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Klingbeil will Zoll stärken: Porsche oder Rolex könnten „erst mal weg“ sein


In Kürze:

  • Das Kabinett soll am Mittwoch über das sogenannte Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz entscheiden.
  • Verdächtige Vermögenswerte sollen künftig bereits außerhalb eines Strafverfahrens vorläufig eingezogen werden können.
  • Der Zoll soll stärker digitalisiert und bei der Datenanalyse auch mit Künstlicher Intelligenz arbeiten.
  • Klingbeils Pläne stoßen auf Zustimmung, aber auch auf Kritik wegen eines befürchteten „Generalverdachts“.

 
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil rechnet am Mittwoch, 12. August, mit einem Beschluss des Kabinetts zur Erweiterung der Befugnisse für die Finanzbehörden. Damit soll beispielsweise der Weg frei sein zu einer leichteren Beschlagnahme von Vermögen unklarer Herkunft. Die Maßnahme ist Teil des sogenannten „Aktionsplans gegen Steuerbetrug“. Diesen hatten Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig im Juli angekündigt.
Künftig soll im Kampf gegen Geldwäsche und sonstige Finanzstraftaten bereits die Entscheidung eines Finanzgerichts den Zugriff zu Vermögen unklarer Herkunft ermöglichen. Zum geplanten Maßnahmenpaket gehören unter anderem auch die Abschaffung der straffreien Selbstanzeige in der heutigen Form und die Einführung der Registrierkassenpflicht. Der Zoll soll künftig KI zur Datenanalyse nutzen können. Er werde „moderner, digitaler und schlagkräftiger“, so der Vizekanzler.

Minister Klingbeil spricht von einem „Signal an Kriminelle“

Klingbeil wird der Nachrichtenagentur AFP zufolge am Mittwoch ein sogenanntes Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz vorlegen. Für den Zoll soll die Sicherstellung bedeutsamer Vermögensgegenstände sicherer werden. Ein Gericht soll diese ermöglichen können, „wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig oder mit nicht rechtmäßigen Mitteln erworben worden sind“. Die ARD hatte am Montag zuerst über den Entwurf berichtet.
Gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio hatte Klingbeil erklärt, man sende damit „ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart“. Dabei wiederholte er eine Aussage, mit der er sein geplantes Paket bereits im Juli in einem Social-Media-Beitrag beworben hatte:
„Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, dann sind der Porsche oder die Rolex erst mal weg.“
Die Aussage hatte überwiegend Kritik ausgelöst. FDP-Chef Wolfgang Kubicki sprach von „kalkulierter, populistischer Boshaftigkeit“. Er sprach von einem „Generalverdacht“, unter dem man stehe, wenn man es in Deutschland „zu Wohlstand gebracht“ habe. Carl-Miele-Urenkel und Investor Christian Miele sprach von „Wählerfang am linken Rand“.

Verstärkte Digitalisierung – und Vernetzung zwischen Bund und Ländern

Klingbeil und Anhänger seines Vorstoßes betonten hingegen, es gehe nur um Personen, die im Verdacht von Finanzstraftaten stünden. Man wolle sicherstellen, dass „alle sich an die Regeln halten“ und „der Ehrliche nicht der Dumme“ sei. Auch am Montag sprach der Minister von einem „wichtigen Beitrag zur Gerechtigkeit in unserem Land“. Das Vorgehen schaffe auch „Spielräume zur Entlastung der ehrlichen Bürger und Unternehmen“.
Das Instrument der „administrativen Vermögensabschöpfung“ solle künftig die Beschlagnahme verdächtiger Vermögensbestandteile auch außerhalb von Gerichtsverfahren ermöglichen. Bisher sei eine Einziehung regelmäßig erst nach langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen möglich. Künftig solle es ausreichen, dass das zuständige Finanzgericht eine nicht rechtmäßige Herkunft von Vermögensbestandteilen für wahrscheinlich hält. Dies, so heißt es aus dem Ministerium, ziele „dorthin, wo es Kriminellen wirklich weh tut: auf ihr Geld und ihre Vermögensgegenstände“.
Minister Klingbeil kündigte zudem eine Stärkung der bestehenden Financial Intelligence Unit (FIU) an. Deren Zuständigkeit liegt im Bereich der Bekämpfung internationaler Geldwäsche. Der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern solle leichter vonstattengehen. Der Minister hatte auch angekündigt, man bringe im Zuge der Umsetzung des Aktionsplans „die besten Kompetenzen aus den Ländern und dem Bund zusammen“.

Lob vom Zoll – Kritik von den Grünen

Die verstärkte Digitalisierung sei ein wesentliches Element der Umgestaltung, die Klingbeil als „größte Strukturreform seit Jahren“ ankündigt. Diese soll eine höhere Kontrollqualität sicherstellen, aber auch den Zoll „serviceorientierter und effizienter aufstellen“. Tino Igelmann, der Leiter des Zollkriminalamts, begrüßte das Vorhaben.
Dieses erleichtere es den Behörden, gegen die Organisierte Kriminalität vorzugehen. Dort habe man bisher Vermögenswerte mehrfach verschoben, um deren Sicherstellung zu erschweren. Nun bekomme man die Möglichkeit, „bereits im Vorfeld diese Vermögenswerte vorläufig einzuziehen, und die Gegenseite kann dadurch nicht mehr agieren“, so Igelmann zur ARD.
Verdächtige müssten bei Gegenständen aus verdächtig erscheinender Quelle einen „Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb vorlegen“. Die Maßnahme ziele auf „kriminelle Gruppierungen mit Vermögenswerten ab 100.000 Euro“ und nicht auf Privatpersonen. Allerdings stellen die 100.000 Euro keine generelle gesetzliche Freigrenze dar, bis zu der man von der Maßnahme ausgenommen sei. Grünen-Finanzexpertin Katharina Beck befürchtet entsprechend, dass „am Ende nur die kleinen Fische gefangen werden, nicht die ganz große Finanzkriminalität bekämpft“. Das Thema Steuerbetrug bleibe weiterhin unberührt.

Kritik am Klingbeil-Vorstoß auch aus Bayern

Das „Netzwerk Steuergerechtigkeit“ hält das Klingbeil-Maßnahmenpaket für einen „guten und umfassenden Plan gegen Steuerhinterziehung“. Kern davon sei „höherer Ermittlungsdruck bei großen Fällen und die Zusammenarbeit von Zoll, Steuerfahndung und Polizei – wie wir es seit Jahren fordern“.
Auch ein „öffentliches Register für die großen Vergehen“ sei in dem Maßnahmenpaket enthalten, heißt es vonseiten der NGO weiter. Dieser „Pranger“ ist jedoch nicht unumstritten. Bayerns Finanzminister Albert Füracker kritisiert nicht nur mangelnde Abstimmung der angekündigten Maßnahmen mit den Ländern. Das öffentliche Register könne, so Füracker, einen „nicht kalkulierbaren wirtschaftlichen Effekt und Reputationsschaden auslösen, der auf ganz Deutschland ausstrahlt“.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Klingbeil will Zoll stärken: Porsche und Rolex sind „erst mal weg“


In Kürze:

  • Das Kabinett soll am Mittwoch über das sogenannte Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz entscheiden.
  • Verdächtige Vermögenswerte sollen künftig bereits außerhalb eines Strafverfahrens vorläufig eingezogen werden können.
  • Der Zoll soll stärker digitalisiert und bei der Datenanalyse auch mit Künstlicher Intelligenz arbeiten.
  • Klingbeils Pläne stoßen auf Zustimmung, aber auch auf Kritik wegen eines befürchteten „Generalverdachts“.

 
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil rechnet am Mittwoch, 12. August, mit einem Beschluss des Kabinetts zur Erweiterung der Befugnisse für die Finanzbehörden. Damit soll beispielsweise der Weg frei sein zu einer leichteren Beschlagnahme von Vermögen unklarer Herkunft. Die Maßnahme ist Teil des sogenannten „Aktionsplans gegen Steuerbetrug“. Diesen hatten Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig im Juli angekündigt.
Künftig soll im Kampf gegen Geldwäsche und sonstige Finanzstraftaten bereits die Entscheidung eines Finanzgerichts den Zugriff zu Vermögen unklarer Herkunft ermöglichen. Zum geplanten Maßnahmenpaket gehören unter anderem auch die Abschaffung der straffreien Selbstanzeige in der heutigen Form und die Einführung der Registrierkassenpflicht. Der Zoll soll künftig KI zur Datenanalyse nutzen können. Er werde „moderner, digitaler und schlagkräftiger“, so der Vizekanzler.

Minister Klingbeil spricht von einem „Signal an Kriminelle“

Klingbeil wird der Nachrichtenagentur AFP zufolge am Mittwoch ein sogenanntes Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz vorlegen. Für den Zoll soll die Sicherstellung bedeutsamer Vermögensgegenstände sicherer werden. Ein Gericht soll diese ermöglichen können, „wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig oder mit nicht rechtmäßigen Mitteln erworben worden sind“. Die ARD hatte am Montag zuerst über den Entwurf berichtet.
Gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio hatte Klingbeil erklärt, man sende damit „ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart“. Dabei wiederholte er eine Aussage, mit der er sein geplantes Paket bereits im Juli in einem Social-Media-Beitrag beworben hatte:
„Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, dann sind der Porsche oder die Rolex erst mal weg.“
Die Aussage hatte überwiegend Kritik ausgelöst. FDP-Chef Wolfgang Kubicki sprach von „kalkulierter, populistischer Boshaftigkeit“. Er sprach von einem „Generalverdacht“, unter dem man stehe, wenn man es in Deutschland „zu Wohlstand gebracht“ habe. Carl-Miele-Urenkel und Investor Christian Miele sprach von „Wählerfang am linken Rand“.

Verstärkte Digitalisierung – und Vernetzung zwischen Bund und Ländern

Klingbeil und Anhänger seines Vorstoßes betonten hingegen, es gehe nur um Personen, die im Verdacht von Finanzstraftaten stünden. Man wolle sicherstellen, dass „alle sich an die Regeln halten“ und „der Ehrliche nicht der Dumme“ sei. Auch am Montag sprach der Minister von einem „wichtigen Beitrag zur Gerechtigkeit in unserem Land“. Das Vorgehen schaffe auch „Spielräume zur Entlastung der ehrlichen Bürger und Unternehmen“.
Das Instrument der „administrativen Vermögensabschöpfung“ solle künftig die Beschlagnahme verdächtiger Vermögensbestandteile auch außerhalb von Gerichtsverfahren ermöglichen. Bisher sei eine Einziehung regelmäßig erst nach langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen möglich. Künftig solle es ausreichen, dass das zuständige Finanzgericht eine nicht rechtmäßige Herkunft von Vermögensbestandteilen für wahrscheinlich hält. Dies, so heißt es aus dem Ministerium, ziele „dorthin, wo es Kriminellen wirklich weh tut: auf ihr Geld und ihre Vermögensgegenstände“.
Minister Klingbeil kündigte zudem eine Stärkung der bestehenden Financial Intelligence Unit (FIU) an. Deren Zuständigkeit liegt im Bereich der Bekämpfung internationaler Geldwäsche. Der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern solle leichter vonstattengehen. Der Minister hatte auch angekündigt, man bringe im Zuge der Umsetzung des Aktionsplans „die besten Kompetenzen aus den Ländern und dem Bund zusammen“.

Lob vom Zoll – Kritik von den Grünen

Die verstärkte Digitalisierung sei ein wesentliches Element der Umgestaltung, die Klingbeil als „größte Strukturreform seit Jahren“ ankündigt. Diese soll eine höhere Kontrollqualität sicherstellen, aber auch den Zoll „serviceorientierter und effizienter aufstellen“. Tino Igelmann, der Leiter des Zollkriminalamts, begrüßte das Vorhaben.
Dieses erleichtere es den Behörden, gegen die Organisierte Kriminalität vorzugehen. Dort habe man bisher Vermögenswerte mehrfach verschoben, um deren Sicherstellung zu erschweren. Nun bekomme man die Möglichkeit, „bereits im Vorfeld diese Vermögenswerte vorläufig einzuziehen, und die Gegenseite kann dadurch nicht mehr agieren“, so Igelmann zur ARD.
Verdächtige müssten bei Gegenständen aus verdächtig erscheinender Quelle einen „Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb vorlegen“. Die Maßnahme ziele auf „kriminelle Gruppierungen mit Vermögenswerten ab 100.000 Euro“ und nicht auf Privatpersonen. Allerdings stellen die 100.000 Euro keine generelle gesetzliche Freigrenze dar, bis zu der man von der Maßnahme ausgenommen sei. Grünen-Finanzexpertin Katharina Beck befürchtet entsprechend, dass „am Ende nur die kleinen Fische gefangen werden, nicht die ganz große Finanzkriminalität bekämpft“. Das Thema Steuerbetrug bleibe weiterhin unberührt.

Kritik am Klingbeil-Vorstoß auch aus Bayern

Das „Netzwerk Steuergerechtigkeit“ hält das Klingbeil-Maßnahmenpaket für einen „guten und umfassenden Plan gegen Steuerhinterziehung“. Kern davon sei „höherer Ermittlungsdruck bei großen Fällen und die Zusammenarbeit von Zoll, Steuerfahndung und Polizei – wie wir es seit Jahren fordern“.
Auch ein „öffentliches Register für die großen Vergehen“ sei in dem Maßnahmenpaket enthalten, heißt es vonseiten der NGO weiter. Dieser „Pranger“ ist jedoch nicht unumstritten. Bayerns Finanzminister Albert Füracker kritisiert nicht nur mangelnde Abstimmung der angekündigten Maßnahmen mit den Ländern. Das öffentliche Register könne, so Füracker, einen „nicht kalkulierbaren wirtschaftlichen Effekt und Reputationsschaden auslösen, der auf ganz Deutschland ausstrahlt“.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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USA und Iran: 5 zentrale Erkenntnisse aus dem vorläufigen Abkommen zur Deeskalation

Die Vereinigten Staaten und der Iran haben am 14. Juni ein vorläufiges Abkommen geschlossen, das einen möglichen Wendepunkt im Nahen Osten markieren könnte. Ziel der Vereinbarung ist es, die Straße von Hormus wieder zu öffnen und eine 60-tägige Verhandlungsphase einzuleiten, um den Konflikt in der Region zu entschärfen.
Obwohl die Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MOU) bis zum 15. Juni noch nicht veröffentlicht war, gaben hochrangige US-Beamte an diesem Tag in einer Pressekonferenz erste Einblicke in die wichtigsten Inhalte.
Auch US-Präsident Donald Trump äußerte sich am 15. Juni am Rande des G7-Gipfels in Évian-les-Bains nach einem Treffen mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron zum Umfang der Vereinbarung.
Im Folgenden die fünf wichtigsten Erkenntnisse aus dem vorläufigen Abkommen.
US Präsident Donald Trump beim G7-Gipfeltreffen in Evian.

US-Präsident Donald Trump beim G7-Gipfeltreffen in Evian.

Foto: Michael Kappeler/dpa-Pool/dpa

Unterzeichnung des Abkommens und erste politische Reaktionen

US-Präsident Trump und Vizepräsident JD Vance haben das Memorandum of Understanding gemeinsam mit Mohammad Bagher Ghalibaf, dem Sprecher des iranischen Parlaments, digital unterzeichnet.
Die offizielle Unterzeichnungszeremonie ist für den 19. Juni in Genf geplant.
Nach einem bilateralen Treffen mit dem französischen Präsidenten Macron am Montag erklärte Trump gegenüber Reportern, der Iran habe „starken Kontrollbefugnissen“ zugestimmt, um sicherzustellen, dass das Land keine Atomwaffe entwickeln könne.
Er ging zudem davon aus, dass der vollständige Vertragstext „wahrscheinlich ziemlich bald“ veröffentlicht werde.
Laut einem hochrangigen US-Beamten beginnt nun eine 60-tägige Verhandlungsphase mit Teheran, in der JD Vance die Gespräche zur Klärung der technischen Details leiten soll.
Die USA planen, ihre militärische Präsenz in der Region während dieser Zeit beizubehalten.
Ein weiterer US-Beamter betonte, dass der Verlauf der kommenden Verhandlungen entscheidend dafür sein werde, ob das Abkommen letztlich für beide Seiten erfolgreich umgesetzt werden kann.

Wiederöffnung der Straße von Hormus

Trump erklärte weiters, die Straße von Hormus sei zwar bereits teilweise geöffnet, werde aber innerhalb von fünf Tagen vollständig freigegeben.
Derzeit würden iranische Seeminen aufgespürt und aus dem Wasser entfernt, während Schiffe bereits wieder vermehrt auslaufen, so Trump.
Während der 60-tägigen Verhandlungsphase soll die Meerenge gebührenfrei bleiben. Ein dauerhaftes Verbot von Durchfahrtsgebühren wird laut US-Beamten ebenfalls geprüft.
Schon bald sollen täglich etwa 40 bis 50 Schiffe die wichtige Schifffahrtsroute passieren können. Innerhalb von rund 30 Tagen nach Abschluss der Minenräumung wird eine Rückkehr zum normalen Schiffsverkehr erwartet.
Auch internationale Partner könnten sich an der Minenräumung beteiligen. Bereits im April hatten das Vereinigte Königreich und Frankreich eine Koalition angekündigt, um Minenräumungsoperationen nach einem stabilen Waffenstillstand zu unterstützen.

Eine Person zeigt auf einer Seite der Marinetraffic-Website den Schiffsverkehr von Handelsschiffen am Rand der Straße von Hormus in der Nähe der iranischen Küste am 4. März 2026.

Foto: Julien de Rosa/AFP über Getty Images

Sanktionen gegen Iran bleiben zentrales Streitthema

Weiterhin ist unklar, wie mit den bestehenden Sanktionen gegen Iran verfahren wird und ob beziehungsweise wann eine Lockerung tatsächlich beginnen könnte.
Trump betonte während seines Treffens mit Macron, dass dies stark vom Verhalten Irans abhänge: „Es hängt wirklich vom Verhalten ab. Wenn sie tun, was sie tun sollen, dann beginnt es wirksam zu werden.“
Auch US-Beamte machten deutlich, dass Washington zwar bereit sei, umfangreiche wirtschaftliche Anreize anzubieten, dies jedoch vollständig an die Erfüllung iranischer Verpflichtungen gekoppelt sei.
Ein US-Beamter sprach von der Bereitschaft, „außergewöhnlich großzügig“ zu sein, was die Öffnung der Wirtschaft und mögliche Sanktionslockerungen betrifft.
Darüber hinaus wurde die mögliche Einrichtung eines 300-Milliarden-Dollar-Fonds zum Wiederaufbau Irans diskutiert. Allerdings hänge auch dieses Vorhaben vollständig davon ab, ob Iran seine Zusagen tatsächlich einhalte.
Der Sprecher des iranischen Außenministeriums äußerte sich zurückhaltend zur Frage, wann ein mögliches Abkommen unterzeichnet werden könnte. (Archivbild)

Der Sprecher des iranischen Außenministeriums. (Archivbild)

Foto: Shadati/XinHua/dpa

Eingefrorene iranische Vermögenswerte im Fokus

Ein weiteres zentrales Thema des Abkommens betrifft die weiterhin eingefrorenen iranischen Vermögenswerte.
US-Beamte bestätigten, dass bislang keine Gelder im Rahmen des MOU freigegeben wurden. Insgesamt bleiben rund 24 Milliarden US-Dollar iranischer Mittel blockiert.
Die US-Regierung betonte, dass mögliche Freigaben nur schrittweise erfolgen sollen und strikt an die Erfüllung iranischer Verpflichtungen gekoppelt sind.
Ein Beamter erklärte, man sei bereit, „einen Teil der eingefrorenen Gelder schrittweise freizugeben“, jedoch ausschließlich auf Basis überprüfbarer Fortschritte.
Zunächst seien lediglich „kleine Gesten“ vorgesehen, falls Iran den ersten Schritt mache und seine Zusagen einhalte.
Zusätzlich wurde im US-Finanzministerium geprüft, ob eingefrorene Mittel zur Entschädigung von Golfstaaten genutzt werden könnten, die während des Konflikts Schäden erlitten haben. Ob dieser Plan weiterverfolgt wird, ist derzeit offen.

Mögliche militärische Entwicklung und Sicherheitslage

Die Trump-Regierung wartet derzeit darauf, ob Iran seine Verpflichtungen aus dem Memorandum of Understanding tatsächlich erfüllt.
Angesichts dessen bestätigten US-Beamte, dass die Vereinigten Staaten ihre militärische Präsenz in der Region während der 60-tägigen Verhandlungsphase beibehalten werden.
Zwar besteht die Hoffnung auf eine spätere Reduzierung der Truppen, diese ist jedoch laut US-Seite vollständig vom erfolgreichen Abschluss der Gespräche und einer endgültigen Ratifizierung des Abkommens abhängig.
US-Präsident Trump hatte wiederholt davor gewarnt, dass militärische Operationen wieder aufgenommen werden könnten, falls keine Einigung erzielt wird.
Eine mögliche endgültige Vereinbarung würde Iran zudem zu verbindlichen Zusagen verpflichten, seine nuklearen Ambitionen aufzugeben und die Unterstützung für Radikalismus und Terrorismus in der Region einzustellen.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Key Takeaways From US–Iran Preliminary Deal“. (deutsche Bearbeitung: zk)