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Worauf sich Linke, Grüne und SPD als Grundlage für Koalitionsgespräche geeinigt haben


In Kürze:

  • SPD und Grüne stimmen für Koalitionsverhandlungen.
  • Die Entschädigung bei der Vergesellschaftung soll auf 16 Milliarden Euro gedeckelt werden.
  • Wahlrecht und Kandidatur für politische Ämter sollen auch ohne deutschen Pass möglich sein.

 
SPD und Grüne in Berlin haben sich mit jeweils sehr großen Mehrheiten für Koalitionsverhandlungen mit der Linken ausgesprochen. Trotz anhaltender Kritik, auch aus den eigenen Bundesparteien, stimmten die Gremien der Landesverbände am Montag, 19. Oktober, dafür.
Bei der SPD entschied der Landesvorstand mit 26 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen, bei den Grünen stimmten auf einem Landesausschuss 43 von 45 Delegierten für die Aufnahme von Koalitionsgesprächen.
Damit muss nur noch die Linke der Aufnahme von Koalitionsverhandlungen zustimmen. Sie will allerdings erst am 31. Oktober auf einem Landesparteitag darüber entscheiden. Stimmt die Wahlsiegerin, die mit Elif Eralp die künftige Regierende Bürgermeisterin stellen will, wie erwartet zu, könnten die Koalitionsverhandlungen ab November beginnen.

Kritik an Rot-Grün-Rot hält an

Rot-Grün-Rot gilt in Berlin seit der Abgeordnetenhauswahl am 20. September als wahrscheinlichste Koalition.
Wegen der Antisemitismusvorwürfe gegen Teile der Linken und des Vorwurfs der Nähe einzelner Linken-Politiker zur Clankriminalität hält die Kritik an einem solchen Bündnis jedoch an. Vertreter von CDU und CSU, aber auch Politiker aus den Reihen von SPD und Grünen warnen davor.
Die SPD teilte am Montag nur das Ergebnis der Beratungen im Landesvorstand mit. Bei den Grünen diskutierten die Delegierten des Landesausschusses offen über das Ergebnis der Sondierungen. Dort gab es breite Zustimmung zu einem rot-grün-roten Bündnis und zu den bisher bekannten geplanten Inhalten. Nur vereinzelt wurden Zweifel geäußert, ob die Linke tatsächlich regierungsfähig sei.
Die Grünen bestimmten zudem ihre Hauptverhandlungsgruppe. Ihr sollen neben Werner Graf, dem Spitzenkandidaten der vergangenen Wahl, Bettina Jarasch, Nina Stahr, Philmon Ghirmai, Silke Gebel, Klara Schedlich, Jörn Oltmann und Filiz Keküllüoğlu angehören.

Einigung bei Vergesellschaftung und Neubau

Linke, Grüne und SPD hatten am Samstag, 17. Oktober, einen Durchbruch in ihren Sondierungsgesprächen erzielt. Sie verständigten sich über eine Vielzahl von Themen, auch über die geplante und umstrittene Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen.
Wie die „WELT“ berichtet, soll die Vergesellschaftung nun Immobilienunternehmen mit mindestens 10.000 Wohnungen im Bestand betreffen. Die Linke hatte ursprünglich eine Grenze von 3.000 Wohnungen gefordert. Die Entschädigung soll auf höchstens 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Andernfalls soll es keine Vergesellschaftung geben.
SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach hatte im Wahlkampf die Entschädigungskosten auf 20 bis 30 Milliarden Euro geschätzt. Das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung verwies auf eine Spanne bisheriger Schätzungen von rund 10 bis 36 Milliarden Euro und kam in einer eigenen Studie auf rund 13,5 Milliarden Euro.
Über die Höhe der Entschädigung dürfte letztlich ein Gericht entscheiden. Auch darf die Vergesellschaftung den ohnehin angespannten Berliner Haushalt nicht zusätzlich belasten.
Ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder künftig noch entstehen sollen. Neubauvorhaben wären somit nicht von einer Vergesellschaftung betroffen. Kritiker hatten wiederholt vor einem investorenfeindlichen Klima gewarnt. Die Einigung sieht zudem bis 2031 Baugenehmigungen für 100.000 neue Wohnungen vor.
Neben der Wohnungspolitik verständigten sich die drei Parteien auf weitere gemeinsame Vorhaben, darunter Förderprogramme für innovative Start-ups. Die Ergebnisse sind in einem 31-seitigen Sondierungspapier mit dem Titel „Mehr gemeinsam, mehr Berlin“ festgehalten. Es soll nun als Grundlage für mögliche Koalitionsverhandlungen dienen.

Wahlrecht, Sicherheit, Nahverkehr

Dem Papier zufolge wollen sich die drei Parteien auch für ein Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass einsetzen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Sie sollen auf Kommunal- und Landesebene wählen dürfen und selbst für politische Ämter kandidieren können.
Dies solle auch für Menschen aus Nicht-EU-Staaten gelten. „Teilhabe darf in Berlin niemals eine Frage des Passes sein“, heißt es dazu. Wie das Vorhaben rechtlich umgesetzt werden soll, ließen die Parteien offen.
Die Sondierer einigten sich auch darauf, Antisemitismus konsequent zu bekämpfen und jüdisches Leben in der Hauptstadt zu schützen. Zudem bekennen sie sich zum Existenzrecht Israels und zu einer Zwei-Staaten-Lösung.
Antisemitische Vorfälle in den eigenen Reihen sollen aufgearbeitet werden. Mögliche Konsequenzen reichen bis zum Ausschluss aus einer Fraktion.
Mit mehr sichtbarem Personal im öffentlichen Raum sowie in Bussen und Bahnen soll die Sicherheit erhöht werden. Die Personalstärke der Polizei soll dabei beibehalten werden.
Linke, Grüne und SPD möchten außerdem den Ausbau der Radwege vorantreiben und den öffentlichen Nahverkehr stärken. Busse und Straßenbahnen sollen mehr eigene Fahrspuren und an Ampeln Vorrang bekommen.
Zudem wollen die drei Parteien die Zuverlässigkeit von Bussen und Bahnen verbessern. Billiger soll das Sozialticket für den öffentlichen Nahverkehr werden. Es kostet derzeit 27,50 Euro pro Monat.

Weniger Müll, mehr „Schwammstadt“

Nach den Vorstellungen der drei Parteien sollen Parks und Spielplätze in Berlin auch sauberer werden. Die Stadtreinigung soll verstärkt dort zum Einsatz kommen, wo viele Menschen auf engem Raum leben und entsprechend viel Abfall anfällt.
Zudem ist eine kostenfreie Sperrmüllabholung für jeden Haushalt einmal im Jahr geplant. Laut Sondierungspapier soll die Umsetzung zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts erprobt werden.
Den klimatischen Veränderungen wollen die Sondierer mit einem verstärkten Schutz von Bäumen begegnen. Außerdem möchten sie Regenwasser stärker in der Stadt halten, Flächen entsiegeln und Berlin zu einer „Schwammstadt“ weiterentwickeln.

Handyverbot an Grundschulen

Die Gebührenfreiheit von der Kita bis zur Hochschule soll dem Papier zufolge beibehalten werden. Kostenlos bleiben demnach auch Schulmittagessen und Schülerticket. Die Parteien wollen mehr in Schulen investieren, Gemeinschaftsschulen ausbauen und jedes Kind entsprechend seinen Fähigkeiten fördern.
An Grundschulen soll grundsätzlich ein Handyverbot gelten. Die separate Beschulung von Flüchtlingskindern wollen die Parteien „so schnell wie möglich“ beenden. Außerdem ist eine Aufkündigung der Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr vorgesehen.
Schulen sollen weiterhin selbst über plurale Angebote der Demokratiebildung entscheiden können, heißt es weiter.
 
Mit Material von AFP
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Wohnungs- und Baubranche warnen vor Vergesellschaftungen


In Kürze:

  • Die Bundesregierung prüft weiter ein Gesetz gegen Vergesellschaftungen, will aber zunächst die Koalitionsverhandlungen in Berlin abwarten.
  • Linke, Grüne und SPD haben sich in ihren Sondierungen auf eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne verständigt.
  • Vonovia-Chef Luka Mucic kündigte an, dass Berlin bei künftigen Neubauprojekten des Konzerns schwächer vertreten sein werde.

 
Angesichts einer möglichen linksgeführten Regierung in Berlin prüft die Bundesregierung weiter ein mögliches Gesetz gegen Vergesellschaftungen. Dies sei „eine mögliche Maßnahme“, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Montag in Berlin. Zunächst sollten aber mögliche Koalitionsverhandlungen der Linkspartei mit Grünen und SPD abgewartet werden.

Regierung sieht in Berlin keine Gefahr für Investoren

Er wolle „keine Spekulationen über mögliche Zeitpunkte“ für ein Anti-Vergesellschaftungsgesetz anstellen, sagte Kornelius. „Es gibt momentan keinen Anlass, heute zu handeln.“
Kornelius bekräftigte auf Nachfrage, dass ein Koalitionsbeschluss von Anfang Juli weiter gelte, wonach die Verstaatlichung von Mietwohnungen per Gesetz verboten werden solle. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dazu, dass sein Ressort die technische Federführung bei der Prüfung habe. Beteiligt sind demnach auch das Justiz- und das Bauministerium.
Linke, Grüne und SPD hatten am Samstag eine Einigung in ihren Sondierungsgesprächen erzielt. Eine zentrale Vereinbarung ist die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne: Ihre Bestände oberhalb von 10.000 Wohnungen sollen in Gemeineigentum überführt werden.
Ein regelrechtes Verbot von Vergesellschaftungen gilt als rechtlich schwierig, da diese Möglichkeit im Grundgesetz (Artikel 15) vorgesehen ist.
Kornelius sah durch die Pläne in Berlin jedenfalls keine Gefahr, dass Investoren generell von einem Engagement in Deutschland abgeschreckt würden. Die Bundesrepublik sei ein Rechtsstaat, in dem Eigentum geschützt werde, sagte er. Investoren seien durchaus in der Lage, „über das Tagesgetümmel einer Stadt“ hinauszuschauen.
Nach Abschluss der Sondierungen in Berlin übt der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie scharfe Kritik an geplanten Vergesellschaftungen.
„Insgesamt schauen wir fast schon fassungslos auf die Sondierungsergebnisse in Berlin“, sagte Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller der „Rheinischen Post“. Zwar suggeriere das Sondierungsergebnis nach außen einen starken Appell für das Bauen in der Hauptstadt, bei genauerer Betrachtung werde aber das Gegenteil erreicht.
Müller warnte, eine Verstaatlichung von Wohnungsbeständen sei für die Bautätigkeit kontraproduktiv und schädlich. Denn weder entstünden so neue Wohnungen, noch würden bestehende saniert.

Bau-Turbo II statt Debatte über Verstaatlichung

Die Signalwirkung sei bereits jetzt für den Standort Deutschland verheerend. Berlin stehe als Hauptstadt für das gesamte Land. „Investoren, die international tätig sind, bauen dort, wo sie Rechtssicherheit haben und sich die Projekte auch rechnen“, sagte er. Statt über Verstaatlichung zu debattieren, brauche man einen „Bau-Turbo II“, der weit über eine Vereinfachung im Genehmigungs- und Planungsrecht hinausgehe.
Ähnlich kritisch äußerte sich der Ökonom Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Die Pläne zur Vergesellschaftung würden dem Standort Berlin, aber auch dem gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland einen großen Schaden zufügen, sagte Voigtländer der „Rheinischen Post“.
Er erklärte, die Unternehmen sollten ohne eine marktgerechte Entschädigung enteignet werden. Der Marktpreis der Wohnungen dürfte bei rund 25 Milliarden Euro liegen – zur Verfügung stünden aber nur 16 Milliarden Euro. Das sende ein verheerendes Signal an Investoren.
Luka Mucic, Vorstandschef des Wohnungsunternehmens Vonovia, kündigte unterdessen an, dass Berlin bei künftigen Neubauprojekten des Konzerns schwächer vertreten sein werde. Das sagte er in einem am 13. Oktober veröffentlichten Interview mit dem „Handelsblatt“. Die derzeit rund 1.000 im Bau befindlichen Wohnungen in der Hauptstadt würden aber fertiggestellt.

Vonovia-Chef fordert Klarheit für die Wohnungsbranche

Dabei könne sein Unternehmen „in relativ kurzer Zeit rund 20.000 neue Wohnungen bauen – nur aus dem eigenen Bestand“. Dazu brauche es jedoch verlässliche Bedingungen, dann ginge es auch „schneller und günstiger“.
Viele Grundstücke würden aber derzeit nicht bebaut. Das liege daran, dass das „Baurecht nicht dazu passt, bezahlbar bauen zu können. Und weil wir es uns aufgrund der gestiegenen Kapitalkosten dann nicht mehr leisten können, die hohen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.“
Für seine Branche fordert Mucic zudem „Klarheit“. So sei es schwieriger geworden, von Banken Finanzierungen zu bekommen. Zudem seien die Konditionen dafür „in die Höhe gegangen“.
Eine lange Unsicherheit bis zu einer möglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bremse Investitionen und Neubau. Mucic erinnerte an das Verfahren um den Berliner Mietendeckel, in dessen Verlauf „praktisch kaum gebaut“ worden sei. „Eine lange Hängepartie verschärft also eher das Problem auf dem Wohnungsmarkt“, sagte er.
Vonovia bewirtschaftet deutschlandweit rund 470.000 Wohnungen, davon allein in Berlin mehr als 138.000. Die geplante Vergesellschaftung halte man in der vorgesehenen Form für verfassungswidrig. Sie werde „einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten“, teilte das Unternehmen mit.
 
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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29. September: SPD-Blockade bei Pflegereform | Vergesellschaftung erhöht Wohnungsnot | Klage gegen Heizungsgesetz

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SPD-Blockade bei Pflegereform

Die gesetzliche Pflegeversicherung schreibt tiefrote Zahlen und rechnet ab Oktober ohne weitere Zuschüsse mit Zahlungsunfähigkeit. Insgesamt fehlen in diesem Jahr bis zu 4,4 Milliarden Euro. Daher will die Koalition zeitnah eine Reform auf den Weg bringen. Die SPD droht jedoch mit einer Blockade im Kabinett.

Vergesellschaftung erhöht Wohnungsnot

Eine Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft kommt zu dem Schluss, dass die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände, wie von der Berliner Linken gefordert, den Wohnungsmangel verschärfen würde. Wenn man die Entschädigungssumme hingegen in den Neubau von Wohnungen investiert, könnten bis zu 71.000 neue Wohnungen geschaffen und die Mieten deutlich gedämpft werden.

Klage gegen Heizungsgesetz

Die Deutsche Umwelthilfe hat aus Klimaschutzgründen Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz eingereicht. Laut Artikel 20a des Grundgesetzes ist der Staat verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Diesem Grundsatz widerspreche der weiterhin erlaubte Einbau fossil betriebener Heizungen.

Über ein Jahr Vollsperrung

Die Bahnstrecke Berlin–Hannover wird ab dem 2. Oktober grundsaniert und bleibt voraussichtlich bis Ende 2027 gesperrt. Auf den Umleitungen verlängert sich die Fahrtzeit um 80 Minuten. Der betroffene Abschnitt gehört zu den wichtigsten Verbindungen zwischen Berlin und Nordrhein-Westfalen. Täglich fahren dort mehr als 400 Passagierzüge und rund 90 Güterzüge.

Gerüchte um Waffenverkäufe

Nach Spekulationen über mögliche Waffenverkäufe der USA an China wies US-Präsident Donald Trump die Gerüchte zurück. Möglicherweise seien dabei Geschäfte mit Taiwan gemeint gewesen, sagte er im Oval Office vor der Presse. Seit dem Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking im Jahr 1989 sind Waffenverkäufe an China per US-Gesetz verboten.
 
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Berlins Linke beharrt auf Enteignungen von Wohnungskonzernen


In Kürze:

  • Die Linkspartei fordert seit Jahren eine Verstaatlichung von Wohnungen.
  • SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach lehnt das ab. Er kritisiert auch die Regierungskoalition dafür, ein Verbot vorzuschlagen.
  • Der Rechnungshof warnt vor einer Verstaatlichung und erwartet enorme Kosten.

 
Die Vorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, beharrt im Falle einer Regierungsbeteiligung in Berlin nach der Abgeordnetenhauswahl auf Enteignungen von größeren Wohnungsbauunternehmen. „Das ist für uns ganz klar: Es wird mit der Berliner Linken in der Regierung vergesellschaftet werden“, sagte sie in dem Podcast „5-Minuten-Talk“ des „stern“. Das sei für sie gar keine Frage, so Schwerdtner weiter.

Linke will Mietpreis senken oder stabil halten

„Wir müssen einen Teil der Wohnungen wieder der Marktlogik entziehen, um den Mietpreis wirklich langfristig zu senken oder zumindest stabil zu halten“, sagte die Linken-Chefin. Das sähen auch ganz viele Sozialdemokraten so, fügte sie mit Blick auf den potenziellen Koalitionspartner an. Es sei ein „ursozialdemokratisches Vorhaben“.
Aussagen des SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach, wonach seine Partei keine Enteignungen mittragen würde, kommentierte sie mit den Worten: „Wenn ich an der Stelle der SPD wäre, wäre ich einen Ticken demütiger.“
In Berlin wird am 20. September das Abgeordnetenhaus neu gewählt. Die Linke hat laut Umfragen gute Chancen, mit Spitzenkandidatin Elif Eralp die erste linke Bürgermeisterin der Hauptstadt zu stellen. Eine rot-rot-grüne Koalition hätte eine deutliche Mehrheit.
Krach hingegen betont: „Wenn das die rote Linie ist für die Linkspartei, dann müssen sie gucken, mit welcher Koalition sie das umsetzen wollen – mit der SPD jedenfalls nicht.“
Krach kritisiert in diesem Zusammenhang auch den kürzlichen Vorstoß der schwarz-roten Koalition auf Bundesebene. Die hatte Anfang Juli in ihrem 34 Punkte umfassenden Reformpaket auch vereinbart, ein gesetzliches Verbot zur Enteignung von Immobilienkonzernen einführen zu wollen.
Er habe Enteignungen als Mittel der Wohnungspolitik immer abgelehnt. Der Plan der Koalition habe aber die Debatte unnötig neu entfacht.
Konkret fordern die Linken seit Jahren die Enteignung von privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Damit soll das Ergebnis eines Volksentscheides vom September 2021 umgesetzt werden, wie es aus einem Parteibeschluss vom Mai 2026 hervorgeht.

Berliner Rechnungshof warnt

Der Berliner Volksentscheid stand seinerzeit unter der Überschrift „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.
An der Abstimmung beteiligten sich 73,5 Prozent der wahlberechtigten Berliner. 57,6 Prozent sprachen sich für eine Enteignung aus, 39,8 Prozent stimmten dagegen. 2,6 Prozent der abgegebenen Stimmen waren ungültig.
In einem im April 2019 veröffentlichten Flyer forderten die Linken, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies sollte mithilfe von „Enteignungen, Kommunalisierungen und öffentlichem Bauen“ geschehen. Die Partei sprach sich zudem für verbindliche Obergrenzen bei Mieten aus. Auch sollte Immobilienkonzernen europaweit die Zulassung zu Börsen entzogen werden. „Wohnen ist ein Menschenrecht, damit darf nicht spekuliert werden“, heißt es in dem Schriftstück.
Die Voraussetzungen von Enteignung oder Vergesellschaftung regeln die Grundgesetzartikel 14 und 15.
Der Rechnungshof Berlin hat 2024 einen Bericht vorgelegt, in dem er vor einer Vergesellschaftung warnt. So könne diese nur dann verhältnismäßig sein, wenn Mieten dadurch „gesenkt oder zumindest entdynamisiert werden“. Dies sei aber mit Blick auf die zu erwartenden Entschädigungen für die zu enteignenden Unternehmen kaum der Fall. Es könne sogar das Gegenteil eintreten.

Immobilienwert von bis zu 42 Milliarden Euro

Mit Blick auf den Volksentscheid von 2021, alle Unternehmen zu enteignen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, geht es letztlich um 240.000 Immobilien in Berlin.
Deren genauer Wert könne laut Rechnungshof nicht konkret beziffert werden.
2018 habe der Senat Summen zwischen 29 und 36 Milliarden Euro als untere und obere Grenze genannt. In Hochrechnungen aktueller Bilanzen – etwa von der Wohnungsbaugesellschaft Vonovia – sei mittlerweile aber von bis zu 42 Milliarden Euro die Rede.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ lehnt eine Entschädigung zum Marktwert hingegen ab und verweist auf Artikel 15 GG. So solle eine Entschädigung praktisch rückwärts auf Basis der als fair angesehenen Mieten berechnet werden, wie es in einem Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft vom Juni 2026 heißt. So läge die Entschädigung zwischen 8 und 11 Milliarden Euro, und die Bankkredite könnten durch die Mieteinnahmen gedeckt werden.

Senatskommission sieht weniger Probleme

Im Bericht des Rechnungshofs heißt es dazu, dass die betroffenen Unternehmen sowie ihre Aktionäre auf 74 bis 81 Prozent ihres Vermögens verzichten und dieses praktisch ersatzlos an den Staat abtreten sollten. Es sei daher fraglich, ob ein so hoher Wertverlust vor Verfassungsgerichten überhaupt Bestand habe. Daher herrsche in der Rechtsfrage eine erhebliche Unsicherheit.
Anders sieht das eine Expertenkommission des Berliner Senats. Das überwiegend mit Juristen besetzte Gremium kam 2023 zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen verfassungskonform möglich sei. Auch bei der Frage der Entschädigung argumentierte der überwiegende Teil der Kommissionsmitglieder, dass diese nicht zwingend den vollen Markt- oder Verkehrswert erreichen müsse, solange sie gerecht sei und sich an den gemeinwirtschaftlichen Erträgen orientiere.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Fernwärme-Potenzial: So viele Wohnungen können an das Netz


In Kürze:

  • Fernwärme ist eine wichtige Säule der Wärmewende in Deutschland.
  • Von aktuell rund 10 Prozent Anteil an der Wärmeversorgung sollen daraus künftig fast fünfmal so viel werden.
  • Nord- und vor allem ostdeutsche Regionen sind am weitesten mit der Verbreitung.
  • Das größte Ausbaupotenzial liegt in Ballungsgebieten.

 
Deutschland befindet sich mitten in einem energetischen Großumbau. Ein zentraler Block davon ist die Wärmewende. Ziel ist es, fossile Brennstoffe möglichst weit zu reduzieren, um eine Dekarbonisierung in der Wärmeversorgung von privaten Haushalten und Unternehmen zu erreichen.
Eine Heizvariante, die in Zukunft eine größere Bedeutung haben soll, ist die Fernwärme. Schon jetzt ist sie nach Gas und Öl die drittwichtigste Heizart in der Bundesrepublik, wenn man nur den Wohnungsbestand betrachtet.
Wie groß ihr Potenzial sein könnte, ermittelte kürzlich das Forschungsinstitut Prognos. Laut ihrem neuen Fernwärmeatlas wäre künftig fast jede zweite Wohnung in Deutschland mit Fernwärme beheizbar.

Fernwärme zu 10 Prozent verbreitet

Im Jahr 2023 deckte die Fernwärme bundesweit 10 Prozent der gesamten Wärmenachfrage ab. Fernwärme kommt meist in Mehrfamilienhäusern zum Einsatz. Bei den Wohnungen lag der Anteil bei 15 Prozent, der aller Gebäude bei 6 Prozent. Bei den Wohnungen stieg diese Quote im darauffolgenden Jahr auf rund 15,5 Prozent. Dass hier ein eher langsames Wachstum stattfindet, zeigt sich am Anteil des Jahres 1998, der damals schon bei 14,3 Prozent lag.
Im Osten und Norden Deutschlands ist die Fernwärme stärker ausgebaut. Damit sind diese Regionen auch prädestiniert für den weiteren Fernwärmeausbau. Berlin, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind die Bundesländer mit den höchsten Fernwärmeanteilen – heute und morgen.
Manche Städte besitzen bereits ein ausgeprägtes Fernwärmenetz. Klarer Spitzenreiter ist Flensburg im Norden Schleswig-Holsteins mit einem Versorgungsanteil von 94 Prozent. Auf Platz zwei mit einem Fernwärmeanteil von 74 Prozent liegt Wolfsburg in Niedersachsen. Dahinter folgen Rostock, Mannheim und Kiel mit jeweils 51 bis 55 Prozent. Von den Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern besitzen 98 Prozent bereits ein Fernwärmenetz.

Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.

Im Jahr 2020 zählte die Bundesrepublik insgesamt rund 3.800 Wärmenetze. Eine aktuellere Zahl liegt nicht vor. Eine Gesamtzahl der Städte und Ortschaften mit einem oder mehreren Wärmenetzen, ist nicht veröffentlicht. Im Hauptbericht 2024 des Energieeffizienzverbandes für Wärme, Kälte und KWK kommen alle Bundesländer in Summe auf eine Wärmenetzlänge von mehr als 35.000 Kilometer.

In Zukunft halb Deutschland mit Fernwärme versorgt?

Bis zum Jahr 2045 möchte die Bundesregierung die Zahl der angeschlossenen Haushalte etwa verdreifachen und damit knapp ein Viertel des Wärmebedarfs durch Fernwärme decken. Laut Prognos könne der Anteil bis dahin sogar auf knapp 48 Prozent ansteigen. Damit wären rund 20 Millionen Wohnungen an ein Fernwärmenetz angeschlossen.
Davon liegen heute schon rund 11 Millionen Wohnungen in Gebieten mit einem vorhandenen Wärmenetz. Davon wiederum sind rund 6,4 Millionen Haushalte bereits angeschlossen. Die übrigen 4,6 Millionen Wohnungen könnten durch die sogenannte Verdichtung, also die nachträglichen Anschlüsse weiterer Gebäude an eine bestehende Fernwärmeleitung hinzukommen.

In Energie ausgedrückt, lag Deutschlands gesamter Wärmebedarf im Jahr 2023 bei 552 Terawattstunden (TWh). Die Fernwärme lieferte rund 52 TWh oder rund zehn Prozent. Das zukünftige Fernwärmepotenzial wird auf rund 200 TWh geschätzt.

Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.

Laut Prognos könnte in 55 kreisfreien Städten der Fernwärmeanteil künftig bei über 75 Prozent liegen, sofern diese ihre Potenziale vollständig ausschöpfen. Insgesamt haben Städte bessere Voraussetzungen für Fernwärme als Landkreise mit dünnerer Besiedelung – eben aufgrund der höheren Ballungsdichte. Daher ist der Fernwärmeanteil in den Städten im Schnitt vier- bis fünfmal höher als in den Landkreisen.
Je höher die Anschlussdichte, desto wirtschaftlicher die Fernwärme. Wenn mehr Gebäude sich auf einer bestimmten Fläche befinden, ist die Verlegung der Rohre pro angeschlossenem Gebäude günstiger.
10 Bundesländer oder 264 Landkreise (66 Prozent) könnten laut Prognos-Prognose in Zukunft ihre Fernwärme zudem zu mehr als der Hälfte aus lokalen „erneuerbaren“ Energien erzeugen. Zusätzlich könnten auch Luft-Wärmepumpen genutzt werden.

Wo müssten erst neue Netze gebaut werden?

Um das Fernwärmepotenzial besser ausschöpfen zu können, müssen Betreiber vielerorts erst die Netze ausbauen. Manche Regionen besitzen noch gar kein oder kaum ein Fernwärmenetz. Das ist vor allem in ländlichen und dünn besiedelten Gegenden in West- und Süddeutschland der Fall.
Besonders schwach ist die Fernwärme im Bundesland Rheinland-Pfalz ausgebaut. Hier liegt der Fernwärmeanteil nach Wärmeverbrauch bei nur 3 Prozent. Kaum besser sieht es mit jeweils 5 Prozent in Hessen und Niedersachsen aus. Auch in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen liegt der Fernwärmeanteil noch im einstelligen Prozentbereich.
Das mengenmäßig größte Ausbaupotenzial besitzt das bevölkerungsstärkste Bundesland NRW. Besonders das Rhein-Ruhrgebiet ist das größte deutsche Ballungszentrum mit entsprechend großem Fernwärmeausbaupotenzial. Mit Berlin, Rhein-Main, Hamburg, München und Stuttgart leben in diesen Ballungszentren rund die Hälfte der deutschen Bevölkerung.

Wie funktioniert Fernwärme überhaupt?

Die Fernwärme besitzt eine zentrale Heizstruktur. An einem Ort entsteht die Wärme, die über ein Rohrsystem direkt zu angeschlossenen Wohnhäusern und Betrieben gelangt. Dort heizt sie Räume über die üblichen Heizsysteme und kann zugleich für Warmwasser sorgen.
Die Erzeugungseinheit ist meist eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die Wärme aus Erdgas, Kohle, Biomasse, Müllverbrennung oder industrieller Abwärme gewinnt und aufgrund ihrer Größe effektiver arbeitet als verteilte Einzelanlagen. Der Wärmetransport erfolgt über Wasserleitungen.

Zwei große Ziele

Das Forschungsinstitut hat im Zuge der Transformation der Fernwärme zwei klare Ziele benannt. Das erste Ziel stellt wie erwähnt den Ausbau der Wärmenetze und den Anschluss von weiteren Kunden dar, während das zweite Ziel die Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung ist.
Bezüglich ersterem sollen besonders die Neuanschlüsse baldmöglichst mehr Tempo erfahren. Vor fünf Jahren lag die jährliche Zubaurate bei 25.000 bis 35.000 neuen Anschlüssen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Anvisiert sind bis zum Jahr 2030 jedoch rund 100.000 neue Gebäude pro Jahr, was einer Verdrei- bis Vervierfachung entspricht. Wie hoch die Chancen stehen, dass ein Fernwärmenetz tatsächlich gebaut wird, hängt allerdings unter anderem von Faktoren wie der Finanzierung ab.
Das Zweite soll die Klimabilanz verbessern. Dafür streben die Akteure eine Reduzierung der Verwendung fossiler Brennstoffe an. Gleichzeitig spielen bei der Fernwärmeerzeugung laut Prognos erneuerbare Energien und Abwärme eine immer größere Rolle. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist die Klimaneutralität der Fernwärmeversorgung bis 2045.

Konkurrenz durch andere Heizarten?

Doch selbst wenn eine Fernwärmeleitung existiert oder neu gebaut wird, ist nicht immer garantiert, dass in einer Region auch alle Gebäude daran angeschlossen werden. Hierzu äußerte sich Stefan Beismann, Firmenkundenvorstand bei der DZ-Bank, gegenüber dem „Handelsblatt“. Er warnte:
„Wenn man ein Fernwärmenetz auf 10.000 Abnehmer auslegt, aber dann entscheiden sich 7.000 Bürger in dem Gebiet für eine Wärmepumpe, wird sich das Netz unter den heutigen Bedingungen nicht rentieren.“
Beismann machte deshalb klar, dass Landesbürgschaften ein wichtiger Baustein dafür sein könnten, dass Stadtwerke einen besseren Zugang zu Finanzierungen für Fernwärmeprojekte bekämen.
Weitere Möglichkeiten seien Haftungsfreistellungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie eine Finanzierung über die kommunalen Träger. Deshalb dürften die kommunalen Wärmepläne auch nur grobe Anhaltspunkte sein.

Was bedeutet Fernwärme für die Verbraucher?

Fernwärme bietet den Verbrauchern Vor- und Nachteile. Das Gute daran ist, dass diese Heizart einen hohen Komfort bietet. Im Gegensatz zu einer Öl- oder Gasheizung gibt es keinen Heizkessel und andere Komponenten. Nur ein Wärmetauscher befindet sich im Gebäude. Das spart Platz.
Hinzu kommt eine staatliche Förderung für den Anschluss ans Fernwärmenetz. Die Boni sind dieselben wie bei der Förderung für Wärmepumpen. Je nachdem, für welche Boni die Bedingungen erfüllt sind, kann die Förderquote bis zu 70 Prozent betragen.
Fernwärme ist auf Verbraucherseite wartungsarm und läuft meist zuverlässig. Technisch ist teils auch die Fernkälteversorgung möglich, sodass weder eine eigene Heizungs- noch Klimaanlage nötig ist. Im Schadensfall hat der Verbraucher jedoch praktisch keine Möglichkeit, selbst aktiv zu werden.
Zugleich haben Fernwärmekunden keine Anbieterwahl wie Gaskunden. Es herrscht ein Quasi-Monopol mit fester Bindung an den entsprechenden Netzbetreiber. Daher sind Fernwärmeverträge größtenteils langfristiger Natur und zeigen selbst regional große Preisunterschiede. Die Umstellung auf ein anderes Heizsystem ist immer mit erheblichen Kosten einer kompletten Neuanschaffung verbunden.
Der Preis bildet sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis, ähnlich wie beim Stromtarif. Demnach variiert der Arbeitspreis typischerweise zwischen 12 und 20 Cent pro Kilowattstunde. Im Zuge der Energiekrise erlebten viele Fernwärmekunden Anfang 2024 eine hohe Nachzahlungsaufforderung von teils über 1.000 Euro sowie Tarifanpassungen nach oben.
Das zeigt, dass die Fernwärme aktuell noch stark an die Preise für fossile Energieträger gebunden ist. Mit der geplanten Dekarbonisierung soll die Fernwärme künftig weniger anfällig für Krisen dieser Art sein. Inwiefern das gelingt und wie sich die Preise für diese Heizart entwickeln werden, bleibt abzuwarten.
(Mit Material von dts)