In Kürze:
- Die Linkspartei fordert seit Jahren eine Verstaatlichung von Wohnungen.
- SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach lehnt das ab. Er kritisiert auch die Regierungskoalition dafür, ein Verbot vorzuschlagen.
- Der Rechnungshof warnt vor einer Verstaatlichung und erwartet enorme Kosten.
Die Vorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, beharrt im Falle einer Regierungsbeteiligung in Berlin nach der Abgeordnetenhauswahl auf Enteignungen von größeren Wohnungsbauunternehmen. „Das ist für uns ganz klar: Es wird mit der Berliner Linken in der Regierung vergesellschaftet werden“, sagte sie in dem Podcast „5-Minuten-Talk“ des „stern“. Das sei für sie gar keine Frage, so Schwerdtner weiter.
Linke will Mietpreis senken oder stabil halten
„Wir müssen einen Teil der Wohnungen wieder der Marktlogik entziehen, um den Mietpreis wirklich langfristig zu senken oder zumindest stabil zu halten“, sagte die Linken-Chefin. Das sähen auch ganz viele Sozialdemokraten so, fügte sie mit Blick auf den potenziellen Koalitionspartner an. Es sei ein „ursozialdemokratisches Vorhaben“.
Aussagen des SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach, wonach seine Partei keine Enteignungen mittragen würde, kommentierte sie mit den Worten: „Wenn ich an der Stelle der SPD wäre, wäre ich einen Ticken demütiger.“
In Berlin wird am 20. September das Abgeordnetenhaus neu gewählt. Die Linke hat laut Umfragen gute Chancen, mit Spitzenkandidatin Elif Eralp die erste linke Bürgermeisterin der Hauptstadt zu stellen. Eine rot-rot-grüne Koalition hätte eine deutliche Mehrheit.
Krach hingegen betont: „Wenn das die rote Linie ist für die Linkspartei, dann müssen sie gucken, mit welcher Koalition sie das umsetzen wollen – mit der SPD jedenfalls nicht.“
Krach kritisiert in diesem Zusammenhang auch den kürzlichen Vorstoß der schwarz-roten Koalition auf Bundesebene. Die hatte Anfang Juli in ihrem 34 Punkte umfassenden Reformpaket auch vereinbart, ein gesetzliches Verbot zur Enteignung von Immobilienkonzernen einführen zu wollen.
Er habe Enteignungen als Mittel der Wohnungspolitik immer abgelehnt. Der Plan der Koalition habe aber die Debatte unnötig neu entfacht.
Konkret fordern die Linken seit Jahren die Enteignung von privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Damit soll das Ergebnis eines Volksentscheides vom September 2021 umgesetzt werden, wie es aus einem Parteibeschluss vom Mai 2026 hervorgeht.
Berliner Rechnungshof warnt
Der Berliner Volksentscheid stand seinerzeit unter der Überschrift „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.
An der Abstimmung beteiligten sich 73,5 Prozent der wahlberechtigten Berliner. 57,6 Prozent sprachen sich für eine Enteignung aus, 39,8 Prozent stimmten dagegen. 2,6 Prozent der abgegebenen Stimmen waren ungültig.
In einem im April 2019 veröffentlichten Flyer forderten die Linken, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies sollte mithilfe von „Enteignungen, Kommunalisierungen und öffentlichem Bauen“ geschehen. Die Partei sprach sich zudem für verbindliche Obergrenzen bei Mieten aus. Auch sollte Immobilienkonzernen europaweit die Zulassung zu Börsen entzogen werden. „Wohnen ist ein Menschenrecht, damit darf nicht spekuliert werden“, heißt es in dem Schriftstück.
Der Rechnungshof Berlin hat 2024 einen Bericht vorgelegt, in dem er vor einer Vergesellschaftung warnt. So könne diese nur dann verhältnismäßig sein, wenn Mieten dadurch „gesenkt oder zumindest entdynamisiert werden“. Dies sei aber mit Blick auf die zu erwartenden Entschädigungen für die zu enteignenden Unternehmen kaum der Fall. Es könne sogar das Gegenteil eintreten.
Immobilienwert von bis zu 42 Milliarden Euro
Mit Blick auf den Volksentscheid von 2021, alle Unternehmen zu enteignen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, geht es letztlich um 240.000 Immobilien in Berlin.
Deren genauer Wert könne laut Rechnungshof nicht konkret beziffert werden.
2018 habe der Senat Summen zwischen 29 und 36 Milliarden Euro als untere und obere Grenze genannt. In Hochrechnungen aktueller Bilanzen – etwa von der Wohnungsbaugesellschaft Vonovia – sei mittlerweile aber von bis zu 42 Milliarden Euro die Rede.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ lehnt eine Entschädigung zum Marktwert hingegen ab und verweist auf Artikel 15 GG. So solle eine Entschädigung praktisch rückwärts auf Basis der als fair angesehenen Mieten berechnet werden, wie es in einem Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft vom Juni 2026 heißt. So läge die Entschädigung zwischen 8 und 11 Milliarden Euro, und die Bankkredite könnten durch die Mieteinnahmen gedeckt werden.
Senatskommission sieht weniger Probleme
Im Bericht des Rechnungshofs heißt es dazu, dass die betroffenen Unternehmen sowie ihre Aktionäre auf 74 bis 81 Prozent ihres Vermögens verzichten und dieses praktisch ersatzlos an den Staat abtreten sollten. Es sei daher fraglich, ob ein so hoher Wertverlust vor Verfassungsgerichten überhaupt Bestand habe. Daher herrsche in der Rechtsfrage eine erhebliche Unsicherheit.
Anders sieht das eine Expertenkommission des Berliner Senats. Das überwiegend mit Juristen besetzte Gremium kam 2023 zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen verfassungskonform möglich sei. Auch bei der Frage der Entschädigung argumentierte der überwiegende Teil der Kommissionsmitglieder, dass diese nicht zwingend den vollen Markt- oder Verkehrswert erreichen müsse, solange sie gerecht sei und sich an den gemeinwirtschaftlichen Erträgen orientiere.
Mit Material der Nachrichtenagenturen