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29. September: SPD-Blockade bei Pflegereform | Vergesellschaftung erhöht Wohnungsnot | Klage gegen Heizungsgesetz

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SPD-Blockade bei Pflegereform

Die gesetzliche Pflegeversicherung schreibt tiefrote Zahlen und rechnet ab Oktober ohne weitere Zuschüsse mit Zahlungsunfähigkeit. Insgesamt fehlen in diesem Jahr bis zu 4,4 Milliarden Euro. Daher will die Koalition zeitnah eine Reform auf den Weg bringen. Die SPD droht jedoch mit einer Blockade im Kabinett.

Vergesellschaftung erhöht Wohnungsnot

Eine Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft kommt zu dem Schluss, dass die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände, wie von der Berliner Linken gefordert, den Wohnungsmangel verschärfen würde. Wenn man die Entschädigungssumme hingegen in den Neubau von Wohnungen investiert, könnten bis zu 71.000 neue Wohnungen geschaffen und die Mieten deutlich gedämpft werden.

Klage gegen Heizungsgesetz

Die Deutsche Umwelthilfe hat aus Klimaschutzgründen Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz eingereicht. Laut Artikel 20a des Grundgesetzes ist der Staat verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Diesem Grundsatz widerspreche der weiterhin erlaubte Einbau fossil betriebener Heizungen.

Über ein Jahr Vollsperrung

Die Bahnstrecke Berlin–Hannover wird ab dem 2. Oktober grundsaniert und bleibt voraussichtlich bis Ende 2027 gesperrt. Auf den Umleitungen verlängert sich die Fahrtzeit um 80 Minuten. Der betroffene Abschnitt gehört zu den wichtigsten Verbindungen zwischen Berlin und Nordrhein-Westfalen. Täglich fahren dort mehr als 400 Passagierzüge und rund 90 Güterzüge.

Gerüchte um Waffenverkäufe

Nach Spekulationen über mögliche Waffenverkäufe der USA an China wies US-Präsident Donald Trump die Gerüchte zurück. Möglicherweise seien dabei Geschäfte mit Taiwan gemeint gewesen, sagte er im Oval Office vor der Presse. Seit dem Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking im Jahr 1989 sind Waffenverkäufe an China per US-Gesetz verboten.
 
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Gutachten: Neues Heizungsgesetz ist verfassungsrechtlich angreifbar

Das neue Heizungsgesetz, das kurz vor der Sommerpause abschließend beschlossen wurde, steht rechtlich auf wackeligen Beinen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht einem aktuellen Gutachten zufolge weiterhin „verfassungsrechtliche Zweifel“ am sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Auch gegen EU-Vorgaben wie die Gebäuderichtlinie könnte das Gesetz demnach verstoßen.
Bereits im Juni hatte der Wissenschaftliche Dienst in einem Gutachten festgestellt, dass der damalige Entwurf des GModG der Bundesregierung gegen die Verfassung verstoßen könnte. Im Mittelpunkt stand dabei der Klimaschutz: Die Bundesregierung ist im Sinne künftiger Generationen zum Klimaschutz verpflichtet und darf geltende Vorgaben deshalb nur in Ausnahmefällen abschwächen.

Fossile Heizungen bleiben erlaubt

Mit dem GModG will die Bundesregierung das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Regierung und die Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen abschaffen. Nach dem nun beschlossenen Gesetz bleibt der Einbau fossil betriebener Heizungen weiterhin erlaubt. Im Gegenzug sollen Gas- und Ölthermen zu steigenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.
Wegen der verfassungsrechtlichen Zweifel wurde im parlamentarischen Verfahren unter anderem ein Enddatum ergänzt: Bis 2045 sollen nur noch klimaneutrale Brennstoffe verkauft werden dürfen. Den parlamentarischen Gutachtern zufolge entspricht dies „einem rechtlichen (Betriebs-)Verbot fossiler Heizkessel“.
Allerdings enthält das beschlossene Gesetz lediglich den Auftrag an die Bundesregierung, bis zum 1. Dezember in einem weiteren Gesetz die entsprechende rechtliche Grundlage zu schaffen.

Streit um Gewaltenteilung

Der Wissenschaftliche Dienst kommt nun zu dem Schluss, dass eine solche Klausel in einem Gesetz nicht bindend sein kann. Eine Verpflichtung zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens in einem Gesetz verstoße gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung. Damit blieben die bereits im Juni geäußerten verfassungsrechtlichen Zweifel am GModG bestehen.

Zweifel an alternativen Brennstoffen

Grundsätzliche Zweifel gibt es zudem daran, ob die Regelungen für den zunehmenden Betrieb von Heizungen mit alternativen Brennstoffen angesichts der unsicheren Versorgung mit grünen Ölen und Gasen funktionieren können.
Auch die bereits im Juni geäußerten Befürchtungen, dass das Gesetz gegen EU-Recht verstoßen könnte, seien durch die Änderungen im parlamentarischen Verfahren grundsätzlich nicht ausgeräumt worden, heißt es in dem Gutachten.

Grüne beauftragen Gutachten

In Auftrag gegeben hatte das Gutachten der Grünen-Abgeordnete und ehemalige Staatssekretär unter Wirtschaftsminister Robert Habeck, Michael Kellner. Umweltorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe haben bereits Klagen gegen das GModG angekündigt. (afp/red)