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1. Juni: Rente wird teurer | Nicht rechtens | Höchststrafe

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Rente wird teurer

Auf Millionen Beschäftigte könnten höhere Rentenbeiträge zukommen. Nach neuen Prognosen der Deutschen Rentenversicherung könnte der Beitragssatz ab 2028 von aktuell 18,6 auf 19,9 Prozent steigen. In den darauf folgenden Jahren werden Werte von bis zu 21,1 Prozent erwartet. Gründe dafür sind laut Rentenversicherung die alternde Bevölkerung und politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse.

Nicht rechtens

Das Verteidigungsministerium unter Boris Pistorius hat seine Kompetenzen weit überschritten. Das geht aus einer Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor. Demnach war die Entscheidung, die gesetzliche Abmeldepflicht für wehrfähige Männer per Allgemeinverfügung auszusetzen, rechtswidrig. Nur das Verfassungsgericht könne ein Gesetz oder Teile davon aufheben. Die Bundesregierung will nun mithilfe einer neuen Regelung, die durch die Legislative beschlossen wird, Abhilfe schaffen.

Höchststrafe

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten Sicherungsverwahrung an.

AfD unter Beobachtung

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies heute einen Eilantrag der Partei gegen die Bestimmung ab. Das Gericht sah demnach die Voraussetzungen für die Hochstufung gegeben.

Neues COVID-Medikament

Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat die Covid-19-Pille Xocova zur Vorbeugung nach einem Kontakt mit dem Coronavirus zugelassen. Das Medikament kann über fünf Tage eingenommen werden. In einer Studie erkrankten deutlich weniger Teilnehmer nach der Einnahme als in der Placebo-Gruppe. Hergestellt werden die Tabletten von einem japanischen Unternehmen.
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1. Juni: Rente wird teurer | Terroranschlag Bielefeld: Höchststrafe | Rechtswidrig: Pistorius überschreitet Kompetenz

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Rente wird teurer

Auf Millionen Beschäftigte könnten höhere Rentenbeiträge zukommen. Nach neuen Prognosen der Deutschen Rentenversicherung könnte der Beitragssatz ab 2028 von aktuell 18,6 auf 19,9 Prozent steigen. In den darauf folgenden Jahren werden Werte von bis zu 21,1 Prozent erwartet. Gründe dafür sind laut Rentenversicherung die alternde Bevölkerung und politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse.

Nicht rechtens

Das Verteidigungsministerium unter Boris Pistorius hat seine Kompetenzen weit überschritten. Das geht aus einer Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor. Demnach war die Entscheidung, die gesetzliche Abmeldepflicht für wehrfähige Männer per Allgemeinverfügung auszusetzen, rechtswidrig. Nur das Verfassungsgericht könne ein Gesetz oder Teile davon aufheben. Die Bundesregierung will nun mithilfe einer neuen Regelung, die durch die Legislative beschlossen wird, Abhilfe schaffen.

Höchststrafe

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten Sicherungsverwahrung an.

AfD unter Beobachtung

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies heute einen Eilantrag der Partei gegen die Bestimmung ab. Das Gericht sah demnach die Voraussetzungen für die Hochstufung gegeben.

Neues COVID-Medikament

Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat die Covid-19-Pille Xocova zur Vorbeugung nach einem Kontakt mit dem Coronavirus zugelassen. Das Medikament kann über fünf Tage eingenommen werden. In einer Studie erkrankten deutlich weniger Teilnehmer nach der Einnahme als in der Placebo-Gruppe. Hergestellt werden die Tabletten von einem japanischen Unternehmen.
 
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Entgelttransparenz: Familienunternehmer warnen vor neuer Bürokratie

Der Verband der Familienunternehmer warnt die Bundesregierung vor einer Belastung der Wirtschaft durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz.
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist selbstverständlich“, sagte die Verbandspräsidentin Marie-Christine Ostermann der „Rheinischen Post“.

Sorge vor mehr Berichtspflichten

Die Bundesregierung müsse bei der Umsetzung der EU-Richtlinie sehr genau darauf achten, dass Transparenz nicht zu einem neuen Dokumentations- und Berichtswesen ausufert, das schon wieder die Unternehmen belaste.
Viele Familienunternehmen würden bereits heute nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien zahlen.
„Die Sorge vor unverhältnismäßigen Belastungen der Wirtschaft ist groß“, so Ostermann weiter. Deutschland dürfe aus einer europäischen Mindestvorgabe nicht erneut ein Bürokratie-Maximum machen. (dts/red)
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Deutschland will in den UN-Sicherheitsrat – wie und warum?

Am 3. Juni entscheiden die 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, ob Deutschland zum siebten Mal in den UN-Sicherheitsrat einzieht.
Außenminister Johann Wadephul bemüht sich seit dem 29. Mai in New York in zahlreichen Gesprächen darum, womöglich noch unentschlossene Staaten zu überzeugen, ihre Stimme Deutschland zu geben. Zentrale Fragen und Antworten zu der Wahl:

Deutschland kandidiert für „Westeuropa und andere“

Deutschland kandidiert in der Regionalgruppe „Westeuropa und andere“ für den Zeitraum 2027/2028 für einen der beiden in dieser Gruppe frei werdenden Sitze. Traditionell bewirbt sich Deutschland alle acht Jahre für einen Sitz.
Sechsmal war die Bundesrepublik dort vertreten, zuletzt 2019 und 2020. Durchgefallen ist Deutschland laut Diplomaten noch nie.
Für die Wahl in der UN-Generalversammlung ist eine Zweidrittelmehrheit der 193 Mitgliedsstaaten nötig. Weil Afghanistan und Venezuela aktuell nicht stimmberechtigt sind, liegt die Mehrheit bei 128 Stimmen.

Die Chancen Deutschlands

Nach Ansicht von Fachleuten dürfte es ein knappes Rennen werden. Deutschland kandidiert gegen Portugal und Österreich. Misslich für die Bundesregierung ist, dass Österreich seinen Hut bereits 2011 in den Ring geworfen hat und Portugal 2013 nachgezogen ist. Berlin gab die Kandidatur erst 2020 bekannt.
Für Deutschland spricht, dass es EU- und NATO-Mitglied ist, als verlässlicher Partner gilt. Die Bedeutung als Geberland hat durch den Rückzug der USA aus vielen UN-Organisationen noch einmal zugenommen.
Nachteilig könnten sich die Stärken der Mitbewerber auswirken: Portugal etwa ist ebenfalls EU- und NATO-Mitglied und hat historisch und kulturell enge Beziehungen zu afrikanischen und lateinamerikanischen Ländern.
Positiv für Österreich könnte sich dessen Neutralität zu Buche schlagen – Russland und China etwa könnten darin eine angenehmere Partei am Tisch sehen. Angenommen wird auch, dass manche Länder Deutschland wegen dessen Haltung zu Israel im Gazakrieg nicht im Sicherheitsrat sehen wollen.

Gesetzt wird auf gegenseitige Absprachen

Im Auswärtigen Amt wird genau Buch darüber geführt, welche Länder vielleicht doch noch davon zu überzeugen wären, Deutschland zu wählen. Besonders gut wird dabei etwa bei jenen Staaten hingeschaut, die kürzlich einen Regierungswechsel hatten – und wo man sich an Absprachen der Vorgängerregierung womöglich gar nicht mehr erinnert.
Stimmenkauf, wird beteuert, gebe es nicht. Zugleich wird aber schon eingeräumt, dass man auf gegenseitige Absprachen setzt. Nach dem Motto: Hilfst du mir, in den Sicherheitsrat zu kommen, helfen wir dir, einen anderen begehrten Posten zu besetzen.
Der Pferdefuß: Weil es eine geheime Wahl ist, kann am Ende niemand nachvollziehen, ob sich die Länder an ihre Versprechen gehalten haben. Am Ende gebe es eine Schwundquote bei solcherart Zusagen von 10 bis 15 Prozent, sagen UN-Fachleute.

Was kann im Sicherheitsrat entschieden werden?

Der Sicherheitsrat kann etwa Sanktionen verhängen, Waffenembargos beschließen, Friedenstruppen (sogenannte Blauhelme) entsenden oder auch militärische Einsätze autorisieren.
Voraussetzung ist, dass keines der fünf ständigen Mitglieder sein Veto-Recht nutzt. Besonders bei Konflikten, in denen Großmächte direkt beteiligt sind oder Verbündete schützen wollen, ist der Rat darum oft blockiert.
So hat Russland wiederholt Resolutionen zu Syrien und zur Ukraine gestoppt, die USA legten Vetos gegen Resolutionen zu Gaza ein.

Deutschland will mehr diplomatischen Einfluss

Mehr diplomatischen Einfluss und Sichtbarkeit. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte, Deutschland stehe für ein regelbezogenes Handeln, Berechenbarkeit und Rechtstreue – alles Dinge, „die in diesen Zeiten wertvoll sind“.
Wadephul sagte: „Wenn über globale Krisen gesprochen wird, will Deutschland sein Gewicht einbringen. Das ist der drittgrößten Volkswirtschaft der Welt angemessen.“
Sollte Deutschland in der Wahl unterliegen, könnte man theoretisch für die folgende Zweijahres-Periode 2028/29 kandidieren. Wegen der langen Vorlaufzeit gibt es für den dann frei werdenden Posten entsprechend Anwärter, die bereits jahrelang um Stimmen werben.

Merz setzt sich für die Wahl ein

Für Kanzler und Außenminister (Motto: Außenpolitik aus einem Guss) betonen Sprecher, dass sich beide seit Monaten für die Wahl einsetzen und dazu Gespräche führen.
Gerade aus der Opposition dürfte bei einem Scheitern auch die Verantwortung von Merz thematisiert werden. Es wurde Unverständnis dafür geäußert, dass der sonst als Außenkanzler bekannte Sauerländer im September 2025 nicht zur UN-Generaldebatte nach New York geflogen war.
Dort, so lautete die Kritik, hätte Merz doch ganz hervorragend für die deutsche Kandidatur werben können. (dpa/red)
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Wegen Finanzierung: BAföG-Reform droht zu Scheitern

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär rechnet nicht mehr mit einer schnellen Reform der Ausbildungsförderung Bafög.
„Mein Haus hat alle Weichen gestellt für die Bafög-Reform, und wir sind auch im Zeitplan. Ich habe aber auch gehört, dass die Reform von den Regierungsfraktionen nicht mehr unterstützt wird“, sagte die CSU-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Ein Streit über die Finanzierung der geplanten Bafög-Reform schien noch Ende April beigelegt zu sein. Damals war nach Angaben aus der schwarz-roten Koalition im Zuge der Haushaltsaufstellung eine Einigung erzielt worden. Man gehe beim Bafög jetzt regulär ins Gesetzgebungsverfahren, sagte damals eine Sprecherin des Forschungsministeriums.

Bafög-Modernisierung im Koalitionsvertrag angekündigt

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, das Bafög „in einer großen Novelle“ zu modernisieren. Geplant war, dass die Reform zum Wintersemester 2026/27 in Kraft tritt.
Im ersten Schritt sollte demnach zum kommenden Wintersemester die im Bafög enthaltene Wohnkostenpauschale für Studenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von derzeit 380 auf 440 Euro im Monat angehoben werden.

Dorothee Bär (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Anschließend sollte der sogenannte Bafög-Grundbedarf – aktuell 475 Euro im Monat – in zwei Schritten zum Wintersemester 2027/2028 und ein Jahr später dauerhaft an das Niveau der Grundsicherung angepasst werden.
Der eigentliche Bafög-Satz wird immer individuell nach Einkommen der Eltern und anderen Faktoren berechnet.
Die Ministerin kündigte Verbesserungen bei der Information über einen möglichen BAföG-Bezug an.
Auf dem Portal bafoeg-digital werde ein KI-gestützter Chatbot eingebunden, der Fragen beantworte und beim Ausfüllen des Antrags unterstütze, sagte sie. Das neue Tool werde voraussichtlich in diesem Jahr zur Verfügung stehen.

Prioritäten setzen: Kein „Vollkaskostudium“

Bär zeigte Verständnis für einen möglichen Stopp der Reform. „Wenn Pflegebedürftige sparen sollen und beim Elterngeld Kürzungen vorgenommen werden, dann ist nachvollziehbar, dass man nicht gleichzeitig an anderer Stelle große zusätzliche Leistungen verspricht“, sagte sie.
„Politik besteht eben darin, Prioritäten zu setzen und tragfähige Gesamtpakete zu schnüren. Und am Ende bringt es auch nichts, Forderungen ins Parlament einzubringen, von denen man weiß, dass sie keine Mehrheit finden.“
Die Situation für Studenten in Deutschland beschrieb die Ministerin als sehr privilegiert. „Es gibt keine Studiengebühren, und der Staat ermöglicht vielen jungen Menschen überhaupt erst ein Studium.“
Es sei „kein Drama, wenn Studierende neben dem Studium jobben – viele sammeln dabei sogar wichtige Erfahrungen fürs Leben und den Beruf“, gegebenenfalls in den Semesterferien. „Es wird kein Vollkaskostudium geben, jeder muss seinen Teil dazu beitragen“, sagte sie.

Bär sagt rasche Reform bei Befristungen zu

Bär sagte zugleich eine rasche Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zu. Ziel sei, besser zu werden bei den Befristungen. Der Gesetzentwurf sei jetzt in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen, die Verhandlungen zwischen Union und SPD liefen gut.
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf ihres Hauses schaffe man einen verlässlichen Rechtsrahmen und mehr Transparenz. Man verbessere die Arbeitsbedingungen und Planbarkeiten insbesondere durch die erstmalige Einführung von Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge. (dpa/dts/red)
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CDU-Politiker will Kinder früher an Pflegekosten beteiligen

Erwachsene Kinder sollten sich nach Ansicht des CDU-Politikers Albert Stegemann früher an den Kosten ihrer pflegebedürftigen Eltern beteiligen. „Ich sehe die Möglichkeit, die Einkommensgrenze, bei der man zu den elterlichen Pflegekosten herangezogen wird, herunterzusetzen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Bislang müssen sich erwachsene Kinder, die ein Jahresbruttoeinkommen von mehr 100.000 Euro haben, an der Finanzierung eines Heimplatzes für ihre Eltern beteiligen.
Die 2020 eingeführte Grenze nannte Stegemann rückblickend „mehr oder weniger willkürlich“. Der CDU-Politiker warnte mit Blick auf die Lage der Pflegekassen: „Wenn wir nichts tun, steigen die Beiträge bis 2030 von 3,6 auf 4,6 Prozent, für Kinderlose in Richtung 5,5 Prozent.“

Wirbel um Aussage zu „Erbenschutzprogramm“

Stegemann hatte zuvor in der Debatte über die Pflegekosten mit der Forderung Aufsehen erregt, dass auch Wohneigentum herangezogen werden sollte. „Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben: Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt“, sagte er „Bild“.
In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ legte er nun nach. „Die Formulierung ist tatsächlich sehr überspitzt, aber ich muss sie gar nicht zurücknehmen“, sagte er. Eltern würden ihr Hab und Gut oft rechtzeitig verteilen. „Unter Einhaltung der 10-Jahresfristen bringt man sozusagen das Erbe in trockene Tücher“, betonte der CDU-Politiker. Das wolle er dem Einzelnen gar nicht vorwerfen, es sei jedoch angewandte Praxis. „Wir müssen an diese Umgehungstatbestände ran, ob beim Eigenheim oder anderem Vermögen“, forderte Stegemann.

Mehr Verantwortung innerhalb der Familien gefordert

Grundsätzlich will Stegemann die Familien wieder stärker in die Verantwortung nehmen. „Ich habe das Gefühl, dass sich die Familienverantwortung in den letzten Jahren immer weiter zurückentwickelt hat. Wir werden unsere soziale Marktwirtschaft und unsere sozialen Sicherungssysteme in Zukunft jedoch nur aufrechterhalten können, wenn wir dieses Thema wieder mehr in den Fokus stellen“, befand Stegemann. Es müsse daher diskutiert werden, für welche Lebenssituationen die Solidargemeinschaft und für welche man möglicherweise selbst oder auch die Verwandtschaft zuständig sei.
Stegemann verwies hier auch auf das Ausland. „In anderen Ländern ist es übrigens vollkommen normal, dass für die Pflege zunächst die Familie finanziell herangezogen wird, sofern sie dazu in der Lage ist. Wir haben in Deutschland sehr großzügige Regelungen, um den Patienten sozusagen in den Staatskostenapparat zu schieben.“

Warten auf Warkens Reformkonzept

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ein Reformkonzept für die Pflegeversicherung angekündigt – wann sie es vorlegt, ist vorerst offen. Finanznöte in der Pflege sind inzwischen chronisch geworden, auch nach der jüngsten Beitragsanhebung um 0,2 Punkte Anfang 2025. Vielen Pflegebedürftigen machen zudem immer weiter steigende Eigenanteile zu schaffen. (dpa/red)
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Wüst sagt Merz volle Unterstützung zu

Vor dem Hintergrund der Debatte über einen angeblich parteiintern geforderten „Kanzlertausch“ hat NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst sich nach tagelanger Zurückhaltung zu Wort gemeldet – und Bundeskanzler Friedrich Merz (beide CDU) demonstrativ den Rücken gestärkt.
„Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Die Spekulationen der vergangenen Tage sind einfach Quatsch!“, sagte Wüst auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Ich kann vor solchen Gerüchten und Personalspekulationen auch nur warnen.“ Zuerst hatte die „Westfalenpost“ berichtet.
„Die Herausforderungen in Deutschland sind groß – nur darum geht es jetzt“, sagte Wüst weiter. Merz gehe seine großen Aufgaben für Deutschland in Europa und der Welt mit großer Entschlossenheit an. „Dabei hat er meine volle Unterstützung“, unterstrich Wüst. „Friedrich Merz kann sich auf die gesamte NRW-CDU bei seiner Arbeit verlassen.“
Medien hatten zuletzt von Gedankenspielen innerhalb der Union berichtet, ob Merz angesichts der schwierigen Lage der schwarz-roten Koalition durch einen anderen Politiker ersetzt werden könnte.
Dabei war der Name des NRW-Regierungschefs und CDU-Landesvorsitzenden Wüst gefallen. Auch aus dem Umfeld des Kanzlers waren die Gerüchte scharf zurückgewiesen worden. Die Idee zeuge von einer „gefährlichen Lust an der Zündelei“, hieß es.

Am Montag Treffen im Sauerland

Am kommenden Montag werden Wüst und Merz zu einer internen Klausur auf Einladung der nordrhein-westfälischen CDU im sauerländischen Meschede erwartet.
Das Treffen der Führung der NRW-CDU mit den Abgeordneten in Land, Bund und Europa sei eine wichtige Zusammenkunft im Jahr vor der Landtagswahl in NRW, sagte Wüst. „Ich freue mich, dass wir für dieses Arbeitstreffen im Sauerland zu Gast sind – in der Heimat von Friedrich Merz – und dass er selbst dabei sein kann.“ (dpa/red)
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Merz kündigt „neuen Aufbruch“ für Deutschland an – Wüst weist Wechselgerüchte zurück


In Kürze:

  • Friedrich Merz betont bei einer CDU-Veranstaltung seine Entschlossenheit, Deutschland zu erneuern.
  • Spekulationen über einen möglichen Kanzlerwechsel weist die Union weitgehend zurück.
  • Hendrik Wüst gilt laut Umfragen als beliebtester Unionspolitiker.
  • Sinkende Umfragewerte erhöhen den Druck auf CDU und CSU.

 
Bei einer Veranstaltung der CDU in Arnsberg im Sauerland hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) seine persönliche Entschlossenheit bekundet, einen „neuen Aufbruch“ für Deutschland zu ermöglichen. Dafür habe Deutschland die Kraft, und seine Regierung könne dazu beitragen.
Auf Gerüchte über eine mögliche Ablösung durch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst ging er nicht ein. Seine Aussagen in Arnsberg gelten jedoch als Absage an Spekulationen über einen möglichen Rücktritt.

Merz: „Suche nicht nach Alternativen“

Der Kanzler sprach am Mittwoch, 27. Mai, in seiner Heimatstadt anlässlich des 80-jährigen Jubiläums des sogenannten Neheim-Hüstener Programms der CDU. Dieses gilt als eines der Gründungsdokumente der Partei.
Dabei betonte Merz, er spüre „die Verantwortung dieses Amtes – gerade in Zeiten eines so tiefgreifenden Wandels und großen Umbruchs“. Er wandte sich zugleich gegen den Eindruck, Deutschland sei „vollkommen blockiert, es könne sich aus eigener Kraft heraus nicht mehr verändern und es sei sozusagen der Niedergang vorprogrammiert“.
Merz erklärte, er werde sich „mit aller Kraft“ gegen ein solches Szenario stemmen. Allerdings räumte er ein, dass er sich mehr politische Erfolge von Schwarz-Rot im ersten Regierungsjahr gewünscht hätte. Dennoch sei das Bündnis der traditionellen Volksparteien für ihn die einzig gangbare Option:
„Eine andere denkbare Konstellation gibt es nach meiner festen Überzeugung gegenwärtig im Deutschen Bundestag nicht. Ich suche überhaupt nicht nach irgendwelchen Alternativen.“
Wüst wies am Mittwochabend in Köln Gerüchte zurück, er könne als Bundeskanzler anstelle von Merz „eingewechselt“ werden. Darauf angesprochen, erklärte er: „Ich bin kein guter Fußballspieler.“

Reise nach Polen als möglicher Ausgangspunkt von Spekulationen

In der ZDF-Talkshow bei Markus Lanz bezeichnete „Table.Media“- Journalistin Helene Bubrowski die jüngste Polen-Reise von Hendrik Wüst als Ausgangspunkt der Wechselgerüchte ein. Diese sei ein außenpolitischer Gehversuch des Ministerpräsidenten gewesen – der allerdings auch schon 2025 in der Golfregion um Investitionen geworben hatte.
Während der Polen-Reise besuchte Wüst das ehemalige nationalsozialistische Vernichtungslager Auschwitz und bemühte sich um die Stärkung der Regionalpartnerschaft zwischen NRW und Schlesien. Journalisten, die ihn begleitet hatten, hätten ihn dabei auch auf mögliche bundespolitische Perspektiven angesprochen.
Wüst habe daraufhin im Wesentlichen gesagt, es könne „natürlich jeder nordrhein-westfälische Ministerpräsident auch potenziell Kanzler werden“. Dies sei offenbar von strategischen Kommunikationsberatern als Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung eines möglichen Kanzlerwechsels in Berlin dargestellt worden.

Wüst auf Platz 3 im Politiker-Ranking – Merz bleibt Letzter

Tatsächlich stellen auch aktuelle Umfragen einen möglichen Anknüpfungspunkt für solche Spekulationen dar. Diese sehen CDU und CSU bundesweit zusammen nur noch bei 22 Prozent.
Dies bedeute nicht nur, dass der Abstand auf die AfD damit auf bis zu sieben Punkte angewachsen sei. Die Union hätte damit auch seit der Bundestagswahl über 6 Prozent eingebüßt.
In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, wo im Herbst gewählt wird, liegt die CDU 18 beziehungsweise 26 Prozentpunkte hinter der AfD. Lediglich in Berlin wäre die Union die stärkste Partei – allerdings mit weniger als 20 Prozent der Stimmen.
Aber auch die persönlichen Beliebtheitswerte von Merz sind im Keller. Auch im jüngsten INSA-Meinungstrend für „BILD“ liegt der Kanzler stabil auf dem letzten Platz im Politiker-Ranking – hinter den Spitzen aller anderen Parteien. Demgegenüber ist Wüst der beliebteste Unionspolitiker und auf Platz 3 der Rangliste.
Auch, wenn Wüst die Wechselgerüchte zurückweist, sorgen diese im Umfeld beider Politiker für Unmut. Medienberichten zufolge ist in erster Linie das Umfeld von Merz alarmiert und warnt vor einer Destabilisierung der Partei selbst.
Gegenüber „BILD“ erklärte der Chemnitzer Politologe Eckhard Jesse, er sehe keine persönlichen Ambitionen des NRW-Ministerpräsidenten, zeitnah das Kanzleramt zu übernehmen:
„Wüst, der auf Schwarz-Grün setzt, ist vorsichtig. Er weiß, dass seine Zeit nach Merz kommt.“

„Putsch“ gegen Kanzler wäre „Ende der Union, wie sie besteht“

Der Deutschland-Chefredakteur von „Politico“, Gordon Repinski, erklärte gegenüber „WELT TV“, Merz solle die Gerüchte über einen möglichen Kanzlerwechsel „schon allein deshalb ernst nehmen, weil es sie gibt“. Immerhin berührten diese auch seine eigene Autorität zu einem Zeitpunkt, da er sich mit heiklen Themen befasse, die über seine Wiederwahl entschieden.
Mit einem „Putsch“ eines Landeschefs gegen den Kanzler rechnet Repinski nicht. Dies wäre „das Ende der Regierung und auch das Ende der Union, so wie sie besteht“. Nach den Wahlen im Osten könnten die Karten neu gemischt werden.
Ob allerdings Wüst verkörpern würde, was die Union wolle, sei fraglich. Dieser stünde für eine mögliche Zusammenarbeit mit den Grünen, von denen sich die Union distanzieren wollte. Es wäre ein „Rollback“ in die Merkel-Ära.
(Mit Material der Nachrichtenagentur)
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Politik warnt vor chinesischer Technik bei Drohnenschild

Die Rüstungsfirma Rheinmetall und die Telekom wollen gemeinsam für Deutschland einen Abwehrschirm gegen Drohnen entwickeln, wofür auch die herkömmliche Mobilfunkinfrastruktur genutzt werden soll. Das gaben beide Firmen in einer gemeinsamen Presseerklärung am 11. Mai bekannt.
Doch dabei wird indirekt auch Technik des staatsnahen chinesischen Telekommunikationsausrüsters und Smartphone-Herstellers Huawei verwendet. Deshalb sind Politiker mehrerer Parteien besorgt. Sie befürchten Sicherheitsrisiken.

Huawei-Technik „nicht vertrauenswürdig“

Gegenüber dem „Handelsblatt“ warnten Politiker von CDU, SPD und Grünen vor Gefahren für den geplanten Drohnenabwehrschild.
Marc Henrichmann (CDU) gab zu bedenken: Wenn Teile künftiger Drohnenabwehr über zivile Mobilfunkinfrastruktur laufen sollen, „dann ist die Frage nach den verbauten Technologien eine valide sicherheitspolitische Kernfrage“. Henrichmann ist Vorsitzende des Geheimdienste-Kontrollgremiums des Bundestags.
Der ausgebildete Informatiker und digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Schätzl, sieht ein grundsätzliches Problem. „Wir sehen digitale und sicherheitspolitische Risiken häufig erst dann intensiv, wenn die entsprechende Technologie bereits tief in kritischen Bereichen angekommen ist“, wird der Politiker vom Düsseldorfer Medium zitiert.
Er machte deutlich, dass Huawei im Sicherheitsbereich kein „vertrauenswürdiger Ausrüster“ sei.
Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, äußerte sich kritisch über das Vorhaben: „Die Drohnenabwehrarchitektur, die maßgeblich auch eine Reaktion auf die derzeitige russische Bedrohung ist, muss vollständig ohne chinesische Komponenten ausgestaltet werden“, forderte von Notz im „Handelsblatt“. Drohnenabwehrfähigkeiten müssten „so ausgestaltet werden, dass keine Einfallstore im System für nicht vertrauenswürdige Akteure geschaffen werden“.

Worum es geht

Die geplante Drohnenabwehr soll Mobilfunkmasten, Sensoren der Telekom und Militärtechnik von Rheinmetall kombinieren.
Das Poblem ist, dass die Telekom bei ihrem Mobilfunknetz bislang auf Technik von Huawei angewiesen ist. Die Telekom selbst bleibt diesbezüglich im Ungefähren und von „verschiedenen Sensoren internationaler Hersteller“.
In deren gemeinsamen Presseerklärung werden die Ziele der Zusammenarbeit genannt: Es gehe darum, „Fähigkeiten und Technologien gegen vielfältige Angriffsmöglichkeiten auf KRITIS-Standorte zu entwickeln, ein sogenannter Multi-Threat-Protection-Ansatz.“ Er umfasst Technologien für die Cybersicherheit sowie den physischen Schutz etwa von Liegenschaften“.
KRITIS steht für den Schutz kritischer Infrastrukturen. In dem Pressepapier äußerte Armin Papperger, Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall AG: „Die Bedrohung durch Drohnen ist hochgradig digital. Deshalb braucht ihre Abwehr die Verbindung aus Sensorik, Effektoren und sicheren Kommunikationsnetzen. Rheinmetall und die Deutsche Telekom bündeln genau diese Fähigkeiten.“
Doch wenn es um „sichere Kommunikationsnetze“ geht, wird genau dies von der Politik bezweifelt.
So forderte der SPD-Politiker Johannes Schätzl etwa einen Austausch von Hochrisikokomponenten. Ein solcher Schritt könne zwar Auswirkungen auf den Netzausbau oder die bereits bestehenden Strukturen haben. „Aber Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif“, gab sich Schätzl im „Handelsblatt“ überzeugt.“
Tim Höttges, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG, sagte hingegen: „Mit unserer Kompetenz bei Konnektivität, Cloud und Datenanalyse bringen wir Drohnenabwehr auf ein neues Level. Gemeinsam mit Rheinmetall stärken wir so die Souveränität [Deutschlands] und leisten unseren Beitrag dazu, Sorgen in der Bevölkerung zu reduzieren.“

Am 2. Januar 2019 leuchtet eine Ampel rot unter einem Mobilfunkmast, der auf dem Dach eines Bürogebäudes in Berlin steht.

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Das Problem mit chinesischer Technik ist nicht neu. Das Magazin „Wirtschaftswoche“ warnte im November 2025: „Der Staat will Huawei ins Polizeinetz lassen – trotz Sicherheitsbedenken. Ein neues Behörden-Mobilfunknetz kommt. Es soll jedoch auf den Antennen von Telekom und Co. funken – und darin steckt viel Huawei.“
Auch im Bereich Drohnenbeschaffung aus China für deutsche staatliche Stellen kritisierte im Jahr 2023 das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, Peking könne heimlich Daten abgreifen.
Dennoch würden deutsche Sicherheitsbehörden „trotz aller Warnungen“ chinesische Drohnen nutzen. Zum Beispiel seien nach Angaben des Bundesinnenministeriums allein beim Technischen Hilfswerk 90 Drohnen des chinesischen Herstellers DJI in Betrieb, weitere 49 seien „in der Beschaffung“, so RND.

Drohnen nutzen Mobilfunknetz

Die Telekom erklärte ihr neues Vorhaben zur Abwehr feindlicher Drohnen, indem sie selbst darauf hinwies, dass sowohl handelsübliche als auch selbst gebaute Drohnen „immer häufiger über Mobilfunknetze gesteuert“ würden.
„Hier wird das Mobilfunknetz künftig selbst zum Sensor und Riesen-Radar“, erklärte die Telekom weiter, „indem es Veränderungen und Auffälligkeiten im Datenverkehr erfasst, die auf die Steuerung oder Kommunikation von Drohnen hinweisen, um so Drohnen etwa in temporären Flugbeschränkungsgebieten für Einsatzkräfte sichtbar zu machen“.
Als Basis hierfür diene das von der Telekom auf dem Campus der Bundeswehruniversität München installierte 5G-Standalone-Hochleistungs-Netzwerk, „das auf der Technik von Ericsson basiert“, gibt die Telekom bekannt. Ericsson ist eine schwedische Firma.
Die „WirtschaftsWoche“ weist indes darauf hin, dass das Mobilfunknetz der Telekom „zu 58 Prozent aus Antennenstandorten“ bestehe, „die mit der Technologie des staatsnahen chinesischen Konzerns Huawei ausgestattet sind“.
Laut der dänischen Telekommunikationsberatungsfirma Strand Consult sei „das Netz der Telekom nur im Saarland, in Rheinland-Pfalz und Bayern mit westlicher Technologie ausgerüstet“, so das Blatt weiter. Dies bedeute, dass im übrigen Teil Deutschlands „eine flächendeckende Telekom-Drohnenabwehr über Huawei-Funktechnologie laufen“.

EU: „Hochrisiko-Anbieter“ aus China

Schon im Jahr 2020 veröffentlichte die EU-Kommission ein „EU-Instrumentarium für 5G-Sicherheit“, in dem sie den Ländern riet, „Hochrisiko-Anbieter“ zu meiden – ein Euphemismus für chinesische Unternehmen. Brüssel bezeichnete dann Huawei und ZTE drei Jahre später direkt als „Hochrisiko-Anbieter“.
Nachdem sie beklagt hatte, dass diese Empfehlungen weitgehend ignoriert worden seien, legte die Kommission im Januar 2026 einen Vorschlag vor, den Leitfaden verbindlich zu machen und bei Nichteinhaltung Sanktionen zu verhängen.
ZTE ist ein chinesisches Technologie- und Telekommunikationsunternehmen mit Hauptsitz in Shenzhen, wo auch Huawei angesiedelt ist.
Hintergrund ist die Sorge, dass ein Lieferant eines Antennenzugangsnetzes immer Zugriff auf Daten haben und somit das Netz manipulieren könnte.

Ausschluss von Huawai und ZTE 2024 beschlossen

Die derzeitige Aufregung in der Politik über die Gefährdung deutscher Sicherheit durch die chinesischen Firmen Huawei und ZTE scheint indes etwas überraschend.
Denn im Juli 2024 beschloss die damalige Bundesregierung, dass in 5G-Kernnetzen „bis spätestens Ende 2026 keine Komponenten von Huawei und ZTE mehr eingesetzt werden“ dürfen. Außerdem müssen in den 5G-Zugangs- und Transportnetzen ebenfalls bis spätestens Ende 2029 „die kritischen Managementsysteme der beiden Hersteller“ ersetzt werden.
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte dazu die Hintergründe: „Damit schützen wir die zentralen Nervensysteme des Wirtschaftsstandorts Deutschland – und wir schützen die Kommunikation der […] Bürger, von Unternehmen und des Staates. Wir müssen Sicherheitsrisiken verringern und anders als in der Vergangenheit einseitige Abhängigkeiten vermeiden.“
Dies geschehe „gerade auch mit Blick auf Gefahren durch Sabotage und Spionage“, so die damalige Ministerin weiter.

Ist die Telekom leichtfertig?

Eine Erklärung für die nun erneut vorgebrachte Kritik an der vermeintlichen Leichtfertigkeit der Telekom im Ankauf von chinesischer Technik könnten Berichte darüber sein, dass das deutsche Unternehmen trotz aller Beschlüsse der Bundesregierung und der EU-Kommission weiterhin in China einkauft.
Dies berichtete etwa die amerikanische Medienplattform „Light Reading“, auf die sich auch die „WirtschaftsWoche“ beruft. Dort heißt es in einem Beitrag von Anfang März: „Die Deutsche Telekom gibt trotz des geplanten EU-Verbots weiterhin viel Geld für Huawei aus.“
Und weiter: „Im Rahmen eines 2024 gestarteten Netzmodernisierungsprojekts namens ‚NeMo‘ nimmt der deutsche Netzbetreiber Verbesserungen an seinem gesamten […] Netz vor.“ Das Medium will zudem erfahren haben, dass dafür allein 1,2 Milliarden Euro von 1,8 Milliarden Euro Gesamtinvestition „in die Modernisierung von Huawei-Standorten“ fließe. Das Projekt „NeMo“ soll bis 2028 abgeschlossen sein.
Ab 2029 müsste dann die Telekom laut Beschluss der Bundesregierung vom Jahr 2024 diese Technik wieder ausbauen.
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Rekord bei Einbürgerungen: Union-Politiker fordern schärfere Regeln

In der Union gibt es angesichts hoher Einbürgerungszahlen Forderungen nach möglichen Rechtsverschärfungen. Mit der SPD zeichnen sich dabei unterschiedliche Positionen ab. Ein Überblick über die Debatte:

Worum geht es?

Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland. Im Jahr 2024 wurden rund 292.000 Menschen eingebürgert – ein Rekord seit Beginn der Statistik im Jahr 2000.
Im vergangenen Jahr dürften es deutlich mehr als 300.000 Einbürgerungen gewesen sein, wie bereits veröffentlichte Zahlen aus einigen Bundesländern und Recherchen der „Welt am Sonntag“ nahelegen. So stark wie im Vorjahr fiel der Anstieg aber 2025 wohl nicht aus.
Viele Neubürger der vergangenen zwei Jahre stammen aus EU-Staaten, aus Syrien, der Türkei und aus Russland.
Wie das Statistische Landesamt mitgeteilt hatte, erhielten im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz 14.311 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit – 16,7 Prozent mehr als im Vorjahr.
In Bayern wurden nach offiziellen Angaben 59.573 Menschen durch Einbürgerung Deutsche – ein Plus von etwa zehn Prozent.

Kritische Stimmen aus der Union

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, würde gerne mit Rechtsverschärfungen gegensteuern.
„Wir konnten das Schlimmste der Ampelreform beim Staatsbürgerschaftsrecht wieder abschaffen, nämlich die Turbo-Einbürgerung nach nur drei Jahren“, sagte der CDU-Politiker der „Welt“.
Er sprach sich dafür aus, die Einbürgerungsfrist wieder von fünf auf acht Jahre zu verlängern und die generelle Zulässigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft wieder abzuschaffen. Das sei in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD nicht durchsetzbar gewesen.
Throm schlug vor, alternativ könne eine Einbürgerung direkt aus einem Schutzstatus heraus ausgeschlossen sein.
Zunächst müsse sich ein Ausländer dann eine Niederlassungserlaubnis erarbeiten. Erst danach dürfe dann eine Einbürgerungsfrist beginnen.
Eine Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland – Voraussetzung ist, dass in der Regel mindestens 60 Monate Einzahlung in die Rentenversicherung nachgewiesen werden.
„Es ist richtig, dass wir den Menschen, die schon lange hier sind und zum Erfolg des Landes beitragen, eine Perspektive für eine vollständige Identifikation bieten“, sagte Hessens Innenminister, Roman Poseck (CDU), der „Welt“.
Die doppelte Staatsbürgerschaft sollte seiner Ansicht nach jedoch auf Ausnahmefälle begrenzt werden.

Ampel-Koalition reformierte das Staatsangehörigkeitsrecht

Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte das Staatsangehörigkeitsrecht geändert. Ihre Reform trat Ende Juni 2024 in Kraft.
Seither darf, wer Deutscher wird, grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Zudem reichen als Voraussetzung fünf statt bisher acht Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – diese sogenannte Turbo-Einbürgerung hat die schwarz-rote Bundesregierung aber im vergangenen Jahr wieder gekippt.

SPD will das Fass nicht mehr aufmachen

Dafür, dass die SPD den mit CDU und CSU gefundenen Kompromiss zum Staatsangehörigkeitsrecht noch einmal nachbessern will, gibt es momentan keine Anzeichen.
Im Gegenteil: Dass jetzt mehr Menschen Deutsche werden, die alle dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen, ist aus Sicht der Sozialdemokraten ein positives Signal.
„Das bedeutet, dass viele Menschen hier arbeiten, die Sprache sprechen und angekommen sind“, sagt SPD-Innenpolitiker Hakan Demir und fügt gleich hinzu: „Wir werden daran nichts ändern.“
Er fände es – auch mit Blick auf Gastronomen und andere Unternehmer, die über die Abschiebung von Mitarbeitern klagen – besser, darüber zu sprechen, „wie wir Bleibeperspektiven für die schaffen, die hier arbeiten und integriert sind“.

CSU sieht Einbürgerung nicht generell negativ

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wies bei der Vorstellung der Einbürgerungszahlen für sein Bundesland vor einigen Tagen auf die relativ hohen Voraussetzungen für eine Einbürgerung hin.
Er betonte: „Eingebürgert werden können bei uns nur besonders gut integrierte Personen, die die deutsche Sprache beherrschen, ihren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen bestreiten sowie viele Jahre rechtmäßig und ohne straffällig geworden zu sein, in Deutschland gelebt haben.“
Weitere Voraussetzungen sind unter anderem ein Nachweis der Identität und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung. Gefordert wird auch ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zur historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte im Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe, „dass es eine besondere Aufmerksamkeit der Behörden geben muss, damit eingewanderter Antisemitismus nicht zu eingebürgertem Antisemitismus wird“.

Kritik aus der Opposition

Die Linken-Migrationspolitikerin Clara Bünger bezeichnete die Vorschläge aus der Union für eine erneute Reform des Staatsangehörigkeitsrechts als „Schlag ins Gesicht all jener, die seit Jahren hart arbeiten und längst Teil dieser Gesellschaft sind“.
Statt Menschen dauerhaft auf Bewährung leben zu lassen, solle Teilhabe gestärkt und der Zugang zur Staatsbürgerschaft erleichtert werden. (dpa/red)
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gesellschaft

Gesetzliche Pflegeversicherung: Kassen rechnen 2026 mit einer Milliarde Euro Defizit

Die Finanzlage der gesetzlichen Pflegeversicherung hat sich seit Jahresanfang nach neuen Zahlen weiter verschlechtert. Im ersten Quartal habe die Pflegeversicherung ein Minus von 667 Milliionen Euro verzeichnet, obwohl sie gleichzeitig 800 Millionen Euro aus einem Darlehen bekommen habe, teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mit, der auch die Pflegekassen vertritt. Für dieses Jahr rechnet er nun mit einem Defizit von einer Milliarde Euro. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet. Vor rund drei Monaten hatte der Verband für 2026 noch einen Überschuss von 400 Millionen Euro erwartet.
Eingerechnet ist den Angaben zufolge bereits das Darlehen des Bundes in Höhe von insgesamt 3,2 Milliarden Euro in 2026. Das echte Ergebnis für dieses Jahr sei also ein erwartetes Defizit in Höhe von 4,2 Milliarden Euro, erläuterte der Verband. „Bei der Pflegeversicherung brennt die Hütte und wir müssen uns dringend ans Löschen machen“, sagte GKV-Chef Oliver Blatt dem „Spiegel“.

Bundesregierung arbeitet an Reform

Gesundheitsministerin Nina Warken arbeitet an einer Pflegereform, um die Finanznot der Kassen zu lindern. Eigentlich sollten die Pläne bis Mitte Mai vorgelegt werden. Bislang ist nicht bekannt, wann das Bundeskabinett sich damit befassen wird.
Vor gut zwei Wochen hatte die CDU-Politikerin gewarnt, bereits in diesem Jahr sei die Zahlungsfähigkeit der Pflegekassen gefährdet. „Es werden immer mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft, was aber nur zu einem kleinen Teil mit der demografischen Entwicklung zu erklären ist“, sagte sie damals der „Rheinischen Post“. In der Vergangenheit beschlossene Leistungsausweitungen würden sich rächen, argumentierte die Ministerin.

„Pflege in Deutschland lebt auf Pump“

Nach den GKV-Zahlen werden die Mittel der Pflegeversicherung insgesamt am Ende dieses Jahres nur noch bei 4,3 Milliarden Euro liegen, wovon dann 4,2 Milliarden Euro Schulden gegenüber dem Bund seien. „Die Pflege in Deutschland lebt also auf Pump“, warnte Verbandschef Blatt. Die Regierung müsse „jetzt das Ruder herumreißen, denn sonst werden die Finanzprobleme im nächsten Jahr unbeherrschbar“.
Der Verband bezifferte den zusätzlichen Finanzbedarf der Pflegeversicherung für das kommende Jahr auf rund 10 Milliarden Euro. Für die Finanzierung der laufenden Pflegekosten rechne man mit einem zusätzlichen Bedarf von 7,5 Milliarden Euro, hieß es. Damit die Pflegeversicherung auch in einnahmeschwachen Monaten stets voll leistungsfähig sei, brauche es für den sogenannten Ausgleichsfonds außerdem zusätzliche Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro. (dpa/red)
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gesellschaft

Dramatische Finanzlage: Pflegekassen rechnen 2026 mit einer Milliarde Euro Defizit

Die Finanzlage der gesetzlichen Pflegeversicherung hat sich seit Jahresanfang nach neuen Zahlen weiter verschlechtert. Im ersten Quartal habe die Pflegeversicherung ein Minus von 667 Milliionen Euro verzeichnet, obwohl sie gleichzeitig 800 Millionen Euro aus einem Darlehen bekommen habe, teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mit, der auch die Pflegekassen vertritt. Für dieses Jahr rechnet er nun mit einem Defizit von einer Milliarde Euro. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet. Vor rund drei Monaten hatte der Verband für 2026 noch einen Überschuss von 400 Millionen Euro erwartet.
Eingerechnet ist den Angaben zufolge bereits das Darlehen des Bundes in Höhe von insgesamt 3,2 Milliarden Euro in 2026. Das echte Ergebnis für dieses Jahr sei also ein erwartetes Defizit in Höhe von 4,2 Milliarden Euro, erläuterte der Verband. „Bei der Pflegeversicherung brennt die Hütte und wir müssen uns dringend ans Löschen machen“, sagte GKV-Chef Oliver Blatt dem „Spiegel“.

Bundesregierung arbeitet an Reform

Gesundheitsministerin Nina Warken arbeitet an einer Pflegereform, um die Finanznot der Kassen zu lindern. Eigentlich sollten die Pläne bis Mitte Mai vorgelegt werden. Bislang ist nicht bekannt, wann das Bundeskabinett sich damit befassen wird.
Vor gut zwei Wochen hatte die CDU-Politikerin gewarnt, bereits in diesem Jahr sei die Zahlungsfähigkeit der Pflegekassen gefährdet. „Es werden immer mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft, was aber nur zu einem kleinen Teil mit der demografischen Entwicklung zu erklären ist“, sagte sie damals der „Rheinischen Post“. In der Vergangenheit beschlossene Leistungsausweitungen würden sich rächen, argumentierte die Ministerin.

„Pflege in Deutschland lebt auf Pump“

Nach den GKV-Zahlen werden die Mittel der Pflegeversicherung insgesamt am Ende dieses Jahres nur noch bei 4,3 Milliarden Euro liegen, wovon dann 4,2 Milliarden Euro Schulden gegenüber dem Bund seien. „Die Pflege in Deutschland lebt also auf Pump“, warnte Verbandschef Blatt. Die Regierung müsse „jetzt das Ruder herumreißen, denn sonst werden die Finanzprobleme im nächsten Jahr unbeherrschbar“.
Der Verband bezifferte den zusätzlichen Finanzbedarf der Pflegeversicherung für das kommende Jahr auf rund 10 Milliarden Euro. Für die Finanzierung der laufenden Pflegekosten rechne man mit einem zusätzlichen Bedarf von 7,5 Milliarden Euro, hieß es. Damit die Pflegeversicherung auch in einnahmeschwachen Monaten stets voll leistungsfähig sei, brauche es für den sogenannten Ausgleichsfonds außerdem zusätzliche Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro. (dpa/red)
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deutschland

Gaskraftwerk für Ukraine? AfD und CDU für Erhalt in Lubmin


In Kürze:

  • Die AfD stellte einen Antrag zur Debatte über das umstrittene Gaskraftwerk in Lubmin.
  • Laut Leif-Erik Holm (AfD) sei die Schenkung an die Ukraine „ein schwerer Fehler“.
  • Die CDU blickt vielmehr auf die wirtschaftliche Stärkung des Standortes Lubmin.
  • Grüne und SPD weisen unter anderem auf einen möglichen fehlenden technischen Nutzen der Anlage hin.

 
„Wir wollen, dass dieses Kraftwerk am Standort Lubmin bleibt.“ Mit diesen Worten forderte der Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm (AfD) den Erhalt eines stillgelegten, aber noch funktionsfähigen Gaskraftwerks in Mecklenburg-Vorpommern. Seine Partei stellte zu dem Thema einen entsprechenden Antrag für eine Debatte im Deutschen Bundestag, die am Freitag, 22. Mai, stattfand.
Erst kürzlich sickerte durch, dass der Betreiber, die bundeseigene SEFE Energy GmbH, das transportable Kraftwerk nach gescheiterten inländischen Verkaufsversuchen an die Ukraine verschenken wollte.

Geschenk an den mutmaßlichen Attentäter?

Angesichts „explodierender Energiepreise“ und „mangelnder Versorgungssicherheit“ forderte Holm zudem die „Integration [des Kraftwerks] in die deutsche Energieinfrastruktur“.
Bis 2022 wurde die 84-Megawatt-Kraftwärmekopplungsanlage zur Erzeugung von Strom und Wärme mit russischem Erdgas durch die Nordstream-Pipelines betrieben. Laut Holm könne die Anlage nach Kriegsende bei normalisierenden Beziehungen zu Russland „konkurrenzlos günstig“ produzieren.
Ebenso bemängelte der AfD-Politiker, „dass wir in Zeiten klammer Kassen unsere funktionierenden Anlagen ins Ausland verschenken. Und dann auch noch an den Staat, der mit hoher Wahrscheinlichkeit die Nordstream-Pipelines hat sprengen lassen.“ Das Verschenken der Anlage sei laut Holm „ein schwerer Fehler zulasten unserer Bürger und Unternehmen“.

Der Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm (AfD) spricht am 22. Mai 2026 im Deutschen Bundestag zur Frage des Erhalts des Gaskraftwerks in Lubmin.

Foto: Bildschirmfoto YouTube/Deutscher Bundestag

Teil-Unterstützung durch die CDU

Auch die regierende Union befürwortet in Teilen den Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin. Im Kreistag Vorpommern-Rügen stimmten die meisten CDU-Abgeordneten im Vorfeld für den Antrag der AfD.
Philipp Amthor (CDU/CSU) stellte jedoch klar, dass das Motiv der Union darauf beruht, Lubmin als Energie- und Industriestandort zu entwickeln. Er betonte zudem eindringlich, dass dieser Standort nicht „als Kulisse für Moskauliebeleien und Wahlkampfinszenierung der AfD“ genutzt werden solle.

Der Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor (CDU/CSU) spricht am 22. Mai 2026 im Deutschen Bundestag zur Frage des Erhalts des Gaskraftwerks in Lubmin.

Foto: Bildschirmfoto YouTube/Deutscher Bundestag

Als legitim bezeichnete Amthor unter anderem die Frage nach den Folgen des geplanten Rückbaus der Anlage für Lubmin und die Region. Ebenso, welche Alternativen es gebe. Die Bundesregierung prüfe diese Fragen laut dem Unionspolitiker „seriös“.
Nach den gescheiterten Verkaufsversuchen des Kraftwerks wäre die Alternative zur Schenkung kein wirtschaftlicher Weiterbetrieb gewesen, sondern die Verschrottung, wie Amthor darstellte.

Technisch ohnehin nicht nutzbar?

Stärkere Kritik erhielt der Antragsteller aus den Reihen der Grünen. Die Bundestagsabgeordnete Claudia Müller (Grüne) richtete sich explizit an die Menschen auf Instagram und TikTok: „In Wirklichkeit geht es hier um euch.“ Ihrer Aussage nach wolle die AfD mit diesem Thema bei den Nutzern dieser Social-Media-Plattformen „Empörung und Wut erzeugen“.
Müller wies darauf hin, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) mitgeteilt habe, dass „im höchst unwahrscheinlichen Fall“ der Einspeisung von Gas durch die Nordstream-Pipeline das Gaskraftwerk nicht gebraucht werden würde. Sie begründete dies damit, dass sie technisch anders funktioniere.
Im Weiteren argumentierte die Grünen-Politikerin mit den Kosten, die bei einem Abriss des Gaskraftwerks entstehen würden. „Durch die Schenkung an die Ukraine bezahlt die Ukraine die Demontage und die Transportkosten. Das heißt keine Kosten vor Ort“, sagte sie.

Schenkung, sinnvollste Option?

Ebenso äußerte sich Dunja Kreiser (SPD) zu dem Thema. Sie betonte, dass es hierbei um Solidarität, Verantwortung und um „die konkrete Unterstützung eines Landes, das durch Krieg und Zerstörung in eine existenzielle Notlage geraten ist“, gehe.
Laut Kreiser sei eine reine Stromerzeugung „technisch und wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll“. Zudem hätte der Betreiber trotz intensiver Suche keine alternativen Wärmeabnehmer finden können. Daher habe die SEFE-Gruppe letztlich die humanitäre und unentgeltliche Übergabe der Anlage als die sinnvollste Option gesehen.
 
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deutschland

Krankenkassen warnen vor Milliardenkosten durch Apothekenreform

Die Gesetzlichen Krankenkassen haben scharfe Kritik an der Apothekenreform der Bundesregierung geäußert und vor Mehrkosten in Milliardenhöhe gewarnt.
„Für nächstes Jahr kommen damit Mehrkosten von deutlich über einer Milliarde Euro auf uns zu“, kritisierte Stefanie Stoff-Ahnis, Vize-Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, am Freitag, 22. Mai, kurz vor der geplanten Verabschiedung der Reform im Bundestag.

Kassen kritisieren höheres Apothekenfixum

Bezahlen müssten das „die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – also die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber“.
Solche „horrenden Ausgabenaufwüchse“ stünden „völlig im Widerspruch zu dem aktuell laufenden Reformprozess zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärte Stoff-Ahnis.
„Mit diesem Gesetz werden auf Kosten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler Geschenke an die Apotheken und die Pharmaindustrie verteilt.“
Der GKV-Spitzenverband beklagt vor allem die geplante Erhöhung des Apothekenfixums. Das ist ein Pauschalbetrag, den die Apotheke von der Krankenkasse zum Ausgleich ihrer fixen Betriebskosten erhält.
Bislang liegt der Betrag bei 8,35 Euro pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments. In Folge der Reform soll der Betrag im kommenden Jahr auf 9,50 Euro steigen.
Diese Erhöhung werde die gesetzlichen Kassen rund 875 Millionen Euro pro Jahr kosten, erklärte der GKV-Spitzenverband. „Hier werden in Zeiten leerer Kassen Beitragsgelder mit der Gießkanne über alle Apotheken im Land verteilt“, kritisierte er.

Rabattverträge erst ab 2028 erweitert

Des weiteren kritisierten die Kassen, dass die im Zuge der Reform geplante erweiterte Möglichkeit der Krankenkassen für Rabattverträge mit Pharmaherstellern auf 2028 verschoben wurde.
Dies sei „ein Geschenk für die Pharmaindustrie, welches von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern teuer bezahlt werden muss“, kritisierte Stoff-Ahnis. „Dadurch entfallen kurzfristig mögliche Einsparungen von rund 500 Millionen Euro.“ (afp/red)
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gesellschaft

Häusliche Gewalt: Opfer sollen sich schneller scheiden lassen können

Opfer häuslicher Gewalt sollen sich nach dem Willen der Bundesregierung künftig schneller von ihren Partnern scheiden lassen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, der den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitagsausgaben) vorlag.
Die geplante Änderung im Eherecht trage dem berechtigten Bedürfnis von Gewaltopfern Rechnung, „eine mit dem Gewalttäter eingegangene Ehe möglichst schnell zu beenden“, heißt es darin.

Scheidung ohne Trennungsjahr möglich

„Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können“, sagte Hubig den Funke-Zeitungen. „Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung.“
In Deutschland werden Ehen in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahrs geschieden. Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Situation für einen der Partner ansonsten eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde.
Hubig präzisiert mit ihrem Gesetzentwurf die Bedingungen für eine Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres.
Eine „unzumutbare Härte“ liegt demnach vor, wenn beispielsweise eine Ehefrau, die sich scheiden lassen will, oder ein mit ihr lebendes Kind von dem Mann „vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt“ worden ist.

Wohnortschutz vor Gericht geplant

Hubigs Vorstoß sieht zudem vor, dass die Opfer von häuslicher Gewalt bei Verfahren vor Familiengerichten gegenüber dem anderen Elternteil ihren Wohnort besser geheim halten können.
Bisher müssen die Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden, wodurch ein gewalttätiger Ex-Partner Rückschlüsse auf die Wohnadresse ziehen kann.
„Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass er im Gerichtsverfahren den eigenen Aufenthaltsort offenlegen muss“, sagte Hubig. „Betroffene von häuslicher Gewalt dürfen nicht durch das Verfahren erneut in Gefahr geraten.“
Nach dem Willen der Justizministerin sollen die Verfahren durch Einführung eines Wahlgerichtsstands künftig auch am früheren Aufenthaltsort des Kindes geführt werden können.
„Gewalt in der Familie ist kein privates Problem“, sagte Hubig. Wer von häuslicher Gewalt betroffen sei, müsse sich auf den Schutz des Staates verlassen können. Die Familiengerichte hätten dabei eine „Schlüsselrolle“. (afp/red)
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deutschland

Rentenkommission weist Bericht über Rente mit 70 zurück


In Kürze:

  • Medienberichte über eine mögliche „Rente mit 70“ lösen parteiübergreifend Kritik und Dementis aus.
  • Die Rentenkommission betont, dass bislang keine endgültigen Beschlüsse gefasst wurden.
  • Gewerkschaften und Politiker warnen vor sozialen Folgen einer längeren Lebensarbeitszeit.
  • Ökonomen halten eine spätere Verrentung angesichts des demografischen Wandels für notwendig.

 
Ein Bericht von „BILD“, dem zufolge die Rentenkommission des Bundes eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre empfehlen wird, sorgt weiter für heftige Reaktionen.
Eigentlich sollte der Bericht der Kommission erst Ende Juni erscheinen. Dennoch sollen nicht namentlich genannte Mitglieder der Zeitung anvertraut haben, dass eine perspektivische „Rente mit 70“ zu den Empfehlungen gehören solle.
Das vollendete 70. Lebensjahr als gesetzliches Renteneintrittsalter soll demnach ab den Jahren 2061/62 gelten. Mit Beginn der 2040er-Jahre soll dieses vorerst von derzeit 67 auf 68 angehoben werden. Ab Anfang der 2050er soll ein weiterer Schritt auf 69 erfolgen. Betroffen wären damit Geburtsjahrgänge von 1990 aufwärts.
Außerdem soll das garantierte Rentenniveau von 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.

Kommissionsmitglieder: „Keine Beschlüsse getroffen“

Schon bald nach der Veröffentlichung des Beitrags am Donnerstagmorgen, 21. Mai, kamen mehrere Dementis aus der Rentenkommission selbst – unter anderem von Vertretern der Parteien.
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig erklärte, man habe „über die beschriebenen Punkte noch keine Beschlüsse getroffen“. Allein schon deshalb sei der Bericht unzutreffend. Reddig unterstrich auch die „strikte Vertraulichkeit“, zu der sich die Mitglieder der Kommission selbst verpflichtet hätten.
Auch Annika Klose, die für die SPD in der Rentenkommission sitzt, weist die Darstellung in dem Bericht zurück. Es sei vieles noch nicht entschieden, unterstrich Klose. Man werde bis zum Vorliegen eines Konsenses „noch vier bis fünf Wochen brauchen“. Das würde auch dem zeitlichen Rahmen des Auftrags entsprechen, den die Bundesregierung gestellt hatte.
Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) sprach im Sender „WELT TV“ von „Wasserstandsmeldungen“ und „Spekulationen“. Der Vorschlag längerer Lebensarbeitszeiten sei aber generell „sehr vernünftig“ und zeuge von einem Bewusstsein für Generationengerechtigkeit.
Das Bundessozialministerium lehnte es ab, „vermeintliche Zwischenstände aus der Rentenkommission“ zu kommentieren, wie ein Sprecher erklärte.
„Die Bundesregierung vertraut auf die hohe Kompetenz und Expertise der Kommissionsvorsitzenden, einvernehmliche Empfehlungen der gesamten Kommission zu erreichen.“

Unabhängig und „frei von Weisungen“

Die Rentenkommission soll bis Ende Juni Vorschläge für Reformen der Alterssicherung vorlegen. Ihr gehören Vertreter des Deutschen Bundestages und der Wissenschaft an. Die Kommission soll alle drei Säulen der Alterssicherung – gesetzlich, betrieblich und privat – ins Visier nehmen und Optimierungsbedarfe aufzeigen.
Bundessozialministerin Bärbel Bas erklärt damals:
„Die Kommission wird Vorschläge erarbeiten, wie die Alterssicherung auch in kommenden Jahrzehnten stabil, gerecht und nachhaltig bleibt.“
Die Bundesregierung hatte sie im Winter eingesetzt, um Vorschläge für die langfristige Finanzierung der Rente zu erarbeiten. An ihnen will sich die Politik bei späteren Reformen orientieren. Die Kommission arbeitet nach Regierungsangaben unabhängig und „frei von Weisungen“.

„50 Jahre einzahlen – 5 Jahre Rente“: Lauterbach warnt

Dass die Kommission nicht doch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit oder ein späteres Renteneintrittsalter ins Auge fassen könnte, wollen allen Dementis zum Trotz viele nicht glauben.
Immerhin gibt es in der Unionsfraktion nicht wenige Befürworter einer schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre – etwa Fraktionsvize Sepp Müller.
„Ich finde es richtig, wenn unsere Generation in den 2050er-Jahren bis 70 arbeiten geht“, sagte der 37-Jährige den Sendern RTL und n-tv. Es gehe jetzt darum, das Rentenniveau zu stabilisieren und dafür zu sorgen, „dass unsere Generation überhaupt noch Rente erleben darf“.
Der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hingegen warnt vor einer solchen Debatte. Auf X äußert der SPD-Politiker, die „Rente mit 70“ wäre „ein Schmaus für die AfD“. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt oder dem Ruhrgebiet gebe es ärmere Gegenden mit sinkender Lebenserwartung. Lauterbach dazu:
„Dort liegt sie bei 75 für Männer. Rente mit 70 heißt dort: Über 50 Jahre einzahlen für nur fünf Jahre Rente.“
Die Linken-Politikerin Ulrike Eifler verwies auf Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der auf dem Bundeskongress des DGB noch versprochen habe, die Rente nicht abzusenken.
Die „Rente mit 70“ und die Absenkung des Rentenniveaus auf 46 Prozent werde „Hunderttausende hart arbeitende Menschen in diesem Land in die Armut stürzen“, erklärte sie auf X.
Allerdings hatte Merz dies lediglich mit Blick auf Erwerbstätige geäußert, die bereits Rentenansprüche erworben haben. Die nun von „BILD“ berichtete angebliche Reformidee würde einen Personenkreis betreffen, der erst wenige Beitragsjahre aufweist und am Beginn seines Erwerbslebens steht.

AfD: Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen – CDA: Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrente

Die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Ulrike Schielke-Ziesing, erklärte, die nun durchgesickerten Vorschläge gingen „weit über das hinaus, an was die Koalition schon im letzten Jahr gescheitert ist“. Die SPD werde tatsächliche Reformen nicht mittragen, deshalb sei auch nicht mit einer Lösung zu rechnen.
Vielmehr wolle sich „Herr Klingbeil weiterhin auf Kosten der Rentenkasse sanieren“. Deshalb werde auch ein Ausgleich versicherungsfremder Leistungen durch den Bund, wie ihn auch die AfD fordere, gar nicht erst diskutiert.
„Diese Vorschläge gehen zu Lasten der jüngeren Generation“ und „verunsichern viele Menschen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann AFP. Würden sie kommen, wären sie „ein Versagen der Regierungskoalition“.
Dennis Radtke vom CDU-Arbeitnehmerflügel CDA erklärte in Berlin, eine pauschale Anhebung auf 70 Jahre wäre „der falsche Schritt“. Er äußerte: „Wir haben schon heute Menschen, die aufgrund der Belastung keine Chance haben, überhaupt bis 67 zu arbeiten.“
Einen solchen Schritt könne er sich allenfalls vorstellen, wenn „es erstens an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt ist und zweitens entsprechende Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente umgesetzt werden“.

Kritik von DGB – DIW begrüßt Debatte

DGB-Chefin Yasmin Fahimi erklärte im ARD-„Morgenmagazin“, die Rentenpolitik sei „nicht ein mathematisches Problem“. Entscheidend sei, Menschen in Arbeit zu bringen. Dies müsse auch Anreize bedeuten, etwa von Frauen von Teilzeit- zu Vollzeitarbeit zu bewegen. Zudem sei es erforderlich, Potenziale unter jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Ausbildung und Ältere mit schlechten Arbeitsmarktchancen zu mobilisieren.
Ökonomen hingegen begrüßen die Debatte um die Rente mit 70.
DIW-Präsident Marcel Fratzscher erklärte in der „Rheinischen Post“, diese sei „unvermeidbar und es ist richtig, dass die Erhöhung des Renteneintrittsalters recht schnell kommen soll“. Auch eine Reduzierung des Rentenniveaus sei notwendig und Teil des Versprechens, dass auch die Babyboomer sich an der demografischen Alterung beteiligen müssten.
Allerdings wäre es ein schwerwiegender Fehler, das Rentenniveau für Menschen mit geringer Rente abzusenken. Eine Rentenreform müsse vielmehr „zwingend die Umverteilung von Arm zu Reich beenden, da Menschen mit geringeren Lebenseinkommen und Rente eine deutlich kürzere Lebenserwartung haben“, so Fratzscher.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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wirtschaft

Bund will bei Panzerbauer KNDS einsteigen

Die Bundesregierung hat nach langem Ringen eine Entscheidung über den Einstieg beim deutsch-französischen Rüstungskonzern KNDS getroffen.
Sie will sich zunächst zu 40 Prozent an dem Panzerbauer beteiligen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. Gleichzeitig will sie aber die feste Absicht erklären, die Beteiligung „in einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren“ auf 30 Prozent zu reduzieren.
KNDS ist Hersteller von Waffensystemen wie dem Kampfpanzer Leopard 2 und der Panzerhaubitze 2000. Das Unternehmen entstand durch die Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und dem französischen Unternehmen Nexter.
Aktuell befindet sich KNDS im Besitz der deutschen Familie hinter Krauss-Maffei Wegmann und der französischen Regierung. Das Unternehmen, dessen Wert Medienberichten zufolge auf 20 Milliarden Euro geschätzt wird, will demnächst an die Börse gehen.

Bundesregierung will gleiche Rechte wie Frankreich

Nach Möglichkeit solle auch der französische Staat seinen Anteil von derzeit 50 Prozent an dem Unternehmen reduzieren, hieß es aus den deutschen Regierungskreisen.
Jedenfalls solle garantiert werden, dass für die deutsche und die französische Seite die gleichen Rechte etwa bei Standortentscheidungen gelten, auch wenn der deutsche Staat seine Beteiligung auf 30 Prozent absenkt.
Der Kaufpreis soll der sogenannte IPO-Preis (Initial Public Offering) sein, zu dem Aktien beim erstmaligen Börsengang an Privatanleger und institutionelle Investoren ausgegeben werden.
„Es wird kein Paketaufschlag gezahlt“, hieß es. Innerhalb der Bundesregierung wird das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) für die Beteiligung zuständig sein.

Pistorius will generell mehr staatliche Beteiligung

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte im Juli vergangenen Jahres erstmals einen Einstieg des Staates bei KNDS ins Spiel gebracht. Er strebt generell eine stärkere staatliche Beteiligung an der deutschen Rüstungsindustrie an.
„Wir brauchen die Staatsbeteiligungen, davon bin ich fest überzeugt – auch, um sicherzustellen, dass Know-how und Arbeitsplätze in Deutschland erhalten bleiben“, sagte Pistorius im Oktober dem „Handelsblatt“.
„Alle Kabinettskollegen sind sich darüber bewusst, wie essenziell unsere Schlüsseltechnologien für die Sicherheit unseres Landes sind. Daher schauen wir uns gerade den Panzerbauer KNDS und den Schiffbauer TKMS an.“ (dpa/red)
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deutschland

Warum Autofahrer trotz Tankrabatt kaum sparen


In Kürze:

  • Trotz Tankrabatt bleiben Benzin und Diesel teuer, weil steigende Rohölpreise die staatliche Entlastung teilweise wieder aufheben.
  • Der ADAC sieht zwar erste Wirkung der Steuersenkung, hält die aktuellen Spritpreise aber weiterhin für zu hoch.
  • Bundesregierung und Branche hatten vor Vorabschiedung des Gesetzes vor Verzögerungen und begrenzter Wirkung der Entlastung gewarnt.

 
Als die Bundesregierung Mitte April die vorübergehende Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel beschloss, klang die Botschaft eindeutig: Autofahrer sollen entlastet, Betriebe stabilisiert und die Stimmung im Land beruhigt werden.
Rund 17 Cent pro Liter weniger sollten die Verbraucher für zwei Monate an den deutschen Zapfsäulen bezahlen müssen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte, dieser Schritt werde „sehr schnell die Lage für die Autofahrer und für die Betriebe im Land verbessern und vor allem für diejenigen, die vor allem aus beruflichen Gründen sehr viel mit dem Auto unterwegs sind“. Die Bundesregierung wollte ein Zeichen des Handelns in das Land senden.

Rechnung geht nur bedingt auf

Nun, wenige Wochen nach Inkrafttreten der Entlastung zeigt sich: Die politische Rechnung geht nur bedingt auf. Denn während Berlin die Steuerlast senkte, zog der Weltmarkt die Preise wieder nach oben. Der Preis für die Rohölsorte Brent liegt aktuell, laut dem Portal „Boerse.de“, bei um die 107 US-Dollar je Barrel.
Zum Vergleich: Zu Jahresbeginn lag der Preis noch bei rund 54 Dollar je Barrel. Die Ursache für den Preisanstieg ist die Eskalation im Nahen Osten. Der Krieg zwischen den USA, Israel und Iran, die Sorge um die Straße von Hormus und die Angst vor Lieferausfällen haben die Energiemärkte nervös gemacht. Damit wiederholt sich ein Muster, das die Politik seit Jahrzehnten begleitet: Nationale Entlastungsmaßnahmen treffen auf globale Preismechanismen und verlieren oft gegen sie.
Die Folge lässt sich an deutschen Tankstellen bereits beobachten und anhand der Daten des Bundeskartellamtes präzise beziffern. Zwar sank das Preisniveau mit der Einführung des Tankrabatts vom 30. April auf den 1. Mai im Durchschnitt zunächst um knapp 13 Cent, doch hielt die Entlastung der rasanten Marktdynamik nicht stand.
Schon am Mittag des ersten Tages schossen die Preise in der Spitze wieder nach oben. Am 4. Mai notierte das Kartellamt im Schnitt bereits wieder 2,08 Euro für den Liter Diesel und 2,05 Euro für Super E5. Während die Zapfsäulenpreise bis zum 6. Mai für Benzin um lediglich knapp 12 Cent und für Diesel um knapp 15 Cent nachgaben, brachen die Großhandelspreise im selben Zeitraum mit bis zu 24 Cent netto je Liter Diesel deutlich stärker ein.
Der Tankrabatt wirkt. Allerdings kämpft er gegen eine stärkere Kraft. Während Berlin die Energiesteuer senkt, treiben Kriegssorgen und steigende Rohölpreise den Kraftstoff wieder nach oben. Die Entlastung landet damit nicht vollständig bei den Autofahrern, sondern wird teilweise vom Weltmarkt neutralisiert.
Interessanterweise zeichnet der ADAC dabei inzwischen ein differenzierteres Bild als noch in den ersten Maitagen. In einer aktuellen Auswertung vom Mittwoch, 20. Mai, stellt der Automobilklub fest, der Tankrabatt beginne „jetzt zu wirken“.
Tatsächlich lag der bundesweite Durchschnittspreis für Super E10 am 19. Mai bei 2,008 Euro je Liter, Diesel kostete im Schnitt 1,997 Euro und war damit erstmals seit längerer Zeit wieder günstiger als Benzin. Besonders bemerkenswert: Dieselpreise waren binnen Wochenfrist laut ADAC um 10,7 Cent gefallen, Super E10 um 6 Cent.

Zwischen Hoffnung und Wirklichkeit

Der Klub verweist dabei ausdrücklich auf die Energiesteuersenkung als eine Ursache dieser Entwicklung. Rechnet man den Steueranteil inklusive Mehrwertsteuer ein, entspreche die Entlastung „16,7 Cent brutto pro Liter“, also ungefähr den angekündigten 17 Cent.
Gleichzeitig bleibt der ADAC skeptisch, ob die Preisentwicklung tatsächlich im vollen Umfang bei den Verbrauchern ankommt. Tankrabatt und gesunkene Rohölpreise hätten nach Meinung des ADAC „allerdings zu weiter sinkenden Spritpreisen als aktuell führen müssen“.
Genau hier liegt die Zweischneidigkeit der Debatte. Der Tankrabatt wirkt durchaus. Allerdings deutlich schwächer und sprunghafter als politisch erhofft. Die Märkte bleiben extrem nervös. Schon kleine militärische Eskalationen oder Drohungen gegen Transportwege im Persischen Golf reichen aus, um die Preise binnen Stunden wieder steigen zu lassen.
Der Verbraucher erlebt deshalb einen paradoxen Zustand: Einerseits sinken die Preise tatsächlich leicht. Andererseits bleibt das Niveau historisch hoch.
Noch Anfang April hatte Diesel zeitweise 2,447 Euro pro Liter gekostet. Das war ein neues Allzeithoch. Super E10 erreichte mit 2,192 Euro fast den Rekordstand aus der ersten Energiekrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine Anfang 2022.
Der ADAC beschreibt, wie sich der Krieg im Nahen Osten seit Ende Februar unmittelbar auf die Preisentwicklung ausgewirkt hat. Die geopolitische Krise ist damit längst an den Zapfsäulen angekommen.
Bemerkenswert ist dabei auch der Hinweis auf das sogenannte „Österreich-Modell“, das seit dem 1. April gilt. Mineralölkonzerne dürfen ihre Preise seitdem nur noch einmal täglich um 12 Uhr erhöhen, Senkungen bleiben dagegen jederzeit möglich. Die Idee dahinter: weniger Preissprünge, mehr Transparenz.
Doch nach Einschätzung des ADAC wirkt die Regelung inzwischen eher kontraproduktiv. Die Preise steigen nun regelmäßig kurz vor Mittag deutlich an und sinken erst im Tagesverlauf langsam wieder. Der günstigste Tankzeitpunkt liegt paradoxerweise inzwischen kurz vor der erlaubten täglichen Preisrunde um 12 Uhr mittags.

Die Grenzen politischer Eingriffe

Das Beispiel zeigt, wie schwierig staatliche Eingriffe in hochdynamische Märkte geworden sind. Selbst gut gemeinte Regulierungen erzeugen oft neue Verzerrungen. Damit steht die Bundesregierung vor einem politischen Problem, das größer ist als die Frage nach einigen Cent pro Liter.
Denn der Tankrabatt war nie nur Wirtschaftspolitik. Er war auch ein psychologisches Versprechen: Der Staat handelt. Er greift ein. Er schützt Bürger vor den Folgen internationaler Krisen.
Genau deswegen ist die Wirkung an der Zapfsäule entscheidend. Wenn Verbraucher trotz staatlicher Milliardenhilfen kaum einen Unterschied bemerken, könnte der Eindruck politischer Ohnmacht entstehen.
Dabei sind die ökonomischen Dimensionen beträchtlich. Nach Schätzungen aus dem Bundesfinanzministerium kostet die Maßnahme den Staat rund 1,6 Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Das ist kein symbolischer Betrag, sondern ein erheblicher fiskalischer Eingriff. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie viel davon tatsächlich dauerhaft bei den Verbrauchern ankommt.
Im Gesetzentwurf räumte die Bundesregierung ein, dass die Entlastung möglicherweise nicht sofort vollständig bei den Verbrauchern ankommt. Im Abschnitt „Gesetzesfolgen“ heißt es ausdrücklich, es sei „nicht auszuschließen, dass sich die Steuersatzsenkung verzögert und schleichend in den Verbraucherpreisen widerspiegelt“.
Hintergrund sei die Struktur der Energiesteuer, die bereits bei der Auslieferung aus Tanklagern und Raffinerien entsteht, erklärte der Wirtschaftsverband Fuels und Energie in seiner Stellungnahme zum Tankrabatt.

Warum der Rabatt nicht sofort sichtbar wird

Der Verband verwies weiter auf ein technisches Detail, das politisch kaum vermittelbar ist, ökonomisch aber zentral bleibt. Der Staat besteuert den Kraftstoff nicht erst beim Verkauf an der Tankstelle. Die Abgabe wird bereits erhoben, sobald Benzin und Diesel aus Raffinerien oder Tanklagern ausgeliefert werden. Kraftstoffe, die schon vor dem 1. Mai ausgeliefert wurden, waren also noch mit dem regulären Steuersatz belegt.
Deshalb könne sich die Senkung „nicht überall gleich am Stichtag um Mitternacht einstellen“, sondern erst schrittweise sichtbar werden, wenn die alten Bestände verkauft seien.
Das klingt zunächst nach logistischer Spitzfindigkeit. Tatsächlich verweist es aber auf ein Grundproblem politischer Eingriffe in komplexe Märkte: Zwischen gesetzlichem Beschluss und realem Preis liegen Lieferketten, Lagerbestände, Transportwege und Marktreaktionen.
Besonders bemerkenswert war dabei der Hinweis auf mögliche Versorgungsprobleme. Die angekündigte Steuersenkung schaffe „erhebliche Anreize“, das Tanken vor dem 1. Mai möglichst hinauszuzögern. Dadurch könne es Anfang Mai zu einem sprunghaften Nachfrageanstieg kommen, warnte der Wirtschaftsverband damals. Gleichzeitig erschwere das lange Feiertagswochenende rund um den 1. Mai die Belieferung der Tankstellen zusätzlich.
Mit anderen Worten: Bereits vor Inkrafttreten des Tankrabatts war intern klar, dass Marktreaktionen, Logistik und internationale Preisentwicklungen die politische Wirkung erheblich abschwächen könnten.

Ein Wettlauf gegen den Weltmarkt

Deutschland kann Steuern senken, Zuschüsse zahlen oder Unternehmen regulieren. Den Weltmarktpreis für Rohöl bestimmt die Bundesregierung nicht. Solange ein Krieg im Nahen Osten den Ölpreis treibt, bleibt jede nationale Entlastung ein Wettlauf gegen die Märkte. Genau das geschieht im Moment.
Die Bundesregierung wollte den Bürgern eine Atempause verschaffen. Doch solange geopolitische Krisen den Ölpreis diktieren, bleibt die Entlastung fragil.
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Kanada: Kritik an säkularer Auslegung von Justiz und Verfassung


In Kürze:

  • Redner kritisieren die zunehmende staatliche Macht und sehen religiöse Freiheiten unter Druck.
  • Sie werfen der Justiz vor, die ursprüngliche religiöse Grundlage des Charta-Textes zu unterlaufen.
  • Ohne göttliche oder religiöse Leitprinzipien könnte der Staat zur obersten Autorität werden.
  • Ex-Premierminister Peckford fordert dazu auf, unbeirrt an der Verfassung festzuhalten.

 
Der ehemalige Premierminister von Neufundland, Brian Peckford, wirft den kanadischen Gerichten vor, sie würden „versuchen, unsere Nation zu säkularisieren“. Dabei gäben sie den ursprünglichen Rahmen der Charta auf, der seiner Auffassung nach in „der Vorherrschaft Gottes und der Rechtsstaatlichkeit“ verankert sei. Der 83-Jährige ist der letzte noch lebende „First Minister“, der an der Ausarbeitung der kanadischen Verfassung von 1982 beteiligt war.

Kritik an der Auslegung der Charta durch Gerichte

„Was ist aus Gott geworden?“, fragte Peckford die Zuhörer auf der vom „Council of Alberta Lawyers“ am 16. Mai in Calgary ausgerichteten Konferenz „Dominion of Canada“. „Am häufigsten verletzt werden die Vorherrschaft Gottes und die Rechtsstaatlichkeit – jene Worte, die den Auftakt der Charta bilden. Wir bezeichneten sie nicht als Präambel. Es waren die einleitenden Worte, die als Rahmen für die Auslegung der übrigen Verfassung dienen sollten.“
Die Charta der Rechte und Freiheiten ist Teil des umfassenderen Verfassungsgesetzes, das 1982 verabschiedet wurde. Peckford erklärte, dass aus seiner Sicht viele moderne Gerichtsentscheidungen und Interpretationen die Bedeutung der Charta – so, wie er und andere sie konzipiert hatten – ignorierten und „gekapert“ hätten.
„Sie haben sie in vielen späteren Entscheidungen ignoriert“, kritisierte er. Stattdessen hätten sie eine „Doktrin des lebenden Baumes“ (Living Tree Doctrine) übernommen. Dies sehe er als Teil eines Versuchs, „unsere Nation zu säkularisieren“. (Anm. d. Red.: Die „Doktrin des lebenden Baumes“ ist eine Methode der Verfassungsauslegung, bei der die Verfassung im Laufe der Zeit weiterentwickelt wird, ohne ihren Grundcharakter zu verlieren.)
Peckford führte aus, dass die Verfassung nach dem Willen ihrer Verfasser durch Änderungen gewählter Amtsträger weiterentwickelt werden sollte, nicht durch abweichende richterliche Interpretationen. Als Beispiel für eine aus seiner Sicht problematische Auslegung nannte er die Rechtsprechung zur Beihilfe zum Suizid. „Die gesamte Frage des Rechts auf Beihilfe zum Suizid beruht auf einer Interpretation nach der ‚Doktrin des lebenden Baumes‘. Dies widerspricht dem verfassungsrechtlichen Grundverständnis, das auf der Vorrangstellung Gottes fußt“, so der Politiker.

Kritik am Machtzuwachs des Staates

Die „Conference for Dominion of Canada“ konzentrierte sich auf Kanadas christliche, rechtliche und gesellschaftliche Wurzeln. Neben Peckford traten dort Pastoren, Historiker, Aktivisten und Juristen auf.
Im Verlauf der Veranstaltung argumentierten die Redner, dass die Aushöhlung der Vorrangstellung Gottes – wie sie in den einleitenden Worten der Charta verankert sei – zu einem Machtzuwachs des Staates führe und das moralische Gefüge der Gesellschaft zersetze.
„Regime, die die Existenz Gottes geleugnet und einer atheistischen oder strikt säkularistischen Philosophie gefolgt sind, haben am wenigsten Achtung vor den Menschenrechten gezeigt“, erklärte der ehemalige Reformabgeordnete Eric Lowther und verwies dabei auf Gräueltaten marxistischer Regime. „Wenn kein Gott anerkannt wird, kann der Staat allzu leicht selbst zu Gott werden – mit entsetzlichen Folgen“, fügte er hinzu. Die Vorrangstellung Gottes sei ein Prinzip, dem Gerichte und das Parlament in ihren Entscheidungen zunehmend weniger Gewicht beimaßen.
Seine Bedenken teilte Pastor Tim Stephens. Er merkte an, dass der Staat durch seine Rolle als Schiedsrichter des Pluralismus zu viel Macht an sich reiße. „Wo religiöser Pluralismus herrscht, nimmt der Staat eine Position der Neutralität ein“, sagte Stephens. „Das Problem dabei ist jedoch, dass der Staat dadurch keineswegs neutral wird. In einem solchen Szenario wird der Staat faktisch zu Gott; er nimmt die höchste Stellung ein“, fügte er hinzu.
Stephens führte aus, dass die kanadische Gesellschaft bereits klare Trennlinien zwischen Kirche und Staat ziehe, dabei jedoch weiterhin innerhalb eines christlich geprägten moralischen und rechtlichen Rahmens agiere. „Es gab eine Zusammenarbeit, doch es herrschte keinerlei Verwirrung“, sagte Stephens.
Der Rechtsanwalt Roger Song unternahm einen historischen Exkurs, um den Vorrang Gottes im kanadischen Rechtsrahmen zu begründen. Dabei verwies er auf Bezüge zu Gott in der Magna Carta, im englischen Common Law sowie in der britischen Monarchie selbst.

Warnung vor einer „Tyrannei des Bösen“

„Der Gott, auf den die kanadische Verfassung Bezug nimmt, ist der Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs“, erklärte Song. „Jener Gott, der das Universum und die Menschheit nach seinem Ebenbild erschuf – als Mann und Frau.“ Er merkte jedoch an, dass dieses Verständnis schrittweise aufgegeben worden sei. Als Beispiel führte er eine Entscheidung des Berufungsgerichts von British Columbia aus dem Jahr 1999 an. Dort habe Richterin Mary Southin im Fall R. v. Sharpe ausgeführt, dass „die Worte vom Vorrang Gottes in der Charta zu einem toten Buchstaben geworden sind“.
Song weiter: „Die Richter sowohl des Obersten Gerichtshofs von Kanada als auch der nachgeordneten Gerichte lehnen den Vorrang der Autorität Gottes und des göttlichen Rechts in unserer Verfassung sowie in ihren eigenen richterlichen Entscheidungen offen und unverblümt ab.“ Er äußerte die Überzeugung, dass eine Nation, sobald sie Gott als Grundlage für Demokratie und Recht aufgebe, unter „die Tyrannei des Bösen“ geraten könne.
Unter Verweis auf eigene Erfahrungen während seiner Kindheit im kommunistischen China beschrieb Song entsprechende Entwicklungen. Dort seien Menschen darauf verpflichtet worden, eine Partei und deren Führungspersonen zu verehren. „Während meiner gesamten schulischen und akademischen Laufbahn – von der Grundschule bis zum Jurastudium in China – wurde ich darauf konditioniert, an den Vorrang der Kommunistischen Partei Chinas und ihres großen Führers zu glauben“, berichtete er.

Rolle der Juristen in der Pandemiedebatte

Der ebenfalls als Redner auftretende Autor Michael Wagner zog Parallelen dazu, wie das kanadische Justizwesen säkulare Entwicklungen aus den Vereinigten Staaten übernehme. Dabei verwies er auf zwei wegweisende Urteile des US-Obersten Gerichtshofs, durch die das Schulgebet und das Bibellesen aus öffentlichen Schulen verbannt wurden. „Kanada ist Teil der westlichen Zivilisation, die von biblischen Werten geprägt war und ist“, sagte Wagner. Im Verlauf seiner Rede verwies er auf Gerichtsurteile aus den vergangenen Jahrzehnten, die seiner Ansicht nach „das Christentum aus den öffentlichen Schulen Ontarios verdrängt haben“.
Der Rechtsanwalt Leighton Gray erklärte, dass sich juristische Institutionen zunehmend vom Konzept der „biblischen Gerechtigkeit“ hin zu „sozialer Gerechtigkeit“ bewegt hätten. Er forderte einen entschiedeneren Widerstand gegen Säkularisierung und staatliche Eingriffe in die Freiheit. „Wir hätten dort auf den Zinnen stehen und die Gesellschaft schützen sollen“, sagte Gray dem Publikum. Zudem merkte er an, dass Juristen während der Pandemiebeschränkungen nicht hätten schweigen dürfen.
Der Jurist Grant Abraham sagte, Kanada sei in eine Phase des „Postnationalismus“ eingetreten. „Die einfachste Art zu erklären, was Postnationalismus bedeutet, ist: Er steht für den Tod Kanadas“, so Abraham. „Dies sei eine gezielte Entwicklung, um das Fundament dieser Nation zu zersetzen.“
Er und die Aktivistin Faytene Grasseschi erklärten übereinstimmend, dass ein wesentlicher Teil der Gegenwehr gegen diese Entwicklung darin bestehe, den Fokus auf Alberta zu richten. Die Provinz werde dabei als entscheidend für den Widerstand gegen Kanadas Abgleiten in Säkularismus und Postnationalismus gesehen. „Alberta ist der letzte Brückenkopf für die Befreiung des übrigen Kanadas“, betonte Abraham. Grasseschi bezeichnete die Provinz als „Epizentrum des Kampfes für viele der Werte, die uns am Herzen liegen – Glaube, Familie, Freiheit“.

Anerkennung der „Hoheit Gottes“ in der Gesellschaft

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand nicht die Frage einer möglichen Abspaltung Albertas. In den vergangenen Jahren hatte die Provinz eine Reihe politischer Maßnahmen und Gesetze zu zentralen gesellschaftlichen Themen verabschiedet, darunter unter anderem die Begrenzung der Euthanasie-Richtlinien der Bundesregierung sowie Regelungen im Bereich medizinischer Eingriffe bei Minderjährigen.
Im Verlauf der Konferenz betonten die Redner – unabhängig von ihren jeweiligen Glaubensüberzeugungen und trotz ihrer Kritik an einer aus ihrer Sicht zunehmenden Säkularisierung und staatlichen Einflussnahme –, dass sie keine Theokratie anstrebten. Vielmehr sprachen sie sich für eine klare Trennung von Kirche und Staat aus. „Wir wollen nicht, dass die Kirche dem Volk ihre Gesetze und Vorschriften aufzwingt“, betonte Pastor Stephens.
Ihnen gehe es stattdessen darum, die demokratische und verfassungsrechtliche Ordnung – so wie sie sie verstehen – zu stärken und in einen übergeordneten moralischen Rahmen zu stellen, der auf dem Glauben an Gott beruht. Dieser solle die künftige Ausrichtung des Landes sowie die Auslegung von Recht und Verfassung leiten, ohne individuelle Glaubensüberzeugungen zu reglementieren.
Peckford betonte, dass es sich aus seiner Sicht weniger um eine politische als vielmehr um eine grundlegende gesellschaftliche und spirituelle Frage handele. „Hoffnung für unser Land kann sich nur daraus ergeben, dass unsere Nation Buße tut und zu Gott zurückfindet“, sagte er. „Es ist unsere Aufgabe als Kanadier, die Hoheit Gottes anzuerkennen, unbeirrt an der Verfassung festzuhalten und für unsere Nation zu beten.“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „‚What Happened to God?‘: Speakers Say Supremacy of God Being Replaced in Canada’s Judiciary“. (deutsche Bearbeitung: os)
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Starker Impuls oder Steuerverschwendung? Lob und Kritik an der E-Auto-Prämie


In Kürze:

  • Bereits während der Vorstellung der neuen Förderung gingen fast 2.000 Anträge ein.
  • Reine E-Autos können mit bis zu 6.000 Euro gefördert werden.
  • Kritik gibt es an der Beschränkung auf Neufahrzeuge und an den hohen Kosten des Programms.
  • Das Förderprogramm läuft zunächst bis 2029 und umfasst 3 Milliarden Euro.

 
Wer sich ein neues Elektroauto anschafft und dabei auf Geld vom Staat setzt, kann das seit Dienstag beantragen. Am Vormittag wurde das entsprechende Online-Portal während einer Pressekonferenz mit Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) freigeschaltet. Bereits 1.858 Anträge sollen eingegangen sein.
Schneider betonte, man verspreche sich von der neuen Förderung mehr Erfolg, mehr Effizienz und mehr Ausgewogenheit als von früheren Programmen. Immerhin seien diese stärker darauf ausgerichtet, einkommensschwächeren Haushalten einen Weg in die Elektromobilität zu eröffnen.

Welche Fahrzeuge gefördert werden

Allerdings gilt die Prämie nicht für gebrauchte Elektroautos. Förderfähig sind nur der Kauf und das Leasing von Neufahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland zugelassen wurden.
Umweltminister Schneider hob hervor, dass mit der Prämie ein „industriepolitischer Impuls“ gesetzt werden solle, um den Absatz von Neuwagen anzukurbeln. Dies werde „im Nachgang“ auch den Gebrauchtmarkt stärken, der zuletzt ohnehin bereits stark angezogen habe. Dies hat für Kritik gesorgt.
Viele Haushalte könnten sich trotz der Prämie keinen Neuwagen leisten, argumentierte Michael Müller-Görnert vom Verkehrsclub Deutschland (VCD).
Die Linksfraktion im Bundestag kritisierte, dass die neue E-Auto-Prämie „an der sozialen Realität vieler Menschen vorbei“ gehe, wie der verkehrspolitische Sprecher Jorrit Bosch erklärte. „Besonders absurd ist, dass Plug-in-Hybride und importierte Fahrzeuge gefördert werden, günstigere gebrauchte E-Autos aber außen vor bleiben.“

Wie viel Geld kann man bekommen?

Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt von Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße ab und kann bei bis zu 6.000 Euro liegen.
Die Basisförderung liegt bei 3.000 Euro für reine Elektroautos. Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 Euro gibt es 4.000 Euro, für Haushalte mit einem Maximaleinkommen von 45.000 Euro 5.000 Euro. Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt um höchstens 1.000 Euro. Wer Geld bekommen will, muss sein Fahrzeug ab Kauf mindestens drei Jahre behalten.
Wer zu viel verdient, geht allerdings leer aus. Die Fördergrenze liegt bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro. Das entspreche ungefähr einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.800 Euro bei Ledigen und 5.400 Euro bei Paaren, so das Bundesumweltministerium. Die maximale Fördergrenze liegt bei 90.000 Euro Haushaltseinkommen, falls zwei Kinder vorhanden sind, durch die sich die Grenze um jeweils 5.000 Euro nach oben verschiebt.
Weniger Geld gibt es für sogenannte Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können. Für diese Autos und Fahrzeuge mit einem Reichweitenverlängerer liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro. Damit Autos mit diesen Technologien förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.
Das Programm ist vorerst bis 2029 angelegt, es hat ein Volumen von 3 Milliarden Euro. Die Anträge sind über die Förderzentrale Deutschland zu stellen. Das BAFA setzt das Programm um.

Autohändler wollen Schutz gegen mögliche Haftungsrisiken

Derzeit reichen die Fördermittel für bis zu 800.000 Fahrzeuge. Die Förderung kann bis zu einem Jahr nach der Zulassung beantragt werden. Minister Schneider erklärte, es bleibe demzufolge noch genügend Zeit.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) fordert jedoch eine „einheitliche, rechtssichere Haftungsfreistellungsklausel, die direkt im Zuge der Antragstellung integriert wird“. Dies sei erforderlich, um Betrieben bei der Erfassung von Daten und Voraussetzungen, die sie nicht selbst überprüfen können, Rechtssicherheit zu geben.

Autoexperte: „Markt hätte Nachfrage nach E-Autos ohnehin gestärkt“

Kritik an dem Programm hatte der bekannte Automobilmarkt-Experte Ferdinand Dudenhöffer vom Bochumer Center Automotive Research geäußert. Er erklärte gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“, es sei „schade um das Steuergeld, das nun an anderer Stelle wieder eingespart werden muss“.
Dudenhöffer geht davon aus, dass der Markt selbst für einen Nachfrageschub bei E-Autos sorgen wird. Immerhin seien diese preisgünstiger geworden, was viele zuvor Zögernde überzeuge. Außerdem würden Reichweiten und Batterien besser. Die hohen Spritpreise würden die Bereitschaft zur Elektromobilität erhöhen.
Ökonomen wie Michael Bräuninger von Economic Trend Research in Hamburg zufolge setzt dies jedoch einen anhaltend großen Abstand der Ladekosten zu den Treibstoffkosten voraus. Vor allem aber müssen Menge und Verfügbarkeit von Strom hinreichend gewährleistet sein, um auch eine stärkere Nachfrage nach E-Autos auffangen zu können.
 
Mit Material von Nachrichtenagenturen