In Kürze:
- Zweiter Anlauf bei der Einführung des digitalen Führerscheins.
- Nicht alle Handys erfüllen die technischen Voraussetzungen.
- Die Polizeigewerkschaft sieht derzeit noch rechtliche Probleme.
- 2021 scheiterte das Vorhaben an Sicherheitslücken.
Der digitale Führerschein soll bis Ende dieses Jahres in Deutschland eingeführt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die technische Umsetzung hat die Bundesregierung dafür bereits geschaffen. Das entsprechende Gesetz ist am 1. Juli in Kraft getreten, der Beschluss dazu fiel im Monat zuvor. Der digitale „Lappen“ soll auf dem Smartphone gespeichert sein. Die Nutzung ist freiwillig, der bisherige Führerschein bleibt weiter gültig. Es ist der zweite Anlauf der Einführung. Ein Erster endete 2021 bereits kurz nach dem Start.
Bis Ende 2030 digitale Führerscheine in der gesamten EU
Beim Fahrzeugschein ist die Digitalisierung bereits weiter fortgeschritten. Die rechtliche Grundlage dafür besteht bereits seit eineinhalb Jahren, die entsprechende Verordnung trat am 13. Februar 2025 in Kraft. Seit vergangenem November können Halter den Schein mithilfe der i-Kfz-App auf das Handy laden. Seit März dieses Jahres steht diese Möglichkeit auch Unternehmen zur Verfügung.
Bis spätestens Ende 2030 soll es in der gesamten EU einen gemeinsamen und allgemein anerkannten digitalen Führerschein geben. Er soll mit der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) genutzt werden können. Beim digitalen Fahrzeugschein gibt es auf EU-Ebene noch keine endgültige Regelung, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Beide Dokumente sollen künftig über die i-Kfz-App verfügbar sein. Doch ist die Nutzung der App auf bestimmte Betriebssysteme beschränkt, erläutert das Kraftfahrbundesamt. So funktioniert sie nur bei iOS ab Version 17 (Apple-Geräte wie iPhone) und Android ab Version 12.
Bei Motorola-Smartphones hängt die Kompatibilität vom jeweiligen Modell ab: Fehlt eine bestimmte Verschlüsselungstechnik auf dem Chip, lässt sich die App dort nicht verwenden. Unterstützt werden derzeit die Modelle Motorola Edge 50 Neo, Edge 50 Ultra und Razr 50 Ultra.
Auf Geräten des chinesischen Herstellers Huawei läuft die App nicht. Das liegt laut ADAC daran, dass diese keine Google-Dienste wie die Google Mobile Services (GMS) mehr nutzen. Der Grund: Wegen US-Sanktionen und Handelsverboten dürfen US-Unternehmen wie Google keine neuen Geschäftsverträge mehr mit Huawei eingehen.
Polizeigewerkschaft sieht Probleme
Wer die App nutzen will, benötigt einen elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Damit lässt sich die eigene Identität in der App bestätigen und der digitale Fahrzeugschein abrufen. Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, so das Kraftfahrtbundesamt (KBA). So können Halter bei der Zulassungsbehörde einen QR-Code bekommen. Wer ihn mit der i-Kfz-App scannt, kann den digitalen Fahrzeugschein auch direkt auf dem Handy hinterlegen.
Laut ADAC rät das KBA dazu, die analogen Dokumente bis auf Weiteres dabei zu haben. Es begründet das damit, dass die noch nicht alle Polizeibehörden über die Rechtsänderung informiert seien. Wer im Ausland unterwegs sei, der müsse den alten Fahrzeugschein in Papierform auf jeden Fall bei sich tragen.
In einer Stellungnahme begrüßt die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) grundsätzlich die Einführung des digitalen Führerscheins. Sie weist aber darauf hin, dass nach den europäischen Vorgaben weiterhin das sogenannte „Ein-Führerschein-Prinzip“ gelten solle. Gleichzeitig würden physischer und digitaler Führerschein nicht prinzipiell unterschiedlich behandelt. Die Gewerkschaft sieht ein Problem für polizeiliche Maßnahmen. Einen physischen Führerschein könne sie beschlagnahmen, bei der digitalen Ausführung sei das nach der derzeitigen Rechtslage nicht ohne Weiteres möglich.
Die Gewerkschaft schlägt daher vor, der Polizei einen eingeschränkten Schreibzugriff auf das Fahreignungsregister (FaER) und das EU-Führerscheinnetz RESPER zu ermöglichen. So könne die Beschlagnahmung oder eine Sicherstellung umgehend dokumentiert werden, bis ein Gericht über einen finalen Führerscheinentzug entscheidet.
Außerdem solle eine technische Schnittstelle dafür sorgen, dass der digitale Führerschein unmittelbar nach einem Eintrag ins FaER gesperrt wird. Eine weitere Nutzung werde so unterbunden, bis über eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis entschieden sei. Die Gewerkschaft spricht sich auch dafür aus, dass es in der Zukunft nur noch den digitalen Führerschein geben solle. Beide Möglichkeiten führten zu einem größeren Aufwand bei Beschlagnahmungen der Sicherstellungen.
Kein wochenlanges Warten mehr
Der TÜV-Verband sieht in der Einführung des digitalen Führerscheins Vorteile. So könne dieser innerhalb weniger Minuten freigeschaltet werden. Fahrschüler müssten dann nicht mehr Tage oder Wochen auf den Kartenführerschein warten. Der Verband fordert zudem, dass Behörden, Fahrschulen und Prüfstellen ihre digitalen Systeme möglichst schnell aufeinander abstimmen.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), sieht hauptsächlich dann Risiken, wenn auch andere Apps auf die Daten zugreifen können. Doch gegenüber der „Tagesschau“ sagte BfDI-Sprecher Philipp Wilhelmstrop, dass technische Maßnahmen getroffen worden seien, die die Gefahren reduzierten.
Wichtig sei zudem, dass die Nutzung des digitalen Führerscheins nicht zur Erstellung von Profilen verwendet werden könnten. So sollte die Führerscheinstelle beispielsweise nicht erfahren, wann jemand den Führerschein bei einer Polizeikontrolle oder einer Autovermietung vorzeigt. Auch die Nutzer selbst könnten dazu beitragen, ihre Daten zu schützen, sagt er. Handys böten dazu Möglichkeiten.
Erster Einführungsversuch scheiterte nach einer Woche
Ende September 2021 war die zum digitalen Führerschein dazugehörige Smartphone-App „ID Wallet“ nur eine Woche nach dem Start wieder aus den App-Stores genommen. Zuvor hatten Experten auf Sicherheitslücken in der App aufmerksam gemacht.
Der damalige, von der Bundesregierung beauftragte Dienstleister, die Digital Enabling GmbH erklärte seinerzeit, der Start der Anwendung habe viel Aufmerksamkeit bei Nutzern ausgelöst, die sich intensiv mit Fragen rund um Sicherheit und Vertrauen beschäftigten. Um das System auf eine höhere Auslastung vorzubereiten und zugleich den Hinweisen auf mögliche Sicherheitsprobleme nachzugehen, sollten in den darauffolgenden Wochen umfangreiche weitere Tests durchgeführt werden. Für diesen Zeitraum werde die App aus den Stores entfernt.
Innerhalb der damaligen schwarz-roten Bundesregierung hatte sich insbesondere die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär (CSU), für die Digitalisierung amtlicher Dokumente und darauf aufbauender Anwendungen wie der „ID Wallet“ eingesetzt.
Bereits nach der Vorstellung des Projekts kam es zunächst zu technischen Problemen. Die Server waren überlastet. Zusätzlich äußerten Sicherheitsexperten aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs (CCC) Kritik an der Anwendung und wiesen auf mögliche Sicherheitsprobleme hin. Man habe „Grund zur Annahme“, dass die Infrastruktur hinter der App und die zugrundeliegende Blockchain-Technik angreifbar sein könnte, schrieb CCC-Mitglied Fabian Lüpke auf X, damals noch Twitter.

