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Deutschlands Rentenproblem: Was Norwegen mit seinem Staatsfonds anders macht


In Kürze:

  • Der norwegische Staatsfonds gehört heute zu den größten der Welt und speist sich überwiegend aus Kapitalerträgen.
  • Deutschlands gesetzliche Rente wird dagegen aus laufenden Beiträgen und hohen Bundesmitteln finanziert, bei einer gleichzeitig alternder Bevölkerung.
  • Ein deutscher Staatsfonds könnte langfristig zusätzliche Erträge liefern, müsste dafür aber zunächst mit sehr hohen Summen aufgebaut werden und wäre Kapitalmarktrisiken ausgesetzt.

 
Als Norwegen 1996 erstmals Geld in seinen staatlichen Petroleumfonds einzahlte, waren es knapp 2 Milliarden Kronen. Ende 2025 war der daraus hervorgegangene Government Pension Fund Global 21.268 Milliarden Kronen wert, umgerechnet rund 1.795 Milliarden Euro. Der größte Teil dieses Vermögens stammt inzwischen aus Kapitalerträgen.
Seit der Gründung erwirtschaftete der Fonds bis Ende 2025 Anlageerträge von 13.457 Milliarden Kronen, umgerechnet rund 1.136 Milliarden Euro. Die staatlichen Nettozuflüsse beliefen sich auf 5.504 Milliarden Kronen oder rund 464 Milliarden Euro.
Laut dem norwegischen Gesetz über den Fonds soll das staatliche Sparen „die Finanzierung der Rentenausgaben im Rahmen des Sozialversicherungssystems unterstützen“ und zugleich sicherstellen, dass „der Erdölreichtum sowohl heutigen als auch künftigen Generationen zugutekommt“.
Für Deutschland könnte ein solcher Fonds und dessen Entwicklung aufgrund der Alterung der Bevölkerung und der Diskussion um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung interessant sein.
Nach der jüngsten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird 2035 jede vierte Person mindestens 67 Jahre alt sein; 2024 war es jede fünfte. Bis 2038 soll die Zahl der Menschen im Rentenalter um mindestens 3,8 Millionen steigen.
Deutschland und Norwegen haben jedoch unterschiedliche Ausgangsbedingungen. Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung wird im Kern aus laufenden Beiträgen und Bundesmitteln finanziert. Norwegen investiert dagegen seit Jahrzehnten staatliche Rohstoffeinnahmen an internationalen Kapitalmärkten.

Aus Öl wird Finanzvermögen

Der Name „Government Pension Fund Global“ kann zu einem Missverständnis führen. Der Fonds ist keine kapitalgedeckte Rentenversicherung nach deutschem Verständnis, aus der individuelle Rentenansprüche finanziert werden.
Die Einnahmen aus der staatlichen Beteiligung an Gas- und Ölfeldern werden dabei dem Fonds zugeführt.
Die Erdölindustrie, die seit den 1970er-Jahren eine wachsende Rolle spielt, hat laut norwegischer Regierung „maßgeblich zum Wirtschaftswachstum in Norwegen und zur Finanzierung des norwegischen Sozialstaats beigetragen“.
Der Fonds geht auf den 1990 gegründeten Petroleumfonds zurück; die erste Einzahlung erfolgte 1996. Ende 2025 waren nach Angaben von Norges Bank, die den Fonds verwaltet, 71,3 Prozent des Vermögens in Aktien und 26,5 Prozent in festverzinslichen Wertpapieren investiert.
Weitere 1,7 Prozent entfielen auf nicht börsennotierte Immobilien und 0,4 Prozent auf Infrastruktur für erneuerbare Energien. Nach Angaben der Bank erzielte der Fonds im vergangenen Jahr eine Rendite von 15,1 Prozent.

Wie Norwegen seinen Fonds nutzt

Norwegen begrenzt die Verwendung der Erträge des Fonds.
Nach der sogenannten Handlungsregel soll die Nutzung des Fondsvermögens über längere Zeit der erwarteten Realrendite entsprechen, die das Finanzministerium mit 3 Prozent ansetzt. In „normalen Jahren“ sollen die Entnahmen sogar deutlich darunter liegen, um Spielraum für wirtschaftliche Abschwünge oder starke Wertverluste des Fonds zu erhalten.
Die 3-Prozent-Regel ist keine feste jährliche Obergrenze. Die Verwendung der Fondsmittel kann nach den Vorgaben der Regierung an die jeweilige Wirtschaftslage angepasst werden. Im Haushaltjahr 2026 veranschlagte die Regierung den Einsatz von Fondsmitteln mit 2,8 Prozent des Fondsvermögens.
Der Fonds finanziert dabei nicht unmittelbar individuelle Renten. Er ist in die staatliche Finanzpolitik eingebunden: Die Nettoerlöse des Staates aus der Erdölwirtschaft fließen in den Fonds; aus ihm werden wiederum Mittel zur Finanzierung des Nicht-Öl-Defizits des Staatshaushalts übertragen. Für 2026 sollen solche Transfers nach Angaben der Regierung rund 27 Prozent der staatlichen Haushaltsausgaben finanzieren.

Deutschlands Rente lebt von laufenden Einnahmen

Die deutsche Rentenversicherung verfügt über keinen vergleichbaren Kapitalstock. Ihre Finanzierung beruht im Wesentlichen auf Beiträgen und Bundesmitteln.
2025 nahm die Rentenversicherung nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 321 Milliarden Euro an Beiträgen ein. Die gesamten Ausgaben beliefen sich auf rund 426 Milliarden Euro, darunter rund 379 Milliarden Euro Rentenausgaben.
Hinzu kommen erhebliche Mittel aus dem Bundeshaushalt. Das Bundesfinanzministerium beziffert sämtliche Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung für 2025 auf gut 122,4 Milliarden Euro.
Die Alterung der Bevölkerung erhöht somit den Finanzierungsdruck.
Hier endet die unmittelbare Vergleichbarkeit mit Norwegen. Das Land konnte seinen Kapitalstock aus Öl- und Gaseinnahmen aufbauen.
Deutschland besitzt keine entsprechende Einnahmequelle. Ein großer deutscher Staatsfonds müsste deshalb aus Haushaltsmitteln, staatlichem Vermögen oder über Kredite finanziert werden.

Deutschland hat Kapitaldeckung bereits versucht

Die Idee, die gesetzliche Rente um Kapitalerträge zu ergänzen, ist auch in Deutschland nicht neu. Die Ampelregierung plante mit dem Generationenkapital einen staatlichen Kapitalstock.
Darlehen und Vermögensübertragungen des Bundes sollten investiert und die Erträge später zur Stabilisierung der Beitragssätze verwendet werden. Umgesetzt wurde das Vorhaben nicht. Nachdem im Herbst 2024 die Ampel auseinanderbrach, wurde das Gesetzesvorhaben nicht mehr vom Bundestag beschlossen.
Die heutige schwarz-rote Bundesregierung setzt mit der Frühstartrente auf einen anderen Ansatz. Nach dem im August 2026 vorgelegten Gesetzentwurf soll der Staat für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Anders als beim norwegischen Modell entsteht dadurch kein staatlicher Fonds zur Mitfinanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Welche Größenordnung ein deutscher Staatsfonds erreichen müsste, lässt sich anhand einer einfachen Modellrechnung zeigen. Als Rechengröße dienen 3 Prozent reale Rendite, also der Ertrag nach Abzug der Inflation. An diesem Wert orientiert sich auch die langfristige Entnahmeregel des norwegischen Staatsfonds.

Rechenbeispiel: 4,1 Billionen Euro großer Staatsfonds

Bei einem Kapitalstock von 100 Milliarden Euro entsprächen 3 Prozent einem jährlichen Ertrag von 3 Milliarden Euro. Ein Fonds mit 500 Milliarden Euro käme rechnerisch auf 15 Milliarden Euro, bei 1 Billion Euro wären es 30 Milliarden Euro.
Die Größenordnung wird im Vergleich mit den heutigen Bundesmitteln deutlich: 2025 flossen, wie bereits erwähnt, gut 122,4 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt an die Rentenversicherung.
Wollte man – rein rechnerisch und zu heutigen Preisen – einen Betrag dieser Größenordnung allein aus einer realen Rendite von 3 Prozent finanzieren, wäre ein Kapitalstock von rund 4,1 Billionen Euro erforderlich. Ein Fonds von 500 Milliarden Euro würde unter derselben Annahme 15 Milliarden Euro jährlich erwirtschaften. Das entspricht rund 12 Prozent der Bundesleistungen des Jahres 2025.
Die Modellrechnung zeigt damit vor allem, dass ein großer Kapitalstock aufgebaut werden müsste, bevor seine Erträge die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in größerem Umfang ergänzen könnten.
Norwegen hatte dafür drei Jahrzehnte Zeit. Inzwischen übersteigen die seitdem erwirtschafteten Anlageerträge die Nettozuflüsse deutlich. Deutschland müsste einen solchen Kapitalstock dagegen erst aufbauen, während die geburtenstarken Jahrgänge bereits das Rentenalter erreichen.

Rendite gibt es nicht ohne Risiko

Kapitaldeckung garantiert keine stetigen Erträge. Im Jahr 2022 verlor der norwegische Fonds beispielsweise 1,637 Milliarden Kronen (rund 150 Millionen Euro) aus seinen Anlagen. Ein deutscher Staatsfonds wäre daher ebenfalls Aktienkurs-, Zins- und Währungsrisiken ausgesetzt.
Politisch müsste geregelt werden, wie viel Risiko zulässig ist, wann Erträge entnommen werden dürfen und wie unabhängig die Vermögensverwaltung arbeitet.
Norwegen trennt diese Aufgaben institutionell. Das Finanzministerium legt das Mandat fest, während Norges Bank die operative Verwaltung übernimmt. Hinzu kommt die langfristige Fiskalregel für die Verwendung der Erträge.
Deutschland kann keine jahrzehntelangen Öl- und Gaseinnahmen nachträglich erzeugen. Eine langfristige und breit gestreute Verwaltung staatlichen Kapitalvermögens wäre dagegen grundsätzlich auch ohne eigene Rohstoffvorkommen möglich.
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12. August: Mehr Befugnisse für Geheimdienste | Rente für 6-Jährige | Neue Regeln für Verpackungen

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Mehr Befugnisse für Geheimdienste

Das Bundeskabinett hat die Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. BND und Verfassungsschutz sollen künftig in bestimmten Gefahrenlagen selbst eingreifen können – auch digital. Dies umfasst aktive Mittel wie das Löschen oder Verändern von Daten oder das Beeinträchtigen oder Zerstören von IT-Systemen. Kritiker warnen vor weitreichenden Eingriffen.

Rente für 6-Jährige

Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung Kindern frühzeitig den Aufbau einer privaten Altersvorsorge ermöglichen. Vom 6. bis zum 18. Geburtstag soll der Staat monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Die Regelung soll rückwirkend ab 2026 für den Geburtsjahrgang 2020 gelten.

Neue Regeln für Verpackungen

Seit heute gilt in der EU eine neue Verpackungsverordnung. Sie bringt sofortige Änderungen für fett- und wasserabweisende Lebensmittelverpackungen, wie etwa Pizzakartons. Diese dürfen bestimmte Grenzwerte für PFAS nicht überschreiten. Besonders betroffen ist auch der Onlinehandel: Ab 2030 wird übermäßiger Leerraum in Versandpaketen begrenzt.

„Katastrophale“ Lage am Schweinemarkt

Der Bauernverband fordert schnelle Hilfe für die deutsche Schweinehaltung. Die Preise sind auf 1,40 Euro je Kilo Schlachtgewicht gesunken und decken die Kosten der Tierhalter nicht mehr. Zudem ist der Export – vor allem nach China – eingebrochen. Auch die Afrikanische Schweinepest und die Produktion in Brasilien belasten den Markt.

Wetterumschwung am Wochenende

Noch bleibt es heiß: Morgen gibt es nur nordöstlich der Elbe und an den Küsten etwas kühlere Temperaturen. Am Freitag klettert das Thermometer auf 31 bis 38 Grad, im Südwesten sogar bis zu 39 Grad. Am Samstag steigt das Gewitterrisiko, ab Sonntag kommen Regen und Gewitter.
 
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Frühstartrente: Kapitalbildung für das Alter von Kindheit an

Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Sie soll als Teil der privaten Altersvorsorge das Rentensystem stärken helfen. Eckpunkte hatte das Bundeskabinett bereits Ende des vergangenen Jahres beschlossen. An diesem Mittwoch will das Kabinett den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) billigen. Was nach den bisher veröffentlichten Plänen vorgesehen ist:

Wie funktioniert die Frühstartrente?

Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt ein. Dieser Betrag kann beispielsweise von Eltern oder Großeltern durch freiwillige Einzahlungen von bis zu 6840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln ergänzt werden. Das Depot können die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen.

Gibt es dafür Vorgaben?

Das Finanzministerium schreibt für die Verträge einen Deckel bei den tatsächlichen Kosten von einem Prozent vor. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Berechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

Ab wann gibt es die Frühstartrente?

Die Frühstartrente soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen. Ab der Volljährigkeit kann das Altersvorsorgedepot eigenständig weiter bespart werden. Auch ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist möglich.

Was passiert, wenn Eltern nichts unternehmen?

Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.

Gibt es steuerliche Vorteile?

Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Für etwaige Aufstockbeträge der Eltern sind allerdings keine Steuervorteile vorgesehen. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital grundsätzlich aber nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.

Kombination mit Kapitalrente

Die von der Regierung eingesetzte Kommission für die Rentenreform hat empfohlen, die Ausgestaltung der Frühstartrente mit der von ihr generell vorgeschlagenen gesetzlichen Kapitalrente zu verzahnen. Dies solle Synergien und besonders lange Ansparzeiten ermöglichen und Doppelstrukturen vermeiden.

Lohnt sich die Frühstartrente?

Aus den staatlichen Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr ergibt sich eine Einzahlsumme von 1440 Euro. Nach Berechnungen des Ratgebers „Finanztip“ würde dies bei einer durchschnittlichen Verzinsung abzüglich der Kosten in dem Zeitraum auf 2200 Euro anwachsen. Würde dieses Geld in ein Altersvorsorgedepot übertragen und weiter verzinst, stünde demnach beim Renteneintritt ein Vermögen von schätzungsweise 25.000 Euro zur Verfügung. (afp/red)
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Frühstartrente: Eltern können staatliche Förderung aufstocken

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat Details zu der von der Koalition geplanten Frühstartrente vorgelegt. Den entsprechenden Gesetzentwurf gab das Bundesfinanzministerium heute in die sogenannte Ressortabstimmung, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
Dem Entwurf zufolge sollen Eltern die staatliche Förderung von zehn Euro im Monat künftig mit bis zu 6.840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln aufstocken können.
Zudem sieht der Entwurf für Kinder, deren Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für sie eröffnen, ein staatliches Sondervermögen vor, in dem das Geld bis zur Volljährigkeit angelegt wird. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres soll das angesparte Vermögen in das geplante Altersvorsorgedepot übergehen.

Startkapital für die private Vorsorge

Klingbeil (SPD) sagte, man wolle, dass alle besser und früher für das Alter vorsorgen könnten. Eltern wolle man dabei unterstützen, schon für ihre Kinder vorzusorgen. Heute hänge das viel zu oft davon ab, ob die Eltern hohe Einkommen oder Vermögen hätten.
Diese Ungleichheit setze sich dann oft bis ins Alter fort. Das wolle man ändern. Mit der Frühstartrente gebe man jungen Menschen schon früh ein Startkapital für die private Vorsorge mit. Das sei ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge, aber auch für mehr Chancengleichheit.
Mit der Frühstartrente will die schwarz-rote Koalition Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt ein.
Eltern können den Betrag durch freiwillige Einzahlungen ergänzen. Entsprechende Eckpunkte für die Frühstartrente hatte das Bundeskabinett bereits Ende des vergangenen Jahres beschlossen. Der Gesetzentwurf regelt nun erstmals die konkrete Ausgestaltung des Modells.

Für Kinder ab Jahrgang 2020

Demnach beginnt die Frühstartrente mit dem Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt dann der neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Um die staatliche Einzahlung zu erhalten, müssen die Kinder einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen.
Das Depot können Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Das Finanzministerium schreibt dafür laut Entwurf eine Effektivkostendeckel von einem Prozent vor. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird.
Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Die Frühstartrente werde dann vierteljährlich jeweils rückwirkend für die vorangegangenen Monate an den Anbieter ausgezahlt.

Neues Sondervermögen des Bundes als Pool

Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.
Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital grundsätzlich aber nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.
Die Bundesregierung rechnet zum Start der Frühstartrente im Jahr 2027 mit Ausgaben in Höhe von 198 Millionen Euro.
Der Betrag wachse durch das Hinzukommen neuer förderberechtigter Geburtsjahrgänge auf 411 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2030 an, heißt es in dem Entwurf. Das Gesetzgebungsverfahren zur Frühstartrente soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. (dts/red)