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Neue Zahlen zur Rente: 45 Jahre versichert – trotzdem Niedrigrente


In Kürze:

  • 23 Prozent der Männer und 52 Prozent der Frauen mit mindestens 45 Versicherungsjahren lagen 2025 unter 1.446 Euro Nettorente.
  • Besonders bei Männern zeigt sich ein deutliches Ost-West-Gefälle.
  • Union und SPD suchen bei der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach Härtefall- und Übergangsregelungen.

 
Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann im Alter trotzdem mit einer vergleichsweise niedrigen gesetzlichen Rente dastehen. Neue Zahlen aus einer Regierungsantwort zeigen, wie groß die Unterschiede sind: 2025 erhielten bundesweit 23 Prozent der Männer mit mindestens 45 Versicherungsjahren eine Nettorente von weniger als 1.446 Euro im Monat. Bei den Frauen lag der Anteil sogar bei 52 Prozent.
Die Summe von 1.446 Euro entspricht der Armutsgefährdungsschwelle für das Jahr 2025. Besonders deutlich fällt der Unterschied zwischen Ost und West bei den Männern aus. Während in Baden-Württemberg rund 16 Prozent der langjährig Versicherten unter dieser Grenze lagen, waren es in den ostdeutschen Flächenländern zwischen 36 und 41 Prozent.
Die Zahlen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die Bundesregierung über die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren streitet. Die sogenannte „Rente mit 63“ soll im Zuge der geplanten Rentenreform abgeschafft werden. Innerhalb der Koalition zeichnet sich inzwischen jedoch die Bereitschaft ab, die Reform durch Härtefall- und Übergangsregelungen abzufedern.

Neue Zahlen zur Niedrigrente

Die Zahlen gehen auf eine Anfrage der Linken im Bundestag zurück. Gefragt wurde unter anderem danach, wie viele Menschen nach mindestens 45 Versicherungsjahren eine vergleichsweise niedrige gesetzliche Nettorente beziehen.
Bei Männern zeigt sich ein deutliches regionales Gefälle. Deutschlandweit lag der Anteil unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle bei 23 Prozent. In den ostdeutschen Flächenländern erreichte er dagegen Werte zwischen 36 und 41 Prozent. In Baden-Württemberg waren es rund 16 Prozent.
Bei den Frauen sind die Unterschiede zwischen den Regionen deutlich geringer. Bundesweit lagen 52 Prozent der Frauen mit mindestens 45 Versicherungsjahren unterhalb der Schwelle von 1.446 Euro. In Sachsen-Anhalt waren es beispielsweise rund 54 Prozent.
Die Zahlen dürfen allerdings nicht mit der tatsächlichen Altersarmut gleichgesetzt werden. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass eine niedrige gesetzliche Rente allein nichts über das gesamte Alterseinkommen aussagt. Weitere Einkünfte, Vermögen oder das Einkommen eines Partners werden in der Betrachtung nicht berücksichtigt.
Auch 45 Versicherungsjahre bedeuten nicht zwangsläufig 45 Jahre durchgehende Beitragszahlungen aus einer Beschäftigung. Für die Wartezeit können unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Zeiten berücksichtigt werden, etwa bestimmte Anrechnungs- oder Ersatzzeiten.

Deutscher Bundestag (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Koalition sucht Ausweg bei „Rente mit 63“

Vor diesem Hintergrund gewinnt der Streit über die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren an Bedeutung. Unionsfraktionschef Thorsten Frei hält weiterhin am grundsätzlichen Ende der Regelung fest, spricht sich aber zugleich für soziale Abfederungen aus.
Eine Härtefallregelung sei bei der Abschaffung der „Rente mit 63“ notwendig, sagte Frei. Auch über eine Übergangsregelung müsse gesprochen werden. Damit nähert sich die Union einer Forderung an, die zuvor vor allem aus der SPD gekommen war.
Die SPD hatte unter anderem vorgeschlagen, besonders belastende Tätigkeiten bei der vorzeitigen Rente stärker zu berücksichtigen. Als Beispiele gelten schwere körperliche Arbeit, Schichtarbeit oder Tätigkeiten unter gesundheitlich belastenden Bedingungen.
Auch die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission sieht Härtefall- und Übergangsregelungen vor. Sie verweist insbesondere auf Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur regulären Altersgrenze arbeiten können, sowie auf Vertrauensschutz für Versicherte, die kurz vor dem Ruhestand stehen.

Streit innerhalb der Union

Die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente stößt nicht nur bei der SPD auf Widerstand. Auch mehrere CDU-Ministerpräsidenten aus Ostdeutschland haben Änderungen gefordert. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze, Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer und Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt haben auf die besondere Bedeutung der Regelung für Menschen mit langen Erwerbsbiografien hingewiesen.
Voigt hält die derzeitige Regelung zugleich nicht für optimal. Er argumentiert, dass die Rente nach 45 Versicherungsjahren nicht immer zielgenau sei und es Mitnahmeeffekte gebe. Deshalb setzt er ebenfalls auf Übergangs- und Härtefallregelungen.
Wirtschaftswissenschaftler Martin Werding warnt dagegen davor, die geplante Rentenreform durch Änderungen an einzelnen Bestandteilen grundsätzlich infrage zu stellen. Aus seiner Sicht profitieren von der abschlagsfreien Frührente teilweise auch Menschen, die finanziell gut abgesichert sind.

Mehrheit gegen Abschaffung

Auch in der Bevölkerung ist die geplante Reform umstritten. Einer INSA-Umfrage im Auftrag der „Bild am Sonntag“ zufolge lehnen 68 Prozent der Befragten eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ab. 24 Prozent befürworten das Ende der Regelung, acht Prozent machten keine Angabe.
56 Prozent erklärten zudem, die Regelung selbst bereits genutzt zu haben oder sie künftig nutzen zu wollen. Für die Erhebung wurden am 6. und 7. August 2026 insgesamt 1.005 Personen befragt.
Gewerkschaften kritisieren die geplante Abschaffung ebenfalls. Sie argumentieren, dass Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, nicht pauschal länger arbeiten sollten. Besonders bei körperlich belastenden Berufen sei ein früherer Renteneintritt für viele Beschäftigte von Bedeutung.

Niedrige Rente trotz langer Versicherungszeit

Die neuen Zahlen liefern zusätzlichen Stoff für die politische Debatte über die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Eine lange Versicherungszeit allein garantiert keine hohe gesetzliche Rente – zugleich lässt sich aus einer niedrigen gesetzlichen Rente nicht automatisch auf Altersarmut schließen, weil weitere Einkommen und die finanzielle Situation des Haushalts unberücksichtigt bleiben.
Damit dürfte die Frage, unter welchen Bedingungen Versicherte künftig nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können, zu einem der umstrittensten Punkte der Rentenreform werden. (dpa/red)
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„Kürzungskommission“? Bundestag debattiert Empfehlungen der Rentenkommission


In Kürze:

  •  Rentenkommission empfiehlt Reformen, darunter eine kapitalgedeckte Ergänzung der gesetzlichen Rente, die Einbeziehung von Selbstständigen sowie Änderungen bei Minijobs und der Rente mit 63.
  • Der Bundestag diskutiert kontrovers: Während Union und SPD die Vorschläge als Grundlage für eine langfristig stabile Altersvorsorge verteidigen, lehnt die Linke sie als Einstieg in Rentenkürzungen ab.
  • Der Bericht ist nicht bindend: Die Empfehlungen dienen der Bundesregierung als Grundlage für weitere Beratungen und müssen erst in Gesetze umgesetzt und vom Bundestag beschlossen werden.

 
Wie soll die gesetzliche Rente auch in einer alternden Gesellschaft bezahlbar bleiben? Mit dieser Frage hat sich die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission in den vergangenen sechs Monaten beschäftigt. Ihr am Dienstag vorgelegter Abschlussbericht war am Freitag bereits Thema einer Aktuellen Stunde im Bundestag. Während die Koalitionsfraktionen den Bericht als tragfähigen Reformvorschlag für die kommenden Jahrzehnte lobten, lehnte die Linksfraktion ihn entschieden ab.

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Kommission setzt auf gesetzliche Rente und Kapitaldeckung

Hintergrund der Reformüberlegungen ist der demografische Wandel. In den kommenden Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer in den Ruhestand. Gleichzeitig kommen weniger junge Menschen als Beitragszahler nach. Dadurch gerät das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Die Kommission empfiehlt deshalb ein Bündel von Maßnahmen, um die Altersvorsorge langfristig zu stabilisieren.
Der Kern des Berichts ist das Bekenntnis zur gesetzlichen Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung. Ergänzend soll jedoch eine kapitalgedeckte Komponente eingeführt werden: Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sollen individuelle Kapitalkonten aufgebaut werden, deren Erträge später die gesetzliche Rente ergänzen. Zudem schlägt die Kommission vor, künftig auch Selbstständige und Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Minijobs sollen abgeschafft werden, um insbesondere Frauen besser vor Altersarmut zu schützen. Außerdem empfiehlt das Gremium Änderungen bei der sogenannten Rente mit 63 sowie als langfristiges Ziel eine Altersversorgung, die rund 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht.

Linke gegen Reform, übrige Fraktionen mit unterschiedlichen Bewertungen

Mit ihrer Kritik an diesen Vorschlägen blieb die Linksfraktion im Parlament allerdings weitgehend allein. Luigi Pantisano (Die Linke) sprach von einer „Kürzungskommission“. Hinter der Reform verberge sich ein Einstieg in Rentenkürzungen. Vor allem die geplante Kapitalrente lehne seine Fraktion ab. Die Altersvorsorge dürfe nicht von Entwicklungen an den Finanzmärkten abhängig gemacht werden. Eine sichere Rente entstehe durch gute Löhne und sichere Beschäftigung – nicht durch Aktiengewinne, argumentierte der Linken-Abgeordnete.
Für die Union wies Stefan Nacke (CDU/CSU) diese Vorwürfe zurück. Die Kommission habe einen ausgewogenen Kompromiss vorgelegt, der Generationengerechtigkeit und verlässliche Alterssicherung miteinander verbinde. Die gesetzliche Rente bleibe das Fundament des Systems. Die kapitalgedeckte Ergänzung sei ausdrücklich Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und keine Privatisierung der Altersvorsorge. Es gehe nicht darum, die Verantwortung auf die Bürger zu verlagern, sondern zusätzliche Erträge für das Rentensystem zu erwirtschaften.
Auch die SPD verteidigte den Bericht. Bernd Rützel sprach von einem „zukunftsweisenden Ergebnis“. Die Rentenversicherung sei keineswegs ein Sanierungsfall. Gemessen an der Wirtschaftsleistung seien die Ausgaben für Renten heute sogar niedriger als vor gut 20 Jahren. Der aktuelle Beitragssatz von 18,6 Prozent liege auf historischem Tiefstand. Möglich sei dies vor allem durch die hohe Beschäftigung und die Zuwanderung der vergangenen Jahre, die zusätzliche Beitragszahler in die Sozialversicherung gebracht hätten.
Zustimmung und Kritik kamen von den Grünen. Andreas Audretsch begrüßte die geplante Einbeziehung von Selbstständigen und Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung sowie das geplante Ende der Minijobs. Auch Änderungen an der Rente mit 63 hält seine Fraktion für sinnvoll. Zugleich bemängelte er jedoch, dass der Bericht die wachsende Altersarmut kaum thematisiere. Kritisch sieht er außerdem, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent künftig nicht mehr verbindlich garantiert werden soll.
Die AfD wiederum reklamierte wesentliche Teile der Empfehlungen für sich. Ulrike Schielke-Ziesing verwies darauf, dass sowohl die angestrebte Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent als auch individuelle Kapitalkonten nach schwedischem Vorbild bereits seit Längerem Forderungen ihrer Fraktion seien.

Grundlage für Gesetzesvorhaben

Mit der Vorlage des Abschlussberichts ist der Reformprozess jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Empfehlungen der Rentenkommission sind für die Bundesregierung nicht bindend, sondern dienen als Grundlage für die weitere politische Beratung. Ob und in welcher Form die Vorschläge umgesetzt werden, muss nun in den kommenden Monaten in Gesetzesvorhaben konkretisiert und anschließend vom Bundestag beschlossen werden.
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21. Mai: Debatte um Rente mit 70 | AfD erwägt Klage wegen CDU-Broschüre | Manuel Neuer wieder in WM-Kader

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Debatte um Rente mit 70

Ein Bericht über angebliche Pläne der Rentenkommission hat eine heftige politische Debatte ausgelöst. Darin soll diese eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre empfehlen. Vertreter von CDU und SPD widersprechen den Darstellungen, während Ökonomen Reformbedarf sehen und Kritiker vor Altersarmut warnen.

AfD erwägt Klage wegen CDU-Broschüre

In einer Broschüre bezeichnet die CDU die AfD als „demokratieschädlich, völkisch und antisemitisch“. Zudem wirft sie der Partei Deportationspläne für Millionen Menschen vor. Die AfD-Co-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla kritisierten die Broschüre scharf. Bundesvorstand Carsten Hütter kündigte mögliche rechtliche Schritte an.

Wichtige russische Raffinerie getroffen

Nach einem ukrainischen Drohnenangriff ist in einer russischen Erdölraffinerie an der Wolga ein Großbrand ausgebrochen. Dabei kamen zwei Menschen ums Leben. Der ukrainische Präsident Wolodimir Selenskyj bestätigte den Angriff gegen die wichtige Raffinerie, die rund 800 Kilometer im russischen Hinterland liegt.

Mordanklage gegen Raúl Castro

Der ehemalige kubanische Staatschef Raúl Castro wurde in Florida wegen Mordes angeklagt. Er hatte 1996 den Abschuss von Flugzeugen einer Hilfsorganisation angeordnet. Dabei starben vier Menschen. Der US-Generalstaatsanwalt erklärte, Castro werde in Florida erscheinen, „sei es aus eigenem Antrieb oder auf anderem Wege“. Der 94-Jährige ist der Bruder des langjährigen Diktators Fidel Castro.

Manuel Neuer wieder in WM-Kader

Deutschlands Rekordtorwart Manuel Neuer kehrt zwei Jahre nach seinem Rücktritt in die deutsche Nationalmannschaft zurück. Bundestrainer Julian Nagelsmann setzt bei der Fußball-Weltmeisterschaft zudem auf Kapitän Joshua Kimmich. Die WM beginnt am 11. Juni und wird in den USA, Kanada und Mexiko ausgetragen.
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Rentenkommission weist Bericht über Rente mit 70 zurück


In Kürze:

  • Medienberichte über eine mögliche „Rente mit 70“ lösen parteiübergreifend Kritik und Dementis aus.
  • Die Rentenkommission betont, dass bislang keine endgültigen Beschlüsse gefasst wurden.
  • Gewerkschaften und Politiker warnen vor sozialen Folgen einer längeren Lebensarbeitszeit.
  • Ökonomen halten eine spätere Verrentung angesichts des demografischen Wandels für notwendig.

 
Ein Bericht von „BILD“, dem zufolge die Rentenkommission des Bundes eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre empfehlen wird, sorgt weiter für heftige Reaktionen.
Eigentlich sollte der Bericht der Kommission erst Ende Juni erscheinen. Dennoch sollen nicht namentlich genannte Mitglieder der Zeitung anvertraut haben, dass eine perspektivische „Rente mit 70“ zu den Empfehlungen gehören solle.
Das vollendete 70. Lebensjahr als gesetzliches Renteneintrittsalter soll demnach ab den Jahren 2061/62 gelten. Mit Beginn der 2040er-Jahre soll dieses vorerst von derzeit 67 auf 68 angehoben werden. Ab Anfang der 2050er soll ein weiterer Schritt auf 69 erfolgen. Betroffen wären damit Geburtsjahrgänge von 1990 aufwärts.
Außerdem soll das garantierte Rentenniveau von 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.

Kommissionsmitglieder: „Keine Beschlüsse getroffen“

Schon bald nach der Veröffentlichung des Beitrags am Donnerstagmorgen, 21. Mai, kamen mehrere Dementis aus der Rentenkommission selbst – unter anderem von Vertretern der Parteien.
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig erklärte, man habe „über die beschriebenen Punkte noch keine Beschlüsse getroffen“. Allein schon deshalb sei der Bericht unzutreffend. Reddig unterstrich auch die „strikte Vertraulichkeit“, zu der sich die Mitglieder der Kommission selbst verpflichtet hätten.
Auch Annika Klose, die für die SPD in der Rentenkommission sitzt, weist die Darstellung in dem Bericht zurück. Es sei vieles noch nicht entschieden, unterstrich Klose. Man werde bis zum Vorliegen eines Konsenses „noch vier bis fünf Wochen brauchen“. Das würde auch dem zeitlichen Rahmen des Auftrags entsprechen, den die Bundesregierung gestellt hatte.
Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) sprach im Sender „WELT TV“ von „Wasserstandsmeldungen“ und „Spekulationen“. Der Vorschlag längerer Lebensarbeitszeiten sei aber generell „sehr vernünftig“ und zeuge von einem Bewusstsein für Generationengerechtigkeit.
Das Bundessozialministerium lehnte es ab, „vermeintliche Zwischenstände aus der Rentenkommission“ zu kommentieren, wie ein Sprecher erklärte.
„Die Bundesregierung vertraut auf die hohe Kompetenz und Expertise der Kommissionsvorsitzenden, einvernehmliche Empfehlungen der gesamten Kommission zu erreichen.“

Unabhängig und „frei von Weisungen“

Die Rentenkommission soll bis Ende Juni Vorschläge für Reformen der Alterssicherung vorlegen. Ihr gehören Vertreter des Deutschen Bundestages und der Wissenschaft an. Die Kommission soll alle drei Säulen der Alterssicherung – gesetzlich, betrieblich und privat – ins Visier nehmen und Optimierungsbedarfe aufzeigen.
Bundessozialministerin Bärbel Bas erklärt damals:
„Die Kommission wird Vorschläge erarbeiten, wie die Alterssicherung auch in kommenden Jahrzehnten stabil, gerecht und nachhaltig bleibt.“
Die Bundesregierung hatte sie im Winter eingesetzt, um Vorschläge für die langfristige Finanzierung der Rente zu erarbeiten. An ihnen will sich die Politik bei späteren Reformen orientieren. Die Kommission arbeitet nach Regierungsangaben unabhängig und „frei von Weisungen“.

„50 Jahre einzahlen – 5 Jahre Rente“: Lauterbach warnt

Dass die Kommission nicht doch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit oder ein späteres Renteneintrittsalter ins Auge fassen könnte, wollen allen Dementis zum Trotz viele nicht glauben.
Immerhin gibt es in der Unionsfraktion nicht wenige Befürworter einer schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre – etwa Fraktionsvize Sepp Müller.
„Ich finde es richtig, wenn unsere Generation in den 2050er-Jahren bis 70 arbeiten geht“, sagte der 37-Jährige den Sendern RTL und n-tv. Es gehe jetzt darum, das Rentenniveau zu stabilisieren und dafür zu sorgen, „dass unsere Generation überhaupt noch Rente erleben darf“.
Der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hingegen warnt vor einer solchen Debatte. Auf X äußert der SPD-Politiker, die „Rente mit 70“ wäre „ein Schmaus für die AfD“. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt oder dem Ruhrgebiet gebe es ärmere Gegenden mit sinkender Lebenserwartung. Lauterbach dazu:
„Dort liegt sie bei 75 für Männer. Rente mit 70 heißt dort: Über 50 Jahre einzahlen für nur fünf Jahre Rente.“
Die Linken-Politikerin Ulrike Eifler verwies auf Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der auf dem Bundeskongress des DGB noch versprochen habe, die Rente nicht abzusenken.
Die „Rente mit 70“ und die Absenkung des Rentenniveaus auf 46 Prozent werde „Hunderttausende hart arbeitende Menschen in diesem Land in die Armut stürzen“, erklärte sie auf X.
Allerdings hatte Merz dies lediglich mit Blick auf Erwerbstätige geäußert, die bereits Rentenansprüche erworben haben. Die nun von „BILD“ berichtete angebliche Reformidee würde einen Personenkreis betreffen, der erst wenige Beitragsjahre aufweist und am Beginn seines Erwerbslebens steht.

AfD: Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen – CDA: Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrente

Die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Ulrike Schielke-Ziesing, erklärte, die nun durchgesickerten Vorschläge gingen „weit über das hinaus, an was die Koalition schon im letzten Jahr gescheitert ist“. Die SPD werde tatsächliche Reformen nicht mittragen, deshalb sei auch nicht mit einer Lösung zu rechnen.
Vielmehr wolle sich „Herr Klingbeil weiterhin auf Kosten der Rentenkasse sanieren“. Deshalb werde auch ein Ausgleich versicherungsfremder Leistungen durch den Bund, wie ihn auch die AfD fordere, gar nicht erst diskutiert.
„Diese Vorschläge gehen zu Lasten der jüngeren Generation“ und „verunsichern viele Menschen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann AFP. Würden sie kommen, wären sie „ein Versagen der Regierungskoalition“.
Dennis Radtke vom CDU-Arbeitnehmerflügel CDA erklärte in Berlin, eine pauschale Anhebung auf 70 Jahre wäre „der falsche Schritt“. Er äußerte: „Wir haben schon heute Menschen, die aufgrund der Belastung keine Chance haben, überhaupt bis 67 zu arbeiten.“
Einen solchen Schritt könne er sich allenfalls vorstellen, wenn „es erstens an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt ist und zweitens entsprechende Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente umgesetzt werden“.

Kritik von DGB – DIW begrüßt Debatte

DGB-Chefin Yasmin Fahimi erklärte im ARD-„Morgenmagazin“, die Rentenpolitik sei „nicht ein mathematisches Problem“. Entscheidend sei, Menschen in Arbeit zu bringen. Dies müsse auch Anreize bedeuten, etwa von Frauen von Teilzeit- zu Vollzeitarbeit zu bewegen. Zudem sei es erforderlich, Potenziale unter jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Ausbildung und Ältere mit schlechten Arbeitsmarktchancen zu mobilisieren.
Ökonomen hingegen begrüßen die Debatte um die Rente mit 70.
DIW-Präsident Marcel Fratzscher erklärte in der „Rheinischen Post“, diese sei „unvermeidbar und es ist richtig, dass die Erhöhung des Renteneintrittsalters recht schnell kommen soll“. Auch eine Reduzierung des Rentenniveaus sei notwendig und Teil des Versprechens, dass auch die Babyboomer sich an der demografischen Alterung beteiligen müssten.
Allerdings wäre es ein schwerwiegender Fehler, das Rentenniveau für Menschen mit geringer Rente abzusenken. Eine Rentenreform müsse vielmehr „zwingend die Umverteilung von Arm zu Reich beenden, da Menschen mit geringeren Lebenseinkommen und Rente eine deutlich kürzere Lebenserwartung haben“, so Fratzscher.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)