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Berlins Linke beharrt auf Enteignungen von Wohnungskonzernen


In Kürze:

  • Die Linkspartei fordert seit Jahren eine Verstaatlichung von Wohnungen.
  • SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach lehnt das ab. Er kritisiert auch die Regierungskoalition dafür, ein Verbot vorzuschlagen.
  • Der Rechnungshof warnt vor einer Verstaatlichung und erwartet enorme Kosten.

 
Die Vorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, beharrt im Falle einer Regierungsbeteiligung in Berlin nach der Abgeordnetenhauswahl auf Enteignungen von größeren Wohnungsbauunternehmen. „Das ist für uns ganz klar: Es wird mit der Berliner Linken in der Regierung vergesellschaftet werden“, sagte sie in dem Podcast „5-Minuten-Talk“ des „stern“. Das sei für sie gar keine Frage, so Schwerdtner weiter.

Linke will Mietpreis senken oder stabil halten

„Wir müssen einen Teil der Wohnungen wieder der Marktlogik entziehen, um den Mietpreis wirklich langfristig zu senken oder zumindest stabil zu halten“, sagte die Linken-Chefin. Das sähen auch ganz viele Sozialdemokraten so, fügte sie mit Blick auf den potenziellen Koalitionspartner an. Es sei ein „ursozialdemokratisches Vorhaben“.
Aussagen des SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach, wonach seine Partei keine Enteignungen mittragen würde, kommentierte sie mit den Worten: „Wenn ich an der Stelle der SPD wäre, wäre ich einen Ticken demütiger.“
In Berlin wird am 20. September das Abgeordnetenhaus neu gewählt. Die Linke hat laut Umfragen gute Chancen, mit Spitzenkandidatin Elif Eralp die erste linke Bürgermeisterin der Hauptstadt zu stellen. Eine rot-rot-grüne Koalition hätte eine deutliche Mehrheit.
Krach hingegen betont: „Wenn das die rote Linie ist für die Linkspartei, dann müssen sie gucken, mit welcher Koalition sie das umsetzen wollen – mit der SPD jedenfalls nicht.“
Krach kritisiert in diesem Zusammenhang auch den kürzlichen Vorstoß der schwarz-roten Koalition auf Bundesebene. Die hatte Anfang Juli in ihrem 34 Punkte umfassenden Reformpaket auch vereinbart, ein gesetzliches Verbot zur Enteignung von Immobilienkonzernen einführen zu wollen.
Er habe Enteignungen als Mittel der Wohnungspolitik immer abgelehnt. Der Plan der Koalition habe aber die Debatte unnötig neu entfacht.
Konkret fordern die Linken seit Jahren die Enteignung von privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Damit soll das Ergebnis eines Volksentscheides vom September 2021 umgesetzt werden, wie es aus einem Parteibeschluss vom Mai 2026 hervorgeht.

Berliner Rechnungshof warnt

Der Berliner Volksentscheid stand seinerzeit unter der Überschrift „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.
An der Abstimmung beteiligten sich 73,5 Prozent der wahlberechtigten Berliner. 57,6 Prozent sprachen sich für eine Enteignung aus, 39,8 Prozent stimmten dagegen. 2,6 Prozent der abgegebenen Stimmen waren ungültig.
In einem im April 2019 veröffentlichten Flyer forderten die Linken, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies sollte mithilfe von „Enteignungen, Kommunalisierungen und öffentlichem Bauen“ geschehen. Die Partei sprach sich zudem für verbindliche Obergrenzen bei Mieten aus. Auch sollte Immobilienkonzernen europaweit die Zulassung zu Börsen entzogen werden. „Wohnen ist ein Menschenrecht, damit darf nicht spekuliert werden“, heißt es in dem Schriftstück.
Die Voraussetzungen von Enteignung oder Vergesellschaftung regeln die Grundgesetzartikel 14 und 15.
Der Rechnungshof Berlin hat 2024 einen Bericht vorgelegt, in dem er vor einer Vergesellschaftung warnt. So könne diese nur dann verhältnismäßig sein, wenn Mieten dadurch „gesenkt oder zumindest entdynamisiert werden“. Dies sei aber mit Blick auf die zu erwartenden Entschädigungen für die zu enteignenden Unternehmen kaum der Fall. Es könne sogar das Gegenteil eintreten.

Immobilienwert von bis zu 42 Milliarden Euro

Mit Blick auf den Volksentscheid von 2021, alle Unternehmen zu enteignen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, geht es letztlich um 240.000 Immobilien in Berlin.
Deren genauer Wert könne laut Rechnungshof nicht konkret beziffert werden.
2018 habe der Senat Summen zwischen 29 und 36 Milliarden Euro als untere und obere Grenze genannt. In Hochrechnungen aktueller Bilanzen – etwa von der Wohnungsbaugesellschaft Vonovia – sei mittlerweile aber von bis zu 42 Milliarden Euro die Rede.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ lehnt eine Entschädigung zum Marktwert hingegen ab und verweist auf Artikel 15 GG. So solle eine Entschädigung praktisch rückwärts auf Basis der als fair angesehenen Mieten berechnet werden, wie es in einem Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft vom Juni 2026 heißt. So läge die Entschädigung zwischen 8 und 11 Milliarden Euro, und die Bankkredite könnten durch die Mieteinnahmen gedeckt werden.

Senatskommission sieht weniger Probleme

Im Bericht des Rechnungshofs heißt es dazu, dass die betroffenen Unternehmen sowie ihre Aktionäre auf 74 bis 81 Prozent ihres Vermögens verzichten und dieses praktisch ersatzlos an den Staat abtreten sollten. Es sei daher fraglich, ob ein so hoher Wertverlust vor Verfassungsgerichten überhaupt Bestand habe. Daher herrsche in der Rechtsfrage eine erhebliche Unsicherheit.
Anders sieht das eine Expertenkommission des Berliner Senats. Das überwiegend mit Juristen besetzte Gremium kam 2023 zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen verfassungskonform möglich sei. Auch bei der Frage der Entschädigung argumentierte der überwiegende Teil der Kommissionsmitglieder, dass diese nicht zwingend den vollen Markt- oder Verkehrswert erreichen müsse, solange sie gerecht sei und sich an den gemeinwirtschaftlichen Erträgen orientiere.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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„Ungeheuerliche Lügen“ – Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an

Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der Tesla-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt. Auf X schrieb er: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“ Wenige Stunden später legte der Milliardär in einem zweiten Post nach: „Im Zuge des Prozesses gegen sie werden wir herausfinden, welcher Schwachkopf diese schreckliche Lüge verfasst hat.“

TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik

Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte den 30-minütigen Filmbeitrag mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
Belegt ist die Aussage nicht. Später wird dazu Musks X-Post eingeblendet, in dem steht, dass sich „nur durch wiederholte und laute Proteste etwas ändern wird.“
Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“

Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR

Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
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Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an

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Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der SpaceX-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt.
Auf X schrieb er am Montag, 15. Juni: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“ Wenige Stunden später legte der Billionär in einem zweiten Post nach: „Im Zuge des Prozesses gegen sie werden wir herausfinden, welcher Schwachkopf diese schreckliche Lüge verfasst hat.“
Wie die „WELT“ berichtete, lässt sich Musk von dem Anwalt und Medienrechtler Joachim Steinhöfel vertreten. Dieser habe den Sender abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt.
„Die Behauptung, unser Mandant habe zu einer ,Jagd auf Migranten‘ durch einen ,rassistischen Mob‘ aufgerufen, ist offensichtlich unwahr“, heißt es in einem Schreiben, das dem Medium vorliege. Steinhöfel spricht zudem von einer „ehrabschneidenden und verleumderischen Unterstellung“ sowie einem „drastischen Verstoß gegen journalistische Grundsätze“. Er weist das ZDF zudem darauf hin, dass damit eine rechtswidrige Diffamierung gegen seinen Mandanten vorliege.
So verletze die Berichterstattung das Persönlichkeitsrecht des Unternehmers. Sollte das ZDF keine Unterlassungserklärung abgeben, werde er Musk die „unverzügliche Einleitung gerichtlicher Schritte“ empfehlen. Für die Abgabe der Erklärung hat Steinhöfel dem ZDF eine Frist bis Donnerstag um 16 Uhr gesetzt.

TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik

Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte den 30-minütigen Filmbeitrag am 12. Juni mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
In Wirklichkeit hatte Musk am 9. Juni auf X einen Beitrag des britischen Aktivisten Tommy Robinson geteilt, in dem zu Protesten an mehreren Orten in Großbritannien aufgerufen wurde. Darin hieß es: „Das gesamte Vereinigte Königreich geht heute Abend um 19 Uhr auf die Straße, nachdem unser Volk erneut von Eindringlingen angegriffen wurde. Es ist an der Zeit.“ Musk hatte kommentiert: „Nur wenn wir WIEDERHOLT und LAUT protestieren, wird sich etwas ändern!!“

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Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“

Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR

Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 16.06.26 aktualisiert, um neue Details zu den rechtlichen Schritten Musks zu ergänzen.
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Musk geht gegen ZDF vor – Sender streicht umstrittene Passage

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Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der SpaceX-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt.
Auf X schrieb er am Montag, 15. Juni: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“
Wie die „WELT“ berichtete, lässt sich Musk von dem Anwalt und Medienrechtler Joachim Steinhöfel vertreten. Dieser habe den Sender abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt. Das ZDF hat daraufhin die umstrittene Passage aus der Anmoderation entfernt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik

Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte zuvor den 30-minütigen Filmbeitrag am 12. Juni mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
In Wirklichkeit hatte Musk am 9. Juni auf X einen Beitrag des britischen Aktivisten Tommy Robinson geteilt, in dem zu Protesten an mehreren Orten in Großbritannien aufgerufen wurde. Darin hieß es: „Das gesamte Vereinigte Königreich geht heute Abend um 19 Uhr auf die Straße, nachdem unser Volk erneut von Eindringlingen angegriffen wurde. Es ist an der Zeit.“ Musk hatte kommentiert: „Nur wenn wir WIEDERHOLT und LAUT protestieren, wird sich etwas ändern!!“

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Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“

Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR

Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 16.06.26 aktualisiert, um neue Details zu den rechtlichen Schritten Musks zu ergänzen.