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Europaabgeordneter: Europa riskiert seine Ernährungssicherheit


In Kürze:

  • Hohe Preise für Düngemittel bringen Landwirte in der EU in Schwierigkeiten.
  • Europa ist zu abhängig von Importen geworden.
  • EU muss die Zukunft von Familienbetrieben sichern.
  • Es gibt große Unterschiede zwischen den Standards für Landwirte innerhalb und außerhalb der EU.

 
Europäische Landwirte protestieren regelmäßig gegen steigende Kosten und viele von ihnen haben das Vertrauen in die Entscheidungen aus Brüssel verloren.
Laut dem irischen Europaabgeordneten Ciaran Mullooly von der Fraktion Renew Europe haben die europäischen Institutionen den Druck, der auf den Landwirten lastet, unterschätzt.
In einem Interview mit der slowakischen Ausgabe der Epoch Times erläutert er, warum die Europäische Kommission unverzüglich in die Düngemittelpreise eingreifen sollte, warum er das Abkommen mit Mercosur als problematisch betrachtet und weshalb er der Meinung ist, dass die Europäische Union ihre eigene Ernährungssicherheit gefährdet.
In einer Sitzung des Europäischen Parlaments im Mai argumentierten Sie, dass die größte Herausforderung für Landwirte nicht die langfristige Planung, sondern die kommende Anbausaison sei. Welche konkreten Maßnahmen sollte die Europäische Kommission vor dem Winter 2026/2027 ergreifen, um Landwirten, die mit hohen Düngemittelkosten konfrontiert sind, sofortige Unterstützung zu bieten? 
Die größte Herausforderung für viele Landwirte ist heute nicht die Zukunft in zehn Jahren, sondern die kommende Anbausaison. Die Düngemittelpreise sind aufgrund der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten um 30 bis 70 Prozent gestiegen. Die meisten Branchen können die gestiegenen Kosten an die Kunden weitergeben. Landwirte haben diese Möglichkeit nicht – kurzfristig sind sie Preisnehmer, nicht Preisgestalter.
Die Europäische Kommission muss daher unverzüglich handeln. Wir sollten unnötige Zölle und Abgaben auf Düngemittelimporte aussetzen, Landwirte, die mit außerordentlichen Produktionskosten konfrontiert sind, gezielt unterstützen und den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Soforthilfeprogrammen einräumen. Dies ist nicht nur ein Problem der Landwirtschaft, sondern auch ein Problem der Ernährungssicherheit. Wenn Düngemittel nicht mehr verfügbar sind, wird die Produktion sinken. Europa kann es sich nicht leisten, dieses Risiko einzugehen. Landwirte benötigen jetzt Planungssicherheit, damit sie weiterhin mit Zuversicht Lebensmittel produzieren können.
Sie haben die Senkung oder Aussetzung von Zöllen und anderen Abgaben auf Düngemittelimporte gefordert. Wie sehen Sie das Gleichgewicht zwischen kurzfristiger Unterstützung der Landwirte und der Sicherstellung der langfristigen strategischen Unabhängigkeit der EU in der Düngemittelproduktion?
Ich empfinde es als erstaunlich, dass die EU in Zeiten der Düngemittelkrise die Kosten für Landwirte durch zusätzliche Gebühren und Abgaben erhöht. Die Senkung ihrer Ausgaben muss oberste Priorität haben. Sollte die Kommission Maßnahmen wie den Klimazoll (CBAM) umsetzen, [welcher zu höheren Kosten für Düngemittel führen könnte,] müssen die erzielten Einnahmen direkt an die Landwirte zurückfließen.
Gleichzeitig müssen wir aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre lernen. Europa ist zu abhängig von externen Lieferanten geworden. Langfristig müssen wir die Düngemittelproduktion in Europa ausbauen und die Lieferketten diversifizieren. Das ist kein Widerspruch. Wir benötigen sowohl kurzfristige Entlastung für die Landwirte als auch langfristige strategische Unabhängigkeit. Tatsächlich benötigen wir beides.
Immer mehr Landwirte in der EU argumentieren, dass die Klima- und Umweltpolitik die europäische Landwirtschaft im Vergleich zu Erzeugern außerhalb der Union weniger wettbewerbsfähig macht. Sehen Sie darin ein Ungleichgewicht zwischen den Umwelt- und Klimazielen einerseits und der Lebensmittelproduktion andererseits? Wenn nicht, warum haben dann so viele Landwirte das Gefühl, unverhältnismäßig viel Last tragen zu müssen? 
Ja, ich denke, dass die Balance zwischen Umweltzielen und landwirtschaftlicher Produktion in einigen Bereichen nicht mehr stimmt. Landwirten liegt die Umwelt sehr am Herzen. Sie leben und arbeiten jeden Tag in ihr. Doch Umweltziele müssen mit der wirtschaftlichen Realität in Einklang gebracht werden. Allzu oft werden Vorschriften eingeführt, ohne dass deren Auswirkungen auf das Einkommen der Landwirte, die Lebensmittelproduktion und die Wettbewerbsfähigkeit umfassend geprüft werden. Infolgedessen haben viele Landwirte das Gefühl, eine unverhältnismäßig hohe Last zu tragen.
Der jüngste Draghi-Report hat dies deutlich gemacht. Europa hat die höchsten Energiekosten und gleichzeitig die anspruchsvollsten Umweltziele. Es ist kein Zufall, dass dies zu einem Verlust unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit führt.
Die Preise für viele Agrarprodukte sind derzeit unter Druck. (Archivbild)

Ein Landwirt bewirtschaftet sein Feld. (Symbolbild)

Foto: Jan Woitas/dpa

Meine Ansicht ist einfach: Jeder bedeutende Umweltvorschlag sollte an einer grundlegenden Frage gemessen werden: Können Landwirte weiterhin rentabel Lebensmittel produzieren und gleichzeitig diese Anforderungen erfüllen? Falls die Antwort „Nein“ lautet, muss die Politik überdacht werden.
Der Krieg in der Ukraine hat Schwachstellen in der Ernährungssicherheit offengelegt. Welche Lehren sollte die EU aus den vergangenen Jahren ziehen? Welche Schritte sollten unternommen werden, um die europäische Landwirtschaft widerstandsfähiger gegen künftige geopolitische Krisen zu machen?
Die wichtigste Lehre aus dem Ukrainekonflikt ist, dass Europa zu abhängig von externen Lieferanten wichtiger landwirtschaftlicher Betriebsmittel geworden ist. Vor dem Krieg stammten über 30 Prozent des europäischen Düngemittelbedarfs aus Russland. Das mag effizient gewesen sein, doch mit den veränderten geopolitischen Gegebenheiten gerieten wir in eine verwundbare Lage.
Europa muss seine Strategie zur Sicherung der Grundversorgung mit Nahrungsmitteln künftig überdenken. Wir sollten unsere Bezugsquellen diversifizieren und auf politisch stabilere Regionen zurückgreifen. Die Düngemittelproduktion in Europa muss gesteigert und strategische Düngemittelreserven müssen angelegt werden. Länder wie Finnland haben bereits Schritte in diese Richtung unternommen. Ich bin überzeugt, dass jeder Mitgliedstaat über Notfallreserven verfügen sollte. Die Lebensmittelsicherheit ist zu wichtig, als dass sie geopolitischen Spannungen ausgesetzt sein dürfte.
Mit Blick auf die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027: Welche Reform wäre Ihrer Meinung nach am wichtigsten, um Familienbetriebe und kleine landwirtschaftliche Erzeuger besser zu unterstützen?
Die wichtigste Reform besteht darin, sicherzustellen, dass Familienbetriebe ein existenzsicherndes Einkommen erzielen können. Sie sind das Rückgrat der europäischen Landwirtschaft. Sie unterstützen ländliche Gemeinschaften, nutzen die Natur, schützen die Umwelt und gewährleisten die Ernährungssicherheit. Verschwinden die Familienbetriebe, verliert Europa weit mehr als nur die Nahrungsmittelproduktion. Die bisherigen Ergebnisse sind ein vernichtendes Urteil über die EU-Politik: Allein zwischen 2010 und 2020 verschwanden über 3 Millionen Familienbetriebe.
Die künftige GAP muss das landwirtschaftliche Einkommen in den Mittelpunkt stellen. Landwirte sollten für Umweltmaßnahmen angemessen belohnt werden. Doch dürfen wir nie aus den Augen verlieren, dass die Nahrungsmittelproduktion ihre Hauptaufgabe bleibt. Eine erfolgreiche GAP sichert den Fortbestand der Familienbetriebe und gibt der nächsten Generation das Vertrauen, die Landwirtschaft in ihren Gemeinden fortzuführen.
Europäische Landwirte müssen einige der weltweit strengsten Umwelt-, Tierschutz- und Produktionsstandards erfüllen, während die EU weiterhin Lebensmittel aus Ländern importiert, die oft unter ganz anderen Regeln operieren. Führt das nicht zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen? Sollte die EU Importe beschränken, die nicht denselben Standards wie europäische Erzeuger entsprechen, auch wenn dies zu Handelsstreitigkeiten oder höheren Verbraucherpreisen führt?
Definitiv. Das Prinzip sollte ganz einfach sein: eine Regel für alle, die gleich angewendet wird. Europäische Landwirte müssen einige der weltweit höchsten Standards erfüllen, um die EU-Bürger mit Lebensmitteln zu versorgen. Wir importieren jedoch weiterhin Lebensmittel aus Ländern, in denen diese Standards nicht gelten. Das schafft einen klaren Wettbewerbsnachteil für die europäischen Landwirte und untergräbt das Vertrauen in die Fairness des Systems.
Meine Position ist klar: Wenn ein Produkt nicht den von europäischen Landwirten geforderten Standards entspricht, sollte es keinen Zugang zum europäischen Markt haben. Wir können von unseren Landwirten nicht verlangen, mit niedrigeren Standards zu konkurrieren, und gleichzeitig von ihnen erwarten, dass sie die höheren EU-Standards einhalten.
In den vergangenen zwei Jahren kam es in mehreren EU-Mitgliedstaaten zu flächendeckenden Protesten von Landwirten. Glauben Sie, dass die europäischen Politiker den wirtschaftlichen Druck, der auf den Landwirten lastet, unterschätzt haben? Welche Fehler hat Brüssel in seiner Agrarpolitik begangen?
Ja, ich denke, Politiker haben den Druck, dem Landwirte ausgesetzt sind, unterschätzt und sind in manchen Fällen realitätsfern, was die Bedürfnisse der Landwirtschaft betrifft. Wenn Landwirte nach Brüssel oder Straßburg fahren, um zu protestieren, tun sie das nicht leichtfertig. Es ist ein deutliches Zeichen dafür, dass sich die Politik immer weiter von der Realität entfernt. Das Mercosur-Abkommen ist ein Beispiel dafür. Viele Landwirte sind überzeugt, dass Politiker ihre berechtigten Anliegen ignoriert haben.
Die geplanten Kürzungen des EU-Agrarhaushalts sind ein weiteres Beispiel. Lebensmittelsicherheit, ländliche Gemeinschaften und landwirtschaftliche Produktion sind [für die EU] politische Prioritäten. Die Politik [der EU] muss diese Realität widerspiegeln.
Die Lehre aus den Protesten ist eindeutig: Politiker müssen den Landwirten mehr zuhören, bevor sie Entscheidungen treffen, die deren Lebensgrundlagen gefährden. Zuerst zuhören und verstehen, dann Politik mit entsprechenden Konsequenzen gestalten.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Ladislav Hribik.
Dieser Artikel erschien im Original auf epochtimes.sk unter dem Titel „Írsky europoslanec Mullooly pre Epoch Times: Dôveru si treba zaslúžiť. EÚ ju u poľnohospodárov narušila (Rozhovor)“. (deutsche Bearbeitung: os)
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Der unsichtbare Stromhunger: Kann Europas Stromnetz den KI-Boom tragen?


In Kürze:

  • Die EU will Europa bei Künstlicher Intelligenz und digitalen Technologien unabhängiger machen.
  • Gleichzeitig wächst der Strombedarf, vor allem durch neue Rechenzentren für KI-Anwendungen.
  • Um diese Entwicklung zu bewältigen, setzt Brüssel auf eine engere Verbindung von Energie- und Digitalpolitik.

 
Brüssel setzt bei der Energiewende zunehmend auf Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission sollen diese dazu beitragen, Stromnetze effizienter zu steuern und die Energieinfrastruktur besser auszulasten. Dazu gehört, dass Brüssel plant, die Einführung intelligenter Stromzähler voranzutreiben. Dies soll Verbrauchern helfen, ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren und ihre Energiekosten zu senken.
Ein weiterer Schwerpunkt des „Strategischen Fahrplans für Digitalisierung und KI im Energiebereich“ ist die Einbindung von Rechenzentren in das Energiesystem, deren Strombedarf mit dem Ausbau sauberer Energiequellen und der Stabilität der Netze in Einklang gebracht werden soll.
Die Kommission sieht dabei keinen Gegensatz zwischen Digitalisierung und Energiewende. Im Gegenteil, aus ihrer Sicht können beide Entwicklungen voneinander profitieren. „Die Digitalisierung des Energiesystems ist die Chance Europas, mehr Vorteile aus denselben Infrastrukturen zu ziehen, die wir bereits haben, und die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken“, sagte die EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera bei der Vorstellung der Pläne Anfang Juni.
Was auf den ersten Blick wie eine verbraucherfreundliche Maßnahme zur Senkung der Energiekosten erscheinen mag, ist zugleich Teil einer wesentlich größeren Herausforderung. Denn die EU steht vor einem rasanten Anstieg ihres Strombedarfs. Die Elektrifizierung von Verkehr, Industrie und Gebäuden treibt den Verbrauch ebenso nach oben wie der Aufbau einer eigenen Infrastruktur für Künstliche Intelligenz. Die entscheidende Frage lautet daher: Reicht unsere Stromversorgung aus, um die digitalen Ambitionen der Europäischen Union zu tragen?
Diese Frage rückt zunehmend in den Mittelpunkt von Brüssels Technologiepolitik. Mit dem gerade erst vorgestellten „Paket zur technologischen Souveränität Europas“ hat die Europäische Kommission ihre bislang weitreichendste Initiative zur Stärkung der technologischen Eigenständigkeit der EU vorgelegt.
Das Paket umfasst eine „Chip-Verordnung 2.0“, die „Verordnung zur Cloud- und KI-Entwicklung“, eine europäische Open-Source-Strategie sowie einen strategischen Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiesektor.
Ziel ist es, die EU unabhängiger von ausländischen Technologieanbietern zu machen und zugleich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Kontinent im globalen Wettbewerb um Künstliche Intelligenz nicht weiter zurückfällt.

Europas Weg zur technologischen Souveränität

„Wir können es uns nicht leisten, bei den Technologien, die den Betrieb unserer Krankenhäuser, die Stabilität unserer Energienetze und die Sicherheit unserer Dienste gewährleisten, von anderen abhängig zu sein“, erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei der Vorstellung des Pakets. Europa verfüge über die wissenschaftliche Basis, die industrielle Substanz und den Binnenmarkt, um technologische Souveränität zu erreichen.
Die Diagnose der Kommission ist dabei kaum umstritten. Noch immer ist die EU bei vielen Schlüsseltechnologien auf außereuropäische Anbieter angewiesen. Besonders deutlich zeigt sich dies bei Cloud-Diensten, Hochleistungsrechnern und modernen Halbleitern.
Nach Angaben der Kommission fließen jedes Jahr rund 264 Milliarden Euro für digitale Produkte und Dienstleistungen an Anbieter außerhalb der Europäischen Union. Gleichzeitig wächst die Bedeutung von Rechenleistung in nahezu allen Wirtschaftsbereichen.
Im Zentrum des Pakets steht deshalb die „Verordnung zur Cloud- und KI-Entwicklung“. Sie soll die Voraussetzungen dafür schaffen, die Rechenzentrumskapazitäten in der EU innerhalb der kommenden fünf bis sieben Jahre zu verdreifachen.
Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt, Investitionen erleichtert und neue KI-Gigafabriken aufgebaut werden. Parallel dazu soll die Chip-Verordnung die europäische Halbleiterindustrie stärken und insbesondere die Produktion jener Hochleistungschips fördern, die für moderne KI-Anwendungen benötigt werden.
Brüssels ambitioniertes Paket soll „Europa zu einem führenden KI-Kontinent […] machen“. Einen ähnlichen Aktionsplan hatte die Europäische Kommission auch im April des vergangenen Jahres vorgelegt. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen erklärte damals:
„Künstliche Intelligenz ist der Dreh- und Angelpunkt, wenn es darum geht, Europa wettbewerbsfähiger, sicherer und technologisch souveräner zu machen. Der weltweite KI-Wettlauf ist noch lange nicht vorbei.“

Der unsichtbare Stromhunger der Künstlichen Intelligenz

Genau an diesem Punkt beginnt das Problem. Denn Künstliche Intelligenz benötigt nicht nur Kapital, Daten und Rechenleistung. Sie benötigt vor allem Strom – sehr viel Strom.
Während die öffentliche Debatte meist von Chatbots, digitalen Assistenten und immer leistungsfähigeren KI-Anwendungen geprägt wird, bleibt die Infrastruktur hinter diesen Diensten häufig unsichtbar. Tatsächlich entstehen die Antworten eines Sprachmodells nicht „in der Cloud“, sondern in riesigen Rechenzentren, die mit Tausenden Spezialprozessoren ausgestattet sind.
Dort werden KI-Modelle zunächst mit gewaltigen Datenmengen trainiert und anschließend rund um die Uhr betrieben. Jede Anfrage an einen Chatbot, jede automatische Bildanalyse und jede KI-gestützte Suche erfordern Rechenleistung. Die dafür eingesetzten Hochleistungschips verbrauchen große Mengen Strom und erzeugen erhebliche Abwärme. Deshalb benötigen die Anlagen nicht nur leistungsfähige Rechner, sondern auch aufwendige Kühltechnik, Stromversorgungssysteme und Datenspeicher. Mit der zunehmenden Verbreitung von KI wächst damit auch der Energiebedarf der dahinterstehenden Infrastruktur.
Die Europäische Kommission hat dieses Problem erkannt. Deshalb enthält das „Paket zur technologischen Souveränität“ neben den industriepolitischen Maßnahmen auch den „Strategischen Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiebereich“.
Rechenzentren sollen künftig enger mit dem Energiesystem verzahnt werden. Ihre Abwärme soll genutzt, ihre Netzanbindung besser koordiniert und ihre Stromversorgung stärker an erneuerbare Energien gekoppelt werden. Gleichzeitig sollen intelligente Stromnetze und intelligente Stromzähler helfen, Verbrauchsspitzen zu reduzieren.
Die Kommission plant, in diesem Jahr einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Einführung intelligenter Stromzähler beschleunigen soll. Haushalte sollen mithilfe KI-gestützter Systeme ihren Verbrauch in Zeiten niedriger Nachfrage verlagern können. Offiziell geht es dabei um niedrigere Stromkosten und eine höhere Netzstabilität. Tatsächlich entsteht dadurch aber auch zusätzlicher Spielraum in einem Energiesystem, das künftig immer mehr Großverbraucher versorgen muss.

Warnung vor einer Versorgungslücke

Genau hier setzt die Kritik des Kiel Instituts für Weltwirtschaft an. In ihrem Policy Brief „Auf dem Weg ins Debakel: Die Diskrepanz zwischen dem KI-Anspruch der EU und ihrer Energieplanung“ kommt die Ökonomin Matilde Ciani zu einem ernüchternden Ergebnis:
„Europa plant ehrgeizige digitale Infrastruktur, ohne sicherzustellen, dass das Stromsystem dies auch tragen kann.“
Die Zahlen sind bemerkenswert. Nach den Berechnungen des Instituts könnte der Stromverbrauch europäischer Rechenzentren bis 2030 von 80 auf bis zu 168 Terawattstunden steigen. Im oberen Bereich entspräche dies ungefähr dem gesamten Stromverbrauch Polens. Der Anteil der Rechenzentren am europäischen Strombedarf würde damit von rund 2 Prozent auf etwa 5 Prozent anwachsen.
Noch problematischer erscheint der Autorin die Tatsache, dass dieser zusätzliche Verbrauch in einer Zeit anfällt, in der auch andere Sektoren immer stärker elektrifiziert werden. Millionen Wärmepumpen sollen fossile Heizungen ersetzen. Der Bestand an Elektrofahrzeugen wächst kontinuierlich. Gleichzeitig steigt der Strombedarf in der Industrie. Die Annahme, der Verbrauch in den übrigen Wirtschaftsbereichen werde weitgehend konstant bleiben, erscheint daher wenig realistisch.
Das Kiel Institut warnt deshalb vor einer Versorgungslücke von bis zu 80 Terawattstunden bis zum Ende des Jahrzehnts. Diese Größenordnung entspricht ungefähr dem heutigen Nettostromverbrauch von Belgien oder Finnland. Sollte die Energieplanung diesen zusätzlichen Bedarf nicht berücksichtigen, drohe der Europäischen Union ein „gefährliches Trilemma“, bei dem sie zwischen Wirtschaftswachstum, Klimaneutralität und ihrer Wettbewerbsfähigkeit im globalen KI-Rennen abwägen müsste.

Zwischen Klimazielen und KI-Wettbewerb

Nach Einschätzung von Ciani könnte der zusätzliche Strombedarf der Rechenzentren nur durch nicht erneuerbare Energiequellen gedeckt werden, was die europäischen Dekarbonisierungsziele gefährden würde. Ebenso könnten steigende Strompreise Investitionen und wirtschaftliches Wachstum bremsen. Zudem bestehe die Gefahr, dass Netzengpässe und regulatorische Beschränkungen den weiteren Ausbau von Rechenzentren erschweren und damit die Entwicklung der europäischen KI-Infrastruktur beeinträchtigen.

Gleichzeitig sieht das Institut die Europäische Union im internationalen Wettbewerb unter Druck. Während die Vereinigten Staaten und China ihre Anteile an der weltweiten Rechenzentrumskapazität bis 2030 voraussichtlich weiter ausbauen werden, könnte Europas Anteil nach den herangezogenen Prognosen von 22 Prozent im Jahr 2023 auf 12 Prozent im Jahr 2030 sinken. Aus Sicht der Autorin zeigt sich darin die Diskrepanz zwischen den ehrgeizigen europäischen KI-Zielen und einer Energieplanung, die den zusätzlichen Strombedarf bislang nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Praxistest beginnt erst

Die Europäische Kommission teilt die Befürchtung eines Netzkollapses nicht. In ihrem strategischen Fahrplan geht sie zwar explizit von einem stark steigenden Strombedarf durch Rechenzentren aus, sieht in den digitalen Technologien jedoch das Werkzeug, diesen Mehrbedarf zu bewältigen.
Die Strategie der EU zielt nicht darauf ab, zusätzlich Energie zu erzeugen. Es geht vielmehr darum, den Strom im vorhandenen Netz besser zu verteilen. Helfen sollen dabei besser abgestimmte Stromnetze und digitale Steuerungen. Diese Ideen stehen bereits im EU-Aktionsplan zur Digitalisierung des Energiesystems. Das Ziel ist einfach: Große Verbraucher nutzen Strom vor allem dann, wenn gerade viel davon da ist. So soll der zusätzliche Hunger nach Energie in das Netz passen, ohne dass die Leitungen überlasten.
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Geheime Russland-Kontakte setzen EU-Ratspräsident Costa unter Druck


In Kürze:

  • Das Büro von EU-Ratspräsident António Costa nahm Kontakt zu russischen Spitzenvertretern auf.
  • Deutschland und Frankreich fühlten sich übergangen und bezeichneten die Initiative als unkoordiniert.
  • Andere EU-Länder wie Irland und Österreich zeigen Unterstützung.
  • Unklar bleibt, ob die Europäische Union künftig eine Rolle in Friedensgesprächen zum Ukrainekrieg spielen kann.

 
Am Rande des zweitägigen EU-Gipfels hat am Donnerstag, 18. Juni, ein diplomatischer Vorstoß von Ratspräsident António Costa für Irritationen gesorgt. Mehrere europäische Regierungen, darunter auch die deutsche, fühlen sich durch eine nicht mit ihnen abgestimmte Kontaktaufnahme mit Russland übergangen.
Medienberichten zufolge hatte der Stabschef Costas, Pedro Lourtie, im Laufe der vergangenen beiden Wochen zweimal Spitzenbeamte in Moskau kontaktiert. Ziel sei es gewesen, Möglichkeiten auszuloten, um Gesprächs- und Verhandlungskanäle zu Russlands Präsident Wladimir Putin wiederherzustellen.

Gesprächspartner von Costa auf russischer Seite unklar

Es gibt bisher unklare Angaben darüber, mit wem Lourtie konkret gesprochen und wen er innerhalb der EU im Vorfeld darüber informiert hat. Der Costa-Stabschef gab „Politico“ zufolge an, mit Putins „nationalem Sicherheitsberater“ telefoniert zu haben. Eine solche Position gibt es in Russland jedoch nicht.
Funktionen, die mit einem solchen Amt vergleichbar wären, erfüllen der Sekretär des Sicherheitsrates und ehemalige Verteidigungsminister, Sergej Schoigu, sowie die Präsidentenberater Juri Uschakow und Nikolai Patruschew.
Costas Büro bestätigte am Donnerstag, dass es Kontakt mit Russland aufgenommen habe, um diplomatische Kanäle zu öffnen – ohne inhaltlichen Austausch.

Kritik aus Deutschland, Frankreich: „Kein Mandat“

Costa soll lediglich Deutschland, Frankreich und das Nicht-EU-Mitglied Großbritannien über die Kontaktaufnahme mit Russland informiert haben. Diplomaten äußerten jedoch, in Berlin habe man darüber nicht Bescheid gewusst. Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz, aber auch Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, sollen die Kontaktaufnahmen scharf kritisiert haben. Es gebe „kein Mandat“ für eine solche, hieß es laut „Reuters“ auch aus diplomatischen Kreisen.
Lourtie habe nach deren Bekanntwerden seine Initiative auf dem Treffen vor den Botschaftern der 27 EU-Mitgliedstaaten zu erklären versucht. Merz habe erklärt, Costa vertrete zwar die EU, er solle jedoch nicht als Vermittler auftreten. Der Kanzler wollte einem Diplomaten zufolge einen Eklat am Gipfeltisch vermeiden.
Es sei „höchst unprofessionell“ gewesen, das Ausmaß der Kontakte verschwiegen zu haben. Seit Beginn des Ukrainekrieges 2022 gibt es offiziell keine direkten Gespräche mehr zwischen Brüssel und Moskau.

Irland und Österreich stellen sich hinter Costa

Andere Regierungschefs zeigten hingegen Unterstützung für die Kontaktaufnahme von Costas Team zu Russland. „Die Eröffnung eines Gesprächskanals ist aus unserer Sicht kein Fehler – und ich vertraue António Costa“, sagte Irlands Regierungschef Micheál Martin.
Der österreichische Kanzler Christian Stocker stellte sich ebenfalls hinter den Ratspräsidenten. „Es hat keine Kritik an Costa gegeben, weil es darum geht, dass wir Kanäle haben und dass wir uns vorbereiten auf eine Situation, wenn Verhandlungen eintreten“, sagte er.
Auch der lettische Ministerpräsident Andris Kulbergs sprach sich dafür aus, dass Costa für die EU am Verhandlungstisch sitzt. „Es sollte kein einzelnes Land diese Rolle übernehmen“, sagte er.
Lourtie beklagte, dass Informationen über die Kontaktaufnahme an Medien geleakt worden seien. So hatte zuerst „Bloomberg“ über das Treffen berichtet. Der Stabschef rechtfertigte diese laut „Politico“ jedoch damit, dass der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj selbst darum ersucht habe, dass sich Europa in die Friedensverhandlungen einbringe.

USA waren treibende Kraft für Verhandlungen – bis der Irankrieg begann

Seit Amtsantritt der Regierung von Donald Trump haben sich die USA proaktiv darum bemüht, einen Verhandlungsprozess zur Beendigung des Ukrainekrieges zu initiieren und aufrechtzuerhalten. Dabei wurden nach Angaben der Verhandler schon einige Annäherungen erzielt.
Allerdings gab es keinen Konsens in zentralen Fragen wie dem künftigen Grenzverlauf, der Stationierung von Friedenstruppen, der Bündniszugehörigkeit der Ukraine oder der Stärke der Streitkräfte. Der Krieg im Iran hatte zur Folge, dass sich der außenpolitische Fokus der USA von der Ukraine wegbewegte und dadurch der Verhandlungsprozess ins Stocken geriet.
Ob diese Situation eine Option für Verhandlungen mit Beteiligung der EU eröffnen kann, ist ungewiss. Brüssel sieht sich selbst gar nicht als Vermittler an, sondern als parteiisch zugunsten der Ukraine. Die EU ist zum anderen selbst uneinig über den richtigen Zeitpunkt für Verhandlungen. Einige Regierungen in der EU setzen immer noch darauf, Russland militärisch an den Verhandlungstisch zu zwingen. Andere würden sich lieber heute als morgen um eine diplomatische Lösung bemühen.

Russland sieht EU nicht als Verhandlungspartner

Deutschland sieht vorwiegend im sogenannten E3-Format mit Frankreich und dem Nicht-EU-Mitglied Großbritannien eine Plattform, die realistische Möglichkeiten hätte, Ergebnisse zu erzielen. Generell favorisiert man in Brüssel selbst, dass die EU als Gemeinschaft nach Lösungen sucht.
Russland wiederum betrachtet die Europäer generell nicht als potenzielle Verhandlungspartner. Dies betont Russlands Außenminister Sergej Lawrow in einem Artikel auf der Website seines Ministeriums mit dem Titel „Einige Überlegungen zur Lösung der Ukraine-Krise, zu Europa und zur globalen Sicherheit“.
Die EU mache von sich aus deutlich, dass sie „eine Partei ist, die auf die Niederlage Russlands aus ist“ und die Ukraine als Ausgangspunkt für eine fortgesetzte Konfrontation mit Russland erhalten wolle. Gleichzeitig unterstelle man Russland selbst „aggressive Pläne“, die „weit über die Ukraine hinausgehen“. Das sei keine Grundlage für umfassende Gespräche.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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EU verschärft Ton gegenüber China: Brüssel prüft neue Schutzmaßnahmen

Am Donnerstag, 18. Juni, haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel getroffen – und diesmal galt das Hauptaugenmerk dem Verhältnis zu China. Im Vorfeld hatten mehrere Regierungschefs, unter anderem Deutschlands Friedrich Merz und Belgiens Bart De Wever, eine härtere Reaktion auf als unfair empfundene Handelspraktiken des KP-Regimes gefordert.
Auch Handelskommissar Maroš Šefčovič hatte bereits am Montag nach einem Treffen der Außenminister einen „Neustart“ der Handelsbeziehungen zu China gefordert. Diese sollen „keine Konfrontation, sondern eine Neuausrichtung“ darstellen. Der derzeitige Status quo sei jedoch „weder wirtschaftlich noch politisch nachhaltig“. Der Beamte bezog sich dabei unter anderem auf das bilaterale Handelsdefizit bei Waren. Dieses hatte im vergangenen Jahr 360 Milliarden Euro erreicht – Tendenz: weiter steigend. Jüngst ist sogar die größte Volkswirtschaft der EU und Exportmacht Deutschland in ein Handelsdefizit gegenüber China gerutscht.

Handelsbilanzdefizit der EU gegenüber China auf 360 Milliarden Euro angestiegen

Mittlerweile besteht in der EU Einigkeit darüber, dass China für Europa und seine ohnehin angeschlagene Wirtschaft ein Problem darstellt. Der Wille ist da, diese vor chinesischen Wettbewerbspraktiken zu schützen. Allerdings gehen die Meinungen darüber auseinander, wie weit man bereit sei, dafür zu gehen.
Bereits im März hatte die EU-Kommission ein „Made in Europe“-Gesetz vorgeschlagen, das die Beteiligung chinesischer Unternehmen an strategischen Industrien begrenzen soll. Anfang Juni unterstützte Brüssel auch eine französische Initiative zur Verschärfung europäischer Instrumente gegen wirtschaftlichen Druck aus dem Ausland.
Die EU nimmt das 2025 auf einen Rekordwert von rund 360 Milliarden Euro angestiegene Handelsdefizit gegenüber China als besonders problematisch wahr. Europäische Industrien sehen sich durch meist erheblich günstigere chinesische Produkte unter Druck gesetzt. Dies gilt insbesondere für die Automobilindustrie, den Maschinenbau, die Chemieindustrie und die Technik für erneuerbare Energien.

Merz und De Wever verschärfen Rhetorik

In der EU hält man die Handelsbeziehungen zu China deshalb mittlerweile für strukturell unausgewogen und langfristig nicht tragfähig. Sogar in Deutschland sind veränderte Töne zu vernehmen. Berlin galt lange Zeit als einer der gewichtigsten Fürsprecher enger wirtschaftlicher Beziehungen zu Peking – insbesondere mit Blick auf die zahlreichen deutschen Unternehmen, die dort vertreten sind.
Nun sorgt man sich jedoch auch über die Konkurrenzfähigkeit deutscher Unternehmen. Bundeskanzler Merz äußerte jüngst, Europa dürfe „nicht tatenlos zusehen, wenn andere Staaten gemeinsame Handelsregeln missachten“. Die EU müsse sich „gegen Marktverzerrungen schützen“. Inwieweit Merz diesen Ankündigungen auch Taten folgen lassen wird, ist noch offen.
Belgiens Premier Bart De Wever erklärt, China verhalte sich wie eine „imperiale Obermacht“ und versuche über die Lieferketten gezielt Abhängigkeiten zu schaffen. Auch diese Rhetorik illustriert einen Stimmungswandel innerhalb der EU gegen die Führung in Peking und deren Handelspraktiken.

Mehrere Maßnahmen der EU gegen China in Kraft

Derzeit hat die EU mehrere Maßnahmen in Gang gesetzt, um den eigenen Markt und die eigene industrielle Basis vor chinesischer Billigkonkurrenz zu schützen. So gelten seit Oktober 2024 zusätzlich zum regulären EU-Einfuhrzoll von 10 Prozent Ausgleichszölle für mehrere Anbieter von E-Autos. Diese reichen von 7,8 Prozent für in China produzierte Teslas bis zu 35,3 Prozent für SAIC.
Abstufungen erfolgen je nach Kooperationsbereitschaft mit von der EU geführten Untersuchungen. Die Maßnahmen sollen für fünf Jahre gelten. Brüssel begründet diese mit staatlichen chinesischen Subventionen, die europäischen Herstellern Wettbewerbsnachteile verschafften. China hat Beschwerde bei der WTO eingelegt. Mittlerweile gibt es die Möglichkeit für chinesische Anbieter, die Zölle durch Mindestpreisvereinbarungen abzuwenden.
Dazu gibt es Antidumpingzölle auf mehrere chinesische Produkte. Mittlerweile sind davon mehr als 50 Produktgruppen betroffen – von Stahl und Keramik über Zement und Fahrräder bis hin zu Chemikalien. Derzeit untersucht Brüssel auch mögliche Wettbewerbsverzerrungen bei Windkraftanlagen, Solarzellen und anderen Zukunftstechnologien.

Peking hat bereits erste Exportbeschränkungen für Seltene Erden verhängt

Eine weitere Untersuchung wegen möglicher diskriminierender Vergabepraktiken Chinas betrifft Medizinprodukte. Hier erwägt man die Nutzung des sogenannten Instruments für das internationale Beschaffungswesen (IPI). Dieses könnte Gegenmaßnahmen wie zusätzliche Gebühren oder den Ausschluss chinesischer Anbieter von öffentlichen Ausschreibungen ermöglichen.
Das Europäische Parlament und die Kommission arbeiten außerdem an weiteren Schutzmechanismen. In der Debatte stehen schnellere Antidumpingverfahren, ein neues Instrument gegen industrielle Überkapazitäten, Importquoten oder zusätzliche Zölle in sensiblen Industriebereichen.
Offen bleibt, wann und in welcher Form China Vergeltungsmaßnahmen treffen wird. Schon 2025 beschränkte die Führung in Peking die Ausfuhr bestimmter seltener Erden, die für Elektromotoren, Halbleiter, Windkraftanlagen, Hightech-Produkte und die Rüstungsindustrie relevant sind. Dies führt in Europa jetzt schon fallweise zu Produktionsverzögerungen. Peking hat mehrfach deutlich gemacht, in den europäischen Diversifizierungsstrategien lediglich eine Form des Protektionismus zu erblicken.
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Bericht: EU bereitet Zölle auf chinesische Hybridautos vor

Die EU-Kommission will Ausgleichszölle gegen chinesische Hybridautos verhängen. Das berichtet das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf hochrangige EU-Beamte und Industriekreise.
Die Untersuchung sei bereits vorbereitet, sagten drei Beteiligte dem Blatt. Daher könne die EU-Kommission rasch Zölle verhängen, sobald eine Mehrheit der EU-Staaten zustimmt. Ziel seien zusätzliche Ausgleichszölle auf Fahrzeuge chinesischer Hersteller wie BYD, Chery und SAIC.

Hersteller weichen auf Hybridmodelle aus

Die EU erhebt seit Mitte 2024 Ausgleichszölle gegen subventionierte chinesische E-Autos. Seitdem seien viele chinesische Hersteller dazu übergegangen, Hybridautos in die EU zu exportieren, um so die Zölle zu vermeiden, hieß es.
Auch die europäische Industrie sieht Handlungsbedarf. „Die Chinesen waren da sehr agil, die haben schnell das Schlupfloch gesehen und ausgenutzt“, sagte ein Industriemanager. Es sei eine offene Flanke. Die EU müsse sie schließen. (dts/red)
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EU verlängert Russland-Sanktionen um zwölf Monate

Die Europäische Union hat ihre Wirtschaftssanktionen gegen Russland erstmals um zwölf Monate verlängert.
Bisher mussten die Sanktionen alle sechs Monate einstimmig verlängert werden. Der Regierungswechsel in Ungarn machte diese Entscheidung möglich, da der neue Ministerpräsident Peter Magyar als russlandkritischer gilt als sein Vorgänger Viktor Orban, der eine einjährige Verlängerung stets blockiert hatte.
Die Sanktionen der EU gegen Russland, die aufgrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine verhängt wurden, umfassen Beschränkungen im Handel, Finanzwesen, Energiesektor, in der Industrie, im Verkehrswesen und bei Luxusgütern.
Ein Verbot der Einfuhr von russischem Rohöl auf dem Seeweg und die Abkopplung mehrerer russischer Banken vom Finanzkommunikationssystem Swift sind Teil der Maßnahmen. Der Gesetzestext zur Verlängerung der Sanktionen soll in den kommenden Wochen vom Ministerrat beschlossen werden, was als Formalie gilt.

Weitere Strafmaßnahmen geplant

Zusätzlich plant die EU neue Sanktionen, um den Druck auf Russland weiter zu erhöhen. In einer Gipfelerklärung wurde betont, dass die russische Kriegswirtschaft weiter geschwächt werden soll, um Russland zu Friedensverhandlungen zu bewegen.
Dazu sollen unter anderem die russischen Energieeinnahmen weiter verringert und die Aktivitäten der russischen Schattenflotte eingedämmt werden. Allerdings kündigte Bulgariens neuer Regierungschef Rumen Radew an, Teile des geplanten Sanktionspakets abzulehnen, um die bulgarische Wirtschaft zu schützen. (dts/red)
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„Send them back“ – Votum um Rückführungsverordnung sorgt für Sprechchöre im EU-Parlament


In Kürze:

  • Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
  • Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
  • Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
  • Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.

 
Für Irritationen und hitzige Wortgefechte sorgte am Mittwochabend, dem 17. Juni, die Abstimmung im EU-Parlament über die sogenannte Rückführungsverordnung. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage mit 418 Ja-Stimmen bei 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an.
Nach eigenen Angaben stimmten die Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken weitgehend geschlossen gegen die Verordnung. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit vor allem durch Stimmen aus Fraktionen rechts der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande kam.

EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten

Im Anschluss an die Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP sowie der Fraktionen ECR, PfE und ESN und applaudierten dem Ergebnis. Während sich vor allem EVP-Fraktionschef Manfred Weber dafür feiern ließ, stimmten Rechtsaußen-Abgeordnete zudem Sprechchöre wie „Send them back“ (dt.: Schick sie zurück) an.
Von linker Seite folgten darauf Rufe wie „Shame on you“ (dt.: Schande über dich) in Richtung der Befürworter der Verordnung. Die Sitzung konnte erst nach einer deutlichen Unterbrechung wieder geordnet fortgesetzt werden. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter bezeichnete das Abstimmungsergebnis gegenüber „Euractiv“ als ein „dunkles Kapitel für Europa“. Maria Nyman von der Hilfsorganisation Caritas erklärte, die neuen Regeln würden dazu beitragen, Migranten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Demgegenüber verteidigte Lena Düpont (EVP) das Vorgehen als notwendig zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Dieses müsse auch wirksame Rückkehrentscheidungen ermöglichen. Die Rückführungsverordnung schließe aus ihrer Sicht eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).

Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen

Eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die wesentlichen Punkte der Rückführungsverordnung war bereits erfolgt. Damit dieser Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirksam wird, bedurfte es jedoch auch der formellen Zustimmung vonseiten der EU-Abgeordneten.
Um wirksam zu werden, muss der Text noch formell vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren, zur Altersfeststellung bei Minderjährigen sowie zur Möglichkeit sogenannter Return Hubs gelten jedoch bereits unmittelbar. Für Regelungen, die vorbereitende Maßnahmen erfordern, ist eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.
Die Rückführungsverordnung schafft unter anderem eine „europäische Rückkehranordnung“ und gemeinsame Verfahrensregeln für Rückkehrentscheidungen. So müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 2027 die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar vollstrecken – außer bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.

Was die Rückführungsverordnung regelt

Darüber hinaus werden die Regeln für verpflichtende Rückführungen verschärft. Diese greifen insbesondere, wenn ausreisepflichtige Personen nicht kooperieren, in einem anderen Mitgliedstaat untertauchen oder die Frist für eine freiwillige Ausreise verstreichen lassen. Auch bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos ist eine verpflichtende Rückführung vorgesehen.
Neben Anreizen für die freiwillige Rückkehr sieht die Verordnung strengere Maßnahmen gegen das Untertauchen vor, darunter eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Bei potenziellen Sicherheitsrisiken werden die zuständigen Behördezudem n zu erweiterten Ermittlungsbefugnissen ermächtigt.
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Votum um Rückführungsverordnung sorgt für Sprechchöre im EU-Parlament


In Kürze:

  • Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
  • Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
  • Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
  • Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.

 
Für Irritationen und hitzige Wortgefechte sorgte am Mittwochabend, dem 17. Juni, die Abstimmung im EU-Parlament über die sogenannte Rückführungsverordnung. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage mit 418 Ja-Stimmen bei 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an.
Nach eigenen Angaben stimmten die Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken weitgehend geschlossen gegen die Verordnung. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit vor allem durch Stimmen aus Fraktionen rechts der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande kam.

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EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten

Im Anschluss an die Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP sowie der Fraktionen ECR, PfE und ESN und applaudierten dem Ergebnis. Während sich vor allem EVP-Fraktionschef Manfred Weber dafür feiern ließ, stimmten Rechtsaußen-Abgeordnete zudem Sprechchöre wie „Send them back“ (dt.: Schick sie zurück) an.
Von linker Seite folgten darauf Rufe wie „Shame on you“ (dt.: Schande über dich) in Richtung der Befürworter der Verordnung. Die Sitzung konnte erst nach einer deutlichen Unterbrechung wieder geordnet fortgesetzt werden. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter bezeichnete das Abstimmungsergebnis gegenüber „Euractiv“ als ein „dunkles Kapitel für Europa“. Maria Nyman von der Hilfsorganisation Caritas erklärte, die neuen Regeln würden dazu beitragen, Migranten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Demgegenüber verteidigte Lena Düpont (EVP) das Vorgehen als notwendig zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Dieses müsse auch wirksame Rückkehrentscheidungen ermöglichen. Die Rückführungsverordnung schließe aus ihrer Sicht eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).

Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen

Eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die wesentlichen Punkte der Rückführungsverordnung war bereits erfolgt. Damit dieser Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirksam wird, bedurfte es jedoch auch der formellen Zustimmung vonseiten der EU-Abgeordneten.
Um wirksam zu werden, muss der Text noch formell vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren, zur Altersfeststellung bei Minderjährigen sowie zur Möglichkeit sogenannter Return Hubs gelten jedoch bereits unmittelbar. Für Regelungen, die vorbereitende Maßnahmen erfordern, ist eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.
Die Rückführungsverordnung schafft unter anderem eine „europäische Rückkehranordnung“ und gemeinsame Verfahrensregeln für Rückkehrentscheidungen. So müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 2027 die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar vollstrecken – außer bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.

Was die Rückführungsverordnung regelt

Darüber hinaus werden die Regeln für verpflichtende Rückführungen verschärft. Diese greifen insbesondere, wenn ausreisepflichtige Personen nicht kooperieren, in einem anderen Mitgliedstaat untertauchen oder die Frist für eine freiwillige Ausreise verstreichen lassen. Auch bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos ist eine verpflichtende Rückführung vorgesehen.
Neben Anreizen für die freiwillige Rückkehr sieht die Verordnung strengere Maßnahmen gegen das Untertauchen vor, darunter eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Bei potenziellen Sicherheitsrisiken werden die zuständigen Behördezudem n zu erweiterten Ermittlungsbefugnissen ermächtigt.
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EU startet Beitrittsverhandlungen mit Ukraine

Die Europäische Union hat die Beitrittsgespräche mit der Ukraine aufgenommen. Bei einem Treffen in Luxemburg eröffneten EU und Kiew am Montag, 15. Juni, offiziell die Verhandlungen über den ersten sogenannten „Cluster“ von EU-Rechtsvorschriften. Dieser umfasst unter anderem die Bereiche Justiz, Grundrechte und Finanzkontrolle.
Die EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos sprach mit Blick auf das Voranschreiten der Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau von einem „Megamontag“.
Kiew und Chisinau hätten „geliefert“, betonte Kos in Luxemburg. Deshalb sei es für Brüssel „wirklich an der Zeit“ gewesen, diesen nächsten Schritt zu tun. Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas sprach von einem „wichtigen Meilenstein“.

Ungarn gibt Blockade auf

Die Ukraine hat, ebenso wie Moldau, seit 2022 EU-Beitrittstatus. Die Regierung des pro-russischen Ministerpräsident Viktor Orban verhinderte mit ihrem Veto über Jahre, dass die notwendigen Schritte für den offiziellen Beginn der Verhandlungen unternommen werden konnten.
Nach dem Regierungswechsel in Budapest hob Ungarn die Blockade auf. Zuvor hatte der neue Ministerpräsident Peter Magyar nach eigenen Angaben eine Einigung über die Rechte der ungarischen Minderheit in der Ukraine erzielt.
Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) sprach von einem „besonderen Tag für die Ukraine“. Deutschland setze sich dafür ein, dass „sowohl für die Ukraine als auch für die Republik Moldau jetzt ein kalkulierbarer Verhandlungspfad eröffnet wird“, sagte Wadephul in Luxemburg.
„Wir sind sehr froh darüber, dass jetzt konstruktive Verhandlungen beginnen können und setzen alles daran, dass das mit Konsequenz weiter vorangeführt wird.“

EU-Beitritt bleibt langwieriger Prozess

Die EU-Beitrittsverhandlungen dauern in der Regel mehrere Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte. Sie sind in sechs Verhandlungsblöcke, sogenannte Cluster, mit insgesamt 35 Kapiteln unterteilt. Die Ukraine und Moldau müssen in den kommenden Jahren ihre Gesetze, Institutionen und Standards an die der EU angleichen – von Umwelt und Landwirtschaft bis hin zu Justiz und Sicherheit.
Im Laufe des Verfahrens gibt es unzählige Punkte, an denen jeder Mitgliedstaat Kiew ausbremsen kann. Ungarns Regierungschef Magyar etwa hat ein Referendum über den Beitritt der Ukraine in Aussicht gestellt, falls die Ukraine alle Verhandlungen innerhalb „der nächsten zehn bis 15 Jahre“ abschließe.
Viele EU-Länder sind jedoch nach wie vor skeptisch gegenüber einem EU-Beitritt der Ukraine eingestellt – nicht zuletzt weil das Land sich nach wie im mehr als vier Jahren andauernden russischen Angriffskrieg steckt.
Der estnische Außenminister Margus Tsahkna sagte in Luxemburg, andere erweiterungsskeptische Länder hätten sich bisher hinter Orban versteckt. „Nun werden wir sehen, ob wir diese Einigkeit in der Frage der Erweiterung haben“, gab Tsahkna zu bedenken.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat angesichts des langwierigen Beitrittsprozesses vorgeschlagen, die Ukraine zunächst ohne Stimmrechte als „assoziiertes Mitglied“ in die EU aufzunehmen. (afp/red)
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Neue Regelungen bei Frischmilch, laktosefreien Produkten und Vitaminzusätzen in Deutschland

Was ist wirklich „frisch“? Was bedeutet „laktosefrei“ genau? Und wie sieht es mit dem Zusatz von Vitaminen in Milchprodukten konkret aus? Mit dem Inkrafttreten der Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV) am 14. Juni 2026 fasst Deutschland mehrere bisher getrennte Regelwerke für Milch und Milcherzeugnisse in einer Verordnung zusammen.

Regeln an EU-Recht angepasst

Die Verordnung enthält neue Definitionen und präzisiert Bezeichnungen für verschiedene Milchprodukte.
So ist erstmals der Begriff „laktosefrei“ einheitlich geregelt. Hersteller dürfen diesen Begriff nur verwenden, wenn das Erzeugnis höchstens 0,1 Gramm Laktose je 100 Gramm oder 100 Milliliter enthält. Das gilt auch bei Trockenmilch und anderen Milcherzeugnissen in Pulverform. Auf der Verpackung muss der Laktosegehalt je 100 Gramm Pulver angegeben sein.
Auch die Bezeichnung „frisch“ erhält eine exaktere rechtliche Definition. Frischmilch muss bestimmte Anforderungen an die Wärmebehandlung erfüllen. Die Haltbarkeit ist auf drei Wochen begrenzt. Ultrahocherhitzte Milch (H-Milch) sowie Kondensmilch fallen nicht unter diese Bezeichnung und dürfen daher nicht als Frischmilch angeboten werden.
Bei den Angaben zur Wärmebehandlung vereinheitlicht die Verordnung die verschiedenen Bezeichnungen. Hersteller verwenden künftig die Begriffe „pasteurisiert“, „ultrahocherhitzt“ oder „sterilisiert“ beziehungsweise die Bezeichnung des tatsächlich angewandten Verfahrens. Bislang waren diese Begriffe auf verschiedene Verordnungen oder Regelungen verteilt.

Einzelne Nährstoffe bislang über empfohlenen Werten

Strengere Regeln gibt es zudem bei der Zusetzung von Vitaminen und Mineralstoffen. So deuteten wissenschaftliche Untersuchungen darauf hin, dass die für eine optimale Gesundheit und ein ausgewogenes Wohlbefinden erforderlichen Zufuhrmengen einzelner Nährstoffe teilweise über den bislang empfohlenen Werten liegen könnten.
Für die Lebensmittelherstellung sieht der EU-Rechtsrahmen vor, dass nur Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt werden dürfen, die natürlicherweise in der Ernährung vorkommen oder regelmäßig über die Nahrung aufgenommen werden und als essenzielle Nährstoffe gelten. In der Ende November 2025 aktualisierten Fassung der Verordnung 1925/2006 heißt es dazu:
„Eine mögliche Kontroverse darüber, um welche essenziellen Nährstoffe es sich dabei handelt, sollte vermieden werden. Daher ist es zweckmäßig, eine Positivliste dieser Vitamine und Mineralstoffe zu erstellen.“
Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt diese Entwicklung. „Es ist nicht unbedingt gesundheitsförderlich, wenn der Bedarf an Vitaminen und Mineralstoffen deutlich überschritten wird. Das kann sogar kritisch werden. Insofern ist diese Regelung zu begrüßen“, zitiert sie der „Mitteldeutsche Rundfunk“.
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Geheime EU-Impfstoffverträge: EuGH-Generalanwaltschaft widerspricht EU-Kommission


In Kürze:

  • EuGH-Gutachter stellt sich gegen die EU-Kommission. Er empfiehlt, Urteile für mehr Transparenz bei Corona-Impfstoffverträgen zu bestätigen.
  • Kritik an geschwärzten Vertragsdetails. Namen von Verhandlern und Entschädigungsklauseln seien zu Unrecht zurückgehalten worden.
  • Brüssel droht eine weitere Niederlage. Das endgültige Urteil des EuGH wird in den kommenden Monaten erwartet.

 
Die milliardenschweren Corona-Impfstoffverträge der Europäischen Union beschäftigen erneut die europäische Justiz. Im Kern geht es um die Frage, wie transparent die EU-Kommission bei den Verhandlungen mit Pharmaunternehmen während der Corona-Pandemie gehandelt hat und welche Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Mehrere Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Privatpersonen werfen der Behörde seit Jahren vor, wichtige Details der Verträge zurückzuhalten. Nun hat die EU-Kommission in dem Verfahren einen weiteren juristischen Rückschlag erlitten.
Generalanwalt Athanasios Rantos empfahl dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinen Schlussanträgen, die Rechtsmittel der Kommission gegen frühere Gerichtsentscheidungen zurückzuweisen und die Urteile der Vorinstanz zu bestätigen. Die Richterinnen und Richter des EuGH sind an diese Einschätzung zwar nicht gebunden, folgen den Schlussanträgen ihrer Generalanwälte jedoch häufig. Mit einer endgültigen Entscheidung wird in den kommenden Monaten gerechnet.
Damit droht der Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen eine weitere Niederlage im jahrelangen Streit um Transparenz bei den milliardenschweren Impfstoffgeschäften während der Corona-Pandemie.

Milliardenverträge während der Pandemie

Im Zentrum des Verfahrens stehen Verträge, die die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 mit mehreren Pharmaunternehmen über den Kauf von Corona-Impfstoffen abgeschlossen hat. Die Europäische Union hatte damals einen zentralisierten Beschaffungsmechanismus eingerichtet, um allen Mitgliedstaaten einen möglichst schnellen und gerechten Zugang zu Impfstoffen zu ermöglichen. Mit den Verhandlungen wurde ein gemeinsames Team aus Kommissionsbeamten und Fachleuten aus den Mitgliedstaaten betraut.
Zu den Vertragspartnern gehörten unter anderem Pfizer/BioNtech, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, CureVac, Sanofi-GSK und Novavax. Nach Angaben des EU-Gerichts wurden 2,7 Milliarden Euro freigegeben, um verbindliche Bestellungen von mehr als einer Milliarde Impfstoffdosen zu ermöglichen.
Als die Verträge später veröffentlicht wurden, waren zahlreiche Passagen geschwärzt. Betroffen waren insbesondere die Namen der Mitglieder des gemeinsamen Verhandlungsteams sowie Vertragsklauseln über mögliche Entschädigungszahlungen an die Pharmaunternehmen. Die Kommission begründete dies mit dem Schutz personenbezogener Daten sowie mit den geschäftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen.

Öffentliches Interesse an Transparenz

Dieser Argumentation folgt Generalanwalt Rantos jedoch nur eingeschränkt. In seinen Schlussanträgen verweist er auf das besondere öffentliche Interesse an Transparenz bei den Verhandlungen über die Impfstoffverträge. Das Gericht der Europäischen Union habe zutreffend festgestellt, dass die Transparenz des Verhandlungsprozesses über COVID-19-Impfstoffabkommen ein spezifisches Ziel von öffentlichem Interesse darstelle.
Nach Auffassung des Generalanwalts reichen anonymisierte Erklärungen über mögliche Interessenkonflikte nicht aus, um die Unparteilichkeit der Verhandlungsführer wirksam zu überprüfen. Die Öffentlichkeit müsse nachvollziehen können, wer an den Verhandlungen beteiligt war, um mögliche Interessenkonflikte bewerten zu können. Lediglich geschwärzte oder anonymisierte Dokumente würden diesem Anspruch nicht gerecht.
Auch bei den geschwärzten Entschädigungsklauseln stellt sich Rantos gegen die Position der Kommission. Diese habe nicht ausreichend belegt, dass eine Veröffentlichung der entsprechenden Vertragsbestandteile die geschäftlichen Interessen der Pharmaunternehmen tatsächlich beeinträchtigen würde.
Der Generalanwalt argumentiert zudem, dass die betreffenden Klauseln nicht die Haftungsvoraussetzungen der Unternehmen gegenüber geschädigten Dritten regelten. Sie beträfen vielmehr ausschließlich mögliche Erstattungsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten und den Herstellern für den Fall einer festgestellten Haftung. Daher sei die Befürchtung wirtschaftlicher Nachteile durch eine Offenlegung nicht ausreichend nachgewiesen worden.

Klagen gegen eingeschränkten Dokumentenzugang

Ausgelöst wurde das Verfahren durch Klagen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Privatpersonen. Sie hatten bereits 2021 Zugang zu den Verträgen und weiteren Dokumenten verlangt. Nach eigenen Angaben wollten sie die Bedingungen der milliardenschweren Geschäfte nachvollziehen und überprüfen, ob das öffentliche Interesse ausreichend gewahrt worden sei.
Die EU-Kommission gewährte den Antragstellern jedoch nur einen Teilzugang zu den Unterlagen. Dagegen zogen die Kläger vor das Gericht der Europäischen Union. Dieses entschied im Juli 2024 in wesentlichen Punkten zu ihren Gunsten und erklärte die Entscheidungen der Kommission teilweise für rechtswidrig. Nach Auffassung des Gerichts war der gewährte Zugang nicht umfassend genug.
Die Kommission legte daraufhin Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof ein. In seinen Schlussanträgen empfiehlt Generalanwalt Rantos nun, diese Rechtsmittel zurückzuweisen und die Urteile der Vorinstanz zu bestätigen. Er kritisiert dabei, dass die Haltung der Kommission in beiden Streitpunkten keine ausreichende öffentliche Rechenschaftspflicht ermögliche.

Zweiter Transparenzstreit um Impfstoffgeschäfte

Für die EU-Kommission ist die aktuelle Empfehlung auch deshalb heikel, weil sie an einen weiteren Rechtsstreit über die Transparenz der Corona-Impfstoffbeschaffung anknüpft. Bereits im Mai 2025 erklärte das Gericht der Europäischen Union die Entscheidung der Kommission in einem Urteil für nichtig, den Zugang zu Textnachrichten zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla zu verweigern. Die „New York Times“ und die Journalistin Matina Stevis hatten die Herausgabe der Nachrichten beantragt, die im Zusammenhang mit dem Impfstoffvertrag über bis zu 1,8 Milliarden Dosen stehen sollen.

Die Kommission hatte erklärt, nicht im Besitz der angeforderten Nachrichten zu sein. Das Gericht befand jedoch, die Behörde habe keine plausible Erklärung dafür geliefert, weshalb die SMS nicht mehr verfügbar seien, und den Verbleib der Nachrichten nicht ausreichend aufgeklärt. Die Entscheidung galt als weiterer Rückschlag für die Kommission im Umgang mit Transparenzanfragen.

Mit den aktuellen Schlussanträgen von Generalanwalt Rantos gerät die Behörde nun erneut unter Druck. Kritiker werfen Brüssel seit Jahren vor, die milliardenschweren Impfstoffgeschäfte nicht ausreichend transparent dokumentiert zu haben. Die Kommission weist diese Vorwürfe zurück und verweist darauf, dass während der Corona-Pandemie unter erheblichem Zeitdruck gehandelt werden musste.
Die EU-Kommission erklärte nach Veröffentlichung des Gutachtens, sie nehme die Stellungnahme des Generalanwalts zur Kenntnis. Zum Ausgang des laufenden Berufungsverfahrens wolle sie sich erst nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs äußern.
 
 
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CDU dringt auf harte GEAS-Kontrollen in der EU

Zum Start des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) fordert der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), ein hartes Vorgehen gegen Mitgliedstaaten, die die neuen Regeln nicht umsetzen.
Die EU-Kommission müsse notfalls entsprechende Sanktionsmaßnahmen und Vertragsverletzungsverfahren einleiten, sagte Throm Politico. Als Vorbild nannte er Verfahren gegen Ungarn, bei denen „entsprechende Strafzahlungen festgelegt wurden“.
Der CDU-Politiker warnte vor einem Scheitern der Reform, falls sich einzelne Staaten erneut verweigerten. Wenn das passieren würde, dass sich einzelne Länder oder gar mehrere daran nicht ordentlich beteiligten, dann wäre auch das neue GEAS tatsächlich gescheitert, sagte er.

Sanktionen gegen Vertragsverletzer nötig

Besonders kritisch sieht Throm Länder, die bereits beim Dublin-System Probleme bereitet hätten. Italien und Griechenland insbesondere hätten sich daran nicht beteiligt, andere Staaten hätten Rückführungen erschwert.
Das müsse sich ändern, sagte er. Ein funktionierendes Dublin-Nachfolgesystem sei Dreh- und Angelpunkt für die Verteilung von Asylbewerbern in Europa und Voraussetzung dafür, dass Deutschland Grenzkontrollen wieder zurückfahren könne.
Grundsätzlich bewertet Throm den Start der Reform positiv. Das sei ein echter Neustart, die Voraussetzungen dafür seien gegeben, sagte er. Entscheidend sei nun aber, dass sich alle europäischen Länder dann auch an die neuen Regeln hielten und sie quasi lebten. (dts/red)
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11. Juni: Ethikrat gegen Mindestalter | Sozialausgaben bremsen Wachstum | Geheime Hormus-Operation

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Ethikrat gegen Mindestalter

Statt eines gesetzlichen Mindestalters für Soziale Medien und pauschaler Verbote setzt der Ethikrat auf ein umfassenderes Schutzkonzept. Eine wichtige Grundlage dafür sei bereits das EU-Gesetz für digitale Dienste. Zudem empfiehlt der Ethikrat, die private Nutzung digitaler Geräte an Schulen weitgehend einzuschränken. Das ist in einigen Ländern schon Praxis.

Sozialausgaben bremsen Wachstum

Rente, Gesundheit und Pflege: Deutschland zahlt einer Studie zufolge in allen Sozialversicherungen überdurchschnittlich viel. Dies hemme das Wachstum, dennoch würden nur mittelmäßige Ergebnisse erzielt. Wenn die Koalition die Sozialsysteme retten wolle, müsse sie noch vor der Sommerpause grundlegende Reformen anstoßen, so das Ergebnis der Wirtschaftsinitiative INSM.

Merz wirbt für weitere Reformen

Bundeskanzler Friedrich Merz hat zu weiteren Reformen in Deutschland aufgerufen. Das Land müsse seine wirtschaftliche Stärke sichern, die Verteidigungsfähigkeit ausbauen und auf den demografischen Wandel reagieren. Die Aussagen machte er in seiner Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel. Scharfe Kritik kam aus Opposition und Koalition.

Mexiko eröffnet Fußball-WM

Heute beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft im berühmten Aztekenstadion von Mexiko-Stadt. Die Eröffnungszeremonie wird um 19:30 Uhr übertragen, anschließend spielen als erstes Mexiko und Südafrika gegeneinander. Schwer bewaffnete Polizeieinheiten und die Nationalgarde sichern das Stadion ab. Das zweite Vorrunden-Spiel ist heute Nacht zwischen Südkorea und Tschechien angesetzt.

Geheime Hormus-Operation

US-Präsident Donald Trump hat eine seit dem Vormonat laufende, bislang geheime US-Militärmission öffentlich gemacht. Durch die Operation konnten mehr als 200 Handelsschiffe mit über 100 Millionen Barrel Öl die Straße von Hormus sicher passieren. Dies habe laut Trump zur Stabilisierung der globalen Ölpreise in den vergangenen Wochen beigetragen.
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Merz vor EU-Gipfel: Fokus auf Wachstum, Sicherheit und ein starkes Europa


In Kürze:

  • Merz stimmt Bundestag auf Europäischen Rat am 18. und 19. Juni ein.
  • Bundesregierung sieht Deutschland vor wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen.
  • EU soll ihre Wettbewerbsfähigkeit, Souveränität und Widerstandsfähigkeit stärken.
  • Opposition kritisiert Wirtschafts-, Sozial- und Außenpolitik der Regierung.

 
Im Bundestag hat Bundeskanzler Friedrich Merz am Donnerstag, 11. Juni, eine Regierungserklärung anlässlich einer bevorstehenden Ratssitzung abgegeben. Der Europäische Rat wird am 18. und 19. Juni in Brüssel tagen. Die Lage in der Ukraine und im Nahen Osten wird der vorläufigen Tagesordnung zufolge ebenso eine Rolle spielen wie der Mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR) von 2028 bis 2034.
Dazu wird es um die Themenkomplexe Migration und GEAS, ökonomische Herausforderungen, Verteidigungspolitik und Sicherheit sowie illegale Drogen gehen. Neben den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten werden auch Ratspräsident António Costa und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dem Treffen beiwohnen.

Merz sieht Erfolgspotenziale bei Start-ups und im Technologiebereich

Am Beginn seiner Regierungserklärung wurde Bundeskanzler Friedrich Merz zunächst von einer Mikrofonpanne ausgebremst, die jedoch rasch behoben werden konnte. Anschließend zeichnete er das Bild eines Landes, das angesichts geopolitischer Spannungen, technologischer Konkurrenz und demografischer Veränderungen vor tiefgreifenden Herausforderungen stehe. Zugleich verwies er auf bestehende deutsche Erfolgsgeschichten, an die angeknüpft werden könnten.
Als Beleg für die wirtschaftliche Stärke Deutschlands verwies Merz auf ein Umsatzplus von 19 Prozent sowie 10.000 neue Arbeitsplätze in der Luft- und Raumfahrtindustrie. Zudem seien im vergangenen Jahr mehr als 3.500 Start-ups gegründet worden – ein Anstieg um 30 Prozent. Angesichts der aktuellen Herausforderungen könne Deutschland entweder am Status quo festhalten oder seine Stärken nutzen, um sich neu aufzustellen. Für Letzteres habe sich die Bundesregierung entschieden.
Die Regierung habe bereits wichtige Weichen gestellt und werde diesen Kurs fortsetzen, betonte der Kanzler. Wie auch Redner von Union und SPD würdigte er das Gipfeltreffen der Regierungsspitzen mit Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Verbänden am Mittwoch in Berlin. Das Treffen habe einen konstruktiven Dialog und die Bereitschaft zu gemeinsamen Lösungen erkennen lassen.

Wirtschaftliches Fundament für das kommende Jahrzehnt sichern

Merz räumte ein, dass weiterhin Unternehmen schließen und Arbeitsplätze verloren gehen würden. Umso wichtiger sei es, das wirtschaftliche Fundament Deutschlands für mindestens das kommende Jahrzehnt zu stärken, betonte er.
Zugleich verwies der Kanzler auf die europäische Dimension der aktuellen Herausforderungen. Beim bevorstehenden Europäischen Rat werde es auch darum gehen, die Handlungsfähigkeit der EU zu stärken. Europa müsse seine „Souveränität und Widerstandsfähigkeit“ ausbauen und seinen Platz in der internationalen Ordnung behaupten.
Zu den Schwerpunkten, die er in Brüssel setzen wolle, zählte Merz das Bekenntnis zu einem offenen und fairen Welthandel. Dieser sei ein wichtiger Motor für Wohlstand und Wachstum in Deutschland und Europa. Zugleich müsse die EU ihre Interessen entschlossen verteidigen, wenn andere Staaten gemeinsame Regeln nicht einhielten.

Kanzler sieht Deutschland auf Kurs zur europäischen Spitze

Beim Ausbau und der Diversifizierung internationaler Handelsbeziehungen sieht Merz Deutschland und Europa auf einem guten Weg. Er verwies auf Handelsabkommen mit Mexiko und den Mercosur-Staaten sowie auf laufende Verhandlungen mit Indien, Indonesien, Malaysia und den Philippinen. Auch die Ratifizierung der im vergangenen Jahr vereinbarten Zollregelung mit den USA befinde sich nach seinen Worten „auf der Zielgeraden“. Er rechne mit einer Zustimmung des Europäischen Parlaments und im Gegenzug mit dem Bekenntnis der USA zur vollständigen Umsetzung der Vereinbarung.
Auf europäischer Ebene kündigte Merz an, sich weiterhin für den Abbau von Bürokratie und Regulierung einzusetzen. Als Erfolg nannte er Erleichterungen für den deutschen Maschinenbau bei der Umsetzung der europäischen KI-Regeln. Die Wettbewerbsagenda müsse nun konsequent nach dem vereinbarten Fahrplan umgesetzt werden. Deutschland werde dabei als Antreiber und Taktgeber auf Fortschritte drängen.
Beim Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028 sprach sich Merz für eine grundlegende Modernisierung des EU-Haushalts aus. Es seien gemeinsame Investitionen in Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit und europäische Souveränität erforderlich. Gleichzeitig müsse eine übermäßige Verschuldung auf EU-Ebene unterbleiben.

Merz sieht GEAS als Beleg für die europäische Migrationswende

In Bezug auf die Ukraine bekräftigte Merz das Ziel eines „gerechten und dauerhaften Friedens“, der zugleich europäische Sicherheitsinteressen wahre. Die Bundesregierung werde die Ukraine weiterhin unterstützen, „so lange, wie es notwendig ist“, sagte er und stellte zudem eine spätere EU-Beitrittsperspektive in Aussicht.
Darüber hinaus erklärte Merz seine grundsätzliche Bereitschaft, sich an einer Sicherung der Straße von Hormus zu beteiligen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben seien.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) bezeichnete der Kanzler als wichtigen Fortschritt. Die „Migrationswende“ zeige sich dadurch bereits sowohl in Deutschland als auch in Europa.
Sowohl im eigenen Land als auch in der EU gehe die Zahl irregulärer Einreisen zurück. Der Erfolg, den die gemeinsamen asylpolitischen Bemühungen auf europäischer Ebene bewirkt hätten, zeige: „Politik kann Regeln so ändern, dass sich die Situation verbessert.“

Opposition kritisiert Regierungspolitik – Koalition verteidigt Kurs

Im Rahmen der Aussprache zeichnete AfD-Fraktionschefin Alice Weidel ein deutlich pessimistisches Bild der Lage. Sie verwies auf Arbeitsplatzverluste, Unternehmensinsolvenzen und weiterhin hohe Asylzahlen. Zudem kritisierte sie die Ukraine-Politik der Bundesregierung und sprach von einer Fortsetzung der „Massenmigration“.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch warnte davor, Deutschland schlechtzureden. Europa blicke weiterhin auf Deutschland. Er sprach sich für einen Ausgleich zwischen Reformen und sozialer Gerechtigkeit aus und warb für eine stärkere europäische Industriepolitik. Auch er betonte, das Treffen mit den Sozialpartnern gebe Anlass zu Optimismus für Kompromisse, die das Land voranbringen könnten.
Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, warf der Bundesregierung vor, viele Erwartungen geweckt, bislang aber zu wenig geliefert zu haben. Reformen müssten ausgewogen sein und dürften den gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht gefährden.
Unionsfraktionschef Jens Spahn verteidigte den eingeschlagenen Kurs. Deutschland müsse seine sozialen Sicherungssysteme reformieren und die Ausgaben stärker an den Einnahmen ausrichten. Ziel sei wirtschaftliches Wachstum statt bloßer Umverteilung. Auch er verwies auf das Treffen mit den Sozialpartnern und äußerte die Erwartung einer „Einigung in der Mitte“ im Reformprozess.
Der Vorsitzende der Linksfraktion, Sören Pellmann, kritisierte die aus seiner Sicht zu starke Fokussierung auf militärische Lösungen. Er forderte stattdessen höhere Investitionen in Bildung, Infrastruktur und soziale Sicherung anstelle weiterer Aufrüstung.
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Ukraine: Fünf-Punkte-Plan Europas stößt in Russland auf Ablehnung


In Kürze:

  • Wolodymyr Selenskyj hat Wladimir Putin in einem offenen Brief direkte Gespräche und eine Waffenruhe vorgeschlagen.
  • Deutschland, Frankreich und Großbritannien unterstützen den Vorstoß und präsentierten einen Fünf-Punkte-Plan für Friedensverhandlungen.
  • Russland verweist auf Selenskyjs bisheriges Verhandlungsverbot mit Moskau und sieht derzeit keinen Sinn in einem Treffen der Präsidenten.
  • Streitpunkte bleiben insbesondere NATO-Fragen, Sicherheitsgarantien und der künftige Grenzverlauf der Ukraine.

Die Russische Föderation hat distanziert auf das Gesprächsangebot des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj reagiert. Selenskyj hatte sich am Donnerstag, 4. Juni, mit einem offenen Brief an Russlands Präsident Wladimir Putin gewandt. Darin hatte er ein persönliches Gespräch und eine „vollständige Waffenruhe für die Dauer der Verhandlungen“ vorgeschlagen.
Am Sonntag hatten sich Großbritanniens Premier Keir Starmer, Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz hinter Selenskyjs Vorstoß gestellt. Dazu präsentierten sie einen Fünf-Punkte-Plan, der nach ihrer Einschätzung eine taugliche Grundlage für Verhandlungen darstelle.

Oberhaussprecherin weist auf Verhandlungsverbot aufseiten der Ukraine hin

Wie die Nachrichtenagentur „TASS“ mitteilt, hat sich Oberhaussprecherin Walentina Matwijenko zu Wort gemeldet. Sie wies darauf hin, dass Selenskyj selbst eine Direktive herausgegeben habe, die jedwede Verhandlungen mit Russland untersage. Angesichts des nunmehrigen offenen Briefes an Präsident Putin wäre es angebracht, diese aufzuheben.
Im Gespräch mit „Vesti“ erklärte Matwijenko, Selenskyj hätte dem Brief, um ernst genommen werden zu können, eine Erklärung voranstellen müssen, dass er sein Verhandlungsverbot mit Russland aufhebe. Der ukrainische Präsident hatte den offenen Brief außerdem auf seiner Website veröffentlicht.
Die Senatorin äußerte zudem, man könne Frieden nur auf der Grundlage eines tatsächlichen Dialogs mit Europa erreichen. Die Europäer hätten hingegen Scheinverhandlungen vorgeschlagen. „Ihr habt euren Plan und euren Vorschlag vorgestellt“, erklärte Matwijenko.

Macron, Starmer und Merz unterstützen „Vorschlag für direkten Dialog“

Präsident Putin hatte auch selbst in der Plenarsitzung des Internationalen Wirtschaftsforums St. Petersburg (SPIEF) das Schreiben Selenskyjs angesprochen. Er sehe zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn in einem solchen Treffen. Selenskyj warf Russland daraufhin vor, den Krieg „einfach nicht beenden“ zu wollen.
Die USA versuchen seit dem Amtsantritt der Regierung Trump, proaktiv Gespräche zwischen den Konfliktparteien voranzubringen. Die Bemühungen haben bislang jedoch zu keinem Durchbruch geführt – und der Krieg im Iran hat auch den Fokus der USA von der Vermittlung im Ukrainekrieg weg verschoben.
Starmer, Merz und Macron erklärten am Sonntag in London, sie „unterstützen den Vorschlag für einen direkten Dialog zwischen der Ukraine und Russland“. Dies sähen sie als Weg, „um eine Waffenruhe zu erreichen und weitere Verhandlungen zu fördern“. Der Dialog solle weiter mit „aktiver Beteiligung“ der USA, aber auch Europas erfolgen. Dabei hatte die EU erst jüngst betont, sich nicht als Vermittler zu betrachten – sondern als Unterstützer der Ukraine.

Fünf-Punkte-Plan ohne Zugeständnis an Russland

Entsprechend enthält auch der Fünf-Punkte-Plan keine Positionen, die von den bereits mehrfach zuvor artikulierten substanziell abwichen. So solle zwar die „derzeitige Kontaktlinie der Ausgangspunkt für Verhandlungen“ sein. Gleichzeitig heißt es, internationale Grenzen dürften „nicht gewaltsam verschoben werden“, was ein Festhalten an den Grenzen der Ukraine von 2013 – inklusive der Halbinsel Krim – impliziert.
Ferner müsse das Recht der Ukraine, eigene Sicherheitsvorkehrungen und Bündnisse zu wählen, „uneingeschränkt“ geachtet werden. Damit ist auch ein möglicher Beitritt zur NATO gemeint. Sobald eine Waffenruhe greife, müsse die Ukraine auch „robuste und rechtsverbindliche“ Sicherheitsgarantien bekommen. Dies umfasse auch den Einsatz einer multinationalen Friedenstruppe.
Nach den Vorstellungen der Europäer sollen auch russische Vermögenswerte eingefroren bleiben, bis Russland seinen „Angriffskrieg“ beende und einer Entschädigung für Kriegsschäden zustimme. Darüber hinaus reklamiert der Plan auch „europäische Sicherheitsinteressen“, die in jedem Abkommen gewahrt bleiben müssten. Die Mitgliedstaaten müssten den Verhandlungsergebnissen, die EU und NATO betreffen, zustimmen.

Selenskyj lehnt Verzicht der Ukraine auf Donbass ab

Die bisherigen Verhandlungen unter Leitung der USA hatten in einigen Punkten Annäherung gebracht. So machte Russland deutlich, gegen einen EU-Beitritt der Ukraine keine Einwände zu haben. Eine Ausdehnung der NATO auf ukrainisches Territorium lehnt der Kreml jedoch kategorisch ab. Auch steht Russland einer Beteiligung von EU-Staaten an möglichen Friedenstruppen ablehnend gegenüber.
Eine weitere ungeklärte Frage betrifft den künftigen Grenzverlauf. Im Unterschied zur EU haben die USA bereits angedeutet, dass eine Friedenslösung wahrscheinlich mit territorialen Zugeständnissen an Russland verbunden sein werde. Selenskyj hatte zuletzt mit Blick auf die weitgehend von Russland kontrollierte Donbass-Region erklärt, ein Verzicht der Ukraine darauf komme nicht in Betracht. Dem Sender „Sky News“ zufolge hat Selenskyj den russischen Unternehmer Roman Abramowitsch in Kiew getroffen.
Dem Sender „Sky News“ zufolge hat Selenskyj den russischen Unternehmer Roman Abramowitsch in Kiew getroffen, der als Vermittler agieren könnte. Auch Putin hatte in seiner Rede vor dem SPIEF erklärt, ein russischer Geschäftsmann halte sich zurzeit in Kiew auf. Er nannte den Namen nicht, erklärte jedoch, diesen schon seit Langem zu kennen. Man pflege keine enge Beziehung, Putin halte ihn jedoch für „vertrauenswürdig und ehrlich“.

Russland geht von Hintergedanken der Europäer bei Waffenruhe aus

Zuletzt hatten sich die wechselseitigen Drohnenangriffe zwischen Russland und der Ukraine wieder intensiviert. Es deutet wenig darauf hin, dass Russland der Forderung nach Zustimmung zu einer „sofortigen und vollständigen Waffenruhe“, die ebenfalls Teil des Fünf-Punkte-Plans ist, zustimmen wird. In Moskau ist man davon überzeugt, dass die westlichen Verbündeten der Ukraine eine solche lediglich nutzen würden, um die Ukraine weiter aufzurüsten. In der Forderung nach einem „gerechten“ Frieden, der sich in europäischen Äußerungen immer wieder findet, sieht man im Kreml einen Frieden zu europäischen Bedingungen.
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Kann Deutschland sich selbst ernähren?


In Kürze:

  • Der Selbstversorgungsgrad liegt in Deutschland bei maximal 89 Prozent.
  • Bei Milch, Kartoffeln und Zuckerrüben ist Deutschland innerhalb der EU top.
  • EU-Vorgaben werden hierzulande besonders strikt ausgelegt.

 
Die deutschen Landwirtschaftsbetriebe können Deutschland nicht vollständig selbst versorgen. Das geht aus dem Situationsbericht 2025/26 hervor, den der Deutsche Bauernverband veröffentlicht hat. Demnach schwankte der Selbstversorgungsgrad ohne den Zukauf von Futtermitteln aus dem Ausland zwischen 2005/06 und 2023/24 zwischen 80 und 84 Prozent. Mit Futtermittelzukäufen lag er in diesem Zeitraum bei 87 bis 89 Prozent. Allerdings gibt es je nach Erzeugnis teils große Unterschiede.

Zuckerrüben und Kartoffeln weit über dem Eigenbedarf

Besonders aufschlussreich ist Kapitel 3.8 „Wandel und Wettbewerb“. Dort ist zu lesen, dass die Selbstversorgungsgrade „bei den meisten landwirtschaftlichen Erzeugnissen deutlich rückläufig“ sind. Gleichzeitig weist der Bauernverband darauf hin, dass die Produktion bei einer Reihe von Agrarprodukten den Inlandsbedarf weiterhin übersteigt.
Überschüsse gehen demnach in den Export. Deutschland bleibt zudem der größte Produzent von Milch, Kartoffeln und Zuckerrüben innerhalb der Europäischen Union. Deutlich über 100 Prozent liegt der Selbstversorgungsgrad bei Zuckerrüben (140 Prozent) und Kartoffeln (135 Prozent). Auch bei Weizen liegt der Wert mit 102 Prozent noch im Bereich der Selbstversorgung. Der Ertrag ist allerdings in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. So betrug er 2014 noch 134 Prozent.
Extrem auf Importe angewiesen ist Deutschland bei Gemüse und Obst. Hier betrugen die Selbstversorgungsgrade lediglich 37 beziehungsweise 13 Prozent.
Auch bei der Fleischversorgung verzeichnet Deutschland einen Rückgang. Wie der Bericht im selben Kapitel verdeutlicht, ist der deutsche Anteil am EU-Schweinebestand im Zehnjahresvergleich deutlich gesunken. Lag er 2013 noch bei 19,8 Prozent, fiel er bis 2023 auf 16,0 Prozent. Bei den Zuchtsauen zeigt sich ein ähnlicher Rückgang – von 17,1 auf 13,3 Prozent. Auch beim Rinderbestand verliert Deutschland spürbar an Bedeutung, jedoch weniger stark als in der Schweinehaltung.
Obwohl die deutsche Geflügelerzeugung zwischen 2013 und 2023 gewachsen ist, sank der deutsche Produktionsanteil im selben Zeitraum von 13,4 auf 11,8 Prozent. Der Grund dafür ist, dass andere Mitgliedstaaten wie Polen und Spanien ihre Geflügelfleischproduktion deutlich stärker ausgebaut haben.

Rukwied bemängelt strenge Vorgaben

Die besonders starken Produktionsrückgänge in Deutschland erklärt der Bericht vor allem mit nationalen Rahmenbedingungen. EU-Vorgaben würden besonders strikt ausgelegt, während zugleich viele Fragen zur rechtssicheren Weiterentwicklung der Tierhaltung offenblieben. Den Betrieben fehlten dadurch verlässliche Perspektiven für wirtschaftliche Tragfähigkeit und Planungssicherheit bei Investitionen.
Auf die strengen politischen Vorgaben geht auch Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied in seinem Vorwort ein. Sie seien neben schwachen Marktpreisen, hohem Kostendruck und der demografischen Entwicklung die Hauptgründe für den Strukturwandel. Dieser vollziehe sich in der Landwirtschaft „schleichend“, in der Tierhaltung jedoch „deutlich verstärkt“.
Rukwied spricht zudem von einer spürbaren Zurückhaltung bei der Investitionsbereitschaft der Betriebe. Steigende Anforderungen durch Umwelt-, Klima- und Tierschutzauflagen sowie eine nach wie vor hohe Bürokratielast setzten die Landwirte unter Druck. „Politische Korrekturen sind jetzt zwingend notwendig“, fordert der Bauernverbandspräsident.
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Selbstversorgung in Deutschland begrenzt – Landwirtschaft unter Druck


In Kürze:

  • Der Selbstversorgungsgrad liegt in Deutschland bei maximal 89 Prozent.
  • Bei Milch, Kartoffeln und Zuckerrüben ist Deutschland innerhalb der EU top.
  • EU-Vorgaben werden hierzulande besonders strikt ausgelegt.

 
Die deutschen Landwirtschaftsbetriebe können Deutschland nicht vollständig selbst versorgen. Das geht aus dem Situationsbericht 2025/26 hervor, den der Deutsche Bauernverband veröffentlicht hat. Demnach schwankte der Selbstversorgungsgrad ohne den Zukauf von Futtermitteln aus dem Ausland zwischen 2005/06 und 2023/24 zwischen 80 und 84 Prozent. Mit Futtermittelzukäufen lag er in diesem Zeitraum bei 87 bis 89 Prozent. Allerdings gibt es je nach Erzeugnis teils große Unterschiede.

Zuckerrüben und Kartoffeln weit über dem Eigenbedarf

Besonders aufschlussreich ist Kapitel 3.8 „Wandel und Wettbewerb“. Dort ist zu lesen, dass die Selbstversorgungsgrade „bei den meisten landwirtschaftlichen Erzeugnissen deutlich rückläufig“ sind. Gleichzeitig weist der Bauernverband darauf hin, dass die Produktion bei einer Reihe von Agrarprodukten den Inlandsbedarf weiterhin übersteigt.
Überschüsse gehen demnach in den Export. Deutschland bleibt zudem der größte Produzent von Milch, Kartoffeln und Zuckerrüben innerhalb der Europäischen Union. Deutlich über 100 Prozent liegt der Selbstversorgungsgrad bei Zuckerrüben (140 Prozent) und Kartoffeln (135 Prozent). Auch bei Weizen liegt der Wert mit 102 Prozent noch im Bereich der Selbstversorgung. Der Ertrag ist allerdings in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. So betrug er 2014 noch 134 Prozent.
Extrem auf Importe angewiesen ist Deutschland bei Gemüse und Obst. Hier betrugen die Selbstversorgungsgrade lediglich 37 beziehungsweise 13 Prozent.
Auch bei der Fleischversorgung verzeichnet Deutschland einen Rückgang. Wie der Bericht im selben Kapitel verdeutlicht, ist der deutsche Anteil am EU-Schweinebestand im Zehnjahresvergleich deutlich gesunken. Lag er 2013 noch bei 19,8 Prozent, fiel er bis 2023 auf 16,0 Prozent. Bei den Zuchtsauen zeigt sich ein ähnlicher Rückgang – von 17,1 auf 13,3 Prozent. Auch beim Rinderbestand verliert Deutschland spürbar an Bedeutung, jedoch weniger stark als in der Schweinehaltung.
Obwohl die deutsche Geflügelerzeugung zwischen 2013 und 2023 gewachsen ist, sank der deutsche Produktionsanteil im selben Zeitraum von 13,4 auf 11,8 Prozent. Der Grund dafür ist, dass andere Mitgliedstaaten wie Polen und Spanien ihre Geflügelfleischproduktion deutlich stärker ausgebaut haben.

Rukwied bemängelt strenge Vorgaben

Die besonders starken Produktionsrückgänge in Deutschland erklärt der Bericht vor allem mit nationalen Rahmenbedingungen. EU-Vorgaben würden besonders strikt ausgelegt, während zugleich viele Fragen zur rechtssicheren Weiterentwicklung der Tierhaltung offenblieben. Den Betrieben fehlten dadurch verlässliche Perspektiven für wirtschaftliche Tragfähigkeit und Planungssicherheit bei Investitionen.
Auf die strengen politischen Vorgaben geht auch Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied in seinem Vorwort ein. Sie seien neben schwachen Marktpreisen, hohem Kostendruck und der demografischen Entwicklung die Hauptgründe für den Strukturwandel. Dieser vollziehe sich in der Landwirtschaft „schleichend“, in der Tierhaltung jedoch „deutlich verstärkt“.
Rukwied spricht zudem von einer spürbaren Zurückhaltung bei der Investitionsbereitschaft der Betriebe. Steigende Anforderungen durch Umwelt-, Klima- und Tierschutzauflagen sowie eine nach wie vor hohe Bürokratielast setzten die Landwirte unter Druck. „Politische Korrekturen sind jetzt zwingend notwendig“, fordert der Bauernverbandspräsident.
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Magyar: Keine Migranten übernehmen, keine EU-Strafen zahlen


In Kürze:

  • Ungarns Premier Péter Magyar kündigt eine weiterhin harte Linie gegen illegale Migration an.
  • Die von dem EuGH verhängten Strafzahlungen wegen Verstößen gegen das EU-Asylrecht will Ungarn nicht akzeptieren.
  • Magyar lehnt politische „Brandmauern“ ab und warnt vor einer Entfremdung der Eliten von den Bürgern.
  • Nach einem Ende des Ukrainekriegs hält er eine teilweise Rückkehr zu russischen Energieimporten für notwendig.

Der ungarische Premierminister Péter Magyar hat sich in einem Zeitungsinterview positiv über die Migrationspolitik seines Amtsvorgängers Viktor Orbán geäußert. Bei aller Kritik, die auch er an dessen politischem Gebaren übe, werde auch er eine „sehr strenge und konsequente Politik bei der illegalen Migration führen“.
Am Mittwoch, 3. Juni, veröffentlichte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) ein Interview mit dem neuen Regierungschef. In diesem kündigte Magyar auch an, die Geldstrafe nicht zu bezahlen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2024 gegen Ungarn verhängt hatte. Immerhin würden andere Mitgliedstaaten mittlerweile selbst auf Ungarns Linie einschwenken. Mit Blick auf 2015 erklärte er:
„Viele Mitgliedstaaten haben inzwischen erkannt, dass sie damals falsche Entscheidungen getroffen haben.“

Magyar lehnt Zahlung von Zwangsgeld ab

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat Ungarn am 13. Juni 2024 dazu verurteilt, einen Pauschalbetrag von 200 Millionen Euro wegen Vertragsverletzung zu bezahlen. Zudem werde für jeden Tag des Verzugs ein Zwangsgeld von 1 Million Euro fällig. Ungarn habe es, so die Begründung, mit seiner Politik „darauf angelegt, die Anwendung einer gemeinsamen Politik der Union insgesamt bewusst zu umgehen“.
Ungarn hatte ein bereits 2020 ergangenes Urteil des gleichen Gerichtshofs ignoriert. In diesem wurde dem Land aufgetragen, Asylbewerber einen realistischen Zugang zu einem Verfahren zu ermöglichen. Zudem müsse Ungarn gewährleisten, dass Asylsuchende bis zu einer rechtskräftigen Abweisung ihres Antrags im Land bleiben könnten.
Asylsuchende müssen, um ein Verfahren in Ungarn durchführen lassen zu können, bereits in einer ungarischen Botschaft im Ausland ein Vorverfahren absolvieren. Ungarn verletze damit den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Schutzes und Vorschriften zur Rückführung sich illegal aufhaltender Drittstaatsangehöriger. Dieses Gebaren stelle eine „erhebliche Bedrohung für die Einheit des EU-Rechts dar“.

Ereignisse von 2015 müssen „eine Lehre für Europa sein“

Magyar erklärte dazu, die Entscheidung sei „in einer ganz anderen Zeit in einem anderen rechtlichen Rahmen gefallen“. Heute spiegele sie „nicht mehr die gegenwärtige Realität wider“. Viele andere EU-Mitgliedstaaten gingen einstweilen wie Ungarn vor. Für diese gelte das EuGH-Urteil jedoch nicht.
Man werde nun Gespräche führen und strebe eine Lösung an, „damit wir unsere Grenzen schützen können und keine tägliche Strafe in Höhe von einer Million Euro zahlen müssen“. Ungarn werde keine irregulären Migranten übernehmen und auch keine Strafen bezahlen, so Magyar. Man werde aber Ländern wie Griechenland, Malta oder Italien helfen, ihre Außengrenzen zu schützen. Im Übrigen geht der ungarische Regierungschef davon aus, dass Ungarns Kurs künftig zum Standard in der EU werde:
„Die Migrationskrise von 2015 muss eine Lehre für Europa sein. Die wichtigste Aufgabe der europäischen Politiker ist es, die Sicherheit der Menschen zu schützen.“
Eine Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip in der EU werde es mit Ungarn weiterhin nicht geben, betonte der Premier. Anders als seinem Vorgänger gehe es ihm jedoch nicht darum, „Brüssel zu besiegen“, erklärte Magyar. Entscheidend sei es, einander zu verstehen und zu überzeugen und so zu Kompromissen zu finden. Die Menschen wollten „eine Europäische Union, die auf starken Mitgliedstaaten beruht, und keine Vereinigten Staaten von Europa“.

Brandmauern nicht zielführend – Eingehen auf Sorgen der Menschen entscheidend

Magyar sprach sich auch gegen sogenannte Brandmauern im Umgang mit extremen Kräften aus. Man mache diese damit nur stärker. In vielen Ländern schütze die politische, mediale und wirtschaftliche Elite ihre eigene Position und gehe nicht immer auf die tatsächlichen Ängste und Probleme der Menschen ein. Dies vergesse man in der Bevölkerung nicht.
Die Menschen, so der Premier, „verdienen mehr als politisch korrekte Reden und dabei das gegenseitige Aufkleben ideologischer Etiketten“. Deshalb sei er gegen „Schubladen wie rechtsextrem oder linksextrem“. Die etablierten Kräfte schadeten sich jedoch selbst, wenn sie eine „Sprache der Political Correctness“ verwendeten und „am Ende die Realität selbst nicht“ verstünden. Es schade nie, miteinander zu reden, betonte Magyar. Was man von den Vorschlägen des anderen annehme, sei eine andere Frage.
Mit Blick auf Russland erklärte Magyar, dass man 1849 und 1956 schlechte Erfahrungen mit russischem Eingreifen gemacht habe. Auch heute dürfe man Sabotage und militärische Angriffe durch Russland nicht hinnehmen. Für Ungarn würden außenpolitisch die USA zu den wichtigsten Partnern zählen.

Magyar fordert Pragmatismus im Umgang mit Russland ein

Man müsse jedoch auch die geografischen und politischen Realitäten akzeptieren, weshalb es unabdingbar sei, mit Russland einen Modus Vivendi zu finden. Sobald der Ukrainekrieg zu Ende sei, werde es notwendig, teilweise wieder auf russische Energiequellen zurückzugreifen und die Sanktionen aufzuheben. Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit Europas könne auch niemand Interesse haben, nach Kriegsende einen neuen wirtschaftlichen und politischen Kalten Krieg fortzuführen. Die Ukraine müsse, um den Krieg beenden zu können, internationale Sicherheitsgarantien erhalten.
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Prien will EU-Entgelttransparenz-Regeln nachverhandeln

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kritisiert die EU-Entgelttransparenzrichtlinie deutlich und kündigt Nachverhandlungen auf europäischer Ebene an.
„Ich hätte das noch nicht gemacht“, sagte Prien dem Magazin Politico. „Wir sind in Gesprächen mit unseren europäischen Partnerländern und werden mal sehen, ob wir gemeinsam nochmal etwas erreichen bei der EU-Kommission“, so die Familienministerin.
Eine komplette Abschaffung der Richtlinie hält sie jedoch nicht für realistisch. „Am Ende des Tages werden wir wahrscheinlich um eine bürokratiearme Umsetzung nicht umhinkommen“, so Prien. Das sei ein „Commitment“ gegenüber der Europäischen Union.
„Wir legen ja unsererseits auch großen Wert darauf, dass andere europäische Partner sich letztlich an getroffene Vereinbarungen halten. Und in diesem Spannungsverhältnis bewegen wir uns“. (dts/red)
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EU-Einigung: Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei

Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.
Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.

Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten

Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen.
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen.

Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof

Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht hier noch aus.
Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden.
Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell – also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat – ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden.

Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich

Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.

Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge

Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich.
In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. (dpa/red)