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Rentenreform: Streit um Lebensleistung und Kosten

Im Streit um die Zukunft der sogenannten Rente mit 63 nimmt Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) nun auch Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) in die Pflicht.
Soll die Reform noch in diesem Jahr den Bundestag passieren, müsse Bas im Herbst einen Referentenentwurf vorlegen, sagte Frei der „Rheinischen Post“. Dieser müsse dem Vorschlag der Alterssicherungskommission entsprechen – „einschließlich der Abschaffung der Rente mit 63“. Das habe die Sozialministerin bei Vorlage des Kommissionsberichts selbst zugesagt.

Widerstand gegen Abschaffung

In den vergangenen Tagen hatten mehrere ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten sowie SPD-Politikerinnen und -Politiker aus verschiedenen Teilen Deutschlands gefordert, an der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte festzuhalten.
Ein Argument der Befürworter ist, dass besonders in Ostdeutschland viele Menschen im Alter ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen sind.

Frei warnt vor Aufweichung des Reformpakets

Frei verteidigte das Reformpaket erneut als Gesamtkonzept. „Wer einen der Bausteine herausbricht, muss mit weiteren Änderungswünschen rechnen – und bringt am Ende das ganze Gebäude zum Einsturz“, warnte er.
Zu dem Konzept gehöre auch die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Dadurch ließen sich Ausgaben in Milliardenhöhe vermeiden. „Ich habe noch keinen Vorschlag gehört, wie diese Summe kompensiert werden könnte“, sagte Frei.
Auf die Frage, ob er bei einem Kompensationsvorschlag gesprächsbereit sei, antwortete Frei: „Das würde dann gelten, wenn er einigungsfähig ist und die Kosten kompensiert werden.“ Die Einsetzung einer Kommission aus Expertinnen und Experten sowie hochqualifizierten Abgeordneten sei schließlich nicht ohne Grund erfolgt.

Cremer kritisiert Vorteile für Gutverdiener

Auch der frühere Caritas-Chef Georg Cremer widerspricht der Kritik an den Reformvorschlägen der Rentenkommission. Die Politik mache Gutverdienern ein Geschenk zulasten der Allgemeinheit, sagte er dem „Focus“.
Cremer argumentierte, dass die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren vor allem Gutverdienern zugutekomme. „Diejenigen, die die abschlagsfreie Rente nutzen, haben – allein schon wegen der langen Versicherungszeit – deutlich höhere Renten als diejenigen, die diese Regelung nicht nutzen können“, sagte er.
Viele Erwerbstätige mit hoher beruflicher Belastung erreichten die erforderlichen 45 Versicherungsjahre nicht. „Gerade der sprichwörtliche Dachdecker wird daher eben nicht erreicht.“

Fast drei Millionen Menschen nutzten Regelung

Seit Einführung der Regelung hätten fast drei Millionen Neurentner davon Gebrauch gemacht, sagte Cremer. Darunter seien viele gesunde und gut qualifizierte Erwerbstätige, die nicht wegen Erschöpfung, sondern aus freien Stücken aufgehört hätten.
Da Rentner ohne Begrenzung hinzuverdienen könnten, bestehe ein Anreiz, die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beziehen.
Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum Regelrentenalter arbeiten könnten, schlage die Kommission eine Härtefallregelung mit individueller Gesundheitsprüfung vor. „Die Kommission war also nicht sozial blind“, sagte Cremer.

Streit um Begriff der Lebensleistung

Die Argumentation der Ministerpräsidenten, die Regelung würdige die Lebensleistung, weist Cremer zurück. „Verdient man nach 42 Jahren weniger Respekt?“, fragte er.
Die Grenze von 45 Jahren sei willkürlich und werde moralisch überhöht. (afp/dts/red)