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Steuerreform: Wie viel von 10 Milliarden Euro Entlastung übrig bleibt


In Kürze:

  • 10 Milliarden Euro Entlastung durch Steuerreform: Die Bundesregierung will Bürger ab 2027 vor allem bei der Einkommensteuer und bei Familienleistungen entlasten.
  • Neue Belastungen: Gekürzte Steuervergünstigungen und steigende Sozialbeiträge könnten einen Teil der Entlastung wieder aufzehren.
  • Besonders betroffen: Kinderlose Einverdiener-Ehepaare drohen durch die geplante Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung deutlich stärker belastet zu werden.

 
Auf etwa 10 Milliarden Euro schätzt die Bundesregierung den Entlastungseffekt der Steuerreform, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Sie bezeichnet das Vorhaben als bedeutende Erleichterung für Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen.
Vor allem Familien mit Kindern sollen dadurch angesichts deutlich gestiegener Preise für Energie, Mobilität, Wohnen und andere Bereiche des täglichen Lebens Entlastung erfahren. Außerdem drückt die Bundesregierung die Hoffnung aus, dass die Steuerreform einen Impuls für Wachstum und Beschäftigung setzt.

Steuerzahlerbund nennt Steuerreform „Scherz oder Provokation“

Um den Effekt zu bewirken, soll der Grundfreibetrag bis 2028 auf etwa 12.900 Euro steigen. Derzeit liegt er für Alleinstehende bei 12.348 Euro.
Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 auf 1.430 Euro steigen. Dazu kommen Anpassungen nach oben beim Kindergeld und Kinderfreibetrag. Eine vierköpfige Familie mit einem Haushaltseinkommen von etwa 60.000 Euro soll durch die Steuerreform ab 2028 jährlich mehr als 600 Euro mehr pro Jahr zur Verfügung haben als heute.
Diese Entlastungen stehen deutliche Teuerungstendenzen der vergangenen Jahre und insbesondere der explodierenden Treibstoffpreise seit Beginn des Irankrieges gegenüber.
Der Bund der Steuerzahler nannte die Reform laut „WirtschaftsWoche“ „Scherz oder Provokation“. Kritik kam auch von Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Landeschef Daniel Peters. Dieser erklärte, angesichts zusätzlicher Belastungen bleibe von dem Entlastungseffekt „nicht mal ein Drittel übrig“.
Einige davon sind im Reformpaket selbst enthalten. So soll der Handwerkerbonus von bisher 20 auf künftig 15 Prozent der begünstigten Arbeitskosten sinken. Dies verringert den maximalen Steuerabzug in diesem Bereich von 1.200 auf 900 Euro. Die pauschale Steuer auf Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Und es gibt Mehrbelastungen für sehr hohe Einkommen über höhere Spitzensteuersätze.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat die Reform verteidigt. SPD und Union hätten bewusst den Fokus auf die kleineren und mittleren Einkommen und die Familien gelegt. „Für eine Familie mit zwei Kindern erreichen wir eine Entlastung von etwa 600 Euro im Jahr“, behauptete er. Das solle keiner kleinreden. „Wir haben uns im Koalitionsausschuss gemeinsam entschieden, diesen Schwerpunkt zu setzen.“

Was den Entlastungen an zusätzlichen Aufwendungen gegenübersteht

Mehr noch als direkte Effekte der Steuerreform drohen andere politische Entscheidungen oder Entwicklungen, die tatsächliche Höhe der geplanten Entlastung zu beeinflussen.
So steigen in mehreren Bereichen der Sozialversicherung die Beitragsbemessungsgrenzen. Zusätzlich zur ohnehin vorgesehenen Anpassung aufgrund der Lohnentwicklung soll es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro geben.
Kinderlose müssen sich auf höhere Beiträge zur Pflegeversicherung einstellen. Dazu kommt eine voraussichtliche Steigerung des Rentenbeitrags bis 2028 von derzeit 18,6 auf dann 19,9 Prozent.
Eine ebenfalls diskutierte kapitalgedeckte Altersvorsorge soll zunächst 0,5 Prozent – später bis zu 2 Prozent – des Bruttolohns in Anspruch nehmen. Davon soll je die Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingezahlt werden.
Dadurch könnte vor allem bei mittleren und höheren Einkommen der Einsparungseffekt durch die Steuerreform teilweise oder sogar vollständig zunichtegemacht werden.
Ein wesentlicher Faktor, der darüber hinaus noch zum Tragen kommt, ist die GKV-Reform. Diese schränkt die zuvor über Jahrzehnte hinweg unangetastete beitragsfreie Familienversicherung von Ehegatten ein. In den meisten Fällen wird die Mitversicherung nur noch gegen einen Beitragszuschlag möglich sein. Dieser soll 2,5 Prozentpunkte der beitragspflichtigen Einnahmen des Hauptversicherten betragen.

Alleinverdiener-Ehepaare besonders betroffen

Von dieser Maßnahme, die ab 2028 in Kraft treten soll, erhofft sich der Bund Einsparungen von mehreren Milliarden Euro für die GKV. Zudem will die Regierung auf diese Weise Anreize für eine stärkere Vollzeiterwerbstätigkeit schaffen. Am stärksten von den Einschränkungen betroffen wären Alleinverdiener-Ehepaare ohne Kinder.
Neben der Problematik der GKV-Reform und möglicher höherer Rentenbeiträge macht auch die Entwicklung der Energiepreise deutlich, dass eine Steuerentlastung nicht automatisch mehr Kaufkraft bedeutet. Zwar bleibt der CO₂-Preis vorerst weiterhin zwischen 55 und 65 Euro je Tonne. Eine Kompensation über ein Klimageld ist zwar im Koalitionsvertrag angesprochen, aber noch nicht umgesetzt.

Ökonom hält höhere Mehrwertsteuer für sinnvoll

Trotz des gleichbleibenden CO₂-Preises steigen die Kosten für Benzin, Diesel und Erdgas infolge des Krieges in der Golfregion und der Lage in der Straße von Hormus. Der Emissionshandel verteuert darüber hinaus jetzt schon indirekt Transport, Produktion, Heizung und andere Güter. Der angekündigten Steuererleichterung steht demnach auch in diesem Bereich ein Anstieg der Lebenshaltungskosten gegenüber.
Offen bleibt zudem, ob die Erhöhung der Mehrwertsteuer dauerhaft vom Tisch ist. Der Ökonom und Präsident des Kiel Instituts für Weltwirtschaft, Moritz Schularick, hat sich dazu jüngst im Magazin „Capital“ geäußert. So sollen Union und SPD im Frühjahr darüber gesprochen haben, die Mehrwertsteuer auf 21 oder sogar 22 Prozent zu erhöhen. Es wäre der erste Schritt in dieser Größenordnung seit 2006 gewesen.
Die Anhebung der Mehrwertsteuer hätte eine größere Steuerentlastung oder Senkungen der Sozialbeiträge ermöglichen sollen. Allerdings hätte man die Idee aufgrund der Teuerung infolge des Irankrieges und aus Furcht vor größeren Protesten verworfen. Stattdessen sei die Steuerreform kleiner ausgefallen.
Schularick ist ein Befürworter der Idee, die Mehrwertsteuer deutlich anzuheben. Mit den Mehreinnahmen könne man Steuerentlastungen an anderer Stelle und eine Senkung der Sozialbeiträge finanzieren, so der Ökonom. Ziel müsse es sein, „Unternehmen und Konsumenten wieder mehr Spielraum für eigene Ausgaben- und Investitionsentscheidungen zu geben“. Nur dies eröffne die Aussicht auf eine echte und dauerhafte Belebung der hiesigen Wirtschaft.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Grüne und Linke ziehen gegen GKV-Reform vor Gericht

Es ist eines der größten Reformprojekte der schwarz-roten Bundesregierung: die milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge. Doch Grüne und Linke wollen die für Freitag geplante Schlussabstimmung im Bundestag vor der Sommerpause verhindern und haben dagegen am Mittwoch Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Sie werfen der Koalition vor, auf den letzten Metern zahlreiche Änderungen eingebracht zu haben, deren Auswirkungen sich in so kurzer Zeit nicht ernsthaft prüfen ließen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wies die Kritik zurück. „Ich glaube, die Änderungsanträge sind allen so rechtzeitig zugegangen, dass man sich auch damit befassen konnte“, sagte sie. Viele Punkte seien mit den Fraktionen schon in den vergangenen Wochen besprochen worden.
Warken betonte, es sei „wichtig, den Zeitplan auch zu halten“. Denn im Herbst müssten dann Entscheidungen über Zusatzbeiträge und Vergütungssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getroffen werden.
Grüne und Linke scheiterten am Mittwoch zum Auftakt der Plenardebatte mit einem Geschäftsordnungsantrag, um die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen. Dies forderte in der Debatte auch die AfD. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD wiesen den Antrag aber mit ihrer Mehrheit zurück.
Schon vor dem Votum hatte der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen das Bundesverfassungsgericht per Eilantrag angerufen, um die Abstimmung am Freitag zu verhindern. Er machte dabei „erhebliche Zweifel“ geltend, dass das Vorgehen der Koalition „den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt“.
Durch die vielen Änderungen handele es „sich faktisch um ein weitgehend neu gefasstes Gesetz“, das nicht in wenigen Tagen geprüft werden könne.
Ähnlich argumentierte auch der Linken-Politiker Ates Gürpinar, der gleichfalls mit einem Eilantrag nach Karlsruhe ging. „Es geht hier nicht um irgendein Gesetz, sondern um den massivsten Einschnitt in die gesundheitliche Versorgung der letzten Jahrzehnte“, erklärte er.
„Die Belastung der Versicherten, der Patientinnen und Patienten, der arbeitenden Menschen im Gesundheitssystem ist drastisch.“ Und unter den Änderungen auf insgesamt 279 Seiten seien Anträge, „die Posten in Milliardenhöhe verschieben“.
„Sie schreiben hier auf 280 Seiten ein komplett neues Gesetz mit massiven und unvorhersehbaren Auswirkungen für über 70 Millionen gesetzlich Versicherte und sämtliche Bereiche des Gesundheitswesens“, sagte auch der AfD-Abgeordnete Martin Sichert.
Er warnte vor einem „massiven Kahlschlag im Gesundheitswesen“, der „zu einem Massensterben der Krankenhäuser, Apotheken und ambulanten Pflege führen“ werde. Auch Sichert drohte mit dem Gang nach Karlsruhe, weil die Koalition versuche, das Parlament mit ihren Änderungen „kurzfristig zu überrumpeln“.
In der Debatte wurden auch Vergleiche zu der Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann vom Sommer 2023 gegen das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition gezogen. Auch hier sah Heilmann seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil es kurzfristig eine Reihe von Änderungen gab. Das Verfassungsgericht stoppte damals die Abstimmung im Eilverfahren. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus und soll am 23. Juli fallen.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese räumte in der Debatte über den Absetzungsantrag am Mittwoch ein, dass es bis zu der Entscheidung im Heilmann-Verfahren bei einer „gewissen rechtlichen Unsicherheit“ bleibe. Er betonte aber auch Unterschiede der Vorgänge damals und heute.
Bei der Gesundheitsreform gehe es um Änderungen, die auch vor Wochen schon diskutiert worden seien und im wesentlichen aus den Vorschlägen der GKV-Finanzkommission kämen. Damit seien die Gesamtumstände andere und die Änderungen an sich nicht neu.
Wann Karlsruhe entscheidet, war am Mittwoch offen. Die Linke rief aber bereits zu einer Protestkundgebung am Freitagvormittag vor dem Reichstag auf.
Die gesetzliche Krankenversicherung steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von über 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könnte die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor. (afp/red)
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CDU-Politiker fordert Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern


In Kürze:

  • CDU-Haushaltspolitiker Yannick Bury fordert Debatte über Einschränkungen bei Bürgergeldbeziehern ohne vorherige Erwerbstätigkeit
  • Historisches Vorbild: die frühere Sozialhilfe mit stärker bürokratisch organisiertem Zugang zur Krankenversorgung
  • Krankenkassen beklagen milliardenschwere Finanzierungslücken bei den Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern
  • Kritik kommt aus SPD und Teilen der CDU, die Einschnitte bei notwendigen Leistungen befürchten

 
In der Debatte um die GKV-Reform gibt es einen neuen Vorstoß aus der Union. CDU-Haushaltspolitiker Yannick Bury, der der „Jungen Gruppe“ zugerechnet wird, hat sich im „Focus“ für Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern ausgesprochen. Dies solle vor allem für jene gelten, die vor dem Bezug der Grundsicherung nicht gearbeitet hätten.

Streit um Kosten der Behandlung von Bürgergeldbeziehern

Historisch gebe es dafür ein Beispiel, so Bury – nämlich die alte Form der Sozialhilfe. Auch dort sei die Erwerbsbiografie für die Reichweite des Anspruchs auf Gesundheitsversorgung relevant gewesen: „Wenn Bezieher früher arbeitstätig waren, hatten sie oft einen umfassenderen Zugang zur Gesundheitsversorgung, für die anderen gab es Einschränkungen.“
Um die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung zu senken, müsse über einen solchen Ansatz diskutiert werden. Es sei falsch, dass gesetzlich Versicherte die Behandlungskosten von Grundsicherungsempfängern mittragen müssten. Die Krankenkassen hatten in der Debatte um versicherungsfremde Leistungen wiederholt gefordert, die Gesundheitsversorgung von Nichtbeitragszahlern aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.
Bury geht offenbar noch weiter und betont, es könne „auch nicht nur darum gehen, die Kosten von einer Stelle zur nächsten zu schieben“. Es gehe bei seinem Vorstoß demnach nicht nur um die Finanzierung der Gesundheitskosten. Vielmehr sollen auch bestimmte Leistungsansprüche und Zugangswege als solche zur Debatte stehen.

Deutlich bürokratischerer Zugang vor Einführung von „Hartz IV“

Vor 2005 war die Krankenversorgung von Sozialhilfeempfängern als „Hilfe bei Krankheit“ organisiert. Die Kosten trugen die Sozialhilfeträger direkt und damit die öffentliche Hand. Die Krankenkassen behandelten Betroffene häufig nur im Auftrag der Sozialämter und gegen vollständige Kostenerstattung. Diese Kosten wurden nicht auf die Beitragszahler umgelegt.
Auch der Leistungszugang war in Paragraf 37 BSHG anders geregelt als bei regulär gesetzlich Versicherten. Die „Hilfe bei Krankheit und vorbeugende Hilfe“ verwies auf die Vorgaben des Paragrafen 264 des SGB V. Leistungen wurden gewährt, „um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern“.
Gewährleistet waren zudem medizinische Vorsorgeleistungen sowie Untersuchungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten. Darüber hinausgehende Leistungen wurden nur in Betracht gezogen, „wenn ohne diese nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein sonstiger Gesundheitsschaden einzutreten droht“. In der Praxis betraf dies vor allem präventive oder rehabilitative Maßnahmen zur Krankheitsvermeidung.

Behandlungsschein und Behandlung „im Auftrag“ als Regelfall

Die medizinische Versorgung war in dieser Zeit grundsätzlich gewährleistet, der Zugang jedoch oft deutlich aufwendiger und bürokratischer. Wer kurzfristig Sozialhilfe bezog und nicht über eine reguläre Krankenversicherung verfügte, musste häufig zunächst beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen. Ohne diesen war ein Arztbesuch in der Regel nicht möglich.
Zudem waren Sozialhilfeempfänger häufig keine Mitglieder einer Krankenkasse, sondern wurden erst „im Auftrag“ des Sozialamts medizinisch versorgt. Dadurch bestand eine spürbare Abhängigkeit von vorherigen Verwaltungsentscheidungen beim Zugang zur Behandlung.
Mit den Hartz-Reformen und ihrer Weiterentwicklung zum Bürgergeld rückte der Gesetzgeber hingegen vom Prinzip „Leistung nach Bedarf, Kostenübernahme durch den Staat“ ab. Stattdessen wurden Leistungsbezieher reguläre Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Behandlungen erfolgen seitdem regulär über die Krankenkassen: Für Arztbesuche reicht die Vorlage der Krankenversichertenkarte, ein vorheriger Gang zum Sozialamt ist nicht erforderlich.

Pauschale für Behandlung von Bürgergeldbeziehern nicht ausreichend

Wer „Hartz IV“ oder Bürgergeld bezog, hatte den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung wie reguläre Mitglieder. Die Finanzierung änderte sich jedoch. Statt einer vollständigen Kostenübernahme nach Genehmigung gewährt der Bund den GKV-Kassen nur noch eine jährliche Pauschale zur Abdeckung der Kosten für die Behandlung von Nichtversicherten.
Diese decken jedoch, wie die Kassen und der GKV-Spitzenverband wiederholt beklagt haben, nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Gesamtkosten ab. Bereits im Jahr 2022 sprach dieser von einer Finanzierungslücke von rund 9,2 Milliarden Euro. Die Techniker Krankenkasse geht inzwischen sogar von einer Unterdeckung von rund 12 Milliarden Euro pro Jahr aus. Im Kern decke die Pauschale nur etwa ein Drittel der realen Kosten ab.
Details dazu, wie Bury die Einschränkungen in der Versorgung ausgestalten will, nannte der CDU-Politiker nicht. Vom Leistungsumfang her gab es bei medizinisch indizierten Behandlungen keinen signifikanten Unterschied zwischen GKV-Versicherten und Sozialhilfeempfängern. Das sozialhilferechtlich organisierte System war hauptsächlich bürokratischer und aufwendiger.

SPD für Bürgerversicherung – auch früherer CDU-Generalsekretär übt Kritik

Bereits im April hatte JU-Chef Johannes Winkel geäußert, es müsse „einen Unterschied machen, ob jemand Beiträge zahlt oder nicht“. Sollten die Kassenbeiträge für Transferempfänger weiterhin wie gehabt finanziert werden, sei der Leistungskatalog für ‌Bürgergeldbezieher zu kürzen. Der frühere CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz übte auf X scharfe Kritik an dem Vorstoß. Dieser würde darauf hinauslaufen, Grundsicherungsempfängern bereits die notwendige Gesundheitsversorgung zu versagen.
Auch aus der SPD ist Widerstand zu erwarten. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hält es angesichts des absehbaren Haushaltsdefizits nicht für darstellbar,„die Lücke von A nach B“ zu schieben. Generalsekretär Tim Klüssendorf plädiert dafür, die Kosten für die Behandlung von Bürgergeldempfängern durch eine Verbreiterung der Basis der Beitragszahler zu decken. Dies wäre beispielsweise über eine Bürgerversicherung zu machen, in die „auch die mit den höchsten Einkommen endlich in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen“.
Mit Material der Nachrichtenagenturen