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10. September: CDU auf historischem Tief | Razzia bei Krach | Haushalt

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CDU auf historischem Tief

Vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern büßt die CDU einer INSA-Umfrage zufolge drei Prozentpunkte ein und erreicht nur noch 7 Prozent der Stimmen. Ganz vorne liegt weiterhin die AfD mit 36 Prozent. Die SPD legte zu und folgt mit 33 Prozent. Die Linke liegt bei 11 Prozent, das BSW bei 4 Prozent.

Razzia bei Krach

Kurz vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus Berlin ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach. Drei Objekte wurden am Mittwoch im Zuge einer Razzia durchsucht. Die Ermittlungen drehen sich um Unstimmigkeiten bei einem Vergabeverfahren und eine mutmaßlich nicht gemeldete zurückgezahlte Spende über 9.900 Euro. Krach wies bislang alle Vorwürfe zurück und beklagte das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Haushalt

Der Bundestag hat heute über den Etat des Innenministeriums für 2027 debattiert. Dieser umfasst insgesamt 16,71 Milliarden Euro. Im Mittelpunkt stehen innere Sicherheit, Migration, Bevölkerungsschutz und der Streit über Grundrechte. Während die Union mehr Maßnahmen für Sicherheit fordert, kritisieren AfD, Grüne und Linke den Kurs – allerdings aus unterschiedlichen Gründen.

EZB erhöht die Zinsen

Die Europäische Zentralbank hat den Einlagenzins von 2,25 auf 2,5 Prozent angehoben. Als Grund nennt die Notenbank den Konflikt im Nahen Osten. Der weitere Ausblick sei „nach wie vor mit hoher Unsicherheit behaftet“. Die EZB warnt dabei vor steigender Inflation und einem schwächeren Wirtschaftswachstum.

5.000 Dollar für Wahlsieg

Auf dem republikanischen Parteitag in Dallas versprach US-Präsident Donald Trump jedem Bürger 5.000 Dollar, sollten die Republikaner nach den Zwischenwahlen ihre Mehrheiten im Kongress behalten. Er hob die Politik seiner zweiten Amtszeit hervor und verwies auf weniger Kriminalität und Steuersenkungen. Gleichzeitig warnte Trump vor einem kommunistisch beeinflussten Kongress, falls die Demokraten gewönnen.
 
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„Spende umgehend zurücküberwiesen“: SPD-Kandidat Krach weist Vorwürfe zurück


In Kürze:

  • Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach.
  • Am Mittwoch wurden unter anderem seine Privatwohnung und die Berliner SPD-Zentrale durchsucht.
  • Hintergrund ist offenbar eine zurückgezahlte Spende von 9.900 Euro während eines laufenden Vergabeverfahrens.
  • Krach weist einen persönlichen Zusammenhang mit dem Spender zurück und will den Wahlkampf fortsetzen.

Am Donnerstag, 10. September, hat der Spitzenkandidat der SPD zur Berliner Abgeordnetenhauswahl, Steffen Krach, spontan eine Pressekonferenz einberufen. Anlass waren laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover. Im Zuge dieser war es am Mittwoch zu Durchsuchungen an drei Adressen gekommen. Es handelt sich dabei um Krachs Privatwohnung, die Berliner SPD-Zentrale und Büroräume Krachs in Hannover.

Staatsanwaltschaft hält sich mit Aussagen zu möglicher Rolle von Steffen Krach zurück

Krach hatte im November 2021 seinen Posten als Regionspräsident der Region Hannover angetreten. Seit März 2026 ist Krach für seine restliche Amtszeit als Regionspräsident beurlaubt. Grund ist seine Kandidatur für die Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September. Seit Mai 2026 ist er zusammen mit Bettina König auch Landesvorsitzender der SPD Berlin.
Die Staatsanwaltschaft hat sich noch nicht dazu geäußert, in welchem Kontext die Durchsuchung stattfand und was man dort finden wolle. Krach selbst erklärte, von seinem privaten Anwesen seien unter anderem alte Handys, iPads und Festplatten mitgenommen worden. Dort könne man zwar viele Familienfotos finden, aber kaum Sachdienliches aus Sicht der Ermittlungsbehörden. Krach kritisierte auch, dass die Durchsuchung an seiner Privatadresse seine Kinder traumatisiert habe. Gegenüber den Reportern äußerte er über die beteiligten Einsatzkräfte:
„Sie können gerne jederzeit noch einmal vorbeikommen, aber dann bitte in anderer Weise.“
Protokolle und Akten habe er noch nicht im Detail eingesehen. Er bezeichnete es jedoch als „erstaunlich“, dass die Durchsuchung ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt stattfinde. In vier Tagen stehen in Krachs Herkunftsbundesland Niedersachsen Kommunalwahlen an, in elf Tagen die Abgeordnetenhauswahlen in Berlin. Er deutete auf Nachfrage allerdings an, nicht von einer gezielten Schädigungsabsicht auszugehen:
„Ich bin überzeugter Demokrat und glaube an die Unabhängigkeit der Justiz.“

Betrag kurz nach Kenntnisnahme von Anweisung wieder zurücküberwiesen

Bereits am Mittwoch hatte Krach in mehreren Interviews erläutert, dass offenbar der Verdacht der Bestechlichkeit im Raum stehe. Hintergrund sei ein Vergabeverfahren im Zusammenhang mit einem Klinikum in der Region Hannover. Das Klinikum, in dem er Aufsichtsratsvorsitzender gewesen sei, stand demzufolge zum Verkauf an, weil daraus ein regionales Gesundheitszentrum entstehen solle. Dem NDR zufolge handelte es sich um das Krankenhaus in Lehrte.
Einer der Bieter habe noch während des laufenden Vergabeverfahrens eine Summe im 9.000-Euro-Bereich angewiesen. Daraus konstruiere die Staatsanwaltschaft Hannover nun offenbar einen Bestechungsverdacht. Krach betonte jedoch, dass weder er privat noch die SPD Berlin eine Spende des Bieters angenommen habe. Dieser habe später im Übrigen auch nicht den Zuschlag bekommen. Den Spendenbetrag habe die Partei auch auf sein Drängen hin „innerhalb von 24 Stunden zurücküberwiesen“.
Dem RBB zufolge sind 9.900 Euro von einem Unternehmer am 29. Dezember 2025 auf dem Konto der SPD Berlin eingegangen. Am 9. Januar 2026 habe diese Belegen zufolge, die dem Sender vorlägen, den Betrag zurücküberwiesen. Die Landesgeschäftsführung habe eigenen Angaben zufolge erst am 7. Januar Kunde von der angewiesenen Summe erhalten. Schatzmeister Fabian Fischer zufolge wurde „auf Weisung unseres Spitzenkandidaten umgehend entschieden, diese Spende abzuweisen“.

SPD Berlin hält an Steffen Krach als Spitzenkandidat fest

Krach betonte, er habe „nichts zu verbergen“, und er habe mit dem in Rede stehenden Unternehmer keinen persönlichen Kontakt gehabt. Er werde Transparenz gewährleisten und mit Polizei und Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten. Bei dem Spender habe es bereits im Mai 2026 eine Durchsuchung von Geschäftsräumen gegeben, berichtet der NDR unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Hannover.
Demnach sei der Vorwurf „wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen“ im Raum gestanden. Der Bieter habe erst ein niedrigeres Gebot als ein Mitbewerber abgegeben und kurz vor Ende des Bieterverfahrens ein neues – nur unwesentlich über dem Höchstgebot des Mitbewerbers. Unklar bleibt weiterhin, was konkret Steffen Krach mit diesem Vorgehen zu tun gehabt haben soll und welche Beweismittel wofür man vonseiten der Staatsanwaltschaft an den durchsuchten Adressen sichern wollte.
Krach wolle von der Spitzenkandidatur in Berlin nicht abrücken und den Wahlkampf weiterführen. Eine Sondersitzung der Fraktion und des Landesvorstandes war für Mittwochabend angekündigt. Die Berliner SPD hält an ihrem Spitzenkandidaten fest. Anders als in Sachsen-Anhalt und in Mecklenburg-Vorpommern, wo die Sozialdemokraten im Wahlkampffinish Rückenwind verspüren, liegt die Partei in Berlin laut Umfragen abgeschlagen auf Platz 5.
mit Material der dpa
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Berlin vor der Wahl: CDU, Linke, AfD fast gleichauf – nur Dreierbündnis möglich?


In Kürze:

  • CDU, Linke und AfD liegen in der jüngsten Umfrage nur zwei Prozentpunkte auseinander.
  • Die bisherige schwarz-rote Koalition hätte nach der INSA-Modellrechnung keine Mehrheit mehr.
  • Ohne Beteiligung der AfD wären nach aktuellem Stand voraussichtlich drei Parteien für eine Regierungsmehrheit nötig.

 
Knapp zwei Wochen vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus zeichnet sich ein enges Rennen um Platz eins ab. CDU, Linke und AfD liegen in der jüngsten Umfrage nur zwei Prozentpunkte auseinander. SPD und Grüne folgen dahinter. Entscheidend dürfte auch werden, welche Mehrheiten nach dem 20. September möglich sind.
An diesem Tag wird das 20. Abgeordnetenhaus gewählt. Gleichzeitig bestimmen die Berliner die Bezirksverordnetenversammlungen in den zwölf Bezirken neu. Das Abgeordnetenhaus besteht regulär aus mindestens 130 Abgeordneten. Berlin ist in 78 Wahlkreise unterteilt.
Erstmals dürfen auch 16- und 17-Jährige das Abgeordnetenhaus mitwählen. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Berlin wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat gewählt; die Zweitstimme entscheidet maßgeblich über die Kräfteverhältnisse im Abgeordnetenhaus. Anders als bei früheren Wahlen stehen beide Stimmen dieses Mal gemeinsam auf einem Stimmzettel. Bislang gab es zwei getrennte Stimmzettel.

Drei Parteien kämpfen um Platz eins

Bei der Wiederholungswahl 2023 gewann die CDU mit 28,2 Prozent klar. SPD und Grüne erreichten jeweils 18,4 Prozent, die Linke 12,2 und die AfD 9,1 Prozent. Anschließend bildeten CDU und SPD eine Koalition. Kai Wegner wurde Regierender Bürgermeister.
Dreieinhalb Jahre später ist der Vorsprung der CDU verschwunden. In der jüngsten INSA-Umfrage vom 4. September kommt sie auf 20 Prozent. Dahinter folgen die Linke mit 19 Prozent und die AfD mit 18 Prozent. Grüne und SPD erreichen jeweils 15 Prozent. BSW und FDP liegen bei jeweils 3 Prozent.
Umfragen sind keine Prognosen für den Wahltag. Das hat sich gerade erst bei der Wahl in Sachsen-Anhalt gezeigt. Die letzte Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen prognostizierte für die CDU Anfang September 23 Prozent. Am Sonntag reichte es dann lediglich für 17,2 Prozent, fast sechs Prozentpunkte unter der Wahlprognose. Die CDU in Berlin läge nach der INSA-Prognose mehr als acht Prozentpunkte unter ihrem Ergebnis von 2023. Die AfD würde ihren damaligen Stimmenanteil dagegen nahezu verdoppeln.

Evers übernimmt für Wegner

Anders als ursprünglich geplant, führt nicht Kai Wegner die CDU in die Wahl. Der Regierende Bürgermeister zog im Juli seine Spitzenkandidatur zurück, nachdem er wegen seines Umgangs mit dem großen Berliner Stromausfall im Januar unter politischen Druck geraten war. An seiner Stelle tritt Finanzsenator Stefan Evers an. Für die SPD geht Steffen Krach ins Rennen, für die Linke Elif Eralp, für die Grünen Werner Graf und für die AfD Kristin Brinker.
Besonders für die SPD steht viel auf dem Spiel. Von 2001 bis 2023 stellte sie ununterbrochen den Regierenden Bürgermeister. In der aktuellen INSA-Umfrage erreicht sie nur noch 15 Prozent.

Mieten, Sicherheit und Verkehr

Zu den zentralen Wahlkampfthemen gehören Wohnen, innere Sicherheit, Verkehr und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung. Dabei unterscheiden sich die Parteien teilweise deutlich in ihren Vorschlägen.
Die CDU setzt auf eine stärkere innere Sicherheit, wirtschaftliche Entlastungen und eine effizientere Verwaltung. Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt, Verwaltungsleistungen stärker digitalisiert und die Bedingungen für Unternehmen verbessert werden. In der Wohnungspolitik setzt die Partei vor allem auf mehr Neubau und lehnt die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen ab.
Die SPD stellt die Bezahlbarkeit des Lebens in den Mittelpunkt. Ihr Wahlprogramm verbindet eine stärkere Wirtschaft und höhere Löhne mit dem Bau neuer Wohnungen und einem härteren Vorgehen gegen überhöhte Mieten. Daneben verspricht die Partei kostenfreie Bildung und eine Verwaltung, die zuverlässiger funktionieren soll. Das geht aus dem im Juni beschlossenen Wahlprogramm hervor.
Die Linke macht die Wohnungspolitik zu einem Schwerpunkt ihres Wahlkampfs. Sie will eine Behörde gegen illegale Mieten schaffen, die Mieten bei landeseigenen Wohnungen deckeln und den Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne umsetzen. Im Nahverkehr sollen die Ticketpreise zunächst eingefroren und unter anderem ein 9-Euro-Sozialticket eingeführt werden.
Die Grünen verbinden Wohnungs- und Verkehrspolitik stärker mit dem Klimaschutz. Vorgesehen sind ein „Bezahlbare-Mieten-Gesetz“, der Umbau leerstehender Büros zu Wohnungen und ein günstigeres „Klimaticket“ für Busse und Bahnen. Zudem wollen sie 1.500 neue U-Bahnwagen beschaffen und den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. Auch eine modernere Verwaltung und mehr Polizeipräsenz gehören zum Programm.
Die AfD legt einen Schwerpunkt auf innere Sicherheit und Migration. In ihrem Anfang September vorgestellten 100-Tage-Programm fordert sie mehr Polizeipräsenz an kriminalitätsbelasteten Orten, mobile Polizeiwachen und eine ausgeweitete Videoüberwachung. Für landeseigene Wohnungen soll ein Punktesystem eingeführt werden, das unter anderem Berliner Wohn- und Berufsjahre berücksichtigt. Außerdem möchte die Partei Bürokratie für den Mittelstand abbauen und die Koordinierung von Baustellen zentralisieren.

Wer kann nach der Wahl regieren?

Schwarz-Rot hätte nach dem aktuellen Wahltrend mit 49 von 130 Sitzen keine Mehrheit. Ohne die AfD wären Dreierbündnisse nötig. Möglich wären CDU, Linke und Grüne (84 Sitze), CDU, Linke und SPD (79 Sitze) sowie CDU, Grüne und SPD oder Linke, Grüne und SPD mit jeweils 73 Sitzen.
Welche Koalitionen nach der Berlin-Wahl möglich sind, hängt auch vom Einzug kleinerer Parteien ab.
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Berlin: SPD-Spitzenkandidat will „100 Mietpolizisten“ einsetzen


In Kürze:

  • Steffen Krach, SPD-Spitzenkandidat bei Berlins Abgeordnetenhaus-Wahl, will sich für das Mietproblem der Hauptstadt einsetzen.
  • Den bereits beschlossenen Mietenkataster will er bis Juli 2027 aufbauen.
  • Vorher schon soll eine Mietpolizei gegen Verstöße vorgehen.
  • Die Enteignungspläne der Linken lehnt Krach entschieden ab.

 
Der SPD-Spitzenkandidat zur Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl, Steffen Krach, will Nachfolger des amtierenden Berliner Bürgermeisters Kai Wegner werden.
Das mit Abstand größte Problem aus Sicht der Bürger in der Hauptstadt ist laut Infratest dimap-Umfrage der Bereich Wohnen und Mieten. Das nannten 30 Prozent der Befragten im Juli dieses Jahres, sechs Prozentpunkte mehr als die letzte Erhebung im Juni 2025. Maßgebliche Kritikpunkte sind die hohen Mieten, der Wohnungsmangel.

Krach: 100 Mietenpolizisten gegen Mietwucher

In einem Interview mit der „ZEIT“ teilte Krach seine Pläne in diesem Bereich mit. „Wir haben gerade ein bundesweit einmaliges Mietenkataster beschlossen“, sagte er. „Es wird bis Juli 2027 aufgebaut und alle 1,8 Millionen Mietwohnungen digital erfassen.“ Dieses soll laut dem SPD-Politiker wie ein „Radar“ funktionieren. Dieser soll klar erkennbar machen, wo Mietwucher stattfindet. Gleichzeitig soll das Kataster Zweckentfremdung und Leerstand erkennen lassen.
All diese Verstöße will Krach „systematisch ahnden“. Doch auch schon für die Zeit vor Fertigstellung dieses Mietenkatasters hat er einen konkreten Plan. Er erklärte:
„Für den Übergang, bis das Mietenkataster steht, werden wir 100 Mietenpolizistinnen und -polizisten einsetzen, um händisch gegen Verstöße vorzugehen. Vermieter mit gesetzeswidrigen Mietverträgen sollten diese schnell anpassen.“
Schon ab Januar 2027 plant Krach hohe Bußgelder zu verteilen. „Ich bin dafür, diese auf 100.000 Euro anzuheben“, teilte er mit.

Gamechanger auf dem Wohnungsmarkt

Der Spitzenkandidat bezeichnete den Mietenkataster als einen „Gamechanger“ auf dem Wohnungsmarkt. „Ich bin mir ganz sicher, dass wir damit Berlin zum Vorbild auf dem Wohnungsmarkt machen werden. Das gibt es bisher in keinem anderen Bundesland“, sagte er.
Das Ziel ist seiner Aussage nach, alle Berliner Mietverträge transparent darzulegen. „Wir haben viele Bereiche, wo Mietwucher betrieben wird und das werden wir hart bekämpfen“, so Krach.
SPD

Am 1. Juni 2024 nehmen Menschen in Berlin an einer linken Demonstration gegen steigende Mieten, Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und Zwangsräumungen teil.

Foto: Adam Berry/AFP via Getty Images

An dem genannten Datum will er festhalten. „Ich werde mich nicht zufriedengeben mit drei, vier oder fünf Jahren“, versprach er. „Das ist mein Anspruch an Berlin. Wir sind die Hauptstadt. Im Juli 2027 muss es so einen Mietenkataster geben und dann wird es einen wirklichen Wechsel auf dem Wohnungsmarkt geben.“
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat unabhängig von der bevorstehenden Wahl das geplante Mietenkataster kurz vor der Sommerpause bereits beschlossen. Diese digitale Datenbank soll den Behörden einen Überblick über den Berliner Wohnungsbestand verschaffen.
Für die Datenübermittlung müssen Vermieter alle relevanten Daten ihrer Wohnungen übermitteln – und diese künftig bei Änderungen aktualisieren. Dazu zählen Wohnadresse, Wohnlage, Etage einer Wohnung, deren Größe, die Anzahl der Zimmer, die Ausstattung, die Dauer des Mietverhältnisses. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Höhe der Nettokaltmiete, die Zusammensetzung der Nebenkosten und der Grundsteueranteil für die Wohnung.

Koalition mit den Linken und Grünen?

Ob der SPD-Spitzenkandidat bei der Wahl am 20. September 2026 erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten. Wenn, dann müsste er eine Koalition mit anderen Parteien bilden.
Neben Krach hat laut Umfragen auch die Linke gute Chancen, mit Spitzenkandidatin Elif Eralp die erste linke Bürgermeisterin der Hauptstadt zu stellen. Eine rot-rot-grüne Koalition hätte voraussichtlich eine deutliche Mehrheit.
Bei der Frage, welche Partei die Berliner Bürger aktuell wählen würden, zeigt sich ein knappes Kopf-an-Kopf-Rennen. Die Linke führt mit 22 Prozent knapp vor der CDU mit 20 Prozent. Auf Platz drei liegen die Grünen mit 17 Prozent und dahinter mit einem weiteren Prozentpunkt weniger die AfD. Deutlich abgeschlagen liegt die SPD mit 12 Prozent auf Platz fünf.

Streitpunkt Enteignung

Eines ist für Krach seiner Aussage nach aber klar: Er will in keine Koalition eintreten, die Enteignungen zur Bedingung macht. „Wenn das die rote Linie ist für die Linkspartei, dann müssen sie gucken, mit welcher Koalition sie das umsetzen wollen. Mit der SPD jedenfalls nicht“, sagte Krach am Donnerstag, 6. August.
Zuvor hatte die Bundesvorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, die Enteignung von Immobilienkonzernen zur Bedingung für eine Regierungsbeteiligung in Berlin erklärt.
Ebenso sei Krach „ein bisschen irritiert, dass eine Bundesparteivorsitzende sich in Landesangelegenheiten einmischt“. Dabei äußerte er seinen Standpunkt: „Ich werde jedenfalls nicht akzeptieren, dass ich für Koalitionsverhandlungen oder für Sondierungen in irgendeiner Form Ratschläge von der Bundesebene bekomme.“
Krach kritisierte in diesem Zusammenhang auch den kürzlichen Vorstoß der Koalition aus CDU und SPD auf Bundesebene. Diese hatte Anfang Juli vereinbart, ein gesetzliches Verbot zur Enteignung von Immobilienkonzernen einführen zu wollen. Er habe Enteignungen als Mittel der Wohnungspolitik immer abgelehnt, sagte Krach. Ebenfalls fügte er hinzu: „Ich brauche keine Nachhilfe von der Bundesregierung bei diesem Thema.“ Der Plan habe die Debatte unnötig neu entfacht.
Mit Material von AFP
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Berlins Linke beharrt auf Enteignungen von Wohnungskonzernen


In Kürze:

  • Die Linkspartei fordert seit Jahren eine Verstaatlichung von Wohnungen.
  • SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach lehnt das ab. Er kritisiert auch die Regierungskoalition dafür, ein Verbot vorzuschlagen.
  • Der Rechnungshof warnt vor einer Verstaatlichung und erwartet enorme Kosten.

 
Die Vorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, beharrt im Falle einer Regierungsbeteiligung in Berlin nach der Abgeordnetenhauswahl auf Enteignungen von größeren Wohnungsbauunternehmen. „Das ist für uns ganz klar: Es wird mit der Berliner Linken in der Regierung vergesellschaftet werden“, sagte sie in dem Podcast „5-Minuten-Talk“ des „stern“. Das sei für sie gar keine Frage, so Schwerdtner weiter.

Linke will Mietpreis senken oder stabil halten

„Wir müssen einen Teil der Wohnungen wieder der Marktlogik entziehen, um den Mietpreis wirklich langfristig zu senken oder zumindest stabil zu halten“, sagte die Linken-Chefin. Das sähen auch ganz viele Sozialdemokraten so, fügte sie mit Blick auf den potenziellen Koalitionspartner an. Es sei ein „ursozialdemokratisches Vorhaben“.
Aussagen des SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach, wonach seine Partei keine Enteignungen mittragen würde, kommentierte sie mit den Worten: „Wenn ich an der Stelle der SPD wäre, wäre ich einen Ticken demütiger.“
In Berlin wird am 20. September das Abgeordnetenhaus neu gewählt. Die Linke hat laut Umfragen gute Chancen, mit Spitzenkandidatin Elif Eralp die erste linke Bürgermeisterin der Hauptstadt zu stellen. Eine rot-rot-grüne Koalition hätte eine deutliche Mehrheit.
Krach hingegen betont: „Wenn das die rote Linie ist für die Linkspartei, dann müssen sie gucken, mit welcher Koalition sie das umsetzen wollen – mit der SPD jedenfalls nicht.“
Krach kritisiert in diesem Zusammenhang auch den kürzlichen Vorstoß der schwarz-roten Koalition auf Bundesebene. Die hatte Anfang Juli in ihrem 34 Punkte umfassenden Reformpaket auch vereinbart, ein gesetzliches Verbot zur Enteignung von Immobilienkonzernen einführen zu wollen.
Er habe Enteignungen als Mittel der Wohnungspolitik immer abgelehnt. Der Plan der Koalition habe aber die Debatte unnötig neu entfacht.
Konkret fordern die Linken seit Jahren die Enteignung von privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Damit soll das Ergebnis eines Volksentscheides vom September 2021 umgesetzt werden, wie es aus einem Parteibeschluss vom Mai 2026 hervorgeht.

Berliner Rechnungshof warnt

Der Berliner Volksentscheid stand seinerzeit unter der Überschrift „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.
An der Abstimmung beteiligten sich 73,5 Prozent der wahlberechtigten Berliner. 57,6 Prozent sprachen sich für eine Enteignung aus, 39,8 Prozent stimmten dagegen. 2,6 Prozent der abgegebenen Stimmen waren ungültig.
In einem im April 2019 veröffentlichten Flyer forderten die Linken, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies sollte mithilfe von „Enteignungen, Kommunalisierungen und öffentlichem Bauen“ geschehen. Die Partei sprach sich zudem für verbindliche Obergrenzen bei Mieten aus. Auch sollte Immobilienkonzernen europaweit die Zulassung zu Börsen entzogen werden. „Wohnen ist ein Menschenrecht, damit darf nicht spekuliert werden“, heißt es in dem Schriftstück.
Die Voraussetzungen von Enteignung oder Vergesellschaftung regeln die Grundgesetzartikel 14 und 15.
Der Rechnungshof Berlin hat 2024 einen Bericht vorgelegt, in dem er vor einer Vergesellschaftung warnt. So könne diese nur dann verhältnismäßig sein, wenn Mieten dadurch „gesenkt oder zumindest entdynamisiert werden“. Dies sei aber mit Blick auf die zu erwartenden Entschädigungen für die zu enteignenden Unternehmen kaum der Fall. Es könne sogar das Gegenteil eintreten.

Immobilienwert von bis zu 42 Milliarden Euro

Mit Blick auf den Volksentscheid von 2021, alle Unternehmen zu enteignen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, geht es letztlich um 240.000 Immobilien in Berlin.
Deren genauer Wert könne laut Rechnungshof nicht konkret beziffert werden.
2018 habe der Senat Summen zwischen 29 und 36 Milliarden Euro als untere und obere Grenze genannt. In Hochrechnungen aktueller Bilanzen – etwa von der Wohnungsbaugesellschaft Vonovia – sei mittlerweile aber von bis zu 42 Milliarden Euro die Rede.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ lehnt eine Entschädigung zum Marktwert hingegen ab und verweist auf Artikel 15 GG. So solle eine Entschädigung praktisch rückwärts auf Basis der als fair angesehenen Mieten berechnet werden, wie es in einem Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft vom Juni 2026 heißt. So läge die Entschädigung zwischen 8 und 11 Milliarden Euro, und die Bankkredite könnten durch die Mieteinnahmen gedeckt werden.

Senatskommission sieht weniger Probleme

Im Bericht des Rechnungshofs heißt es dazu, dass die betroffenen Unternehmen sowie ihre Aktionäre auf 74 bis 81 Prozent ihres Vermögens verzichten und dieses praktisch ersatzlos an den Staat abtreten sollten. Es sei daher fraglich, ob ein so hoher Wertverlust vor Verfassungsgerichten überhaupt Bestand habe. Daher herrsche in der Rechtsfrage eine erhebliche Unsicherheit.
Anders sieht das eine Expertenkommission des Berliner Senats. Das überwiegend mit Juristen besetzte Gremium kam 2023 zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen verfassungskonform möglich sei. Auch bei der Frage der Entschädigung argumentierte der überwiegende Teil der Kommissionsmitglieder, dass diese nicht zwingend den vollen Markt- oder Verkehrswert erreichen müsse, solange sie gerecht sei und sich an den gemeinwirtschaftlichen Erträgen orientiere.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Berlin-Wahl: Evers will Arbeitspflicht für Sozialleistungsempfänger


In Kürze:

  • Nach dem Rückzug von Kai Wegner führt Finanz- und Kultursenator Stefan Evers die CDU als Spitzenkandidat in die Berliner Abgeordnetenhauswahl.
  • Evers setzt auf Haushaltskonsolidierung, Bürokratieabbau sowie mehr Sauberkeit in der Hauptstadt.
  • Seine Vorschläge zu kostenlosem Schulessen und gemeinnütziger Arbeit für Leistungsbezieher stoßen auf Kritik der politischen Konkurrenz.

 
Der Wechsel des Spitzenkandidaten der CDU zur Abgeordnetenhauswahl am 20. September in Berlin hat ein zusätzliches Spannungsmoment in den Wahlkampf gebracht. Am Freitag, 10. Juli, hatte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner erklärt, nicht mehr für eine erneute Amtszeit zur Verfügung zu stehen.
Der für Finanzen und Kultur zuständige Senator Stefan Evers wurde daraufhin vom Landesvorstand als Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl im September bestätigt und hat nun vor, an Wegners Stelle künftig den Wahlkampf für die CDU anzuführen.

CDU durch Wegner-Affäre ins Hintertreffen geraten

Eine infratest-dimap-Umfrage von Ende Juni prognostizierte die CDU einen Absturz auf 17 Prozent, während die Linke und die Grünen sich mit 20 und 19 Prozent absetzten. Die SPD drohte mit 13 Prozent den Anschluss zu verlieren. FDP und BSW hätten danach keine Chance auf einen Einzug. Ein rot-rot-grünes Bündnis, das der aus Niedersachsen zurück nach Berlin gewechselte SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach skeptisch sieht, hätte eine deutliche Mehrheit.
Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im Februar 2023 führte die CDU mit 28,2 Prozent der Zweitstimmen, gefolgt von SPD und Grünen mit jeweils 18,4 Prozent.
Dass Wegner die vorherige Wahl klar für sich entschieden hatte, sei Krach zufolge der Hauptgrund für die Sozialdemokraten gewesen, mit der Union zu koalieren. Wegner habe dann aber das Amt des Regierenden Bürgermeisters massiv beschädigt und auch den Ruf Berlins, betonte Krach.
Nach dem Verzicht von Wegner auf eine erneute Spitzenkandidatur schließt Krach eine Zusammenarbeit mit der CDU nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus nicht mehr aus. Mit Evers gebe es eine neue Situation und „eine Möglichkeit für die Zukunft“, sagte Krach im Berlin Playbook Podcast des Nachrichtenmagazins „POLITICO“.

Evers hofft auf Ende des „Frustmodus“ in Berlin

Nachdem der wegen der „Tennis-Affäre“ zur Belastung gewordene Wegner auf seine Wiederkandidatur verzichtet hatte, hofft die CDU nun mit Evers auf einen unbelasteten Neuanfang. Evers, der mittlerweile auch kommissarischer Landesvorsitzender der Union ist, hat am Dienstagmorgen im „RBB Inforadio“ auch einen solchen angekündigt.
Er wolle die Stadt „aus dem Frustmodus“ bringen und erklärt, Berlin solle „ein Zukunftsversprechen sein“. Jeder müsse, egal in welchem Stadtteil er aufgewachsen sei, „spüren, dass man in dieser Stadt alles werden kann“. Zu deutlich will Evers sich jedoch auch von Wegner und dessen Politik nicht abgrenzen – immerhin war er ja dessen Wahlkampfmanager und ist immer noch dessen stellvertretender Bürgermeister.
Stattdessen hebt er die Erfolge des Kabinetts hervor. So habe es der Berliner Senat geschafft, die Terminsituation in den Bürgerämtern deutlich zu verbessern. Dies solle ein Anlass für Optimismus sein, erklärte Evers weiter: „Ich will mal sagen, wenn das in so kurzer Zeit möglich ist, dann ist in den nächsten fünf Jahren noch ganz anderes möglich.“
Evers ist seit 15 Jahren Mitglied des Abgeordnetenhauses, von 2016 bis 2023 war er ehrenamtlicher Generalsekretär der Landes-CDU und seit 2023 ist er deren stellvertretender Vorsitzender.

„Zunehmende Vermüllung stoppen“ – SPD: „Schon vor drei Jahren versprochen“

Kritik übte Evers an Vorschlägen seiner politischen Mitbewerber – auch jenen vom Koalitionspartner SPD. Das kostenlose Schulessen auch für Kinder aus besserverdienenden Haushalten sei sozial nicht gerecht. Man solle „die starken Schultern auch mehr schultern lassen, damit wir für anderes auch den Raum haben“.
Evers beabsichtigt zudem, die Haushaltskonsolidierung fortzusetzen und die Schuldenpolitik zu beenden. Um Unternehmen mehr Spielraum zu verschaffen, sollen teure Vorschriften etwa beim Bauen oder beim Datenschutz rückgebaut werden. Generell müsse man in der Ausgabenpolitik wieder Prioritäten setzen.
Auch wenn Berlin „nie steril“ gewesen sei, hält Evers die „zunehmende Vermüllung“ für inakzeptabel. Die bisherige Verschärfung von Kontrollen, mehr Personal zur Durchsetzung der Regeln und drastische Bußgelder seien ein Anfang, es müsse aber noch mehr geschehen.
Konkret schlägt er vor, Empfänger von Sozialleistungen zu Reinigungsdiensten heranzuziehen. So erklärte er gegenüber dem RBB: „Ich finde, wer staatliche Leistungen erhält und arbeiten kann, sollte der Gemeinschaft auch etwas zurückgeben – zum Beispiel, indem er dabei hilft, Berlin sauber zu halten.“

Erfahrungen mit kommunaler Arbeitspflicht durchwachsen

In einigen deutschen Kommunen gibt es bereits Modellversuche mit gemeinnützigen Arbeiten. So ziehen der Saale-Orla-Kreis und Greiz in Thüringen Asylbewerber zu Tätigkeiten wie Arbeiten in Unterkünften, bei Kommunen oder sozialen Trägern heran. In Schwerin hat der Stadtrat diese auch auf Bürgergeld-Empfänger ausgeweitet. Die Erfahrungen sind bis heute jedoch durchwachsen.
Der SPD-Spitzenkandidat Krach bezeichnet die Äußerungen zur Stadtreinigung und zum kostenlosen Schulessen als „sehr populistische“ Forderungen. Gegenüber der „WELT“ äußerte er, Berlin sei „deutlich vermüllter“, als es noch vor drei Jahren gewesen sei – und das, obwohl Evers dem Müll schon vor drei Jahren den Kampf angesagt hatte.
Auch die Forderung nach Anschaffung des kostenlosen Schulessens für Kinder aus wohlhabenden Familien halte er für einen „Riesenfehler“. Zudem sei die Forderung nicht stimmig, da die CDU doch sonst zunehmende Belastungen für Besserverdiener ablehne.

Opposition sieht mit Evers keinen Neuanfang

Vertreter von Linken, Grünen und AfD sehen bei Evers ebenfalls keinen Neuanfang, sondern nur einen neuen Akteur im „System CDU“. Grüne und Linke verweisen darauf, dass Evers als Finanzsenator in Bereichen wie Soziales und Kultur massive Kürzungen mitgetragen habe. Die AfD verweist darauf, dass allein schon der Verbleib Wegners bis zum 20. September im Amt dafür sorge, dass sich wenig ändere.
Evers hingegen beschreibt sich als Vertreter eines „modernen Konservatismus“, der eine linksgrüne Regierung in Berlin verhindern wolle. Die Linkspartei, die hofft, mit Elif Eralp erstmals die Regierende Bürgermeisterin stellen zu können, wolle „mit ihrer Enteignungspolitik unsere soziale Marktwirtschaft zerstören“. Zudem habe sie ein Antisemitismusproblem und wolle die Polizei schwächen.