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Warken will Sozialbeiträge langfristig senken

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt langfristig auf sinkende Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Niedrigere Sozialabgaben würden sowohl die Wirtschaft als auch die Versicherten entlasten, sagte Warken den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Niedrigere Beiträge im Blick

„Das sollte unser Ziel sein“, sagte die Ministerin auf die Frage, ob die Beiträge nach den geplanten Reformen langfristig wieder sinken könnten. Man müsse sich vor Augen führen, dass mit niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen alle entlastet würden, möglicherweise sogar in weiterem Umfang, als es durch steuerliche Entlastungen möglich wäre.
Warken sagte zugleich, dass sie damit keine Absage an geplante Steuerentlastungen verbinde. „Das habe ich so nicht gesagt“, erklärte sie auf die Frage, ob sie geringere Sozialbeiträge für wichtiger halte als eine Einkommensteuerreform.
Durch niedrigere Sozialbeiträge würden jedoch unmittelbar alle Menschen erreicht und entlastet, die entsprechende Abgaben zahlten. „Auch deswegen lohnt es sich, diese Anstrengung zu unternehmen“, sagte die CDU-Politikerin.

Mehr Entlastung geplant

Die Bundesregierung plant neben Reformen in den Sozialversicherungen auch eine umfassende Entlastung bei der Einkommensteuer. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, insbesondere kleine und mittlere Einkommen steuerlich zu entlasten.
Ziel ist es, die Belastung von Arbeitnehmern zu senken und zusätzliche Wachstumsimpulse für die Wirtschaft zu schaffen.
Warken hatte zuletzt Reformen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf den Weg gebracht, mit denen die stark steigenden Ausgaben in beiden Systemen gebremst und die Beitragssätze stabilisiert werden sollen. Langfristig sollen die Sozialversicherungen damit finanziell wieder auf eine nachhaltigere Grundlage gestellt werden. (dts/red)
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Wirtschaftsweise Grimm: Technologischer Fortschritt systematisch ausgebremst

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm hat die Pläne der schwarz-roten Bundesregierung für Reformen als unzureichend kritisiert.
Es sei klar, „dass das, was derzeit an Reformen angedacht ist, bei Weitem nicht ausreicht, um Deutschland wieder auf einen dynamischen Wachstumspfad zu bringen“, sagte Grimm der „Welt am Sonntag“.

Technologischer Fortschritt entscheidend

Der entscheidende Hebel für nachhaltiges Wachstum sei aus ihrer Sicht der technologische Fortschritt. Aber ausgerechnet hier werde „bei uns systematisch ausgebremst“.
Wenn Deutschland im Technologiewettbewerb mitspielen wolle, müsse es die Regulierung anpassen, forderte die Professorin der Technischen Universität Nürnberg.
Als Vorbild nannte Grimm Länder wie Dänemark und Schweden. Diese zeigten, „dass ein innovationsfreundlicheres regulatorisches Umfeld und ein flexibler Arbeitsmarkt die Anpassungsfähigkeit einer Volkswirtschaft deutlich erhöhen können“.

Reformen, die nicht wehtun, aber wenig bewirken

Statt einer solchen Deregulierung würden in Deutschland „immer wieder Reformen diskutiert, die den Wählern nicht so wehtun, aber auch wenig bewirken würden – was enorme politische und ministerielle Kapazitäten bindet“.
Ein Beispiel sei die Einbeziehung von Beamten in die Sozialversicherungen: „Das klingt nach Reform, bringt aber nichts, weil die Ansprüche ja bestehen bleiben.“ Ähnlich sei es beim Ehegattensplitting: „Viel Aufwand, kaum Wachstumseffekt“, sagte Grimm.
„Währenddessen wächst der geopolitische Druck, und Europas wirtschaftliche Schwäche nimmt zu.“ (afp/red)
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Trump bekommt Geburtstagsgeschenk von Merz

Bundeskanzler Friedrich Merz hat US-Präsident Donald Trump einen handschriftlichen Brief mit Glückwünschen zum 80. Geburtstag geschrieben.
Er werde im Weißen Haus von einem Boten überreicht, heißt es aus Regierungskreisen in Berlin. Am kommenden Montag überreicht Merz dem US-Präsidenten außerdem beim G7-Gipfel im französischen Évian am Genfer See persönlich ein Geschenk. Was es ist, wurde noch nicht verraten.

Geburtstagsfeier mit Käfigkampf

Trump feiert seinen 80. Geburtstag am Sonntag vor dem Weißen Haus in Washington mit vielen Gästen und einem Käfigkampf.
Direkt im Anschluss reist er zum G7-Gipfel nach Frankreich, wo er am Abend mit Merz und den anderen Staats- und Regierungschefs der Gruppe wirtschaftsstarker westlicher Demokratien zusammentreffen wird.

Golfschläger als Gastgeschenk beim Antrittsbesuch

Von Merz ist Trump bereits bei dessen ersten USA-Besuchen reich beschenkt worden. Bei seinem Antrittsbesuch vor fast genau einem Jahr brachte Merz eine Kopie der Geburtsurkunde von Trumps Großvaters aus Kallstadt in der Pfalz und einen Golfschläger als Gastgeschenk mit.
Im März schenkte der Kanzler Trump bei seinem dritten Washington-Besuch seit Amtsantritt die Nachbildung eines Freundschafts- und Handelsvertrags zwischen den USA und Preußen aus dem Jahr 1785.

Verhältnis zwischen Merz und Trump abgekühlt

Merz und Trump hatten im vergangenen Jahr einen sehr guten Start miteinander. Zuletzt ist das Verhältnis der beiden nach deutlicher Kritik des Kanzlers am Iran-Krieg aber erheblich abgekühlt. Als Reaktion kündigte der US-Präsident den Abzug von Truppen aus Deutschland an.
Ein bilaterales Treffen der beiden am Rande des G7-Gipfels gilt zwar als wahrscheinlich, ist aber noch nicht sicher. (dpa/red)
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Protest in Berlin: IG Metall bangt um Zehntausende Stahljobs

Mit Kundgebungen in Berlin und Völklingen machen Beschäftigte der Stahlindustrie Druck auf die Bundesregierung. Unter dem Motto „Stahl hat Zukunft – bei uns!“ marschierten Stahlarbeiter vom Brandenburger Tor zum Bundeswirtschaftsministerium.
Nach Angaben der IG Metall beteiligten sich rund 1.700 Beschäftigte aus mehr als 40 Betrieben. Im saarländischen Völklingen nahmen zudem an mehreren Demonstrationszügen insgesamt 8.500 Menschen teil, wie die Polizei mitteilte.
Die Gewerkschaft fordert mehr Hilfe der Politik für die kriselnde Stahlindustrie, die unter der Wirtschaftsflaute, hohen US-Zöllen auf Stahl sowie Konkurrenz durch Billigstahl, besonders aus Asien, leidet.
2025 war die Produktion der deutschen Stahlindustrie, die besonders in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland vertreten ist, auf 34,1 Millionen Tonnen Rohstahl gefallen – ein Tiefstand seit der Finanzkrise 2009.

„Politik muss Möglichkeiten schaffen“

Zudem warnt die IG Metall davor, Klimavorgaben in Europa aufzuweichen und damit den Umbau der Branche zu grünem Stahl zu gefährden. „Wir wollen grünen Stahl produzieren, unsere Stahlwerke werden, soweit es geht, klimaneutral. Doch die Politik muss konsequent die Möglichkeit dafür schaffen“, sagte der Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Jürgen Kerner.
Er warnte, den europäischen Emissionshandel, der im Juli auf EU-Ebene auf den Prüfstand kommen soll, infrage zu stellen. Dies treibe „Zehntausende Arbeitsplätze ins Risiko“. Zugleich brauche es Unterstützung für Unternehmen, die die Investitionen in die klimafreundliche Produktion nicht allein stemmen könnten.

Grüne und Linke springen bei

Unterstützung bekamen die Stahl-Beschäftigten in Berlin von der Vorsitzenden der Linken, Ines Schwerdtner. „Stahl ist systemrelevant“, sagte sie.
Die Krise der Branche sei nicht von den Beschäftigten verursacht, sondern Folge einer unzureichenden Unterstützung beim Umbau zu klimafreundlicher Produktion. Auch der Parteichef der Grünen, Felix Banaszak, unterstützte die Stahlarbeiter.
Die Bundesregierung hat bereits einen Industriestrompreis für energieintensive Branchen wie die Stahlindustrie auf den Weg gebracht. Zudem beschlossen die EU-Staaten Schutzmaßnahmen, um die heimische Stahlbranche vor Konkurrenz zu schützen. Das geht der IG Metall aber nicht weit genug.
Sie kritisiert, dass der Industriestrompreis zeitlich befristet ist, unter Finanzierungsvorbehalt steht und nur „homöopathisch“ gegen teure Energie wirke. (dpa/red)
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Bundesregierung fehlt Lagebild zu chinesischen Bauteilen

Der Bundesregierung fehlt ein umfassendes Lagebild, welche chinesischen Komponenten wo in der kritischen Infrastruktur in Deutschland verbaut sind. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über welche die FAZ berichtet.

Energieanlagen zunehmend im Fokus

Die Regierung sieht zwar die Gefahren, die von chinesischer Technik in Autos, Windrädern und Hafenkränen ausgehen können. Nach eigener Aussage bewertet sie die Cybersicherheit vernetzter Energieanlagen als immer wichtiger werdendes Thema für die Elektrizitätsversorgung in Deutschland und Europa.
Laut Bundesinnenministerium sei man aber immer noch dabei, technische und regulatorische Gegenmaßnahmen zu prüfen.
Der Grünen-Politiker Anton Hofreiter, Vorsitzender des Europaausschusses des Bundestags, sagte der FAZ, die Antwort der Bundesregierung bestätige seine schlimmsten Vermutungen zu den Sicherheitsrisiken chinesischer Technologien im Bereich der kritischen Infrastruktur.
Es bestätige sich die Sorge, dass Chinas Einfluss auf die kritische Infrastruktur in Deutschland ein hohes Sicherheitsrisiko darstelle. Dass Deutschland keine umfassende Übersicht über verbaute chinesische Komponenten habe, sei hochriskant. „Es ist höchste Zeit, hier konkrete Maßnahmen umzusetzen.“ (dts/red)
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DIHK mahnt bei Reformen Wachstumsorientierung an

Nach dem Reformgipfel der Regierungsspitzen mit den Sozialpartnern hat DIHK-Präsident Peter Adrian an die Geschlossenheit und Handlungsfähigkeit der Regierungskoalition appelliert, damit Reformen rasch in die Tat umgesetzt werden.
„Wir erleben eine der wirtschaftlich schwierigsten Phasen in der Geschichte der Bundesrepublik“, sagte Adrian der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Seit sechs Jahren stagniert die deutsche Wirtschaft. Umso wichtiger ist es, dass jetzt Taten folgen.“ Die Gespräche seien konstruktiv gewesen und könnten die Basis für einen gemeinsamen Reformkurs sein.
Alle Reformen müssten auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland einzahlen, so der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). „Für die Wirtschaft zählt, was in den Unternehmen ankommt. Dafür muss die Regierungskoalition geschlossen handeln und ein klares Signal der Handlungsfähigkeit senden“, sagte Adrian.

Energiepreise, Arbeitskosten und Bürokratie im Fokus

„Unsere Energiepreise müssen sinken, unsere Arbeitskosten müssen runter und Bürokratie muss spürbar abgebaut werden. Wir brauchen ein Steuersystem, das Investitionen fördert, einen dynamischen Arbeitsmarkt und zukunftsfähige Sozialsysteme“, forderte er.
„Rahmenbedingungen, die Innovationen, Beschäftigung und Wertschöpfung nachhaltig verbessern, sind dringend nötig. Nur dann gelingt es, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wieder zu stärken und neue Wachstumsimpulse zu setzen“, sagte Adrian.
„Ein starker Wirtschaftsstandort ist die Grundlage für unser aller Wohlstand, sichere Arbeitsplätze und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Denn es geht um unser Land“, mahnte er.
„Es geht um unseren Wohlstand und unsere Zukunft. Die Verantwortung, diese Weichen zu stellen, liegt bei der Bundesregierung. Wir sind bereit, diesen Reformprozess mit unserer Expertise und ganzer Kraft konstruktiv zu begleiten.“ (dts/red)
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Bundestag berät erstmals über Reform der Krankenkassen

Der Bundestag debattiert am Freitag erstmals über den Entwurf der Bundesregierung für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (09.00 Uhr).
Das umstrittene Vorhaben von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zielt darauf ab, einen weiteren Anstieg der Kassenbeiträge zu vermeiden. Der Gesetzentwurf sieht dafür Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor, die bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen.
Ohne die Reform sei bereits im kommenden Jahr ein Defizit in Höhe von 15,3 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erwarten. Nach der Debatte geht die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.

Weitere Gesetze auf der Tagesordnung

Am Mittag soll das Plenum ein Gesetz verabschieden, das die missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft unterbinden soll. Die Koalition will damit verhindern, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhelfen und einen Familiennachzug zu ermöglichen.
In einer Aktuellen Stunde am Nachmittag debattieren die Abgeordneten auf Antrag der Grünen über die Koalitionspläne zu Kürzungen bei der Pflegeversicherung. (afp/red)
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KI-Einsatz in Merz-Reden weiter unklar

Die Bundesregierung hat ausweichend auf Fragen nach einer möglichen KI-Nutzung in den Reden von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) reagiert.
Auf die Frage, wie viel KI in den Reden des Bundeskanzlers stecke, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Mittwoch, 10. Juni, der dts Nachrichtenagentur: „Die Worte des Bundeskanzlers sind die Worte des Bundeskanzlers.“
Auch auf Nachfrage, ob die Redenschreiber des Kanzlers künstliche Intelligenz einsetzen, antwortete Meyer ausweichend: „Wenn der Bundeskanzler etwas spricht, dann sind das die Worte des Bundeskanzlers und von niemand anderem.“
Hintergrund sind Berichte über den Einsatz von KI in den Reden und Texten von Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU). Nach Recherchen des Portals „Frag den Staat“ soll Voigt in mehreren seiner Ansprachen auf von KI generierte Inhalte zurückgegriffen haben. (dts/red)
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9. Juni: ZDF-Doku führt zu Kündigung | Neues Kampfjet-Projekt | Buckelwal in die Fabrik

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ZDF-Doku führt zu Kündigung

Ein langjähriger Mitarbeiter des Jobcenters Bremen wurde nach einem Auftritt in einer ZDF-Dokumentation fristlos entlassen. Er hatte darin das Bürgergeld-System und die Arbeit der Jobcenter öffentlich kritisiert und von Missbrauchsfällen berichtet. Die Stadt Bremen begründet die Kündigung mit Diffamierung und Vertrauensverlust. Das Arbeitsgericht muss nun entscheiden, ob die Entlassung rechtmäßig war.

Neues Kampfjet-Projekt

Nachdem das deutsch-französische Kampfjet-Projekt FCAS eingestellt wurde, plant ein Bündnis aus acht Firmen die Entwicklung einer europäischen Alternative. Zu den Beteiligten gehören unter anderem Airbus, Liebherr und Hensoldt. Weitere Details wollen die Partner bei der offiziellen Unterzeichnung des Positionspapiers auf der Luftfahrtmesse ILA in Berlin bekannt geben.

Buckelwal in die Fabrik

Die Überreste des Buckelwals „Timmy“ werden nun vom Strand entfernt. Nach der Obduktion hat die Firma Daka Dänemark den Kadaver übernommen. Das gesamte Fett wird zu Biodiesel verarbeitet. Knochen, Sehnen und Haut werden zu einem Mehl verarbeitet, das in einer Zementfabrik verbrannt wird. Einige Knochen werden zudem an das Naturhistorische Museum in Kopenhagen gegeben.

Demonstration gegen Bundesregierung

Am Montag demonstrierten in Berlin Tausende Menschen aus ganz Deutschland für den Rücktritt der Bundesregierung und Neuwahlen. Auch die Abschaffung der CO2-Steuer sowie die Senkung von Energiesteuern und Netzentgelten wurden gefordert. Zu der Demonstration hatte die Initiative „Eine Million“ aufgerufen.

Palantir-Software im Reichsbürgerfall

Im Fall Johanna Findeisen stellt die Verteidigung die Rechtmäßigkeit des Beweismittels infrage. Dieses wurde mit dem Analysetool HessenData erhoben, das auf Software der US-amerikanischen Firma Palantir basiert. Das Bundesverfassungsgericht sieht dabei Risiken für die Grundrechte. Findeisen ist angeklagt, gemeinsam mit der Reichsbürger-Gruppe um Prinz Reuß einen Staatsstreich vorbereitet zu haben.
 
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Bund plant KI-Sicherheitsinstitut für bessere Risikoanalyse

Die Bundesregierung will Chancen und Risiken neuer KI-Modelle mit Hilfe eines neuen Gremiums künftig besser einschätzen können. Der Nationale Sicherheitsrat beschloss dazu die Einrichtung eines KI-Sicherheitsinstituts, wie die Regierung mitteilte.
Das neue Institut für Künstliche Intelligenz, das noch keinen Namen hat, ist in der Anfangsphase als virtuelle Institution geplant, wobei Strukturen und Kompetenzen der Bundesnetzagentur und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genutzt werden sollen.
In einem zweiten Schritt soll dann ein Standort gefunden werden. Wann das sein wird, steht aber noch nicht genau fest. Ein BSI-Sprecher sagt, mit Blick auf die rasante technologische Entwicklung bei KI sei es den federführenden Ministerien – das sind das Bundesinnenministerium und das Digitalministerium – wichtig, hier zügig voranzukommen.

Zwei Aspekte von Sicherheit stehen im Fokus

In den Blick nehmen soll das Institut KI-Security, also den Schutz vor Angriffen und die Cybersicherheit, aber auch KI-Safety – hier geht es um sichere KI-Produkte, die keine gefährlichen Aktionen auslösen und zum Beispiel keinen Horrorfilm vorschlagen, wenn der Nutzer nach einem Kinderfilm fragt.
Das Institut soll die Kapazitäten zur Analyse der Fähigkeiten moderner KI-Modelle inklusive ihrer Risiken bündeln.
Das Institut soll sich ferner stärker mit vergleichbaren ausländischen Instituten austauschen und auf einheitliche Standards im Umgang mit KI mit internationalen Partnern hinwirken.
Zahlreiche Staaten verfügen bereits über solche Institute, in Deutschland nahm bisher das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie Aufgaben in diesem Bereich wahr.
Ein internationales Treffen zur Standardisierung von KI-Standards fand etwa im Dezember in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul statt, bei dem das BSI vertreten war.

Digitalminister Wildberger: „Experten auf Weltniveau“

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) kündigte am Rande eines EU-Treffens in Luxemburg an, das KI-Institut solle mit „Top-Expertise von Experten auf Weltniveau“ ausgestattet sein.

Wildberger fordert „Weltniveau“: Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Rande des EU-Treffens in Luxemburg zur Personalausstattung des neuen KI-Instituts. (Archivbild).

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Sie sollen neue Modelle wie etwa Claude Mythos demnach schnell testen, bewerten und die Bundesregierung sowie die Verwaltung dazu beraten. Ein Vorbild sei das britische KI-Sicherheitsinstitut.
Zuletzt sorgte die vom US-Unternehmen Anthropic entwickelte Software Mythos für Aufsehen, da sie in verschiedenen Programmen zum Teil über Jahrzehnte unentdeckt gebliebene Sicherheitslücken fand.
Die Bundesregierung erhielt zunächst keinen Zugang zu dem neuen Tool. Das BSI sei in Kontakt mit Anthropic, hieß es vom BSI auf Nachfrage.
Wie der BSI-Sprecher weiter mitteilte, soll die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Deutschland werden. Die Verordnung trat im August 2024 in Kraft, wobei ein Teil der Regelungen ab dem 2. August 2026 verbindlich wird.
Kern der Verordnung ist eine Einteilung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck – dazu zählen etwa Chat-GPT von Open AI oder Gemini von Google – in Risikoklassen, sowie Transparenz- und Kennzeichnungspflichten.

Gesetze zur Versorgung in Krisenzeiten auf dem Prüfstand

Der Sicherheitsrat unter Leitung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) befasste sich ferner mit der sicherheitspolitischen Lage im Nahen und Mittleren Osten.
Beschlossen wurde zudem, Gesetze zur Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte mit lebenswichtigen Gütern und kritischer Infrastruktur zu überprüfen und sie an die aktuellen Herausforderungen anzupassen.
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte den Nationalen Sicherheitsrat im vergangenen Jahr gegründet, um auf Krisen und Bedrohungen aller Art schnell und effektiv reagieren zu können.
Neben Mitgliedern der Bundesregierung und Sicherheitsbehörden können auch Vertreter der Länder eingeladen werden. (dpa/red)
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Reformüberblick bei Haushaltsplänen für 2027: Was auf die Bürger zukommt


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant für 2027 Reformen bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie eine Steuerreform zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
  • Versicherte müssen sich auf höhere Zuzahlungen, steigende Beitragsbemessungsgrenzen und zusätzliche Belastungen bei der Familienversicherung einstellen.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung dürfte in den kommenden Jahren höhere Beitragssätze verlangen, während über weitere Strukturreformen noch beraten wird.
  • Steuerentlastungen sollen durch einen höheren Grundfreibetrag, eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags erfolgen.

 
Die Debatte um den Bundeshaushalt 2027 und ein umfassendes Reformpaket gewinnt an Dynamik. Im Koalitionsausschuss wird um Details gerungen. Nach den Reformkommissionen für Soziales und Gesundheit wird Ende Juni der Bericht der Rentenkommission erwartet. Den Ankündigungen einer Steuerreform zugunsten der Mittelschicht stehen jedoch noch keine konkreten Ergebnisse gegenüber.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat allen Ressorts die Vorgabe gemacht, den eigenen Etat um mindestens 1 Prozent zu kürzen. In vielen Fällen heißt das, Abstriche an sozialen Erleichterungen oder Vergünstigungen zu machen. Am Ende kommen die Einsparungen beim Normalbürger aus der Mittelschicht an.
Gleichzeitig bemüht sich der Bund angesichts der Wirtschaftskrise und der gesunkenen Kaufkraft, einige Entlastungen gegenüber den Belastungen und Einschränkungen entgegenzusetzen. Tiefgreifende Veränderungen sind in mehreren Bereichen zu erwarten.

Gesundheit

Hier hat die zuständige Kommission Ende März ihren Bericht zur kurzfristigen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) präsentiert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen Anstieg der Beitragssätze für alle Versicherten zu verhindern.
Bis Ende des Jahres wird ein weiterer Bericht erwartet, der sich mit langfristigen Strategien zur Stabilisierung der Kassen befasst. Bereits jetzt müssen Versicherte damit rechnen, in zweierlei Hinsicht stärker belastet zu werden.
So werden im Bereich der Leistungen Zuzahlungen erhöht oder Erstattungen verringert. Gleichzeitig ist auch mit einem Anstieg der Beiträge zu rechnen – vorerst zumindest bei Besserverdienenden. So wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 voraussichtlich um 3,87 Prozent auf 72.450 Euro pro Jahr steigen. Zusätzlich zu den Steigerungen aufgrund der Lohnentwicklung ist auch eine Sonderanhebung um 300 Euro im Gespräch. Die Versicherungspflichtgrenze wird voraussichtlich auf ein Jahresbruttoeinkommen von 84.800 Euro steigen.
Zudem wird eine Steigerung der Zuzahlungsbeträge für Medikamente um 50 Prozent diskutiert. Gleichzeitig könnte es zu einer Kürzung der Festzuschüsse beim Zahnersatz um 10 Prozent kommen. Homöopathische Präparate sollen künftig gar nicht mehr erstattet werden und es könnte erhebliche Einschränkungen für die Hautkrebsvorsorge und für medizinisches Cannabis geben.
Auch die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll wegfallen. Zwar hat der Widerstand in Teilen der Koalitionsparteien und Gewerkschaften ein vollständiges Aus dieser Vergünstigung für Ehepaare voraussichtlich verhindert, doch müssen Versicherte, die diese in Anspruch nehmen wollen, künftig einen Aufschlag von 2,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens erwarten.

Pflege

Die Eigenanteile für Heimbewohner sollen steigen, da die Zuschüsse vonseiten der sozialen Pflegeversicherung (SPV) langsamer anwachsen. Die 15-prozentige Zuzahlung für den Heimplatz soll künftig erst ab 18 Monaten statt wie bisher ab zwölf Monaten gelten. Erst anschließend soll die Anhebung auf 30 Prozent erfolgen. Die Entlastungsstufe mit einer Zuzahlung von 50 Prozent soll künftig erst nach drei statt nach zwei Jahren und jene mit 75 Prozent erst nach 54 statt wie bisher 36 Monaten gelten.
Das Wissenschaftliche Institut der AOK schätzt die monatlichen Durchschnittskosten für einen Pflegeheimplatz derzeit auf mehr als 5.000 Euro. Die Pflegekasse trägt davon im Schnitt 1.539 Euro. Kinderlose über 23 Jahre müssen mit einer Erhöhung ihres Zusatzbeitrags rechnen. Ebenso wie in der GKV soll auch in der SPV eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gelten.
Im Vorjahr hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform darauf verständigt, die Kriterien im Bereich der niedrigeren Pflegegrade 1 bis 3 zu verschärfen. So wird künftig ein höherer Grad an Einschränkungen erforderlich sein, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Die Einschränkungen beim Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung, wie sie bei der GKV gelten, könnten auch in der Pflegeversicherung greifen. Auf diese Weise plant die Koalition, die Defizite der Pflegeversicherung im Rahmen zu halten.

Rente

Was die Veränderungen im Bereich der Rente anbelangt, bleiben einige konkrete Reformen noch ungewiss. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission wird ihren Bericht voraussichtlich erst Ende Juni vorlegen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat angekündigt, die vorgeschlagenen Reformen eins zu eins umzusetzen, sollte die Kommission zu einer einstimmigen Empfehlung kommen.
Die Rentenkommission hat jüngst Gerüchte zurückgewiesen, wonach eine geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zu den Empfehlungen gehören werde. Demnach soll das Renteneintrittsalter ab Beginn der 2040er-Jahre schrittweise ansteigen. Gleichzeitig könnte das garantierte Rentenniveau von aktuell 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.
Als weitere Maßnahme wird das verpflichtende Rentensplitting, also die Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern, diskutiert. Ein entsprechender Bericht liegt jedoch bis heute nicht vor.
Sehr wahrscheinlich ist hingegen eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht in internen Papieren davon aus, dass dieser von derzeit 18,6 Prozen ab 2028t auf dann 19,9 Prozent ansteigen wird.
Neben den drohenden Belastungen im Bereich der Sozialversicherung spüren die Bürger bereits Teuerungseffekte durch Steuern, die CO₂-Bepreisung und geopolitische Verwerfungen. Dies macht sich unter anderem bei den Energiepreisen bemerkbar. Dadurch sinken die verfügbaren Einkommen und die Kaufkraft zusätzlich – und das in einer Situation anhaltender wirtschaftlicher Stagnation.

Steuern

Deshalb beabsichtigt die Koalition, mit einer Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027 gegenzusteuern. Über einige Kernpunkte zeichnet sich dabei bereits ein Konsens ab. So soll die geplante Einkommensteuerreform ab 2027 gezielt kleine und mittlere Einkommen entlasten.
Der Grundfreibetrag soll dabei um mindestens 1.000 Euro steigen; derzeit liegt er bei 12.348 Euro. Die Steuerprogression soll abgeflacht werden, sodass Einkommenszuwächse weniger stark besteuert werden. Derzeit greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent schon ab rund 70.000 Euro, künftig soll er erst ab 85.000 Euro greifen.
Anfang Mai kündigte Klingbeil an, seine Steuerreform solle 95 Prozent der Beschäftigten „merklich, mit einigen hundert Euro im Jahr“ entlasten. Zudem soll der Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen wegfallen.
Die Gegenfinanzierung soll seiner Aussage nach jedoch über eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer erfolgen. Diese soll „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen. Die Union hatte sich gesprächsbereit gezeigt, beispielsweise bezüglich einer Anhebung des sogenannten Reichensteuersatzes von 45 Prozent auf 47,5 Prozent.
Differenzen gibt es hingegen bezüglich höherer Belastungen von Erbschaften und einer Wiedereinführung von Vermögenssteuern. Hier fordert die SPD unter anderem einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro.
Zudem soll es möglich bleiben, das selbst genutzte Haus steuerfrei an die eigenen Kinder zu vererben. Allerdings soll das Finanzamt bei Firmenübertragungen ab einem Wert von 5 Millionen Euro zugreifen können. Die Sozialdemokraten stellen auch das Ehegattensplitting infrage. Die Union wehrt sich gegen dieses Ansinnen kategorisch.

Weitere Bereiche

Einsparungen sind auch beim Elterngeld, beim Wohngeld und möglicherweise auch beim BAföG geplant. Besonders bei der Studienförderung stellt sich die SPD gegen Kürzungen, da über deren Finanzierung bereits Konsens bestehe. Bei Elterngeld und Wohngeld sind Einschränkungen aufgrund der von Klingbeil an die Ressorts gegebenen Sparvorgabe absehbar. Eine Einigung über die Details steht jedoch noch aus.
Ungewiss ist auch, wie lange der derzeit geltende „Tankrabatt“ durch die Senkung der Energiesteuer noch aufrechterhalten wird. Der CO₂-Preis wird angesichts der hohen Treibstoffpreise vorerst nicht erhöht. Gleichzeitig ist eine weitere Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket bei der Bahn im Gespräch. Zuletzt stieg dieser innerhalb von nur zwei Jahren von 49 auf 56 und schließlich auf 63 Euro im Monat.
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Rentenreform: Folgen eines verpflichtenden Splittings für Ehepaare


In Kürze:

  • Die Rentenkommission der Bundesregierung diskutiert ein mögliches verpflichtendes Rentensplitting für Ehepaare.
  • Das bislang freiwillige Modell wird nur selten genutzt, obwohl es gegenüber der Hinterbliebenenrente bestimmte Vorteile bietet.
  • Experten des Sachverständigenrats empfehlen bereits seit 2023 ein obligatorisches Rentensplitting nach einer Übergangsfrist.

 

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission will über ein mögliches verpflichtendes Rentensplitting beraten. Dies berichtet das „Handelsblatt“ unter Verweis auf einen vorliegenden Terminplan, aus dem auch weitere Reformvorschläge hervorgehen.

Rentensplitting seit 2002 möglich – aber kaum in Anspruch genommen

Beim Rentensplitting handelt es sich um ein Instrument, das 2001 eingeführt wurde und bislang kaum genutzt wird. Es gibt weniger als 1.000 Ehepaare, die davon Gebrauch machen. Ein Grund dürfte sein, dass das Modell wenig bekannt ist und staatlich kaum aktiv beworben wurde.
Zudem ist das Rentensplitting teilweise kompliziert und kann bei hohen Ansprüchen auf eine Hinterbliebenenrente Nachteile haben. Außerdem ist es unwiderruflich, sobald es einmal vereinbart wurde. Es ist für Ehepaare möglich, die nach 2002 geheiratet haben und bei denen beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden.
Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche als gemeinsame Leistung betrachtet und zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dadurch ist der Partner mit geringerem Einkommen im Todesfall besser abgesichert. Anders als bei der Hinterbliebenenrente bleiben die Ansprüche auch bei einer erneuten Eheschließung bestehen und werden durch eine Scheidung nicht berührt. Auch ein eigenes hohes Einkommen des Hinterbliebenen mindert den Anspruch im Gegensatz zur Witwen- oder Witwerrente nicht.

Nicht mehr widerrufbar – mögliche Nachteile für die Witwenrente

Damit das Splitting wirksam wird, müssen beide Partner mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorweisen. Außerdem muss jeder Partner einen eigenständigen Anspruch auf eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente erworben haben. Es müssen also die erforderlichen Beitragszeiten erfüllt sein.
Mindestens einer der Splittingpartner muss zudem die Regelaltersgrenze erreicht haben. Das Rentensplitting kann frühestens sechs Monate vor deren Erreichen erklärt werden. Die Erklärung muss gegenüber der Deutschen Rentenversicherung abgegeben werden. Sie wird einen Monat später wirksam und kann nicht mehr widerrufen werden. Sie bezieht sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente, nicht auf betriebliche Altersvorsorge oder Beamtenversorgung.
Zu den Nachteilen des Rentensplittings zählt neben der Unwiderruflichkeit auch der Wegfall der Hinterbliebenenrente. Zudem kann es sich nachteilig auswirken, wenn der Partner mit höheren Rentenansprüchen einen Teil davon abgibt. Auch mögliche Auswirkungen auf Erwerbsminderungs- oder Waisenrenten der Kinder des verstorbenen Partners sind denkbar.

Rentensplitting nur bei deutlich unterschiedlichen Rentenansprüchen sinnvoll

Besonders sinnvoll ist Rentensplitting, wenn ein Partner deutlich weniger Rentenpunkte erworben hat. Sind die Ansprüche ähnlich hoch, bringt es kaum Vorteile. Die Ökonomen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) sprachen sich bereits in ihrem Gutachten 2023/24 nach einer Übergangsfrist für ein obligatorisches Rentensplitting aus.
Zur Begründung führten sie an, dass die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten insbesondere für Frauen den Anreiz mindere, eigene Rentenansprüche aufzubauen. Ein Splitting könnte diese Verzerrung verringern. Die Kommission soll ihre Empfehlungen zur geplanten Rentenreform bis Ende Juni vorlegen.
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Wirtschaftstreffen: Arbeitgeber fordern Begrenzung der Sozialabgaben

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft sehen das Treffen mit den Spitzen der Koalition und Gewerkschaften am 10. Juni im Kanzleramt als Chance für einen gemeinsamen Reformkurs.
„Positiv wäre, wenn es gelingt, ein gemeinsames Verständnis über das Zielbild und die politischen Prioritäten sowie Klarheit über den zeitlichen Fahrplan für die anstehenden Reformvorhaben zu gewinnen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
„Die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände sind bereit, im Rahmen eines Gesamtpakets für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung ihren Anteil an notwendigen Kompromissen zu tragen.“
Die Bundesregierung will bis zur parlamentarischen Sommerpause ein großes Reformpaket schnüren. Es soll die Themen Einkommensteuer, Arbeitsmarkt, Rente und Bürokratieabbau umfassen.
Dazu kommen die bereits vorliegenden Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Morgen trifft sich dazu der Koalitionsausschuss mit den Sozialpartnern, also Vertretern von Wirtschaft und Gewerkschaften.

Schnittmengen

„Das Treffen sollte als Chance genutzt werden, möglichst große Schnittmengen in zentralen und teils hoch umstrittenen Reformfeldern auszuloten“, heißt es in der Erklärung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Bundesverbands der Deutschen Industrie, des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und der Deutschen Industrie- und Handelskammer.
Die Verbände drängen angesichts der Schwächephase der deutschen Wirtschaft auf eine Begrenzung der Sozialabgaben, eine Senkung von Steuern, weniger Bürokratie und flexiblere Arbeitszeiten.
DGB-Chefin Yasmin Fahimi hatte Reformpläne der Bundesregierung vor dem Spitzentreffen kritisiert. „Alles an sogenannter Reformagenda, was derzeit diskutiert wird, legt den Fokus auf Sparen und Kürzen“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

„Unterschiedliche Interessen zusammenführen“

In der Erklärung der Wirtschaftsverbände heißt es weiter: „Gerade angesichts der Herausforderungen bei der zukunftsfähigen Aufstellung der sozialen Sicherungssysteme, des Arbeitsmarktes und der Standortbedingungen kommt es darauf an, unterschiedliche Interessen zusammenzuführen, gegenseitiges Verständnis zu stärken und gemeinsame Lösungswege zu identifizieren. Dafür stehen die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände mit ihren Mitgliedern bereit.“
Die Mitglieder des Koalitionsausschusses hätten ein breites und ausreichendes Themenspektrum für das Treffen gesetzt. „Die Debatte über diese einzelnen Themen werden wir am Mittwoch führen. Für uns muss der Fokus dabei klar auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit liegen.“ (dpa/red)
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Staat und Wirtschaft schließen Milliardenpakt für Netzausbau

Ein breiter Schulterschluss zwischen Staat und Wirtschaft soll den Netzausbau in Deutschland spürbar beschleunigen. Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen und der Telekommunikationsbranche haben dafür das weitreichende Memorandum of Understanding (MoU) „Bestes Netz für Deutschland“ unterzeichnet.
„Wir wollen mehr Tempo, weniger Bürokratie und verlässliche Rahmenbedingungen, damit der Ausbau von Glasfaser und Mobilfunk in Deutschland spürbar vorankommt“, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU).
Indem man den Fortschritt mit konkreten Kenngrößen transparent mache, schaffe man mehr Verbindlichkeit für Investitionen, Genehmigungsprozesse und die Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Ziele.

Milliarden für Glasfaser und schnellen Mobilfunk

Die Vereinbarung wurde von Wildberger, Vertretern der Bundesländer und Kommunen, den Chefs (CEO) der größten Telekommunikationsunternehmen sowie Verbandsvertretern unterzeichnet.
In dem Papier macht die Industrie massive finanzielle Zusagen: Allein im Jahr 2026 plant die Telekommunikationsbranche, rund 8,5 Milliarden Euro in den Glasfaserausbau und 2,4 Milliarden Euro in Mobilfunknetze zu investieren.
Mit diesen Mitteln sollen im laufenden Jahr 3,2 Millionen direkt nutzbare Glasfaseranschlüsse („Homes Connected“) und 2,5 Millionen vorbereitete Anschlüsse („Homes Passed“) realisiert werden. Auch für die kommenden Jahre sind bereits weitere Milliardeninvestitionen fest eingeplant, etwa mindestens 6,6 Milliarden Euro für Glasfaser und 2,4 Milliarden Euro für Mobilfunk im Jahr 2027.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Um die Umsetzung dieser ehrgeizigen Ausbauziele sicherzustellen, setzt das Bündnis auf strenge, halbjährliche Erfolgskontrollen anhand konkreter Kennzahlen. Diese Indikatoren erfassen unter anderem den tatsächlichen Ausbaufortschritt, die konkreten Investitionshöhen und die Dauer der behördlichen Genehmigungsverfahren. Dabei soll primär auf bereits bestehende Daten der Bundesnetzagentur (BNetzA) zurückgegriffen werden, um keine neuen bürokratischen Hürden für die beteiligten Unternehmen zu schaffen.
Die Bundesnetzagentur erhält im Zuge des Memorandums zudem eine neue, stärkere Kontrollfunktion: In einem standardisierten Verfahren nimmt die Behörde künftig Hinweise aus den Kommunen entgegen, wenn vor Ort erhebliche Zweifel an der Fachkunde oder Zuverlässigkeit einzelner Bau- und Telekommunikationsunternehmen bestehen. Die Netzagentur kann daraufhin weitere Überprüfungsschritte einleiten, um die Erfüllung der Verpflichtungen sicherzustellen.

Wettbewerber sollen Infrastruktur gemeinsam nutzen

Ein weiterer zentraler Baustein des Papiers ist das klare Bekenntnis der Branche zu „Open Access“. Offene und diskriminierungsfreie Netzzugänge sollen den Anbietern ermöglichen, auf derselben Infrastruktur aktiv zu werden. Das stärkt den Wettbewerb um die Endkunden, senkt die Investitionsrisiken für die Ausbauer und verbessert die wirtschaftliche Auslastung der neu gebauten Netze.
Aufseiten der öffentlichen Hand verpflichten sich Länder und Kommunen im Gegenzug, die Genehmigungsverfahren drastisch zu beschleunigen und konsequent zu digitalisieren. Hierfür sollen standardisierte digitale Anwendungen wie das OZG-Breitbandportal flächendeckend zum Einsatz kommen, um die Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten für Bauprojekte spürbar zu verkürzen.
Marcel de Groot, der CEO von Vodafone Deutschland, sagte: „Vor allem die zügigeren und digitalen Genehmigungsverfahren für neue Mobilfunk-Masten und Gigabit-Leitungen, die die Vereinbarung mit Bund, Ländern und Kommunen für alle Regionen in Deutschland vorsieht, helfen uns schnelle Verbindungen zu allen Menschen und Unternehmen zu bringen.“ Denn genau hier verliere man heute oft noch zu viel Zeit. (dpa/red)
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IG Metall ruft Tausende Stahl-Beschäftigte zu Protesten auf

In der Krise der deutschen Stahlindustrie ruft die IG Metall zu einer Großkundgebung mit den Spitzen der Grünen und Linken in Berlin auf. An diesem Freitag (12. Juni) sollen Beschäftigte aus dem gesamten Bundesgebiet für die Belange der Stahlbranche demonstrieren und vom Brandenburger Tor zum Bundeswirtschaftsministerium ziehen, wie die IG Metall in Frankfurt mitteilte. Es würden Tausende Teilnehmer erwartet.
„Die Politik hat in den vergangenen Monaten – auf unseren Druck hin – einiges für die Stahlindustrie getan“, sagte Jürgen Kerner, Zweiter Vorsitzender der IG Metall. „Sie darf jetzt nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Sie muss ihre Versprechen erfüllen.“
Neben Kerner sollen an der Kundgebung die Parteichefs von Grünen und Linken, Felix Banaszak und Ines Schwerdtner, teilnehmen. Sprechen sollen auch Betriebsratsvorsitzende und Arbeitsdirektoren aus der Stahlbranche.

Stahlbranche von vielen Seiten unter Druck

Die deutsche Stahlindustrie leidet unter der Krise in Abnehmerbranchen, insbesondere der Autoindustrie. Dazu kommen hohe Energiepreise, Billigimporte vor allem aus China und die Kosten für den Umbau hin zu einer klimafreundlicheren Stahlproduktion. Auch hohe US-Zölle auf Stahlimporte machen der Branche zu schaffen.
Im vergangenen Jahr war die Produktion der deutschen Stahlindustrie auf 34,1 Millionen Tonnen Rohstahl gefallen – der niedrigste Wert seit der Finanzkrise 2009. Der Stahlkonzern Thyssenkrupp Steel Europe hat eine harte Sanierung beschlossen und will rund 11.000 Stellen streichen oder auslagern.
Die Bundesregierung hatte bereits im November zu einem Stahlgipfel im Kanzleramt eingeladen. Sie hat einen Industriestrompreis auf den Weg gebracht, um energieintensive Branchen wie die Stahlindustrie zu entlasten. Hilfe kommt auch aus Brüssel: Die EU hat sich im April darauf geeinigt, die zollfreie Einfuhrmenge in die Europäische Union fast zu halbieren. Weitere Importe sollen mit einem Strafzoll von 50 Prozent belegt werden. (dpa/red)
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deutschland

Bundesregierung kennt Klimawirkung des Heizungsgesetzes nicht


In Kürze:

  • Das Wirtschaftsministerium kann derzeit die Klimawirkung des geplanten Heizungsgesetzes nicht abschätzen.
  • Die Grünen Partei stellte dazu eine Kleine Anfrage.
  • Die Grünen halten die Gesetzesreform für verfassungswidrig.

 
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schaffte es Mitte Mai durch das Bundeskabinett. In einer dazu von der Bundesregierung veröffentlichten Mitteilung ist mehrfach vom damit verbundenen „Klimaschutz“ die Rede.
Die Auswirkungen der Heizungsreform auf den Klimaschutz können jedoch noch nicht konkret benannt werden. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Ministerium: Abschätzung erst später möglich

Relevant ist die fünfte der insgesamt 43 Fragen, die die Grünen im März gestellt haben. Sie lautete: „Wie gedenkt die Bundesregierung, die ausbleibende Emissionsminderung aufgrund der Einführung der Grüngasquote im Jahr 2029 von 10 Prozent, wie in den Eckpunkten angekündigt, zu kompensieren, und wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit in Bezug auf das Verschlechterungsverbot im Klimaschutz…?“
Die Bundesregierung antwortete darauf:
„Eine robuste Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen.“
Auf diese Antwort verweist das Wirtschaftsministerium auch bei weiteren Fragen, die sich unter anderem auf die Vereinbarkeit mit EU-Recht beziehen. Prognosen zur zukünftigen Preisentwicklung bei Erdgas, Biomethan und grünem Wasserstoff lägen der Bundesregierung demnach ebenfalls nicht vor. Laut dem Ministerium seien diese „auch nicht belastbar zu erstellen“.

Grüne verweisen auf mögliche Verfassungswidrigkeit

Die Grünen zeigen sich angesichts der Informationslage der Bundesregierung entgeistert. Kassem Taher Saleh, baupolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion und an der Kleinen Anfrage beteiligt, kritisierte: „Die Bundesregierung plant ein Gesetz, von dem sie selbst nicht sagen kann, welche Auswirkungen es haben wird und was es am Ende kostet.“
Laut Taher Saleh wisse die Regierung weder, welche Folgen ihr Gesetz für die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor haben werde, noch wie sie die dadurch ausbleibenden Emissionsminderungen ausgleichen wolle. Sie räume zudem offen ein, dass sie die Klimawirkung des Gesetzes derzeit nicht abschätzen könne, bemängelte der Bundestagsabgeordnete.
Er verweist auf das geltende Verschlechterungsverbot beim Klimaschutz. „Unser Grundgesetz verbietet beim Klimaschutz den Rückwärtsgang.“ Doch die Bundesregierung senke bereits erreichte Standards wieder ab. „Damit ist dieses Gesetz verfassungswidrig“, schlussfolgerte der Grünen-Politiker. Das untermauert die Einschätzung unter Grünen-Politikern wie Michael Kellner, die fest mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht rechnen.
Zudem warnte Taher Saleh vor höheren Kosten, mehr Klimaverschmutzung und weniger Planungssicherheit. Wie groß die Folgen tatsächlich sein werden, lasse sich derzeit nicht abschätzen.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Kostenaufteilung, Bio-Treppe und Grüngasquote

Das GModG soll das von der Ampel reformierte Gebäudeenergiegesetz, auch „Heizungsgesetz“ genannt, ablösen. Der Entwurf befindet sich noch mitten im Gesetzgebungsverfahren und ist in der kommenden Woche zur ersten Lesung im Bundestag.
Eine der markantesten Änderungen wäre der Wegfall der umstrittenen 65-Prozent-Regelung. Demnach müssten neue Heizanlagen mit mindestens 65 Prozent „erneuerbarer“ Energie laufen. Diese Regelung hätte bedeutet, dass reine Öl- und Gasheizungen die Anforderungen nicht erfüllt hätten und damit bei Neubauten faktisch nicht mehr einsetzbar gewesen wären. Das hätte die Auswahl auf Wärmepumpen oder teils teure Fernwärme begrenzt. Das GModG erlaubt hier künftig wieder Technologieoffenheit.
Stattdessen will die Regierungskoalition aus Union und SPD neue Instrumente einführen. Ein Instrument davon ist die sogenannte Bio-Treppe. Mehrere Stufen schreiben die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vor. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Vorgesehen ist dabei ein Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent. Bis 2045 wäre damit ein vollständiger Umstieg möglich.
Ein weiteres Instrument des GModG wäre die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote. Sie würde für alle Heizanlagen gelten, auch für bestehende fossile. Hierbei müssten Gaslieferanten den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise erhöhen. Entsprechendes gilt für Öllieferanten.
(Mit Material von dts)
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deutschland

Merz: erneute Kandidatur zum UN-Sicherheitsrat für 2035/36

Nach der gescheiterten Kandidatur für den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wird sich Deutschland für die Periode 2035/36 erneut um einen Sitz im mächtigsten UN-Gremium bewerben. Das kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Rande eines EU-Westbalkan-Gipfels in Montenegro an.
Deutschland war am Mittwoch in der UN-Generalversammlung in New York mit seiner Kandidatur für einen Sitz im Rat in den nächsten beiden Jahren bereits im ersten Wahlgang unerwartet deutlich Österreich und Portugal unterlegen.
Deutschland kam nur auf 104 Stimmen. Für die nötige Zweidrittelmehrheit wären 127 Stimmen nötig gewesen. Für Portugal stimmten 134 Länder, Österreich kam auf 131 Stimmen. Insgesamt hat die Weltorganisation 193 Mitgliedsstaaten.

Deutschland bisher sechsmal im Sicherheitsrat

Die Bundesrepublik war bereits sechsmal im Sicherheitsrat vertreten, zuletzt 2019 und 2020. Durchgefallen war Deutschland laut Diplomaten bisher noch nie.
Deutschland bewirbt sich in der Regel alle acht Jahre für den Sicherheitsrat. Für die kommenden Jahre stehen bereits ausreichend Kandidaten aus jener UN-Regionalgruppe in den Startlöchern, in der auch Deutschland antritt. Für 2029/30 kandidieren für die beiden betreffenden Sitze Australien und Finnland.
Auch für alle möglichen weiteren Kandidaturen bis Mitte der 2030er Jahre haben bereits jeweils zwei Staaten ihre Kandidaturen erklärt. Für den Wahlzeitraum 2035/36 hat bislang nur Schweden erklärt, zu kandidieren.

Merz stellt sich klar hinter Wadephul

„Wir werden das diesmal längerfristig von Anfang an gut vorbereiten“, kündigte Merz die neuerliche Bewerbung an. Vor dem Hintergrund der Kandidatur Schwedens ergänzte er, er werde in der Europäischen Union dafür werben, „dass es bei diesen beiden Ländern bleibt. Dass es also nicht wieder konkurrierende Bewerbungen aus Europa, insbesondere konkurrierende Bewerbungen aus der Europäischen Union gibt.“
Der Kanzler stellte sich klar hinter Außenminister Johann Wadephul (CDU) und dankte diesem ausdrücklich „für sein großes Engagement über ein Jahr“.
Die aktuelle Bewerbung sei von Deutschland vor vielen Jahren, aber auch sehr spät erklärt worden. Seine schwarz-rote Regierung habe die Kandidatur sozusagen übernommen und sich im Koalitionsvertrag entschieden, an ihr festzuhalten. „Wie wir im Ergebnis gesehen haben, hat das nicht ausgereicht. Wir wollen es beim nächsten Mal besser machen“, versprach Merz.

Merz: Lassen Gründe für Scheitern analysieren

Die Gründe für das Scheitern lasse man jetzt im Auswärtigen Amt ausführlich analysieren, sagte Merz. Wadephul und er persönlich hätten „alles getan, um diese Bewerbung erfolgreich werden zu lassen“.
Der Außenminister habe kaum eine Kabinettssitzung ausgelassen, um alle Mitglieder zu bitten, die Bewerbung zu unterstützen. Man habe nur ein Jahr Zeit gehabt, „in einem schwierigen Umfeld unsere Bewerbung noch einmal mehrheitsfähig zu machen. Das ist uns in der Kürze der Zeit leider nicht gelungen.“
Wadephul war von New York aus nach Mexiko weitergereist, um politische Gespräche zu führen. Von dort wollte er am späten Abend deutscher Zeit nach Berlin zurückfliegen.

Wadephul in Mexiko

Gestern hatte Wadephul bei einer Pressekonferenz in Mexiko-Stadt Vorschlägen auch aus den eigenen Reihen widersprochen, nach dem Scheitern Gelder für die Vereinten Nationen zu kürzen.
Über die Höhe des finanziellen Engagements entscheide das Parlament, aber er sei dafür, „dass wir bei den UN genauso engagiert bleiben wie bisher“, sagte er. „Die Vereinten Nationen bleiben für uns die entscheidende Institution auf internationaler Ebene, die sich für Frieden, für Menschenrechte und für internationale Sicherheit einsetzt.“
Auch Merz hatte direkt nach dem Scheitern der Kandidatur versichert, Deutschland werde seine Verantwortung in den UN unverändert wahrnehmen. „Deutschland bleibt ein verlässlicher Stützpfeiler des multilateralen Systems. Diese Verantwortung tragen wir mit Entschlossenheit“, erklärte er in Berlin. (dpa/red)
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deutschland

Innenministerium bestätigt Aus für Asylverfahrensberatung ab 2027


In Kürze:

  • Bundesinnenministerium plant Ende der Förderung der Asylverfahrensberatung ab 2027.

  • Die Regierung verweist auf Haushaltszwänge und eine bisher nicht veröffentlichte Evaluation.

  • Mögliche Folge ist ein Wegfall bundesweiter Beratungsstrukturen für Asylbewerber.


  • Das Bundesinnenministerium plant offenbar, aus dem erst vor drei Jahren bundesweit eingeführten System der Asylverfahrensberatung (AVB) auszusteigen – und das, bevor ein Evaluierungsbericht vorliegt. Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) am Freitag, 5. Juni, berichtete, hat das Ministerium das Ende der Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung bestätigt.

    Dies gehe aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor. Das Ministerium begründet den Schritt mit der angespannten Lage im Bundeshaushalt. Diese mache eine „strikte Prioritätensetzung“ erforderlich. Man habe nach eingehender Prüfung Einsparpotenziale identifiziert, heißt es weiter. Diese erstreckten sich auch auf die Mittel für die AVB. Mit Blick auf den Bundeshaushalt 2027 dauere die regierungsinterne Prüfung jedoch noch an.

    Asylverfahrensberatung sollte unabhängige und individuelle Rechtsauskunft sichern

    Dem Ministerium zufolge stütze auch eine Evaluation des Programms, das seit 2023 existiert, den Förderstopp. Allerdings, so kritisieren die Grünen, liege der dazugehörige Bericht noch nicht öffentlich vor. Er werde der Bundesregierung zufolge „derzeit finalisiert“ und solle „voraussichtlich“ noch im zweiten Quartal des Jahres erscheinen.

    Die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Filiz Polat, betrachte dies als Verstoß gegen Gebote der Transparenz. Sie äußert gegenüber dem RND:

    „Wer über die Zukunft dieses wichtigen Beratungsangebots entscheiden will, muss die Fakten auf den Tisch legen.“

    Ein Wegfall des Angebots hätte gravierende Konsequenzen – in erster Linie mit Blick auf das demnächst in Kraft tretende EU-Asylregelwerk GEAS. Asylbewerber seien ohne professionelle Unterstützung „kaum in der Lage, ihre Rechte und Pflichten im Verfahren zu verstehen und wahrzunehmen“. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie Folteropfer sowie behinderte oder kranke Menschen, benötigten diese Form vertraulicher Beratung.

    Polat forderte, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) müsse „jetzt Farbe bekennen“ und die Absicherung der Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung im Haushalt sichern.

    Träger des Programms sind vor allem Wohlfahrtsverbände und NGOs

    Beschlossen hatte die Förderung die damalige Ampelkoalition Ende 2022. Sie beabsichtigte, auf diese Weise zur Beschleunigung von Asylverfahren beizutragen. Immerhin sollte die Beratung auch dazu dienen, aussichtslose Fälle zu identifizieren und in weiterer Folge langwierige Verfahren zu vermeiden. Seit Mitte 2023 ist das Programm aktiv. Asylbewerber können auf dieser Grundlage eine individuelle, vertrauliche und ergebnisoffene Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

    Träger des Programms sind in den meisten Fällen Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, AWO oder DRK. Dazu kommen zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die der Bund in ihrer Eigenschaft als freie Träger fördert.

    Bislang hatte der Bund in den Jahren 2024 bis 2026 jeweils 25 Millionen Euro an Fördermitteln für AVB bereitgestellt. Im ersten Jahr waren es 20 Millionen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, mussten die Träger zusätzlich selbst einen Eigenanteil in Höhe von 7 bis 10 Prozent beisteuern.

    Ohne Asylverfahrensberatung wäre BAMF selbst einziger Ansprechpartner

    Sollte der Bund tatsächlich die Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung streichen, bliebe Asylbewerbern weiterhin die behördliche Information und Rechtsauskunft über das Asylverfahren. Diese führt allerdings das BAMF selbst durch – und damit die Behörde, die am Ende auch über das Asylgesuch entscheidet.

    Ohne die Bundesmittel wäre das Ende der bundesweiten AVB-Struktur vorgezeichnet. Eine Vielzahl an Beratungsstellen würde voraussichtlich schließen, fortbestehen würden einzelne regionale Angebote. Die Träger, die bislang die Asylberatung geleistet haben, müssten auf ihre eigenen Rechtshilfefonds zurückgreifen oder wären von Spenden und möglichen Landesmitteln abhängig.

    Da je nach Bundesland unterschiedliche Positionen zur Förderpolitik zu erwarten wären, würde dies auch zu uneinheitlichen Beratungsstandards zwischen den Bundesländern führen.

    Filiz Polat befürchtet zudem, dass Asylverfahren auf diese Weise länger und teurer würden. Ohne gut informierte Zuwanderer drohten mehr Fehlentscheidungen durch die Behörden, so die Politikerin. Dies könne am Ende dazu führen, dass die Folgekosten eines Wegfalls der AVB die Summe der Einsparung übersteige.

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    Bundesregierung beschließt Programm für Kreislaufwirtschaft

    Ob Stahlschrott für Bahnschienen, alte Akkus für neue Batterien oder das Recycling von Baustoffen: Die Bundesregierung will mit einem Aktionsprogramm die Kreislaufwirtschaft stärken und Deutschland unabhängiger machen.
    Das Programm sei „gut für die Umwelt, aber auch für die Wirtschaft und macht uns unabhängiger und krisenfester“, sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch, 3. Juni.
    Für viele Wirtschaftsverbände allerdings bleibt der Plan hinter den Erwartungen zurück.
    Mit dem Aktionsprogramm soll die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie umgesetzt werden, das Kabinett beschloss das Vorhaben bei seiner Sitzung am Vormittag.
    „In der Weltlage gilt für uns mehr denn je: Kreislaufwirtschaft macht uns in Deutschland unabhängiger“, sagte Schneider. „Sie schützt unsere Unternehmen, wenn internationale Lieferketten brüchig werden oder, wie wir es gerade erleben, Handelswege blockiert sind.“
    Schneider wies auch auf die Bedeutung der Branche hin: „Wir haben eine Wertschöpfung in diesem Jahr von 60 Milliarden Euro.“ Deutschland sei in der Branche „seit Jahren weltweit Spitzenreiter“.
    Der Aktionsplan besteht aus insgesamt zwölf Maßnahmen.

    260 Millionen Euro bis 2029

    Zentral ist eine Umsetzungsplattform, auf der Unternehmen, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft nach Angaben des Umweltministeriums „Partner für neue Projekte finden, Wertschöpfungsketten und privates Kapital mobilisieren“ können sollen.
    Auch soll ein neues Förderprogramm ab Ende 2026 aufgelegt werden, dass laut Ministerium „innovative Produktionsverfahren, die Wiedergewinnung kritischer Rohstoffe und digitale Anwendungen“ unterstützen soll.
    Für die Umsetzung der Kreislaufwirtschafts-Strategie werden „finanzielle Mittel im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds in erheblichem Maße“ eingesetzt, „nämlich 260 Millionen Euro insgesamt für den Bereich der Kreislaufwirtschaft bis zum Jahre 2029“, wie Minister Schneider sagte. „So viel Geld gab es noch nie für die Kreislaufwirtschaft.“
    Ein weiterer Punkt in dem Aktionsplan ist die öffentliche Beschaffung als Hebel für mehr Recyclingprodukte. Allerdings bleibt der Plan hier unkonkret und ohne Zielvorgabe: „Wir werden das jährliche Auftragsvolumen für zirkuläre Produkte über alle Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung hinweg kontinuierlich steigern und dafür zeitnah auch regulatorische Hemmnisse abbauen“, heißt es im Aktionsprogramm.

    Verbände kritisieren fehlende Vorgaben

    Auf die öffentliche Beschaffung zielt auch die Kritik vieler Verbände, unter anderem die des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft (BNW). „Solange die öffentliche Hand weiter ressourcenintensiv Primärrohstoffe beschafft, ohne Lebenszykluskosten oder Kreislauffähigkeit einzubeziehen, wird das mit der Kreislaufwirtschaft keine runde Sache“, erklärte BNW-Geschäftsführerin Katharina Reuter.
    „Der Staat ist der größte Investor des Landes und muss seine milliardenschwere Marktmacht nutzen“, erklärte auch Sarah Brückner vom Maschinen- und Anlagenbauverband VDMA.
    „Wir fordern eine konsequente Umstellung auf eine Beschaffung, die Parameter wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit Ersatzteilverfügbarkeit und Rezyklierbarkeit priorisiert, ohne neue bürokratische Lasten zu schaffen.“ Brückner sprach zugleich von einem „grundsätzlich richtigen Signal“ durch den Plan.

    Auch Industrie zeigt sich enttäuscht

    Enttäuscht äußerte sich auch der Bundesverband der Deutschen Industrie. „Das Aktionsprogramm ist zu unambitioniert und setzt kaum neue wirtschaftspolitische Impulse“, erklärte der Verband. Dabei sei das Potenzial erheblich.
    Auch der Verband der Chemischen Industrie erklärte, der Plan bleibe trotz guter Ansätze „hinter den Erwartungen zurück“.
    Etwas positiver äußerten sich der Digitalverband Bitkom und der TÜV-Verband: „Besonders positiv ist, dass Digitalisierung als Schlüssel zur Kreislaufwirtschaft fest verankert ist“, erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder und verwies auf digitale Produktpässe.
    Der TÜV-Verband lobte, das Programm schaffe „eine wichtige Grundlage, um die Potenziale der Kreislaufwirtschaft (…) stärker zu nutzen“. Er kritisierte gleichzeitig, „dass zentrale Hebel im Laufe der Ressortabstimmung abgeschwächt wurden“ und verwies ebenfalls auf die öffentliche Beschaffung. (afp/red)
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    Bas fordert Rentensystem für alle: Beamtenprivilegien auf dem Prüfstand


    In Kürze:

    • Bärbel Bas wirbt für ein gemeinsames Rentensystem, in das alle Bürger einzahlen sollen.
    • Die Ministerin lehnt eine pauschale Anhebung des Rentenalters ab und setzt stattdessen auf Reformen innerhalb des bestehenden Systems.
    • Bas berichtet von massiven persönlichen Anfeindungen und sieht dabei auch frauenfeindliche Motive.

     
    Am Montag, 1.6., war Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zu Gast beim sogenannten Ständehaus-Treffen der „Rheinischen Post“ (RP) in Düsseldorf. Die Ministerin nutzte die Gelegenheit, um vor mehr als 100 geladenen Gästen RP-Chefredakteur Moritz Döbler Rede und Antwort zu stehen.
    Das Treffen, das 2002 von Duisburg nach Düsseldorf verlegt wurde, fand bereits mehr als 100-mal statt. Zu den prominenten Gästen der Veranstaltung gehörten unter anderem Altkanzler Gerhard Schröder, Olaf Scholz und Angela Merkel sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie Regisseur Sönke Wortmann. Die Treffen im früheren Landesparlamentsgebäude sind als Talk-Abende mit Gala-Dinner konzipiert.

    Bas wirbt für künftige Bürgerversicherung im Bereich der Rente

    Ministerin Bas nutzte die Gelegenheit, um für die Politik der Regierungskoalition zu werben. Darüber hinaus sprach sie über weitere Ziele, die sie als direkt gewählte Abgeordnete für Duisburg verfolgen will. Ein besonderes Anliegen ist ihr dabei ein gemeinsames Rentensystem: „Wenn alle einzahlen, dann hätten wir mehr im Topf und der Staat muss nicht so viel zuzahlen.“
    Damit stellt Bas die Sonderregelungen infrage, die für Beamte sowie einige freie Berufe wie Ärzte und Rechtsanwälte gelten. Sie räumt ein, dass diese historisch gewachsen seien und Betroffene in jungen Jahren auf Einkommen verzichtet hätten. Dennoch seien Beamtenpensionen von bis zu 70 Prozent im Vergleich zu deutlich niedrigeren gesetzlichen Renten nicht mehr darstellbar.
    Die Ministerin betonte, sie halte es für sinnvoll, wenn alle Bürger in ein einheitliches System einzahlen würden. Gerade Gutverdiener profitierten derzeit von Sonderregelungen in der Rentenversicherung. Ihr sei jedoch bewusst, dass der Weg zu einer Bürgerversicherung noch weit sei. Dabei komme es nicht nur auf den Bund an: „Wir sind darauf angewiesen, dass alle Länder mitmachen. Deshalb muss man mit den Ministerpräsidenten darüber reden, wenn man das will. Und dann müssen die Länder auch Beiträge zahlen.“

    Koalition hält an Rentenempfehlung fest

    Eine pauschale Anhebung des Rentenalters lehnt Bas ab, stattdessen solle es auf die Beitragsjahre ankommen. Gleichzeitig gab sie zu bedenken, dass dies zu einer ungleichen Belastung führen könne, etwa für Frauen, die wegen familiärer Sorgearbeit nicht auf ausreichende Beitragszeiten kommen.
    Die Ministerin hofft, dass das Rentenniveau von 48 Prozent gehalten werden könne. Dies wäre insbesondere für die Menschen im Osten bedeutend, da diese historisch keine anderen Ansprüche hätten aufbauen können. Bas gab erneut ihrer Hoffnung auf eine einstimmige Empfehlung der Rentenkommission für ein Reformkonzept Ausdruck – diese wolle sie, sollte es sie geben, 1:1 umsetzen.
    Bärbel Bas sprach auch über persönliche Angriffe und Hassnachrichten, die sie auf elektronischem Wege erreichen. Sie sei für manche aufgrund ihres Einsatzes für sozialen Ausgleich „ein personifiziertes Feindbild“ geworden. Die teilweise „sehr persönlichen“ Nachrichten reichten bis hin zu Vergewaltigungsfantasien. Die Ministerin ist sich sicher, dass hinter Angriffen dieser Art auch eine spezifisch frauenfeindliche Motivation steht.

    Bas will jungen Frauen und engagierten Kommunalpolitikern Vorbild sein

    Häufig komme der früheren Bürogehilfin, die sich zur Bundestagspräsidentin und nunmehr Ministerin hochgearbeitet hatte, der Gedanke, es ohne ihre exponierte Position leichter zu haben. Allerdings wolle sie engagierten Kommunalpolitikern und jungen Frauen auch ein Vorbild sein, weshalb man den Urhebern von Hassbotschaften keinen Gefallen tun dürfe: „Wir dürfen uns nicht zurückziehen und den Populisten das Feld überlassen.“
    Vor allem in sozialen Medien und sogenannten Alternativportalen war die Ministerin zuletzt mehrfach unter Beschuss geraten. Auslöser war ihre Aussage in einer Fragestunde im Bundestag, es wandere „niemand in unsere Sozialsysteme“ ein. Bas verwies damit darauf, dass es rechtlich nicht möglich sei, ohne Weiteres Anspruch auf deutsche Sozialleistungen zu erwerben.
    Auf Kritik, wonach es in Deutschland regelmäßig dokumentierte Fälle von teilweise organisiertem Sozialmissbrauch durch Nicht-Staatsangehörige gebe, relativierte sie ihre Aussage. In ihrer Rede vor dem DGB-Bundeskongress betonte Bas, dass sie „natürlich Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land scharf ablehne und auch bekämpfen“ werde.

    Debatte über Assimilation und „Einheitsbraun“

    Anfeindungen löste auch eine Aussage beim „Aktionstags Zusammenhalt in Vielfalt“ am 21. Mai aus. In einer Rede zum UNESCO-Welttag der kulturellen Vielfalt kommentierte Bas Forderungen nach mehr kultureller Homogenität mit den Worten, man werde sich „gegen dieses sogenannte Einheitsgrau wehren, manche würden sogar sagen: Einheitsbraun“.
    Bas betonte zugleich, Integration sei „keine Einbahnstraße“. Einwanderer müssten die Sprache lernen und sich einbringen, während auch die Aufnahmegesellschaft Offenheit zeigen müsse.

    Kritik kommt vom Beamtenbund

    Scharfe Kritik an Bas Forderung, Beamte in die Rentenversicherung einzubeziehen, kommt vom Deutschen Beamtenbund (dbb). Dessen Bundesvorsitzender Volker Geyer sprach von „populistischen Forderungen“. Es würden „hier mal wieder gezielt Vorurteile gegen Beamte geschürt und gefühlte Ungerechtigkeiten instrumentalisiert“. Zudem würde eine Einbeziehung die öffentlichen Haushalte enorm belasten.