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Ab August gelten neue KI-Regeln: Was jetzt auf Deutschland zukommt


In Kürze:

  • Ab 2. August gelten neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union.
  • Viele Unternehmen nutzen KI längst im Arbeitsalltag, doch besonders der Mittelstand steht bei der praktischen Umsetzung vor Herausforderungen.
  • Bei Verletzung von Kennzeichnungspflichten auf Grundlage der KI-Verordnung drohen empfindliche Strafen.
  • Die DIHK fordert klare Zuständigkeiten, praxisnahe Hilfen und verlässliche Regeln, damit Unternehmen die Vorgaben mit vertretbarem Aufwand erfüllen können.

 
Anfang August wird es ernst. Ab dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz.
Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einer Maschine kommunizieren oder ihnen künstlich erzeugte Inhalte begegnen. Die EU-Kommission begründet dies mit dem Schutz der Bürger und Unternehmen vor Täuschung, Manipulation, Desinformation und Betrug.
Kurz vor Ablauf der Frist stellt sich die Frage: Sind die Unternehmen in der Lage, die neuen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen?
Chatbots müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Maschinen zu erkennen geben. Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden können. Unternehmen, die sogenannte Deepfakes erzeugen oder verbreiten, müssen diese grundsätzlich kenntlich machen. Weitere Pflichten betreffen Systeme zur Emotionserkennung und zur biometrischen Kategorisierung.
Damit wird aus der europäischen KI-Verordnung (AI Act) für viele deutsche Unternehmen eine betriebliche Aufgabe. Die Europäische Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass sie keinen weiteren Aufschub erwartet. Denn wer die Transparenzpflichten aus Artikel 50 ignoriert, dem drohen empfindliche Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes.

Unklare Pflichten, unklare Ansprechpartner

„Am 2. August 2026 beginnt Artikel 50 des ‚AI Acts‘ zu gelten. Die Betreiber müssen die Vorschriften vom ersten Tag an einhalten“, heißt es in einer Antwort der Kommission auf Anfrage von Epoch Times. Der Teil der Verordnung, auf den sich Artikel 50 bezieht, sei bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Anbieter und Betreiber hätten daher nach zwei Jahren Schonfrist Zeit gehabt, sich auf die neuen Pflichten vorzubereiten.
Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist die Sache weniger einfach. Künstliche Intelligenz ist längst in Büros, Produktionshallen und Personalabteilungen angekommen.
So gaben in der Digitalisierungsumfrage 2025 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) 38 Prozent der 5.000 aus acht verschiedenen Wirtschaftszweigen befragten Unternehmen an, KI schon einzusetzen, insbesondere um effizienter zu werden und ihren Kunden bessere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Weitere 32 Prozent planen den Einsatz von KI-Anwendungen in den nächsten drei Jahren.
Doch vielerorts ist noch ungeklärt, welche Pflichten sich daraus ergeben und an wen sich Unternehmen mit ihren Fragen wenden können. Die Vertretung der DIHK in Brüssel sprach in einer Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr von einem „Dschungel an Digitalregulierungen“. Die Digitalisierungsumfrage ergab auch, dass fast jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) rechtliche Unsicherheiten als Herausforderung bei der Digitalisierung sehe.
Damit treffen zwei Entwicklungen aufeinander. Während sich generative KI mit großer Geschwindigkeit in den Unternehmen verbreitet, versucht Europa, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Innovation ermöglichen und zugleich Risiken begrenzen soll.

Wo die Abgrenzung schwierig wird

Für die Unternehmen beginnt die Schwierigkeit häufig mit einer einfachen Frage: Welche Rolle spielen sie als Unternehmen nach der KI-Verordnung überhaupt? Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
Anbieter sind Unternehmen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und es auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzen. Von den vier Transparenzpflichten des Artikels 50 richten sich zwei an Anbieter und zwei an Betreiber.
Auf dem Papier ist die Unterscheidung klar. In der Praxis kann sie kompliziert werden. Ein mittelständisches Unternehmen, das einen handelsüblichen KI-Assistenten für die interne Kommunikation verwendet, befindet sich in einer anderen rechtlichen Lage als ein Betrieb, der auf Grundlage eines bestehenden KI-Modells einen eigenen Chatbot entwickelt und seinen Kunden zur Verfügung stellt.
Die DIHK nennt in einer Stellungnahme zum geplanten EU-Vereinfachungspaket für den Digitalbereich eine Reihe solcher Grenzfälle. Unklar sei etwa, wann ein Unternehmen durch die Nutzung oder Veränderung eines KI-Systems vom Betreiber zum Anbieter werde.
Als Beispiele nennt der Verband einzelne KI-Funktionen in der Software für Kunden, einfache Chatbots, die externes Wissen einbinden, und die interne Nutzung von KI-Systemen mit sogenannter Retrieval Augmented Generation. Dabei greift ein KI-Modell für seine Antworten auf zusätzliche Wissensquellen wie unternehmensinterne Dokumente oder Datenbanken zurück.
Vor allem kleine und mittlere Betriebe verfügten nicht immer über ausreichende juristische Kompetenzen, um die Anforderungen der KI-Verordnung selbstständig zu beurteilen, warnt die DIHK.
Sie benötigten praxisnahe Leitlinien, digitale Prüfwerkzeuge und klare Risikoeinstufungen. Unternehmen müssten in der Lage sein, sich auch „ohne aufwendige externe Beratung oder hohe Kosten regelkonform zu verhalten“.
Manche Arbeitnehmer setzen Künstliche Intelligenz zur Unterstützung ein. (Symbolbild)

70 Prozent der Unternehmen in Deutschland setzen KI ein oder planen den Einsatz in den nächsten drei Jahren. (Symbolbild).

Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn

Regeln stehen, Hilfen kommen später

Die Europäische Kommission und die Bundesregierung versuchen, den Unternehmen die Umsetzung mit verschiedenen Angeboten zu erleichtern.
Am 10. Juni veröffentlichte die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Er beschreibt praktische Schritte zur Einhaltung der Transparenzpflichten und sieht vereinfachte Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups vor.
Hinzu kommen Leitlinien zu Artikel 50, deren ersten Entwurf Brüssel im Mai zur Konsultation stellte. Sie sollen unter anderem klären, wer als Anbieter und wer als Betreiber gilt, was rechtlich als Deepfake anzusehen ist und welche gewöhnlichen Bearbeitungen von Bildern, Texten und Videos von den Kennzeichnungspflichten ausgenommen sind.
Das AI-Office der EU-Kommission und der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur sollen Unternehmen zusätzlich bei der Umsetzung helfen.
Außerdem bieten Organisationen wie das Future of Life Institute mit Sitz in den USA „AI Act Compliance Checker“ an.
Doch der Zeitpunkt dieser Hilfsangebote verweist auf ein grundsätzliches Problem. Die Pflichten stehen fest, während wichtige Hilfsmittel zu ihrer Auslegung teilweise erst kurz vor dem Stichtag bereitgestellt werden.
Die DIHK kritisiert diesen Zustand seit Längerem. Eine erfolgreiche Einhaltung der Vorschriften setze voraus, dass Leitlinien, delegierte Rechtsakte und Verhaltenskodizes rechtzeitig zur Verfügung stünden, schreibt die Kammer zum Vereinfachungspaket.
Tatsächlich seien diese „entweder verspätet oder noch nicht ausreichend ausgearbeitet“. Unternehmen würden dadurch gezwungen, Anforderungen zu erfüllen, „bevor überhaupt die notwendige Klarheit besteht“.

Die deutsche Aufsicht ist noch im Aufbau

Erschwert wird die Lage durch die nationale Umsetzung. Auch in Deutschland sind laut der DIHK die Strukturen für die Anwendung und Überwachung der KI-Verordnung noch nicht vollständig etabliert.
Der Verband hatte im März in seiner Stellungnahme zum deutschen Durchführungsgesetz der KI-Verordnung vor Verzögerungen gewarnt.
Die Frist für die Benennung der Aufsichtsstrukturen sei nicht eingehalten worden. Normen, Leitfäden und Spezifizierungen, die Unternehmen für die Umsetzung benötigten, seien teilweise gar nicht oder verspätet veröffentlicht worden. Die Pflichten für die Unternehmen träten dagegen dennoch in Kraft.
Der Verband fordert deshalb klare Zuständigkeiten und einen zentralen Ansprechpartner. Die Bundesnetzagentur soll eine wichtige Rolle bei der Marktüberwachung, Koordinierung und Innovationsförderung übernehmen. Aus Sicht der DIHK muss verhindert werden, dass sich Zuständigkeiten verschiedener Behörden überschneiden oder Unternehmen mit unterschiedlichen Auslegungen konfrontiert werden.
Der Verband fordert einen „One-Stop-Shop“-Grundsatz: Unternehmen sollten eine klare Anlaufstelle haben, die sich im Zweifel selbst mit anderen Behörden abstimmt. Entscheidend sei nicht allein, Verwaltungsstrukturen aufzubauen. Die zuständigen Stellen müssten auch über die nötige Expertise verfügen, um Unternehmen schnell und verlässlich Auskunft geben zu können.

Der Omnibus soll für Ordnung sorgen

Dass auch die Europäische Union Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung ihrer Digitalgesetzgebung erkannt hat, zeigt der sogenannte Digital Omnibus. Mit dem Vereinfachungspaket plant Brüssel, Vorschriften besser aufeinander abzustimmen und Unternehmen zu entlasten.
Für die Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme wurde ein neuer Zeitplan vereinbart. Vorschriften für bestimmte Hochrisikobereiche wie Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration und Grenzkontrollen sollen vom 2. Dezember 2027 an gelten. Für KI-Systeme, die in Produkte wie Aufzüge oder Spielzeug integriert sind, ist der 2. August 2028 vorgesehen.
Diese Staffelung solle gewährleisten, „dass technische Standards und andere Unterstützungsinstrumente vorhanden sind, bevor die Vorschriften angewendet werden“, erklärt die Kommission gegenüber Epoch Times.
Die Transparenzpflichten des Artikels 50 sollen davon im Kern unberührt bleiben und gelten zum Großteil unverändert vom 2. August an. Nur für Bestandssysteme verschiebt sich die Kennzeichnungspflicht, sprich verpflichtende Wasserzeichen, auf den 2. Dezember.
Die deutsche Wirtschaft begrüßt den Versuch der Vereinfachung grundsätzlich. Auch das Ziel der KI-Verordnung, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz zu schaffen, unterstützt die DIHK ausdrücklich. Ihre Kritik richtet sich vorwiegend gegen die praktische Umsetzung.
Denn die KI-Verordnung ist nur ein Teil des europäischen Regelwerks. Je nach Geschäftsmodell müssen Unternehmen auch die Datenschutz-Grundverordnung, den Data Act, den Digital Services Act und verschiedene Vorschriften zur Cybersicherheit beachten.
Die DIHK warnt vor Überschneidungen, unterschiedlichen Definitionen und mehrfachen Prüf- und Meldepflichten. Sie fordert, die Vorschriften stärker aufeinander abzustimmen und möglichst in bestehende Compliance-Strukturen zu integrieren.

Foto: monkeybusinessimages/iStock

Der Mittelstand muss seine KI erst einmal finden

Für große Konzerne sind neue regulatorische Anforderungen aufwendig, aber häufig beherrschbar. Sie verfügen über Rechtsabteilungen, Compliance-Spezialisten und eigene Teams für Künstliche Intelligenz. Für einen mittelständischen Maschinenbauer, Händler oder Dienstleister sieht die Lage anders aus.
Dort wurde die Einführung generativer KI meist nicht als regulatorisches Großprojekt begonnen. Mitarbeiter nutzen KI-Assistenten zum Schreiben von Texten, für Übersetzungen, Programmierarbeiten oder für die Analyse von Dokumenten. Marketingabteilungen erzeugen Bilder, Personalabteilungen testen neue Software und Kundenservices führen Chatbots ein.
Aus vielen einzelnen Anwendungen entsteht eine KI-Infrastruktur, für die das Unternehmen Verantwortung trägt. Bevor ein Betrieb die Vorschriften der KI-Verordnung umsetzen kann, muss er deshalb zunächst wissen, welche Systeme seine Mitarbeiter überhaupt verwenden. Er muss klären, wer sie einsetzt, welche Inhalte damit erzeugt werden und ob daraus Kennzeichnungspflichten entstehen. Verantwortlichkeiten müssen festgelegt, Mitarbeiter geschult und bestehende Compliance-Strukturen angepasst werden.

Die Regeln müssen im Alltag bestehen

Darin liegt die besondere Herausforderung für den Mittelstand. Die Kennzeichnung eines KI-generierten Inhalts mag technisch lösbar sein.
Schwieriger ist es, die relevanten Anwendungen im Unternehmen zu erfassen, rechtlich einzuordnen und in die betrieblichen Abläufe einzubinden.
Die DIHK fordert deshalb einen Katalog typischer KI-Anwendungen in kleinen und mittleren Unternehmen mit einer klaren Einordnung der jeweiligen Risiken. Hinzu kommen digitale Selbsttests, mit denen Unternehmen prüfen können, welche Vorschriften für sie gelten, sowie sogenannte Safe-Harbor-Regelungen. Diese sollen Unternehmen Rechtssicherheit geben, wenn sie sich an bestimmte anerkannte Standards halten.
Auch beim Umgang mit Verstößen plädiert die DIHK für einen verhältnismäßigen Ansatz: Die Behörden sollten ihre gesetzlichen Spielräume nutzen und präventionsorientiert handeln.
Ob die KI-Verordnung ihr Ziel erreicht, wird deshalb nicht allein von der Qualität ihrer Vorschriften abhängen. Wichtig ist auch, ob die Unternehmen sie verstehen und mit vertretbarem Aufwand in ihren Alltag übersetzen können.
Ein klarer Rechtsrahmen kann Investitionen erleichtern und Vertrauen in neue Technologien schaffen. Bleiben dagegen Zuständigkeiten und Abgrenzungen unklar, wird Regulierung gerade für kleinere Unternehmen schnell zur Kostenfrage. Ab August beginnt der Praxistest. Dann muss sich zeigen, ob Europas KI-Regeln im Unternehmensalltag funktionieren.
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EU-Emissionshandel: Industrie soll mehr Zeit für CO₂-Ausstoß erhalten

Die europäische Industrie soll mehr und länger Kohlendioxid (CO2) ausstoßen dürfen als bisher geplant. Die EU-Kommission schlug am Freitag vor, den europäischen Emissionshandel (ETS) anzupassen und die verfügbare Menge an CO2-Zertifikaten langsamer zu senken.
Brüssel reagiert damit auf Druck aus der Industrie und mehreren Mitgliedstaaten, die Kosten für kriselnde Branchen senken wollen.

Langsamerer CO2-Abbau

Die EU deckelt mit dem ETS die Menge an Kohlendioxid (CO2), die bestimmte Sektoren insgesamt ausstoßen dürfen. Darunter fallen etwa die Stahl- und Aluminiumproduktion, die Chemieindustrie, Strom- und Wärmeproduzenten sowie Düngemittelhersteller.
Die Unternehmen müssen CO2-Zertifikate kaufen, deren Gesamtzahl jedes Jahr sinkt, um den Kohlendioxidausstoß zu reduzieren.
Bislang sollte die Zahl der Zertifikate bis Ende 2039 auf Null sinken.
Die Kommission will sie nun langsamer reduzieren, sodass der Emissionshandel in den 2040er-Jahren weitergeht. Es könnte bis 2046 oder 2048 dauern, bis die betroffenen Industrien ihre CO2-Emissionen vollständig ausgleichen, sagte eine EU-Beamtin in Brüssel.

Kostenlose Zertifikate verlängert

Einige Unternehmen erhalten kostenlose Zertifikate, damit ihnen im internationalen Wettbewerb kein Nachteil durch die ETS-Kosten entsteht. Diese kostenlosen Zertifikate gehen an diejenigen Firmen, die pro Tonne des fertigen Produkts am wenigsten CO2 ausstoßen.
Eigentlich sollten 2034 die letzten kostenlosen Zertifikate ausgegeben werden, diese Frist will die Kommission auf Ende 2037 verlängern.
In Zukunft sollen die kostenlosen Zertifikate aber für viele Unternehmen an Investitionen in die Abkehr von Öl und Gas geknüpft werden. Damit können alternative Kraftstoffe wie Wasserstoff oder die Elektrifizierung gefördert werden.
Die Kommission gab am Freitag außerdem als Ziel aus, bis 2040 fast die Hälfte des Energiebedarfs in der EU elektrisch zu decken – bisher ist es weniger als ein Viertel.

Änderungen für Flugverkehr

Brüssel schlug außerdem Änderungen für den Flugverkehr vor. Bisher sind nur innereuropäische Flüge vom ETS abgedeckt. In Zukunft soll der CO2-Preis auch für Flüge in Staaten außerhalb der EU greifen, den Vorschlägen vom Freitag zufolge aber nur bis zu einer gewissen Entfernung.
Drehkreuze wie Istanbul oder Abu Dhabi wären betroffen, Langstreckenflüge in die USA oder nach China aber nicht.

Mögliche Streitpunkte

Die Vorschläge der Kommission gehen nun in die Verhandlungen im Rat der 27 EU-Länder und im Europaparlament. Zu den Streitpunkten dürfte gehören, was mit den milliardenschweren Einnahmen aus dem Emissionshandel passiert.
Die Kommission will, dass mindestens die Hälfte des Geldes zweckgebunden in Investitionen in der Industrie fließt, nicht mehr in den allgemeinen Haushalt der Mitgliedstaaten.
Trotz der Reform soll der Emissionshandel das Kernstück der europäischen Klimapolitik bleiben. Die EU habe bewiesen, dass ein CO2-Preis funktioniere, erklärte EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra.
„Europas Wettbewerbsfähigkeit wird auf sauberen Energien aufgebaut sein, nicht auf fossilen Brennstoffen“, betonte Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera.
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 nur noch so viele Treibhausgase in die Atmosphäre auszustoßen, wie von natürlichen Senken wie etwa Wäldern und technischen Speichern aufgefangen werden kann.
Kohlendioxid ist dabei das wichtigste Treibhausgas. Für ein Zwischenziel 2030 ist die EU Forschern zufolge auf einem guten Weg, danach wird es aber schwieriger. (afp/red)
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EU-Kommission will Emissionshandel reformieren – Industrie fordert Entlastung


In Kürze:

  • Die EU-Kommission präsentiert Reformvorschläge für den Europäischen Emissionshandel (ETS).
  • Industrie und mehrere Mitgliedstaaten fordern Entlastungen wegen hoher CO₂-Kosten und Wettbewerbsnachteile.
  • Zur Debatte stehen Änderungen bei kostenlosen Zertifikaten, dem CO₂-Grenzausgleich und dem ETS 2 für Gebäude und Verkehr.
  • Die Mitgliedstaaten sind zwischen ambitionierter Klimapolitik und wirtschaftlicher Entlastung zunehmend gespalten.

Am Freitag, 17. Juli, wird die EU-Kommission ein Paket mit Reformvorschlägen zum Europäischen Emissionshandel (ETS) vorlegen. Auf diese Weise will Brüssel auf immer vehementere Forderungen und Kritik reagieren, die hauptsächlich aus der Industrie und mehreren Mitgliedstaaten kommen.
Diese warnen vor einer verstärkten Abwanderung von Unternehmen, da die CO₂-Bepreisung die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gegenüber Produzenten aus Drittländern schwächt. Die hohen Energiekosten und die sinkende Kaufkraft angesichts von Teuerungseffekten im Alltag der Bürger lähmen die Wirtschaft. Angesichts dessen wird der Ruf nach Entlastungen immer lauter.

Emissionshandel seit 2005 kontinuierlich erweitert

Bereits seit 2005 gilt in der EU der Emissionshandel für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie. Sieben Jahre später bezog die EU auch den innereuropäischen Flugverkehr in das System mit ein. Seit 2024 unterliegt auch die Seefahrt dem ETS 1. Die Zahl der verfügbaren Zertifikate, die zum Herbeiführen von Emissionen berechtigen, soll Jahr für Jahr sinken, um Anreize für emissionsfreie Produktionsformen zu schaffen.
Die EU bestimmt, wie viel Kohlendioxid die jeweils betroffenen Sektoren insgesamt maximal ausstoßen dürfen. Betroffene Unternehmen müssen CO₂-Zertifikate kaufen – auch als „Verschmutzungszertifikate“ bekannt. Diese können sie auch untereinander handeln. Derzeit liegt der Preis von CO₂-Emissionsrechten bei etwa 80 Euro pro Tonne.
Unternehmen profitieren, wenn sie weniger verbrauchen, weil sie durch den Verkauf nicht in Anspruch genommener Zertifikate selbst Einnahmen generieren können. Wer sein Kontingent ausschöpft, muss regelmäßig teurere Zertifikate nachkaufen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Zahl der verfügbaren Zertifikate kontinuierlich sinkt. Dass dadurch der Preis der vorhandenen Zertifikate steigt, ist beabsichtigt.

Anhaltender Widerstand gegen ETS 2

In Brüssel ging man davon aus, dass Innovationsschübe stattfinden und emissionsfreie Alternativen attraktiver werden würden. Tatsächlich wurden die Zertifikate teurer, aber ein entsprechender breiter Umstieg auf klimaneutrale Produktionsformen fand nicht statt. Dies liegt vor allem auch daran, dass deren Ausbau die Energiekosten nicht in gleichem Maße zu senken vermochte. Auch die Verteilung kostenloser CO₂-Zertifikate an Hersteller in betroffenen Branchen mit starkem internationalem Wettbewerb half nur wenig.
Deshalb gerieten vor allem energieintensive Branchen wie die Chemieindustrie, die Stahl- und Aluminiumproduktion, die Düngemittelherstellung sowie die Strom- und Wärmeproduktionen in die Krise. Einige von ihnen hörten auf, zu produzieren, oder verlagerten ihre Produktionsstätten in Drittstaaten. Auf die Verbraucher wirkte sich das System nur indirekt aus – und auch nur in dem Umfang, in dem die Produzenten ihre Mehrkosten an sie weitergaben.
Bereits für das Jahr 2027 war die Einführung des sogenannten ETS 2 geplant. Dieser Emissionshandel sollte auch die Sektoren Gebäude und Verkehr einbeziehen. Mehrere Staaten, darunter Polen und Tschechien, wehrten sich jedoch, da sie einen starken Anstieg der Verbraucherpreise befürchteten. In Brüssel einigte man sich vorerst darauf, den ETS 2 erst 2028 in Kraft treten zu lassen. Ob dieser Termin haltbar sein wird, dazu könnte sich auch am Freitag die EU-Kommission äußern. Polen und Tschechien fordern eine Abschwächung oder zumindest eine weitere Verschiebung.

Weiterer Preisschub befürchtet

Außerhalb der EU gibt es häufig keine vergleichbaren, politisch veranlassten Kosten für CO₂. Deshalb steht die Kommission weiter unter Zugzwang. Es werden mehrere mögliche Optionen diskutiert, um der befürchteten weiteren Verschlechterung der Wettbewerbssituation durch den Emissionshandel entgegenzuwirken.
Eine davon ist die Verlängerung des ETS-Zeitraums über 2040 hinaus. Denn viele industrielle Investitionen haben Amortisationszeiten von 20 bis 40 Jahren. Ohne klare ETS-Regeln bis mindestens 2040+ fehlen die Anreize für Investitionen in die Dekarbonisierung.
Eine weitere Option wären Anpassungen bei der Vergabe kostenloser Zertifikate für energieintensive Industrien. Ursprünglich sollte die Praxis der Ausgabe kostenloser Zertifikate im Jahr 2034 auslaufen. Stattdessen sollte der sogenannte CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) Platz greifen.
Dieser sollte als eine Importgebühr Güter aus Ländern ohne entsprechenden Emissionshandel verteuern und so den Wettbewerbsnachteil verringern. Die Folge wäre jedoch lediglich eine erneute Angleichung der Preise nach oben. Insofern gibt es auch für eine Überarbeitung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) keine einhellige Rückendeckung.

Nur noch wenige Länder verfolgen ambitionierte Klimapolitik

Die Kommission könnte eine Einbeziehung noch weiterer Sektoren in den Emissionshandel vorschlagen, um die Lasten der CO₂-Einsparung breiter zu verteilen. In der Abfallindustrie fällt vor allem bei der Müllverbrennung eine große Menge an Kohlendioxid an. Ein weiterer möglicher Schritt wäre eine Ausweitung des Emissionshandels auf internationale Flüge mit einem Zielflughafen in der EU, was jedoch auf Widerstand bei den Fluggesellschaften stößt.
Die angespannte Wirtschaftslage in der EU hat die Länder, die sich gerne als Vorreiter einer ambitionierten Klimapolitik sehen, zunehmend isoliert. Deutschland und Frankreich gehören zwar noch zu diesem Lager und verteidigen den ETS, ihnen folgen jedoch nur noch wenige Länder. Dazu gehören am ehesten noch Schweden, Finnland, Dänemark, die Benelux-Staaten sowie Spanien und Portugal.
Polen und Italien führen demgegenüber eine „pragmatische“ Gruppe an, der es vor allem um eine Entlastung der Industrie geht – notfalls zulasten der Klimaambitionen. Sie finden vor allem in den ost- und südosteuropäischen Ländern Rückendeckung. Allerdings gibt es auch innerhalb dieser Lager Abstufungen und eigene Wege – darunter Länder, die auf Kernkraft setzen.
Deutschland hat bereits beschlossen, den nationalen CO₂-Preis im Jahr 2027 auf dem Niveau von 2026 einzufrieren. Erst mit dem Start des ETS 2 soll die Preisbildung stärker über den Zertifikatemarkt erfolgen. Um die angekündigten Ausgleichsmechanismen für Preissteigerungen, wie den EU-Klimasozialfonds oder ein deutsches Klimageld, ist es zuletzt auch ruhig geworden.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Chatkontrolle bis 2028 verlängert – Streit um Verfahren und Abstimmung


In Kürze:

  • Die vorläufige Chatkontrolle wurde zunächst zweimal abgelehnt und anschließend per Dringlichkeitsantrag verlängert.
  • Die EVP-Fraktion berief sich dabei auf die Geschäftsordnung des EU-Parlaments.
  • EU-Abgeordneter Martin Sonneborn kritisiert das Vorgehen und spricht von einem Verstoß gegen die Regeln des Parlaments.
  • Ein Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht möglich ist.

 
Das Europäische Parlament hat am 9. Juli, kurz vor der Sommerpause, eine Verlängerung der Chatkontrolle beschlossen. Die Regelung war im vergangenen April nach fünf Jahren ausgelaufen und sollte nach einer Abstimmung vom 26. März zunächst nicht fortgeführt werden. Damals stimmten 311 Abgeordnete gegen eine Verlängerung, 228 dafür. Nun wurde eine Verlängerung bis April 2028 beschlossen. Maßgeblich beteiligt war die EVP-Fraktion, der unter anderem CDU und CSU angehören.

Viele Debatten, keine Mehrheit

Die Verlängerung der Übergangsregelung erlaubt Anbietern wie WhatsApp, Google und anderen weiterhin, freiwillige Erkennungsmaßnahmen gegen Material über sexuellen Kindesmissbrauch einzusetzen. Kritiker bewerten diese Möglichkeit als Eingriff in die private Kommunikation, da Inhalte auch ohne konkreten Verdacht überprüft werden können.
Der Weg zur erneuten Abstimmung war mehrstufig.
Der Abstimmung vom 26. März ging ein erstes Votum am 11. März voraus. Die Abgeordneten sollten eine Verlängerung der Chatkontrolle bis April 2028 beschließen. Dem Vorschlag der Europäischen Kommission folgte das Parlament jedoch nicht vollständig und brachte eigene Änderungsanträge ein. Anschließend verabschiedete es eine eigene Verhandlungsposition, die eine Verlängerung bis August 2027 vorsah. Eine zentrale Änderung: Das Scannen Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation wurde gestrichen.
Anschließend begannen sogenannte Trilogverhandlungen zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Da keine Einigung erzielt wurde, kam es am 26. März zu einer weiteren Abstimmung im Parlament. Der Vorschlag erreichte dabei nicht die erforderliche Mehrheit, sodass das Verfahren zunächst nicht abgeschlossen werden konnte.
Damit lief die bisherige Rechtsgrundlage, die Verordnung (EU) 2021/1232 („Chatkontrolle 1.0“), Anfang April nach fast fünf Jahren aus. Sie wurde am 30. Juli 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 2. August 2021 in Kraft.

Parlamentspräsidentin Metsola brachte den Antrag ein

Am 7. Juli brachte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola einen Antrag auf Anwendung eines Dringlichkeitsverfahrens ein. Dabei ging es nicht um eine inhaltliche Änderung der bestehenden Verordnung, sondern um einen neuen Gesetzgebungsvorschlag zur Verlängerung ihrer Geltungsdauer. Die aus Malta stammende Politikerin berief sich dabei auf eine Regelung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. Dadurch konnte der Vorschlag beschleunigt behandelt und erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Der deutsche EU-Abgeordnete Martin Sonneborn (Die PARTEI) kritisierte das Vorgehen und sieht darin einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. In einer Stellungnahme vor dem Parlament erklärte er, ein Dringlichkeitsverfahren setze „unvorhergesehene Entwicklungen“ voraus, die hier nicht vorlägen. Zudem sei das Verfahren nur für Vorschläge in erster Lesung vorgesehen. Das Dossier zur Chatkontrolle befinde sich dagegen bereits in zweiter Lesung.
Artikel 80 der Geschäftsordnung regelt nach Sonneborns Darstellung den Umgang mit solchen Fällen. Darin heißt es: „Bei Kollision haben die Regeln der zweiten Lesung Vorrang.“ Sonneborn sprach von einem „Durchprügeln“ der Chatkontrolle vor der Sommerpause und forderte Metsola auf, die Abstimmung nicht zuzulassen. Metsola schaltete sein Mikrofon nach 60 Sekunden ab. Dies sei nach den Regeln des Parlaments möglich, werde aber selten angewandt, erklärte Sonneborn anschließend auf X.
Das Parlament stimmte am 7. Juli mit 331 zu 304 Stimmen für das Dringlichkeitsverfahren. Damit war der Weg für eine weitere Abstimmung frei.
Zwei Tage später, einen Tag vor Beginn der Sommerpause, stimmte das Parlament über die Verlängerung ab. Der Antrag erhielt zwar mehr Ja- als Nein-Stimmen, verfehlte jedoch die erforderliche absolute Mehrheit. An diesem Tag nahmen 607 der 720 Abgeordneten an der Abstimmung teil.

Mehrheit der Stimmen reicht nicht aus

Zunächst stimmte das Parlament über den Standpunkt des Rates der Europäischen Union ab, den dieser nach der ersten Lesung an das Parlament zurückgegeben hatte. Kernpunkt war eine bis zum 3. April 2028 befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie. Von den 607 abgegebenen Stimmen lehnten 314 den Standpunkt des Rates ab, 276 stimmten dagegen, 17 enthielten sich. Damit gab es unter den Abstimmenden mehr Stimmen gegen den Vorschlag als dafür. Für eine Ablehnung war jedoch eine absolute Mehrheit aller 720 Abgeordneten erforderlich. Dafür wären 361 Stimmen nötig gewesen.
In einer zweiten Abstimmung ging es um die Ablehnung der geänderten Fassung des Europäischen Parlaments. Diese enthielt unter anderem die Einschränkung, dass Maßnahmen zur Erkennung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern nicht auf Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angewendet werden sollen. Auch dieser Antrag erhielt keine Mehrheit. 286 Abgeordnete stimmten gegen die Ablehnung, 276 dafür, 30 enthielten sich. Damit war die zweite Lesung abgeschlossen.
Nach der Abstimmung äußerten mehrere Abgeordnete Kritik an dem Verfahren. Die AfD-Abgeordnete Mary Khan sprach von einem „demokratischen Skandal“. „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“, sagte sie.
Der Grünen-Abgeordnete Erik Marquardt bezeichnete die Entscheidung als „einen schwarzen Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz“. Er kritisierte, dass Plattformbetreiber dadurch weiterhin Möglichkeiten erhielten, private Kommunikation zu überprüfen. CDU/CSU warf er vor, damit keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für Kinder zu erreichen. Das Verfahren nannte er „eine Farce“.

BSW-Abgeordneter De Masi erwartet Klagen

Der Europaabgeordnete Fabio De Masi (BSW) kritisierte die rechtliche Grundlage der Verlängerung. Auf X schrieb er: „Selbstverständlich muss Kindesmissbrauch bekämpft werden – aber nicht so und als trojanisches Pferd, um anlasslos hunderte Millionen EU-Bürger mit unzuverlässigen Algorithmen zu überwachen!“ Er kündigte an, dass er mit rechtlichen Verfahren gegen die Regelung rechne.
Sachsens Innenminister Armin Schuster begrüßte hingegen die erneute Abstimmung. „Die EVP-Fraktion hat im EU-Parlament zum Schutz unserer Kinder erfolgreich eine stabile Mehrheit vereinen können, um ein zentrales Ermittlungsinstrument im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch wieder zu reaktivieren“, sagte er laut der „WELT“.
Auch Telegram-Chef Pawel Durow äußerte Kritik an der Verlängerung. Auf seinem X-Account schrieb er: „Einst typisch für Bananenrepubliken, werden solche Tricks nun von der EU genutzt, um Überwachungsgesetze zu verabschieden.“ In einem weiteren Beitrag erklärte er, Telegram werde private Nachrichten nicht scannen.

Bericht sieht Nutzen, aber auch offene Fragen

Ein Ende November 2025 veröffentlichter Bericht zur Anwendung der Verordnung zeigt erhebliche Unterschiede bei der Datenerfassung und Berichterstattung durch Anbieter und Mitgliedstaaten. Das Papier empfiehlt daher eine stärkere Standardisierung der verfügbaren Daten und Meldungen.
Die ausgewerteten Daten zeigen, dass automatisch als mögliches Material über sexuellen Kindesmissbrauch erkannte Inhalte bei der anschließenden menschlichen Prüfung häufig bestätigt wurden. Ein Teil der Meldungen erwies sich jedoch als fehlerhaft. Die Zahl solcher Fehlmeldungen hängt unter anderem von den Einstellungen der eingesetzten Erkennungssysteme ab. Eine höhere Sensibilität kann zwar dazu beitragen, weniger Fälle zu übersehen, führt aber zugleich zu mehr Inhalten, die anschließend überprüft werden müssen.
Die Anbieter geben an, dass die eingesetzten Technologien ausschließlich zur Erkennung, Entfernung und Meldung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch verwendet werden. Vollständige Informationen dazu, ob die Systeme dem aktuellen Stand der Technik entsprechen oder die Eingriffe in die Privatsphäre auf das notwendige Maß begrenzen, liegen laut Bericht jedoch nicht in allen Bereichen vor.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die verfügbaren Daten keine abschließende Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung ermöglichen. Gleichzeitig verweist er darauf, dass im Berichtszeitraum Tausende Kinder identifiziert und Millionen Bilder und Videos entfernt wurden. Die freiwilligen Meldungen hätten damit einen Beitrag zur Aufdeckung und Verhinderung weiteren Missbrauchs geleistet.
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Mehr Strom: EU will Länder schneller elektrifizieren


In Kürze:

  • Die EU-Kommission will den Anteil an Strom beim gesamten Endenergieverbrauch deutlich erhöhen.
  • In den nächsten 4 Jahren soll dieser von 23 auf 32 Prozent ansteigen.
  • Die EU plant, ihren Elektrifizierungsplan voraussichtlich in den nächsten Tagen vorzustellen.
  • Der EU-Energiekommissar spricht von einer Elektrifizierungsrevolution und fordert unter anderem mehr Wind- und Solarparks.

 
Die EU-Kommission strebt in den Mitgliedsländern in allen verschiedenen Sektoren eine Erhöhung des Anteils von Strom aus „erneuerbaren“ Energiequellen an. Damit soll sichergestellt werden, dass die EU ihre Klima- und Energieziele erreicht.
Der Fortschritt ist aktuell jedoch langsam. Im vergangenen Jahr stammten 47,3 Prozent des in der Europäischen Union erzeugten Stroms von den Erneuerbaren. Dies entspricht nur einem minimalen Anstieg gegenüber 2024, wo der Anteil bei 47,2 Prozent lag. Zu den Erneuerbaren zählen vor allem die Windkraft und die Solarenergie, aber auch Wasserkraft, Biomasse und Geothermie.

Von 23 auf 32 Prozent in vier Jahren?

Beim Endenergieverbrauch, also der gesamten Energie, die private Haushalte, Industrie und Gewerbe sowie Verkehr für Heizung, Strom oder Kraftstoffe beziehen, dominieren weiterhin fossile Brennstoffe. Hier beträgt die Verstromung insgesamt 23 Prozent.
Statt mit Strom in Form von Elektrofahrzeugen fahren die meisten Fahrzeuge in der EU noch mit Benzin oder Diesel. Bei der Wärmeerzeugung dominieren im Bestand weiterhin Gas- und Ölheizungen. Auch im Stromerzeugungssektor selbst füllen die fossilen Quellen die Lücken, wenn die wetterabhängigen Stromquellen Windkraft und Solar zu wenig Energie bereitstellen.
Milliarden-Misere durch Erneuerbare: So teuer war die EEG-Vergütungen für den Steuerzahler

Windkraft und Photovoltaik spielen beim EU-Elektrifizierungsplan weiterhin eine wichtige Rolle.

Foto: lovelyday12/iStock

Schon bis 2030 plant die EU diesen Verstromungsanteil auf 32 Prozent zu erhöhen. Das will die EU vor allem mit dem Deal für eine saubere Industrie und dem Aktionsplan für erschwingliche Energie erreichen. Ersterer hat zum Ziel die Industrie der EU auf möglichst saubere Energien umzustellen und zu dekarbonisieren sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Der Aktionsplan für erschwingliche Energie dient als Ergänzung und soll die Energiewende beschleunigen und die Energiepreise senken.

Neue internationale Plattform gegründet

Die EU-Kommission hat zusammen mit nicht-europäischen Staaten, der Internationalen Energieagentur und der Internationalen Agentur für erneuerbare Energien am 23. Juni 2026 die weltweite Initiative „Electrify Now“ gestartet.
Dabei handelt es sich um eine globale Plattform mit dem Ziel, die Elektrifizierung an die Spitze der internationalen Agenda zu bringen. Das tangiert die Klimafrage, aber ebenso die Energiesicherheit, die Wettbewerbsstrategie und die wirtschaftlichen Potenziale.
Das Ziel der teilnehmenden Staaten ist die Erhöhung der Elektrifizierung auf 35 Prozent des Endenergiebedarfs bis zum Jahr 2035. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern eine höhere Elektrifizierung den Bedarf an fossilen Energiequellen tatsächlich reduzieren kann. Denn ein höherer Strombedarf kann eine höhere Verstromungsintensität von Kohle und Erdgas bedeuten, sofern die Erneuerbaren nicht in höherem Maß zulegen.

Wie kann die Umsetzung aussehen?

Die EU plant, ihren Elektrifizierungsplan voraussichtlich in den nächsten Tagen vorzustellen. Wie genau die Umsetzung aussieht, soll wohl dann ersichtlicher werden.
In der Praxis bedeutet der EU-Elektrifizierungsplan die Ausweitung von Wärmepumpen und E-Fahrzeugen. Zwar sind ihre Absatzzahlen inzwischen auf konkurrenzfähigem Niveau mit fossilen Varianten, im Gesamtbestand spielen sie allerdings noch eine Nebenrolle.
Im Weiteren ist für die EU-Kommission auch das Preisverhältnis zwischen Strom und Gas ein Thema. Aktuell ist die Stromsteuer pro Kilowattstunde (kWh) in den meisten EU-Mitgliedsländern höher als die Gassteuer. So auch in Deutschland: Beim Gas beträgt die Energiesteuer oder Gassteuer 0,55 Cent pro kWh, die Stromsteuer liegt hingegen bei 2,05 Cent, also rund dem 3,7-Fachen.
Unklar ist zudem, in welchem Bereich sich der Stromanteil bis 2040 befinden soll.

EU-Energiekommissar spricht von Elektrifizierungsrevolution

„Es ist an der Zeit, dass Europa seinen Kurs ändert“, schrieb EU-Energiekommissar Dan Jørgensen in einem Gastbeitrag im „Handelsblatt“. „Wenn es eine Lehre aus der derzeitigen Krise zu ziehen gibt, dann die, dass Europa ohne Energieunabhängigkeit nicht wirklich unabhängig sein kann.“ Damit meinte er die durch den Irankrieg und die damit verbundene Sperrung der Straße von Hormus gestiegenen Energiepreise.
Einen entscheidenden Anteil auf dem Weg zu einer Energieunabhängigkeit sprach er der europäischen Bevölkerung zu. Durch ihre Entscheidung zu einem E-Auto oder einer Wärmepumpe sinke der direkte Bedarf an fossilen Brennstoffen.
„In ganz Europa sehen wir die ersten Anzeichen einer Elektrifizierungsrevolution“, sagte er. Dabei verwies er darauf, dass im ersten Quartal 2026 EU-weit mehr als 500.000 Elektroautos zugelassen wurden. Im selben Zeitraum lag allein in Frankreich, Deutschland und Polen der Absatz von Wärmepumpen bei über 400.000.
Als konkrete Schritte fordert er den Bau weiterer Wind- und Solarparks und in Ländern mit Kernenergie die Entwicklung der nächsten Generation von Kernkraftwerken. Darüber hinaus müsste es laut dem Energiekommissar Investitionen für den Ausbau der Stromnetze sowie Stromspeichersysteme geben.
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11.07.2026 | Bahnstrecke Düsseldorf-Köln gesperrt | Ferien mit 49-Euro-Ticket für Familien? | Deutsch-französische Woche beginnt

HEUTE11:19 Uhr

Grüne schlagen für Sommerferien 49-Euro-Ticket für Familien vor

Um Familien mit wenig Geld Mobilität in den Ferien zu ermöglichen, haben die Grünen ein Sommer-Ferienticket zum Preis von 49 Euro vorgeschlagen. Damit sollten für die Dauer der Sommerferien zwei Elternteile und alle eigenen Kinder fahren können.

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Taifun „Bavi“: Mehr als 900.000 Menschen in China in Sicherheit gebracht

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Bundeskanzler Merz und Frankreichs Präsident Macron treffen sich mehrfach in einer Woche. Im Mittelpunkt stehen Ukraine-Hilfe, Europas Verteidigung und die Zukunft der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Nach Rückschlägen soll ein Neustart gelingen.

Friedrich Merz und Emmanuel Macron am 24.06.2026

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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USA mahnen geordneten Machtwechsel in Kolumbien an

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Böschungsbrand stoppt Bahnverkehr zwischen Düsseldorf und Köln

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Branchenverbände schlagen System zur Kennzeichnung von KI-erzeugter Musik vor

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«Ein Integrationsturbo für Geflüchtete und Sparpolitik bei den Jobcentern passen nicht zusammen», sagt Städtetag-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy.

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Ein Wirtschaftsaufschwung liegt in weiter Ferne, dementsprechend schwierig ist laut Ifo-Institut die Lage vieler Unternehmen. (Archivbild)

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Foto: Leonie Asendorpf/dpa

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Foto: Desmond Boylan/AP

Mit Material der Nachrichtenagenturen

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11.07.2026 | Bahnstrecke Düsseldorf-Köln gesperrt | USA fordern geordneten Machtwechsel in Kolumbien | Deutsch-französische Woche

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Foto: Leonie Asendorpf/dpa

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Touristen fahren auf dem kubanischen Malecon in klassischen Cabriolets an der US-Botschaft vorbei.

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Foto: Desmond Boylan/AP

Mit Material der Nachrichtenagenturen

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11.07.2026 | EU sieht Russland als größte Bedrohung | Libanon im Fokus | Integration: Kritik an Kürzungen

HEUTE8:35 Uhr

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Foto: Leonie Asendorpf/dpa

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EU stuft Russland als bedeutendste Sicherheitsbedrohung ein

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Wadephul kündigt gemeinsame Libanon-Initiative mit Frankreich an

Außenminister Johann Wadephul kündigt mit Frankreich eine gemeinsame Libanon-Initiative an. Zudem fordert er Verhandlungen zur Beendigung des Iran- und Ukraine-Kriegs. Die Nato-Unterstützung für Kiew soll den Druck auf Russland erhöhen und Gespräche erzwingen.

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Havanna-Syndrom: US-Regierung zahlt Betroffenen erste Entschädigungen

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Foto: Desmond Boylan/AP

Mit Material der Nachrichtenagenturen

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11.07.2026 | EU sieht Russland als größte Bedrohung | Libanon im Fokus | Havanna-Syndrom: USA zahlen Entschädigungen

HEUTE6:33 Uhr

EU stuft Russland als bedeutendste Sicherheitsbedrohung ein

Ein neues EU-Sicherheitsdokument stuft Russland als größte und langfristigste Bedrohung für Europas Sicherheit ein. Die EU-Außenminister wollen die Analyse am Montag verabschieden. Die USA bleiben wichtigster Partner, werden intern jedoch kritischer bewertet.
 

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Wadephul kündigt gemeinsame Libanon-Initiative mit Frankreich an

Außenminister Johann Wadephul kündigt mit Frankreich eine gemeinsame Libanon-Initiative an. Zudem fordert er Verhandlungen zur Beendigung des Iran- und Ukraine-Kriegs. Die Nato-Unterstützung für Kiew soll den Druck auf Russland erhöhen und Gespräche erzwingen.

Johann Wadephul. (Archivbild)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

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Foto: Desmond Boylan/AP

Mit Material der Nachrichtenagenturen

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EU-Parlament bringt Übergangsregel zur Chatkontrolle zurück


In Kürze:

  • Das EU-Parlament hat per Dringlichkeitsverfahren die Grundlage für eine Verlängerung der Übergangsregelung zur Chatkontrolle geschaffen.
  • Tech-Konzerne können weiterhin freiwillig private Nachrichten automatisiert auf Missbrauchsdarstellungen und Grooming überprüfen.
  • Datenschützer warnen vor anlassloser Überwachung, Eingriffen in die Privatsphäre und möglichen Fehlalarmen durch KI.
  • Eine dauerhafte EU-Verordnung zur Chatkontrolle bleibt wegen anhaltender Meinungsverschiedenheiten zwischen Parlament, Rat und Kommission blockiert.

 
Auf Initiative der Europäischen Volkspartei (EVP) hat das EU-Parlament den Weg für eine erneute Verlängerung der im April ausgelaufenen Übergangsregelung zur sogenannten Chatkontrolle freigemacht. Mit 331 zu 304 Stimmen bei elf Enthaltungen votierten die Abgeordneten am Dienstag, 7. Juli, für einen Dringlichkeitsantrag. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hatte diesen auf Betreiben der Mitgliedsstaaten und der EVP-Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt.
Damit kann das Parlament noch vor der Sommerpause am Donnerstag über eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung abstimmen. Findet diese eine Mehrheit, würde es Tech-Konzernen wie Meta, Google oder Microsoft wieder erlaubt, freiwillig und ohne konkreten Verdacht ihre Dienste nach Material zu durchsuchen, das sexuellen Kindesmissbrauch darstellen könnte.

Bedenken verhinderten eine dauerhafte EU-Verordnung zur Chatkontrolle

Eines konkreten Verdachts bedarf es dabei nicht. Die Anbieter hatten bislang automatisiert private Nachrichten, E-Mails oder Messenger-Dienste nach entsprechendem Material gescannt. Einerseits gelten diese Maßnahmen als potenziell hilfreich im Kampf gegen Kindesmissbrauch und bei der Identifizierung von Tätern.
Andererseits gibt es Bedenken bei Datenschutzbehörden, Bürgerrechtsorganisationen und IT-Experten. Sie warnen davor, dass eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation und eine Beeinträchtigung der Privatsphäre unbescholtener Bürger Grundrechte verletzen könnten. Außerdem seien die eingesetzten KI-Systeme nicht unfehlbar und könnten durch Fehlalarme Unschuldige in heikle Lagen bringen. Im Kern würde die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dadurch geschwächt oder durchbrochen.
Eine dauerhafte Verordnung auf EU-Ebene, die Kinderschutz und den Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre in Einklang bringen könnte, ist noch nicht in Sicht. Im Mai 2022 hatte die EU-Kommission einen ersten Verordnungsentwurf vorgelegt. Dieser hätte Anbieter von Kommunikationsdiensten oder sozialen Medien grundsätzlich zur Prüfung von Kommunikation und Dateien auf Missbrauchsmaterial und Grooming verpflichtet. Daher rührt auch die Bezeichnung „Chatkontrolle“.

Datenschützer warnen vor Massenüberwachung

Dieses Vorhaben stieß auf erhebliche Bedenken – unter anderem auch beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Generell lagen die Positionen der Mitgliedstaaten weit auseinander. Auch Rat und Parlament konnten keine Einigung über den Verordnungsentwurf erzielen.
Da sich der Streit um Themen wie Verschlüsselung, Verhältnismäßigkeit oder anlasslose Massenüberwachung nicht beilegen ließ, einigte man sich auf eine Übergangslösung. Diese trat 2021/22 in Kraft. Sie erlaubte den Diensten die freiwillige Kontrolle in Form automatisierten Scans nach Missbrauchsdarstellungen und Grooming. Meta & Co. mussten nicht befürchten, sich damit Ärger auf der Grundlage der ePrivacy-Richtlinie einzuhandeln.
Die Übergangsregelung war befristet, sie wurde mehrfach verlängert. Im April 2026 lief sie jedoch aus, ohne dass sich EU-Staaten und Parlament auf eine Anschlussregelung einigen konnten. Im März stimmte das EU-Parlament mit 311 zu 228 Stimmen gegen die Verlängerung der Übergangsregel.

Dauerhafte Lösung über Chatkontrolle weiterhin nicht in Sicht

Kurz vor der Sommerpause übten mehrere EU-Kommissare Druck auf das Parlamentspräsidium aus. Sie befürchteten Rückschläge im Kampf gegen Kindesmissbrauch, falls große Tech-Konzerne ihre freiwilligen Kontrollen nicht fortsetzen könnten. Trotz des Appells mehrerer Datenschutzaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten setzte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola eine erneute Abstimmung im Dringlichkeitsverfahren auf die Tagesordnung.
Da sich die angestrebte Regelung bereits in der zweiten Lesung befindet, könnte sie nur mit einer absoluten Mehrheit von 361 Stimmen aller Abgeordneten abgelehnt werden. Da im März bereits keine ausreichende Mehrheit gegen eine Verlängerung zustande kam und am letzten Tag vor der Sommerpause zahlreiche Abgeordnete möglicherweise nicht mehr anwesend sein werden, gilt eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung als wahrscheinlich. Ein Scheitern der Abstimmung am Dienstag hätte hingegen eine Weiterleitung des Entwurfs an den zuständigen Innenausschuss zur Folge gehabt. Eine dauerhafte EU-Verordnung zum Kinderschutz ist damit jedoch weiterhin nicht näher gerückt.
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Zoff um Methanregel: EU-Länder warnen vor Risiko


In Kürze:

  • Mehrere EU- und Nicht-EU-Staaten äußern Kritik an der EU-Methanverordnung.
  • Mit dieser Neuregelung will die EU die Treibhausgasemissionen weiter reduzieren.
  • Für betroffene Unternehmen bedeutet das zunächst eine Mehrbelastung.
  • Die einzelnen Schritte zur Umsetzung dauern bis 2030.

 
Elf Mitgliedstaaten der Europäischen Union forderten in der vergangenen Woche eine Verschiebung der Umsetzung der EU-Methanverordnung (EUMR) um mindestens drei Jahre. Zu den Unterzeichnern gehörten unter anderem Tschechien, die Slowakei, Polen, Italien und die Niederlande.
Auch Deutschland hat sich inzwischen diesem Appell angeschlossen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warb „dringend“ für eine Überarbeitung der Methanverordnung. Am Freitag, 26. Juni, sagte sie vor einem Treffen der EU-Energieminister in Luxemburg:
„Wir brauchen mindestens eine Verschiebung oder eine Aussetzung der Methanverordnung, dass sich die Bundesrepublik Deutschland sicher mit Gasimporten, aber auch mit Mineralölprodukten wie Kerosin versorgen kann. Wir werden mit der Kommission sehr ernsthaft darüber sprechen müssen, dass wir unsere Versorgungssicherheit auf gar keinen Fall aufs Spiel setzen können.“

Was bedeutet die EU-Methanverordnung?

In ihrer derzeitigen Form würde die Verordnung dazu führen, dass Gasimporte und Mineralölprodukte ab 2027 nur noch eingeführt werden könnten, wenn sie die Vorgaben erfüllen, argumentierte Reiche.
Bei der Gas- und Ölförderung wird das Treibhausgas Methan freigesetzt. Um dies zu reduzieren, brachte die EU-Kommission die Methanverordnung auf den Weg. Sie trat 2024 in Kraft.
Die Regelung verlangt hauptsächlich, dass bei Gasimporten die Methanemissionen entlang der Lieferkette berücksichtigt werden müssen. Die Verordnung verpflichtet die EU-Staaten, beim Import von Energie aus Drittstaaten verschiedene Berichts- und Überwachungsmaßnahmen einzuhalten. Diese Vorgaben werden schrittweise zwischen 2025 und 2030 eingeführt.
So sollen die Regeln beispielsweise ab 2027 auch für importiertes Gas und Öl gelten. Einfuhrverbot ist in der Verordnung allerdings nicht vorgesehen, sollte ein Staat die Anforderungen nicht erfüllen. Stattdessen sollen die Mitgliedstaaten Verstöße etwa mit Geldbußen ahnden.

Warum will die EU den Methanausstoß reduzieren?

Die Methanverordnung ist Teil der Bemühungen der EU, die Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Das wiederum soll die Erwärmung der Erdatmosphäre verlangsamen oder stoppen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission hat Methan eine stärkere Fähigkeit, Wärme in der Atmosphäre zu speichern, als Kohlenstoffdioxid (CO₂). Das „Treibhauspotenzial“ von Methan sei über einen Zeitraum von 100 Jahren 29,88-mal so hoch wie das von CO₂. Auf einer Zeitskala von 20 Jahren betrage der Faktor sogar 82,5, hieß es.
„Die Reduzierung der Methanemissionen ist daher notwendig, um die Klimaziele des Europäischen Grünen Deals für 2050 zu erreichen“, erklärte die EU-Kommission. Weiter hieß es, dass ein Drittel der durch menschliche Aktivitäten verursachten Methanemissionen aus dem Energiesektor stamme. Zudem bezeichnete die Kommission Methan als den „zweitgrößten Verursacher des Klimawandels“.

Kritik auch von außerhalb der EU?

Die elf EU-Staaten sind jedoch nicht die einzigen Kritiker des EU-Plans. Ebenso haben Energiebeauftragte aus vier Ländern – den Vereinigten Staaten, Katar, Nigeria und Algerien – am Dienstag, dem 23. Juni, einen Brief an die Staats- und Regierungschefs der EU geschickt. Darin warnen sie davor, dass die Umsetzung der geplanten Methanvorschriften die regionale Öl- und Gasversorgung beeinträchtigen könnte.
Die vier Staaten wiesen auch darauf hin, dass die meisten Exporteure, die Energieprodukte an die EU verkaufen, „die Anforderungen der EUMR an die Messung, Berichterstattung und Überprüfung von Methanemissionen nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens erfüllen können“.
Zudem seien „laut einer unabhängigen, umfassenden Branchenanalyse fast alle EU-Ölimporte und ein erheblicher Teil der EU-Erdgasimporte“ ab Januar 2027 nicht mehr mit der EUMR konform. „Selbst bei einer anpassungsfähigen und flexiblen Umsetzung sind erhebliche negative Auswirkungen auf Versorgung und Preise sicher“, so die Länder.
EU-Importeure haben bereits damit begonnen, Öl und Gas einzukaufen, das für die Lieferung im kommenden Jahr gelagert werden soll. Derzeit gebe es jedoch „keinen gangbaren Weg“, um die EUMR-Vorschriften einzuhalten, heißt es in dem Schreiben.

Was sind die Schritte?

Bis zum 5. Mai 2025 waren die Energiehandelsakteure gemäß der Verordnung dazu verpflichtet, ihre erste Umsetzungsplanung vorzulegen und drei Monate später die ersten Berichte zu den geschätzten Methanemissionen einzureichen.
Spätestens am 5. Februar dieses Jahres mussten die Akteure erneut detaillierte Berichte zur Menge der Methanemissionen für selbst betriebene Anlagen abgeben. Ab diesem Zeitpunkt waren zunehmend direkte Messungen nötig, um genauere Werte zu erhalten.
Bis zum 5. Februar 2027 müssen entsprechende Berichte für nicht selbst betriebene Anlagen eingereicht werden. Anschließend sollen die Berichte jährlich erfolgen. Zusätzlich müssen unabhängige Prüfstellen diese verifizieren.
Schon jetzt müssen EU-Importeure Informationen unter anderem zu Herkunft, Transportweg und Emissionsminderung der Lieferanten melden. Ab dem 1. Januar 2027 ist zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass sogenannte MRV-Standards der Lieferanten EU-äquivalent sind. MRV steht für „Measurement, Monitoring, Reporting and Verification“ und bezeichnet ein dreistufiges Standard- und Qualitätssicherungssystem zur Erfassung von Treibhausgasemissionen und Klimaschutzprojekten.
Eine weitere Berichterstattung zur Methanintensität der Importe müssen die Lieferanten ab 5. August 2028 abgeben. Ab 5. August 2030 gilt schließlich ein maximaler Methanintensitäts-Grenzwert. Dieser soll von der EU-Kommission noch festgelegt werden.

Wer ist konkret betroffen und welche Sorgen gibt es?

Bereits am 13. April richtete der Internationale Verband der Öl- und Gasproduzenten einen „dringenden Appell“ zur Änderung der EUMR an die EU-Energieminister. Dem Verband gehören weltweit führende Energiekonzerne wie Chevron, ConocoPhillips, BP und ExxonMobil an.
Neben diesen und anderen Unternehmen des Erdöl- und Erdgassektors sind auch Bergwerksbetreiber des Kohlesektors direkt von der EU-Neuregelung betroffen. Ebenso betrifft dies Importeure und Erzeuger von Rohöl, Erdgas und Kohle, die diese Brennstoffe in der EU vertreiben.
Die EUMR in ihrer derzeitigen Form stelle ein Risiko für die Energiesicherheit der EU dar, warnte der Verband. Er hob hervor, dass bis zu 43 Prozent der Erdgasimporte und rund 90 Prozent der Rohölimporte der EU ab Januar 2027 wahrscheinlich nicht den Vorschriften entsprechen würden.
„Darüber hinaus belastet die Verordnung auch die heimischen Produzenten und Infrastrukturbetreiber der EU erheblich, indem sie kostspielige und unverhältnismäßige Maßnahmen vorschreibt, die nur geringen Nutzen bringen oder möglicherweise sogar zu einem Nettoanstieg der Treibhausgasemissionen führen“, erklärte der Verband.
Und weiter: „Dies könnte den Rückgang der heimischen Produktion in Europa weiter beschleunigen, seine strategische Autonomie schwächen und die Energiewende verteuern.“

Was bedeutet die Verordnung für die Industrie?

Um die genannten Schritte umsetzen zu können, müssen sich die von der EU-Methanverordnung betroffenen Industrieunternehmen neu ausrichten. Die Regulierungen werden zunehmend strenger, während sich die Anforderungen an die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle gleichzeitig erhöhen.
Einerseits bedeutet diese Anpassung einen Mehraufwand für die Unternehmen, der meist mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Andererseits können sie sich durch eine frühzeitige Umstellung einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Wenn Unternehmen nachweislich ihre Methanemissionen reduzieren, können sie mögliche regulatorische Strafgebühren oder Sanktionen vermeiden. Da inzwischen viele Länder und Unternehmen auf Umweltbewusstsein achten, lässt sich zudem ein positives Image aufbauen und die Kundenbindung stärken.

Was bedeutet die Verordnung für die Energiesicherheit?

Bezüglich der Auswirkungen der Methanverordnung auf die Versorgungssicherheit gibt es unterschiedliche Perspektiven. Als positiv werden die Auswirkungen von der EU-Kommission selbst sowie von der US-amerikanischen nichtstaatlichen Umweltschutzorganisation „Environmental Defense Fund“ bewertet. Letztere sieht darin „ein strategisches Instrument, um die Energiesicherheit Europas zu stärken“.
Laut einer Analyse von Rystad Energy werde sich das globale LNG-Angebot jährlich um rund 4 Prozent erhöhen. Das habe zur Folge, dass von 2028 bis 2032 ein Überangebot entsteht. Dies gebe der EU die Freiheit, von den Lieferanten mehr Transparenz und Umweltleistung zu verlangen, ohne den Zugang zu Gas zu gefährden.
Doch es gibt auch Kritiker wie den US-Energieminister Chris Wright. Er erklärte am Mittwoch, dem 24. Juni, dass die „verrückten“ Methanvorschriften der EU den Import von LNG aus den Vereinigten Staaten und anderen Ländern, die den Brief unterzeichnet haben, unmöglich machen würden. Wright warnte, dass dies die EU-Länder einem Risiko aussetze. Er sagte: „Es besteht ein erhebliches Risiko von Stromausfällen oder Heizungsproblemen im kommenden Winter.“
(Mit Material von AFP und theepochtimes.com)
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Studie: Chinas Yuan-Politik kostet Deutschland Milliarden


In Kürze:

  • IW-Studie: Ein künstlich schwacher Yuan verschafft China Wettbewerbsvorteile.
  • Deutschland betroffen: Eine faire Bewertung der chinesischen Währung könnte Deutschlands Wirtschaftsleistung bis 2028 um rund 43 Milliarden Euro erhöhen.
  • Forderung: Die EU solle auf China einwirken und notfalls auch mit Ausgleichszöllen reagieren.

 
Der Handelskonflikt zwischen der EU und China dreht sich meist um die dieselben Themen. Brüssel wirft Peking staatliche Subventionen, Überkapazitäten in der Industrie sowie Dumpingpreise bei Elektroautos, Stahl, Pharmaprodukten und Konsumgütern vor.
Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) richtet den Blick nun auf einen Faktor, der in dieser Debatte bislang eher eine Nebenrolle spielt: den Wechselkurs des Yuan.
Die vom Auswärtigen Amt geförderte Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die Unterbewertung der chinesischen Währung die deutsche Wirtschaft spürbar belastet. Wäre der Yuan gegenüber dem Euro fair bewertet, würde die Wirtschaftsleistung Deutschlands zwischen 2026 und 2028 insgesamt um rund 43 Milliarden Euro höher ausfallen, so das Kölner Institut. Allein im Jahr 2028 läge das deutsche Bruttoinlandsprodukt um bis zu 0,25 Prozent über den bisherigen Prognosen.
Der IW-Außenwirtschaftsexperte Jürgen Matthes sieht darin eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung.
„Für den freien Handel ist Chinas Währungsmanagement Gift“, sagt er. Durch die Unterbewertung des Yuan verkaufe China seine Waren „deutlich günstiger, als sie eigentlich sein dürften“, und gewinne so Marktanteile, die es „im fairen Wettbewerb nie erhalten würde“.

Der Yuan als versteckte Exporthilfe?

Nach Ansicht der Autoren funktioniert dieser Mechanismus bei China jedoch nicht. Eigentlich hätte der Yuan in den vergangenen Jahren deutlich an Wert gewinnen müssen. Denn chinesische Produkte wurden im Vergleich zu europäischen Waren immer günstiger, während Chinas Exportüberschüsse weiter stiegen. Hinzu kam, dass die Produktionskosten in Europa nach der Corona-Zeit stark anzogen – unter anderem wegen gestörter Lieferketten, höherer Rohstoffpreise und der Energiekrise.
Die chinesische Währung blieb dennoch vergleichsweise schwach. Nach Einschätzung der Autoren hätte der Yuan angesichts der deutlichen Preisunterschiede und der hohen chinesischen Exportüberschüsse eigentlich deutlich aufwerten müssen. Dass dies nicht geschah, führen sie auf Eingriffe der chinesischen Zentralbank zurück. In der Studie heißt es, dass sich der Wechselkurs nicht frei am Markt bilden könne, „weil die chinesische Zentralbank den Wechselkurs steuert, indem sie den Yuan eng am US-Dollar orientiert“.

Deutschlands Handelsdefizit wächst

Die Folgen zeigen sich besonders deutlich im Handelsdefizit zwischen Deutschland und China. Deutschland kaufte zuletzt Waren im Wert von rund 90 Milliarden Euro mehr aus China ein, als es dorthin verkaufte. Das IW weist darauf hin, dass deutsche Ausfuhren nach China deutlich gesunken und Einfuhren chinesischer Güter stark gestiegen seien.
Die Autoren der Studie führen dies nicht allein auf die wachsende Stärke der chinesischen Industrie zurück. Ihrer Einschätzung nach spielt auch der Wechselkurs eine wichtige Rolle. Ein vergleichsweise schwacher Yuan macht chinesische Produkte auf den Weltmärkten günstiger, während Waren aus Europa in China teurer werden.
Die gezielte Unterbewertung verbillige chinesische Exporte und mache Importe teurer. Die Forscher verweisen darauf, dass sich die Wettbewerbsposition europäischer Unternehmen in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert habe. Gleichzeitig sei das deutsche Handelsdefizit gegenüber China stark gewachsen. Auf vielen internationalen Märkten würden deutsche Unternehmen Marktanteile an chinesische Konkurrenten verlieren.
Dies sei besonders problematisch für deutsche Industriebetriebe. Sie setzen traditionell auf Qualität, Innovation und technologische Spitzenleistungen. Doch selbst diese Stärken könnten große Preisunterschiede nur begrenzt ausgleichen. „Preisnachteile von rund 40 Prozent lassen sich mit betriebswirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen und wirtschaftspolitischen Reformen hierzulande nur geringfügig mindern“, heißt es in der Studie.

Gefahr für den Industriestandort Deutschland

Die Autoren gehen in ihrer Analyse noch einen Schritt weiter. Sie sind der Meinung, dass die chinesische Wechselkurspolitik nicht nur den Handel, sondern auch die industrielle Entwicklung in Europa beeinflusst. Der durch den aus ihrer Sicht künstlich schwach gehaltenen Yuan verstärkte Wettbewerbsdruck trage „maßgeblich zur De-Industrialisierung in Europa und Deutschland bei“, heißt es in der Studie.
Mit De-Industrialisierung ist gemeint, dass Industrieunternehmen an Wettbewerbsfähigkeit verlieren, Investitionen zurückgehen oder Produktionskapazitäten ins Ausland verlagert werden. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die auf denselben Märkten mit chinesischen Herstellern konkurrieren. Wenn chinesische Produkte dauerhaft deutlich günstiger angeboten werden können, steigt der Kostendruck auf europäische Unternehmen weiter.
Die Einschätzung der IW-Forscher ist auch deshalb bemerkenswert, weil sich die Debatte über die Ursachen der deutschen Wirtschaftsschwäche bislang vor allem auf hausgemachte Probleme fokussiert. Regelmäßig diskutiert werden hohe Energiepreise, Bürokratie, Fachkräftemangel, lange Genehmigungsverfahren oder eine schwache Investitionstätigkeit.
Die Studie ergänzt diese Debatte um einen externen Faktor: die Wechselkurspolitik Chinas. Nach Auffassung der Autoren könnten selbst erfolgreiche Reformen in Deutschland den Wettbewerbsnachteil nur teilweise ausgleichen. Die Untersuchung verweist darauf, dass der Yuan nach verschiedenen Schätzungen um 20 bis 30 Prozent unter seinem eigentlichen Marktwert liegen könnte. Um dieses Ungleichgewicht zu beseitigen, müsste die chinesische Währung demnach um 25 bis 43 Prozent aufwerten.
Für ihre Modellrechnungen wählen die Forscher das obere Ende dieser Spanne. Die Autoren simulieren eine deutliche Aufwertung des Yuan. Auf dieser Grundlage berechnen sie die möglichen Folgen für das Wirtschaftswachstum, den Handel und die industrielle Wertschöpfung in Deutschland.

Auch China könnte sich anpassen

Die Modellrechnung zeigt jedoch auch eine andere Seite der Entwicklung. Demnach hätte eine Aufwertung des Yuan nicht nur Auswirkungen auf Europa, sondern würde auch die chinesische Wirtschaft verändern. Kurzfristig wären die Folgen für China zunächst negativ. Durch die Aufwertung würden chinesische Produkte auf den Weltmärkten teurer werden, was die Exporte belasten könnte. Die Wirtschaftsleistung des Landes würde deshalb zunächst zurückgehen.
Nach Einschätzung der Forscher wäre dieser Effekt jedoch nicht von Dauer. Wenn weniger Waren exportiert werden, verbleiben mehr Produkte auf dem heimischen Markt, was die Preise senken könnte. Gleichzeitig würden Importe günstiger werden. Auch niedrigere Zinsen und mögliche Maßnahmen zur Stärkung des privaten Konsums könnten die Binnennachfrage fördern. „Der Anstieg der Binnennachfrage gleicht den verminderten Exportüberschuss bereits nach wenigen Jahren weitgehend aus“, schreiben die Autoren in ihrer Pressemitteilung.
Die Studie beschreibt diesen Prozess als eine stärkere Ausrichtung der chinesischen Wirtschaft auf den Binnenmarkt. Laut den Berechnungen läge das chinesische Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2028 nur noch rund 0,2 Prozent unter dem Niveau des Basisszenarios. Die anfänglichen Belastungen würden damit im Zeitverlauf deutlich geringer ausfallen.

Ruf nach Gegenmaßnahmen

Aus ihren Ergebnissen leiten die Forscher auch politische Forderungen ab. So sollte die Europäische Union aus ihrer Sicht versuchen, auf China einzuwirken. Ziel sei eine Wirtschaftspolitik, die den privaten Konsum stärkt und die starke Abhängigkeit des Landes von Exporten verringert. Dazu gehören den Autoren zufolge eine Aufwertung des Yuan sowie weniger staatliche Unterstützung für die Industrie.
Gleichzeitig halten die Forscher Gegenmaßnahmen für gerechtfertigt, falls China an seiner bisherigen Wechselkurspolitik festhält. Matthes ist der Ansicht, dass Europa deshalb entschlossener reagieren sollte.
„China spielt mit gezinkten Karten. Europa sollte mit Ausgleichszöllen für gleiche Bedingungen sorgen“, fordert der Ökonom.
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Militärhistoriker Neitzel kritisiert Macron und Merz

Der Militärhistoriker Sönke Neitzel wirft Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron vor, ihrer historischen Aufgabe für Europa nicht gerecht zu werden.
Er könne bei beiden keinen klaren Plan für eine gemeinsame europäische Sicherheits- und Rüstungspolitik erkennen.
„Was mich so frustriert, ist zurzeit, dass ich nicht erkennen kann, dass weder Macron noch Friedrich Merz noch irgendein anderer Staats- und Regierungschef einen Plan hat, wie wir eigentlich vorankommen“, sagte Neitzel dem „Spiegel“. Fortschritte bei der europäischen Verteidigungsintegration seien „marginal“.

An der Spitze fehlen überzeugte Europäer

Früher hätten Regierungschefs wie Helmut Kohl, Helmut Schmidt oder Konrad Adenauer sowie ihre französischen Partner nach dem Zweiten Weltkrieg gewusst, wohin sie Europa führen wollten: „Wenn wir Helmut Kohl gefragt hätten, Mitte der Achtzigerjahre: Herr Bundeskanzler, was ist der Plan? Er hätte einen Plan gehabt.“
Neitzel beklagte, dass es heute an solchen überzeugten Europäern an der Spitze fehle: „Ich glaube, das Grundproblem ist, dass wir zu wenig überzeugte Europäer als Staats- und Regierungschefs zurzeit haben.“
Statt Integration erlebe man „eine Phase der Renationalisierung, insbesondere in der Verteidigung“. Rüstungsbeschaffung werde nach wie vor national organisiert, jede Regierung rechne der eigenen Industrie Arbeitsplätze zu: „Und wenn das aber alle 27 machen, kommen wir natürlich nicht zusammen, sondern jeder pumpt einzeln vor sich hin.“ (dts/red)
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Europaabgeordneter: Europa riskiert seine Ernährungssicherheit


In Kürze:

  • Hohe Preise für Düngemittel bringen Landwirte in der EU in Schwierigkeiten.
  • Europa ist zu abhängig von Importen geworden.
  • EU muss die Zukunft von Familienbetrieben sichern.
  • Es gibt große Unterschiede zwischen den Standards für Landwirte innerhalb und außerhalb der EU.

 
Europäische Landwirte protestieren regelmäßig gegen steigende Kosten und viele von ihnen haben das Vertrauen in die Entscheidungen aus Brüssel verloren.
Laut dem irischen Europaabgeordneten Ciaran Mullooly von der Fraktion Renew Europe haben die europäischen Institutionen den Druck, der auf den Landwirten lastet, unterschätzt.
In einem Interview mit der slowakischen Ausgabe der Epoch Times erläutert er, warum die Europäische Kommission unverzüglich in die Düngemittelpreise eingreifen sollte, warum er das Abkommen mit Mercosur als problematisch betrachtet und weshalb er der Meinung ist, dass die Europäische Union ihre eigene Ernährungssicherheit gefährdet.
In einer Sitzung des Europäischen Parlaments im Mai argumentierten Sie, dass die größte Herausforderung für Landwirte nicht die langfristige Planung, sondern die kommende Anbausaison sei. Welche konkreten Maßnahmen sollte die Europäische Kommission vor dem Winter 2026/2027 ergreifen, um Landwirten, die mit hohen Düngemittelkosten konfrontiert sind, sofortige Unterstützung zu bieten? 
Die größte Herausforderung für viele Landwirte ist heute nicht die Zukunft in zehn Jahren, sondern die kommende Anbausaison. Die Düngemittelpreise sind aufgrund der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten um 30 bis 70 Prozent gestiegen. Die meisten Branchen können die gestiegenen Kosten an die Kunden weitergeben. Landwirte haben diese Möglichkeit nicht – kurzfristig sind sie Preisnehmer, nicht Preisgestalter.
Die Europäische Kommission muss daher unverzüglich handeln. Wir sollten unnötige Zölle und Abgaben auf Düngemittelimporte aussetzen, Landwirte, die mit außerordentlichen Produktionskosten konfrontiert sind, gezielt unterstützen und den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Soforthilfeprogrammen einräumen. Dies ist nicht nur ein Problem der Landwirtschaft, sondern auch ein Problem der Ernährungssicherheit. Wenn Düngemittel nicht mehr verfügbar sind, wird die Produktion sinken. Europa kann es sich nicht leisten, dieses Risiko einzugehen. Landwirte benötigen jetzt Planungssicherheit, damit sie weiterhin mit Zuversicht Lebensmittel produzieren können.
Sie haben die Senkung oder Aussetzung von Zöllen und anderen Abgaben auf Düngemittelimporte gefordert. Wie sehen Sie das Gleichgewicht zwischen kurzfristiger Unterstützung der Landwirte und der Sicherstellung der langfristigen strategischen Unabhängigkeit der EU in der Düngemittelproduktion?
Ich empfinde es als erstaunlich, dass die EU in Zeiten der Düngemittelkrise die Kosten für Landwirte durch zusätzliche Gebühren und Abgaben erhöht. Die Senkung ihrer Ausgaben muss oberste Priorität haben. Sollte die Kommission Maßnahmen wie den Klimazoll (CBAM) umsetzen, [welcher zu höheren Kosten für Düngemittel führen könnte,] müssen die erzielten Einnahmen direkt an die Landwirte zurückfließen.
Gleichzeitig müssen wir aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre lernen. Europa ist zu abhängig von externen Lieferanten geworden. Langfristig müssen wir die Düngemittelproduktion in Europa ausbauen und die Lieferketten diversifizieren. Das ist kein Widerspruch. Wir benötigen sowohl kurzfristige Entlastung für die Landwirte als auch langfristige strategische Unabhängigkeit. Tatsächlich benötigen wir beides.
Immer mehr Landwirte in der EU argumentieren, dass die Klima- und Umweltpolitik die europäische Landwirtschaft im Vergleich zu Erzeugern außerhalb der Union weniger wettbewerbsfähig macht. Sehen Sie darin ein Ungleichgewicht zwischen den Umwelt- und Klimazielen einerseits und der Lebensmittelproduktion andererseits? Wenn nicht, warum haben dann so viele Landwirte das Gefühl, unverhältnismäßig viel Last tragen zu müssen? 
Ja, ich denke, dass die Balance zwischen Umweltzielen und landwirtschaftlicher Produktion in einigen Bereichen nicht mehr stimmt. Landwirten liegt die Umwelt sehr am Herzen. Sie leben und arbeiten jeden Tag in ihr. Doch Umweltziele müssen mit der wirtschaftlichen Realität in Einklang gebracht werden. Allzu oft werden Vorschriften eingeführt, ohne dass deren Auswirkungen auf das Einkommen der Landwirte, die Lebensmittelproduktion und die Wettbewerbsfähigkeit umfassend geprüft werden. Infolgedessen haben viele Landwirte das Gefühl, eine unverhältnismäßig hohe Last zu tragen.
Der jüngste Draghi-Report hat dies deutlich gemacht. Europa hat die höchsten Energiekosten und gleichzeitig die anspruchsvollsten Umweltziele. Es ist kein Zufall, dass dies zu einem Verlust unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit führt.
Die Preise für viele Agrarprodukte sind derzeit unter Druck. (Archivbild)

Ein Landwirt bewirtschaftet sein Feld. (Symbolbild)

Foto: Jan Woitas/dpa

Meine Ansicht ist einfach: Jeder bedeutende Umweltvorschlag sollte an einer grundlegenden Frage gemessen werden: Können Landwirte weiterhin rentabel Lebensmittel produzieren und gleichzeitig diese Anforderungen erfüllen? Falls die Antwort „Nein“ lautet, muss die Politik überdacht werden.
Der Krieg in der Ukraine hat Schwachstellen in der Ernährungssicherheit offengelegt. Welche Lehren sollte die EU aus den vergangenen Jahren ziehen? Welche Schritte sollten unternommen werden, um die europäische Landwirtschaft widerstandsfähiger gegen künftige geopolitische Krisen zu machen?
Die wichtigste Lehre aus dem Ukrainekonflikt ist, dass Europa zu abhängig von externen Lieferanten wichtiger landwirtschaftlicher Betriebsmittel geworden ist. Vor dem Krieg stammten über 30 Prozent des europäischen Düngemittelbedarfs aus Russland. Das mag effizient gewesen sein, doch mit den veränderten geopolitischen Gegebenheiten gerieten wir in eine verwundbare Lage.
Europa muss seine Strategie zur Sicherung der Grundversorgung mit Nahrungsmitteln künftig überdenken. Wir sollten unsere Bezugsquellen diversifizieren und auf politisch stabilere Regionen zurückgreifen. Die Düngemittelproduktion in Europa muss gesteigert und strategische Düngemittelreserven müssen angelegt werden. Länder wie Finnland haben bereits Schritte in diese Richtung unternommen. Ich bin überzeugt, dass jeder Mitgliedstaat über Notfallreserven verfügen sollte. Die Lebensmittelsicherheit ist zu wichtig, als dass sie geopolitischen Spannungen ausgesetzt sein dürfte.
Mit Blick auf die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027: Welche Reform wäre Ihrer Meinung nach am wichtigsten, um Familienbetriebe und kleine landwirtschaftliche Erzeuger besser zu unterstützen?
Die wichtigste Reform besteht darin, sicherzustellen, dass Familienbetriebe ein existenzsicherndes Einkommen erzielen können. Sie sind das Rückgrat der europäischen Landwirtschaft. Sie unterstützen ländliche Gemeinschaften, nutzen die Natur, schützen die Umwelt und gewährleisten die Ernährungssicherheit. Verschwinden die Familienbetriebe, verliert Europa weit mehr als nur die Nahrungsmittelproduktion. Die bisherigen Ergebnisse sind ein vernichtendes Urteil über die EU-Politik: Allein zwischen 2010 und 2020 verschwanden über 3 Millionen Familienbetriebe.
Die künftige GAP muss das landwirtschaftliche Einkommen in den Mittelpunkt stellen. Landwirte sollten für Umweltmaßnahmen angemessen belohnt werden. Doch dürfen wir nie aus den Augen verlieren, dass die Nahrungsmittelproduktion ihre Hauptaufgabe bleibt. Eine erfolgreiche GAP sichert den Fortbestand der Familienbetriebe und gibt der nächsten Generation das Vertrauen, die Landwirtschaft in ihren Gemeinden fortzuführen.
Europäische Landwirte müssen einige der weltweit strengsten Umwelt-, Tierschutz- und Produktionsstandards erfüllen, während die EU weiterhin Lebensmittel aus Ländern importiert, die oft unter ganz anderen Regeln operieren. Führt das nicht zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen? Sollte die EU Importe beschränken, die nicht denselben Standards wie europäische Erzeuger entsprechen, auch wenn dies zu Handelsstreitigkeiten oder höheren Verbraucherpreisen führt?
Definitiv. Das Prinzip sollte ganz einfach sein: eine Regel für alle, die gleich angewendet wird. Europäische Landwirte müssen einige der weltweit höchsten Standards erfüllen, um die EU-Bürger mit Lebensmitteln zu versorgen. Wir importieren jedoch weiterhin Lebensmittel aus Ländern, in denen diese Standards nicht gelten. Das schafft einen klaren Wettbewerbsnachteil für die europäischen Landwirte und untergräbt das Vertrauen in die Fairness des Systems.
Meine Position ist klar: Wenn ein Produkt nicht den von europäischen Landwirten geforderten Standards entspricht, sollte es keinen Zugang zum europäischen Markt haben. Wir können von unseren Landwirten nicht verlangen, mit niedrigeren Standards zu konkurrieren, und gleichzeitig von ihnen erwarten, dass sie die höheren EU-Standards einhalten.
In den vergangenen zwei Jahren kam es in mehreren EU-Mitgliedstaaten zu flächendeckenden Protesten von Landwirten. Glauben Sie, dass die europäischen Politiker den wirtschaftlichen Druck, der auf den Landwirten lastet, unterschätzt haben? Welche Fehler hat Brüssel in seiner Agrarpolitik begangen?
Ja, ich denke, Politiker haben den Druck, dem Landwirte ausgesetzt sind, unterschätzt und sind in manchen Fällen realitätsfern, was die Bedürfnisse der Landwirtschaft betrifft. Wenn Landwirte nach Brüssel oder Straßburg fahren, um zu protestieren, tun sie das nicht leichtfertig. Es ist ein deutliches Zeichen dafür, dass sich die Politik immer weiter von der Realität entfernt. Das Mercosur-Abkommen ist ein Beispiel dafür. Viele Landwirte sind überzeugt, dass Politiker ihre berechtigten Anliegen ignoriert haben.
Die geplanten Kürzungen des EU-Agrarhaushalts sind ein weiteres Beispiel. Lebensmittelsicherheit, ländliche Gemeinschaften und landwirtschaftliche Produktion sind [für die EU] politische Prioritäten. Die Politik [der EU] muss diese Realität widerspiegeln.
Die Lehre aus den Protesten ist eindeutig: Politiker müssen den Landwirten mehr zuhören, bevor sie Entscheidungen treffen, die deren Lebensgrundlagen gefährden. Zuerst zuhören und verstehen, dann Politik mit entsprechenden Konsequenzen gestalten.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Ladislav Hribik.
Dieser Artikel erschien im Original auf epochtimes.sk unter dem Titel „Írsky europoslanec Mullooly pre Epoch Times: Dôveru si treba zaslúžiť. EÚ ju u poľnohospodárov narušila (Rozhovor)“. (deutsche Bearbeitung: os)
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Der unsichtbare Stromhunger: Kann Europas Stromnetz den KI-Boom tragen?


In Kürze:

  • Die EU will Europa bei Künstlicher Intelligenz und digitalen Technologien unabhängiger machen.
  • Gleichzeitig wächst der Strombedarf, vor allem durch neue Rechenzentren für KI-Anwendungen.
  • Um diese Entwicklung zu bewältigen, setzt Brüssel auf eine engere Verbindung von Energie- und Digitalpolitik.

 
Brüssel setzt bei der Energiewende zunehmend auf Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission sollen diese dazu beitragen, Stromnetze effizienter zu steuern und die Energieinfrastruktur besser auszulasten. Dazu gehört, dass Brüssel plant, die Einführung intelligenter Stromzähler voranzutreiben. Dies soll Verbrauchern helfen, ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren und ihre Energiekosten zu senken.
Ein weiterer Schwerpunkt des „Strategischen Fahrplans für Digitalisierung und KI im Energiebereich“ ist die Einbindung von Rechenzentren in das Energiesystem, deren Strombedarf mit dem Ausbau sauberer Energiequellen und der Stabilität der Netze in Einklang gebracht werden soll.
Die Kommission sieht dabei keinen Gegensatz zwischen Digitalisierung und Energiewende. Im Gegenteil, aus ihrer Sicht können beide Entwicklungen voneinander profitieren. „Die Digitalisierung des Energiesystems ist die Chance Europas, mehr Vorteile aus denselben Infrastrukturen zu ziehen, die wir bereits haben, und die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken“, sagte die EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera bei der Vorstellung der Pläne Anfang Juni.
Was auf den ersten Blick wie eine verbraucherfreundliche Maßnahme zur Senkung der Energiekosten erscheinen mag, ist zugleich Teil einer wesentlich größeren Herausforderung. Denn die EU steht vor einem rasanten Anstieg ihres Strombedarfs. Die Elektrifizierung von Verkehr, Industrie und Gebäuden treibt den Verbrauch ebenso nach oben wie der Aufbau einer eigenen Infrastruktur für Künstliche Intelligenz. Die entscheidende Frage lautet daher: Reicht unsere Stromversorgung aus, um die digitalen Ambitionen der Europäischen Union zu tragen?
Diese Frage rückt zunehmend in den Mittelpunkt von Brüssels Technologiepolitik. Mit dem gerade erst vorgestellten „Paket zur technologischen Souveränität Europas“ hat die Europäische Kommission ihre bislang weitreichendste Initiative zur Stärkung der technologischen Eigenständigkeit der EU vorgelegt.
Das Paket umfasst eine „Chip-Verordnung 2.0“, die „Verordnung zur Cloud- und KI-Entwicklung“, eine europäische Open-Source-Strategie sowie einen strategischen Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiesektor.
Ziel ist es, die EU unabhängiger von ausländischen Technologieanbietern zu machen und zugleich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Kontinent im globalen Wettbewerb um Künstliche Intelligenz nicht weiter zurückfällt.

Europas Weg zur technologischen Souveränität

„Wir können es uns nicht leisten, bei den Technologien, die den Betrieb unserer Krankenhäuser, die Stabilität unserer Energienetze und die Sicherheit unserer Dienste gewährleisten, von anderen abhängig zu sein“, erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei der Vorstellung des Pakets. Europa verfüge über die wissenschaftliche Basis, die industrielle Substanz und den Binnenmarkt, um technologische Souveränität zu erreichen.
Die Diagnose der Kommission ist dabei kaum umstritten. Noch immer ist die EU bei vielen Schlüsseltechnologien auf außereuropäische Anbieter angewiesen. Besonders deutlich zeigt sich dies bei Cloud-Diensten, Hochleistungsrechnern und modernen Halbleitern.
Nach Angaben der Kommission fließen jedes Jahr rund 264 Milliarden Euro für digitale Produkte und Dienstleistungen an Anbieter außerhalb der Europäischen Union. Gleichzeitig wächst die Bedeutung von Rechenleistung in nahezu allen Wirtschaftsbereichen.
Im Zentrum des Pakets steht deshalb die „Verordnung zur Cloud- und KI-Entwicklung“. Sie soll die Voraussetzungen dafür schaffen, die Rechenzentrumskapazitäten in der EU innerhalb der kommenden fünf bis sieben Jahre zu verdreifachen.
Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt, Investitionen erleichtert und neue KI-Gigafabriken aufgebaut werden. Parallel dazu soll die Chip-Verordnung die europäische Halbleiterindustrie stärken und insbesondere die Produktion jener Hochleistungschips fördern, die für moderne KI-Anwendungen benötigt werden.
Brüssels ambitioniertes Paket soll „Europa zu einem führenden KI-Kontinent […] machen“. Einen ähnlichen Aktionsplan hatte die Europäische Kommission auch im April des vergangenen Jahres vorgelegt. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen erklärte damals:
„Künstliche Intelligenz ist der Dreh- und Angelpunkt, wenn es darum geht, Europa wettbewerbsfähiger, sicherer und technologisch souveräner zu machen. Der weltweite KI-Wettlauf ist noch lange nicht vorbei.“

Der unsichtbare Stromhunger der Künstlichen Intelligenz

Genau an diesem Punkt beginnt das Problem. Denn Künstliche Intelligenz benötigt nicht nur Kapital, Daten und Rechenleistung. Sie benötigt vor allem Strom – sehr viel Strom.
Während die öffentliche Debatte meist von Chatbots, digitalen Assistenten und immer leistungsfähigeren KI-Anwendungen geprägt wird, bleibt die Infrastruktur hinter diesen Diensten häufig unsichtbar. Tatsächlich entstehen die Antworten eines Sprachmodells nicht „in der Cloud“, sondern in riesigen Rechenzentren, die mit Tausenden Spezialprozessoren ausgestattet sind.
Dort werden KI-Modelle zunächst mit gewaltigen Datenmengen trainiert und anschließend rund um die Uhr betrieben. Jede Anfrage an einen Chatbot, jede automatische Bildanalyse und jede KI-gestützte Suche erfordern Rechenleistung. Die dafür eingesetzten Hochleistungschips verbrauchen große Mengen Strom und erzeugen erhebliche Abwärme. Deshalb benötigen die Anlagen nicht nur leistungsfähige Rechner, sondern auch aufwendige Kühltechnik, Stromversorgungssysteme und Datenspeicher. Mit der zunehmenden Verbreitung von KI wächst damit auch der Energiebedarf der dahinterstehenden Infrastruktur.
Die Europäische Kommission hat dieses Problem erkannt. Deshalb enthält das „Paket zur technologischen Souveränität“ neben den industriepolitischen Maßnahmen auch den „Strategischen Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiebereich“.
Rechenzentren sollen künftig enger mit dem Energiesystem verzahnt werden. Ihre Abwärme soll genutzt, ihre Netzanbindung besser koordiniert und ihre Stromversorgung stärker an erneuerbare Energien gekoppelt werden. Gleichzeitig sollen intelligente Stromnetze und intelligente Stromzähler helfen, Verbrauchsspitzen zu reduzieren.
Die Kommission plant, in diesem Jahr einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Einführung intelligenter Stromzähler beschleunigen soll. Haushalte sollen mithilfe KI-gestützter Systeme ihren Verbrauch in Zeiten niedriger Nachfrage verlagern können. Offiziell geht es dabei um niedrigere Stromkosten und eine höhere Netzstabilität. Tatsächlich entsteht dadurch aber auch zusätzlicher Spielraum in einem Energiesystem, das künftig immer mehr Großverbraucher versorgen muss.

Warnung vor einer Versorgungslücke

Genau hier setzt die Kritik des Kiel Instituts für Weltwirtschaft an. In ihrem Policy Brief „Auf dem Weg ins Debakel: Die Diskrepanz zwischen dem KI-Anspruch der EU und ihrer Energieplanung“ kommt die Ökonomin Matilde Ciani zu einem ernüchternden Ergebnis:
„Europa plant ehrgeizige digitale Infrastruktur, ohne sicherzustellen, dass das Stromsystem dies auch tragen kann.“
Die Zahlen sind bemerkenswert. Nach den Berechnungen des Instituts könnte der Stromverbrauch europäischer Rechenzentren bis 2030 von 80 auf bis zu 168 Terawattstunden steigen. Im oberen Bereich entspräche dies ungefähr dem gesamten Stromverbrauch Polens. Der Anteil der Rechenzentren am europäischen Strombedarf würde damit von rund 2 Prozent auf etwa 5 Prozent anwachsen.
Noch problematischer erscheint der Autorin die Tatsache, dass dieser zusätzliche Verbrauch in einer Zeit anfällt, in der auch andere Sektoren immer stärker elektrifiziert werden. Millionen Wärmepumpen sollen fossile Heizungen ersetzen. Der Bestand an Elektrofahrzeugen wächst kontinuierlich. Gleichzeitig steigt der Strombedarf in der Industrie. Die Annahme, der Verbrauch in den übrigen Wirtschaftsbereichen werde weitgehend konstant bleiben, erscheint daher wenig realistisch.
Das Kiel Institut warnt deshalb vor einer Versorgungslücke von bis zu 80 Terawattstunden bis zum Ende des Jahrzehnts. Diese Größenordnung entspricht ungefähr dem heutigen Nettostromverbrauch von Belgien oder Finnland. Sollte die Energieplanung diesen zusätzlichen Bedarf nicht berücksichtigen, drohe der Europäischen Union ein „gefährliches Trilemma“, bei dem sie zwischen Wirtschaftswachstum, Klimaneutralität und ihrer Wettbewerbsfähigkeit im globalen KI-Rennen abwägen müsste.

Zwischen Klimazielen und KI-Wettbewerb

Nach Einschätzung von Ciani könnte der zusätzliche Strombedarf der Rechenzentren nur durch nicht erneuerbare Energiequellen gedeckt werden, was die europäischen Dekarbonisierungsziele gefährden würde. Ebenso könnten steigende Strompreise Investitionen und wirtschaftliches Wachstum bremsen. Zudem bestehe die Gefahr, dass Netzengpässe und regulatorische Beschränkungen den weiteren Ausbau von Rechenzentren erschweren und damit die Entwicklung der europäischen KI-Infrastruktur beeinträchtigen.

Gleichzeitig sieht das Institut die Europäische Union im internationalen Wettbewerb unter Druck. Während die Vereinigten Staaten und China ihre Anteile an der weltweiten Rechenzentrumskapazität bis 2030 voraussichtlich weiter ausbauen werden, könnte Europas Anteil nach den herangezogenen Prognosen von 22 Prozent im Jahr 2023 auf 12 Prozent im Jahr 2030 sinken. Aus Sicht der Autorin zeigt sich darin die Diskrepanz zwischen den ehrgeizigen europäischen KI-Zielen und einer Energieplanung, die den zusätzlichen Strombedarf bislang nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Praxistest beginnt erst

Die Europäische Kommission teilt die Befürchtung eines Netzkollapses nicht. In ihrem strategischen Fahrplan geht sie zwar explizit von einem stark steigenden Strombedarf durch Rechenzentren aus, sieht in den digitalen Technologien jedoch das Werkzeug, diesen Mehrbedarf zu bewältigen.
Die Strategie der EU zielt nicht darauf ab, zusätzlich Energie zu erzeugen. Es geht vielmehr darum, den Strom im vorhandenen Netz besser zu verteilen. Helfen sollen dabei besser abgestimmte Stromnetze und digitale Steuerungen. Diese Ideen stehen bereits im EU-Aktionsplan zur Digitalisierung des Energiesystems. Das Ziel ist einfach: Große Verbraucher nutzen Strom vor allem dann, wenn gerade viel davon da ist. So soll der zusätzliche Hunger nach Energie in das Netz passen, ohne dass die Leitungen überlasten.
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Geheime Russland-Kontakte setzen EU-Ratspräsident Costa unter Druck


In Kürze:

  • Das Büro von EU-Ratspräsident António Costa nahm Kontakt zu russischen Spitzenvertretern auf.
  • Deutschland und Frankreich fühlten sich übergangen und bezeichneten die Initiative als unkoordiniert.
  • Andere EU-Länder wie Irland und Österreich zeigen Unterstützung.
  • Unklar bleibt, ob die Europäische Union künftig eine Rolle in Friedensgesprächen zum Ukrainekrieg spielen kann.

 
Am Rande des zweitägigen EU-Gipfels hat am Donnerstag, 18. Juni, ein diplomatischer Vorstoß von Ratspräsident António Costa für Irritationen gesorgt. Mehrere europäische Regierungen, darunter auch die deutsche, fühlen sich durch eine nicht mit ihnen abgestimmte Kontaktaufnahme mit Russland übergangen.
Medienberichten zufolge hatte der Stabschef Costas, Pedro Lourtie, im Laufe der vergangenen beiden Wochen zweimal Spitzenbeamte in Moskau kontaktiert. Ziel sei es gewesen, Möglichkeiten auszuloten, um Gesprächs- und Verhandlungskanäle zu Russlands Präsident Wladimir Putin wiederherzustellen.

Gesprächspartner von Costa auf russischer Seite unklar

Es gibt bisher unklare Angaben darüber, mit wem Lourtie konkret gesprochen und wen er innerhalb der EU im Vorfeld darüber informiert hat. Der Costa-Stabschef gab „Politico“ zufolge an, mit Putins „nationalem Sicherheitsberater“ telefoniert zu haben. Eine solche Position gibt es in Russland jedoch nicht.
Funktionen, die mit einem solchen Amt vergleichbar wären, erfüllen der Sekretär des Sicherheitsrates und ehemalige Verteidigungsminister, Sergej Schoigu, sowie die Präsidentenberater Juri Uschakow und Nikolai Patruschew.
Costas Büro bestätigte am Donnerstag, dass es Kontakt mit Russland aufgenommen habe, um diplomatische Kanäle zu öffnen – ohne inhaltlichen Austausch.

Kritik aus Deutschland, Frankreich: „Kein Mandat“

Costa soll lediglich Deutschland, Frankreich und das Nicht-EU-Mitglied Großbritannien über die Kontaktaufnahme mit Russland informiert haben. Diplomaten äußerten jedoch, in Berlin habe man darüber nicht Bescheid gewusst. Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz, aber auch Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, sollen die Kontaktaufnahmen scharf kritisiert haben. Es gebe „kein Mandat“ für eine solche, hieß es laut „Reuters“ auch aus diplomatischen Kreisen.
Lourtie habe nach deren Bekanntwerden seine Initiative auf dem Treffen vor den Botschaftern der 27 EU-Mitgliedstaaten zu erklären versucht. Merz habe erklärt, Costa vertrete zwar die EU, er solle jedoch nicht als Vermittler auftreten. Der Kanzler wollte einem Diplomaten zufolge einen Eklat am Gipfeltisch vermeiden.
Es sei „höchst unprofessionell“ gewesen, das Ausmaß der Kontakte verschwiegen zu haben. Seit Beginn des Ukrainekrieges 2022 gibt es offiziell keine direkten Gespräche mehr zwischen Brüssel und Moskau.

Irland und Österreich stellen sich hinter Costa

Andere Regierungschefs zeigten hingegen Unterstützung für die Kontaktaufnahme von Costas Team zu Russland. „Die Eröffnung eines Gesprächskanals ist aus unserer Sicht kein Fehler – und ich vertraue António Costa“, sagte Irlands Regierungschef Micheál Martin.
Der österreichische Kanzler Christian Stocker stellte sich ebenfalls hinter den Ratspräsidenten. „Es hat keine Kritik an Costa gegeben, weil es darum geht, dass wir Kanäle haben und dass wir uns vorbereiten auf eine Situation, wenn Verhandlungen eintreten“, sagte er.
Auch der lettische Ministerpräsident Andris Kulbergs sprach sich dafür aus, dass Costa für die EU am Verhandlungstisch sitzt. „Es sollte kein einzelnes Land diese Rolle übernehmen“, sagte er.
Lourtie beklagte, dass Informationen über die Kontaktaufnahme an Medien geleakt worden seien. So hatte zuerst „Bloomberg“ über das Treffen berichtet. Der Stabschef rechtfertigte diese laut „Politico“ jedoch damit, dass der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj selbst darum ersucht habe, dass sich Europa in die Friedensverhandlungen einbringe.

USA waren treibende Kraft für Verhandlungen – bis der Irankrieg begann

Seit Amtsantritt der Regierung von Donald Trump haben sich die USA proaktiv darum bemüht, einen Verhandlungsprozess zur Beendigung des Ukrainekrieges zu initiieren und aufrechtzuerhalten. Dabei wurden nach Angaben der Verhandler schon einige Annäherungen erzielt.
Allerdings gab es keinen Konsens in zentralen Fragen wie dem künftigen Grenzverlauf, der Stationierung von Friedenstruppen, der Bündniszugehörigkeit der Ukraine oder der Stärke der Streitkräfte. Der Krieg im Iran hatte zur Folge, dass sich der außenpolitische Fokus der USA von der Ukraine wegbewegte und dadurch der Verhandlungsprozess ins Stocken geriet.
Ob diese Situation eine Option für Verhandlungen mit Beteiligung der EU eröffnen kann, ist ungewiss. Brüssel sieht sich selbst gar nicht als Vermittler an, sondern als parteiisch zugunsten der Ukraine. Die EU ist zum anderen selbst uneinig über den richtigen Zeitpunkt für Verhandlungen. Einige Regierungen in der EU setzen immer noch darauf, Russland militärisch an den Verhandlungstisch zu zwingen. Andere würden sich lieber heute als morgen um eine diplomatische Lösung bemühen.

Russland sieht EU nicht als Verhandlungspartner

Deutschland sieht vorwiegend im sogenannten E3-Format mit Frankreich und dem Nicht-EU-Mitglied Großbritannien eine Plattform, die realistische Möglichkeiten hätte, Ergebnisse zu erzielen. Generell favorisiert man in Brüssel selbst, dass die EU als Gemeinschaft nach Lösungen sucht.
Russland wiederum betrachtet die Europäer generell nicht als potenzielle Verhandlungspartner. Dies betont Russlands Außenminister Sergej Lawrow in einem Artikel auf der Website seines Ministeriums mit dem Titel „Einige Überlegungen zur Lösung der Ukraine-Krise, zu Europa und zur globalen Sicherheit“.
Die EU mache von sich aus deutlich, dass sie „eine Partei ist, die auf die Niederlage Russlands aus ist“ und die Ukraine als Ausgangspunkt für eine fortgesetzte Konfrontation mit Russland erhalten wolle. Gleichzeitig unterstelle man Russland selbst „aggressive Pläne“, die „weit über die Ukraine hinausgehen“. Das sei keine Grundlage für umfassende Gespräche.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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EU verschärft Ton gegenüber China: Brüssel prüft neue Schutzmaßnahmen

Am Donnerstag, 18. Juni, haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel getroffen – und diesmal galt das Hauptaugenmerk dem Verhältnis zu China. Im Vorfeld hatten mehrere Regierungschefs, unter anderem Deutschlands Friedrich Merz und Belgiens Bart De Wever, eine härtere Reaktion auf als unfair empfundene Handelspraktiken des KP-Regimes gefordert.
Auch Handelskommissar Maroš Šefčovič hatte bereits am Montag nach einem Treffen der Außenminister einen „Neustart“ der Handelsbeziehungen zu China gefordert. Diese sollen „keine Konfrontation, sondern eine Neuausrichtung“ darstellen. Der derzeitige Status quo sei jedoch „weder wirtschaftlich noch politisch nachhaltig“. Der Beamte bezog sich dabei unter anderem auf das bilaterale Handelsdefizit bei Waren. Dieses hatte im vergangenen Jahr 360 Milliarden Euro erreicht – Tendenz: weiter steigend. Jüngst ist sogar die größte Volkswirtschaft der EU und Exportmacht Deutschland in ein Handelsdefizit gegenüber China gerutscht.

Handelsbilanzdefizit der EU gegenüber China auf 360 Milliarden Euro angestiegen

Mittlerweile besteht in der EU Einigkeit darüber, dass China für Europa und seine ohnehin angeschlagene Wirtschaft ein Problem darstellt. Der Wille ist da, diese vor chinesischen Wettbewerbspraktiken zu schützen. Allerdings gehen die Meinungen darüber auseinander, wie weit man bereit sei, dafür zu gehen.
Bereits im März hatte die EU-Kommission ein „Made in Europe“-Gesetz vorgeschlagen, das die Beteiligung chinesischer Unternehmen an strategischen Industrien begrenzen soll. Anfang Juni unterstützte Brüssel auch eine französische Initiative zur Verschärfung europäischer Instrumente gegen wirtschaftlichen Druck aus dem Ausland.
Die EU nimmt das 2025 auf einen Rekordwert von rund 360 Milliarden Euro angestiegene Handelsdefizit gegenüber China als besonders problematisch wahr. Europäische Industrien sehen sich durch meist erheblich günstigere chinesische Produkte unter Druck gesetzt. Dies gilt insbesondere für die Automobilindustrie, den Maschinenbau, die Chemieindustrie und die Technik für erneuerbare Energien.

Merz und De Wever verschärfen Rhetorik

In der EU hält man die Handelsbeziehungen zu China deshalb mittlerweile für strukturell unausgewogen und langfristig nicht tragfähig. Sogar in Deutschland sind veränderte Töne zu vernehmen. Berlin galt lange Zeit als einer der gewichtigsten Fürsprecher enger wirtschaftlicher Beziehungen zu Peking – insbesondere mit Blick auf die zahlreichen deutschen Unternehmen, die dort vertreten sind.
Nun sorgt man sich jedoch auch über die Konkurrenzfähigkeit deutscher Unternehmen. Bundeskanzler Merz äußerte jüngst, Europa dürfe „nicht tatenlos zusehen, wenn andere Staaten gemeinsame Handelsregeln missachten“. Die EU müsse sich „gegen Marktverzerrungen schützen“. Inwieweit Merz diesen Ankündigungen auch Taten folgen lassen wird, ist noch offen.
Belgiens Premier Bart De Wever erklärt, China verhalte sich wie eine „imperiale Obermacht“ und versuche über die Lieferketten gezielt Abhängigkeiten zu schaffen. Auch diese Rhetorik illustriert einen Stimmungswandel innerhalb der EU gegen die Führung in Peking und deren Handelspraktiken.

Mehrere Maßnahmen der EU gegen China in Kraft

Derzeit hat die EU mehrere Maßnahmen in Gang gesetzt, um den eigenen Markt und die eigene industrielle Basis vor chinesischer Billigkonkurrenz zu schützen. So gelten seit Oktober 2024 zusätzlich zum regulären EU-Einfuhrzoll von 10 Prozent Ausgleichszölle für mehrere Anbieter von E-Autos. Diese reichen von 7,8 Prozent für in China produzierte Teslas bis zu 35,3 Prozent für SAIC.
Abstufungen erfolgen je nach Kooperationsbereitschaft mit von der EU geführten Untersuchungen. Die Maßnahmen sollen für fünf Jahre gelten. Brüssel begründet diese mit staatlichen chinesischen Subventionen, die europäischen Herstellern Wettbewerbsnachteile verschafften. China hat Beschwerde bei der WTO eingelegt. Mittlerweile gibt es die Möglichkeit für chinesische Anbieter, die Zölle durch Mindestpreisvereinbarungen abzuwenden.
Dazu gibt es Antidumpingzölle auf mehrere chinesische Produkte. Mittlerweile sind davon mehr als 50 Produktgruppen betroffen – von Stahl und Keramik über Zement und Fahrräder bis hin zu Chemikalien. Derzeit untersucht Brüssel auch mögliche Wettbewerbsverzerrungen bei Windkraftanlagen, Solarzellen und anderen Zukunftstechnologien.

Peking hat bereits erste Exportbeschränkungen für Seltene Erden verhängt

Eine weitere Untersuchung wegen möglicher diskriminierender Vergabepraktiken Chinas betrifft Medizinprodukte. Hier erwägt man die Nutzung des sogenannten Instruments für das internationale Beschaffungswesen (IPI). Dieses könnte Gegenmaßnahmen wie zusätzliche Gebühren oder den Ausschluss chinesischer Anbieter von öffentlichen Ausschreibungen ermöglichen.
Das Europäische Parlament und die Kommission arbeiten außerdem an weiteren Schutzmechanismen. In der Debatte stehen schnellere Antidumpingverfahren, ein neues Instrument gegen industrielle Überkapazitäten, Importquoten oder zusätzliche Zölle in sensiblen Industriebereichen.
Offen bleibt, wann und in welcher Form China Vergeltungsmaßnahmen treffen wird. Schon 2025 beschränkte die Führung in Peking die Ausfuhr bestimmter seltener Erden, die für Elektromotoren, Halbleiter, Windkraftanlagen, Hightech-Produkte und die Rüstungsindustrie relevant sind. Dies führt in Europa jetzt schon fallweise zu Produktionsverzögerungen. Peking hat mehrfach deutlich gemacht, in den europäischen Diversifizierungsstrategien lediglich eine Form des Protektionismus zu erblicken.
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Bericht: EU bereitet Zölle auf chinesische Hybridautos vor

Die EU-Kommission will Ausgleichszölle gegen chinesische Hybridautos verhängen. Das berichtet das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf hochrangige EU-Beamte und Industriekreise.
Die Untersuchung sei bereits vorbereitet, sagten drei Beteiligte dem Blatt. Daher könne die EU-Kommission rasch Zölle verhängen, sobald eine Mehrheit der EU-Staaten zustimmt. Ziel seien zusätzliche Ausgleichszölle auf Fahrzeuge chinesischer Hersteller wie BYD, Chery und SAIC.

Hersteller weichen auf Hybridmodelle aus

Die EU erhebt seit Mitte 2024 Ausgleichszölle gegen subventionierte chinesische E-Autos. Seitdem seien viele chinesische Hersteller dazu übergegangen, Hybridautos in die EU zu exportieren, um so die Zölle zu vermeiden, hieß es.
Auch die europäische Industrie sieht Handlungsbedarf. „Die Chinesen waren da sehr agil, die haben schnell das Schlupfloch gesehen und ausgenutzt“, sagte ein Industriemanager. Es sei eine offene Flanke. Die EU müsse sie schließen. (dts/red)
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EU verlängert Russland-Sanktionen um zwölf Monate

Die Europäische Union hat ihre Wirtschaftssanktionen gegen Russland erstmals um zwölf Monate verlängert.
Bisher mussten die Sanktionen alle sechs Monate einstimmig verlängert werden. Der Regierungswechsel in Ungarn machte diese Entscheidung möglich, da der neue Ministerpräsident Peter Magyar als russlandkritischer gilt als sein Vorgänger Viktor Orban, der eine einjährige Verlängerung stets blockiert hatte.
Die Sanktionen der EU gegen Russland, die aufgrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine verhängt wurden, umfassen Beschränkungen im Handel, Finanzwesen, Energiesektor, in der Industrie, im Verkehrswesen und bei Luxusgütern.
Ein Verbot der Einfuhr von russischem Rohöl auf dem Seeweg und die Abkopplung mehrerer russischer Banken vom Finanzkommunikationssystem Swift sind Teil der Maßnahmen. Der Gesetzestext zur Verlängerung der Sanktionen soll in den kommenden Wochen vom Ministerrat beschlossen werden, was als Formalie gilt.

Weitere Strafmaßnahmen geplant

Zusätzlich plant die EU neue Sanktionen, um den Druck auf Russland weiter zu erhöhen. In einer Gipfelerklärung wurde betont, dass die russische Kriegswirtschaft weiter geschwächt werden soll, um Russland zu Friedensverhandlungen zu bewegen.
Dazu sollen unter anderem die russischen Energieeinnahmen weiter verringert und die Aktivitäten der russischen Schattenflotte eingedämmt werden. Allerdings kündigte Bulgariens neuer Regierungschef Rumen Radew an, Teile des geplanten Sanktionspakets abzulehnen, um die bulgarische Wirtschaft zu schützen. (dts/red)
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ausland

„Send them back“ – Votum um Rückführungsverordnung sorgt für Sprechchöre im EU-Parlament


In Kürze:

  • Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
  • Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
  • Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
  • Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.

 
Für Irritationen und hitzige Wortgefechte sorgte am Mittwochabend, dem 17. Juni, die Abstimmung im EU-Parlament über die sogenannte Rückführungsverordnung. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage mit 418 Ja-Stimmen bei 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an.
Nach eigenen Angaben stimmten die Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken weitgehend geschlossen gegen die Verordnung. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit vor allem durch Stimmen aus Fraktionen rechts der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande kam.

EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten

Im Anschluss an die Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP sowie der Fraktionen ECR, PfE und ESN und applaudierten dem Ergebnis. Während sich vor allem EVP-Fraktionschef Manfred Weber dafür feiern ließ, stimmten Rechtsaußen-Abgeordnete zudem Sprechchöre wie „Send them back“ (dt.: Schick sie zurück) an.
Von linker Seite folgten darauf Rufe wie „Shame on you“ (dt.: Schande über dich) in Richtung der Befürworter der Verordnung. Die Sitzung konnte erst nach einer deutlichen Unterbrechung wieder geordnet fortgesetzt werden. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter bezeichnete das Abstimmungsergebnis gegenüber „Euractiv“ als ein „dunkles Kapitel für Europa“. Maria Nyman von der Hilfsorganisation Caritas erklärte, die neuen Regeln würden dazu beitragen, Migranten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Demgegenüber verteidigte Lena Düpont (EVP) das Vorgehen als notwendig zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Dieses müsse auch wirksame Rückkehrentscheidungen ermöglichen. Die Rückführungsverordnung schließe aus ihrer Sicht eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).

Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen

Eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die wesentlichen Punkte der Rückführungsverordnung war bereits erfolgt. Damit dieser Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirksam wird, bedurfte es jedoch auch der formellen Zustimmung vonseiten der EU-Abgeordneten.
Um wirksam zu werden, muss der Text noch formell vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren, zur Altersfeststellung bei Minderjährigen sowie zur Möglichkeit sogenannter Return Hubs gelten jedoch bereits unmittelbar. Für Regelungen, die vorbereitende Maßnahmen erfordern, ist eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.
Die Rückführungsverordnung schafft unter anderem eine „europäische Rückkehranordnung“ und gemeinsame Verfahrensregeln für Rückkehrentscheidungen. So müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 2027 die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar vollstrecken – außer bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.

Was die Rückführungsverordnung regelt

Darüber hinaus werden die Regeln für verpflichtende Rückführungen verschärft. Diese greifen insbesondere, wenn ausreisepflichtige Personen nicht kooperieren, in einem anderen Mitgliedstaat untertauchen oder die Frist für eine freiwillige Ausreise verstreichen lassen. Auch bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos ist eine verpflichtende Rückführung vorgesehen.
Neben Anreizen für die freiwillige Rückkehr sieht die Verordnung strengere Maßnahmen gegen das Untertauchen vor, darunter eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Bei potenziellen Sicherheitsrisiken werden die zuständigen Behördezudem n zu erweiterten Ermittlungsbefugnissen ermächtigt.