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TÜV schlägt Alarm: Fast jeder fünfte Bus fällt durch

Fast jeder fünfte bei einem der TÜVs geprüfte Reise- oder Linienbus ist zuletzt bei der Hauptuntersuchung durchgefallen. In den Jahren 2024 und 2025 hatten 19,2 Prozent der untersuchten Fahrzeuge erhebliche oder gefährliche Mängel, wie der TÜV-Verband mitteilte. Das waren 5,1 Prozentpunkte mehr als in den beiden Jahren davor.
„Die Ergebnisse des aktuellen Bus-Reports sind alarmierend“, sagte Richard Goebelt vom TÜV-Verband. „Die Mängelquoten steigen zum zweiten Mal in Folge kräftig.“ In den Jahren 2020 und 2021 hatte die Quote nur bei 11,7 Prozent gelegen.
Dabei dürfte aber auch Corona eine Rolle gespielt haben. Ohne Mangel kamen 2024/2025 nur 69,8 Prozent der Busse durch die Prüfung – 5,6 Punkte weniger als zuvor. Dabei gab es laut TÜV-Verband keine Verschärfung der Kriterien.

Jeder zehnte Bus fällt schon ein Jahr nach der Neuzulassung durch

Auffällig für die Prüfer war, dass nicht nur alte Fahrzeuge durchfallen: „Insbesondere jüngere Fahrzeuge schneiden bei den Prüfungen schlechter ab“, sagte Goebelt. „Bereits ein Jahr nach der Neuzulassung fällt jeder zehnte Bus durch die HU.“
Das sei mehr als das Doppelte des Werts von vor zwei Jahren. Auch bei fünf Jahre alten Bussen verschlechterte sich die Situation: Der Anteil mit mindestens erheblichen Mängeln stieg von 11,9 auf 21 Prozent.
Bei noch älteren Bussen sind die Quoten mit erheblichen Mängeln teilweise etwas höher, teilweise aber auch etwas tiefer. Allerdings steigt der Anteil geringer Mängel mit dem Alter klar an.
Bei 17 bis 20 Jahre alten Fahrzeugen kamen weniger als 60 Prozent ohne Beanstandung durch die Prüfung. Unter anderem machte sich das Alter bei Mängeln wie Ölverlust, schadhafter Beleuchtung hinten oder Rost, Rissen und gebrochenen Teilen bemerkbar.

Mängel wären bei regelmäßiger Wartung „leicht zu entdecken“

„Viele Unternehmen in der Personenbeförderung stehen unter einem erheblichen wirtschaftlichen Druck“, sagte Goebelt. „Das führt offenbar dazu, dass sie der Wartung und Pflege ihrer Fahrzeuge nicht die nötige Aufmerksamkeit widmen. Das geht über kurz oder lang zulasten der Verkehrssicherheit.“
Dabei seien die bei den Prüfungen entdeckten Mängel „bei regelmäßiger Wartung leicht zu entdecken und in der Regel mit geringem Aufwand zu beheben“.
Grundsätzlich gälten Busse als „sehr sichere Verkehrsmittel“, heißt es vom Verband. Dennoch komme es immer wieder zu schweren Unfällen.
In der Regel sei menschliches Fehlverhalten die Ursache, sagte Goebelt, „aber auch technische Mängel können eine Rolle spielen.“ Daher sei es wichtig, dass die Busunternehmen verstärkt in die Wartung und Pflege ihrer Fahrzeuge investierten. (dpa/red)
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EU-Ausschuss beschließt neue TÜV-Richtlinien: Das kommt auf Fahrzeugbesitzer zu

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 5. Mai 2026 mehrere Änderungen an der europäischen Richtlinie zur Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen beschlossen.
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Aktualisierung der Prüfpunkte, um technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung zu tragen. So sollen künftig auch Airbags sowie Fahrerassistenzsysteme, darunter Notbremsassistenten, verpflichtend in die Hauptuntersuchung einbezogen werden. Für Elektrofahrzeuge wurden zusätzliche Prüfkriterien festgelegt, die insbesondere den Zustand der Hochvoltbatterie und sicherheitsrelevante elektrische Komponenten betreffen.

Keine jährliche Hauptuntersuchung

Vom Tisch ist hingegen der Vorschlag der EU-Kommission, ältere Fahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren jährlich zur Hauptuntersuchung zu verpflichten. Dem folgte der Ausschuss nicht und lehnte ihn ab.
Auch aus Deutschland gab es dafür keine Zustimmung. So erklärte der EU-Abgeordnete Jens Gieseke (CDU): „Keine jährlichen Hauptuntersuchungen für Fahrzeuge älter als zehn Jahre und keine zusätzlichen Prüfpflichten für leichte Nutzfahrzeuge senden ein klares Entlastungssignal an Verbraucher und insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.“
Der Ministerrat hatte sich Anfang Dezember 2025 gegen eine jährliche TÜV-Pflicht ausgesprochen. Auch der ADAC kritisierte das Vorhaben. Karsten Schulze, Technikpräsident des Automobilklubs, schreibt, dass eine jährliche Untersuchung keine sicherheitstechnische Verbesserung bedeuten würde. Auch würden Besitzer älterer Fahrzeuge finanziell erheblich mehr belastet.

Keine „TÜV“-Plakette bei offenen Rückrufen

Ein weiterer Beschluss betrifft den Umgang mit offenen Rückrufen: Fahrzeuge, für die ein sicherheitsrelevanter Rückruf nicht abgearbeitet wurde, sollen keine Prüfplakette mehr erhalten. Damit beabsichtigt die EU, sicherzustellen, dass bekannte Mängel vor der Teilnahme am Straßenverkehr behoben werden.
Zudem einigte sich der Ausschuss darauf, die Hauptuntersuchung künftig auch in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkennen zu lassen. Fahrzeughalter sollen ihre Prüfung somit nicht mehr zwingend im Zulassungsland durchführen müssen. Vorgesehen ist dafür eine vorläufige EU-Bescheinigung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten. Die reguläre Hauptuntersuchung müsse anschließend wieder in Deutschland durchgeführt werden.

Straßenkontrollen von Wohnmobilen

Zur Bekämpfung von Tachomanipulationen – etwa beim Gebrauchtwagenhandel – hat der Ausschuss eine erweiterte Dokumentationspflicht beschlossen. Demnach sollen Werkstätten und Prüfstellen Kilometerstände künftig systematisch erfassen.
Ferner sieht der Beschluss vor, die Zahl technischer Straßenkontrollen zu erhöhen. Diese stichprobenartigen Prüfungen sollen hauptsächlich ältere und gewerblich genutzte Fahrzeuge betreffen, inklusive Transporter. Das würde laut ADAC auch „Handwerksbetriebe, Lieferdienste und Wohnmobile auf Transporterbasis betreffen“.
Die beschlossenen Änderungen bilden die Verhandlungsposition des Parlaments für die anstehenden Gespräche mit dem Rat. Eine endgültige Fassung der Richtlinie wird erst nach Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens vorliegen.