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Selbstversorgung in Deutschland begrenzt – Landwirtschaft unter Druck


In Kürze:

  • Der Selbstversorgungsgrad liegt in Deutschland bei maximal 89 Prozent.
  • Bei Milch, Kartoffeln und Zuckerrüben ist Deutschland innerhalb der EU top.
  • EU-Vorgaben werden hierzulande besonders strikt ausgelegt.

 
Die deutschen Landwirtschaftsbetriebe können Deutschland nicht vollständig selbst versorgen. Das geht aus dem Situationsbericht 2025/26 hervor, den der Deutsche Bauernverband veröffentlicht hat. Demnach schwankte der Selbstversorgungsgrad ohne den Zukauf von Futtermitteln aus dem Ausland zwischen 2005/06 und 2023/24 zwischen 80 und 84 Prozent. Mit Futtermittelzukäufen lag er in diesem Zeitraum bei 87 bis 89 Prozent. Allerdings gibt es je nach Erzeugnis teils große Unterschiede.

Zuckerrüben und Kartoffeln weit über dem Eigenbedarf

Besonders aufschlussreich ist Kapitel 3.8 „Wandel und Wettbewerb“. Dort ist zu lesen, dass die Selbstversorgungsgrade „bei den meisten landwirtschaftlichen Erzeugnissen deutlich rückläufig“ sind. Gleichzeitig weist der Bauernverband darauf hin, dass die Produktion bei einer Reihe von Agrarprodukten den Inlandsbedarf weiterhin übersteigt.
Überschüsse gehen demnach in den Export. Deutschland bleibt zudem der größte Produzent von Milch, Kartoffeln und Zuckerrüben innerhalb der Europäischen Union. Deutlich über 100 Prozent liegt der Selbstversorgungsgrad bei Zuckerrüben (140 Prozent) und Kartoffeln (135 Prozent). Auch bei Weizen liegt der Wert mit 102 Prozent noch im Bereich der Selbstversorgung. Der Ertrag ist allerdings in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. So betrug er 2014 noch 134 Prozent.
Extrem auf Importe angewiesen ist Deutschland bei Gemüse und Obst. Hier betrugen die Selbstversorgungsgrade lediglich 37 beziehungsweise 13 Prozent.
Auch bei der Fleischversorgung verzeichnet Deutschland einen Rückgang. Wie der Bericht im selben Kapitel verdeutlicht, ist der deutsche Anteil am EU-Schweinebestand im Zehnjahresvergleich deutlich gesunken. Lag er 2013 noch bei 19,8 Prozent, fiel er bis 2023 auf 16,0 Prozent. Bei den Zuchtsauen zeigt sich ein ähnlicher Rückgang – von 17,1 auf 13,3 Prozent. Auch beim Rinderbestand verliert Deutschland spürbar an Bedeutung, jedoch weniger stark als in der Schweinehaltung.
Obwohl die deutsche Geflügelerzeugung zwischen 2013 und 2023 gewachsen ist, sank der deutsche Produktionsanteil im selben Zeitraum von 13,4 auf 11,8 Prozent. Der Grund dafür ist, dass andere Mitgliedstaaten wie Polen und Spanien ihre Geflügelfleischproduktion deutlich stärker ausgebaut haben.

Rukwied bemängelt strenge Vorgaben

Die besonders starken Produktionsrückgänge in Deutschland erklärt der Bericht vor allem mit nationalen Rahmenbedingungen. EU-Vorgaben würden besonders strikt ausgelegt, während zugleich viele Fragen zur rechtssicheren Weiterentwicklung der Tierhaltung offenblieben. Den Betrieben fehlten dadurch verlässliche Perspektiven für wirtschaftliche Tragfähigkeit und Planungssicherheit bei Investitionen.
Auf die strengen politischen Vorgaben geht auch Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied in seinem Vorwort ein. Sie seien neben schwachen Marktpreisen, hohem Kostendruck und der demografischen Entwicklung die Hauptgründe für den Strukturwandel. Dieser vollziehe sich in der Landwirtschaft „schleichend“, in der Tierhaltung jedoch „deutlich verstärkt“.
Rukwied spricht zudem von einer spürbaren Zurückhaltung bei der Investitionsbereitschaft der Betriebe. Steigende Anforderungen durch Umwelt-, Klima- und Tierschutzauflagen sowie eine nach wie vor hohe Bürokratielast setzten die Landwirte unter Druck. „Politische Korrekturen sind jetzt zwingend notwendig“, fordert der Bauernverbandspräsident.
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Magyar: Keine Migranten übernehmen, keine EU-Strafen zahlen


In Kürze:

  • Ungarns Premier Péter Magyar kündigt eine weiterhin harte Linie gegen illegale Migration an.
  • Die von dem EuGH verhängten Strafzahlungen wegen Verstößen gegen das EU-Asylrecht will Ungarn nicht akzeptieren.
  • Magyar lehnt politische „Brandmauern“ ab und warnt vor einer Entfremdung der Eliten von den Bürgern.
  • Nach einem Ende des Ukrainekriegs hält er eine teilweise Rückkehr zu russischen Energieimporten für notwendig.

Der ungarische Premierminister Péter Magyar hat sich in einem Zeitungsinterview positiv über die Migrationspolitik seines Amtsvorgängers Viktor Orbán geäußert. Bei aller Kritik, die auch er an dessen politischem Gebaren übe, werde auch er eine „sehr strenge und konsequente Politik bei der illegalen Migration führen“.
Am Mittwoch, 3. Juni, veröffentlichte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) ein Interview mit dem neuen Regierungschef. In diesem kündigte Magyar auch an, die Geldstrafe nicht zu bezahlen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2024 gegen Ungarn verhängt hatte. Immerhin würden andere Mitgliedstaaten mittlerweile selbst auf Ungarns Linie einschwenken. Mit Blick auf 2015 erklärte er:
„Viele Mitgliedstaaten haben inzwischen erkannt, dass sie damals falsche Entscheidungen getroffen haben.“

Magyar lehnt Zahlung von Zwangsgeld ab

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat Ungarn am 13. Juni 2024 dazu verurteilt, einen Pauschalbetrag von 200 Millionen Euro wegen Vertragsverletzung zu bezahlen. Zudem werde für jeden Tag des Verzugs ein Zwangsgeld von 1 Million Euro fällig. Ungarn habe es, so die Begründung, mit seiner Politik „darauf angelegt, die Anwendung einer gemeinsamen Politik der Union insgesamt bewusst zu umgehen“.
Ungarn hatte ein bereits 2020 ergangenes Urteil des gleichen Gerichtshofs ignoriert. In diesem wurde dem Land aufgetragen, Asylbewerber einen realistischen Zugang zu einem Verfahren zu ermöglichen. Zudem müsse Ungarn gewährleisten, dass Asylsuchende bis zu einer rechtskräftigen Abweisung ihres Antrags im Land bleiben könnten.
Asylsuchende müssen, um ein Verfahren in Ungarn durchführen lassen zu können, bereits in einer ungarischen Botschaft im Ausland ein Vorverfahren absolvieren. Ungarn verletze damit den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Schutzes und Vorschriften zur Rückführung sich illegal aufhaltender Drittstaatsangehöriger. Dieses Gebaren stelle eine „erhebliche Bedrohung für die Einheit des EU-Rechts dar“.

Ereignisse von 2015 müssen „eine Lehre für Europa sein“

Magyar erklärte dazu, die Entscheidung sei „in einer ganz anderen Zeit in einem anderen rechtlichen Rahmen gefallen“. Heute spiegele sie „nicht mehr die gegenwärtige Realität wider“. Viele andere EU-Mitgliedstaaten gingen einstweilen wie Ungarn vor. Für diese gelte das EuGH-Urteil jedoch nicht.
Man werde nun Gespräche führen und strebe eine Lösung an, „damit wir unsere Grenzen schützen können und keine tägliche Strafe in Höhe von einer Million Euro zahlen müssen“. Ungarn werde keine irregulären Migranten übernehmen und auch keine Strafen bezahlen, so Magyar. Man werde aber Ländern wie Griechenland, Malta oder Italien helfen, ihre Außengrenzen zu schützen. Im Übrigen geht der ungarische Regierungschef davon aus, dass Ungarns Kurs künftig zum Standard in der EU werde:
„Die Migrationskrise von 2015 muss eine Lehre für Europa sein. Die wichtigste Aufgabe der europäischen Politiker ist es, die Sicherheit der Menschen zu schützen.“
Eine Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip in der EU werde es mit Ungarn weiterhin nicht geben, betonte der Premier. Anders als seinem Vorgänger gehe es ihm jedoch nicht darum, „Brüssel zu besiegen“, erklärte Magyar. Entscheidend sei es, einander zu verstehen und zu überzeugen und so zu Kompromissen zu finden. Die Menschen wollten „eine Europäische Union, die auf starken Mitgliedstaaten beruht, und keine Vereinigten Staaten von Europa“.

Brandmauern nicht zielführend – Eingehen auf Sorgen der Menschen entscheidend

Magyar sprach sich auch gegen sogenannte Brandmauern im Umgang mit extremen Kräften aus. Man mache diese damit nur stärker. In vielen Ländern schütze die politische, mediale und wirtschaftliche Elite ihre eigene Position und gehe nicht immer auf die tatsächlichen Ängste und Probleme der Menschen ein. Dies vergesse man in der Bevölkerung nicht.
Die Menschen, so der Premier, „verdienen mehr als politisch korrekte Reden und dabei das gegenseitige Aufkleben ideologischer Etiketten“. Deshalb sei er gegen „Schubladen wie rechtsextrem oder linksextrem“. Die etablierten Kräfte schadeten sich jedoch selbst, wenn sie eine „Sprache der Political Correctness“ verwendeten und „am Ende die Realität selbst nicht“ verstünden. Es schade nie, miteinander zu reden, betonte Magyar. Was man von den Vorschlägen des anderen annehme, sei eine andere Frage.
Mit Blick auf Russland erklärte Magyar, dass man 1849 und 1956 schlechte Erfahrungen mit russischem Eingreifen gemacht habe. Auch heute dürfe man Sabotage und militärische Angriffe durch Russland nicht hinnehmen. Für Ungarn würden außenpolitisch die USA zu den wichtigsten Partnern zählen.

Magyar fordert Pragmatismus im Umgang mit Russland ein

Man müsse jedoch auch die geografischen und politischen Realitäten akzeptieren, weshalb es unabdingbar sei, mit Russland einen Modus Vivendi zu finden. Sobald der Ukrainekrieg zu Ende sei, werde es notwendig, teilweise wieder auf russische Energiequellen zurückzugreifen und die Sanktionen aufzuheben. Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit Europas könne auch niemand Interesse haben, nach Kriegsende einen neuen wirtschaftlichen und politischen Kalten Krieg fortzuführen. Die Ukraine müsse, um den Krieg beenden zu können, internationale Sicherheitsgarantien erhalten.
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Prien will EU-Entgelttransparenz-Regeln nachverhandeln

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kritisiert die EU-Entgelttransparenzrichtlinie deutlich und kündigt Nachverhandlungen auf europäischer Ebene an.
„Ich hätte das noch nicht gemacht“, sagte Prien dem Magazin Politico. „Wir sind in Gesprächen mit unseren europäischen Partnerländern und werden mal sehen, ob wir gemeinsam nochmal etwas erreichen bei der EU-Kommission“, so die Familienministerin.
Eine komplette Abschaffung der Richtlinie hält sie jedoch nicht für realistisch. „Am Ende des Tages werden wir wahrscheinlich um eine bürokratiearme Umsetzung nicht umhinkommen“, so Prien. Das sei ein „Commitment“ gegenüber der Europäischen Union.
„Wir legen ja unsererseits auch großen Wert darauf, dass andere europäische Partner sich letztlich an getroffene Vereinbarungen halten. Und in diesem Spannungsverhältnis bewegen wir uns“. (dts/red)
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EU-Einigung: Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei

Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.
Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.

Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten

Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen.
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen.

Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof

Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht hier noch aus.
Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden.
Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell – also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat – ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden.

Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich

Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.

Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge

Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich.
In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. (dpa/red)
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Wie sich Tech-Unternehmen ins Kinderzimmer einloggen


In Kürze:

  • Apps und Spiele verwenden gezieltes Design, um Nutzer länger zu binden, ohne dass es auf den ersten Blick zu erkennen ist.
  • Kinder sind besonders anfällig: Ihre Fähigkeit zur Selbstregulation ist noch nicht ausgereift.
  • Free-to-Play-Spiele und soziale Netzwerke setzen auf psychologische Mechanismen mit Suchtpotenzial.
  • Mit dem richtigen Wissen können Eltern gegensteuern, ohne ihren Kindern Medien grundsätzlich zu verbieten.

 
Es ist ein Konflikt, den viele Familien kennen: Das Kind sitzt vor dem Tablet, die vereinbarte Zeit ist längst vorbei und trotzdem legt es das Gerät nicht aus der Hand. Um gegenzusteuern, ist es hilfreich, zu verstehen, dass hinter diesem Verhalten oft keine bloße Trotzreaktion steckt, sondern digitale Mechanismen.
Derartige zielgerichtete Wirkweisen haben einen Namen, es handelt sich um sogenannte „Dark Patterns“ (verborgene Muster). Das sind manipulative Gestaltungselemente in Apps, Spielen, sozialen Medien und Mediatheken. Sie sollen Nutzer dazu bringen, länger auf der Plattform zu verweilen, weiterzuklicken oder Entscheidungen im Interesse der Anbieter zu treffen.
Oft sind diese kaum sichtbar, weil sie direkt in das Design eingebettet sind: auffällige Buttons, die zum Weitermachen animieren, auf der einen Seite, und schwer auffindbare „Beenden“-Optionen auf der anderen. Auch automatische Wiedergaben oder scheinbar endlose Inhalte gehören dazu.

Die Psychologie des Nicht-Aufhören-Könnens

Auffällige Reaktionen beim Abschalten, etwa Gereiztheit oder Unruhe, können auf problematische Nutzungsgewohnheiten hinweisen. Die technische Gestaltung allein erklärt jedoch nicht die starke Bindungswirkung der digitalen Medien.
Hinzu kommt das Gefühl, ständig etwas zu verpassen, bekannt als „Fear of Missing Out“ (FOMO). Entscheidend ist dabei weniger der einzelne Inhalt als die permanente Reizfolge: Neue Clips, Likes oder Belohnungen erscheinen in schneller Taktung und aktivieren immer wieder das Belohnungssystem des Gehirns, mit einem Gewöhnungseffekt, der suchtähnliche Züge annehmen kann.

Das versteckte Geschäft

Hinter vielen dieser Mechanismen steckt ein wirtschaftliches Interesse. Sogenannte Free-to-Play-Spiele (FTP) starten kostenlos, werden aber oft durch In-Game-Käufe finanziert. Belohnungssysteme motivieren Nutzer zur regelmäßigen Rückkehr, das sind sogenannte „Time Patterns“. Zugleich lösen versteckte Kaufanreize, etwa Buttons, im Spielfluss kostenpflichtige Aktionen aus, während sie kaum als solche erkennbar sind. Hier wirken Begriffe wie „freischalten“ oder „Upgrade“ nicht wie ein Bezahlvorgang und die Entscheidungen werden impulsiv getroffen.
Treffen Kinder diese Entscheidungen, kommt eine rechtliche Besonderheit zum Tragen hinzu: Minderjährige sind in Deutschland nur beschränkt geschäftsfähig, sodass kostenpflichtige Verträge grundsätzlich der elterlichen Zustimmung bedürfen. Zwar gibt es mit dem sogenannten „Taschengeldparagrafen“ eine Ausnahme, doch diese greift nur unter bestimmten Bedingungen.
In der Praxis entsteht daraus ein Graubereich: Problematisch wird es, wenn Zahlungsdaten bereits auf dem Gerät gespeichert sind. Dann reichen oft wenige Klicks für einen Kauf – auch durch Kinder. Anbieter berufen sich darauf, dass der Vorgang technisch bestätigt wurde. Für Familien ist es dann schwierig, solche Käufe rückgängig zu machen, auch wenn sie rechtlich anfechtbar sind.

Zwischen Komfort und Manipulation

Diese Mechanismen sind keine Zufallsentwicklungen, sie nutzen gezielt menschliche Wahrnehmung und Verhaltensmuster aus. Kinder und Jugendliche seien für solche Strategien besonders anfällig, warnt die Initiative „SCHAU HIN! Was dein Kind mit Medien macht“. Ihnen fehle die Erfahrung, zu durchschauen, dass sie gezielt gelenkt werden. Zudem ist ihre Fähigkeit zur Selbstregulation noch nicht vollständig entwickelt. Aber auch Ältere sind gefährdet.
Die Folgen können gravierend sein: Konzentrationsschwierigkeiten, Schlafprobleme, Reizüberflutung und ein zunehmender Kontrollverlust im Umgang mit Medien. Vor allem bei den Jüngeren besteht die Gefahr, dass sich Gewohnheiten festigen, die später nur schwer zu verändern sind. Rechtlich sind solche Praktiken in der EU bereits im Blick: Europäische Regelwerke zielen darauf ab, manipulative Gestaltungspraktiken zu unterbinden, die Transparenz gegenüber Nutzern zu stärken und besonders schutzbedürftige Gruppen – darunter Minderjährige – besser abzusichern.
Doch problematisch sind nicht nur versteckte Kostenfallen, sondern auch viele alltägliche Designentscheidungen bewegen sich rechtlich in einer Grauzone. Wenn die Option „Weiter“ groß und farblich hervorgehoben ist, während „Abbrechen“ klein und unauffällig bleibt, besteht formal eine Wahl – praktisch wird sie jedoch stark gelenkt. Dasselbe gilt für Cookie-Banner: Akzeptieren geht oft mit einem Klick, Ablehnen erfordert mehrere Schritte. Sie täuschen nicht offen, lenken aber subtil, was sie juristisch außerordentlich schwer greifbar macht.

Warum Kinder in die Falle tappen

Ein weiteres plastisches Beispiel ist die Schwierigkeit, Streaming-Angebote für Kinder überhaupt zu verlassen: Statt eines klaren „Aus“-Knopfes werden weitere Inhalte vorgeschlagen oder Pop-ups eingeblendet, die den Ausstieg systematisch erschweren – so weit, dass sogar manch Erwachsener aufgibt.
Gerade weil Kinder solche Funktionsweisen kaum erkennen können, kommt den Eltern eine wichtige Rolle zu. Dafür ist es entscheidend, manipulative Gestaltung zunächst selbst zu entschlüsseln. Oft hilft bereits ein einfacher Test, eine App oder Plattform bewusst zu verlassen. Daneben ist es sinnvoll, Kinder bei der Mediennutzung bewusst zu begleiten und gemeinsam gezielt auf bestimmte Muster zu achten, um gezielt zu sensibilisieren.
In beiden Fällen stellen sich dieselben Fragen: Wie viele Schritte sind tatsächlich nötig, um ein Video zu beenden? Startet automatisch ein neuer Inhalt? Werden große, farbige Buttons hervorgehoben, während die Option zum Beenden eher unscheinbar bleibt? Auf diese Weise entwickeln Sie schrittweise ein bewussteres Verständnis für digitale Angebote – für Sie selbst und für Ihre Kinder.

Kinder stark machen: kleine Hebel, große Wirkung

Im Alltag hilft es, die Komfortfunktion gezielt zu deaktivieren. Das ist nicht immer möglich, automatische Wiedergabe ist hier jedoch oft eine Ausnahme. Medienpädagogische Stellen empfehlen zudem klare Zeitregeln, gemeinsame Medienzeiten und regelmäßige Gespräche über Inhalte und digitale Mechanismen. So können Kinder lernen, dass Apps und Spiele nicht neutral sind, sondern Ziele verfolgen.
Neben festen Bildschirmzeiten – und deren konsequenter Einhaltung – sind auch bewusste Offline-Phasen hilfreich. Ebenso wichtig ist es, auf Veränderungen im Verhalten zu achten: Rückzug, Reizbarkeit oder Schlafprobleme können Hinweise auf eine problematische Nutzung sein.

Nicht verbieten, sondern verstehen

Medien zu verbieten, kann nicht das Ziel sein, denn Verbotenes lockt. Entscheidend ist, die Risiken zu kennen. Wer die Mechanismen hinter scheinbar harmlosen Angeboten versteht, kann Kinder dabei unterstützen, digitale Medien bewusst zu nutzen, als Werkzeug und zur zeitlich begrenzten Unterhaltung.
Denn was kein Algorithmus ersetzen kann, sind echte Begegnungen, freies Spiel und sinnliche Erlebnisse außerhalb der Zweidimensionalität des Bildschirms. Eben das sind die erfüllenden und existenziellen Erfahrungen, die für die Entwicklung des Kindes und sein persönliches Glück unverzichtbar sind.
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Ungarns neuer Regierungschef Magyar trifft von der Leyen in Brüssel

Der neue ungarische Ministerpräsident Peter Magyar trifft am Freitag, 29. Mai, in Brüssel EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Das Treffen werde am frühen Nachmittag stattfinden, teilte eine Kommissionssprecherin mit.
Magyar wird es darum gehen, die Freigabe mehrerer Milliarden Euro eingefrorener EU-Gelder für sein Land loszueisen.
Magyars konservative Tisza-Partei hatte bei der Parlamentswahl in Ungarn am 12. April eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erobert. Brüssel hält wegen der Politik seines rechtsnationalistischen Vorgängers Viktor Orban nach wie vor EU-Gelder für Ungarn zurück.
Während Orbans Regierung auf EU-Ebene mit ihrem Veto immer wieder wichtige Entscheidungen blockierte, will der pro-europäische Magyar mit seiner Regierung eine konstruktive Rolle in der EU spielen. (afp/red)
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wirtschaft

EU schafft Zölle auf Düngemittel zeitweise ab

Die 27 EU-Staaten haben eine zeitweise Abschaffung der Zölle auf stickstoffbasierte Düngemittel aus allen Ländern mit Ausnahme von Russland und Belarus beschlossen.
Die Abschaffung soll auf ein Jahr ab Inkrafttreten begrenzt sein, außerdem gilt eine Obergrenze für die zollfreie Einfuhr, wie der Rat der Mitgliedsländer am Freitag mitteilte. Die Maßnahme soll auch angesichts der hohen Düngerpreise infolge des Irankriegs Abhilfe schaffen.
Die Zoll-Ausnahme betrifft stickstoffbasierte Düngemittel wie Harnstoff und deren Ausgangsstoffe. Die Preise für diese Düngemittel sind am Weltmarkt in den vergangenen Monaten stark angestiegen, weil ein großer Anteil normalerweise die blockierte Seestraße von Hormus passiert. Europäische Bauern fordern deshalb Erleichterungen.
Zu den wichtigsten Lieferanten der EU zählen derzeit die nordafrikanischen Staaten Algerien, Marokko und Ägypten, für die im Rahmen eines Freihandelsabkommens bereits die Zölle aufgehoben sind.
Die Abschaffung der Zölle für andere Staaten dürfte deshalb einen begrenzten Effekt haben, könnte aber unter anderem den USA zugute kommen. Bislang gilt ein Zollsatz von 6,5 Prozent für stickstoffbasierte Düngemittel und 5,5 Prozent für den Ausgangsstoff Ammoniak.
Die Vorschläge für die Abschaffung stammen noch aus der Zeit vor dem Irankrieg. Sie waren ursprünglich dazu gedacht, die Abhängigkeit von Düngemitteln aus Russland zu verringern.
Das Land gehört traditionell zu den wichtigsten Lieferanten der europäischen Landwirtschaft, seit dem vergangenen Sommer werden aber Strafzölle fällig, die Importe aus Russland auf Dauer unwirtschaftlich machen sollen. Sie steigen in den kommenden Jahren auf 315 Euro pro Tonne. (afp/red)
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EU und Mexiko unterzeichnen erweitertes Handelsabkommen

Die Europäische Union und Mexiko unterzeichnen am Freitag, 22. Mai (21:00 Uhr MESZ), in Mexiko-Stadt eine erweiterte Fassung ihres bestehenden Handelsabkommens.

Treffen nach mehr als zehn Jahren

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident António Costa werden dafür in der mexikanischen Hauptstadt mit Staatschefin Claudia Sheinbaum zusammentreffen. Es ist der achte EU-Mexiko-Gipfel überhaupt und der erste seit mehr als zehn Jahren.
Beide Seiten bemühen sich angesichts der US-Zollpolitik um den Ausbau ihrer Handelsbeziehungen mit anderen Ländern und Regionen.

Zölle auf EU-Produkte sollen fallen

Schon im Januar des vergangenen Jahres hatten die EU und Mexiko ihre Verhandlungen über eine Neufassung des Handelsabkommens aus dem Jahr 2000 grundsätzlich abgeschlossen, seitdem wurden noch juristische Details geklärt.
Die Neufassung sieht unter anderem vor, dass Zölle von bis zu 100 Prozent auf wichtige EU-Exportprodukte wie Käse, Nudeln und Konfitüren wegfallen. (afp/red)
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Ungarn: Neuer proeuropäischer Regierungschef Magyar wird vereidigt

In Ungarn wird am Samstag, 9. Mai, der neue Regierungschef Peter Magyar vereidigt, der die Beziehungen seines Landes zur Europäischen Union deutlich verbessern will.
Im neuen Parlament, das zusammenkommt, hat Magyars konservative Tisza-Partei eine Zweidrittelmehrheit. Mit ihrem Wahlsieg Mitte April bereitete sie der langen Regierungszeit des pro-russischen Ministerpräsidenten Viktor Orban ein Ende.
Im Wahlkampf hatte Magyar versprochen, gegen Korruption vorzugehen und öffentliche Dienstleistungen sowie das Gesundheitswesen zu verbessern.
Ende April reiste Magyar bereits nach Brüssel, um bei EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für die Freigabe eingefrorener EU-Gelder für sein Land zu werben.
Brüssel hält wegen Verstößen gegen die Rechte von LGBTQ-Menschen sowie Eingriffen in die Unabhängigkeit der Gerichte unter Orban EU-Gelder in Milliardenhöhe für Ungarn zurück.
Um eine Freigabe zu erreichen, muss Magyar in Budapest Reformen durchsetzen. Die EU hofft außerdem, dass Ungarn unter seinem neuen 45-jährigen Regierungschef Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine unterstützt statt sie zu blockieren. (afp/red)
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Datenschützer fordern endgültiges Aus für EU-Chatkontrolle


In Kürze:

  • Datenschutzaufsicht lehnt anlasslose Chatkontrolle als unverhältnismäßig ab
  • Kritik an flächendeckendem Kommunikations-Scanning und Verschlüsselungsbruch
  • Diskussion über freiwillige Scans und mögliche Verlängerung bis 2028

 
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert die EU sowie die Bundesregierung auf, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Das schreiben die Datenschützer in einer am Dienstag, 5. Mai, veröffentlichten Entschließung. Anlass ist die vierte Verhandlungsrunde zur geplanten EU-CSAM-Verordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch, die am 11. Mai stattfindet. Die Datenschützer warnen vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre und die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation.

Gezielte Maßnahmen statt Generalverdacht

Die DSK warnt erneut davor, dass eine anlasslose Chatkontrolle unverhältnismäßig in die Grundrechte von Millionen Menschen eingreifen würde. Kritisiert werden insbesondere die flächendeckende Überwachung privater Kommunikation, Eingriffe in die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie sogenanntes Client-Side-Scanning, bei dem Inhalte bereits vor der Verschlüsselung auf Geräten überprüft werden.
Sowohl in der aktuellen als auch in einer im November 2023 veröffentlichten Entschließung betont die Aufsichtsbehörde die Notwendigkeit, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen und entsprechende Straftaten aufzudecken. Die anlasslose Chatkontrolle sei allerdings nicht das geeignete Mittel.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2026, Prof. Dr. Tobias Keber, erklärte bereits im Februar, dass eine anlasslose Überwachung die Vertraulichkeit der Kommunikation aller Europäer gefährde. Statt eines Generalverdachts brauche es gezielte Maßnahmen, um Kinder wirksam zu schützen.
Ein erster Versuch, die seit 2022 geplante Chatkontrolle auf EU-Ebene einzuführen, scheiterte Ende Oktober 2025 am Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten, darunter Deutschland.

Ausnahmeregelung bis 2028?

Ein Bündnis aus Organisationen wie dem Chaos Computer Club (CCC), European Digital Rights (EDRi) und der Digitalen Gesellschaft Deutschland forderte in einem im Februar 2026 veröffentlichten offenen Brief das sofortige Ende der „Chatkontrolle 1.0“. Sie wiesen darauf hin, dass laut einem Bericht der Europäischen Kommission lediglich 0,000002735 Prozent der Nachrichten illegales Material enthielten. Dem verschwindend geringen Wert stand jedoch eine Fehlerquote von 20 Prozent gegenüber.
Im aktuellen Entwurf der geplanten CSAM-Verordnung ist die anlasslose Chatkontrolle zwar nicht mehr enthalten. Weiterhin vorgesehen ist jedoch die Ausnahmeregelung der ePrivacy-Richtlinie, die Anbietern freiwillige Scans nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder erlaubt.
Die Regelung war ursprünglich bereits 2024 ausgelaufen, wurde jedoch bis April 2026 verlängert. Nun wird eine weitere Verlängerung bis 2028 diskutiert, um eine Übergangsphase bis zur vollständigen Umsetzung der neuen CSAM-Verordnung zu schaffen.
Unternehmen wie Google, Meta, Microsoft und Snap kündigten an, freiwillige Maßnahmen zur Erkennung entsprechender Inhalte fortzuführen. Gleichzeitig forderten sie eine schnelle Einigung auf einen dauerhaften Regulierungsrahmen.
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wirtschaft

E20-Benzin: Hoffnungsträger oder Scheinlösung?


In Kürze:

  • E20 soll die Kraftstoffemissionen weiter senken.
  • Bioethanol unterliegt nicht der CO₂-Bepreisung.
  • Deutschland ist beim Bioethanol in hohem Maße auf Importe angewiesen.
  • Der VCD hält die Elektromobilität für die saubere Energieform.

 
Die EU-Kommission prüft offenbar die Einführung eines günstigeren E20-Kraftstoffs. Das berichtet die „BILD“ unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Schreiben von drei deutschen CDU-Europaabgeordneten. Demnach setzen sich Peter Liese, Jens Gieseke und Norbert Lins bereits seit einiger Zeit für die Einführung von E20 ein.

Politisch neu, technisch schon länger im Fokus

Die von Ursula von der Leyen geführte EU-Kommission prüft demnach die Einführung eines Kraftstoffs mit einem Bioethanolanteil von bis zu 20 Prozent. Für eine europaweite Einführung müsste die EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie (Fuel Quality Directive) angepasst werden, da sie bislang nur einen Ethanolanteil von bis zu 10 Prozent erlaubt.
Politisch ist das Thema noch relativ neu, technisch jedoch seit Längerem vorbereitet. Mehrere Autohersteller testen bereits seit Jahren höhere Ethanolanteile, da entsprechende Kraftstoffe in anderen Weltregionen verbreitet sind. Neuere Modelle verschiedener Marken – darunter VW, BMW und Mercedes – gelten als E20-tauglich. Auch in Deutschland laufen Pilotprojekte unter realen Bedingungen.
E20 ist ein Ottokraftstoff mit einem Bioethanolanteil von 20 Prozent, der aus pflanzlichen Rohstoffen hergestellt wird, wie der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) erklärt. Das Ziel besteht darin, Emissionen zu senken, erneuerbare Energien stärker einzubinden und gleichzeitig die Kompatibilität mit bestehenden Motoren und Infrastrukturen zu gewährleisten.
Für Verbraucher könnte E20 eine attraktive Alternative zu rein fossilen Kraftstoffen sein, da nur der fossile Anteil der CO₂-Bepreisung unterliegt, nicht jedoch der Bioethanolanteil. Mit dem neuen EU-Emissionshandelssystem ETS II, das ab 2027 fossile Kraftstoffe deutlich verteuern dürfte, könnte sich daraus ein Preisvorteil ergeben. Wann E20 tatsächlich eingeführt wird, ist offen. Laut dem Fachmagazin „Auto Motor und Sport“ gilt ein Zeitraum ab 2027 oder 2028 als möglich – abhängig davon, wie schnell die politischen und regulatorischen Voraussetzungen geschaffen werden.

VDA: E20 eröffnet eine klare Perspektive

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) ist der Ansicht, dass Deutschland die Chancen nutzen sollte, Biokraftstoffe der zweiten Generation sowie synthetische E-Fuels einzusetzen. Biokraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sowie aus Abfall- und Reststoffen, deren Herstellung auf erneuerbarer Energie basiert, könnten Verbrennungsmotoren nahezu klimaneutral oder mit deutlich geringeren Treibhausgasemissionen betreiben.
Der ADAC hält es daher grundsätzlich für möglich, den Beimischungsanteil perspektivisch auf 20 Energieprozent zu erhöhen. Als Maßnahme wird unter anderem eine Anhebung des Ethanolanteils in Ottokraftstoffen auf E10+ oder E20 (bis zu 20 Prozent Bioethanol) genannt, wie aus einer Antwort des Clubs an die Epoch Times hervorgeht.
Voraussetzung dafür sei jedoch, dass Fahrzeuge für den Einsatz solcher Kraftstoffe eindeutig freigegeben sind. Aus Gründen der Produkthaftung und Verkehrssicherheit seien laut ADAC konkrete Herstellerfreigaben für Bestands- und Neufahrzeuge notwendig. Zudem müsse eine einheitliche Kraftstoffqualität durch Normung sichergestellt werden. Da die aktuelle Norm DIN EN 228 einen maximalen Ethanolanteil von 10 Volumenprozent vorsieht, ist der Verkauf von E20 an Endverbraucher derzeit nicht zulässig.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) spricht sich ebenfalls für eine zügige Einführung von E20 aus, da dieser zur schnelleren Dekarbonisierung des Straßenverkehrs beitragen könne. Nun seien die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen entscheidend.
E20 könne zugleich eine Weiterentwicklung hin zu vollständig erneuerbaren Kraftstoffen darstellen, etwa für Fahrzeuge, die ausschließlich mit solchen Kraftstoffen betrieben werden.
Auf europäischer Ebene müsste E20 zunächst normiert werden. Dafür wäre eine Anpassung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie erforderlich. Erst mit dieser Grundlage könnte E20 einheitlich spezifiziert, zugelassen und europaweit eingeführt werden. Ein koordiniertes Vorgehen gilt dabei als entscheidend, um Planungssicherheit für Industrie und Verbraucher zu gewährleisten.

Verband sieht eine positive Umweltbilanz

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, die Einführung von E20 zu prüfen. Klimapolitik im Verkehrssektor sei dann erfolgreich, wenn sie auf Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit, Praxistauglichkeit und Bezahlbarkeit basiere. Dafür sei eine verlässliche Strategie erforderlich.
Nachhaltig erzeugte Biokraftstoffe wie E20 seien laut einer Sprecherin gegenüber Epoch Times ein zentraler Bestandteil einer solchen Transformationsstrategie. Sie könnten sofort eingesetzt werden, die bestehende Infrastruktur nutzen und die CO₂-Emissionen insbesondere der Bestandsflotte wirksam senken. Eine mögliche Einführung von E20 in Europa würde diese Transformation weiter beschleunigen, dessen ist man sich beim BDBe sicher.
Auch die Umweltbilanz falle positiv aus, heißt es beim Verband. Ein Projekt an der Hochschule Coburg habe gezeigt, dass höhere Beimischungsanteile von Bioethanol zu Benzin die Kohlenwasserstoffemissionen von Ottokraftstoffen reduzieren. Zudem halbierten sich die Partikelemissionen beim Verbrennungsvorgang nahezu, was die Luftqualität verbessere. Auch der Kohlenmonoxidausstoß sinke. Lediglich die Stickoxidemissionen steigen leicht an, lägen jedoch mit unter 20 mg/km deutlich unter dem Grenzwert von 60 mg/km.
E20 biete zudem weitere Vorteile. Die Nutzung heimischer Rohstoffe stärke die Resilienz der Energieversorgung und reduziere Abhängigkeiten von fossilen Energieimporten. Auch der geringere Preis werde als Vorteil gesehen.
Gleichzeitig zeigt die Marktbilanz des BDBe für das Jahr 2024, dass Deutschland beim Bioethanol auf Importe angewiesen ist: Der inländischen Produktion von 744.000 Tonnen stand ein Verbrauch von rund 1,3 Millionen Tonnen gegenüber.
Auch der Auto Club Europa (ACE) steht einer Einführung von E20 „grundsätzlich offen“ gegenüber. Aus technischer Sicht spreche nichts dagegen, sofern die Fahrzeuge vom Hersteller freigegeben seien. Entscheidend sei jedoch die Akzeptanz, so eine Sprecherin des ACE gegenüber Epoch Times. Bereits bei E10 habe sich gezeigt, dass Unsicherheit und fehlende Informationen viele Autofahrer vom Umstieg abgehalten hätten, weshalb sich E10 in Deutschland nur begrenzt durchgesetzt habe.

VCD: Biokraftstoffe sind „Augenwischerei“

Die technische Anpassung bei Fahrzeugen sei laut Auto Club Europa (ACE) „überschaubar und technologisch gut beherrschbar“. Eine Sprecherin erklärt weiter: „Für die Automobilindustrie bedeutet die Einführung von E20 daher eher eine Weiterentwicklung bestehender Technologien als einen grundlegenden Umbruch.“
Aus Sicht des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) ist die geplante Ausweitung von Biokraftstoffen hingegen „Augenwischerei“. Sie seien nur dann klimafreundlich, „wenn die gesamte Umweltbilanz stimmt“, so ein Sprecher des Umwelt- und Verkehrsverbands. Dies gelte für Anbau, Verarbeitung, Transport bis hin zur Verbrennung. In der Praxis sei dies jedoch selten der Fall. Teilweise verursachten Biokraftstoffe sogar höhere Emissionen als die fossilen Kraftstoffe, die sie ersetzen sollen. Zudem stehe der Anbau der Rohstoffe häufig in Konkurrenz zu Nahrungs- und Futtermitteln. Auch indirekte Landnutzungsänderungen führten zum Verlust von Wald- und Moorflächen. „Selbst die Nutzung besonders nachhaltiger Rest- und Abfallstoffe für die Kraftstoffproduktion stößt schnell an Grenzen“, so der Sprecher weiter. Die Potenziale seien begrenzt und alternative Verwertungswege bereits etabliert.
Derzeit machen Biokraftstoffe wie Biodiesel und Bioethanol nur rund 4 Prozent der getankten Kraftstoffmenge aus. Ihr Einfluss auf die Gesamtbilanz des Straßenverkehrs sei entsprechend gering. Zudem stammt mehr als die Hälfte der in Deutschland genutzten Biokraftstoffe aus Importen außerhalb der EU. „Betrugsfälle bei der Kennzeichnung besonders nachhaltiger Biokraftstoffe werfen zusätzliche Fragen auf“, betont der Sprecher.
Die Elektromobilität sei hingegen deutlich effizienter und klimaschonender, selbst unter Berücksichtigung von Batterieproduktion und Strommix. Zudem verursache sie keine direkten Schadstoffemissionen – „ein Vorteil, den Verbrennungsmotoren, egal ob mit oder ohne Biokraftstoffe, nicht bieten können“, so der VCD-Sprecher.
Auch in Bezug auf die Spritpreise seien Biokraftstoffe keine Lösung. Aufgrund der Konkurrenz zum Flugverkehr, der durch EU-Vorgaben ebenfalls auf nachhaltige Kraftstoffe angewiesen ist, sei vielmehr mit steigenden Preisen zu rechnen. Das Laden von Elektrofahrzeugen sei deutlich günstiger.
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Trump kündigt 25 Prozent Zölle auf Autos und Lastwagen an

US-Präsident Donald Trump will Zölle auf Autos und Lastwagen, die aus der Europäischen Union in die USA eingeführt werden, ab nächster Woche auf 25 Prozent erhöhen.
In seinem Post auf der Plattform Truth Social begründete er das mit dem Vorwurf, dass sich die EU nicht an das vereinbarte Handelsabkommen halte.
Im Sommer vergangenen Jahres hatten sich Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem Rahmenabkommen auf eine Obergrenze von 15 Prozent auf die meisten EU-Warenimporte in die USA geeinigt. Auch für europäische Autos und Autoteile soll der Satz gelten.
Im Gegenzug verpflichtet sich die EU, Zölle auf US-Industriegüter zu streichen und den Marktzugang für US-Agrarprodukte wie Schweinefleisch und Milchprodukte zu erleichtern.
Weitere Zolldrohungen Trumps im Grönland-Konflikt und Unsicherheit nach einer Gerichtsentscheidung, die viele US-Zölle für rechtswidrig erklärt hatte, hatten die Umsetzung des Zolldeals allerdings gebremst.
Das Europäische Parlament gab im März bekannt, die weitere Umsetzung des Abkommens mit den USA an strenge Bedingungen knüpfen zu wollen. Die Abgeordneten sprachen sich mehrheitlich dafür aus.
Für den Vollzug müssen auch die Mitgliedstaaten noch den entsprechenden Verordnungen zustimmen.

Trump: Ausnahme für in den USA produzierte Fabrikate

Autos und Lastwagen von EU-Herstellern, die in den Vereinigten Staaten produziert werden, sind laut Trump von den Abgaben ausgenommen.
Der US-Präsident will dadurch Autobauer auf der ganzen Welt dazu bewegen, trotz höherer Herstellungskosten mehr in den USA zu produzieren. Derzeit befänden sich „zahlreiche“ Produktionsstätten im Bau, das Investitionsvolumen liege bei mehr als 100 Milliarden US-Dollar (knapp 85,5 Mrd. Euro), schreibt er in seinem Post.
Das Verhältnis zwischen den USA und europäischen Ländern war zuletzt angespannt. In den vergangenen Tagen war Trump etwa Bundeskanzler Friedrich Merz mehrfach verbal angegangen, weil dieser sich kritisch über die US-Offensive gegen den Iran geäußert hatte.
Kurz danach drohte Trump mit einem Abzug von US-Soldaten aus Deutschland. Wenig später stellte er entsprechende Überlegungen auch für Italien und Spanien in Aussicht. Der US-Präsident kritisiert seit geraumer Zeit die aus seiner Sicht mangelnde Unterstützung der Europäer bei seinem Krieg gegen den Iran. (dpa/red)
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China steigt in internationales Wärmepumpengeschäft ein


In Kürze:

  • China kündigt an, sich aktiv am internationalen Wachstum der Wärmepumpenindustrie zu beteiligen.
  • Die EU äußert Bedenken wegen einer möglichen Marktüberdominanz durch günstigere chinesische Systeme.
  • Das chinesische Regime verspricht Qualität und die Einhaltung internationaler Umweltstandards, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

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Die Europäische Union setzt bei der Dekarbonisierung des Gebäudesektors zunehmend auf Wärmepumpen. Diese arbeiten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie und sollen nach Angaben der EU einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten.
China plant, als globaler Akteur an diesem Wachstum der Wärmepumpenindustrie in der EU zu profitieren. Dies geht aus Chinas „Aktionsplan zur Förderung einer hochwertigen Entwicklung in der Wärmepumpenindustrie“ hervor, der direkt von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) stammt.
Die Strategie erinnert an frühere Markteingriffe Chinas in Europa, etwa in der Solarbranche oder bei der Elektromobilität.

Neue Regeln und Marktentwicklung

In Kürze will die Bundesregierung neue Einzelheiten zum Heizungsgesetz vorstellen. Damit sollen Hausbesitzer und Verbraucher, aber auch die Branche mehr Orientierung erhalten.
Laut „Focus“ ist für den EU-Kommissar Stéphane Séjourné vor allem die Stabilität von zentraler Bedeutung. Er teilte mit: „Ohne eine ehrgeizige, wirksame und pragmatische Industriepolitik ist die europäische Wirtschaft dazu verdammt, nur ein Spielball für ihre Konkurrenten zu sein.“
Ähnlich warnende Worte äußerte Björn Schreinermacher, Leiter des Bereichs Politik beim Bundesverband Wärmepumpe. Im Vergleich zur damaligen Solarindustrie stehe die Wärmepumpenbranche heute besser da. „Wir sind Technologieführer in Europa und können selbstbewusst auftreten“, erklärte er. Die Ausgangslage sei allerdings vergleichbar: „Die Bedrohung ist ähnlich wie seinerzeit bei der Solarwirtschaft.“
Im Jahr 2023 registrierte der Bundesverband in Deutschland 356.000 neu installierte Wärmepumpen, 2024 waren es 193.000. Im Jahr 2025 wurden in Deutschland rund 299.000 Wärmepumpen installiert. Damit lagen sie erstmals über den Verkaufszahlen von Gasheizungen und wurden zur meistverkauften Heiztechnologie bei Neuinstallationen und beim Ersatz alter Heizungen.

Die jährlichen Absatzzahlen der Heizungswärmepumpen in Deutschland seit 2019.

Foto: BWP

Druck auf Europa: Chinas Expansion

Die Pläne der KPCh üben erheblichen Druck auf die europäische Wärmepumpenindustrie aus. Mit dem Ziel, eine dominierende Position auf den deutschen und europäischen Märkten zu erlangen, erinnert Chinas Vorgehen an frühere Markteintritte in der Solar- und Elektroautobranche. Bereits ab 2010 subventionierte China Solarmodule massiv und exportierte sie – viele davon nach Europa.
Dabei strebt China vor allem ein Ziel an: einen möglichst hohen Marktanteil, um dadurch die hiesige Konkurrenz zu verdrängen. Um dieses Ziel umzusetzen, verspricht China nicht nur konkurrenzfähige Qualität. Auch teils deutlich günstigere Preise und massive Exporte sichern den chinesischen Herstellern oftmals steigende Absatzzahlen.
Dasselbe Muster ist bei der Elektromobilität zu beobachten. Die chinesischen Hersteller agieren mit Überproduktionen und fluten die Märkte hierzulande mit günstigen Autos.

Fokus auf Qualität

Mit dem Aktionsplan verfolgt der KPCh das Ziel, die Wärmepumpenindustrie qualitativ hochwertig zu entwickeln, Energieeinsparungen und CO₂-Reduzierungen in Schlüsselbereichen zu fördern und grüne, kohlenstoffarme Wachstumsfelder auszubauen. Bis 2030 sollen die Produktionskapazitäten für Wärmepumpen kontinuierlich erweitert und die technologische Forschung sowie die Weiterentwicklung der Anlagen gezielt vorangetrieben werden. Gleichzeitig strebt die KPCh eine Steigerung der Energieeffizienz um über 20 Prozent an und setzt auf Durchbrüche bei Kerntechnologien wie Hochtemperatur-Wärmepumpen, hocheffizienten Kompressoren und neuartigen Kältemitteln.

Zugang zu internationalen Märkten

Durch die Qualitätsverbesserung der chinesischen Wärmepumpen und ihrer Komponenten will China einen entscheidenden Markt- und Wettbewerbsvorteil erzielen. Die Zielmärkte beschränken sich dabei nicht auf die EU: Laut Aktionsplan sollen die Anlagen internationale Energieeffizienzstandards, Prüfverfahren und Kennzeichnungszertifizierungen erfüllen, darunter auch die Vorgaben der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC).
Damit kommen auch Nicht-EU-Länder wie Norwegen, die Schweiz, Großbritannien, die USA, Japan und Südkorea als potenzielle Märkte infrage. Innerhalb Chinas sollen die verbesserten Systeme ebenfalls flächendeckend installiert werden. Wärmepumpenanlagen, die länger als zehn Jahre in Betrieb sind, sollen geprüft und veraltete Systeme schrittweise durch modernere Anlagen ersetzt werden, um das Ziel der CO₂-Neutralität bis 2060 zu unterstützen.

Großflächige Anwendung geplant

Neben der Ausweitung in Wohngebäuden plant die KPCh vor allem die Installation von Wärmepumpen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäusern, Hotels und Bürogebäuden. Auch landwirtschaftliche Betriebe sowie Infrastruktureinrichtungen im Verkehrsbereich sollen ausgestattet werden.
Die Wahl der Technologie richtet sich nach den lokalen Gegebenheiten: Luftwärmepumpen sollen insbesondere in Regionen mit heißen Sommern und kalten Wintern eingesetzt werden. Gleichzeitig strebt die KPCh eine flächendeckende Nutzung von Erd- und Wasser-Wärmepumpen an, um den Heiz- und Kühlbedarf der Gebäude zuverlässig zu decken.