Categories
deutschland ticker

19. August: Festnahme zu Nord-Stream-Anschlägen | Mitschuld an AfD-Aufstieg | CDU-Ministerin wirft SPD Unzuverlässigkeit vor

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Festnahme zu Nord-Stream-Anschlägen

Bezüglich der Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines ist ein zweiter Tatverdächtiger festgenommen worden. Er ist ausgebildeter Taucher aus der Ukraine und soll im September 2022 Sprengsätze an den Gasleitungen platziert haben, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Der Verdächtige wurde bereits 2025 von der polnischen Justiz gefasst, aber wieder frei gelassen. Jetzt wurde er in Kroatien auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls gefasst.

Mitschuld an AfD-Aufstieg

Grünen-Chef Felix Banaszak hat eine Mitschuld seiner Partei am Aufstieg der AfD eingeräumt. Auch die Grünen seien Teil eines Kulturkampfes gewesen, der das Land weiter gespalten habe. Die Hauptverantwortung sieht er bei Bundeskanzler Friedrich Merz wegen der Nichterfüllung von Wahlversprechen.

CDU-Ministerin stellt Koalition infrage

Bundesfamilienministerin Karin Prien wirft der SPD mangelnde Verlässlichkeit beim Thema Unterhaltsvorschuss vor. Vorbereitete Einsparungen bei Familienleistungen seien zuvor von der Koalition beschlossen worden, ein kürzlich veröffentlichtes SPD-Papier kritisierte die Maßnahmen jedoch. Auch bei Rente, Mindestlohn und Kaufkrafterhalt liegen die Bündnispartner auseinander.

Millionenhilfe für Tschernobyl

Das Bundesumweltministerium will die Reparatur der Schutzhülle des Kernkraftwerks in Tschernobyl unterstützen. Derzeit besucht Minister Carsten Schneider die Ukraine und kündigte an, sich an den Gesamtkosten von mindestens 500 Millionen Euro mit 50 Millionen Euro zu beteiligen. Die Schutzhülle des Reaktorblocks war im Februar 2025 durch eine Drohne beschädigt worden.

Schuldbekenntnis Corona-Dokumente

Dr. David Morens, ehemaliger Asisstent von Dr. Anthony Fauci, bekannte sich am 18. August schuldig, Bundesunterlagen zur COVID-19-Pandemie vor der Öffentlichkeit verborgen zu haben. Ihm drohen bis zu 5 Jahre Haft.
Categories
etplus gesellschaft ticker

Klimaanpassung: Investitionen jetzt kein Tabu mehr?


In Kürze:

  • Bisher hat sich die EU-Kommission deutlich stärker auf Emissionsminderung als auf Klimaanpassung konzentriert.
  • Nun deuten mehrere Entwicklungen auf einen möglichen Kurswechsel hin.
  • In Deutschland fordert Bundesumweltminister Carsten Schneider, die Klimaanpassung ins Grundgesetz aufzunehmen.
  • Die unmittelbare globale Wirkung von Netto-Null-Emissionen wäre begrenzt; ihre Auswirkungen auf die Temperaturentwicklung würden sich über längere Zeiträume entfalten.

 
„Emissionsminderungen lassen sich immer schwerer verkaufen“, sagt der EU-Analyst André Wolf. Gemeint ist damit die zunehmende politische Schwierigkeit, Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen gegenüber Bürgern und Unternehmen durchzusetzen. Gerade in Deutschland wird die Klimapolitik zunehmend von Fragen nach den Kosten, der Wettbewerbsfähigkeit und der konkreten Wirkung einzelner Maßnahmen begleitet.
Wolf ist für die unabhängige liberale Denkfabrik „Centers for European Policy Network“ (Zentrum für europäische Politik, CEP) tätig, die die EU-Politik analysiert. Er leitet dort die Abteilung für Technologie, Infrastruktur und industrielle Entwicklung und befasst sich insbesondere mit dem „Green Deal“ der EU.

Einseitige Fokussierung?

Bei den klimapolitischen Maßnahmen gibt es zwei Hauptansätze: Emissionsminderung und Anpassung. Letzteres bedeutet, die Gesellschaft auf verschiedene Weise widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel zu machen.
Im Rahmen des sogenannten „Green Deal“ lag der politische Schwerpunkt der EU bislang vor allem auf der Verringerung von Treibhausgasemissionen, während Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels weniger stark im Fokus standen.
Der Europäische Rechnungshof hat auf Schwächen und Lücken bei der Umsetzung der EU-Strategie zur Klimaanpassung hingewiesen. Nun zeichnen sich Anzeichen für einen allmählichen Wandel ab – sowohl bei der politischen Schwerpunktsetzung als auch in der Kommunikation der EU-Kommission.
Die Brände und Hitzewellen in diesem Sommer in Teilen Europas haben die Debatte über den Umgang mit dem Klimawandel erneut in den Fokus gerückt. Gleichzeitig ist auch die Frage nach der Wirksamkeit in den Vordergrund gerückt. Es stellt sich die Frage, welche Maßnahmen den Bürgern am konkretesten und am schnellsten helfen.

Schneider will Klimaanpassung ins Grundgesetz aufnehmen

In Deutschland teilte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch, 12. August, mit, dass er Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ins Grundgesetz aufnehmen wolle. Er verwies dabei auf einen diesbezüglichen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag. Damit reagierte Schneider auf Forderungen kommunaler Spitzenverbände.
„Ich möchte, dass wir im Grundgesetz eine Möglichkeit schaffen, dass der Bund eine Kompetenz für Handlungen, aber auch für Ausgaben hat“, sagte Schneider. Bisher sei es für den Bund rechtlich schwierig, sich finanziell an Klimaschutzmaßnahmen, aber auch an Anpassungsmaßnahmen wie Klimaanlagen oder mehr Verschattung zu beteiligen. „Ich halte das für zwingend notwendig“, stellte er klar, auch mit Blick auf die offiziell hohe Zahl von Hitzetoten.
Die Kommunen begrüßen den Vorstoß des Umweltministers. Dazu äußerte sich Ralph Spiegler (SPD), Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Er sagte am Donnerstag: „Es treffen jetzt zwei Dinge aufeinander: Der Klimawandel auf der einen Seite, die Versäumnisse, was die Unterstützung der Kommunen anbelangt, auf der anderen Seite.“
Besonders dringend sei laut Spiegler die Sicherung der Trinkwasserversorgung. Dazu müsse man Wasserspeicher ausbauen. „Da reden wir von 800 Milliarden Euro, die wir brauchen in den nächsten zwanzig Jahren“, so der SPD-Politiker. Unterstützung erhält Schneider auch von der Opposition. Grüne und Linke befürworten einen stärkeren Ausbau von Klimaanpassungsmaßnahmen.
Widerstand kommt hingegen vom Koalitionspartner. „Ich bin nicht überzeugt, dass eine Gemeinschaftsaufgabe das Problem der Klimaanpassung lösen wird“, zweifelte der CDU-Umweltpolitiker Thomas Gebhart.
Die Bevölkerung ist bei der Frage, ob Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz verankert werden soll, gespalten. Bei einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey befürworten insgesamt 47,6 Prozent Schneiders Vorschlag. 42,5 Prozent sehen diesen Schritt jedoch als falsch an.

Laut einer aktuellen Civey-Umfrage befürwortet eine knappe Mehrheit den Vorschlag von Umweltminister Carsten Schneider (SPD), Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern.

Foto: Bildschirmfoto Civey

Kurswechsel der EU-Kommission

Bei der EU-Kommission zeichnet sich eine stärkere Betonung von Klimaanpassung und Resilienz ab.
„Während wir unsere Treibhausgasemissionen senken müssen, um die globale Erwärmung zu begrenzen und ihre Schäden auf ein Minimum zu reduzieren, müssen wir uns auch auf das ungünstigere Klima vorbereiten, das uns noch lange begleiten wird.“ So heißt es in einem EU-Dokument zu einem „integrierten Rahmen für Risikomanagement und Resilienz gegenüber dem Klimawandel in Europa“.
Der neue Rahmen geht auf Forderungen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs zurück. Eine Anpassungsstrategie ist bereits seit 2021 Bestandteil der europäischen Klimapolitik. Mit dem neuen Rahmen will die EU-Kommission die bisherigen Maßnahmen stärker bündeln und die Anpassungsstrategie auf die nächste Ebene heben. Der neue Rahmen sei der „nächste Schritt“.
Vor allem fehle es bislang an einer klaren Koordinierung, meint Wolf. Es gebe zwar einige Programme und Forschungsförderungen, doch was fehle, sei eine zentrale Steuerung der Anpassungsmaßnahmen in der EU. Zugleich verweist Wolf auf die Belastungen für Haushalte durch höhere Energiepreise infolge der bisherigen Klimapolitik.

Beispiele für den EU-Kurswechsel

Anzeichen für eine veränderte Schwerpunktsetzung zeigen sich auch bei einzelnen klimapolitischen Entscheidungen. Im Folgenden zwei Beispiele:
  • Die EU-Kommission hat im Juli 2026 vorgeschlagen, die Regeln des EU-Emissionshandels gezielt zu überarbeiten und dabei die industrielle Wettbewerbsfähigkeit stärker zu berücksichtigen.
  • Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die CO₂-Vorgaben für neue Pkw ab 2035 zu lockern und den Herstellern mehr technologische Flexibilität einzuräumen.
Wolf führt den von ihm beobachteten möglichen Kurswechsel der EU vor allem auf pragmatische Erwägungen zurück. Die abgeschwächten Klimaszenarien mögen den Wandel politisch erleichtert haben, doch das Hauptmotiv in Ländern wie Deutschland und Polen war der innenpolitische Druck.

Die Installation von Klimaanlagen kann Abhilfe bei Hitze schaffen und die Zahl der Hitzetoten reduzieren.

Foto: Grégory Dziedzic / Hans Lucas / AFP via Getty Images

Wolf verweist auf höhere Energiepreise sowie mögliche Belastungen für Unternehmen und Arbeitsplätze. Für eine solche Politik sei es daher schwierig, gesellschaftliche Mehrheiten zu gewinnen. Maßnahmen zur Emissionsminderung ließen sich zunehmend schwerer durchsetzen.
Als aktuelles Beispiel nennt Wolf ETS2, das Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr. Dessen operativer Start wurde von 2027 auf 2028 verschoben. Anpassungsmaßnahmen hingegen, etwa zur Risikominimierung bei Katastrophen, könnten den Menschen unmittelbar zugutekommen. Darin sieht Wolf einen Anreiz für die EU-Kommission, ihre Strategie stärker in Richtung Klimaanpassung zu verlagern.

Welche Wirkung hätte Netto-Null?

Global betrachtet stellt sich die Frage, wie groß die Wirkung wäre, wenn die EU-Emissionen wie geplant auf null sinken würden. Die Emissionen in vielen Schwellen- und Entwicklungsländern steigen weiterhin, während sie in Europa und den USA zurückgehen. Ein vollständiger Rückgang der EU-Emissionen würde die weltweiten Emissionen zwar verringern, allein jedoch nur einen begrenzten Einfluss auf die weitere globale Entwicklung haben.
Bei Betrachtung der physikalischen Zusammenhänge zeigen Untersuchungen – die davon ausgehen, dass die Emissionen des Menschen die Hauptursache für die Erwärmung sind –, dass die Auswirkungen auf die Temperatur erst nach langer Zeit spürbar werden. Die Wirkung von Emissionsminderungen auf die globale Temperaturentwicklung zeigt sich nicht unmittelbar, sondern über längere Zeiträume.
Auch nach dem Erreichen weltweiter Netto-Null-Emissionen würden sich die Auswirkungen des bereits erfolgten Klimawandels nicht unmittelbar zurückbilden. Kritiker argumentieren daher, dass die EU zunächst hohe Kosten für Emissionsminderungen trägt, deren unmittelbarer Einfluss auf die globale Temperaturentwicklung jedoch begrenzt sei.

Bisherige EU-Strategie eine Frage der Glaubwürdigkeit?

„Selbst wenn wir auf globaler Ebene Netto-Null erreichen würden, hätten wir einen gewissen Anstieg von Extremwetterereignissen und damit verbundene anhaltende Kosten. Das sagen die Klimamodelle“, sagt Wolf. „Für mich ist daher klar, dass Emissionsreduktionen nicht die einzige Lösung sein können, selbst wenn sie erfolgreich sind. Wir müssen in Anpassungsmaßnahmen investieren.“
Er ergänzt: „Dazu gehören beispielsweise eine andere Geländegestaltung beim Bauen, der Verzicht auf Bauvorhaben in Gebieten mit hohem Hochwasserrisiko und die Umstellung auf klimaresistente Nutzpflanzen.“
Das Motiv für die Emissionsfreiheit habe auch mit Glaubwürdigkeit und Psychologie zu tun. „Wenn wir nicht mit gutem Beispiel vorangehen, können wir nicht verlangen, dass der Rest der Welt es tut“, erklärt Wolf. Deshalb sei es lange Zeit ein heikles Thema gewesen, der Anpassung Priorität einzuräumen.
So sei es beispielsweise umstritten gewesen, den Ausbau von Klimaanlagen zu befürworten. Umweltpolitiker und Aktivisten argumentierten, dass diese Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel ein falsches Signal senden würde und der zusätzliche Energieverbrauch zu weiteren Emissionen führen könnte. Angesichts zunehmender Hitzebelastung wird nun jedoch der mögliche gesundheitliche Nutzen von Klimaanlagen stärker diskutiert.
Mit Material von epochtimes.se und AFP 
Categories
etplus gesellschaft ticker

Klimaanpassung: Investitionen jetzt kein Tabu mehr?


In Kürze:

  • Bisher hat sich die EU-Kommission deutlich stärker auf Emissionsminderung als auf Klimaanpassung konzentriert.
  • Nun deuten mehrere Entwicklungen auf einen möglichen Kurswechsel hin.
  • In Deutschland fordert Bundesumweltminister Carsten Schneider, die Klimaanpassung ins Grundgesetz aufzunehmen.
  • Die unmittelbare globale Wirkung von Netto-Null-Emissionen wäre begrenzt; ihre Auswirkungen auf die Temperaturentwicklung würden sich über längere Zeiträume entfalten.

 
„Emissionsminderungen lassen sich immer schwerer verkaufen“, sagt der EU-Analyst André Wolf. Gemeint ist damit die zunehmende politische Schwierigkeit, Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen gegenüber Bürgern und Unternehmen durchzusetzen. Gerade in Deutschland wird die Klimapolitik zunehmend von Fragen nach den Kosten, der Wettbewerbsfähigkeit und der konkreten Wirkung einzelner Maßnahmen begleitet.
Wolf ist für die unabhängige liberale Denkfabrik „Centers for European Policy Network“ (Zentrum für europäische Politik, CEP) tätig, die die EU-Politik analysiert. Er leitet dort die Abteilung für Technologie, Infrastruktur und industrielle Entwicklung und befasst sich insbesondere mit dem „Green Deal“ der EU.

Einseitige Fokussierung?

Bei den klimapolitischen Maßnahmen gibt es zwei Hauptansätze: Emissionsminderung und Anpassung. Letzteres bedeutet, die Gesellschaft auf verschiedene Weise widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel zu machen.
Im Rahmen des sogenannten „Green Deal“ lag der politische Schwerpunkt der EU bislang vor allem auf der Verringerung von Treibhausgasemissionen, während Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels weniger stark im Fokus standen.
Der Europäische Rechnungshof hat auf Schwächen und Lücken bei der Umsetzung der EU-Strategie zur Klimaanpassung hingewiesen. Nun zeichnen sich Anzeichen für einen allmählichen Wandel ab – sowohl bei der politischen Schwerpunktsetzung als auch in der Kommunikation der EU-Kommission.
Die Brände und Hitzewellen in diesem Sommer in Teilen Europas haben die Debatte über den Umgang mit dem Klimawandel erneut in den Fokus gerückt. Gleichzeitig ist auch die Frage nach der Wirksamkeit in den Vordergrund gerückt. Es stellt sich die Frage, welche Maßnahmen den Bürgern am konkretesten und am schnellsten helfen.

Schneider will Klimaanpassung ins Grundgesetz aufnehmen

In Deutschland teilte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch, 12. August, mit, dass er Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ins Grundgesetz aufnehmen wolle. Er verwies dabei auf einen diesbezüglichen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag. Damit reagierte Schneider auf Forderungen kommunaler Spitzenverbände.
„Ich möchte, dass wir im Grundgesetz eine Möglichkeit schaffen, dass der Bund eine Kompetenz für Handlungen, aber auch für Ausgaben hat“, sagte Schneider. Bisher sei es für den Bund rechtlich schwierig, sich finanziell an Klimaschutzmaßnahmen, aber auch an Anpassungsmaßnahmen wie Klimaanlagen oder mehr Verschattung zu beteiligen. „Ich halte das für zwingend notwendig“, stellte er klar, auch mit Blick auf die offiziell hohe Zahl von Hitzetoten.
Die Kommunen begrüßen den Vorstoß des Umweltministers. Dazu äußerte sich Ralph Spiegler (SPD), Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Er sagte am Donnerstag: „Es treffen jetzt zwei Dinge aufeinander: Der Klimawandel auf der einen Seite, die Versäumnisse, was die Unterstützung der Kommunen anbelangt, auf der anderen Seite.“
Besonders dringend sei laut Spiegler die Sicherung der Trinkwasserversorgung. Dazu müsse man Wasserspeicher ausbauen. „Da reden wir von 800 Milliarden Euro, die wir brauchen in den nächsten zwanzig Jahren“, so der SPD-Politiker. Unterstützung erhält Schneider auch von der Opposition. Grüne und Linke befürworten einen stärkeren Ausbau von Klimaanpassungsmaßnahmen.
Widerstand kommt hingegen vom Koalitionspartner. „Ich bin nicht überzeugt, dass eine Gemeinschaftsaufgabe das Problem der Klimaanpassung lösen wird“, zweifelte der CDU-Umweltpolitiker Thomas Gebhart.
Die Bevölkerung ist bei der Frage, ob Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz verankert werden soll, gespalten. Bei einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey befürworten insgesamt 47,6 Prozent Schneiders Vorschlag. 42,5 Prozent sehen diesen Schritt jedoch als falsch an.

Laut einer aktuellen Civey-Umfrage befürwortet eine knappe Mehrheit den Vorschlag von Umweltminister Carsten Schneider (SPD), Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern.

Foto: Bildschirmfoto Civey

Kurswechsel der EU-Kommission

Bei der EU-Kommission zeichnet sich eine stärkere Betonung von Klimaanpassung und Resilienz ab.
„Während wir unsere Treibhausgasemissionen senken müssen, um die globale Erwärmung zu begrenzen und ihre Schäden auf ein Minimum zu reduzieren, müssen wir uns auch auf das ungünstigere Klima vorbereiten, das uns noch lange begleiten wird.“ So heißt es in einem EU-Dokument zu einem „integrierten Rahmen für Risikomanagement und Resilienz gegenüber dem Klimawandel in Europa“.
Der neue Rahmen geht auf Forderungen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs zurück. Eine Anpassungsstrategie ist bereits seit 2021 Bestandteil der europäischen Klimapolitik. Mit dem neuen Rahmen will die EU-Kommission die bisherigen Maßnahmen stärker bündeln und die Anpassungsstrategie auf die nächste Ebene heben. Der neue Rahmen sei der „nächste Schritt“.
Vor allem fehle es bislang an einer klaren Koordinierung, meint Wolf. Es gebe zwar einige Programme und Forschungsförderungen, doch was fehle, sei eine zentrale Steuerung der Anpassungsmaßnahmen in der EU. Zugleich verweist Wolf auf die Belastungen für Haushalte durch höhere Energiepreise infolge der bisherigen Klimapolitik.

Beispiele für den EU-Kurswechsel

Anzeichen für eine veränderte Schwerpunktsetzung zeigen sich auch bei einzelnen klimapolitischen Entscheidungen. Im Folgenden zwei Beispiele:
  • Die EU-Kommission hat im Juli 2026 vorgeschlagen, die Regeln des EU-Emissionshandels gezielt zu überarbeiten und dabei die industrielle Wettbewerbsfähigkeit stärker zu berücksichtigen.
  • Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die CO₂-Vorgaben für neue Pkw ab 2035 zu lockern und den Herstellern mehr technologische Flexibilität einzuräumen.
Wolf führt den von ihm beobachteten möglichen Kurswechsel der EU vor allem auf pragmatische Erwägungen zurück. Die abgeschwächten Klimaszenarien mögen den Wandel politisch erleichtert haben, doch das Hauptmotiv in Ländern wie Deutschland und Polen war der innenpolitische Druck.

Die Installation von Klimaanlagen kann Abhilfe bei Hitze schaffen und die Zahl der Hitzetoten reduzieren.

Foto: Grégory Dziedzic / Hans Lucas / AFP via Getty Images

Wolf verweist auf höhere Energiepreise sowie mögliche Belastungen für Unternehmen und Arbeitsplätze. Für eine solche Politik sei es daher schwierig, gesellschaftliche Mehrheiten zu gewinnen. Maßnahmen zur Emissionsminderung ließen sich zunehmend schwerer durchsetzen.
Als aktuelles Beispiel nennt Wolf ETS2, das Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr. Dessen operativer Start wurde von 2027 auf 2028 verschoben. Anpassungsmaßnahmen hingegen, etwa zur Risikominimierung bei Katastrophen, könnten den Menschen unmittelbar zugutekommen. Darin sieht Wolf einen Anreiz für die EU-Kommission, ihre Strategie stärker in Richtung Klimaanpassung zu verlagern.

Welche Wirkung hätte Netto-Null?

Global betrachtet stellt sich die Frage, wie groß die Wirkung wäre, wenn die EU-Emissionen wie geplant auf null sinken würden. Die Emissionen in vielen Schwellen- und Entwicklungsländern steigen weiterhin, während sie in Europa und den USA zurückgehen. Ein vollständiger Rückgang der EU-Emissionen würde die weltweiten Emissionen zwar verringern, allein jedoch nur einen begrenzten Einfluss auf die weitere globale Entwicklung haben.
Bei Betrachtung der physikalischen Zusammenhänge zeigen Untersuchungen – die davon ausgehen, dass die Emissionen des Menschen die Hauptursache für die Erwärmung sind –, dass die Auswirkungen auf die Temperatur erst nach langer Zeit spürbar werden. Die Wirkung von Emissionsminderungen auf die globale Temperaturentwicklung zeigt sich nicht unmittelbar, sondern über längere Zeiträume.
Auch nach dem Erreichen weltweiter Netto-Null-Emissionen würden sich die Auswirkungen des bereits erfolgten Klimawandels nicht unmittelbar zurückbilden. Kritiker argumentieren daher, dass die EU zunächst hohe Kosten für Emissionsminderungen trägt, deren unmittelbarer Einfluss auf die globale Temperaturentwicklung jedoch begrenzt sei.

Bisherige EU-Strategie eine Frage der Glaubwürdigkeit?

„Selbst wenn wir auf globaler Ebene Netto-Null erreichen würden, hätten wir einen gewissen Anstieg von Extremwetterereignissen und damit verbundene anhaltende Kosten. Das sagen die Klimamodelle“, sagt Wolf. „Für mich ist daher klar, dass Emissionsreduktionen nicht die einzige Lösung sein können, selbst wenn sie erfolgreich sind. Wir müssen in Anpassungsmaßnahmen investieren.“
Er ergänzt: „Dazu gehören beispielsweise eine andere Geländegestaltung beim Bauen, der Verzicht auf Bauvorhaben in Gebieten mit hohem Hochwasserrisiko und die Umstellung auf klimaresistente Nutzpflanzen.“
Das Motiv für die Emissionsfreiheit habe auch mit Glaubwürdigkeit und Psychologie zu tun. „Wenn wir nicht mit gutem Beispiel vorangehen, können wir nicht verlangen, dass der Rest der Welt es tut“, erklärt Wolf. Deshalb sei es lange Zeit ein heikles Thema gewesen, der Anpassung Priorität einzuräumen.
So sei es beispielsweise umstritten gewesen, den Ausbau von Klimaanlagen zu befürworten. Umweltpolitiker und Aktivisten argumentierten, dass diese Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel ein falsches Signal senden würde und der zusätzliche Energieverbrauch zu weiteren Emissionen führen könnte. Angesichts zunehmender Hitzebelastung wird nun jedoch der mögliche gesundheitliche Nutzen von Klimaanlagen stärker diskutiert.
Mit Material von epochtimes.se und AFP 
Categories
deutschland ticker

Deutscher Städtetag fordert „Milliardensummen“ für Schutz gegen die Hitze


  • Städtetag: Kommunen können Herausforderungen nicht alleine bewältigen.
  • Schuchardt fordert eine dauerhafte Mitfinanzierung von Schutzkonzepten durch Bund und Länder.
  • Bundesumweltminister Schneider sieht mit Blick auf Sondervermögen die Finanzierung von Maßnahmen gesichert.
  • Linksfraktion will Pflegeheime hitzefest machen.

Angesichts des  hochsommerlichen Wetters mit Temperaturen über 35 Grad hat der Deutsche Städtetag Bund und Länder aufgefordert, sogenannte  Klimaanpassungsmaßnahmen der Kommunen stärker finanziell zu unterstützen. Klimaanpassung sei „existenziell für unsere Zukunft“, sagte Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Für die Städte sei dies eine Daueraufgabe für Jahrzehnte. „Unterm Strich reden wir da über Milliardensummen bundesweit, die investiert werden müssen.“

Böden entsiegeln, mehr Grün in Städten

Die Städte könnten die Herausforderungen nicht alleine stemmen, sagte Schuchardt. Mit den herkömmlichen Finanzierungsstrukturen werde dies nicht gelingen. „Deshalb ist klar: Wir müssen uns ganz grundsätzlich anschauen, wie die notwendigen Investitionen für Klimaschutz und Klimaanpassung organisiert werden“, fügte der Hauptgeschäftsführer des Städtetags hinzu.
Den Kommunen geht es den Angaben zufolge vorwiegend darum, „dass die Umsetzung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten dauerhaft und planbar von Bund und Ländern mitfinanziert wird“. Als Beispiele nannte Schuchardt Hitzevorsorgemaßnahmen wie die Entsiegelung von Böden und mehr Grün in den Städten.
Mehr Hitzeschutz, vor allem in Pflegeheimen, fordert die Linke-Bundestagsfraktion. „Für viele ist Hitze unangenehm. Für pflegebedürftige Menschen kann sie lebensgefährlich sein“, sagte die Linken-Pflegepolitikerin Evelyn Schötz der Nachrichtenagentur AFP. Das Robert Koch-Institut (RKI) gehe von mehr als 5.000 Hitzetoten im vergangenen Monat aus. Besonders betroffen seien Menschen über 75 Jahre. Die Pflegeheime hierzulande seien nicht ausreichend vorbereitet.
„Das Wissen, wie man ältere und pflegebedürftige Menschen besser vor Hitze schützen kann, ist längst da“, betonte Schötz. So gebe es bereits bundeseinheitliche Empfehlungen für Hitzeschutzpläne in Pflegeeinrichtungen. „Woran es mangelt, sind die Voraussetzungen, dieses Wissen auch umzusetzen. Doch der Schutz der Schwächsten darf nicht vom Geldbeutel einer Pflegeeinrichtung abhängen.“

Linke: Bei Hitze weniger Arbeiten

Die Linksfraktion fordert deshalb, Pflegeheime „hitzefest“ zu machen. Die Länder müssten Investitionen in Verschattung, Kühlung und klimaresiliente Gebäude finanzieren. Dabei dürften aber keine zusätzlichen Kosten für die Bewohner entstehen. „Hitzeschutz ist eine öffentliche Aufgabe und darf nicht über höhere Eigenanteile finanziert werden“, erklärt die Fraktion. Zudem soll die Bundesregierung für einen besseren Schutz von im Freien arbeitenden Menschen sorgen. Die Linksfraktion fordert unter anderem auch eine geringere Arbeitszeit bei hohen Temperaturen, schreibt die „Tagesschau“ auf ihrer Internetseite.
Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte am Montag, 27. Juli, in einem Interview mit dem „Deutschlandfunk“ die Ansicht vertreten, dass die Finanzierung von Schutzmaßnahmen gesichert sei. Dabei verwies er darauf, dass der Bund den Ländern und Kommunen zu Beginn der Legislaturperiode 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur zur Verfügung gestellt habe. Das wird sukzessive bis 2040 bereitgestellt, jährlich rund 8,3 Milliarden Euro.
Fünf Milliarden Euro sollten nach Auffassung der Bundestagsfraktion der Grünen für Hitzeschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. „Unser Land ist noch immer nicht ausreichend auf ständig neue und länger andauernde Hitzerekorde vorbereitet“, zitiert die „Tagesschau“ die Fraktionsvizevorsitzende Julia Verlinden. Es könnten “viele grüne Oasen deutschlandweit entstehen“, die „wirksame Abkühlung für Menschen und Tiere ermöglichen“.
Die AfD-Bundestagsfraktion steht den Hitzeschutzplänen des Bundes kritisch gegenüber. Als der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) 2023 einen nationalen Hitzeschutzplan ankündigte, der dann auch kam, sprach der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert von einer „ideologisch verblendeten Klimarettungspolitik“. Sie koste die Menschen nur Geld und Freiheit.
(Mit Texten der Nachrichtenagenturen)
 
Categories
deutschland

WHO fordert mehr Hitzevorsorge in Deutschland


In Kürze:

  • Deutschland verzeichnete 2025 rund 2.500 hitzebedingte Todesfälle.
  • Neue WHO-Leitlinien empfehlen acht Bausteine für wirksamen Hitzeschutz.
  • Mehr als 150 Organisationen fordern Hitzeschutz als Teil des Katastrophenschutzes.
  • Diskussion über technische Kühlung bleibt in Deutschland weitgehend ausgeblendet.

 
Zum bundesweiten Hitzeaktionstag in Deutschland am Donnerstag, 11. Juni, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ihren neuen Leitfaden zum Schutz der Gesundheit vor Hitze vorgestellt.
WHO-Europadirektor Hans Kluge präsentierte in Berlin zusammen mit Bundesumweltminister Carsten Schneider und der Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra mögliche Maßnahmen zum Hitzeschutz.
Laut Kluge verfüge man über die erforderlichen Instrumente, um der Hitze entgegenzuwirken. Man müsse sie nur nutzen.

Natürlicher Schutz gegen Hitze im Vordergrund

Infolge des Klimawandels erwärme sich Europa schneller als andere Kontinente, so der WHO-Direktor – und eine höhere Anzahl an Todesfällen sei der Preis dafür.
Deutschland sei europaweit bereits an dritter Stelle der vorzeitigen Todesfälle infolge von Hitze. Die Listenersten Italien und Spanien sowie Griechenland als Vierter liegen alle im Süden des Kontinents.  Dem Robert Koch-Institut zufolge gab es im Vorjahr rund 2.500 hitzebedingte Todesfälle in Deutschland.
Hauptrisikogruppen seien ältere Personen und solche mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen Vorerkrankungen.
Das RKI führte hingegen kein systematisches Monitoring von kältebedingter Übersterblichkeit durch.
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der AfD-Fraktion vom August 2023 zeigt sich in den Wintermonaten eine höhere Gesamtzahl von Todesfällen im Vergleich zum Sommer. So starben von Dezember 2016 bis Februar 2017 über 270.000 Menschen, während von Juni bis August 2017 über 212.000 Menschen verschieden. Dies sei auf die in der kalten Jahreszeit weiter verbreiteten Infektionskrankheiten zurückzuführen.

Positionspapier von mehr als 150 Organisationen fordert Wege zur Resilienz

Schneider betont, dass Hitzeschutz auch eine soziale Frage sei. Wer in dicht bebauten Vierteln oder schlecht isolierten Wohnungen lebe, die sich aufheizten, sei massiv im Nachteil.
Als Maßnahmen dagegen empfiehlt er neben dem Absenken von CO₂-Emissionen auch Lösungen aus der Natur. Dazu zählen die Begrünung der Städte durch Bäume und Parks, aber auch intakte Flüsse, Wälder und Moore böten Schutz gegen Belastungen durch Hitze.
Mehr als 150 Organisationen hatten erst jüngst deutschlandweit dazu aufgerufen, Hitzeschutz systematisch in Krisenvorsorge, Gesundheitsversorgung und Katastrophenschutz zu integrieren. Zu ihnen gehören unter anderem der GKV Spitzenverband und der Deutsche Pflegerat. Dazu haben sie auch ein Positionspapier mit Vorschlägen ausgearbeitet.
Es sei außerdem vonnöten, besonders gefährdete Menschen gezielt zu schützen und Strukturen zu stärken.
Einrichtungsspezifische Hitzeschutzpläne soll es zudem insbesondere in Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesen geben. Eine weitere Forderung des Bündnisses ist die „Finanzierung von resilienten Prozessen, Belegschaften, Einrichtungen, Quartieren und Infrastrukturen“.
Dem Thema des Hitzeschutzes hatte in der Zeit der Ampelkoalition insbesondere der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu einem Schwerpunkt erhoben. So kam von ihm die Idee zu einem Nationalen Hitzeschutzplan. Dazu stieß er auch Diskussionen an, wie jene über eine Siesta, die unter anderem der Verband der Amtsärzte angeregt hatte.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt scheint das Dringlichkeitsempfinden nachgelassen zu haben: Dem Bundesumweltministerium zufolge verfügen bisher sieben Bundesländer über einen landesweiten Hitzeaktionsplan.

WHO passt bisherige Empfehlung an

Die WHO wiederum hat den Hitzeaktionstag genutzt, um aktualisierte Leitlinien für sogenannte Hitze-Gesundheits-Aktionspläne zu präsentieren.
Insgesamt nennt die Weltgesundheitsorganisation acht zentrale Bausteine, auf denen ein wirksamer Hitzeschutz nach ihrer Überzeugung aufbauen soll.
Verbesserte Hitzewarnsysteme gehören ebenso dazu wie eine gezieltere Information gefährdeter Bevölkerungsgruppen. Dazu müsse es eine klare Zuständigkeitsverteilung zwischen Gesundheitsbehörden, Kommunen und Rettungsdiensten geben. Dies solle es ermöglichen, die Bevölkerung nicht erst zu schützen, wenn eine Hitzewelle da sei, sondern bereits im Vorfeld Vorsorgemaßnahmen einzuleiten.
Die WHO regt zudem an, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste auf extreme Hitzeereignisse vorzubereiten. Die demografische Entwicklung lasse zudem die Zahl der gefährdeten Menschen besonders ansteigen.

Frage der technischen Vorkehrungen zum Hitzeschutz ausgeklammert

Wie Schneider sieht auch die WHO den Städtebau als potenziell bedeutsamen Hebel, um Gefahren von Hitze gegenzusteuern. Grünflächen, Wasserflächen und schattenspendende Bäume könnten die Temperaturen in dicht bebauten Stadtgebieten spürbar senken, heißt es in den überarbeiteten Aktionsplänen.
Senatorin Czyborra betonte, Berlin nehme das Thema sehr ernst und arbeite bereits seit Jahren an einer Ausweitung städtischen Grüns.
Kein Thema waren hingegen technische Maßnahmen gegen Hitze – obwohl diese beispielsweise in Wüstengebieten und tropischen Ländern helfen, deren Folgen im Rahmen zu halten.
Zwar verfügten im Jahr 2024 knapp 20 Prozent der Haushalte in Deutschland laut einer Umfrage des Vergleichsportals Verivox über eine Klimaanlage. Nicht alle davon werden jedoch auch genutzt – insbesondere aufgrund der hohen Stromkosten.
Demgegenüber verfügten im vergangenen Jahr laut „Statista“ etwa in Japan 86 Prozent, in China 77 Prozent, in Australien 72 und auf den Philippinen etwa 70 Prozent der Gebäude über eine Klimaanlage. Der EU-weite Spitzenwert liegt bei 62 Prozent in Italien.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
Categories
deutschland wissen

Bundesregierung beschließt Programm für Kreislaufwirtschaft

Ob Stahlschrott für Bahnschienen, alte Akkus für neue Batterien oder das Recycling von Baustoffen: Die Bundesregierung will mit einem Aktionsprogramm die Kreislaufwirtschaft stärken und Deutschland unabhängiger machen.
Das Programm sei „gut für die Umwelt, aber auch für die Wirtschaft und macht uns unabhängiger und krisenfester“, sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch, 3. Juni.
Für viele Wirtschaftsverbände allerdings bleibt der Plan hinter den Erwartungen zurück.
Mit dem Aktionsprogramm soll die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie umgesetzt werden, das Kabinett beschloss das Vorhaben bei seiner Sitzung am Vormittag.
„In der Weltlage gilt für uns mehr denn je: Kreislaufwirtschaft macht uns in Deutschland unabhängiger“, sagte Schneider. „Sie schützt unsere Unternehmen, wenn internationale Lieferketten brüchig werden oder, wie wir es gerade erleben, Handelswege blockiert sind.“
Schneider wies auch auf die Bedeutung der Branche hin: „Wir haben eine Wertschöpfung in diesem Jahr von 60 Milliarden Euro.“ Deutschland sei in der Branche „seit Jahren weltweit Spitzenreiter“.
Der Aktionsplan besteht aus insgesamt zwölf Maßnahmen.

260 Millionen Euro bis 2029

Zentral ist eine Umsetzungsplattform, auf der Unternehmen, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft nach Angaben des Umweltministeriums „Partner für neue Projekte finden, Wertschöpfungsketten und privates Kapital mobilisieren“ können sollen.
Auch soll ein neues Förderprogramm ab Ende 2026 aufgelegt werden, dass laut Ministerium „innovative Produktionsverfahren, die Wiedergewinnung kritischer Rohstoffe und digitale Anwendungen“ unterstützen soll.
Für die Umsetzung der Kreislaufwirtschafts-Strategie werden „finanzielle Mittel im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds in erheblichem Maße“ eingesetzt, „nämlich 260 Millionen Euro insgesamt für den Bereich der Kreislaufwirtschaft bis zum Jahre 2029“, wie Minister Schneider sagte. „So viel Geld gab es noch nie für die Kreislaufwirtschaft.“
Ein weiterer Punkt in dem Aktionsplan ist die öffentliche Beschaffung als Hebel für mehr Recyclingprodukte. Allerdings bleibt der Plan hier unkonkret und ohne Zielvorgabe: „Wir werden das jährliche Auftragsvolumen für zirkuläre Produkte über alle Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung hinweg kontinuierlich steigern und dafür zeitnah auch regulatorische Hemmnisse abbauen“, heißt es im Aktionsprogramm.

Verbände kritisieren fehlende Vorgaben

Auf die öffentliche Beschaffung zielt auch die Kritik vieler Verbände, unter anderem die des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft (BNW). „Solange die öffentliche Hand weiter ressourcenintensiv Primärrohstoffe beschafft, ohne Lebenszykluskosten oder Kreislauffähigkeit einzubeziehen, wird das mit der Kreislaufwirtschaft keine runde Sache“, erklärte BNW-Geschäftsführerin Katharina Reuter.
„Der Staat ist der größte Investor des Landes und muss seine milliardenschwere Marktmacht nutzen“, erklärte auch Sarah Brückner vom Maschinen- und Anlagenbauverband VDMA.
„Wir fordern eine konsequente Umstellung auf eine Beschaffung, die Parameter wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit Ersatzteilverfügbarkeit und Rezyklierbarkeit priorisiert, ohne neue bürokratische Lasten zu schaffen.“ Brückner sprach zugleich von einem „grundsätzlich richtigen Signal“ durch den Plan.

Auch Industrie zeigt sich enttäuscht

Enttäuscht äußerte sich auch der Bundesverband der Deutschen Industrie. „Das Aktionsprogramm ist zu unambitioniert und setzt kaum neue wirtschaftspolitische Impulse“, erklärte der Verband. Dabei sei das Potenzial erheblich.
Auch der Verband der Chemischen Industrie erklärte, der Plan bleibe trotz guter Ansätze „hinter den Erwartungen zurück“.
Etwas positiver äußerten sich der Digitalverband Bitkom und der TÜV-Verband: „Besonders positiv ist, dass Digitalisierung als Schlüssel zur Kreislaufwirtschaft fest verankert ist“, erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder und verwies auf digitale Produktpässe.
Der TÜV-Verband lobte, das Programm schaffe „eine wichtige Grundlage, um die Potenziale der Kreislaufwirtschaft (…) stärker zu nutzen“. Er kritisierte gleichzeitig, „dass zentrale Hebel im Laufe der Ressortabstimmung abgeschwächt wurden“ und verwies ebenfalls auf die öffentliche Beschaffung. (afp/red)
Categories
deutschland

Bundesregierung sieht Fortschritte bei Chemieagenda

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat am Montag, 1. Juni, Vertreter aus Chemieindustrie, Ländern, Gewerkschaften und Verbänden zu einem Folgetreffen zur Chemieagenda empfangen – und dabei eine positive Zwischenbilanz gezogen. Die Industrie zeigte sich dagegen eher skeptisch.
Die im März veröffentlichte Agenda werde derzeit umgesetzt, so Reiche. Erste Erfolge seien sichtbar, etwa beim Gesetzespaket für bezahlbare Energie und bei der gemeinsamen Position zur EU-Chemikalienverordnung „Reach“.
Angesichts der angespannten Lage der Branche sei eine konsequente Fortsetzung der Arbeiten nötig.
Umweltminister Carsten Schneider (SPD) betonte, die EU-Kommission folge den deutschen Empfehlungen und wolle „Reach“ in der jetzigen Form nicht ändern. Auch beim Emissionshandel habe man gezielte Entlastungen erreicht.
Markus Steilemann, Präsident des Verbands der Chemischen Industrie, warnte: „Die Chemie hält Deutschland am Laufen – steht selbst aber massiv unter Druck.“ Weitere Belastungen seien ein „No-Go“.
IGBCE-Chef Michael Vassiliadis plädierte für eine strukturpolitisch begleitete Konsolidierung der Chemiestandorte. „So könnten die Überkapazitäten auch volkswirtschaftlich am sinnvollsten angepasst werden.“
Ein halbjährlicher Steuerungskreis unter Leitung von Staatssekretär Frank Wetzel soll den Prozess fortsetzen. (dts/red)
Categories
deutschland

Starker Impuls oder Steuerverschwendung? Lob und Kritik an der E-Auto-Prämie


In Kürze:

  • Bereits während der Vorstellung der neuen Förderung gingen fast 2.000 Anträge ein.
  • Reine E-Autos können mit bis zu 6.000 Euro gefördert werden.
  • Kritik gibt es an der Beschränkung auf Neufahrzeuge und an den hohen Kosten des Programms.
  • Das Förderprogramm läuft zunächst bis 2029 und umfasst 3 Milliarden Euro.

 
Wer sich ein neues Elektroauto anschafft und dabei auf Geld vom Staat setzt, kann das seit Dienstag beantragen. Am Vormittag wurde das entsprechende Online-Portal während einer Pressekonferenz mit Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) freigeschaltet. Bereits 1.858 Anträge sollen eingegangen sein.
Schneider betonte, man verspreche sich von der neuen Förderung mehr Erfolg, mehr Effizienz und mehr Ausgewogenheit als von früheren Programmen. Immerhin seien diese stärker darauf ausgerichtet, einkommensschwächeren Haushalten einen Weg in die Elektromobilität zu eröffnen.

Welche Fahrzeuge gefördert werden

Allerdings gilt die Prämie nicht für gebrauchte Elektroautos. Förderfähig sind nur der Kauf und das Leasing von Neufahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland zugelassen wurden.
Umweltminister Schneider hob hervor, dass mit der Prämie ein „industriepolitischer Impuls“ gesetzt werden solle, um den Absatz von Neuwagen anzukurbeln. Dies werde „im Nachgang“ auch den Gebrauchtmarkt stärken, der zuletzt ohnehin bereits stark angezogen habe. Dies hat für Kritik gesorgt.
Viele Haushalte könnten sich trotz der Prämie keinen Neuwagen leisten, argumentierte Michael Müller-Görnert vom Verkehrsclub Deutschland (VCD).
Die Linksfraktion im Bundestag kritisierte, dass die neue E-Auto-Prämie „an der sozialen Realität vieler Menschen vorbei“ gehe, wie der verkehrspolitische Sprecher Jorrit Bosch erklärte. „Besonders absurd ist, dass Plug-in-Hybride und importierte Fahrzeuge gefördert werden, günstigere gebrauchte E-Autos aber außen vor bleiben.“

Wie viel Geld kann man bekommen?

Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt von Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße ab und kann bei bis zu 6.000 Euro liegen.
Die Basisförderung liegt bei 3.000 Euro für reine Elektroautos. Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 Euro gibt es 4.000 Euro, für Haushalte mit einem Maximaleinkommen von 45.000 Euro 5.000 Euro. Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt um höchstens 1.000 Euro. Wer Geld bekommen will, muss sein Fahrzeug ab Kauf mindestens drei Jahre behalten.
Wer zu viel verdient, geht allerdings leer aus. Die Fördergrenze liegt bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro. Das entspreche ungefähr einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.800 Euro bei Ledigen und 5.400 Euro bei Paaren, so das Bundesumweltministerium. Die maximale Fördergrenze liegt bei 90.000 Euro Haushaltseinkommen, falls zwei Kinder vorhanden sind, durch die sich die Grenze um jeweils 5.000 Euro nach oben verschiebt.
Weniger Geld gibt es für sogenannte Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können. Für diese Autos und Fahrzeuge mit einem Reichweitenverlängerer liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro. Damit Autos mit diesen Technologien förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.
Das Programm ist vorerst bis 2029 angelegt, es hat ein Volumen von 3 Milliarden Euro. Die Anträge sind über die Förderzentrale Deutschland zu stellen. Das BAFA setzt das Programm um.

Autohändler wollen Schutz gegen mögliche Haftungsrisiken

Derzeit reichen die Fördermittel für bis zu 800.000 Fahrzeuge. Die Förderung kann bis zu einem Jahr nach der Zulassung beantragt werden. Minister Schneider erklärte, es bleibe demzufolge noch genügend Zeit.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) fordert jedoch eine „einheitliche, rechtssichere Haftungsfreistellungsklausel, die direkt im Zuge der Antragstellung integriert wird“. Dies sei erforderlich, um Betrieben bei der Erfassung von Daten und Voraussetzungen, die sie nicht selbst überprüfen können, Rechtssicherheit zu geben.

Autoexperte: „Markt hätte Nachfrage nach E-Autos ohnehin gestärkt“

Kritik an dem Programm hatte der bekannte Automobilmarkt-Experte Ferdinand Dudenhöffer vom Bochumer Center Automotive Research geäußert. Er erklärte gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“, es sei „schade um das Steuergeld, das nun an anderer Stelle wieder eingespart werden muss“.
Dudenhöffer geht davon aus, dass der Markt selbst für einen Nachfrageschub bei E-Autos sorgen wird. Immerhin seien diese preisgünstiger geworden, was viele zuvor Zögernde überzeuge. Außerdem würden Reichweiten und Batterien besser. Die hohen Spritpreise würden die Bereitschaft zur Elektromobilität erhöhen.
Ökonomen wie Michael Bräuninger von Economic Trend Research in Hamburg zufolge setzt dies jedoch einen anhaltend großen Abstand der Ladekosten zu den Treibstoffkosten voraus. Vor allem aber müssen Menge und Verfügbarkeit von Strom hinreichend gewährleistet sein, um auch eine stärkere Nachfrage nach E-Autos auffangen zu können.
 
Mit Material von Nachrichtenagenturen
Categories
deutschland

Fast 2.000 Anträge auf neue Förderung für E-Autos in 30 Minuten


In Kürze:

  • Bereits während der Vorstellung der neuen Förderung gingen fast 2.000 Anträge ein.
  • Reine E-Autos können mit bis zu 6.000 Euro gefördert werden.
  • Kritik gibt es an der Beschränkung auf Neufahrzeuge und an den hohen Kosten des Programms.
  • Das Förderprogramm läuft zunächst bis 2029 und umfasst 3 Milliarden Euro.

 
Wer sich ein neues Elektroauto anschafft und dabei auf Geld vom Staat setzt, kann das seit Dienstag beantragen. Am Vormittag wurde das entsprechende Online-Portal während einer Pressekonferenz mit Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) freigeschaltet. Bereits 1.858 Anträge sollen eingegangen sein.
Schneider betonte, man verspreche sich von der neuen Förderung mehr Erfolg, mehr Effizienz und mehr Ausgewogenheit als von früheren Programmen. Immerhin seien diese stärker darauf ausgerichtet, einkommensschwächeren Haushalten einen Weg in die Elektromobilität zu eröffnen.

Welche Fahrzeuge gefördert werden

Allerdings gilt die Prämie nicht für gebrauchte Elektroautos. Förderfähig sind nur der Kauf und das Leasing von Neufahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland zugelassen wurden.
Umweltminister Schneider hob hervor, dass mit der Prämie ein „industriepolitischer Impuls“ gesetzt werden solle, um den Absatz von Neuwagen anzukurbeln. Dies werde „im Nachgang“ auch den Gebrauchtmarkt stärken, der zuletzt ohnehin bereits stark angezogen habe. Dies hat für Kritik gesorgt.
Viele Haushalte könnten sich trotz der Prämie keinen Neuwagen leisten, argumentierte Michael Müller-Görnert vom Verkehrsclub Deutschland (VCD).
Die Linksfraktion im Bundestag kritisierte, dass die neue E-Auto-Prämie „an der sozialen Realität vieler Menschen vorbei“ gehe, wie der verkehrspolitische Sprecher Jorrit Bosch erklärte. „Besonders absurd ist, dass Plug-in-Hybride und importierte Fahrzeuge gefördert werden, günstigere gebrauchte E-Autos aber außen vor bleiben.“

Wie viel Geld kann man bekommen?

Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt von Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße ab und kann bei bis zu 6.000 Euro liegen.
Die Basisförderung liegt bei 3.000 Euro für reine Elektroautos. Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 Euro gibt es 4.000 Euro, für Haushalte mit einem Maximaleinkommen von 45.000 Euro 5.000 Euro. Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt um höchstens 1.000 Euro. Wer Geld bekommen will, muss sein Fahrzeug ab Kauf mindestens drei Jahre behalten.
Wer zu viel verdient, geht allerdings leer aus. Die Fördergrenze liegt bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro. Das entspreche ungefähr einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.800 Euro bei Ledigen und 5.400 Euro bei Paaren, so das Bundesumweltministerium. Die maximale Fördergrenze liegt bei 90.000 Euro Haushaltseinkommen, falls zwei Kinder vorhanden sind, durch die sich die Grenze um jeweils 5.000 Euro nach oben verschiebt.
Weniger Geld gibt es für sogenannte Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können. Für diese Autos und Fahrzeuge mit einem Reichweitenverlängerer liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro. Damit Autos mit diesen Technologien förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.
Das Programm ist vorerst bis 2029 angelegt, es hat ein Volumen von 3 Milliarden Euro. Die Anträge sind über die Förderzentrale Deutschland zu stellen. Das BAFA setzt das Programm um.

Autohändler wollen Schutz gegen mögliche Haftungsrisiken

Derzeit reichen die Fördermittel für bis zu 800.000 Fahrzeuge. Die Förderung kann bis zu einem Jahr nach der Zulassung beantragt werden. Minister Schneider erklärte, es bleibe demzufolge noch genügend Zeit.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) fordert jedoch eine „einheitliche, rechtssichere Haftungsfreistellungsklausel, die direkt im Zuge der Antragstellung integriert wird“. Dies sei erforderlich, um Betrieben bei der Erfassung von Daten und Voraussetzungen, die sie nicht selbst überprüfen können, Rechtssicherheit zu geben.

Autoexperte: „Markt hätte Nachfrage nach E-Autos ohnehin gestärkt“

Kritik an dem Programm hatte der bekannte Automobilmarkt-Experte Ferdinand Dudenhöffer vom Bochumer Center Automotive Research geäußert. Er erklärte gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“, es sei „schade um das Steuergeld, das nun an anderer Stelle wieder eingespart werden muss“.
Dudenhöffer geht davon aus, dass der Markt selbst für einen Nachfrageschub bei E-Autos sorgen wird. Immerhin seien diese preisgünstiger geworden, was viele zuvor Zögernde überzeuge. Außerdem würden Reichweiten und Batterien besser. Die hohen Spritpreise würden die Bereitschaft zur Elektromobilität erhöhen.
Ökonomen wie Michael Bräuninger von Economic Trend Research in Hamburg zufolge setzt dies jedoch einen anhaltend großen Abstand der Ladekosten zu den Treibstoffkosten voraus. Vor allem aber müssen Menge und Verfügbarkeit von Strom hinreichend gewährleistet sein, um auch eine stärkere Nachfrage nach E-Autos auffangen zu können.
 
Mit Material von Nachrichtenagenturen
Categories
gesellschaft

Förderprogramm für E-Auto-Kauf startet

Ab Dienstag, 19. Mai, können Privathaushalte die staatliche Förderprämie für den Kauf oder das Leasing eines Elektroautos oder eines Plugin-Hybrids beantragen.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) gibt am Morgen den Startschuss für das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Die Förderung gibt es rückwirkend für Autos, die seit dem 1. Januar neu zugelassen wurden.
Je nach Automodell, Haushaltsgröße und Einkommen kann die Prämie 1500 bis 6000 Euro betragen.
Bis 2029 stehen für die Kaufprämie drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung zur Verfügung.
Schneiders Ministerium rechnet damit, dass der Kauf von rund 800.000 Fahrzeugen gefördert werden kann. (afp/red)