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Social-Media-Verbot: Was in der EU geplant ist

Als Reaktion auf die Arbeit einer Expertenkommission hat Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) am Freitag rasche gesetzliche Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt angekündigt. Auch auf der EU-Ebene wird an Regelungen gearbeitet.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will in der kommenden Woche erklären, wie sie sich ein EU-weites Social-Media-Verbot vorstellt. Klar ist, dass die EU den Digitalkonzernen auch weitere Vorgaben zum Jugendschutz machen will. Die Umsetzung bereitet Datenschützern allerdings Kopfschmerzen.

Wie könnte ein Verbot aussehen?

Einem EU-Beamten zufolge erwägt die Kommission, ein Verbot für Kinder und Jugendliche unter 13 oder 15 Jahren vorzuschlagen. Jüngere Kinder könnten nur unter Aufsicht ihrer Eltern oder Lehrer Zugang zu den Apps haben und kein eigenes Profil eröffnen können. Unklar ist, ob die EU-Kommission das Verbot auf andere Internetseiten oder Spiele ausweiten will.
Die meisten Onlinedienste, darunter Snapchat und Instagram, sind laut Geschäftsbedingungen ohnehin erst ab 13 Jahren erlaubt. Bei der Anmeldung müssen Jugendliche allerdings lediglich ein Geburtsdatum angeben, kontrolliert wird das bisher nicht.

Was könnte die EU von den Konzernen verlangen?

Experten empfehlen, über ein Verbot hinaus Anforderungen an die Digitalkonzerne zu stellen. Sie sollen ihre Apps für Kinder und Jugendliche sicherer machen: ohne süchtig machende Algorithmen und geschützt vor Gewaltdarstellungen und Hassrede. Die Kommission könnte Dienste ohne Altersbegrenzung freigeben, sobald sie für sicher befunden werden.
Die EU hat mit dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) allerdings schon Regeln für die Digitalkonzerne – und gegen fast alle großen Plattformen laufen Verfahren wegen mangelnden Jugendschutzes. Brüssel verlangt Änderungen, andernfalls drohen Bußgelder.

Wer würde die Einschränkungen durchsetzen?

Die EU-Kommission. Sie ist für die Überwachung der großen Digitalkonzerne zuständig und kann bei Verstößen Strafen verhängen. Bislang ist aber unklar, wie die Plattformen das Alter strenger kontrollieren sollen.
Eine Möglichkeit: Die Altersüberprüfung könnte über den digitalen Personalausweis im sogenannten E-Wallet laufen, das in Deutschland ab dem kommenden Jahr verfügbar sein soll.
Die EU-Kommission hat außerdem eine App entwickelt, die das Alter auf dem Smartphone speichern und alle verbotenen Apps und Internetseiten automatisch sperren soll.
Mehrere EU-Länder testen die App derzeit, Deutschland gehört nicht dazu. Voraussetzung für beide Varianten wäre ein gültiger Personalausweis, den nicht alle 13-Jährigen in Deutschland haben. Die EU-Kommission hat außerdem eingeräumt, dass sich jede Altersbeschränkung über einen VPN-Zugang umgehen ließe.

Welche Kritik gibt es?

Ein Verbot für Kinder und Jugendliche würde bedeuten, dass alle Nutzer ihr Alter nachweisen müssen.
Eine solche Regelung sei in ihrem Ausmaß „schädlich und unverhältnismäßig“, kritisierte Simeon de Brouwer von der Organisation für digitale Verbraucherrechte EDRi. Andere verweisen darauf, dass auch Jugendliche ein Recht auf Teilhabe im Internet haben.
Datenschützer haben zudem Zweifel an der Sicherheit der App. Eigentlich soll die Anwendung an die Plattformen nur die Information weitergeben, ob ein Nutzer alt genug ist. Mehrere Sicherheitsexperten schafften es nach eigenen Angaben jedoch innerhalb kürzester Zeit, bisher verfügbare Prototypen der App zu hacken und an private Informationen zu gelangen.

Wann könnte das Verbot kommen?

Ungeachtet der praktischen Probleme dürfte es noch eine Weile dauern, bis die EU ein Social-Media-Verbot einführt. Von der Leyen will ihre Pläne am Mittwoch dem Europaparlament vorstellen. Danach muss die Kommission einen Gesetzesvorschlag vorlegen, über den im Anschluss das Parlament und der Rat der 27 Mitgliedstaaten verhandeln. Dieses Verfahren dauert in der Regel Monate.
Mehrere Länder dringen seit langem auf ein Social-Media-Verbot, darunter Dänemark, Griechenland und Frankreich. Für nationale Alleingänge gibt es aber praktische Hürden. Die deutsche Bundesregierung setzt sich deshalb für ein europäisches Vorgehen ein. Bis es eine EU-weite Regelung gibt, setzt Ministerin Prien auf eine Übergangsregelung durch Gesetze in Deutschland. (afp/red)
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Dobrindt: Sexuelle Missbrauchshandlungen an Minderjährigen gestiegen

Die Fallzahlen bei Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen sind im Jahr 2025 in vielen Bereichen gestiegen. Dabei werden immer mehr Delikte online begangen, erklärten Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Chef Holger Münch sowie die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus bei der Vorstellung des Bundeslag…
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WM: Clermont-Ferrand verhängt Ausgangssperre für Minderjährige


In Kürze:

  • Clermont-Ferrand verhängt zur FIFA-WM eine Ausgangssperre für unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren.
  • Alkoholverkauf, Feuerwerkskörper und Lachgas werden stark eingeschränkt oder verboten.
  • Bei Risikospielen kann der öffentliche Nahverkehr im Stadtzentrum ausgesetzt werden.
  • Hintergrund sind Ausschreitungen nach dem Champions-League-Finale und weitere Krawalle Anfang Juni.

Im zentralfranzösischen Clermont-Ferrand wird es nach Ausschreitungen während der vergangenen Wochen Ausgangsbeschränkungen für junge Menschen geben. Diese sollen während der am Donnerstag, 11. Juni, beginnenden FIFA-Fußball-WM gelten – vorerst bis zu deren Ende am 19. Juli.
Wie die regionale Zeitung „La Montagne“ berichtet, wird außerdem während jener Spiele, die als Hochrisikobegegnungen eingeordnet werden, der ÖPNV-Verkehr im Stadtzentrum unterbrochen. Die in Absprache zwischen der Präfektin von Puy-de-Dôme, Anne Frackowiack-Jacobs, und Bürgermeister Julien Bony getroffene Regelung wurde am Montag verkündet.

Clermont-Ferrand will auch den Verkauf und öffentlichen Konsum von Alkohol drosseln

Durch das Gemeindedekret tritt eine Ausgangssperre für unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren in Kraft. Sie gilt im Zeitraum der FIFA-WM zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr morgens. Zuwiderhandeln wird mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet. Dazu kommt ein Verbot der Nutzung von Feuerwerken, Freiluftfeuern und Kochgeräten im öffentlichen Raum. Dadurch wird auch die Nutzung von Grillplätzen eingeschränkt.
Ebenfalls aufgrund eines Dekrets der Kommune Clermont-Ferrand selbst gilt in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 08:00 Uhr morgens ein Verbot des Verkaufs von Alkohol zum Mitnehmen. Auch der Online-Verkauf ist in dieser Zeit untersagt – was sich vorwiegend auf lokale Lieferdienste bezieht. Grundsätzlich ist der Konsum von alkoholischen Getränken während der Fußball-Weltmeisterschaft im öffentlichen Raum untersagt.
Weitere Maßnahmen gelten aufgrund eines Dekrets der Präfektur. So ist im gesamten Département Puy-de-Dôme der Verkauf, Besitz und Transport von pyrotechnischen Geräten untersagt. Dieses Verbot gilt sogar bis 31. August. Ausnahmen gelten nur für beruflich bedingte Veranlassungen. Ebenfalls mit Ausnahme berufsbedingter Notwendigkeiten sind auch Verkauf, Besitz und Transport von Lachgas untersagt. Diese Regelung gilt sogar bis zum 15. September.

Frühe Sperrstunde für „Spätis“ in sensiblen Gebieten

Für das gesamte Département gelten auch einheitliche Regelungen mit Blick auf das Public Viewing. Die Übertragung auf Tribünen bleibt – vorbehaltlich der Genehmigung zum Betrieb einer solchen – erlaubt. Allerdings dürfen Fernseher und Großbildschirme nur auf die Sitzterrasse und nicht zur Straße oder einem öffentlichen Platz hin ausgerichtet sein.
So will man vermeiden, dass sich größere Menschenmengen außerhalb des Zielbereiches bilden. Deshalb dürfen Zuschauer auch keine Bürgersteige, Eingänge, Fluchtwege oder Straßen blockieren. Unzulässig ist auch die Verwendung zusätzlicher Lautsprecher oder Verstärker, die eine Tonwiedergabe über jene des Sendegeräts selbst erlauben.
Innenübertragungen etwa in Gaststätten bleiben zulässig, sofern die Vorschriften für öffentlich zugängliche Einrichtungen eingehalten werden. Auch hier müssen insbesondere die Bestimmungen über die Empfangskapazitäten und die Freiheit der Notausgänge gewahrt bleiben. Im Bahnhofsviertel (Gare) sowie im teilweise als „sensibles Gebiet“ geltenden Fontgiève gilt zudem eine Vorschrift, wonach die Spätgeschäfte um 22:00 Uhr schließen müssen.

Politische und emotionale Aufladung mehrerer Spiele aufgrund der Kolonialvergangenheit

Der zentrale Place de Jaude wird zudem nicht von Straßenbahnen und Bussen befahren, wenn sogenannte Hochrisikospiele stattfinden. Welche in dieser Weise eingeordnet werden, kann im Einzelnen noch kurzfristig durch Verordnung bestimmt werden. Es ist davon auszugehen, dass jedenfalls Spiele der französischen Elf selbst und jene von Ländern dazugehören, mit denen Frankreich eine heikle Geschichte verbindet.
Dazu zählen vor allem nordafrikanische Länder wie Algerien, Marokko, Ägypten oder Tunesien – zumal es zahlenmäßig relevante Communitys mit familiären Wurzeln in diesen Ländern in Frankreich gibt. Möglicherweise könnten auch Spiele des Senegal oder der Elfenbeinküste für Konfliktpotenzial sorgen – allerdings kommt es jeweils auch auf die Turnierphase und das konkrete Ausmaß an emotionaler und politischer Aufladung an.
Bereits am 16. Juni wird es zu einem Aufeinandertreffen von Frankreich und dem Senegal in der Vorrundengruppe I kommen. Fällt der ÖPNV aufgrund der Einstufung einer Begegnung als Risikospiel, wird dies über angepasste Transportpläne im Voraus mitgeteilt. Diese Maßnahme soll es den Sicherheitskräften ermöglichen, Kontrollen der verfügten Ausgangsbeschränkungen durchzuführen.

Clermont-Ferrand als Schwerpunktgebiet von Krawallen nach CL-Finale

Die etwa 470.000 Einwohner zählende Stadt Clermont-Ferrand war einer der Schwerpunkte von Krawallen im Anschluss an das Champions-League-Finale am 30. Mai. Außerdem war es auch am 5. Juni zu Ausschreitungen gekommen, nachdem es dazu Aufrufe in sozialen Medien gegeben hatte.
Meist waren sehr junge Minderjährige in damit zusammenhängenden Straftaten involviert. Es kam zu einigen Gewalttaten und es wurden Feuerwerkskörper in Richtung Polizei abgefeuert. In der Nacht nach dem Champions-League-Finale wurden dabei sieben Polizeibeamte verletzt. Noch ist unbekannt, ob Städte wie Paris, Marseille oder Grenoble, die in der Vergangenheit ebenfalls Krawalle erlebten, ähnliche Maßnahmen erwägen.
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Schweden zieht umstrittenen Vorstoß zur Inhaftierung 13-Jähriger zurück

Nach heftiger Kritik hat die schwedische Regierung ihr umstrittenes Vorhaben zurückgezogen, straffällig gewordene Kinder bereits ab dem Alter von 13 Jahren zu inhaftieren. Justizminister Gunnar Strömmer sagte, die Regierung wolle in den kommenden Wochen einen überarbeiteten Entwurf vorlegen.
In diesem sei das Alter von derzeit 15 dann auf 14 Jahre abgesenkt. Eigentlich sollte das schwedische Parlament am 15. Juni über den Entwurf abstimmen. Strömmer erwartet nun, dass das Gesetz bis August verabschiedet wird.
„Die Dinge sind im Parlament ein bisschen unsicher, deshalb haben wir uns entschieden, in dieser Situation verantwortungsvoll zu handeln, indem wir heute Morgen die Entscheidung trafen, den Entwurf zurückzuziehen“, sagte Strömmer vor Journalisten. „Ich glaube, die meisten fühlen sich mit 14 besser.“

Es geht um Mord und schwere Straftaten

Die konservative Regierung in Stockholm hatte die geplante Absenkung des Strafmündigkeitsalters von 15 auf 13 Jahre Ende Januar angekündigt. Dabei geht es um Jugendliche, die des Mordes oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt wurden.
Die geplante Änderung war in Schweden auf viel Kritik gestoßen. Eine Mehrheit der 126 von der Regierung zu Rate gezogenen Behörden und Organisationen hatte sich kritisch geäußert oder den Entwurf abgelehnt, darunter die Polizei und der Justizvollzugsdienst.
Eine von der Regierung eingesetzte Kommission hatte schon ursprünglich vorgeschlagen, das Alter für schwere Straftaten auf 14 zu senken, die Regierung entschied dann aber, es noch weiter auf 13 Jahre abzusenken. Die oppositionellen Sozialdemokraten befürworten eine Altersgrenze von 14 Jahren.

Mit eigener Schule und Sporthalle

So sollen die Kinder in den Gefängnissen von erwachsenen Häftlingen getrennt werden und nachts elf Stunden lang in ihren Zimmern eingeschlossen sein, wie Strömmer mitteilte. Bei erwachsenen Häftlingen gilt für die Nacht eine 14-Stunden-Regel.
Überdies sollen die inhaftierten Kinder zur Schule gehen und Zugang zu einem eigenen Pausenhof, einer Sporthalle und einer Krankenstation haben. Die Regelung soll zunächst für fünf Jahre eingeführt werden.

Banden rekrutieren mit Absicht Minderjährige

Schweden kämpft seit mehr als einem Jahrzehnt gegen zunehmende Gewalt im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität. Hauptsächlich ist diese auf Konflikte zwischen rivalisierenden Banden und Kämpfe um die Kontrolle des Drogenmarktes zurückzuführen.
Die Banden rekrutieren zunehmend Minderjährige unter 15 Jahren für Anschläge und Schusswaffenangriffe, da ihnen bisher im Falle einer Festnahme keine Haftstrafe droht. (afp/red)