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Bundesregierung geht vier Energiegesetze an einem Tag an


In Kürze:

  • Gleich über vier Energiegesetze will der Bundestag am 24. September eine erste Lesung abhalten.
  • Die EEG-Reform soll den Ausbau erneuerbarer Energien optimieren.
  • Das Netzpaket versucht den hinterherhinkenden Netzausbau zu kompensieren.
  • Staat und Unternehmen sollen mit dem Energieeffizienzgesetz energieeffizienter werden.
  • Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz soll der CO2-Preis 2027 stabil bleiben.

 
Die parlamentarische Sommerpause des Bundestags ist seit dem 7. September vorbei. Nun startet die Regierungskoalition aus Union und SPD in den „heißen Herbst“, wo sie mehrere Reformen prüfen und beschließen will.
Einige davon betreffen auch die Energiepolitik. Am Donnerstag, 24. September, stehen zugleich vier Energiegesetzen die ersten Lesungen auf dem Programm – an diesem Tag startet somit der energiepolitische Herbst der Reformen. Sie betreffen vor allem den weiteren Verlauf der deutschen Energiewende.
Alle vier Vorhaben sind aktuell noch Regierungsentwürfe im parlamentarischen Verfahren und kein beschlossenes Recht. Bis zu deren endgültigem Beschluss sind noch Änderungen möglich. Im Folgenden ein Überblick der Reformen und was sie bedeuten.

EEG-Reform: Energiewende bezahlbarer und sicherer machen

Von zentraler Bedeutung ist die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Der entsprechende Entwurf soll „einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ garantieren. Somit priorisiert die EEG-Novelle „Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit“ im Rahmen der Energiewende. Die Reform soll ab Anfang 2027 in Kraft treten.
Die EEG-Novelle 2027 bewirkt einerseits den Wegfall der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung. Diese im Jahr 2000 eingeführte staatliche Subventionierung hat den Solarboom in Deutschland überhaupt erst ermöglicht. Stattdessen sollen Anlagenbetreiber mit einer installierten Anlagenleistung von bis zu 25 Kilowatt (kW) ihren Solarstrom künftig selbstständig an einen Direktvermarkter verkaufen.
In einer 36-monatigen Übergangszeit soll es aber noch eine abgesenkte Einspeisevergütung geben, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen sollen.
Ebenso sieht der EEG-Entwurf eine 50-Prozent-Drosselung für neue Solaranlagen mit weniger als 100 Kilowatt (kW) Nennleistung vor. Das betrifft alle Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 kW. Könnte eine 60-kW-Anlage bei guter Sonneneinstrahlung 45 kW produzieren, darf sie demnach aber nur 30 kW ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Das soll Stromspitzen eindämmen.
Eine weitere zentrale Maßnahme des neuen EEG ist die Einführung von Differenzverträgen für größere Anlagen ab 100 Kilowatt. Die Anlagenbetreiber erhalten weiterhin eine Absicherung. Sollten sie am Markt jedoch deutlich mehr verdienen – etwa in Phasen hoher Strompreise – müssen sie einen Teil der Mehreinnahmen wieder abführen.

Der Ausbau von Photovoltaikanlagen soll weiter voranschreiten, allerdings künftig netzverträcglicher.

Foto: Hannes P Albert/AFP via Getty Images

Netzpaket soll Netzanschlüsse regeln

Eine weitere Reform ist mit dem sogenannten Netzpaket angedacht. Die Bundesregierung bezeichnet es als „Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“.
Einfach ausgedrückt: Das Netzpaket soll die Vergabe von Netzanschlüssen neu regeln. Ziel ist es, den Zubau von Erneuerbare-Energie-Anlagen und Stromspeichern besser mit dem tatsächlichen Netzausbau zu synchronisieren. Damit ist beabsichtigt, den um mehrere Jahre hinterherhinkenden Netzausbau zu kompensieren. Gleichzeitig soll das Netzpaket die Redispatch-Kosten reduzieren.
Die Bundesregierung will Netzanschlüsse stärker priorisieren. Hintergrund ist, dass bei Netzbetreibern die Zahl der sogenannten Netzanschlussbegehren massiv gestiegen ist. Dabei reicht das Spektrum der Kriterien von der Erfüllung gesetzlicher Zielvorgaben über die Netzdienlichkeit bis zu raumplanerischen Gebietsausweisungen.
Im Zuge der Energiewende sind Tausende Kilometer neue Stromleitungen geplant, damit der vor allem im Norden produzierte Windstrom zu Großverbrauchern im Süden gelangen kann. Trotz großer Fortschritte beim Ausbautempo gebe es beim Netzausbau weiterhin „Hemmnisse“, die häufig zu Realisierungsdauern von acht bis zwölf Jahren führten, heißt es im Gesetzentwurf.

Energieeffizienzgesetz wird abgeschwächt

Das Energieeffizienzgesetz, kurz EnEfG, soll eine Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland bewirken. Demnach sollen der Staat, Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren ihren Energieverbrauch reduzieren, Energieverluste vermeiden und Effizienzpotenziale transparenter machen.
Die aktuelle Novelle sieht allerdings eine gewisse Entlastung, vor allem für bestehende Rechenzentren vor. Für sie sollen gelockerte Grenzwerte gelten. Der Entwurf hebt mehrere Schwellenwerte an. Somit gilt für Unternehmen künftig eine höhere Energieverbrauchsgrenze, ehe sie Energiemanagementsysteme einführen müssen.
Besonders relevant ist hierbei die geplante Erhöhung des Jahresendenergieverbrauchsgrenzwertes bei Unternehmen von 7,5 auf 23,6 Gigawattstunden (GWh).

Brennstoffemissionshandelsgesetz: CO2-Preis bleibt konstant – vorerst

Als viertes Energiegesetz will die Bundesregierung am 24. September auch über die Überarbeitung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) entscheiden. Sie regelt den künftigen CO2-Handel für Heizen und Tanken, also den CO2-Preis.
Union und SPD haben im Mai 2026 zuletzt vereinbart, die CO2-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel 2027 stabil zu halten. Der CO2-Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlenstoffdioxid soll danach auch im kommenden Jahr – wie bereits im Jahr 2026 – zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2 liegen.
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Solarboom: 2026er Ausbauziel schon jetzt erreicht – Sorgen und Forderungen bestehen weiterhin


In Kürze:

  • Deutschland hat das Ausbauziel von 128 Gigawatt Nennleistung für dieses Jahr schon im August erreicht.
  • Der Bundesverband Solarwirtschaft fürchtet einen baldigen Rückgang des Ausbautempos.
  • Um die nächsten Ausbauziele zu erreichen, muss dieses jedoch weiter steigen.
  • Ein Energieexperte befürwortet hingegen einen vollständigen Ausbaustopp für 5 Jahre.

 
In diesen Tagen hat die installierte Leistung der Photovoltaik in Deutschland die Marke von 128 Gigwatt (GW) überschritten. Aktuell liegt der bundesweite Wert bei 128,4 GW. Das zeigt, dass sich der Solarboom hierzulande zunächst weiter fortsetzt. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) teilte mit:
„Damit ist das im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Ausbauziel für 2026 erreicht.“
Diese von der Bundesregierung vorgegebene Marke war für Ende Dezember angesetzt. In den übrigen gut vier Monaten wird sich dieser Wert weiter erhöhen. Monatlich stieg die installierte Solarleistung in diesem Jahr bisher durchschnittlich um rund 1,4 GW.
Nach einer aktuellen Auswertung des BSW-Solar auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur sind inzwischen mehr als sechs Millionen Solarstromanlagen in der Bundesrepublik installiert.

Bundesverband fürchtet baldigen Ausbauknick

Der Ausbau der Solarenergie ist somit im Plan – noch. Die nächsten Ausbauziele sind allerdings nicht weniger ambitioniert. Diese hat der Bund mit ihrer Nennleistung wie folgt festgelegt:
  • 172 GW für das Jahr 2028,
  • 215 GW bis 2030,
  • 400 GW bis 2040.
Der BSW-Solar zeigt sich besorgt, dass diese weiteren Ziele gefährdet sein könnten. „Der 128-Gigawatt-Meilenstein ist ein Erfolg. Doch wer daraus schließt, der Solarausbau laufe jetzt von allein, irrt“, sagte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Bis 2030 müssen noch rund 87 Gigawatt Solarleistung hinzukommen. Dafür muss das jährliche Ausbautempo steigen statt sinken.“

Auf einem Hausdach in der hessischen Gemeinde Lohra errichten Solarmonteure am 6. August 2025 Solarmodule.

Foto: Hannes P Albert/AFP via Getty Images

Der Branchenverband warnt klar vor einem Ausbauknick. Grund für diese Befürchtung ist die geplante Änderung der politischen Rahmenbedingungen. Eine geplante Reform sieht das Ende der noch gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung für neue kleine und mittelgroße Aufdachanlagen vor. Sie fällt ab kommenden Jahr schrittweise weg. Stattdessen sollen Anlagenbesitzer ihren Solarstrom direktvermarkten.
Ebenso schreibt der aktuelle EEG-Entwurf eine 50-Prozent-Drosselung für neue Solaranlagen mit weniger als 100 Kilowatt (kW) Nennleistung vor. Demnach darf eine 20-kW-Dachanlage künftig nur noch maximal 10 kW an Leistung ins Netz einspeisen. Das soll Solarstromspitzen zur Mittagszeit reduzieren.

Zubau müsste steigen – oder komplett stoppen?

In den beiden vergangenen Jahren wurden laut BSW-Solar jeweils rund 17,5 GW an Nennleistung installiert. Um das Ziel von 215 GW im Jahr 2030 zu erreichen, benötige man aber einen Zubau von 20 GW pro Jahr. Im ersten Halbjahr 2026 waren es laut BSW-Solar gut 7,5 GW. Das ist zwar etwas mehr als im Vorjahreszeitraum, doch der Verband vermutet hier auch Vorzieheffekte wegen wegfallender Förderung am Werk.
Der BSW-Solar appellierte deshalb an den Bundestag, die vom Bundeskabinett beschlossene EEG-Novelle 2027 und das Netzanschlusspaket im parlamentarischen Verfahren nachzubessern. Im nächsten Schritt des Gesetzgebungsverfahrens wird der Entwurf von Bundestag und Bundesrat geprüft, wo nochmals Änderungen möglich sind.
„An einem starken Ausbau von Photovoltaik und Batteriespeichern führt energie- und klimapolitisch kein Weg vorbei. Investitionen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen“, sagte Körnig. „Wer jetzt die Bedingungen für neue Solaranlagen verschlechtert, riskiert einen Ausbauknick genau in dem Moment, in dem wir mehr Tempo brauchen.“
Ganz anders sehen das Energieexperten, wie Stefan Spiegelsperger. Er weist regelmäßig auf die immer höheren Solarspitzen und damit verbundenen Stromüberschüsse und zunehmenden Redispatchmaßnahmen hin. Letztere sind unter anderem Abschaltungen von Windkraft- und Solaranlagen durch die Netzbetreiber per Fernzugriff, wenn diese zu viel Strom erzeugen. Das verursacht hohe Kosten.
„Die ganzen großen Solarpanels und Windanlagen, die gebaut werden, braucht momentan kein Mensch – die schaden uns mehr als die uns helfen“, sagte Spiegelsperger. „Wir müssen mal für 5 Jahre stoppen.“ In dieser Zeit sollten die Netzakteure seiner Aussage nach den Fokus auf den Ausbau von Stromspeicher und der Stromnetze legen. Mancherorts fahren die Netze bereits am Limit. „Dann können wir gern wieder darüber reden, ob wir Photovoltaik und Wind weiter dazu bauen“, so der Energiefachmann.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Reiche rechnet mit sinkenden Strompreisen erst ab den 2030er Jahren

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche rechnet mittelfristig mit sinkenden Strompreisen in Deutschland. „Spürbare Entlastungen werden wir erst in den 2030er Jahren sehen“, sagte die CDU-Politikerin dpa.
Sie wies außerdem Kritik zurück, mit ihren Reformplänen werde die Energiewende ausgebremst. „Die Energiewende wird nur dann dauerhaft erfolgreich sein, wenn Klimaschutz, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit für die Bürger, der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld zusammenkommen.“

Mehr Markt, weniger Förderung

Das Kabinett hatte eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie ein Netzpaket auf den Weg gebracht. Reiche sagte, die Energiewende solle kosteneffizienter werden, weil steigende Energiepreise den Wirtschaftsstandort Deutschland belasteten.
Dazu kämen Belastungen im Haushalt. „Heute gibt der Bund für die EEG-Förderung 17 Milliarden Euro aus. Tendenz steigend“, sagte Reiche.
Ohne Reformen würde die Belastung im Bundeshaushalt weiter wachsen. „Wir tragen bis heute die Folgen sehr weit zurückliegender Förderentscheidungen. Die teuerste EEG-Novelle war aus meiner Sicht jene aus dem Jahr 2014. Ihre Förderzusagen wirken über 20 Jahre nach – diese Last tragen wir bis heute.“
Genau deshalb werde das EEG jetzt neu aufgestellt. „Mein Ziel ist mehr Markt und weniger Dauerförderung.“
Der EEG-„Förderberg“ baue sich erst über viele Jahre ab, sagte Reiche. „Entscheidend ist, ihn nicht wieder so stark anwachsen zu lassen und neue Förderzusagen so auszugestalten, dass das EEG 2027 kosteneffizienter ist.“
Geplant ist zum Beispiel, dass ab 2027 neue Solaranlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, vor allem kleine Dach-Photovoltaik, keine dauerhafte Förderung mehr bekommen.

Netzpaket: Vergütung für ungenutzten Strom

„Bislang gilt bei den Erneuerbaren ein Grundsatz, den es in keinem anderen Markt gibt: Auch Strom, der produziert, aber wegen Netzengpässen nicht genutzt werden kann, wird vergütet“, sagte die Ministerin. „Für abgeschalteten Strom gibt es also dieselbe Vergütung wie für tatsächlich genutzten Strom. Von diesem Prinzip lösen wir uns jetzt Schritt für Schritt.“
Dies mache die Energiewende bezahlbarer, wettbewerbsfähiger und damit auch langfristig akzeptanzfähiger.
Die Netzentgelte als wesentlicher Kostenblock hätten sich in den vergangenen Jahren zu einem der größten Treiber der Strompreise entwickelt, sagte Reiche.
„Warum? Weil der Ausbau der erneuerbaren Energien und der gesetzliche Anspruch auf einen Netzanschluss – unabhängig davon, wo Anlagen entstehen – vielfach einen Netzausbau erforderlich gemacht haben, der überhaupt nicht zeitgerecht zu realisieren war.“
Das sei nicht effizient und führe zu erheblichen Mehrkosten für die Stromverbraucher, sagte die Ministerin. „Genau hier setzen wir an. Künftig steuern wir den Ausbau insbesondere von Windenergie, aber auch von Freiflächen-Photovoltaik, stärker dorthin, wo bereits Netzkapazitäten vorhanden sind oder das Netz den zusätzlichen Strom aufnehmen kann.“
So sollen unnötiger Netzausbau vermieden, Kosten gesenkt und das Gesamtsystem effizienter gemacht werden.

„Mittelfristig“ sinkende Preise

Auf die Frage, ob sie von sinkenden Strompreisen auch für den Verbraucher ausgehe, antwortete Reiche: „Mittelfristig, aber nicht kurzfristig.“ Die Ministerin sagte, die alten EEG-Förderzusagen würden gelten.
Außerdem sei bisher das Netz auf eine Anschlusskapazität von 100 Prozent ausgelegt gewesen. Diese wird aber laut Ministerium selten erreicht. Mit dem Netzpaket soll das geändert werden, so dass Netzausbaukosten sinken sollen. Das braucht aber Zeit.
Ein wichtiger Hebel sei der Gaspreis, so die Ministerin. „Je günstiger unsere Gasimporteure Gas einkaufen können, desto niedriger sind auch die Kosten der Stromerzeugung. Deshalb ist es so wichtig, Gas langfristig, diversifiziert und zu verlässlichen Konditionen preisgünstig zu beschaffen. So können wir Preisschwankungen besser abfedern und verhindern, dass sie unmittelbar bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen.“
Industrieverbände hatten die geplante Neuausrichtung der Energiepolitik begrüßt. So sagte Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie: „Es ging viel zu lange nur um ungezügeltes Wachstum der Erneuerbaren.“
Hohe Systemkosten hätten dem Standort Deutschland die nahezu höchsten Stromkosten unter den Industrieländern beschert. Dies sei ein erheblicher Nachteil im Wettbewerb.

Ministerin zu Kritik an Plänen

Die Grünen, Verbände der erneuerbaren Energien sowie Umweltverbände werfen Reiche vor, die Energiewende auszubremsen. So kritisierte der Bundesverband Erneuerbare Energie, die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien seien auf Grundlage der Pläne faktisch nicht zu erreichen. Der Bundesverband Windenergie warnte von einem Ausbaustopp.
„Ich nehme die Kritik aus der Branche ernst“, sagte Reiche. Gleichzeitig biete das Gesetz so viele Investitionsmöglichkeiten und ein so verlässliches Investitionsumfeld, dass viele Kritikpunkte nicht nachvollziehbar seien.
„Die Windbranche weiß, dass sie mit der Novelle sogar 12 Gigawatt mehr ausbauen kann als ursprünglich geplant“, sagte Reiche. „Gleichzeitig geben wir klare Signale, wo dieser Ausbau stattfinden soll – nämlich dort, wo ausreichend Netzkapazitäten vorhanden sind.“
Das sei bei mehr als 90 Prozent der deutschen Umspannanlagen der Fall, auch in Windvorranggebieten: „Es gibt ausreichend gute Standorte und Projekte.“ (dpa/red)
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Sonne satt am Pfingstmontag: Warum das ein Problem sein könnte


In Kürze:

  • Am Pfingstmontag erwartet die Netzbetreiber erneut viel Sonne bei wenig Stromverbrauch.
  • Über die Mittagszeit muss ein Großteil der Solaranlagen abgeregelt werden.
  • Es werden erneut Kosten für den Steuerzahler im Hundert-Millionen-Bereich erwartet.
  • Die Netzbetreiber haben nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten.

 
Die Menschen in Deutschland dürfen sich über sonnige Pfingstfeiertage freuen. Während laut Wetterprognosen am Pfingstsonntag noch vereinzelt Wolken die Sonne verdecken, soll sie am Pfingstmontag bundesweit nahezu ungehindert scheinen.
Das stellt die Netzbetreiber erneut vor Herausforderungen. Denn Solaranlagen mit einer installierten Leistung von rund 50 Gigawatt (GW) sind bislang kaum steuerbar – Tendenz steigend. Sie speisen ihren erzeugten Strom unabhängig vom tatsächlichen Bedarf ins Netz ein.

Großteil der Solaranlagen werden kurzfristig abgeschaltet

Bei den sonnigen Bedingungen dieser Tage liegt die Leistungsausbeute der Solaranlagen zur Mittagszeit bei bis zu 80 Prozent. Von den nicht steuerbaren Anlagen mit rund 50 Gigawatt (GW) installierter Leistung könnten somit allein etwa 40 GW ins Netz eingespeist werden. Gleichzeitig prognostiziert das Energieportal „Energy Charts“ des Fraunhofer-Instituts für den Pfingstmontag einen maximalen Strombedarf von lediglich 46,9 GW für ganz Deutschland.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch ein Teil der rund 31.000 Windkraftanlagen Strom liefern wird, selbst wenn Netzbetreiber zahlreiche Anlagen drosseln. Hinzu kommen Wasser-, Gas-, Kohle-, Geothermie- und Biomassekraftwerke, die meist mit einer Mindestleistung von etwa 9,5 GW betrieben werden. Diese Kraftwerke lassen sich aus technischen Gründen nicht vollständig abschalten, da ein späteres Hochfahren zu lange dauern würde. Spätestens in den Abendstunden werden sie wieder stärker benötigt.
Insgesamt ergibt sich daraus – selbst ohne zusätzliche Windkraftleistung – bereits eine Einspeisung von rund 49,5 GW. Damit würde der prognostizierte Strombedarf am Pfingstmontag bereits überschritten.
Zudem sind in dieser Rechnung die offiziell regelbaren Solaranlagen mit einer installierten Leistung von 73,9 GW noch gar nicht enthalten. Dabei handelt es sich überwiegend um Anlagen ab 25 Kilowatt (kW) Nennleistung, die gesetzlich mit Smart Metern ausgestattet sein müssen. Unter den aktuellen Wetterbedingungen könnten auch diese Anlagen theoretisch bis zu 80 Prozent ihrer Leistung erzeugen – also weitere rund 59 GW.
Diese zusätzliche Strommenge wird während der aktuellen Solarspitzen jedoch nicht benötigt. Die Netzbetreiber müssen daher einen Großteil dieser Anlagen herunterregeln oder abschalten, um die Stabilität der Stromnetze sicherzustellen. Grundlage dafür sind die technischen Vorgaben zur Leistungsbegrenzung nach Paragraf 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Die Stromerzeugungsdaten vom 18. bis24. Mai 2026.

Wenn zu viel Strom zum Problem wird

Bei hoher Solarstromproduktion fallen die Strompreise erneut deutlich ins Negative. Bereits am teils bewölkten Pfingstsonntag sinkt der Börsenstrompreis in der sogenannten Day-Ahead-Auktion auf bis zu minus 86,71 Euro pro Megawattstunde (MWh). Das bedeutet: Stromabnehmer erhalten rechnerisch bis zu 8,67 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde, um überschüssigen Strom aus dem Netz aufzunehmen.
Am Pfingstmontag dürfte der Preis erneut im dreistelligen Minusbereich pro MWh liegen. Der technische Spitzenwert von minus 500 Euro pro MWh trat erstmals am 1. Mai auf.
Diese zunehmenden negativen Strompreise sind jedoch kein Zeichen dafür, dass die Energiewende den Strom grundsätzlich günstiger macht. Vielmehr seien sie „ein deutliches Warnsignal“, wie die FAZ-Wirtschaftsjournalistin Hanna Decker betont. Sie nennt dafür zwei Gründe:
„Erstens: Der Staat verbrennt Geld. Denn alle bis Ende Februar vergangenen Jahres installierten Solaranlagen erhalten auch in jenen Stunden die Erneuerbaren-Einspeisevergütung nach dem EEG, in denen ihr Strom dem System überhaupt nichts nützt oder ihm sogar schadet.“
Der Energieexperte Stefan Spiegelsperger berechnete die Kosten für die Steuerzahler allein für den 1. Mai 2026 im Bereich der Stromversorgung auf rund 150 Millionen Euro.
Als zweiten Grund nannte Decker die Problematik für Netzbetreiber an solch sonnenreichen Tagen mit wenig Strombedarf „Einspeisung und Verbrauch im Gleichgewicht zu halten“. Auch das Solarspitzengesetz, das eine Vergütung bei Negativstrompreisen untersagt, löse das Problem nicht. „Denn der Großteil der Anlagen hat leider weiterhin keinen Mechanismus, die Einspeisung zu drosseln, läuft bei negativen Strompreisen also einfach durch“, schrieb sie.

Was die Netzbetreiber tun können

Um Stromangebot und -nachfrage im Gleichgewicht und somit die Netze stabil zu halten, haben die Netzbetreiber einige Möglichkeiten. Eine davon sind Pumpspeicherkraftwerke. Bei Stromüberproduktion befördern Pumpen Wasser in ihre höher gelegenen Speicherseen. Dazu verbrauchen sie netzdienlich den Überschussstrom. Bei Bedarf, meist in den Abend- oder Nachtstunden, fließt das Wasser wieder hinab und Turbinen erzeugen Strom.
Zudem gibt es den grenzüberschreitenden Stromhandel mit den Nachbarländern. Diese können überschüssigen Strom zu den aktuellen Börsenstrompreisen abnehmen. Allerdings ist dies nur in begrenztem Umfang von einigen Gigawatt (GW) möglich.
Eine Harmonisierung der Netze können auch Stromspeichersysteme erzielen. In Deutschland entstehen derzeit zunehmend Batterieparks. Deren Ausbau wird jedoch durch den hinterherhinkenden Netzausbau eingebremst. Für die vielen Antragsteller bestehen Wartezeiten von teils mehreren Jahren. Ein weiterer Ansatz kommt aus Berlin. Dort soll ein riesiger Tauchsieder künftig Stromüberschüsse netzdienlich in nützliche Wärme umwandeln.
In der aktuellen Situation sind die Netzbetreiber allerdings häufig zu den genannten Abschaltungen und Redispatch-Maßnahmen gezwungen.