Categories
deutschland ticker

EU-Mittel für Sachsen-Anhalt: Grünen-Politiker bringt Förderstopp ins Spiel


In Kürze:

  • Sachsen-Anhalt erhält bis 2027 rund 2,95 Milliarden Euro aus EU-Förderprogrammen.
  • Grünen-Europaabgeordneter Daniel Freund bringt einen möglichen Förderstopp bei einer AfD-Regierung ins Gespräch.
  • Der SPD-Abgeordnete Matthias Ecke kritisiert solche Überlegungen und setzt auf weitere EU-Förderung.
  • EU-Gelder dürfen nicht allein wegen eines Wahlergebnisses zurückgehalten werden.

Auf EU-Ebene soll es Überlegungen geben, Mittel aus der Regionalförderung für das Land Sachsen-Anhalt einzufrieren, sollte eine AfD-Regierung Grundrechte verletzen. Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund hat diese Option gegenüber der ARD angesprochen. Kritisch äußert sich sein Kollege Matthias Ecke von der sozialdemokratischen Fraktion.

Sachsen-Anhalt erhält EU-Fördermittel von insgesamt 2,95 Milliarden Euro

Auf der Grundlage des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021 bis 2027 erhält Sachsen-Anhalt insgesamt 1,2 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Diese Mittel sind gedacht, um Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung mitzufinanzieren – unter anderem Gründerkurse für Existenzgründer. Für Auswahl und Abwicklung der EFRE-Projekte sind die Landesregierungen zuständig.
Dazu kommen etwa 550 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verbesserung der Beschäftigungs- und Bildungschancen. Weitere Mittel sind aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) vorgesehen. Im Regelfall handelt es sich um Kofinanzierungen. Insgesamt ist die Rede von 2,95 Milliarden Euro.
Sollte eine AfD-geführte Regierung in Sachsen-Anhalt „gegen das europäische Projekt und gegen die Europäische Union handeln“, so MdEP Freund, müsste die EU-Kommission „im Zweifel auch Gelder zurückhalten“. Als Vorbild nannte der Grünen-Politiker das Vorgehen Brüssels gegenüber Ungarn und Polen in den Regierungsjahren Viktor Orbáns und der PiS.

MdEP Pürner brachte Anfrage an die EU-Kommission ein

Gegenüber beiden Ländern hielt die EU-Kommission die Auszahlung zugesagter Fördermittel zurück. Zur Begründung verwies man auf angeblich verbreitete Fälle von Korruption oder Verstöße gegen sogenannte Grundwerte der EU. Dass es in beiden Ländern mittlerweile EU-freundlichere Regierungen gibt, sieht Freund als Erfolg der Politik Brüssels gegenüber Ungarn und Polen.
Der fraktionslose EU-Abgeordnete Friedrich Pürner sieht in den Erwägungen eine Form der Respektlosigkeit der EU gegenüber demokratischen Entscheidungen in den Mitgliedstaaten. Wie er auf X mitteilt, hat er eine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die EU-Kommission gerichtet. Er geht davon aus, dass diese Überlegungen bereits im Vorfeld angestrengt worden seien – und erklärt:
„Wer Wahlen mit Milliarden erpresst, hat jedes Recht verwirkt, sich Wertegemeinschaft zu nennen.“
Wie Freund selbst einräumt, wäre ein solches Vorgehen nicht allein aufgrund eines bloßen Wahlergebnisses zulässig. Es müssten konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die jeweilige Regierung tatsächlich Vertragspflichten verletzt – etwa durch Infragestellung des Rechtsstaats oder Benachteiligung von Minderheiten.

Sozialdemokraten für weitere Förderung – Bund hätte hinreichend Handhabe

Der SPE-Abgeordnete Matthias Ecke übt Kritik an Überlegungen dieser Art. Er betont, dass die Sozialdemokraten im EU-Parlament sich auch in den Verhandlungen für die Jahre 2028 bis 2034 für die Gewährung weiterer Fördermittel an Sachsen-Anhalt einsetzen. Diese seien zwar an die „Grundwerte“ der EU gebunden – Ecke fügt jedoch hinzu:
„Ich gehe davon aus, dass Sachsen-Anhalt diese Werte auch weiterhin einhalten wird oder die Bundesregierung dafür sorgen wird, dass sie sie einhält.“
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte jüngst betont, dass der Bund über wirksame Mechanismen verfüge, verfassungsmäßiges Handeln von Landesregierungen zu erzwingen, sollten deren Entscheidungen das Grundgesetz verletzen.
Der Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, zeigt sich von der Debatte unbeeindruckt. Gegenüber der ARD äußerte er:
„Wir lachen über unsere parteilichen Gegner, die uns jetzt auch auf EU-Ebene undemokratisch zu benachteiligen suchen.“
Er führte die Gedankenspiele darauf zurück, dass diese „gegen uns argumentativ im politischen Wettbewerb längst wehrlos sind“.
Categories
deutschland

Innenministerium bestätigt Aus für Asylverfahrensberatung ab 2027


In Kürze:

  • Bundesinnenministerium plant Ende der Förderung der Asylverfahrensberatung ab 2027.

  • Die Regierung verweist auf Haushaltszwänge und eine bisher nicht veröffentlichte Evaluation.

  • Mögliche Folge ist ein Wegfall bundesweiter Beratungsstrukturen für Asylbewerber.


  • Das Bundesinnenministerium plant offenbar, aus dem erst vor drei Jahren bundesweit eingeführten System der Asylverfahrensberatung (AVB) auszusteigen – und das, bevor ein Evaluierungsbericht vorliegt. Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) am Freitag, 5. Juni, berichtete, hat das Ministerium das Ende der Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung bestätigt.

    Dies gehe aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor. Das Ministerium begründet den Schritt mit der angespannten Lage im Bundeshaushalt. Diese mache eine „strikte Prioritätensetzung“ erforderlich. Man habe nach eingehender Prüfung Einsparpotenziale identifiziert, heißt es weiter. Diese erstreckten sich auch auf die Mittel für die AVB. Mit Blick auf den Bundeshaushalt 2027 dauere die regierungsinterne Prüfung jedoch noch an.

    Asylverfahrensberatung sollte unabhängige und individuelle Rechtsauskunft sichern

    Dem Ministerium zufolge stütze auch eine Evaluation des Programms, das seit 2023 existiert, den Förderstopp. Allerdings, so kritisieren die Grünen, liege der dazugehörige Bericht noch nicht öffentlich vor. Er werde der Bundesregierung zufolge „derzeit finalisiert“ und solle „voraussichtlich“ noch im zweiten Quartal des Jahres erscheinen.

    Die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Filiz Polat, betrachte dies als Verstoß gegen Gebote der Transparenz. Sie äußert gegenüber dem RND:

    „Wer über die Zukunft dieses wichtigen Beratungsangebots entscheiden will, muss die Fakten auf den Tisch legen.“

    Ein Wegfall des Angebots hätte gravierende Konsequenzen – in erster Linie mit Blick auf das demnächst in Kraft tretende EU-Asylregelwerk GEAS. Asylbewerber seien ohne professionelle Unterstützung „kaum in der Lage, ihre Rechte und Pflichten im Verfahren zu verstehen und wahrzunehmen“. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie Folteropfer sowie behinderte oder kranke Menschen, benötigten diese Form vertraulicher Beratung.

    Polat forderte, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) müsse „jetzt Farbe bekennen“ und die Absicherung der Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung im Haushalt sichern.

    Träger des Programms sind vor allem Wohlfahrtsverbände und NGOs

    Beschlossen hatte die Förderung die damalige Ampelkoalition Ende 2022. Sie beabsichtigte, auf diese Weise zur Beschleunigung von Asylverfahren beizutragen. Immerhin sollte die Beratung auch dazu dienen, aussichtslose Fälle zu identifizieren und in weiterer Folge langwierige Verfahren zu vermeiden. Seit Mitte 2023 ist das Programm aktiv. Asylbewerber können auf dieser Grundlage eine individuelle, vertrauliche und ergebnisoffene Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

    Träger des Programms sind in den meisten Fällen Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, AWO oder DRK. Dazu kommen zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die der Bund in ihrer Eigenschaft als freie Träger fördert.

    Bislang hatte der Bund in den Jahren 2024 bis 2026 jeweils 25 Millionen Euro an Fördermitteln für AVB bereitgestellt. Im ersten Jahr waren es 20 Millionen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, mussten die Träger zusätzlich selbst einen Eigenanteil in Höhe von 7 bis 10 Prozent beisteuern.

    Ohne Asylverfahrensberatung wäre BAMF selbst einziger Ansprechpartner

    Sollte der Bund tatsächlich die Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung streichen, bliebe Asylbewerbern weiterhin die behördliche Information und Rechtsauskunft über das Asylverfahren. Diese führt allerdings das BAMF selbst durch – und damit die Behörde, die am Ende auch über das Asylgesuch entscheidet.

    Ohne die Bundesmittel wäre das Ende der bundesweiten AVB-Struktur vorgezeichnet. Eine Vielzahl an Beratungsstellen würde voraussichtlich schließen, fortbestehen würden einzelne regionale Angebote. Die Träger, die bislang die Asylberatung geleistet haben, müssten auf ihre eigenen Rechtshilfefonds zurückgreifen oder wären von Spenden und möglichen Landesmitteln abhängig.

    Da je nach Bundesland unterschiedliche Positionen zur Förderpolitik zu erwarten wären, würde dies auch zu uneinheitlichen Beratungsstandards zwischen den Bundesländern führen.

    Filiz Polat befürchtet zudem, dass Asylverfahren auf diese Weise länger und teurer würden. Ohne gut informierte Zuwanderer drohten mehr Fehlentscheidungen durch die Behörden, so die Politikerin. Dies könne am Ende dazu führen, dass die Folgekosten eines Wegfalls der AVB die Summe der Einsparung übersteige.