Eine freigelegte Sandbank in Köln am Rhein am 14. August 2026. Der Wasserstand hat historische Tiefststände erreicht und ist in den letzten Wochen weiter gesunken. Inwieweit könnten künftig verstärkte Klimaanpassungen helfen? - Foto: Hesham Elsherif/Getty Images
In Kürze:
Bisher hat sich die EU-Kommission deutlich stärker auf Emissionsminderung als auf Klimaanpassung konzentriert.
Nun deuten mehrere Entwicklungen auf einen möglichen Kurswechsel hin.
In Deutschland fordert Bundesumweltminister Carsten Schneider, die Klimaanpassung ins Grundgesetz aufzunehmen.
Die unmittelbare globale Wirkung von Netto-Null-Emissionen wäre begrenzt; ihre Auswirkungen auf die Temperaturentwicklung würden sich über längere Zeiträume entfalten.
„Emissionsminderungen lassen sich immer schwerer verkaufen“, sagt der EU-Analyst André Wolf. Gemeint ist damit die zunehmende politische Schwierigkeit, Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen gegenüber Bürgern und Unternehmen durchzusetzen. Gerade in Deutschland wird die Klimapolitik zunehmend von Fragen nach den Kosten, der Wettbewerbsfähigkeit und der konkreten Wirkung einzelner Maßnahmen begleitet.
Wolf ist für die unabhängige liberale Denkfabrik „Centers for European Policy Network“ (Zentrum für europäische Politik, CEP) tätig, die die EU-Politik analysiert. Er leitet dort die Abteilung für Technologie, Infrastruktur und industrielle Entwicklung und befasst sich insbesondere mit dem „Green Deal“ der EU.
Einseitige Fokussierung?
Bei den klimapolitischen Maßnahmen gibt es zwei Hauptansätze: Emissionsminderung und Anpassung. Letzteres bedeutet, die Gesellschaft auf verschiedene Weise widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel zu machen.
Im Rahmen des sogenannten „Green Deal“ lag der politische Schwerpunkt der EU bislang vor allem auf der Verringerung von Treibhausgasemissionen, während Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels weniger stark im Fokus standen.
Der Europäische Rechnungshof hat auf Schwächen und Lücken bei der Umsetzung der EU-Strategie zur Klimaanpassung hingewiesen. Nun zeichnen sich Anzeichen für einen allmählichen Wandel ab – sowohl bei der politischen Schwerpunktsetzung als auch in der Kommunikation der EU-Kommission.
Die Brände und Hitzewellen in diesem Sommer in Teilen Europas haben die Debatte über den Umgang mit dem Klimawandel erneut in den Fokus gerückt. Gleichzeitig ist auch die Frage nach der Wirksamkeit in den Vordergrund gerückt. Es stellt sich die Frage, welche Maßnahmen den Bürgern am konkretesten und am schnellsten helfen.
Schneider will Klimaanpassung ins Grundgesetz aufnehmen
In Deutschland teilte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch, 12. August, mit, dass er Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ins Grundgesetz aufnehmen wolle. Er verwies dabei auf einen diesbezüglichen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag. Damit reagierte Schneider auf Forderungen kommunaler Spitzenverbände.
„Ich möchte, dass wir im Grundgesetz eine Möglichkeit schaffen, dass der Bund eine Kompetenz für Handlungen, aber auch für Ausgaben hat“, sagte Schneider. Bisher sei es für den Bund rechtlich schwierig, sich finanziell an Klimaschutzmaßnahmen, aber auch an Anpassungsmaßnahmen wie Klimaanlagen oder mehr Verschattung zu beteiligen. „Ich halte das für zwingend notwendig“, stellte er klar, auch mit Blick auf die offiziell hohe Zahl von Hitzetoten.
Die Kommunen begrüßen den Vorstoß des Umweltministers. Dazu äußerte sich Ralph Spiegler (SPD), Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Er sagte am Donnerstag: „Es treffen jetzt zwei Dinge aufeinander: Der Klimawandel auf der einen Seite, die Versäumnisse, was die Unterstützung der Kommunen anbelangt, auf der anderen Seite.“
Besonders dringend sei laut Spiegler die Sicherung der Trinkwasserversorgung. Dazu müsse man Wasserspeicher ausbauen. „Da reden wir von 800 Milliarden Euro, die wir brauchen in den nächsten zwanzig Jahren“, so der SPD-Politiker. Unterstützung erhält Schneider auch von der Opposition. Grüne und Linke befürworten einen stärkeren Ausbau von Klimaanpassungsmaßnahmen.
Widerstand kommt hingegen vom Koalitionspartner. „Ich bin nicht überzeugt, dass eine Gemeinschaftsaufgabe das Problem der Klimaanpassung lösen wird“, zweifelte der CDU-Umweltpolitiker Thomas Gebhart.
Die Bevölkerung ist bei der Frage, ob Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz verankert werden soll, gespalten. Bei einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey befürworten insgesamt 47,6 Prozent Schneiders Vorschlag. 42,5 Prozent sehen diesen Schritt jedoch als falsch an.
Laut einer aktuellen Civey-Umfrage befürwortet eine knappe Mehrheit den Vorschlag von Umweltminister Carsten Schneider (SPD), Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern.
Bei der EU-Kommission zeichnet sich eine stärkere Betonung von Klimaanpassung und Resilienz ab.
„Während wir unsere Treibhausgasemissionen senken müssen, um die globale Erwärmung zu begrenzen und ihre Schäden auf ein Minimum zu reduzieren, müssen wir uns auch auf das ungünstigere Klima vorbereiten, das uns noch lange begleiten wird.“ So heißt es in einem EU-Dokument zu einem „integrierten Rahmen für Risikomanagement und Resilienz gegenüber dem Klimawandel in Europa“.
Der neue Rahmen geht auf Forderungen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs zurück. Eine Anpassungsstrategie ist bereits seit 2021 Bestandteil der europäischen Klimapolitik. Mit dem neuen Rahmen will die EU-Kommission die bisherigen Maßnahmen stärker bündeln und die Anpassungsstrategie auf die nächste Ebene heben. Der neue Rahmen sei der „nächste Schritt“.
Vor allem fehle es bislang an einer klaren Koordinierung, meint Wolf. Es gebe zwar einige Programme und Forschungsförderungen, doch was fehle, sei eine zentrale Steuerung der Anpassungsmaßnahmen in der EU. Zugleich verweist Wolf auf die Belastungen für Haushalte durch höhere Energiepreise infolge der bisherigen Klimapolitik.
Anzeichen für eine veränderte Schwerpunktsetzung zeigen sich auch bei einzelnen klimapolitischen Entscheidungen. Im Folgenden zwei Beispiele:
Die EU-Kommission hat im Juli 2026 vorgeschlagen, die Regeln des EU-Emissionshandels gezielt zu überarbeiten und dabei die industrielle Wettbewerbsfähigkeit stärker zu berücksichtigen.
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die CO₂-Vorgaben für neue Pkw ab 2035 zu lockern und den Herstellern mehr technologische Flexibilität einzuräumen.
Wolf führt den von ihm beobachteten möglichen Kurswechsel der EU vor allem auf pragmatische Erwägungen zurück. Die abgeschwächten Klimaszenarien mögen den Wandel politisch erleichtert haben, doch das Hauptmotiv in Ländern wie Deutschland und Polen war der innenpolitische Druck.
Die Installation von Klimaanlagen kann Abhilfe bei Hitze schaffen und die Zahl der Hitzetoten reduzieren.
Foto: Grégory Dziedzic / Hans Lucas / AFP via Getty Images
Wolf verweist auf höhere Energiepreise sowie mögliche Belastungen für Unternehmen und Arbeitsplätze. Für eine solche Politik sei es daher schwierig, gesellschaftliche Mehrheiten zu gewinnen. Maßnahmen zur Emissionsminderung ließen sich zunehmend schwerer durchsetzen.
Als aktuelles Beispiel nennt Wolf ETS2, das Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr. Dessen operativer Start wurde von 2027 auf 2028 verschoben. Anpassungsmaßnahmen hingegen, etwa zur Risikominimierung bei Katastrophen, könnten den Menschen unmittelbar zugutekommen. Darin sieht Wolf einen Anreiz für die EU-Kommission, ihre Strategie stärker in Richtung Klimaanpassung zu verlagern.
Global betrachtet stellt sich die Frage, wie groß die Wirkung wäre, wenn die EU-Emissionen wie geplant auf null sinken würden. Die Emissionen in vielen Schwellen- und Entwicklungsländern steigen weiterhin, während sie in Europa und den USA zurückgehen. Ein vollständiger Rückgang der EU-Emissionen würde die weltweiten Emissionen zwar verringern, allein jedoch nur einen begrenzten Einfluss auf die weitere globale Entwicklung haben.
Bei Betrachtung der physikalischen Zusammenhänge zeigen Untersuchungen – die davon ausgehen, dass die Emissionen des Menschen die Hauptursache für die Erwärmung sind –, dass die Auswirkungen auf die Temperatur erst nach langer Zeit spürbar werden. Die Wirkung von Emissionsminderungen auf die globale Temperaturentwicklung zeigt sich nicht unmittelbar, sondern über längere Zeiträume.
Auch nach dem Erreichen weltweiter Netto-Null-Emissionen würden sich die Auswirkungen des bereits erfolgten Klimawandels nicht unmittelbar zurückbilden. Kritiker argumentieren daher, dass die EU zunächst hohe Kosten für Emissionsminderungen trägt, deren unmittelbarer Einfluss auf die globale Temperaturentwicklung jedoch begrenzt sei.
Bisherige EU-Strategie eine Frage der Glaubwürdigkeit?
„Selbst wenn wir auf globaler Ebene Netto-Null erreichen würden, hätten wir einen gewissen Anstieg von Extremwetterereignissen und damit verbundene anhaltende Kosten. Das sagen die Klimamodelle“, sagt Wolf. „Für mich ist daher klar, dass Emissionsreduktionen nicht die einzige Lösung sein können, selbst wenn sie erfolgreich sind. Wir müssen in Anpassungsmaßnahmen investieren.“
Er ergänzt: „Dazu gehören beispielsweise eine andere Geländegestaltung beim Bauen, der Verzicht auf Bauvorhaben in Gebieten mit hohem Hochwasserrisiko und die Umstellung auf klimaresistente Nutzpflanzen.“
Das Motiv für die Emissionsfreiheit habe auch mit Glaubwürdigkeit und Psychologie zu tun. „Wenn wir nicht mit gutem Beispiel vorangehen, können wir nicht verlangen, dass der Rest der Welt es tut“, erklärt Wolf. Deshalb sei es lange Zeit ein heikles Thema gewesen, der Anpassung Priorität einzuräumen.
So sei es beispielsweise umstritten gewesen, den Ausbau von Klimaanlagen zu befürworten. Umweltpolitiker und Aktivisten argumentierten, dass diese Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel ein falsches Signal senden würde und der zusätzliche Energieverbrauch zu weiteren Emissionen führen könnte. Angesichts zunehmender Hitzebelastung wird nun jedoch der mögliche gesundheitliche Nutzen von Klimaanlagen stärker diskutiert.
Eine freigelegte Sandbank in Köln am Rhein am 14. August 2026. Der Wasserstand hat historische Tiefststände erreicht und ist in den letzten Wochen weiter gesunken. Inwieweit könnten künftig verstärkte Klimaanpassungen helfen? - Foto: Hesham Elsherif/Getty Images
In Kürze:
Bisher hat sich die EU-Kommission deutlich stärker auf Emissionsminderung als auf Klimaanpassung konzentriert.
Nun deuten mehrere Entwicklungen auf einen möglichen Kurswechsel hin.
In Deutschland fordert Bundesumweltminister Carsten Schneider, die Klimaanpassung ins Grundgesetz aufzunehmen.
Die unmittelbare globale Wirkung von Netto-Null-Emissionen wäre begrenzt; ihre Auswirkungen auf die Temperaturentwicklung würden sich über längere Zeiträume entfalten.
„Emissionsminderungen lassen sich immer schwerer verkaufen“, sagt der EU-Analyst André Wolf. Gemeint ist damit die zunehmende politische Schwierigkeit, Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen gegenüber Bürgern und Unternehmen durchzusetzen. Gerade in Deutschland wird die Klimapolitik zunehmend von Fragen nach den Kosten, der Wettbewerbsfähigkeit und der konkreten Wirkung einzelner Maßnahmen begleitet.
Wolf ist für die unabhängige liberale Denkfabrik „Centers for European Policy Network“ (Zentrum für europäische Politik, CEP) tätig, die die EU-Politik analysiert. Er leitet dort die Abteilung für Technologie, Infrastruktur und industrielle Entwicklung und befasst sich insbesondere mit dem „Green Deal“ der EU.
Einseitige Fokussierung?
Bei den klimapolitischen Maßnahmen gibt es zwei Hauptansätze: Emissionsminderung und Anpassung. Letzteres bedeutet, die Gesellschaft auf verschiedene Weise widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel zu machen.
Im Rahmen des sogenannten „Green Deal“ lag der politische Schwerpunkt der EU bislang vor allem auf der Verringerung von Treibhausgasemissionen, während Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels weniger stark im Fokus standen.
Der Europäische Rechnungshof hat auf Schwächen und Lücken bei der Umsetzung der EU-Strategie zur Klimaanpassung hingewiesen. Nun zeichnen sich Anzeichen für einen allmählichen Wandel ab – sowohl bei der politischen Schwerpunktsetzung als auch in der Kommunikation der EU-Kommission.
Die Brände und Hitzewellen in diesem Sommer in Teilen Europas haben die Debatte über den Umgang mit dem Klimawandel erneut in den Fokus gerückt. Gleichzeitig ist auch die Frage nach der Wirksamkeit in den Vordergrund gerückt. Es stellt sich die Frage, welche Maßnahmen den Bürgern am konkretesten und am schnellsten helfen.
Schneider will Klimaanpassung ins Grundgesetz aufnehmen
In Deutschland teilte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch, 12. August, mit, dass er Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ins Grundgesetz aufnehmen wolle. Er verwies dabei auf einen diesbezüglichen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag. Damit reagierte Schneider auf Forderungen kommunaler Spitzenverbände.
„Ich möchte, dass wir im Grundgesetz eine Möglichkeit schaffen, dass der Bund eine Kompetenz für Handlungen, aber auch für Ausgaben hat“, sagte Schneider. Bisher sei es für den Bund rechtlich schwierig, sich finanziell an Klimaschutzmaßnahmen, aber auch an Anpassungsmaßnahmen wie Klimaanlagen oder mehr Verschattung zu beteiligen. „Ich halte das für zwingend notwendig“, stellte er klar, auch mit Blick auf die offiziell hohe Zahl von Hitzetoten.
Die Kommunen begrüßen den Vorstoß des Umweltministers. Dazu äußerte sich Ralph Spiegler (SPD), Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Er sagte am Donnerstag: „Es treffen jetzt zwei Dinge aufeinander: Der Klimawandel auf der einen Seite, die Versäumnisse, was die Unterstützung der Kommunen anbelangt, auf der anderen Seite.“
Besonders dringend sei laut Spiegler die Sicherung der Trinkwasserversorgung. Dazu müsse man Wasserspeicher ausbauen. „Da reden wir von 800 Milliarden Euro, die wir brauchen in den nächsten zwanzig Jahren“, so der SPD-Politiker. Unterstützung erhält Schneider auch von der Opposition. Grüne und Linke befürworten einen stärkeren Ausbau von Klimaanpassungsmaßnahmen.
Widerstand kommt hingegen vom Koalitionspartner. „Ich bin nicht überzeugt, dass eine Gemeinschaftsaufgabe das Problem der Klimaanpassung lösen wird“, zweifelte der CDU-Umweltpolitiker Thomas Gebhart.
Die Bevölkerung ist bei der Frage, ob Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz verankert werden soll, gespalten. Bei einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey befürworten insgesamt 47,6 Prozent Schneiders Vorschlag. 42,5 Prozent sehen diesen Schritt jedoch als falsch an.
Laut einer aktuellen Civey-Umfrage befürwortet eine knappe Mehrheit den Vorschlag von Umweltminister Carsten Schneider (SPD), Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern.
Bei der EU-Kommission zeichnet sich eine stärkere Betonung von Klimaanpassung und Resilienz ab.
„Während wir unsere Treibhausgasemissionen senken müssen, um die globale Erwärmung zu begrenzen und ihre Schäden auf ein Minimum zu reduzieren, müssen wir uns auch auf das ungünstigere Klima vorbereiten, das uns noch lange begleiten wird.“ So heißt es in einem EU-Dokument zu einem „integrierten Rahmen für Risikomanagement und Resilienz gegenüber dem Klimawandel in Europa“.
Der neue Rahmen geht auf Forderungen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs zurück. Eine Anpassungsstrategie ist bereits seit 2021 Bestandteil der europäischen Klimapolitik. Mit dem neuen Rahmen will die EU-Kommission die bisherigen Maßnahmen stärker bündeln und die Anpassungsstrategie auf die nächste Ebene heben. Der neue Rahmen sei der „nächste Schritt“.
Vor allem fehle es bislang an einer klaren Koordinierung, meint Wolf. Es gebe zwar einige Programme und Forschungsförderungen, doch was fehle, sei eine zentrale Steuerung der Anpassungsmaßnahmen in der EU. Zugleich verweist Wolf auf die Belastungen für Haushalte durch höhere Energiepreise infolge der bisherigen Klimapolitik.
Anzeichen für eine veränderte Schwerpunktsetzung zeigen sich auch bei einzelnen klimapolitischen Entscheidungen. Im Folgenden zwei Beispiele:
Die EU-Kommission hat im Juli 2026 vorgeschlagen, die Regeln des EU-Emissionshandels gezielt zu überarbeiten und dabei die industrielle Wettbewerbsfähigkeit stärker zu berücksichtigen.
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die CO₂-Vorgaben für neue Pkw ab 2035 zu lockern und den Herstellern mehr technologische Flexibilität einzuräumen.
Wolf führt den von ihm beobachteten möglichen Kurswechsel der EU vor allem auf pragmatische Erwägungen zurück. Die abgeschwächten Klimaszenarien mögen den Wandel politisch erleichtert haben, doch das Hauptmotiv in Ländern wie Deutschland und Polen war der innenpolitische Druck.
Die Installation von Klimaanlagen kann Abhilfe bei Hitze schaffen und die Zahl der Hitzetoten reduzieren.
Foto: Grégory Dziedzic / Hans Lucas / AFP via Getty Images
Wolf verweist auf höhere Energiepreise sowie mögliche Belastungen für Unternehmen und Arbeitsplätze. Für eine solche Politik sei es daher schwierig, gesellschaftliche Mehrheiten zu gewinnen. Maßnahmen zur Emissionsminderung ließen sich zunehmend schwerer durchsetzen.
Als aktuelles Beispiel nennt Wolf ETS2, das Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr. Dessen operativer Start wurde von 2027 auf 2028 verschoben. Anpassungsmaßnahmen hingegen, etwa zur Risikominimierung bei Katastrophen, könnten den Menschen unmittelbar zugutekommen. Darin sieht Wolf einen Anreiz für die EU-Kommission, ihre Strategie stärker in Richtung Klimaanpassung zu verlagern.
Global betrachtet stellt sich die Frage, wie groß die Wirkung wäre, wenn die EU-Emissionen wie geplant auf null sinken würden. Die Emissionen in vielen Schwellen- und Entwicklungsländern steigen weiterhin, während sie in Europa und den USA zurückgehen. Ein vollständiger Rückgang der EU-Emissionen würde die weltweiten Emissionen zwar verringern, allein jedoch nur einen begrenzten Einfluss auf die weitere globale Entwicklung haben.
Bei Betrachtung der physikalischen Zusammenhänge zeigen Untersuchungen – die davon ausgehen, dass die Emissionen des Menschen die Hauptursache für die Erwärmung sind –, dass die Auswirkungen auf die Temperatur erst nach langer Zeit spürbar werden. Die Wirkung von Emissionsminderungen auf die globale Temperaturentwicklung zeigt sich nicht unmittelbar, sondern über längere Zeiträume.
Auch nach dem Erreichen weltweiter Netto-Null-Emissionen würden sich die Auswirkungen des bereits erfolgten Klimawandels nicht unmittelbar zurückbilden. Kritiker argumentieren daher, dass die EU zunächst hohe Kosten für Emissionsminderungen trägt, deren unmittelbarer Einfluss auf die globale Temperaturentwicklung jedoch begrenzt sei.
Bisherige EU-Strategie eine Frage der Glaubwürdigkeit?
„Selbst wenn wir auf globaler Ebene Netto-Null erreichen würden, hätten wir einen gewissen Anstieg von Extremwetterereignissen und damit verbundene anhaltende Kosten. Das sagen die Klimamodelle“, sagt Wolf. „Für mich ist daher klar, dass Emissionsreduktionen nicht die einzige Lösung sein können, selbst wenn sie erfolgreich sind. Wir müssen in Anpassungsmaßnahmen investieren.“
Er ergänzt: „Dazu gehören beispielsweise eine andere Geländegestaltung beim Bauen, der Verzicht auf Bauvorhaben in Gebieten mit hohem Hochwasserrisiko und die Umstellung auf klimaresistente Nutzpflanzen.“
Das Motiv für die Emissionsfreiheit habe auch mit Glaubwürdigkeit und Psychologie zu tun. „Wenn wir nicht mit gutem Beispiel vorangehen, können wir nicht verlangen, dass der Rest der Welt es tut“, erklärt Wolf. Deshalb sei es lange Zeit ein heikles Thema gewesen, der Anpassung Priorität einzuräumen.
So sei es beispielsweise umstritten gewesen, den Ausbau von Klimaanlagen zu befürworten. Umweltpolitiker und Aktivisten argumentierten, dass diese Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel ein falsches Signal senden würde und der zusätzliche Energieverbrauch zu weiteren Emissionen führen könnte. Angesichts zunehmender Hitzebelastung wird nun jedoch der mögliche gesundheitliche Nutzen von Klimaanlagen stärker diskutiert.