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Vergesellschaftung in Berlin: Drei Studien, unterschiedliche Ergebnisse und Milliardenrisiken


In Kürze:

  • Die mögliche rot-grün-rote Koalition in Berlin plant die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände. Die Entschädigung soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden.
  • Drei Wirtschaftsstudien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Umstritten sind die Finanzierung und mögliche Folgen für Banken, Investoren und den Wohnungsbau.
  • 2027 soll ein Finanzierungskonzept vorliegen. Ob die Vergesellschaftung die Mieter entlastet und welche Kosten dem Land entstehen, ist bislang offen.

Berlin könnte zum ersten Bundesland werden, das große private Wohnungsbestände auf Grundlage des Grundgesetzes vergesellschaftet. Linke, Grüne und SPD, die voraussichtlich Anfang November Koalitionsgespräche aufnehmen werden, haben sich in ihrem Sondierungspapier vom Samstag, 17. Oktober, auf entsprechende Pläne für eine mögliche rot-grün-rote Regierung verständigt. 

Die Parteien einigten sich zudem auf einen Neubau von 100.000 Wohnungen und einen Mietendeckel für landeseigene Immobilien.

Die Vergesellschaftung könnte wirtschaftliche Folgen über die Hauptstadt hinaus haben. Neben den Wohnungskonzernen und Mietern wären möglicherweise auch Banken, Versicherungen und andere Investoren betroffen.
Die Entschädigung soll laut Sondierungspapier auf insgesamt 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Unsicher ist jedoch, wie hoch die Kosten der Entschädigung tatsächlich für das Land Berlin ausfallen werden.
Zugleich steht Berlin vor der Aufgabe, seinen angespannten Haushalt zu sanieren.
Wie sich eine Vergesellschaftung wirtschaftlich auswirken würde, ist umstritten. Untersuchungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC und des Kiel Instituts für Weltwirtschaft weisen auf erhebliche Risiken hin. Eine Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung hält die Übernahme großer Wohnungsbestände dagegen unter bestimmten Voraussetzungen für finanzierbar.

Welche Wohnungen betroffen wären

Rechtliche Grundlage ist Artikel 15 des Grundgesetzes. Er erlaubt, Grund und Boden durch ein Gesetz in Gemeineigentum zu überführen. Die deutsche Verfassung verlangt dabei eine Regelung über „Art und Ausmaß der Entschädigung“. Eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände auf dieser Grundlage hat es in Deutschland bislang nicht gegeben.
Den politischen Ausgangspunkt bildet der Berliner Volksentscheid von 2021. Damals stimmten 57,6 Prozent der Abstimmenden – insgesamt 1.035.950 Menschen – dafür, große private Wohnungsbestände in Gemeineigentum zu überführen.
Die Abstimmung führte allerdings nicht unmittelbar zu einer Eigentumsübertragung.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ will, dass Bestände von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen vergesellschaftet werden.
Linke, Grüne und SPD haben sich nun auf eine höhere Schwelle verständigt. Im Sondierungspapier heißt es: „Die Anwendung gilt bei privaten Unternehmen ab 10.000 Wohnungen.“ Zusätzlich dürfen die Unternehmen jeweils 10.000 Wohnungen behalten. Genossenschaften, gemeinwohlorientierte Anbieter sowie Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder künftig entstehen, bleiben ausgenommen.
Die Initiative begrüßt die grundsätzliche Einigung, kritisiert jedoch die Einschränkungen. „Das war längst überfällig“, erklärte Sprecherin Bana Mahmood zur geplanten Vergesellschaftung. Nach Berechnungen der Initiative würden rund 70.000 Wohnungen weniger erfasst als ursprünglich vorgesehen. Das widerspreche dem Ergebnis des Volksentscheids, so Mahmood.
Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen lehnt das Vorhaben dagegen ab. Verbandssprecher David Eberhard erklärte gegenüber dem rbb, der Wohnungsmangel lasse sich nur durch Neubau beheben. Auch die Entschädigungsobergrenze hält er für unrealistisch. Nach seinen Angaben könnten rund 160.000 Wohnungen betroffen sein.

Wie viel sind die Wohnungen wert?

Bei 160.000 Wohnungen entsprächen 16 Milliarden Euro rechnerisch durchschnittlich 100.000 Euro je Wohnung. Ob die vorgesehene Summe ausreicht, hängt jedoch vom Wert der betroffenen Immobilien ab. Dabei spielen unter anderem Lage, Gebäudezustand und Mieteinnahmen eine Rolle.
Das Kiel Institut errechnete für ihr im September erschienenes Gutachten für den Berliner Bestände, die von dem Gesetzentwurf der Initiative betroffen wären, einen Verkehrswert von rund 40,2 Milliarden Euro. Bei einer angenommenen Entschädigung von 50 Prozent des Verkehrswerts ergäben sich etwa 20,1 Milliarden Euro. Diese Modellrechnung bezieht sich allerdings auf einen anderen Wohnungsbestand als die aktuellen politischen Pläne.
Zu einer deutlich niedrigeren Bewertung gelangen Sebastian Dullien, Patrick Kaczmarczyk, Tom Krebs und Achim Truger in ihrem IMK Policy Brief. Sie errechnen für rund 210.000 Wohnungen eine Entschädigung von 13,5 Milliarden Euro. Grundlage sind nicht die möglichen Verkaufspreise, sondern die Erträge, die sich bei dauerhaft begrenzten Mieten erzielen ließen.
Die Forscher gehen von einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 7,08 Euro je Quadratmeter aus. In ihre Berechnung fließen unter anderem die Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung ein. Berücksichtigt wird auch der verbleibende Grundstückswert.
Welche Entschädigung verfassungsrechtlich erforderlich wäre, ist umstritten. Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission kam 2023 zu dem Ergebnis, dass bei einer Vergesellschaftung andere Maßstäbe gelten könnten als bei einer Enteignung, die durch Artikel 14 des Grundgesetzes geregelt wird.
„In ihrer Mehrheit ist die Kommission der Auffassung, dass für die Höhe der Entschädigung im Falle einer Vergesellschaftung andere Anforderungen bestehen als im Falle einer Enteignung“, heißt es im Abschlussbericht. Eine Entschädigung unterhalb des Verkehrswerts hielt die Mehrheit grundsätzlich für zulässig. Über die Berechnung gab es unterschiedliche Auffassungen.

IMK hält Finanzierung für möglich

Das IMK hat auch untersucht, wie die Wohnungen übernommen und anschließend verwaltet werden könnten. Von drei geprüften Modellen bevorzugen die Wissenschaftler eine Lösung, bei der die sechs bestehenden landeseigenen Wohnungsgesellschaften die Bestände bewirtschaften. Berlin könnte damit auf vorhandene Strukturen und Erfahrungen zurückgreifen.
Nach der Studie von Ende September 2026 müsste das Land für die angenommene Entschädigung von 13,5 Milliarden Euro rund 4 Milliarden Euro Eigenkapital bereitstellen. Weitere 9,5 Milliarden Euro würden die Wohnungsgesellschaften über Kredite finanzieren.
Die übernommenen Wohnungen könnten nach den Modellrechnungen jährlich einen Reinertrag von 543 Millionen Euro erwirtschaften. Davon wären 345 Millionen Euro für Zinsen und Tilgung der Wohnungsgesellschaften vorgesehen. Von den verbleibenden 198 Millionen Euro müsste das Land unter anderem einen eigenen jährlichen Schuldendienst von 135 Millionen Euro bestreiten.
Unter diesen Voraussetzungen wäre die Übernahme nach Einschätzung des IMK ohne laufende Zuschüsse aus dem Landeshaushalt finanzierbar. Die Autoren halten fest: „Die Überführung der Wohnungsbestände in Gemeineigentum ist unter den hier angenommenen Parameterwerten wirtschaftlich und fiskalisch tragfähig ohne Landeszuschüsse.“

Risiken für Haushalt und Investoren

Die möglichen Berliner Koalitionspartner beabsichtigen sicherzustellen, dass der Träger der Vergesellschaftung seine finanziellen Verpflichtungen dauerhaft erfüllen kann. Im Sondierungspapier verlangen sie, dass dies auch bei einer „Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen im Zeitverlauf“ gewährleistet bleibe.
Zu den Unsicherheiten gehören steigende Kreditzinsen sowie höhere Ausgaben für Reparaturen und Modernisierungen. Hinzu kommt die angespannte Haushaltslage. Im Sondierungspapier erklären die Parteien: „Der Haushalt befindet sich zugleich in einer Schieflage, die wir beheben müssen.“ Für 2027 nennen sie ein Entlastungspotenzial von 900 Millionen Euro, ab 2028 jährlich 500 Millionen Euro.
Das IMK verweist auf eine Besonderheit der Schuldenbremse: Nimmt das Land Kredite auf, um sich an einem öffentlichen Unternehmen zu beteiligen, stehe den Schulden ein Vermögenswert gegenüber. Solche finanziellen Transaktionen würden bei der Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme herausgerechnet. Die Schulden und ihre Zinskosten blieben jedoch bestehen.
Auch die Rechtsform der künftigen Verwaltung spielt eine Rolle. Bei einer neu gegründeten Anstalt öffentlichen Rechts könnten deren Schulden nach europäischen Statistikregeln dem Staat zugerechnet werden. Kredite, etwa für die Sanierung des Wohnungsbestands oder für Neubauten, könnten dann im Extremfall dazu führen, dass Deutschland die europäischen Fiskalregeln verletzt. Bei der Nutzung bestehender Wohnungsgesellschaften schätzt das IMK dieses Risiko geringer ein.
PwC weist zudem auf mögliche Folgen für private Kreditgeber hin. Wohnungsunternehmen nutzen Immobilien häufig als Sicherheit für Bankkredite. Bei einer gesetzlichen Übertragung müsste deshalb geklärt werden, was mit diesen Sicherheiten geschieht.
Sollten Banken dadurch höhere Risiken erwarten, könnten sie künftig höhere Zinsen verlangen oder strengere Kreditbedingungen stellen. Das könnte neue Bauprojekte verteuern. Ob solche Reaktionen tatsächlich eintreten und über Berlin hinausreichen, ist allerdings nicht belegt.
Auch die IMK-Autoren halten höhere Finanzierungskosten und einen Rückzug privater Investoren für denkbar, warnen jedoch davor, historische Verstaatlichungen in anderen Ländern wie Frankreich in den 1980er-Jahren unmittelbar mit dem Berliner Vorhaben gleichzusetzen.

Was bringt die Vergesellschaftung den Mietern?

Ein Eigentümerwechsel schafft zunächst keine zusätzlichen Wohnungen. Das IMK sieht dennoch einen möglichen Nutzen: „Eine Überführung von Wohnungsbeständen privater Wohnungsbauunternehmen kann helfen, den Bestand öffentlicher Wohnungen schneller als durch Neubau zu erhöhen und deshalb stärker und schneller den Mietmarkt insgesamt zu beeinflussen“, schreiben die Forscher.
Öffentliche Wohnungsgesellschaften können Mieten dauerhaft begrenzen. Ein größerer Bestand günstiger Wohnungen könnte zudem den Mietspiegel beeinflussen, an dem sich viele zulässige Mieterhöhungen orientieren. Davon könnten auch Menschen profitieren, die nicht in einer vergesellschafteten Wohnung leben.
Das Kiel Institut untersuchte dagegen, wie sich zusätzliche Investitionen in den Neubau auswirken könnten. In einem Modell mit 40 Milliarden Euro bis 2045 errechneten die Wissenschaftler rund 71.000 fertiggestellte Wohnungen, davon etwa 28.000 zusätzliche. Die Angebotsmieten könnten dadurch 2045 um 2,2 bis 8,7 Prozent niedriger liegen als ohne das Programm. Das bedeutet nicht zwangsläufig sinkende Mieten, sondern zunächst einen niedrigeren Wert gegenüber dem Vergleichsszenario.
Auch das IMK hält Neubau für unverzichtbar. Die Wissenschaftler weisen allerdings darauf hin, dass die Übernahme großer Wohnungsbestände Personal und Verwaltungskapazitäten beansprucht, die dann möglicherweise für Neubauprojekte fehlen.
Linke, Grüne und SPD wollen zwischen 2026 und 2031 insgesamt 100.000 Baugenehmigungen erreichen, aus denen ebenso viele Wohnungen entstehen sollen.

Finanzierung noch offen

Die politische Einigung legt bislang nur den Rahmen fest. Wie viele Wohnungen tatsächlich übernommen werden, welche Entschädigung die bisherigen Eigentümer erhalten und wie die Übernahme finanziert werden soll, muss noch konkretisiert werden.
Der vorläufige Fahrplan der drei Parteien sieht vor, dass die möglichen Koalitionspartner 2027 ein Finanzierungskonzept vorlegen. Mitte 2028 soll der Gesetzentwurf ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Ein Jahr nach der Verkündung soll das Gesetz in Kraft treten.
Das weitere Vorgehen hängt auch davon ab, ob es überhaupt zu einer rot-grün-roten Regierung kommen wird. Offen ist zudem, ob die Bundesregierung ein Gesetz gegen Vergesellschaftung von Wohnraum auf den Weg bringen wird und ob die Berliner Pläne einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werden.
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20. Oktober: Rot-Grün-Rot einigen sich | Über 200.000 Wohnungen möglich | 50 Millionen Arzttermine gestrichen

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Rot-Grün-Rot einigen sich

SPD und Grüne in Berlin haben sich mit jeweils großen Mehrheiten für Koalitionsverhandlungen mit der Linken ausgesprochen. Trotz anhaltender Kritik stimmten die Gremien der Landesverbände am Montag dafür. Damit muss nur noch die Linke der Aufnahme von Koalitionsverhandlungen zustimmen. Das will sie jedoch erst am 31. Oktober auf einem Landesparteitag entscheiden.

Über 200.000 Wohnungen möglich

Der Wirtschaftsrat der CDU hält den Neubau zehntausender Wohnungen für möglich, falls Berlin die für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne vorgesehenen Milliarden zur Förderung des Wohnungsbaus einsetzen würde. Würden vereinfachte Baustandards angewendet, ließen sich bei einer ein-drittel-Förderung bis zu 205.000 neue Wohnungen ermöglichen.

50 Millionen Arzttermine gestrichen

Gesetzlich Versicherte werden aus Sicht von Kassenärzten ab 2027 länger als bisher auf einen Arzttermin warten müssen. Durch die Kürzung der Mittel für die ambulante Versorgung habe die Bundesregierung gerade mehr als 50 Millionen Termine gestrichen. Das sagt Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die Organisation kritisierte die neue erweiterte Terminmeldepflicht.

Kurz und klein geschlagen

Ladeninhaber in Paris, die Plünderungen zum Opfer fielen, sind dabei, ihre Schäden zu begutachten. Ein Optiker schätzt seine Verluste auf über 50.000 Euro, in seinem Laden sei alles „kurz und klein“ geschlagen worden. Eine Apotheke bezifferte gegenüber Epoch Times allein den Wert der gestohlenen Waren auf nahezu 150.000 Euro. „Ganze Straßenzüge wurden systematisch verwüstet“, sagt Bürgermeister Emmanuel Grégoire.

Zusammenarbeit von Iran mit Russland

Nach Lawrows Besuch in Teheran bezeichnete Irans Außenminister Araghtschi die Zusammenarbeit mit Russland als enger denn je. Bei den gemeinsamen Gesprächen seien „alle Themen von Europa bis Westasien“ besprochen worden, erklärte er.
 
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CDU-Wirtschaftsrat: Bis zu 205.000 Wohnungen statt Vergesellschaftung möglich

Der Wirtschaftsrat der CDU hält den Neubau zehntausender Wohnungen für möglich, wenn Berlin die für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne vorgesehenen Milliarden zur Förderung des Wohnungsbaus einsetzen würde.
Würde das Land Berlin die geplante Entschädigungssumme von 16 Milliarden Euro in den Neubau investieren, könnten rund 51.000 Wohnungen in konventioneller Bauweise entstehen, wie aus einer Modellrechnung des Wirtschaftsrats hervorgeht, die der „Rheinischen Post“ am Dienstag vorlag.

Bis zu 205.000 Wohnungen möglich

Bei Anwendung vereinfachter Baustandards wäre demnach sogar der Bau von rund 68.000 Wohnungen möglich. Würde Berlin den Neubau mit einem Drittel der Kosten fördern, ließen sich mit denselben Mitteln sogar bis zu 205.000 zusätzliche Wohnungen ermöglichen. Das wären mehr, als enteignet werden sollen.
In einer möglichen Koalition wollen Linke, Grüne und SPD in Berlin sehr große Immobilienkonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen vergesellschaften. Dafür sollen bis zu 16 Milliarden Euro als Entschädigungssumme bereit gestellt werden.
Die Parteien einigten sich auch auf den Neubau von 100.000 Wohnungen und einen Mietendeckel für landeseigene Immobilien. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) will ein von der Koalition beschlossenes Gesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnraum bald auf den Weg bringen.

Wirtschaftsrat kritisiert Vergesellschaftung

An den Vergesellschaftungsplänen übte der Wirtschaftsrat scharfe Kritik.
Die Linke wage, „flankiert von Grünen und SPD“, in der Hauptstadt „den Systembruch“: Gut 40 Jahre nach dem Scheitern des real existierenden Sozialismus werde in Deutschland „wieder ernsthaft an Enteignungen gearbeitet“, sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger der „Rheinischen Post“.
Damit legten die potenziellen Koalitionspartner „unverhohlen die Axt an das Fundament unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung: das Eigentum“.
Der Wirtschaftsrat der CDU ist trotz der Parteibezeichnung im Namen keine Teilorganisation der Partei, sondern ein eigenständiger parteinaher Verein. (afp/red)
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Wohnungs- und Baubranche warnen vor Vergesellschaftungen


In Kürze:

  • Die Bundesregierung prüft weiter ein Gesetz gegen Vergesellschaftungen, will aber zunächst die Koalitionsverhandlungen in Berlin abwarten.
  • Linke, Grüne und SPD haben sich in ihren Sondierungen auf eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne verständigt.
  • Vonovia-Chef Luka Mucic kündigte an, dass Berlin bei künftigen Neubauprojekten des Konzerns schwächer vertreten sein werde.

 
Angesichts einer möglichen linksgeführten Regierung in Berlin prüft die Bundesregierung weiter ein mögliches Gesetz gegen Vergesellschaftungen. Dies sei „eine mögliche Maßnahme“, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Montag in Berlin. Zunächst sollten aber mögliche Koalitionsverhandlungen der Linkspartei mit Grünen und SPD abgewartet werden.

Regierung sieht in Berlin keine Gefahr für Investoren

Er wolle „keine Spekulationen über mögliche Zeitpunkte“ für ein Anti-Vergesellschaftungsgesetz anstellen, sagte Kornelius. „Es gibt momentan keinen Anlass, heute zu handeln.“
Kornelius bekräftigte auf Nachfrage, dass ein Koalitionsbeschluss von Anfang Juli weiter gelte, wonach die Verstaatlichung von Mietwohnungen per Gesetz verboten werden solle. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dazu, dass sein Ressort die technische Federführung bei der Prüfung habe. Beteiligt sind demnach auch das Justiz- und das Bauministerium.
Linke, Grüne und SPD hatten am Samstag eine Einigung in ihren Sondierungsgesprächen erzielt. Eine zentrale Vereinbarung ist die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne: Ihre Bestände oberhalb von 10.000 Wohnungen sollen in Gemeineigentum überführt werden.
Ein regelrechtes Verbot von Vergesellschaftungen gilt als rechtlich schwierig, da diese Möglichkeit im Grundgesetz (Artikel 15) vorgesehen ist.
Kornelius sah durch die Pläne in Berlin jedenfalls keine Gefahr, dass Investoren generell von einem Engagement in Deutschland abgeschreckt würden. Die Bundesrepublik sei ein Rechtsstaat, in dem Eigentum geschützt werde, sagte er. Investoren seien durchaus in der Lage, „über das Tagesgetümmel einer Stadt“ hinauszuschauen.
Nach Abschluss der Sondierungen in Berlin übt der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie scharfe Kritik an geplanten Vergesellschaftungen.
„Insgesamt schauen wir fast schon fassungslos auf die Sondierungsergebnisse in Berlin“, sagte Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller der „Rheinischen Post“. Zwar suggeriere das Sondierungsergebnis nach außen einen starken Appell für das Bauen in der Hauptstadt, bei genauerer Betrachtung werde aber das Gegenteil erreicht.
Müller warnte, eine Verstaatlichung von Wohnungsbeständen sei für die Bautätigkeit kontraproduktiv und schädlich. Denn weder entstünden so neue Wohnungen, noch würden bestehende saniert.

Bau-Turbo II statt Debatte über Verstaatlichung

Die Signalwirkung sei bereits jetzt für den Standort Deutschland verheerend. Berlin stehe als Hauptstadt für das gesamte Land. „Investoren, die international tätig sind, bauen dort, wo sie Rechtssicherheit haben und sich die Projekte auch rechnen“, sagte er. Statt über Verstaatlichung zu debattieren, brauche man einen „Bau-Turbo II“, der weit über eine Vereinfachung im Genehmigungs- und Planungsrecht hinausgehe.
Ähnlich kritisch äußerte sich der Ökonom Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Die Pläne zur Vergesellschaftung würden dem Standort Berlin, aber auch dem gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland einen großen Schaden zufügen, sagte Voigtländer der „Rheinischen Post“.
Er erklärte, die Unternehmen sollten ohne eine marktgerechte Entschädigung enteignet werden. Der Marktpreis der Wohnungen dürfte bei rund 25 Milliarden Euro liegen – zur Verfügung stünden aber nur 16 Milliarden Euro. Das sende ein verheerendes Signal an Investoren.
Luka Mucic, Vorstandschef des Wohnungsunternehmens Vonovia, kündigte unterdessen an, dass Berlin bei künftigen Neubauprojekten des Konzerns schwächer vertreten sein werde. Das sagte er in einem am 13. Oktober veröffentlichten Interview mit dem „Handelsblatt“. Die derzeit rund 1.000 im Bau befindlichen Wohnungen in der Hauptstadt würden aber fertiggestellt.

Vonovia-Chef fordert Klarheit für die Wohnungsbranche

Dabei könne sein Unternehmen „in relativ kurzer Zeit rund 20.000 neue Wohnungen bauen – nur aus dem eigenen Bestand“. Dazu brauche es jedoch verlässliche Bedingungen, dann ginge es auch „schneller und günstiger“.
Viele Grundstücke würden aber derzeit nicht bebaut. Das liege daran, dass das „Baurecht nicht dazu passt, bezahlbar bauen zu können. Und weil wir es uns aufgrund der gestiegenen Kapitalkosten dann nicht mehr leisten können, die hohen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.“
Für seine Branche fordert Mucic zudem „Klarheit“. So sei es schwieriger geworden, von Banken Finanzierungen zu bekommen. Zudem seien die Konditionen dafür „in die Höhe gegangen“.
Eine lange Unsicherheit bis zu einer möglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bremse Investitionen und Neubau. Mucic erinnerte an das Verfahren um den Berliner Mietendeckel, in dessen Verlauf „praktisch kaum gebaut“ worden sei. „Eine lange Hängepartie verschärft also eher das Problem auf dem Wohnungsmarkt“, sagte er.
Vonovia bewirtschaftet deutschlandweit rund 470.000 Wohnungen, davon allein in Berlin mehr als 138.000. Die geplante Vergesellschaftung halte man in der vorgesehenen Form für verfassungswidrig. Sie werde „einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten“, teilte das Unternehmen mit.
 
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Berlin: Rot-Rot-Grün plant Vergesellschaftung von Wohnungen

Bei ihren Sondierungen für eine mögliche gemeinsame Regierung in Berlin haben sich Linke, Grüne und SPD auf eine Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen mit mehr als 10.000 Wohnungen geeinigt.
Das geht aus dem gemeinsamen Sondierungspapier hervor, dass die Parteien nach der Einigung auf Koalitionsgespräche am Samstag in der Bundeshauptstadt veröffentlichten. Ein entsprechendes Gesetz soll demnach Mitte 2028 ins Parlament kommen.
„Damit wird Berlin circa 160.000 Wohnungen der Marktlogik entziehen“, sagte die Linken-Spitzenkandidatin und mögliche künftige Regierende Bürgermeisterin Elif Eralp am Samstag vor Journalisten.

Mietendeckel und Neubau vereinbart

Es gebe in Berlin eine „Mietenkrise“, sagte sie. Diese sei aktuell „die soziale Frage“ in der Stadt.
Linke, Grüne und SPD hätten sich unter anderem auch auf ein „sehr ambitioniertes Neubauprogramm“ für Wohnungen und einen Mietendeckel für landeseigenen Wohnungen geeinigt, fügte sie an.
„Wir hatten gute und intensive Gespräche“, sagte Eralp mit Blick auf den erfolgreichen Abschluss der Sondierungsgespräche.
Die Linke hatte die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September deutlich gewonnen. Am Donnerstag vergangener Woche einigte sich die Partei nach mehreren Vorgesprächen dann auf Sondierungen mit SPD und Grünen.
Überschattet wurden die Gespräche zwischen den drei Parteien von Anfang an von Antisemitismusvorwürfen gegen einzelne Mitglieder der Berliner Linken. (afp/red)
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29. September: SPD-Blockade bei Pflegereform | Vergesellschaftung erhöht Wohnungsnot | Klage gegen Heizungsgesetz

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SPD-Blockade bei Pflegereform

Die gesetzliche Pflegeversicherung schreibt tiefrote Zahlen und rechnet ab Oktober ohne weitere Zuschüsse mit Zahlungsunfähigkeit. Insgesamt fehlen in diesem Jahr bis zu 4,4 Milliarden Euro. Daher will die Koalition zeitnah eine Reform auf den Weg bringen. Die SPD droht jedoch mit einer Blockade im Kabinett.

Vergesellschaftung erhöht Wohnungsnot

Eine Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft kommt zu dem Schluss, dass die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände, wie von der Berliner Linken gefordert, den Wohnungsmangel verschärfen würde. Wenn man die Entschädigungssumme hingegen in den Neubau von Wohnungen investiert, könnten bis zu 71.000 neue Wohnungen geschaffen und die Mieten deutlich gedämpft werden.

Klage gegen Heizungsgesetz

Die Deutsche Umwelthilfe hat aus Klimaschutzgründen Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz eingereicht. Laut Artikel 20a des Grundgesetzes ist der Staat verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Diesem Grundsatz widerspreche der weiterhin erlaubte Einbau fossil betriebener Heizungen.

Über ein Jahr Vollsperrung

Die Bahnstrecke Berlin–Hannover wird ab dem 2. Oktober grundsaniert und bleibt voraussichtlich bis Ende 2027 gesperrt. Auf den Umleitungen verlängert sich die Fahrtzeit um 80 Minuten. Der betroffene Abschnitt gehört zu den wichtigsten Verbindungen zwischen Berlin und Nordrhein-Westfalen. Täglich fahren dort mehr als 400 Passagierzüge und rund 90 Güterzüge.

Gerüchte um Waffenverkäufe

Nach Spekulationen über mögliche Waffenverkäufe der USA an China wies US-Präsident Donald Trump die Gerüchte zurück. Möglicherweise seien dabei Geschäfte mit Taiwan gemeint gewesen, sagte er im Oval Office vor der Presse. Seit dem Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking im Jahr 1989 sind Waffenverkäufe an China per US-Gesetz verboten.
 
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Regierungsbildung in Berlin: Linke stößt auf Widerstand bei SPD und Grünen


In Kürze:

  • Die Berliner Linke hat Grüne und SPD zu Sondierungsgesprächen über eine mögliche rot-grün-rote Koalition eingeladen.
  • Spitzenkandidatin Elif Eralp strebt das Amt der Regierenden Bürgermeisterin an.
  • Grüne und SPD signalisieren Gesprächsbereitschaft, verweisen aber auf offene Fragen zum Umgang der Linken mit Antisemitismus und extremistischen Positionen.
  • Auch die von der Linken geforderte Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände dürfte zu einem zentralen Streitpunkt werden.

 
Berlins Linke hat am Freitagabend, 25. September, Einladungen zu Sondierungsgesprächen an Grüne und SPD verschickt. Diese sollen die Bildung einer rot-grün-roten Koalition unter Führung von Elif Eralp als Regierender Bürgermeisterin zum Ziel haben. Zuvor hatten die Delegierten zum Landesparteitag der Linkspartei beschlossen, mit den beiden Parteien Gespräche anzustreben.
Mit 25,7 Prozent der abgegebenen Stimmen bei den Abgeordnetenhauswahlen am vergangenen Sonntag ist die Linke nun mit Abstand stärkste Kraft in der Hauptstadt. Allerdings gibt es auch eine knappe parlamentarische Mehrheit für eine mögliche „Kenia-Koalition“ aus CDU, Grünen und Sozialdemokraten. Und es gibt nicht unerhebliche Kräfte in den umworbenen Parteien, die genau dies anstreben. Grund dafür sind Debatten um antisemitische Tendenzen in der Linkspartei und eine behauptete Nähe zum sogenannten Clanmilieu.

Linke befasst sich auf Parteitag mit Vorwürfen

Elif Eralp nahm in ihrer Parteitagsrede zu den Vorwürfen Stellung. Dies seien „Angriffe gegen uns alle und alle Berliner, die uns gewählt haben“. Sie hätten eine „zerstörende Dimension erreicht“. Eralp kündigte an, sie werde als Regierende Bürgermeisterin das „vielfältige jüdische Leben stärken und Antisemitismus bekämpfen“. Es müssten aber auch „palästinensische, muslimische oder queere Menschen in der Stadt sicher leben können“.
Landeschefin Kerstin Wolter räumt ein, dass in der Partei Fehler gemacht worden seien. Einige hätten Grenzen überschritten, es seien „Sätze gesprochen worden, die Jüdinnen und Juden Angst machen“. Wo dies passiere, geschehe dies „nicht in unserem Namen“. Die Linke sei in der Pflicht, die entsprechenden Fälle aufzuklären.
Unterdessen gibt es aus den Reihen der Grünen und der SPD unterschiedliche Signale. Grünen-Bundessprecher Felix Banaszak erklärte jüngst bei „Maischberger“, die Linke habe grundsätzlich „eine Chance verdient“ und Gespräche über eine mögliche Regierungsbildung werde es geben.

Banaszak: Keine Zweifel an Eralp

Er mahnte jedoch, diese Gespräche „können auch scheitern“. Es reiche für die Linke nicht aus, einmalig eine Erklärung zur Anerkennung des Staates Israel zu unterschreiben – und Ausfälle einfach weiter hinzunehmen. Die Linke müsse an Personen, die durch antisemitische Aussagen auffällig geworden seien, herantreten und diesen die Tür weisen. Man könne dies von einer Partei verlangen. Banaszak fügte hinzu: „Ich habe bei Elif Eralp hier keine Zweifel, dass sie das richtige Mindset hat. Sie ist eine Demokratin und hat sich auch frühzeitig positioniert.“
Seine Sprecherkollegin Franziska Brantner rief Eralp in der „Süddeutschen Zeitung“ dazu auf, zu garantieren, dass keine extremistischen oder in kriminelle Kreise involvierten Personen Einfluss erhielten: „Antisemiten oder Personen mit Verbindungen zur organisierten Kriminalität oder Islamismus dürfen keine Regierung mittragen oder gar prägen.“
Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir warf der Linken vor, diese habe im Wahlkampf von antisemitischen Aussagen sogar profitiert. Gegenüber dem „Politico Berlin Playbook“ Podcast äußerte er: „Ich würde sogar sagen, damit hat man die Wahl mitgewonnen mit diesen Aussagen, zumindest in Neukölln und in Kreuzberg.“

Grüne äußern Zweifel an Vergesellschaftungen

Man müsse, so Özdemir, an antisemitische Aussagen von Linken-Politikern dieselben Maßstäbe wie bei der AfD anlegen. Man dürfe es der Partei nicht durchgehen lassen, inakzeptable Aussagen mit der Aussage zu rechtfertigen, dass es sich lediglich um Einzelmeinungen handele. Auch Özdemir betonte, er sei überzeugt, dass Spitzenkandidatin Elif Eralp glaubwürdige Distanz zu antisemitischen Bestrebungen halte. Allerdings bleibe offen, ob sie die Partei hinreichend kontrolliere und garantieren könne, „dass alle ihre Mitglieder und alle ihre Abgeordneten und künftigen Senatoren das auch so sehen“.
Skepsis äußerten Grünen-Politiker von außerhalb Berlins auch mit Blick auf die von der Linken geforderte Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen. Der rot-rote Senat Wowereit II hatte 2004 die damalige landeseigene GSW mit mehr als 65.000 Wohnungen an private Investoren verkauft. Auf diese Weise wollte man Haushaltsdefizite beseitigen. Heute stehen viele der damals verkauften Wohnungen im Eigentum großer privater Unternehmen wie Vonovia.
Grünen-Bundessprecherin Brantner äußerte Skepsis. Das Grundgesetz sehe zwar die Möglichkeit von Enteignungen vor. Diese sei jedoch an harte Bedingungen geknüpft und müsse dem Allgemeinwohl dienen. Brantner fügte hinzu: „Man muss sich auch fragen, ob es sinnvoll ist, Milliarden für alten Wohnraum auszugeben.“
Das schaffe nicht eine neue Wohnung. Auch Özdemir hält die Enteignungsdebatte für einen Irrweg. Das Geld sei dann weg und fehle für dringlich erforderliche Neubauten. Solche beispielsweise am Rand des Tempelhofer Feldes zu errichten, wäre die deutlich sinnvollere Variante.

SPD-Altpolitiker warnen in scharfen Worten vor Rot-Grün-Rot

Auch in der SPD gibt es Vorbehalte gegen Verhandlungen mit der Linken. In einer vom früheren Regierenden Bürgermeister Walter Momper initiierten Erklärung heißt es, es gebe „derzeit keine Basis für Gespräche mit der Linkspartei“. Die teilweise ungewöhnlich scharf formulierte Erklärung haben unter anderem auch SPD-Größen wie Ex-Bürgermeister Michael Müller, Ex-MdA Ditmar Staffelt und Ex-Senator Peter Strieder unterzeichnet.
Einige der Unterzeichner hatten auch Funktionen in bisherigen rot-roten oder rot-rot-grünen Senaten. Nun sprechen sich die Initiatoren bereits gegen Gespräche mit der Linken aus. Dabei verweist man vor allem auf antisemitische Tendenzen in Teilen der Partei: „Es gehört zu den roten Linien sozialdemokratischer Werte, nicht mit Antisemiten und Terroristen gemeinsame Sache zu machen.“
Als einen der Gründe für die schroffe Ablehnung von Gesprächen mit der Linken nennt man den Besuch von Ibrahim Ibrahim. Der Funktionär des sogenannten Vereinigten Palästinensischen Nationalkomitees (VPNK) hatte erklärt, er und seine Gruppierung hätten „aktiv zu diesem Erfolg“ der Linken bei der Wahl beigetragen. Ibrahim steht der terroristischen „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP) nahe. Dem Verfassungsschutz zufolge dient das VPNK als Dach für gemeinsame anti-israelische Aktivitäten der PFLP und der ebenfalls terroristischen Hamas.

Türmer: Problem des Antisemitismus geht über Linke hinaus

Die Führung der Landes-SPD ist für Sondierungen mit der Linken und mit der CDU offen. Wie der RBB berichtet, werden Landeschef Steffen Krach und die designierte Fraktionschefin Derya Çaglar mit der Linken sondieren. Ein Erfolg sei aber nicht selbstverständlich, so Krach. Man werde auch mit der CDU reden, sollte diese eine Einladung versenden. In einer Demokratie gebe es „immer die Variante Opposition“, und einen Regierungsauftrag für die SPD sehe er nicht.
Krach erklärte zudem, Antisemitismus sei eine „rote Linie“ für die Sozialdemokraten. Elif Eralp habe sich klar gegen diesen positioniert. Nach den Ereignissen in der Linken während der vergangenen Wochen reichten bloße Worte jedoch nicht mehr aus.
Juso-Chef Philipp Türmer betonte, es handele sich um eine Entscheidung der Verbände vor Ort, mit wem man koalieren wolle. „Weltuntergangsszenarien“ bezüglich einer rot-grün-roten Koalition erschienen ihm „stark übertrieben“, eine solche Konstellation könne auch „eine Chance sein“. Er verschließe die Augen nicht vor dem Antisemitismus-Problem, dieses sei jedoch „größer als ein Bezirksverband oder eine einzelne Partei“. Studien etwa der Bertelsmann-Stiftung bestätigen, dass traditioneller Antisemitismus in der extremen Rechten zwar deutlich weiter verbreitet ist als in der Linken. Aber auch dort nehmen Einstellungsmuster dieser zu – und vor allem der israelbezogene Antisemitismus betreffe einen signifikanten Anteil der Anhängerschaft.
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Vergesellschaftung und Antisemitismus: Die Hürden für Berlins Linke


In Kürze:

  • Die Linke wurde mit 25,7 Prozent erstmals stärkste Kraft bei einer Berliner Abgeordnetenhauswahl.
  • Ein Bündnis aus Linken, Grünen und SPD käme auf 95 der 158 Sitze.
  • Zwischen den möglichen Koalitionspartnern gibt es Streit über Vergesellschaftungen großer Wohnungsunternehmen und den Umgang mit Antisemitismus.
  • Besonders bei jungen Wählern und in innerstädtischen Bezirken erzielte die Linke hohe Ergebnisse.

 
Mit einem Ergebnis von 25,7 Prozent und einem Plus von 13,4 Prozentpunkten wurde die Linkspartei stärkste Kraft bei der Abgeordnetenhauswahl am Sonntag, 20. September, in Berlin. Künftig wird die Partei 47 der insgesamt 158 Sitze im Parlament der Bundeshauptstadt besetzen. Für ihre Spitzenkandidatin Elif Eralp stehen die Chancen gut, zur ersten Regierenden Bürgermeisterin der Linken in Berlin gewählt zu werden.
Ein rot-grün-rotes Bündnis könnte sich im Abgeordnetenhaus auf eine satte Mehrheit von 95 Sitzen stützen. Demgegenüber hätte ein sogenanntes Kenia-Bündnis unter Führung der CDU mit zusammen 82 Sitzen eine hauchdünne Mehrheit von zwei Sitzen.

Grüne fordern von der Linken klares Bekenntnis gegen Antisemitismus

Als Selbstläufer gilt ein Linksbündnis unterdessen nicht. Im Wahlkampf hatten sich zwischen Linkspartei, SPD und Grünen einige möglicherweise substanzielle Unterschiede gezeigt. Einer davon betrifft die Frage der Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne – diese hatte insbesondere die SPD für unpraktikabel kritisiert. Spitzenkandidat Steffen Krach hatte sich zwar für ein Mietenkataster und 100 sogenannte Mietenpolizisten ausgesprochen. Gleichzeitig erklärte er, in keine Koalition gehen zu wollen, die Enteignungen zur Bedingung mache.
Was die Frage der Vergesellschaftungen anbelangt, dürfte es zwischen der Linken und den Grünen kaum unüberwindbare Differenzen geben. Allerdings gibt es in den Reihen der Grünen anderweitige Vorbehalte. Diese betreffen Vorwürfe des Antisemitismus, die insbesondere gegen einzelne Kreisverbände der Linken wie jenen in Neukölln erhoben werden.
Die Co-Spitzenkandidatin der Grünen, Bettina Jarasch, äußerte gegenüber „Phoenix“, es werde bei ihrer Partei „keinerlei Abstriche beim Thema Antisemitismus geben“. Man erwarte, dass die Linke dies „vor dem Schmieden einer Regierungskoalition klarstellt“. Am Wahlabend erklärte Bundessprecherin Franziska Brantner, man werde nicht „mit Antisemiten regieren“ und nicht in eine Regierung gehen, die „abhängig ist von Antisemiten aus Neukölln“.

Kreisverband Neukölln wiederholt durch israelfeindliche Exzesse auffällig geworden

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat sich noch am Wahlabend besorgt über das Wahlergebnis in Berlin geäußert. Er zeigte sich „zutiefst beunruhigt“, dass „eine Partei, auf deren Wahlkampfbühne offen der Tod von Menschen gefordert wurde“, als Siegerin aus der Wahl hervorgehe. Die Linke dulde Judenhass in ihren Reihen und lasse ihn frei gewähren. Gegenteilige Beteuerungen seien lediglich Lippenbekenntnisse. In der Bekämpfung von Antisemitismus besitze die Linke „keinerlei Glaubwürdigkeit mehr“.
Schuster spielt damit unter anderem auf einen Wahlkampfauftritt des Rappers Dahabflex auf dem Herrfurthplatz in Neukölln an. Dort war er Ende August musikalischer Gast bei einer Kundgebung „Wütend auf den Kapitalismus“. In einem Song, der schon im Titel den Vorwurf eines „Genozids“ gegen Israel wiedergab, hieß es unter anderem „Yalla Yalla Intifada – Westbank, Palästina, Gaza“. Außerdem lautete eine Textzeile „Death to the IDF“ („Tod der israelischen Armee“). Jugendliche Besucher tanzten und sangen die Parolen mit.
Die Direktkandidatin der Linken im Wahlkreis Neukölln I, Vanessa Emde, erklärte mit Blick auf Israel, es „gibt kein Existenzrecht für Staaten“. Sie unterstütze eine „demokratische Einstaatenlösung“, äußerte sie weiter. Auf der Seite des parteinahen Netzwerks „marx 21“ fand sich ein Text, in dem es hieß, der israelische Staat müsse „im Zuge eines revolutionären Aufstandes in der gesamten Region zerstört werden“. Verantwortlich für den Inhalt ist Daniel Kipka-Anton, der zugleich Mitarbeiter des Neuköllner Bundestagsabgeordneten Ferat Koçak ist. Mit diesem und anderen Landesvorstandsmitgliedern hatte Eralp Mitte 2019 den Zusammenschluss Links*Kanax gegründet, der sich zur Aufgabe gemacht hat, Menschen mit Rassismuserfahrung anzusprechen.

Eralp geht auf Distanz und will Rassismus und Antisemitismus gleichzeitig bekämpfen

Elif Eralp distanzierte sich, nachdem sie vom Auftritt des Rappers Kenntnis erlangt hatte, von dessen Inhalten. Zugleich übte sie Kritik am verantwortlichen Kreisverband und betonte, die Verantwortlichen hätten umgehend eingreifen müssen. In einer Diskussionsrunde bei der Jüdischen Gemeinde räumte sie im September ein, Antisemitismus, der ein gesamtgesellschaftliches Problem sei, existiere auch innerhalb der Linken.
Gleichzeitig betonte sie, dass diese Kräfte nicht die Mehrheit innerhalb der Partei verkörperten. Eralp warnte zudem davor, „Rassismus und Antisemitismus gegeneinander auszuspielen“. Es sei richtig, für den Schutz jüdischen Lebens einzutreten. Gleichzeitig dürfe man auch beispielsweise Übergriffe auf muslimische Frauen mit Kopftuch nicht kleinreden.
Während der Linken in früheren Zeiten häufig die organisatorische Kontinuität zur DDR-Staatspartei SED angelastet wurde, zeigen die Wahlergebnisse, dass diese mittlerweile keine Rolle mehr spielt. Zwar ist die Partei in den früheren Ost-Bezirken immer noch stärker als im Westen. Allerdings ist das Ost-Ergebnis mit 28,8 Prozent deutlich geringer als jenes der früheren PDS in den späten 1990er- und frühen 2000er-Jahren. Damals hatte diese bis zu 40 Prozent der Stimmen im Ostteil der Stadt auf sich vereinen können, während ihre Ergebnisse im Westen häufig einstellig blieben.
Diesmal wurde die Linke mit 22,6 Prozent erstmals auch in Westberlin stimmenstärkste Kraft. Wesentlich dazu beigetragen haben die Ergebnisse in Westbezirken wie Neukölln und dem zum Bezirk Mitte gehörigen Wedding. Dort kam die Partei auf Ergebnisse von teilweise deutlich mehr als 40 Prozent, in Neukölln auf absolute Mehrheiten.

Statt Ost-West-Gegensatz nun einer zwischen Innen- und Außenbezirken

In der Nach-Wende-Ära waren es eher ältere Wähler und Bewohner von Randbezirken wie Marzahn-Hellersdorf, Pankow oder Treptow-Köpenick, auf welche sich die damalige PDS stützen konnte. Heute ist das Ergebnis der Linken in diesen Gebieten durchwegs unterdurchschnittlich – stattdessen ist die AfD dort regelmäßig stärkste Kraft.
Die neue Stärke der Linkspartei liegt in den Innenstadtlagen – und dabei sind es vor allem jüngere Wähler, die ihr das Vertrauen schenken. In der Altersgruppe von 16 bis 24 Jahren kamen die Linken auf 46 Prozent. Dahinter folgten mit deutlichem Abstand die AfD (12 Prozent) und die Grünen (10 Prozent). In der Gruppe der 25- bis 34-Jährigen kam die Linke sogar auf 49 Prozent. Keine andere Partei konnte dort sonst noch einen zweistelligen Stimmenanteil für sich verbuchen. Demgegenüber schnitt die Partei in der DDR-Erlebnisgeneration deutlich unterdurchschnittlich ab.
Unter den Arbeitern kam die Linke mit 26 Prozent in etwa auf ein Ergebnis, das ihrem Gesamtstimmenanteil entsprach. Sie lag dort vier Prozentpunkte hinter der AfD auf Platz 2. Mit 9 Prozent schnitt das BSW in diesem Segment ebenfalls überdurchschnittlich ab. Unter den Angestellten wählten 29 Prozent die Linke und sogar unter den Selbstständigen wurde sie mit 26 Prozent stimmenstärkste Kraft. Die AfD blieb in dieser Gruppe mit 13 Prozent unter ihrem Gesamtergebnis. Auch unter den Wählern mit schlechter finanzieller Lage war die Linke mit 32 Prozent stärkste Kraft.

Linke verpflichtete Wahlkampfberater aus Mamdani-Team

Der Erfolg der Linken in Berlin lässt sich nicht allein auf ein Milieu in stark von arabischer Einwanderung geprägten Stadtbezirken zurückführen – auch wenn der Besuch des bekannten Großfamilienoberhaupts Issa Remmo bei der Wahlparty des Kreisverbandes in Neukölln eine gewisse Erwartungshaltung erkennen lässt. Es stellt ein bereits seit Längerem zu beobachtendes Phänomen dar, dass Metropolen häufig von prononciert linksgerichteten Politikern regiert werden.
Im Fall von Elif Eralp gibt es sogar eine Parallele: Der Politikberater Morris Katz, der an ihrer Kampagne mitgearbeitet hatte, war zuvor schon für den New Yorker Bürgermeister Zohran Mamdani tätig – eigener Definition zufolge ebenfalls ein „demokratischer Sozialist“. Die 1981 in München geborene Tochter aus einer vor dem Putsch in der Türkei 1980 geflohenen Gewerkschafterfamilie ließ sich von dessen Wahlkampfstil auch inspirieren.
Sie betrieb einen intensiven Haustürwahlkampf und fokussierte sich auf einige Schwerpunktthemen, mit denen sie offenbar auch den Nerv ihres Zielpublikums traf. An erster Stelle stand dabei die Wohnraumproblematik. Diese sowie die Entwicklung der Lebenshaltungskosten waren für die Wähler in Berlin insgesamt ein zentrales Thema. Der Forschungsgruppe Wahlen zufolge benannten 53 Prozent der Befragten den Wohnungsmarkt und die Mieten als das größte Problem. Mit größerem Abstand folgten Verkehr (23 Prozent) und Kriminalität (19 Prozent).

BSW trotz Anti-Israel-Wahlkampf in Neukölln kein Faktor

Der Linken billigten 37 Prozent der Wähler laut ARD-Wahlanalyse Kompetenz im Bereich der Wohnungspolitik zu, 32 Prozent bei der sozialen Gerechtigkeit. Für die Wahl konnte die Partei 75.000 vorherige Nichtwähler mobilisieren, dazu gewann sie 57.000 Stimmen früherer Wähler der Grünen, 39.000 von der SPD und 16.000 von der CDU. Die Linke verlor auch nur wenige Wähler von 2023 an andere Parteien. Lediglich 10.000 Stimmen wanderten zum BSW ab.
Trotzdem konnte dieses aus der offensiven Thematisierung des Nahostkonflikts durch ihren Co-Spitzenkandidaten Michael Lüders kaum Kapital schlagen. Der langjährige frühere Präsident der Deutsch-Arabischen Gesellschaft hatte bei der letzten Fernsehdebatte vor der Wahl einen Anstecker in Form des einstigen britischen Mandatsgebiets Palästina in Wassermelonen-Farben getragen, einem gängigen propalästinensischen Symbol. Am Wahltag erzielte das BSW ausgerechnet in Neukölln unterdurchschnittliche Ergebnisse.
Der Erfolg der Linken bereitet unterdessen nicht nur den Vorstandsetagen jener Parteien Kopfzerbrechen, die bei der Abgeordnetenhauswahl Wähler an diese abgeben mussten. Auch in Teilen der AfD wurde das Ergebnis zum Gesprächsthema. Diese konnte zwar gegenüber dem schwachen Ergebnis von 2023 (9,1 Prozent) deutlich zulegen. Mit 16,3 Prozent blieb man jedoch deutlich unter den Umfragewerten von 18 bis 20 Prozent.

AfD-MdB Krah sieht vergebene Chancen für seine Partei in Berlin

Der Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah kritisiert diesen Zustand – insbesondere mit Blick auf das Jungwählerergebnis. Er schreibt auf X: „Das ist bitter. Und absolut vermeidbar.“
Krah hatte seine Partei in der Vergangenheit des Öfteren dazu gemahnt, die ethnisch-kulturelle Aufladung von Themen nicht zu übertreiben und eine differenziertere Position gegenüber dem Islam einzunehmen. Außerdem müsse man auf Themen achten, die junge Menschen bewegten.
Der Erfolg der Linken in Berlin dürfte auch daran liegen, dass die Partei ein urbanes Publikum mit migrantischem Hintergrund erreicht hat, das sich von anderen Parteien bislang wenig beachtet sah. In Frankreich hat es ebenfalls die politische Linke in Form der Partei La France Insoumise geschafft, einen erheblichen Teil davon an sich zu binden.
Dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zufolge betrug der Anteil der Bevölkerung mit sogenanntem Migrationshintergrund im Jahr 2024 etwa 40,6 Prozent. Das ist nach Bremen der zweithöchste Anteil unter den Bundesländern. Demgegenüber hatte die AfD auf Landesebene bisher ihre höchsten Ergebnisse erzielt, wo der Migrationsanteil am geringsten ist. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt er 10,7 Prozent, in Sachsen-Anhalt 11,2.
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Berlins Linke beharrt auf Enteignungen von Wohnungskonzernen


In Kürze:

  • Die Linkspartei fordert seit Jahren eine Verstaatlichung von Wohnungen.
  • SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach lehnt das ab. Er kritisiert auch die Regierungskoalition dafür, ein Verbot vorzuschlagen.
  • Der Rechnungshof warnt vor einer Verstaatlichung und erwartet enorme Kosten.

 
Die Vorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, beharrt im Falle einer Regierungsbeteiligung in Berlin nach der Abgeordnetenhauswahl auf Enteignungen von größeren Wohnungsbauunternehmen. „Das ist für uns ganz klar: Es wird mit der Berliner Linken in der Regierung vergesellschaftet werden“, sagte sie in dem Podcast „5-Minuten-Talk“ des „stern“. Das sei für sie gar keine Frage, so Schwerdtner weiter.

Linke will Mietpreis senken oder stabil halten

„Wir müssen einen Teil der Wohnungen wieder der Marktlogik entziehen, um den Mietpreis wirklich langfristig zu senken oder zumindest stabil zu halten“, sagte die Linken-Chefin. Das sähen auch ganz viele Sozialdemokraten so, fügte sie mit Blick auf den potenziellen Koalitionspartner an. Es sei ein „ursozialdemokratisches Vorhaben“.
Aussagen des SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach, wonach seine Partei keine Enteignungen mittragen würde, kommentierte sie mit den Worten: „Wenn ich an der Stelle der SPD wäre, wäre ich einen Ticken demütiger.“
In Berlin wird am 20. September das Abgeordnetenhaus neu gewählt. Die Linke hat laut Umfragen gute Chancen, mit Spitzenkandidatin Elif Eralp die erste linke Bürgermeisterin der Hauptstadt zu stellen. Eine rot-rot-grüne Koalition hätte eine deutliche Mehrheit.
Krach hingegen betont: „Wenn das die rote Linie ist für die Linkspartei, dann müssen sie gucken, mit welcher Koalition sie das umsetzen wollen – mit der SPD jedenfalls nicht.“
Krach kritisiert in diesem Zusammenhang auch den kürzlichen Vorstoß der schwarz-roten Koalition auf Bundesebene. Die hatte Anfang Juli in ihrem 34 Punkte umfassenden Reformpaket auch vereinbart, ein gesetzliches Verbot zur Enteignung von Immobilienkonzernen einführen zu wollen.
Er habe Enteignungen als Mittel der Wohnungspolitik immer abgelehnt. Der Plan der Koalition habe aber die Debatte unnötig neu entfacht.
Konkret fordern die Linken seit Jahren die Enteignung von privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Damit soll das Ergebnis eines Volksentscheides vom September 2021 umgesetzt werden, wie es aus einem Parteibeschluss vom Mai 2026 hervorgeht.

Berliner Rechnungshof warnt

Der Berliner Volksentscheid stand seinerzeit unter der Überschrift „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.
An der Abstimmung beteiligten sich 73,5 Prozent der wahlberechtigten Berliner. 57,6 Prozent sprachen sich für eine Enteignung aus, 39,8 Prozent stimmten dagegen. 2,6 Prozent der abgegebenen Stimmen waren ungültig.
In einem im April 2019 veröffentlichten Flyer forderten die Linken, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies sollte mithilfe von „Enteignungen, Kommunalisierungen und öffentlichem Bauen“ geschehen. Die Partei sprach sich zudem für verbindliche Obergrenzen bei Mieten aus. Auch sollte Immobilienkonzernen europaweit die Zulassung zu Börsen entzogen werden. „Wohnen ist ein Menschenrecht, damit darf nicht spekuliert werden“, heißt es in dem Schriftstück.
Die Voraussetzungen von Enteignung oder Vergesellschaftung regeln die Grundgesetzartikel 14 und 15.
Der Rechnungshof Berlin hat 2024 einen Bericht vorgelegt, in dem er vor einer Vergesellschaftung warnt. So könne diese nur dann verhältnismäßig sein, wenn Mieten dadurch „gesenkt oder zumindest entdynamisiert werden“. Dies sei aber mit Blick auf die zu erwartenden Entschädigungen für die zu enteignenden Unternehmen kaum der Fall. Es könne sogar das Gegenteil eintreten.

Immobilienwert von bis zu 42 Milliarden Euro

Mit Blick auf den Volksentscheid von 2021, alle Unternehmen zu enteignen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, geht es letztlich um 240.000 Immobilien in Berlin.
Deren genauer Wert könne laut Rechnungshof nicht konkret beziffert werden.
2018 habe der Senat Summen zwischen 29 und 36 Milliarden Euro als untere und obere Grenze genannt. In Hochrechnungen aktueller Bilanzen – etwa von der Wohnungsbaugesellschaft Vonovia – sei mittlerweile aber von bis zu 42 Milliarden Euro die Rede.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ lehnt eine Entschädigung zum Marktwert hingegen ab und verweist auf Artikel 15 GG. So solle eine Entschädigung praktisch rückwärts auf Basis der als fair angesehenen Mieten berechnet werden, wie es in einem Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft vom Juni 2026 heißt. So läge die Entschädigung zwischen 8 und 11 Milliarden Euro, und die Bankkredite könnten durch die Mieteinnahmen gedeckt werden.

Senatskommission sieht weniger Probleme

Im Bericht des Rechnungshofs heißt es dazu, dass die betroffenen Unternehmen sowie ihre Aktionäre auf 74 bis 81 Prozent ihres Vermögens verzichten und dieses praktisch ersatzlos an den Staat abtreten sollten. Es sei daher fraglich, ob ein so hoher Wertverlust vor Verfassungsgerichten überhaupt Bestand habe. Daher herrsche in der Rechtsfrage eine erhebliche Unsicherheit.
Anders sieht das eine Expertenkommission des Berliner Senats. Das überwiegend mit Juristen besetzte Gremium kam 2023 zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen verfassungskonform möglich sei. Auch bei der Frage der Entschädigung argumentierte der überwiegende Teil der Kommissionsmitglieder, dass diese nicht zwingend den vollen Markt- oder Verkehrswert erreichen müsse, solange sie gerecht sei und sich an den gemeinwirtschaftlichen Erträgen orientiere.
Mit Material der Nachrichtenagenturen