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Der digitale Führerschein startet Ende 2026: Was Autofahrer jetzt wissen müssen


In Kürze:

  • Zweiter Anlauf bei der Einführung des digitalen Führerscheins.
  • Nicht alle Handys erfüllen die technischen Voraussetzungen.
  • Die Polizeigewerkschaft sieht derzeit noch rechtliche Probleme.
  • 2021 scheiterte das Vorhaben an Sicherheitslücken.

Der digitale Führerschein soll bis Ende dieses Jahres in Deutschland eingeführt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die technische Umsetzung hat die Bundesregierung dafür bereits geschaffen. Das entsprechende Gesetz ist am 1. Juli in Kraft getreten, der Beschluss dazu fiel im Monat zuvor. Der digitale „Lappen“ soll auf dem Smartphone gespeichert sein. Die Nutzung ist freiwillig, der bisherige Führerschein bleibt weiter gültig. Es ist der zweite Anlauf der Einführung. Ein Erster endete 2021 bereits kurz nach dem Start.

Bis Ende 2030 digitale Führerscheine in der gesamten EU

Beim Fahrzeugschein ist die Digitalisierung bereits weiter fortgeschritten. Die rechtliche Grundlage dafür besteht bereits seit eineinhalb Jahren, die entsprechende Verordnung trat am 13. Februar 2025 in Kraft. Seit vergangenem November können Halter den Schein mithilfe der i-Kfz-App auf das Handy laden. Seit März dieses Jahres steht diese Möglichkeit auch Unternehmen zur Verfügung.
Bis spätestens Ende 2030 soll es in der gesamten EU einen gemeinsamen und allgemein anerkannten digitalen Führerschein geben. Er soll mit der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) genutzt werden können. Beim digitalen Fahrzeugschein gibt es auf EU-Ebene noch keine endgültige Regelung, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Beide Dokumente sollen künftig über die i-Kfz-App verfügbar sein. Doch ist die Nutzung der App auf bestimmte Betriebssysteme beschränkt, erläutert das Kraftfahrbundesamt. So funktioniert sie nur bei iOS ab Version 17 (Apple-Geräte wie iPhone) und Android ab Version 12.
Bei Motorola-Smartphones hängt die Kompatibilität vom jeweiligen Modell ab: Fehlt eine bestimmte Verschlüsselungstechnik auf dem Chip, lässt sich die App dort nicht verwenden. Unterstützt werden derzeit die Modelle Motorola Edge 50 Neo, Edge 50 Ultra und Razr 50 Ultra.
Auf Geräten des chinesischen Herstellers Huawei läuft die App nicht. Das liegt laut ADAC daran, dass diese keine Google-Dienste wie die Google Mobile Services (GMS) mehr nutzen. Der Grund: Wegen US-Sanktionen und Handelsverboten dürfen US-Unternehmen wie Google keine neuen Geschäftsverträge mehr mit Huawei eingehen.

Polizeigewerkschaft sieht Probleme

Wer die App nutzen will, benötigt einen elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Damit lässt sich die eigene Identität in der App bestätigen und der digitale Fahrzeugschein abrufen. Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, so das Kraftfahrtbundesamt (KBA). So können Halter bei der Zulassungsbehörde einen QR-Code bekommen. Wer ihn mit der i-Kfz-App scannt, kann den digitalen Fahrzeugschein auch direkt auf dem Handy hinterlegen.
Laut ADAC rät das KBA dazu, die analogen Dokumente bis auf Weiteres dabei zu haben. Es begründet das damit, dass die noch nicht alle Polizeibehörden über die Rechtsänderung informiert seien. Wer im Ausland unterwegs sei, der müsse den alten Fahrzeugschein in Papierform auf jeden Fall bei sich tragen.
In einer Stellungnahme begrüßt die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) grundsätzlich die Einführung des digitalen Führerscheins. Sie weist aber darauf hin, dass nach den europäischen Vorgaben weiterhin das sogenannte „Ein-Führerschein-Prinzip“ gelten solle. Gleichzeitig würden physischer und digitaler Führerschein nicht prinzipiell unterschiedlich behandelt. Die Gewerkschaft sieht ein Problem für polizeiliche Maßnahmen. Einen physischen Führerschein könne sie beschlagnahmen, bei der digitalen Ausführung sei das nach der derzeitigen Rechtslage nicht ohne Weiteres möglich.
Die Gewerkschaft schlägt daher vor, der Polizei einen eingeschränkten Schreibzugriff auf das Fahreignungsregister (FaER) und das EU-Führerscheinnetz RESPER zu ermöglichen. So könne die Beschlagnahmung oder eine Sicherstellung umgehend dokumentiert werden, bis ein Gericht über einen finalen Führerscheinentzug entscheidet.
Außerdem solle eine technische Schnittstelle dafür sorgen, dass der digitale Führerschein unmittelbar nach einem Eintrag ins FaER gesperrt wird. Eine weitere Nutzung werde so unterbunden, bis über eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis entschieden sei. Die Gewerkschaft spricht sich auch dafür aus, dass es in der Zukunft nur noch den digitalen Führerschein geben solle. Beide Möglichkeiten führten zu einem größeren Aufwand bei Beschlagnahmungen der Sicherstellungen.

Kein wochenlanges Warten mehr

Der TÜV-Verband sieht in der Einführung des digitalen Führerscheins Vorteile. So könne dieser innerhalb weniger Minuten freigeschaltet werden. Fahrschüler müssten dann nicht mehr Tage oder Wochen auf den Kartenführerschein warten. Der Verband fordert zudem, dass Behörden, Fahrschulen und Prüfstellen ihre digitalen Systeme möglichst schnell aufeinander abstimmen.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), sieht hauptsächlich dann Risiken, wenn auch andere Apps auf die Daten zugreifen können. Doch gegenüber der „Tagesschau“ sagte BfDI-Sprecher Philipp Wilhelmstrop, dass technische Maßnahmen getroffen worden seien, die die Gefahren reduzierten.
Wichtig sei zudem, dass die Nutzung des digitalen Führerscheins nicht zur Erstellung von Profilen verwendet werden könnten. So sollte die Führerscheinstelle beispielsweise nicht erfahren, wann jemand den Führerschein bei einer Polizeikontrolle oder einer Autovermietung vorzeigt. Auch die Nutzer selbst könnten dazu beitragen, ihre Daten zu schützen, sagt er. Handys böten dazu Möglichkeiten.

Erster Einführungsversuch scheiterte nach einer Woche

Ende September 2021 war die zum digitalen Führerschein dazugehörige Smartphone-App „ID Wallet“ nur eine Woche nach dem Start wieder aus den App-Stores genommen. Zuvor hatten Experten auf Sicherheitslücken in der App aufmerksam gemacht.
Der damalige, von der Bundesregierung beauftragte Dienstleister, die Digital Enabling GmbH erklärte seinerzeit, der Start der Anwendung habe viel Aufmerksamkeit bei Nutzern ausgelöst, die sich intensiv mit Fragen rund um Sicherheit und Vertrauen beschäftigten. Um das System auf eine höhere Auslastung vorzubereiten und zugleich den Hinweisen auf mögliche Sicherheitsprobleme nachzugehen, sollten in den darauffolgenden Wochen umfangreiche weitere Tests durchgeführt werden. Für diesen Zeitraum werde die App aus den Stores entfernt.
Innerhalb der damaligen schwarz-roten Bundesregierung hatte sich insbesondere die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär (CSU), für die Digitalisierung amtlicher Dokumente und darauf aufbauender Anwendungen wie der „ID Wallet“ eingesetzt.
Bereits nach der Vorstellung des Projekts kam es zunächst zu technischen Problemen. Die Server waren überlastet. Zusätzlich äußerten Sicherheitsexperten aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs (CCC) Kritik an der Anwendung und wiesen auf mögliche Sicherheitsprobleme hin. Man habe „Grund zur Annahme“, dass die Infrastruktur hinter der App und die zugrundeliegende Blockchain-Technik angreifbar sein könnte, schrieb CCC-Mitglied Fabian Lüpke auf X, damals noch Twitter.
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Fährt die EU mit? Neue Vorschrift richtet Kameras auf Autofahrer

Eine EU-Verordnung schreibt ab Juli 2026 den Einbau des Sicherheitssystems „Advanced Driver Distraction Warning“ (ADDW) in Neuwagen vor. Dahinter verbirgt sich ein Fahrerkontrollsystem, das mit Kameras und akustischen Signalen die Verkehrssicherheit verbessern soll.
Verordnung 2019/2144 zielt darauf ab, Unfälle schon im Vorfeld zu vermeiden. Das ADDW-System soll mithilfe von Kameras erkennen, wenn der Fahrer abgelenkt ist und die Konzentration verliert, beispielsweise indem er zu lange von der Straße wegschaut.
Die ständige Überwachung des Fahrers während der Fahrt wirft auch sicherheits- und datenschutzrechtliche Fragen auf.

Zwei Fahrerkontrollsysteme

Laut ADAC führt die EU schrittweise zwei Fahrerüberwachungssysteme ein.
Gegenüber Epoch Times erklärte Sprecher Fabian Faehrmann, dass zuerst das „Driver Drowsiness and Attention Warning“ (DDAW) zur Vorschrift wurde. Dieses soll den Fahrer vor den Gefahren aufgrund von Übermüdung oder Sekundenschlaf am Steuer bewahren.
Während DDAW somit körperliche Zustände erkennen soll, soll ADDW vor problematischem Verhalten warnen. ADDW beobachtet dafür kontinuierlich das Fahrverhalten des Fahrers oder die Bewegungen des Fahrzeugs. Dafür werden auch Kameras im Fahrzeuginnenraum genutzt, um etwa das Schließen der Augenlider oder die Blinzelfrequenz zu messen.
„Für DDAW gelten die Anforderungen für neue Fahrzeugtypen seit dem 6. Juli 2022 und für alle Neuzulassungen seit dem 7. Juli 2024“, so Faehrmann. „Für ADDW folgen die entsprechenden Pflichten später, nämlich für neue Fahrzeugtypen seit dem 7. Juli 2024 und für alle Neuzulassungen ab dem 7. Juli 2026.“

Zunächst haben Kameras wie die Rückfahrkamera das Umfeld des Fahrzeugs sichtbarer gemacht. Nun finden diese technischen Augen immer mehr Einzug in den Innenraum.

Foto: Kwangmoozaa/iStock

Warnsysteme, die ablenken können

Der schwedische Motorjournalist Peter Esse, der die Gesetzesänderung geprüft hat, sieht in den Systemen, die eigentlich vor Ablenkung und Müdigkeit schützen sollen, jedoch eine Gefahr.
Er teilte der schwedischen Ausgabe der Epoch Times mit, dass sich bei Fahrzeugen mit dem neuen System herausgestellt hat, dass sie selbst den Fahrer ablenken können. Seiner Aussage nach besteht die Gefahr, dass man durch all die Warnsignale stärker abgelenkt werde als ohne.
Laut ADAC hätten Tester bei Autotests festgestellt, dass die Systeme unterschiedlich fein abgestimmt sind. Teilweise waren sie störend, teilweise auch unauffällig.
Die Erfassung von Daten mithilfe von installierten Mikrofonen und Kameras in neueren Pkw ist inzwischen stark verbreitet. Das umfassende Sammeln von Informationen geschieht dabei oftmals ohne Wissen des Fahrers.
Die Mikrofone, die nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme wie DDAW oder ADDW sind, sind im Normalfall aktiviert, um Sprachbefehle zu erkennen. Dies könnte die technische Voraussetzung dafür schaffen, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
EU

Bei sensiblen Gesprächen ist eine mögliche Überwachung im Fahrzeug unerwünscht.

Foto: Antonio_Diaz/iStock

Die schwedische Polizei hat mittlerweile beschlossen, sämtliche solcher Systeme aus ihren Dienstfahrzeugen zu entfernen. Gegenüber der schwedischen Ausgabe der Epoch Times erklärte Göran Bolinder von der nationalen Fahrzeugversorgung der Polizei, dass sie diese Systeme als Sicherheitsrisiko betrachte. Bolinder sagte: „Es darf auf keinen Fall möglich sein, unsere Fahrzeuge zu verfolgen oder extern Informationen über uns zu gewinnen.“
Eine Anfrage der Epoch Times an die Polizei Berlin, ob auch sie solche Systeme ausgebaut habe, blieb bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unbeantwortet.

Datenschutzbedenken

Neben Bedenken von Sicherheits- und Schutzbehörden berühren die neuen Sicherheitssysteme auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und allgemeine Datenschutzgesetzgebungen.
Der ADAC weist darauf hin, dass bei kamerabasierten Ablenkungswarnsystemen vorgesehen ist, dass die erfassten Daten nicht zur Identifizierung von Personen genutzt werden dürfen.
Die EU-Verordnung schreibt zudem vor, dass die „ereignisbezogene Datenaufzeichnung […] innerhalb eines geschlossenen Systems erfolgen [soll], bei dem die gespeicherten Daten überschrieben werden“. Das heißt, Daten, die für die von der EU vorgeschriebenen Sicherheitssysteme erfasst werden, sollen nicht gespeichert werden und das Auto nicht verlassen.
Laut dem Automobilklub seien die Cybersicherheitsanforderungen hoch, weshalb die Fahrzeuge „sehr stark gegen externe Zugriffe abgeschirmt sind“, so Faehrmann.

Wie werden die Systeme geprüft?

Das bedeutet allerdings auch, dass eine unabhängige Überprüfung solcher Systeme anspruchsvoll ist. Aus Sicht des ADAC ist deshalb Transparenz entscheidend. Es müsse klar sein, wie die Datenverarbeitung in Fahrzeugen konkret erfolgt.
Dazu teilte der Pressesprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit, dass die Untersuchung von Fahrzeugen im Hinblick auf Cybersicherheit in Deutschland im Rahmen der Marktbeobachtung erfolge, insbesondere durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
Das bedeute, dass die Behörden den Markt ständig beobachten. Egal ob mit oder ohne konkrete Auffälligkeiten, sie führen regelmäßige, geplante Stichprobenprüfungen durch. Bei besonderer Auffälligkeit oder besonderem Risiko prüfen sie entsprechend intensiver.

Vielschichtige Datensammlung

Neben DDAW und ADDW sammelt auch das sogenannte eCall-System Daten im Auto. Das Notfallsystem ruft automatisch die Notrufnummer 112 an, wenn das Fahrzeug in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt wird. Das soll Rettungseinsätze beschleunigen und die Zahl der Verkehrstoten senken. Dieses System ist ebenfalls eine Vorgabe der EU.
Ferner sammelt der Fahrzeughersteller Daten, um das Fahrzeug weiterentwickeln zu können.
Hinzu kommen sogenannte Komfortfunktionen. Dazu gehören unter anderem Systeme, die helfen, den Pkw auf einem großen Parkplatz wiederzufinden.
Zudem werden etwa Daten zum Kraftstoffverbrauch weitergegeben. All dies sind Informationen, über die der Hersteller verfügt. Die Datenweitergabe jedoch lässt sich im Gegensatz zum gesetzlich vorgeschriebenen eCall-System deaktivieren.
Autohersteller und Technologieunternehmen bestreiten, dass eine Abhörung der Fahrzeuginsassen stattfindet. Gleichzeitig gibt es jedoch dokumentierte Fälle, in denen Hacker es geschafft haben, über Sicherheitslücken im Infotainmentsystem Fernzugriff auf die Mikrofone des Fahrzeugs zu erlangen.

Wertvolle Daten

Ein weiterer Aspekt der Datenerfassung ist der Wert der gesammelten Daten. Die Unternehmensberatung McKinsey & Company schätzte im Jahr 2021, dass der Markt für den Verkauf und die Nutzung von Fahrzeugdaten bis zum Jahr 2030 einen Wert von 250 bis 400 Milliarden US-Dollar (rund 220 bis 350 Milliarden Euro) erreichen könnte.
Durch Datenschutzgesetze sollen Autobesitzer künftig besser erkennen können, welche Daten bei der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen weitergegeben werden.
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Autos sollen künftig verstärkt die Umgebung und aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen erkennen – und bei Bedarf selbst handeln.

Foto: igoriss/iStock

Weitere automatische Systeme

Die neue EU-Gesetzgebung bringt weitere technische Anforderungen mit sich. Eine davon ist das adaptive Bremslicht oder Notbremslicht. Dabei handelt es sich laut Bundesverkehrsministerium „um eine Lichtsignalfunktion, die hinter dem Fahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer für die jeweiligen Straßenverhältnisse starken Verzögerung gebremst wird“.
Relativ neu ist die automatische Notbremsung. Sie bremst das Fahrzeug bei Gefahr automatisch ab, ohne dass der Fahrer darauf Einfluss nehmen kann.
Im Weiteren müssen die Neufahrzeuge mit einem sogenannten Intelligent Speed Assistance-System (ISA) ausgestattet sein. Das ISA soll Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder erkennen, diese mit Kartendaten abgleichen und den Fahrer bei zu hoher Geschwindigkeit warnen. Manche Hersteller erzeugen dabei auch einen Widerstand im Gaspedal.
(Mit Material der schwedischen Epoch Times)