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Steuerreform: Wie viel von 10 Milliarden Euro Entlastung übrig bleibt


In Kürze:

  • 10 Milliarden Euro Entlastung durch Steuerreform: Die Bundesregierung will Bürger ab 2027 vor allem bei der Einkommensteuer und bei Familienleistungen entlasten.
  • Neue Belastungen: Gekürzte Steuervergünstigungen und steigende Sozialbeiträge könnten einen Teil der Entlastung wieder aufzehren.
  • Besonders betroffen: Kinderlose Einverdiener-Ehepaare drohen durch die geplante Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung deutlich stärker belastet zu werden.

 
Auf etwa 10 Milliarden Euro schätzt die Bundesregierung den Entlastungseffekt der Steuerreform, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Sie bezeichnet das Vorhaben als bedeutende Erleichterung für Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen.
Vor allem Familien mit Kindern sollen dadurch angesichts deutlich gestiegener Preise für Energie, Mobilität, Wohnen und andere Bereiche des täglichen Lebens Entlastung erfahren. Außerdem drückt die Bundesregierung die Hoffnung aus, dass die Steuerreform einen Impuls für Wachstum und Beschäftigung setzt.

Steuerzahlerbund nennt Steuerreform „Scherz oder Provokation“

Um den Effekt zu bewirken, soll der Grundfreibetrag bis 2028 auf etwa 12.900 Euro steigen. Derzeit liegt er für Alleinstehende bei 12.348 Euro.
Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 auf 1.430 Euro steigen. Dazu kommen Anpassungen nach oben beim Kindergeld und Kinderfreibetrag. Eine vierköpfige Familie mit einem Haushaltseinkommen von etwa 60.000 Euro soll durch die Steuerreform ab 2028 jährlich mehr als 600 Euro mehr pro Jahr zur Verfügung haben als heute.
Diese Entlastungen stehen deutliche Teuerungstendenzen der vergangenen Jahre und insbesondere der explodierenden Treibstoffpreise seit Beginn des Irankrieges gegenüber.
Der Bund der Steuerzahler nannte die Reform laut „WirtschaftsWoche“ „Scherz oder Provokation“. Kritik kam auch von Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Landeschef Daniel Peters. Dieser erklärte, angesichts zusätzlicher Belastungen bleibe von dem Entlastungseffekt „nicht mal ein Drittel übrig“.
Einige davon sind im Reformpaket selbst enthalten. So soll der Handwerkerbonus von bisher 20 auf künftig 15 Prozent der begünstigten Arbeitskosten sinken. Dies verringert den maximalen Steuerabzug in diesem Bereich von 1.200 auf 900 Euro. Die pauschale Steuer auf Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Und es gibt Mehrbelastungen für sehr hohe Einkommen über höhere Spitzensteuersätze.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat die Reform verteidigt. SPD und Union hätten bewusst den Fokus auf die kleineren und mittleren Einkommen und die Familien gelegt. „Für eine Familie mit zwei Kindern erreichen wir eine Entlastung von etwa 600 Euro im Jahr“, behauptete er. Das solle keiner kleinreden. „Wir haben uns im Koalitionsausschuss gemeinsam entschieden, diesen Schwerpunkt zu setzen.“

Was den Entlastungen an zusätzlichen Aufwendungen gegenübersteht

Mehr noch als direkte Effekte der Steuerreform drohen andere politische Entscheidungen oder Entwicklungen, die tatsächliche Höhe der geplanten Entlastung zu beeinflussen.
So steigen in mehreren Bereichen der Sozialversicherung die Beitragsbemessungsgrenzen. Zusätzlich zur ohnehin vorgesehenen Anpassung aufgrund der Lohnentwicklung soll es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro geben.
Kinderlose müssen sich auf höhere Beiträge zur Pflegeversicherung einstellen. Dazu kommt eine voraussichtliche Steigerung des Rentenbeitrags bis 2028 von derzeit 18,6 auf dann 19,9 Prozent.
Eine ebenfalls diskutierte kapitalgedeckte Altersvorsorge soll zunächst 0,5 Prozent – später bis zu 2 Prozent – des Bruttolohns in Anspruch nehmen. Davon soll je die Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingezahlt werden.
Dadurch könnte vor allem bei mittleren und höheren Einkommen der Einsparungseffekt durch die Steuerreform teilweise oder sogar vollständig zunichtegemacht werden.
Ein wesentlicher Faktor, der darüber hinaus noch zum Tragen kommt, ist die GKV-Reform. Diese schränkt die zuvor über Jahrzehnte hinweg unangetastete beitragsfreie Familienversicherung von Ehegatten ein. In den meisten Fällen wird die Mitversicherung nur noch gegen einen Beitragszuschlag möglich sein. Dieser soll 2,5 Prozentpunkte der beitragspflichtigen Einnahmen des Hauptversicherten betragen.

Alleinverdiener-Ehepaare besonders betroffen

Von dieser Maßnahme, die ab 2028 in Kraft treten soll, erhofft sich der Bund Einsparungen von mehreren Milliarden Euro für die GKV. Zudem will die Regierung auf diese Weise Anreize für eine stärkere Vollzeiterwerbstätigkeit schaffen. Am stärksten von den Einschränkungen betroffen wären Alleinverdiener-Ehepaare ohne Kinder.
Neben der Problematik der GKV-Reform und möglicher höherer Rentenbeiträge macht auch die Entwicklung der Energiepreise deutlich, dass eine Steuerentlastung nicht automatisch mehr Kaufkraft bedeutet. Zwar bleibt der CO₂-Preis vorerst weiterhin zwischen 55 und 65 Euro je Tonne. Eine Kompensation über ein Klimageld ist zwar im Koalitionsvertrag angesprochen, aber noch nicht umgesetzt.

Ökonom hält höhere Mehrwertsteuer für sinnvoll

Trotz des gleichbleibenden CO₂-Preises steigen die Kosten für Benzin, Diesel und Erdgas infolge des Krieges in der Golfregion und der Lage in der Straße von Hormus. Der Emissionshandel verteuert darüber hinaus jetzt schon indirekt Transport, Produktion, Heizung und andere Güter. Der angekündigten Steuererleichterung steht demnach auch in diesem Bereich ein Anstieg der Lebenshaltungskosten gegenüber.
Offen bleibt zudem, ob die Erhöhung der Mehrwertsteuer dauerhaft vom Tisch ist. Der Ökonom und Präsident des Kiel Instituts für Weltwirtschaft, Moritz Schularick, hat sich dazu jüngst im Magazin „Capital“ geäußert. So sollen Union und SPD im Frühjahr darüber gesprochen haben, die Mehrwertsteuer auf 21 oder sogar 22 Prozent zu erhöhen. Es wäre der erste Schritt in dieser Größenordnung seit 2006 gewesen.
Die Anhebung der Mehrwertsteuer hätte eine größere Steuerentlastung oder Senkungen der Sozialbeiträge ermöglichen sollen. Allerdings hätte man die Idee aufgrund der Teuerung infolge des Irankrieges und aus Furcht vor größeren Protesten verworfen. Stattdessen sei die Steuerreform kleiner ausgefallen.
Schularick ist ein Befürworter der Idee, die Mehrwertsteuer deutlich anzuheben. Mit den Mehreinnahmen könne man Steuerentlastungen an anderer Stelle und eine Senkung der Sozialbeiträge finanzieren, so der Ökonom. Ziel müsse es sein, „Unternehmen und Konsumenten wieder mehr Spielraum für eigene Ausgaben- und Investitionsentscheidungen zu geben“. Nur dies eröffne die Aussicht auf eine echte und dauerhafte Belebung der hiesigen Wirtschaft.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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So teuer könnte der Rentenbeitrag werden


In Kürze:

  • Bis 2040 könnte der Rentenbeitragssatz auf 21,1 Prozent steigen.
  • Ursache sind Demografie und höhere gesetzliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsrücklage.
  • Die Bundesregierung hält am Rentenniveau von mindestens 48 Prozent fest.
  • Die Rentenkommission soll bis Ende Juni Reformvorschläge vorlegen.

Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird voraussichtlich schon ab 2028 steigen – und das sogar stärker als erwartet. Zuletzt waren Prognosen von einem Anstieg des derzeitigen Satzes von 18,6 Prozent auf 19,8 Prozent ausgegangen. Nun ist in internen Papieren der DRV, die „BILD“ zitiert, die Rede von 19,9 Prozent und in weiterer Folge von 20 Prozent ab 2029.

DRV rechnet mit neuem Rekord-Beitragssatz

Gänzlich überraschend erscheint die Entwicklung nicht. Alexander Gunkel aus dem DRV-Bundesvorstand hatte diese bereits im Dezember 2024 skizziert. Damals ging dieser vor der Bundesvertreterversammlung der Rentenversicherungsträger davon aus, dass der Beitragssatz bereits 2027 oder 2028 auf knapp 20 Prozent steigen müsse.
Zum letzten Mal war der Rentenbeitragssatz 2007 gestiegen. Damals lag er bei 19,9 Prozent, 2012 sank er auf 19,6 Prozent und in den Jahren danach kontinuierlich auf das Niveau von 18,6 Prozent. Dieses gilt seit 2018. Die bislang höchsten Beitragssätze galten mit jeweils 20,3 Prozent in den Jahren 1995 und 1996.
Damit ist nach Einschätzung der DRV auch das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. In weiteren Etappen rechnet diese mit einer Steigerung auf 20,9 Prozent ab 2034. Dabei soll der Beitragssatz im Jahr 2031 bei 20,2 Prozent liegen, ein Jahr später mit 20,5 Prozent einen neuen historischen Höchstsatz erreichen und 2033 bei 20,7 Prozent liegen. Ab 2040 wird er bei 21,1 Prozent liegen – was immerhin etwas unterhalb der zuvor geltenden Prognose von 21,2 Prozent ab 2039 läge.

Nachhaltigkeitsrücklage mit der Rentenreform 2025 erhöht

Die Ursache für den absehbaren Anstieg der Beitragssätze liegt nach Darstellung der DRV nicht allein in der demografischen Entwicklung. Dazu kommen politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse – nicht zuletzt mit Blick auf die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage.
Deren Zweck ist es, Schwankungen zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung abzufedern. Mit der Rentenreform, die gegen Ende des Vorjahres den Bundestag passierte, hob der Gesetzgeber auch die untere Grenze dieser Reserve an. So will man eine bessere Ausstattung der Rentenkasse gewährleisten. Bislang liegt sie bei 0,2 Monatsausgaben – künftig soll sie auf 0,3 steigen. Diese Weichenstellung wollte bereits die Ampel vornehmen, was aufgrund ihres vorzeitigen Endes jedoch nicht gelang.
Aufgrund der höheren vorgeschriebenen Rücklage muss mehr Kapital in der Rentenkasse verbleiben. Dies erhöht jedoch auch den Finanzierungsbedarf. Die Folge davon sind absehbare Beitragssteigerungen. In diesem Kontext rechnet die DRV damit, dass die Rücklage spätestens 2028 unter die neue Mindestgrenze fallen wird – was ein automatisches Greifen des gesetzlichen Anpassungsmechanismus und höhere Beitragssätze auslösen werde.

DRV-Chef Gunkel: Anstieg „sehr heftig“

DRV-Vorstandschef Gunkel bezeichnete den zu erwartenden Anstieg als „sehr heftig“. Er warnte die Politik vor einer zunehmenden Belastung von Arbeitgebern und Beschäftigten. Damit illustriert er jedoch das Spannungsfeld, in dem politische Entscheidungen zur Zukunft der Rente stehen. Die Rente soll stabil bleiben, die Sozialabgaben sollen nicht auf ein wirtschaftlich nicht mehr tragbares Niveau steigen – gleichzeitig sorgt die Überalterung für immer mehr Druck auf die Finanzierung des Systems.
Die Koalition hat sich darauf festgelegt, das Rentenniveau bis mindestens 2031 bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren. Zugleich hat sie die Mindestrücklage erhöht und die Mütterrente ausgeweitet. Anders als frühere Rentenreformen stand dabei nicht mehr die unbedingte Einhaltung einer strikten Beitragsobergrenze im Vordergrund.
Mit großem Interesse erwartet nicht nur die Bundesregierung das Ergebnis der Arbeit der Rentenkommission. Diese soll Empfehlungen für eine grundlegende Reform des Alterssicherungssystems vorstellen. Geleitet wird sie von Ex-Arbeitsagentur-Chef Frank-Jürgen Weise und der Sozialrechtlerin Constanze Janda. In der Kommission sitzen auch Abgeordnete der Regierungsfraktionen.

Bas hofft auf einstimmige Empfehlung der Rentenkommission

De facto soll die Kommission eine erhebliche Rolle in der Entscheidungsfindung spielen. Bundessozialministerin Bärbel Bas hat angekündigt, im Fall einer einstimmigen Empfehlung keine Änderungen mehr daran vornehmen zu wollen. Gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) äußerte Bas:
„Dann werden wir das so umsetzen. Anderenfalls müssen wir in der Koalition darüber reden.“
Allerdings dürfe es dabei nicht nur um Einschnitte gehen, macht die SPD-Politikerin deutlich. Die Menschen müssten Zuversicht und die Überzeugung gewinnen, dass es „für sie einfacher und gerechter“ werde. Wer mehr leisten könne, müsse mehr Verantwortung übernehmen.
Diskutiert werden unter anderem eine längere Lebensarbeitszeit, ein höheres Renteneintrittsalter oder Änderungen bei der Rentenberechnung. Auch eine breitere Finanzierungsbasis etwa durch Einbindung zusätzlicher Bevölkerungsgruppen oder eine Aufwertung privater und betrieblicher Vorsorge stehen zur Debatte. Zuletzt gab es Gerüchte darüber, dass die Kommission eine „Rente mit 70“ als künftigen Standard empfehlen wolle. Die Kommission erklärte daraufhin jedoch, dass es noch keinerlei Festlegungen gebe.
(Mit Material von Nachrichtenagenturen)