KI-Gefahr für Jugendliche

Das Kompetenzzentrum für Jugendschutz hat 2025 über 15.000 Verstöße im Internet registriert – zum Großteil im Bereich sexualisierte Gewalt. Neue KI-Funktionen schafften auf jugendaffinen Plattformen Risiken in einer neuen Dimension, sagte ihr Leiter, Stefan Glaser. Problematisch seien vor allem frei gestaltbare KI-Gesprächspartner, die Minderjährige beraten, coachen oder mit ihnen Beziehungen simulieren.
 
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gesellschaft

Mehrheit befürwortet Social-Media-Verbot für Kinder unter 14

Zwei Drittel der Menschen in Deutschland (66 Prozent) sprechen sich für die Einführung eines Verbots von sozialen Medien für Kinder unter 14 Jahren aus.
Dies ist das zentrale Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (bidt), die auf der Medienkonferenz re:publica in Berlin vorgestellt wurde.
Die Studie wirft ein Schlaglicht auf eine zunehmend emotional geführte gesellschaftliche Debatte. Spätestens seit Australien im Dezember 2025 ein entsprechendes Verbot für Kinder unter 16 Jahren in Kraft gesetzt hat, werden auch hierzulande und auf EU-Ebene Forderungen nach ähnlichen Einschränkungen lauter.
Doch während der Wunsch der Bürger nach Regulierung immens ist, warnte auf der re:publica die Wissenschaft vehement vor vorschnellen Maßnahmen.

Verbot nur für jüngere Kinder

Die Umfragedaten zeigen ein differenziertes Stimmungsbild: Die Zustimmung zu einem Verbot hängt massiv von der gesetzten Altersgrenze ab.
Während das Verbot für unter 14-Jährige auf breite Zustimmung stößt, nimmt die Befürwortung mit steigendem Alter deutlich ab. Für die Altersgruppe der unter 18-Jährigen wendet sich das Blatt komplett: Hier sind mehr Menschen gegen ein Verbot als dafür.
Unsicher sind die Befragten allerdings, ob ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche überhaupt umgesetzt werden kann. 59 Prozent der Bevölkerung glauben schlichtweg nicht daran, dass ein gesetzliches Verbot die Nutzung durch Kinder tatsächlich verhindern kann.
Selbst unter den Befürwortern eines solchen Schritts ist mehr als die Hälfte (55 Prozent) skeptisch, was dessen Wirksamkeit angeht.

Widerspruch aus der Wissenschaft

In Berlin verwiesen die Forschende des bidt, des Center for Advanced Internet Studies (CAIS) und des Weizenbaum-Instituts darauf, dass die Einführung des Verbots in Australien, vor allem mit den Risiken für die mentale Gesundheit junger Menschen begründet worden sei.
Die Perspektiven Jugendlicher seien jedoch vor der Entscheidung kaum berücksichtigt worden.
„Pauschale Social-Media-Verbote ersetzen oft die Debatte über wirksame Plattformregulierung“, sagte Josephine B. Schmitt, wissenschaftliche Koordinatorin am CAIS.
„Sie suggerieren politische Handlungsfähigkeit, verschieben die Verantwortung aber auf junge Menschen, statt Plattformen konsequent zu regulieren.“
Soziale Medien seien für Jugendliche nicht nur Risikoräume, sondern auch Orte für Information, Austausch, Selbstorganisation und gesellschaftliche Teilhabe, sagte Schmitt. „Verbote lösen viele Probleme nicht, sondern verschieben sie in weniger sichtbare Räume.“

Plattformen in die Verantwortung nehmen

Der Psychologe und Wirtschaftsinformatiker Hannes-Vincent Krause forderte, in einem angstgetriebenen Diskurs nicht in „blinden Aktionismus“ zu verfallen. Ein Verbot sei wissenschaftlich weder in seiner Notwendigkeit noch in seiner Effektivität tragbar.
Statt pauschaler Plattformverbote brauche es eine klare Regulierung von problematischen Inhalten durch die Provider und eine angemessene Vermittlung von Medienkompetenz.
Für die Studie befragte Statista+ Research im Auftrag des bidt online 2.500 Personen ab 16 Jahren in Deutschland, um Einstellungen der Bevölkerung zu einem Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche zu erfassen. Die dargestellten Ergebnisse sind repräsentativ für die Bevölkerung der Bundesrepublik. (dpa/red)
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gesellschaft

Alkoholverkauf: Marburger Bund fordert strengere Regeln

Der Marburger Bund spricht sich für deutlich strengere Regelungen beim Zugang zu Alkohol aus.
„Der Verkauf hochprozentiger alkoholischer Getränke soll ausschließlich in lizenzierten, spezialisierten Verkaufsstellen (‚Alkoholshops‘) erfolgen“, heißt es in einem Beschluss der 147. Hauptversammlung des Ärzteverbandes in Hannover.
Supermärkte, Tankstellen und Kioske sollen demnach keinen hochprozentigen Alkohol mehr anbieten dürfen.
Alkoholkonsum gehöre zu den größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken in Deutschland. Besonders junge Menschen müssten besser geschützt werden.
Früh etablierte Konsummuster erhöhten nachweislich das Risiko für spätere Abhängigkeitserkrankungen sowie gesundheitliche und soziale Folgeschäden.
Der Marburger Bund unterstützt deshalb auch die Gesetzespläne des Bundesfamilienministeriums, das sogenannte „begleitete Trinken“ für Jugendliche ab 14 Jahren abzuschaffen.
Damit soll eine Ausnahmeregelung gestrichen werden, die den Kauf und Konsum von Bier, Wein und Sekt in Begleitung einer sorgeberechtigten Person auch mit 14 oder 15 Jahren erlaubt.
Internationale Erfahrungen zeigten, dass höhere Altersgrenzen und strengere Verkaufsregulierungen den Alkoholkonsum signifikant senken und insbesondere Jugendliche wirksam schützen können, so die Delegierten. (dts/red)