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EU-Staaten fordern Ende „obstruktiver“ Vetos in der Außenpolitik


In Kürze:

  • Elf EU-Staaten fordern einen stärkeren Einsatz qualifizierter Mehrheiten in der Außenpolitik.
  • Deutschland und Frankreich wollen damit „obstruktive“ Vetos einzelner Mitgliedstaaten erschweren.
  • Nach dem Ende der Amtszeit Viktor Orbáns in Ungarn sehen die Befürworter ein „Fenster der Möglichkeiten“ für eine Reform.
  • Eine vollständige Abschaffung der Einstimmigkeit wäre allerdings selbst nur einstimmig möglich.

 
In der EU haben elf Mitgliedstaaten – darunter Deutschland und Frankreich – einen Vorstoß unternommen, um eine „obstruktive“ Nutzung des Vetorechts in der Außenpolitik der Gemeinschaft zu verhindern. Wie „Euronews“ berichtet, haben Vertreter von elf EU-Mitgliedstaaten einen Brief an die Außenbeauftragte Kaja Kallas gerichtet.
Auch Österreich, Dänemark, Belgien, Finnland, Luxemburg, die Niederlande, Rumänien, Spanien und Schweden tragen die Forderung mit. So soll die Entscheidungsfindung mit qualifizierter Mehrheit eine größere Rolle spielen. Nach dem Regierungswechsel in Ungarn sehen die Befürworter demnach ein „unschätzbares Fenster der Möglichkeiten“ für eine Reform. Dieses könnte sich schließen, sollte im kommenden Jahr Marine Le Pen zur französischen Präsidentin gewählt werden.

„Obstruktiver“ Gebrauch des Vetos würde EU behindern

In dem Brief heißt es, die „Konsenskultur der Union ist eine wichtige Quelle ihrer Legitimität“. Deshalb solle man überall, wo es möglich sei, den Konsens suchen. Man müsse aber auch „sicherstellen, dass diese Konsenskultur gemeinsames Handeln fördert, statt es zu verhindern“. Andernfalls habe man „zwar Legitimität, aber keine Stärke“. Die Gruppe betont, „ehrliche Kooperation“ müsse die Oberhand gewinnen, nachdem „obstruktive“ Vetos die Außenpolitik des Blocks über Jahre gelähmt hätten.
Die Außenpolitik der EU sei mittlerweile mit einer „fundamental veränderten Landschaft“ konfrontiert, heißt es in dem Schreiben weiter. Diese sei gekennzeichnet von „strategischem Wettbewerb, wachsender Instabilität und Versuchen, die regelbasierte internationale Ordnung zu unterminieren“.
Ob die EU in diesem Umfeld ihre „Werte und Interessen“ verteidigen könne, hänge davon ab, ob sie „ihr kollektives politisches, ökonomisches und diplomatisches Gewicht schnell und effektiv mobilisieren“ könne.

Fünf Prinzipien für die Außenpolitik

Mit Verweis auf die Ära des im April abgewählten ungarischen Premierministers Viktor Orbán will die Gruppe der elf Mitgliedstaaten fünf Prinzipien für die künftige außenpolitische Beschlussfassung verankern. Eines davon sei die „Aufrechterhaltung der Prinzipien ehrlicher Kooperation und wechselseitiger Solidarität“. Dazu komme der Verzicht darauf, außenpolitische Entscheidungen mit „substanziell nicht damit verbundenen Angelegenheiten“ zu verknüpfen.
Zudem sollen Optionen geprüft werden, um im Rahmen der EU-Verträge von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit überzugehen. Wer einen solchen Schritt blockieren wolle, solle verpflichtet sein, „substanziierte vitale Gründe“ dafür anzugeben. Weiter heißt es in dem Schreiben: „Der rechtliche Rahmen für alle fünf Prinzipien ist bereits geschaffen. Es liegt allein an uns, sie in die Tat umzusetzen und so unsere Außenpolitik voranzubringen.“
Die Unterzeichner spielen dabei auf Art. 31 des EU-Vertrags an. Dieser sieht für Beschlüsse im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) grundsätzlich Einstimmigkeit vor. Zugleich enthält er bereits Ausnahmen, in denen der Rat mit qualifizierter Mehrheit entscheiden kann. Zudem können sich Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen der Stimme enthalten, ohne einen Beschluss zu blockieren.

Mehrheitsprinzip wurde mit der EU schrittweise ausgebaut – Frankreich blockierte lange

In diesem Falle wäre das Land nicht verpflichtet, die Entscheidung der anderen Mitgliedstaaten umzusetzen. Es müsste aber deren Bindungswirkung akzeptieren und dürfte nichts unternehmen, um das Vorgehen der Union zu behindern. Ein Beschluss würde in diesem Fall nicht gefasst, wenn mindestens ein Drittel der Mitgliedstaaten, die mindestens ein Drittel der Unionsbevölkerung vertreten, sich auf diese Weise der Stimme enthalten.
In den Römischen Verträgen von 1957 war für Entscheidungen im Rat grundsätzlich bereits die Mehrheitsentscheidung vorgesehen. Mit der sogenannten Krise des leeren Stuhls sperrte sich Frankreich jedoch Mitte der 1960er-Jahre gegen eine stärkere Anwendung von Mehrheitsentscheidungen. Im Luxemburger Kompromiss von 1966 wurde schließlich festgehalten, dass bei besonders wichtigen Interessen eines Mitgliedstaats eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden sollte.
Mit den späteren Erweiterungen und Vertragsreformen wurde das Mehrheitsprinzip weiter ausgebaut. Allerdings gibt es nach wie vor Bereiche, in denen die Einstimmigkeit erforderlich ist. Dazu gehören neben den mehrjährigen Finanzrahmen und Vertragsänderungen unter anderem die Steuerpolitik, die Erweiterungspolitik sowie bestimmte Bereiche der Energie- und Sozialpolitik. Auch in der Außen- und Sicherheitspolitik gilt grundsätzlich das Einstimmigkeitsprinzip.

48 Vetos seit 2011 – auch von Staaten der Elfergruppe

Um das Einstimmigkeitsprinzip vollständig abzuschaffen, wäre ebenfalls Einstimmigkeit erforderlich. Ungarns neuer Premier Péter Magyar hatte zwar angekündigt, von seinem Vetorecht nicht mehr systematisch Gebrauch zu machen. Für eine grundsätzliche Abschaffung des Vetos steht er jedoch eigenen Angaben zufolge nicht zur Verfügung.
Auch Länder wie Tschechien, die Slowakei oder Polen hatten in einigen Politikbereichen auf EU-Ebene einen eigenständigen Kurs verfolgt. Vor diesem Hintergrund ist nicht davon auszugehen, dass auch sie eine vollständige Abschaffung der Einstimmigkeit ohne Weiteres unterstützen würden.
Seit 2011 haben 15 Mitgliedstaaten insgesamt 48 Vetos zu 40 Themen eingelegt. Ungarn liegt dabei mit Abstand an der Spitze, gefolgt von Polen. Auch unter den Ländern, die sich nun in der Elfergruppe wiederfinden, haben mehrere in einzelnen Fällen das Veto genutzt.
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Tschechien lehnt EU-Reformpläne von Wadephul ab

Der tschechische Außenminister Petr Macinka hat die EU-Reformpläne seines deutschen Amtskollegen Johann Wadephul (CDU) zurückgewiesen.
„Ich glaube nicht, dass Europa durch abstrakte Visionen aus Brüssel gerettet werden kann“, sagte Macinka der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Es helfe nicht, die Regeln und Verträge zu verändern.
Wadephul hatte am vergangenen Mittwoch in einer Grundsatzrede zur EU unter anderem dafür geworben, das Einstimmigkeitsprinzip in der Außen- und Sicherheitspolitik abzuschaffen und qualifizierte Mehrheiten einzuführen.
Macinka, der Vorsitzender der EU-kritischen Motoristenpartei ist, lehnte das in der FAZ ab.
„Ich glaube, das kann von vielen Ländern nicht akzeptiert werden, vor allem nicht von den kleineren“, sagte er. „Es ist sehr schwierig, das nationale Veto abzuschaffen.“
Es gehe um Konsens. Nur weil ein Land ein Veto erhebe, heiße das nicht, dass es Probleme machen wolle. „Es hat nur seine eigenen Probleme und muss daher diesen Weg wählen.“ (dts/red)