Immer mehr wertvolle Güter aus Kunst und Geschichte fallen kriminellen Machenschaften zum Opfer. - Foto: ~UserGI15769699/iStock
In Kürze:
Mit Kunst wurden im Jahr 2025 Umsätze von fast 50 Milliarden Euro erzielt.
Hohe Einzelwerte, subjektive Bewertungen und hoher Anonymität machen sie zum Ziel und Werkzeug für das organisierte Verbrechen.
Geldwäsche läuft dabei in drei Stufen: Investition, Verschleierung und Integration
Internationale Regeln können das Problem nicht vollständig Lösen. Museen können dazu beitragen, die Gesellschaft zu sensibilisieren.
Im Jahr 2024 erreichte der weltweite Kunstmarkt laut dem „Art Basel and UBS Art Market Report 2025“ einen geschätzten Umsatz von umgerechnet 49,5 Milliarden Euro, was die Bedeutung der Kunst als Anlageklasse unterstreicht.
Kunst wird traditionell mit edlen Motiven und kulturellem Erbe in Verbindung gebracht. Der Kunstmarkt mit seinen hohen Transaktionswerten, teils manipulierten Bewertungen sowie seiner relativen Undurchsichtigkeit kann jedoch als Instrument für kriminelle Investitionen und Geldwäsche missbraucht werden.
Wir haben deshalb die Triebkräfte der Geldwäsche, die neu entstandenen Schwachstellen des Kunstmarktes – insbesondere durch dessen Digitalisierung – und mögliche Lösungen analysiert.
Mangelnde Transparenz
Experten schätzen, dass jährlich zwischen zwei und fünf Prozent des weltweiten BIP gewaschen werden. Zwar ist Geldwäsche mittels Gemälde und Co. nur eine von vielen Methoden, doch ist die Kunstbranche aufgrund mangelnder Transparenz, subjektive Bewertungsmechanismen und reichlich Spekulationen anfällig.
Diese Eigenheiten machen den Kunstmarkt zu einem der am wenigsten regulierten Märkte, was Maßnahmen zur Eindämmung der Geldwäsche anbelangt. Tatsächlich gilt der Handel mit Kunst aller Art nach Drogen und Waffen als die lukrativste Finanzierungsquelle für illegale Aktivitäten.
Im Jahr 2007 gab es ein eindrucksvolles Beispiel im Zusammenhang mit einem Gemälde des US-amerikanischen Künstlers Jean-Michel Basquiat (1960–1988). Das Kunstwerk „Hannibal“ passierte den Zoll mit einer Rechnung, auf der sein Wert mit nur 82 Euro angegeben war. Der tatsächliche Wert lag jedoch bei 6,8 Millionen Euro.
Hinter der Transaktion stand ein Geldwäschekomplott, das von einem ehemaligen brasilianischen Banker inszeniert wurde. Dieser Fall zeigt, wie der Kunstmarkt aufgrund seiner Natur in den Mittelpunkt illegaler Aktivitäten geraten kann.
Die Künstler Andy Warhol (l.), Jean-Michel Basquiat (2.v.l.) und Fransesco Clemente (r.) mit Kunstsammler Bruno Bischofberger (2.v.r.).
Als Geldwäsche gilt der Vorgang, bei dem die Herkunft illegal erworbener Gelder verschleiert wird, um sie als legitim erscheinen zu lassen. Das Ziel ist einfach: „Schmutziges Geld“, das nicht offen verwendet werden kann, soll in „sauberes Geld“ umgewandelt werden, das sich nahtlos in die legale Wirtschaft einfügt. In der Kunstwelt nutzen kriminelle Organisationen bewährte Taktiken, ähnlich denen, die von mexikanischen Drogenkartellen angewendet werden.
Kunst spielt in kriminellen Machenschaften zwei zentrale Rollen. Erstens dient sie als direkte Quelle illegaler Einnahmen durch die Herstellung gefälschter Werke oder den Verkauf gestohlener Kunstwerke. Zweitens fungiert sie als Instrument zur Geldwäsche: Echte Kunstwerke werden gekauft und weiterverkauft, um illegale Gelder zu „waschen“.
Der Geldwäscheprozess vollzieht sich in drei Phasen: Investition, Verschleierung und Integration. Bei der Investition wird schmutziges Bargeld in Geldmittel umgewandelt, die auf Bankkonten eingezahlt werden. Kriminelle könnten so etwa Kunstwerke mit Bargeld erwerben und diese anschließend weiterverkaufen, wobei sie vom neuen Käufer die Zahlung per Banküberweisung verlangen. Dies beruht oft auf der Bestechung von Insidern in Galerien, Auktionshäusern oder Freihäfen.
In Auktionshäusern erworbene Kunstwerke werden teils von Kriminellen benutzt, um Geldwäsche zu betreiben.
Foto: shironosov/iStock
Bei der Verschleierung geht es darum, das investierte Geld über mehrere Konten zu schleusen, um seine Spur zu verwischen. Der Kunstmarkt ist in dieser Phase der Geldwäsche von besonderem Interesse, da Spekulationen auf bestimmte Arten von Kunstwerken und Auktionen den Preis von Kunstwerken irrational in die Höhe treiben können. Dies ermöglicht es Kriminellen, große Geldsummen in einer begrenzten Anzahl von Transaktionen zu investieren, ohne Aufmerksamkeit zu erregen.
Schließlich bedeutet Integration, das gewaschene Geld – oft über Briefkastenfirmen – in legale Vermögenswerte zu reinvestieren, um den Kreislauf zu schließen.
Der Kunstmarkt ist in vielerlei Hinsicht anfällig für kriminelle Aktivitäten. Diese Schwachstellen sind besonders ausgeprägt in Bereichen, in denen Undurchsichtigkeit und Anonymität an der Tagesordnung sind, wie unter anderem bei privaten Verkäufen in Auktionshäusern, digitalen Transaktionen mit Kryptowährungen und der Nutzung von Freihäfen für Lagerung und Transfer.
Das erste Glied in der Kette illegaler Aktivitäten ist häufig die Herstellung gefälschter Kunstwerke oder der Verkauf gestohlener Objekte. Dadurch werden Gelder generiert, die sich ideal zur Geldwäsche eignen. Ein eindrucksvolles Beispiel ist eine groß angelegte europäische Operation aus dem Jahr 2024, die sich über Spanien, Frankreich, Italien und Belgien erstreckte. Die Behörden beschlagnahmten über 2.000 gefälschte zeitgenössische Kunstwerke, deren Originale in Summe auf 200 Millionen Euro geschätzt werden.
Drei der 20 von der deutschen Polizei beschlagnahmten Gemäldefälschungen sind am 24. Oktober 2025 in den Räumlichkeiten des Bayerischen Landeskriminalamts in München ausgestellt.
Foto: Matthias Balk/AFP via Getty Images
Eine weitere kritische Schwachstelle entsteht, wenn Kunstwerke über Verkaufsplattformen wie Galerien oder Messen den Besitzer wechseln. Dieses Risiko ist besonders ausgeprägt bei Privatverkäufen, bei denen die Provenienz und die Identität des Verkäufers selten öffentlich gemacht werden. Die mangelnde Transparenz bietet Kriminellen ideale Möglichkeiten, Geld zu waschen, indem sie die Herkunft und die Besitzgeschichte des Kunstwerks verschleiern.
Schließlich werden ganz am Ende der Wertschöpfungskette häufig Briefkastenfirmen zum Kauf von Kunstwerken genutzt, wodurch der wahre Begünstigte verschleiert und es den Behörden erschwert wird, die Herkunft der Gelder zurückzuverfolgen.
Neue, wirksamere Instrumente?
Das regulatorische Umfeld für den Kunstmarkt hat sich in jüngster Zeit in Richtung strengerer Standards entwickelt. Die Europäische Union passte im Mai 2024 ihre Geldwäscherichtlinie an und weitete diese auf die Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche aus.
Gemäß der neuen Richtlinie sind Verkäufer von Kunst nun verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. Außerdem müssen sie alle Transaktionen überwachen, die den Betrag von 10.000 Euro übersteigen.
Auf Ebene der Mitgliedstaaten haben nationale Maßnahmen die Sanktionen zur Bekämpfung der Geldwäsche auf dem Kunstmarkt verschärft. In den USA zielt unter anderem der vorgeschlagene „Art Market Integrity Act“ darauf ab, der Kunstbranche spezifische Verpflichtungen in Bezug auf Geldwäschebekämpfung, Identitätsprüfung von Kunden, detaillierte Aufzeichnungspflichten, Überwachung von Transaktionen über 10.000 US-Dollar und die Meldung verdächtiger Aktivitäten an das US-Finanzministerium aufzuerlegen.
Besucher einer Auktion am 27. März 2018 in Nantes, Frankreich. Zum Verkauf stand ein Gemälde des Franzosen Charles Meynier (1763–1832) (siehe Hintergrund), dass für mehr als 2,2 Millionen Euro den Besitzer wechselte.
Foto: Loic Venance/AFP via Getty Images
Sensibilisierung der Öffentlichkeit
Auch Museen spielen eine entscheidende Rolle, insbesondere bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit. So wurden beispielsweise im Jahr 2024 in einer Ausstellung in Mailand über 80 Kunstwerke gezeigt, die mit der organisierten Kriminalität in Verbindung stehen, darunter Werke von Salvador Dalí und Andy Warhol, um das Thema des internationalen Kunsthandels zu beleuchten.
Aufgrund seiner Komplexität und Undurchsichtigkeit ist der Kunstmarkt ein fruchtbarer Boden für Geldwäscheaktivitäten. Zwar stellen die jüngsten regulatorischen Fortschritte einen bedeutenden Schritt nach vorn dar, doch reichen sie nach wie vor nicht aus, um die Schwachstellen in der Wertschöpfungskette des Kunstmarktes zu überwinden: mangelnde Transparenz, Korruption und regulatorische Lücken in Freihäfen, um nur einige zu nennen.
Wir hoffen, dass die Bedeutung der Kunst – an sich, in den Augen der Bürger und im Hinblick auf ihre „Soft Power“ – die Behörden dazu ermutigen wird, ihre Handlungsmöglichkeiten zu stärken und gleichzeitig eine echte Kultur der Transparenz und Rechenschaftspflicht zu etablieren.
Lars Klingbeil. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Das Kabinett soll am Mittwoch über das sogenannte Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz entscheiden.
Verdächtige Vermögenswerte sollen künftig bereits außerhalb eines Strafverfahrens vorläufig eingezogen werden können.
Der Zoll soll stärker digitalisiert und bei der Datenanalyse auch mit Künstlicher Intelligenz arbeiten.
Klingbeils Pläne stoßen auf Zustimmung, aber auch auf Kritik wegen eines befürchteten „Generalverdachts“.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil rechnet am Mittwoch, 12. August, mit einem Beschluss des Kabinetts zur Erweiterung der Befugnisse für die Finanzbehörden. Damit soll beispielsweise der Weg frei sein zu einer leichteren Beschlagnahme von Vermögen unklarer Herkunft. Die Maßnahme ist Teil des sogenannten „Aktionsplans gegen Steuerbetrug“. Diesen hatten Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig im Juli angekündigt.
Künftig soll im Kampf gegen Geldwäsche und sonstige Finanzstraftaten bereits die Entscheidung eines Finanzgerichts den Zugriff zu Vermögen unklarer Herkunft ermöglichen. Zum geplanten Maßnahmenpaket gehören unter anderem auch die Abschaffung der straffreien Selbstanzeige in der heutigen Form und die Einführung der Registrierkassenpflicht. Der Zoll soll künftig KI zur Datenanalyse nutzen können. Er werde „moderner, digitaler und schlagkräftiger“, so der Vizekanzler.
Minister Klingbeil spricht von einem „Signal an Kriminelle“
Klingbeil wird der Nachrichtenagentur AFP zufolge am Mittwoch ein sogenanntes Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz vorlegen. Für den Zoll soll die Sicherstellung bedeutsamer Vermögensgegenstände sicherer werden. Ein Gericht soll diese ermöglichen können, „wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig oder mit nicht rechtmäßigen Mitteln erworben worden sind“. Die ARD hatte am Montag zuerst über den Entwurf berichtet.
Gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio hatte Klingbeil erklärt, man sende damit „ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart“. Dabei wiederholte er eine Aussage, mit der er sein geplantes Paket bereits im Juli in einem Social-Media-Beitrag beworben hatte:
„Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, dann sind der Porsche oder die Rolex erst mal weg.“
Die Aussage hatte überwiegend Kritik ausgelöst. FDP-Chef Wolfgang Kubicki sprach von „kalkulierter, populistischer Boshaftigkeit“. Er sprach von einem „Generalverdacht“, unter dem man stehe, wenn man es in Deutschland „zu Wohlstand gebracht“ habe. Carl-Miele-Urenkel und Investor Christian Miele sprach von „Wählerfang am linken Rand“.
Verstärkte Digitalisierung – und Vernetzung zwischen Bund und Ländern
Klingbeil und Anhänger seines Vorstoßes betonten hingegen, es gehe nur um Personen, die im Verdacht von Finanzstraftaten stünden. Man wolle sicherstellen, dass „alle sich an die Regeln halten“ und „der Ehrliche nicht der Dumme“ sei. Auch am Montag sprach der Minister von einem „wichtigen Beitrag zur Gerechtigkeit in unserem Land“. Das Vorgehen schaffe auch „Spielräume zur Entlastung der ehrlichen Bürger und Unternehmen“.
Das Instrument der „administrativen Vermögensabschöpfung“ solle künftig die Beschlagnahme verdächtiger Vermögensbestandteile auch außerhalb von Gerichtsverfahren ermöglichen. Bisher sei eine Einziehung regelmäßig erst nach langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen möglich. Künftig solle es ausreichen, dass das zuständige Finanzgericht eine nicht rechtmäßige Herkunft von Vermögensbestandteilen für wahrscheinlich hält. Dies, so heißt es aus dem Ministerium, ziele „dorthin, wo es Kriminellen wirklich weh tut: auf ihr Geld und ihre Vermögensgegenstände“.
Minister Klingbeil kündigte zudem eine Stärkung der bestehenden Financial Intelligence Unit (FIU) an. Deren Zuständigkeit liegt im Bereich der Bekämpfung internationaler Geldwäsche. Der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern solle leichter vonstattengehen. Der Minister hatte auch angekündigt, man bringe im Zuge der Umsetzung des Aktionsplans „die besten Kompetenzen aus den Ländern und dem Bund zusammen“.
Lob vom Zoll – Kritik von den Grünen
Die verstärkte Digitalisierung sei ein wesentliches Element der Umgestaltung, die Klingbeil als „größte Strukturreform seit Jahren“ ankündigt. Diese soll eine höhere Kontrollqualität sicherstellen, aber auch den Zoll „serviceorientierter und effizienter aufstellen“. Tino Igelmann, der Leiter des Zollkriminalamts, begrüßte das Vorhaben.
Dieses erleichtere es den Behörden, gegen die Organisierte Kriminalität vorzugehen. Dort habe man bisher Vermögenswerte mehrfach verschoben, um deren Sicherstellung zu erschweren. Nun bekomme man die Möglichkeit, „bereits im Vorfeld diese Vermögenswerte vorläufig einzuziehen, und die Gegenseite kann dadurch nicht mehr agieren“, so Igelmann zur ARD.
Verdächtige müssten bei Gegenständen aus verdächtig erscheinender Quelle einen „Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb vorlegen“. Die Maßnahme ziele auf „kriminelle Gruppierungen mit Vermögenswerten ab 100.000 Euro“ und nicht auf Privatpersonen. Allerdings stellen die 100.000 Euro keine generelle gesetzliche Freigrenze dar, bis zu der man von der Maßnahme ausgenommen sei. Grünen-Finanzexpertin Katharina Beck befürchtet entsprechend, dass „am Ende nur die kleinen Fische gefangen werden, nicht die ganz große Finanzkriminalität bekämpft“. Das Thema Steuerbetrug bleibe weiterhin unberührt.
Kritik am Klingbeil-Vorstoß auch aus Bayern
Das „Netzwerk Steuergerechtigkeit“ hält das Klingbeil-Maßnahmenpaket für einen „guten und umfassenden Plan gegen Steuerhinterziehung“. Kern davon sei „höherer Ermittlungsdruck bei großen Fällen und die Zusammenarbeit von Zoll, Steuerfahndung und Polizei – wie wir es seit Jahren fordern“.
Auch ein „öffentliches Register für die großen Vergehen“ sei in dem Maßnahmenpaket enthalten, heißt es vonseiten der NGO weiter. Dieser „Pranger“ ist jedoch nicht unumstritten. Bayerns Finanzminister Albert Füracker kritisiert nicht nur mangelnde Abstimmung der angekündigten Maßnahmen mit den Ländern. Das öffentliche Register könne, so Füracker, einen „nicht kalkulierbaren wirtschaftlichen Effekt und Reputationsschaden auslösen, der auf ganz Deutschland ausstrahlt“.
Lars Klingbeil. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Das Kabinett soll am Mittwoch über das sogenannte Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz entscheiden.
Verdächtige Vermögenswerte sollen künftig bereits außerhalb eines Strafverfahrens vorläufig eingezogen werden können.
Der Zoll soll stärker digitalisiert und bei der Datenanalyse auch mit Künstlicher Intelligenz arbeiten.
Klingbeils Pläne stoßen auf Zustimmung, aber auch auf Kritik wegen eines befürchteten „Generalverdachts“.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil rechnet am Mittwoch, 12. August, mit einem Beschluss des Kabinetts zur Erweiterung der Befugnisse für die Finanzbehörden. Damit soll beispielsweise der Weg frei sein zu einer leichteren Beschlagnahme von Vermögen unklarer Herkunft. Die Maßnahme ist Teil des sogenannten „Aktionsplans gegen Steuerbetrug“. Diesen hatten Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig im Juli angekündigt.
Künftig soll im Kampf gegen Geldwäsche und sonstige Finanzstraftaten bereits die Entscheidung eines Finanzgerichts den Zugriff zu Vermögen unklarer Herkunft ermöglichen. Zum geplanten Maßnahmenpaket gehören unter anderem auch die Abschaffung der straffreien Selbstanzeige in der heutigen Form und die Einführung der Registrierkassenpflicht. Der Zoll soll künftig KI zur Datenanalyse nutzen können. Er werde „moderner, digitaler und schlagkräftiger“, so der Vizekanzler.
Minister Klingbeil spricht von einem „Signal an Kriminelle“
Klingbeil wird der Nachrichtenagentur AFP zufolge am Mittwoch ein sogenanntes Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz vorlegen. Für den Zoll soll die Sicherstellung bedeutsamer Vermögensgegenstände sicherer werden. Ein Gericht soll diese ermöglichen können, „wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig oder mit nicht rechtmäßigen Mitteln erworben worden sind“. Die ARD hatte am Montag zuerst über den Entwurf berichtet.
Gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio hatte Klingbeil erklärt, man sende damit „ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart“. Dabei wiederholte er eine Aussage, mit der er sein geplantes Paket bereits im Juli in einem Social-Media-Beitrag beworben hatte:
„Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, dann sind der Porsche oder die Rolex erst mal weg.“
Die Aussage hatte überwiegend Kritik ausgelöst. FDP-Chef Wolfgang Kubicki sprach von „kalkulierter, populistischer Boshaftigkeit“. Er sprach von einem „Generalverdacht“, unter dem man stehe, wenn man es in Deutschland „zu Wohlstand gebracht“ habe. Carl-Miele-Urenkel und Investor Christian Miele sprach von „Wählerfang am linken Rand“.
Verstärkte Digitalisierung – und Vernetzung zwischen Bund und Ländern
Klingbeil und Anhänger seines Vorstoßes betonten hingegen, es gehe nur um Personen, die im Verdacht von Finanzstraftaten stünden. Man wolle sicherstellen, dass „alle sich an die Regeln halten“ und „der Ehrliche nicht der Dumme“ sei. Auch am Montag sprach der Minister von einem „wichtigen Beitrag zur Gerechtigkeit in unserem Land“. Das Vorgehen schaffe auch „Spielräume zur Entlastung der ehrlichen Bürger und Unternehmen“.
Das Instrument der „administrativen Vermögensabschöpfung“ solle künftig die Beschlagnahme verdächtiger Vermögensbestandteile auch außerhalb von Gerichtsverfahren ermöglichen. Bisher sei eine Einziehung regelmäßig erst nach langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen möglich. Künftig solle es ausreichen, dass das zuständige Finanzgericht eine nicht rechtmäßige Herkunft von Vermögensbestandteilen für wahrscheinlich hält. Dies, so heißt es aus dem Ministerium, ziele „dorthin, wo es Kriminellen wirklich weh tut: auf ihr Geld und ihre Vermögensgegenstände“.
Minister Klingbeil kündigte zudem eine Stärkung der bestehenden Financial Intelligence Unit (FIU) an. Deren Zuständigkeit liegt im Bereich der Bekämpfung internationaler Geldwäsche. Der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern solle leichter vonstattengehen. Der Minister hatte auch angekündigt, man bringe im Zuge der Umsetzung des Aktionsplans „die besten Kompetenzen aus den Ländern und dem Bund zusammen“.
Lob vom Zoll – Kritik von den Grünen
Die verstärkte Digitalisierung sei ein wesentliches Element der Umgestaltung, die Klingbeil als „größte Strukturreform seit Jahren“ ankündigt. Diese soll eine höhere Kontrollqualität sicherstellen, aber auch den Zoll „serviceorientierter und effizienter aufstellen“. Tino Igelmann, der Leiter des Zollkriminalamts, begrüßte das Vorhaben.
Dieses erleichtere es den Behörden, gegen die Organisierte Kriminalität vorzugehen. Dort habe man bisher Vermögenswerte mehrfach verschoben, um deren Sicherstellung zu erschweren. Nun bekomme man die Möglichkeit, „bereits im Vorfeld diese Vermögenswerte vorläufig einzuziehen, und die Gegenseite kann dadurch nicht mehr agieren“, so Igelmann zur ARD.
Verdächtige müssten bei Gegenständen aus verdächtig erscheinender Quelle einen „Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb vorlegen“. Die Maßnahme ziele auf „kriminelle Gruppierungen mit Vermögenswerten ab 100.000 Euro“ und nicht auf Privatpersonen. Allerdings stellen die 100.000 Euro keine generelle gesetzliche Freigrenze dar, bis zu der man von der Maßnahme ausgenommen sei. Grünen-Finanzexpertin Katharina Beck befürchtet entsprechend, dass „am Ende nur die kleinen Fische gefangen werden, nicht die ganz große Finanzkriminalität bekämpft“. Das Thema Steuerbetrug bleibe weiterhin unberührt.
Kritik am Klingbeil-Vorstoß auch aus Bayern
Das „Netzwerk Steuergerechtigkeit“ hält das Klingbeil-Maßnahmenpaket für einen „guten und umfassenden Plan gegen Steuerhinterziehung“. Kern davon sei „höherer Ermittlungsdruck bei großen Fällen und die Zusammenarbeit von Zoll, Steuerfahndung und Polizei – wie wir es seit Jahren fordern“.
Auch ein „öffentliches Register für die großen Vergehen“ sei in dem Maßnahmenpaket enthalten, heißt es vonseiten der NGO weiter. Dieser „Pranger“ ist jedoch nicht unumstritten. Bayerns Finanzminister Albert Füracker kritisiert nicht nur mangelnde Abstimmung der angekündigten Maßnahmen mit den Ländern. Das öffentliche Register könne, so Füracker, einen „nicht kalkulierbaren wirtschaftlichen Effekt und Reputationsschaden auslösen, der auf ganz Deutschland ausstrahlt“.
Am 1. Oktober 2019 gehen Menschen in Kiew, Ukraine, an den Büros des NABU, dem Amt für Korruptionsbekämpfung Ukraine, vorbei. - Foto: Sean Gallup/Getty Images
Am 29. Juni meldete die ukrainische Nationale Nachrichtenagentur UNN, dass der Parlamentsabgeordnete Serhiy Kuzminykh unter Hausarrest gestellt worden sei.
UNN beruft sich dabei auf das Hohe Antikorruptionsgericht (HACC), das am 29. Juni eine „Sicherungsmaßnahme in Form von rund um die Uhr geltendem Hausarrest“ gegen einen Abgeordneten erlassen habe. Außerdem muss der Verdächtige eine elektronische Fußfessel tragen.
Obwohl das HACC keinen Namen preisgegeben habe, will UNN wissen, dass es sich um Kuzminykh handelt. Er stehe im Verdacht, umgerechnet 11.000 Euro an „ungerechtfertigten Vorteilen für die Erleichterung der Lieferung von medizinischer Ausrüstung“ an ein Krankenhaus in Schytomyr erhalten zu haben, berichtet die Nachrichtenagentur weiter.
Brisant für Wolodymyr Selenskyj: Kuzminykh gehört der gleichen Partei an, wie der ukrainische Präsident, der „Sluha narodu“ (Diener des Volkes).
Die zwei spanischen Tageszeitungen, „Todo Alicante“ und „Demócrata“, berichteten auf ihrem englischsprachigen digitalen Nachrichtenportalen zudem von einer weiteren Festnahme eines Abgeordneten der Partei Diener des Volkes.
Dieser sei in Spanien festgesetzt worden, wo er sich zu einer Dienstreise aufgehalten haben soll. Das ukrainische Amt für Korruptionsbekämpfung (NABU) habe seine „vorläufige Inhaftierung ohne die Möglichkeit einer Kaution beantragt“, so das spanische Blatt weiter.
Das NABU habe bestätigt, dass der in Spanien Festgenommene verdächtig wird, ebenfalls in den Korruptionsfall im Zusammenhang mit Verträgen über medizinische Ausrüstung in der Oblast Schytomyr verwickelt zu sein. Er wird damit in die Nähe seines Parteifreundes Kuzminykh gerückt. Die Ermittler hätten laut „Todo Alicante“ den Abgeordneten bei der Entgegennahme des Schmiergeldes „erwischt“, doch seine parlamentarische Immunität habe bislang seine Festnahme vor Ort verhindert.
„Todo Alicante“ kommt zu dem Schluss: „Dies ist ein weiterer Korruptionsfall, der die Regierung von Selenskyj betrifft, die sich zwar dazu verpflichtet hat, diese tief verwurzelten Praktiken in der ehemaligen Sowjetrepublik auszumerzen, die jedoch nach wie vor eine große Herausforderung für das von Russland angegriffene Land darstellen.“
Am gleichen Tag gab laut UNN das HACC außerdem bekannt, dass auch Andrij Jermak zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet wurde.
Yermak, ehemaliger Leiter des Präsidialamtes und einstiger enger Vertrauter von Selenskyj, wird verdächtigt, umgerechnet rund 9 Millionen Euro bei einem Luxusbauprojekt in der Nähe von Kiew gewaschen zu haben.
Andrij Jermak. (Archivfoto)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Es ging um Callcenter
Ebenfalls am 29. Juni gab das NABU zusammen mit der Sonderstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung (SAPO) eine Stellungnahme heraus. Sie gaben die Festnahme eines weiteren Abgeordneten bekannt, ohne dessen Name oder Parteizugehörigkeit zu nennen.
Wie NABU weiter mitteilte, bestehe der Verdacht, dass der Politiker „unrechtmäßige Vorteile gefordert, Gelder gewaschen und unrichtige Angaben in seiner Vermögenserklärung gemacht“ habe.
Laut bisheriger Ermittlungen habe der Abgeordnete im August 2023 „unter dem Vorwand, gegen die Aktivitäten sogenannter ‚Callcenter‘ vorzugehen, von einer Person, die er für verantwortlich hielt, einen unrechtmäßigen Vorteil in Höhe von mehr als 1 Million US-Dollar gefordert“. Dafür soll er versprochen haben, seine Befugnisse zu nutzen, um im Interesse dieser Person in die Tätigkeit einiger „Callcenter“ einzugreifen und die Arbeit anderer nicht zu behindern. „Allerdings erhielt er die unrechtmäßige Zuwendung nicht“, so NABU.
Die ukrainische Onlinezeitung “The New Voice of Ukraine” mutmaßt „aufgrund der genannten Einzelheiten des Falls“, dass es sich bei dem Korruptionsverdächtigen um Mykola Tyshchenko handle, einen ehemaligen Abgeordneten der Partei Diener des Volkes, der nun der Fraktion „Wiederherstellung der Ukraine“ angehört.
Die auf Spenden basierende unabhängige ukrainische Tageszeitung „Kyiv Independent“ geht noch weiter und prangert Tyshchenko offen als den Verdächtigen an. Dieser sei im Januar 2023 aus der Partei Selenskyjs ausgeschlossen worden.
Als einer der Gründe für den Rauswurf wurde damals angegeben, Tyshchenko habe illegal eine Reise nach Thailand unternommen. Im Rahmen des Kriegsrechts ist es ukrainischen Männern im Alter von 18 bis 60 Jahren während des Krieges jedoch untersagt, das Land ohne Sondergenehmigung von der Regierung zu verlassen. Diese lag laut „Kyiv Independent“ offenbar nicht vor.
Zuvor war Tyshchenko schon mehrfach aufgefallen: Im Jahr 2020 verstieß sein Restaurant „Velyur“ in Kiew gegen die COVID-19-Ausgangssperre. Dort sollen auch viele Politiker eingekehrt sein.
Ferner soll der verhaftete Abgeordnete nach Angaben der NABU-/SAPO-Ermittler illegale Gelder in Höhe von rund 250.000 Euro „gewaschen“ haben, indem er mit seiner ehemaligen Ehefrau eine fiktive Schenkungsvereinbarung traf.
NABU: „Die Ermittlungen ergaben, dass sie über kein rechtmäßiges Einkommen verfügte, um eine solche Schenkung zu tätigen, und keine tatsächliche Geldüberweisung stattfand.“ Der Politiker habe das Geld später in seiner jährlichen Vermögenserklärung als Einkommen angegeben und damit „wissentlich falsche Angaben gemacht“, so NABU.
Und weiter: „Die Ermittlungen dauern an. Derzeit werden alle Umstände der Straftat sowie weitere Personen ermittelt, die möglicherweise an deren Begehung beteiligt sind.“
Thinktank: Korruptionsbekämpfung immer noch Nebensache
Susan Stewart vom Berliner Thinktank Stiftung Wissenschaft und Politik kommt im März 2026 bezüglich der notorischen Korruption in der Ukraine zu dem Schluss: Die personellen Umbesetzungen in der Regierung und in Teilen des Sicherheitsapparats Anfang 2026 hätten gezeigt, „dass die Korruptionsbekämpfung nicht im Vordergrund steht“, obwohl sie von einer Reihe von Korruptionsskandalen ausgelöst worden seien.
Das „Phänomen Korruption“ werde „lediglich am Rande angegangen“. So sei etwa der Justizsektor bislang „nur partiell reformiert“ worden und biete „zahlreiche Angriffsflächen für Korruption“. Außerdem sei „Korruption zu einem Teil des Governance-Systems der Ukraine geworden, der ohne eine Transformation dieses Systems nicht beherrschbar gemacht werden kann“.
Die Korruption sei in der Ukraine deshalb „so stark verwurzelt, weil Rechtsstaatlichkeit weiterhin unterentwickelt ist“. Der EU-Beitrittsprozess erfordere laut der Politikwissenschaftlerin „jedoch, dass die Ukraine ihr Governance-System transformiert“. Dabei sei es wichtig, dass sich die Veränderungsmaßnahmen „nicht nur auf die Elitenebene fokussieren“, sondern auf die gesamte Gesellschaft.
Guo finanzierte mit Anlegergeldern ein Luxusleben in New York. (Symbolbild) - Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Wegen groß angelegten Finanzbetrugs ist der im US-Exil lebende chinesische Unternehmer Guo Wengui zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Ein Bundesgericht in New York verhängte am Montag, 29. Juni, die Strafe, wie US-Medien berichteten.
Eine Jury hatte Guo bereits im Juli 2024 wegen Betrugs sowie Wertpapier-, Internet- und Geldwäschedelikten schuldig gesprochen.
Guo, auch bekannt als Ho Wan Kwok und Miles Guo, zog 2015 in die USA. Dort wurde er zu einem lautstarken Kritiker der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) und baute eine große Online-Anhängerschaft auf.
Luxusleben mit Anlegergeldern finanziert
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft betrog er zwischen 2018 und 2023 Tausende Anleger, die in seine Unternehmen investierten. Das Geld soll er für Luxusgüter ausgegeben haben, darunter eine Villa in New Jersey, einen Lamborghini und eine Jacht.
Bei der Urteilsverkündung erklärte US-Bezirksrichterin Analisa Torres, Guo habe „Menschen ausgenutzt, die Demokratie nach China bringen wollten“, um seinen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren.
Er habe zudem keine Verantwortung für sein Handeln übernommen. Neben der 30-jährigen Haftstrafe ordnete das Gericht eine Rückzahlung von 889 Millionen US-Dollar an.
Die Staatsanwaltschaft wirft Guo und seinen Mitverschwörern vor, über die sogenannte Himalaya Farm Alliance rund 150 Millionen US-Dollar erlangt zu haben.
Zudem soll er über G|CLUBS etwa 250 Millionen US-Dollar eingenommen haben. Das Programm wurde als exklusiver Mitgliedschaftsdienst für hochwertige Produkte, Dienstleistungen und Erlebnisse beworben.
Mit den Erlösen soll Guo unter anderem eine Villa in New Jersey, Möbel und Dekorationsgegenstände – darunter chinesische und persische Teppiche im Wert von rund 978.000 US-Dollar –, einen Kaminholzhalter sowie einen maßgefertigten Bugatti-Sportwagen gekauft haben.
Verteidigung spricht von politischer Verfolgung
Guos Anwälte argumentierten, ihr Mandant sei Opfer einer „umfassenden, allgegenwärtigen und lebensbedrohlichen“ Verfolgung durch die KPCh. Diese habe Eliten aus Wirtschaft, Unterhaltung und Politik in den USA angeworben, um gegen ihn vorzugehen.
Nach Angaben seiner Anwälte gehörte Guos Familie zu den größten Anteilseignern eines börsennotierten chinesischen Wertpapierunternehmens, bevor er China verließ. Er sei nach der Aufdeckung mutmaßlicher Korruption chinesischer Regierungsbeamter ins Visier der Behörden geraten.
Die chinesischen Behörden werfen Guo unter anderem Vergewaltigung, Entführung und Bestechung vor. Diese Vorwürfe weist er zurück.
(Mit Material der englischsprachigen Epoch Times und der AFP)
Großbrand am 26. November 2025 in Hongkong. (Archivbild) - Foto: Yan Zhao / AFP via Getty Images
Gut ein halbes Jahr nach dem verheerenden Brand in einem Hochhaus-Wohnblock in Hongkong mit 168 Toten sind mehrere Menschen und Unternehmen angeklagt worden.
Ihnen würden 25 Straftatbestände zur Last gelegt, darunter fahrlässige Tötung, Verschwörung zum Betrug, Geldwäsche, versuchte Behinderung der Justiz und Steuerhinterziehung, erklärte die Hongkonger Regierung am Mittwoch, 10. Juni.
Durch die Brandkatastrophe im Wohnkomplex Wang Fuk Court hatten tausende Menschen ihr Zuhause verloren.
Das Feuer im nördlichen Stadtteil Tai Po Ende November war weltweit der Brand mit den meisten Opfern in einem Wohnhaus seit 1980. Die Flammen wüteten mehr als 40 Stunden lang und erfassten sieben der acht Hochhausblöcke der Wohnanlage, zu der insgesamt fast 2000 Wohneinheiten gehören. Tausende Menschen mussten in der Folge in Behelfsunterkünfte umziehen.
Ermittlungen zufolge hatte eine brennende Zigarette leicht entflammbares Material entzündet. Dass die bei der Renovierung eingesetzten Bambusgerüste, Schutznetze und weitere Materialien nicht ausreichend hitzebeständig waren, begünstigte die schnelle Ausbreitung des Feuers. Zudem waren beim Brandausbruch in sieben der acht Hochhäuser die Brandmelder deaktiviert.
Wie aus einer von der Nachrichtenagentur AFP eingesehenen Klageschrift hervorgeht, wurden die Leiter des Bauunternehmens und des Beratungsbüros, die an der Renovierung von Wang Fuk Court beteiligt waren, sowie ein Prüfer und die beteiligten Unternehmen wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Insgesamt wurden demnach sieben Personen wegen Geldwäsche und Steuerbetrugs angeklagt.
„Ein Land, zwei Systeme“ weiter infrage
Zuvor hatten Insider von mutmaßlichen Kartellpraktiken, Kostenmanipulationen und dem Einsatz billiger, leicht entflammbarer Schutznetze berichtet. Eine Artikelserie zu diesen Vorwürfen wurde jedoch am 30. November aus „technischen“ Gründen aus dem Online-Archiv entfernt.
Eine unterdrückte Petition und die Festnahme eines Studenten haben die Kritik an den Behörden und dem Nationalen Sicherheitsgesetz weiter verstärkt. Viele Bürger sehen das frühere Versprechen von „Ein Land, zwei Systeme“ als gebrochen an.
Am 1. Juli 1997 übergab Großbritannien seine damalige Kronkolonie Hongkong an China. Im Gegenzug sagte Peking zu, Rechtsstaatlichkeit, Grundfreiheiten und ein hohes Maß an Autonomie für mindestens 50 Jahre zu gewährleisten. Diese sogenannte „Ein Land, zwei Systeme“-Garantie sollte bis 2047 gelten.
Kritiker werfen der chinesischen Führung jedoch vor, diese Zusagen nicht einzuhalten. Die Lage für Demokratie und Freiheitsrechte in Hongkong habe sich in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Mit dem Nationalen Sicherheitsgesetz (NSG) von 2020 werde Regierungskritik als „Subversion“ verfolgt.
Zudem dürfen nach der Wahlrechtsreform von 2021 nur noch „Patrioten“ für das Parlament kandidieren; die Opposition ist weitgehend ausgeschlossen. Nach Angaben von Demokratiegruppen wurden seither mehr als 280 Demokratieaktivisten festgenommen, darunter Joshua Wong und Jimmy Lai. (afp/red)
Die belgischen Behörden untersuchen mögliche Verstöße gegen Anti-Geldwäschegesetze. (Symbolbild) - Foto: Silas Stein/dpa/dpa
Die belgische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Geldwäsche gegen den europäischen Zweig des Überweisungsdienstleisters Wise.
Die Ermittlungen laufen schon seit dem vergangenen Jahr und „nähern sich ihrem Ende“, wie die Staatsanwaltschaft der AFP am Montag, 1. Juni, bestätigte. Der Aktienkurs des Unternehmens an der Londoner Börse brach bis Montagmittag um fast 15 Prozent ein.
Zuvor hatten Investigativjournalisten mehrerer europäischer Medien berichtet.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben, ob Wise verdächtige Überweisungen im großen Stil nicht gemeldet und damit gegen die Anti-Geldwäschegesetze der EU und Belgiens verstoßen hat.
Dabei geht es demnach um Überweisungen, die mutmaßlich im Zusammenhang mit Betrug, Korruption und Drogenhandel stehen.
Wise hat seinen Hauptsitz in London, die Ermittlungen betreffen des EU-Zweig des Unternehmens mit Sitz in Brüssel.
Die belgischen Ermittler waren den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge auf den Dienstleister aufmerksam geworden, weil Ermittler aus mehr als 30 anderen Ländern in zahlreichen Fällen um Unterstützung in Brüssel baten, weil Wise-Konten in ihren Strafverfahren auftauchten.
Unternehmen weist Vorwürfe zurück
Das Unternehmen in London bezeichnete die Ermittlungen am Montag als „Teil des laufenden Geschäftsbetriebs“. Sie deuteten „weder auf eine Nichteinhaltung der Anforderungen zur Geldwäschebekämpfung noch auf sonst irgendein Fehlverhalten“ hin, teilte Wise weiter mit.
Die Ermittlungen dauerten zudem noch an. „Stand heute wurden uns keine konkreten Schlussfolgerungen vorgelegt.“
Wise zählt weltweit mehr als 19 Millionen aktive Kunden, die international Geld hin und her schicken. Pro Tag wickelt der Dienstleister nach eigenen Angaben etwa 4,7 Millionen Transaktionen ab. (afp/red)
Andrij Jermak. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In dem aufsehenerregenden Korruptionsskandal um den ehemaligen ukrainischen Präsidentenberater Andrij Jermak ist der langjährige Vertraute von Staatschef Wolodymyr Selenskyj gegen eine millionenschwere Kaution auf freien Fuß gekommen.
Der 56-Jährige habe eine Kaution von 140 Millionen Hrywnja (umgerechnet etwa 2,7 Millionen Euro) hinterlegt, teilte am Montag, 18. Mai, ein Sprecher des obersten Antikorruptionsgerichts des Landes mit.
Dieses hatte in der vergangenen Woche eine 60-tägige Untersuchungshaft für Jermak angeordnet. Nach der Zahlung der Kaution soll er nun bis zu einem Prozess auf freien Fuß bleiben.
Jermak kündigte an, dass er „meine Position sowie meinen Ruf weiterhin mit rechtlichen Mitteln verteidigen“ wolle. „Ich bin nirgendwohin geflohen und habe dies auch nicht vor“, schrieb er im Onlinedienst Telegram.
Der 56-Jährige hatte nach der Festsetzung der Millionen-Kaution durch das Gericht erklärt: „So viel Geld habe ich nicht.“ Er hoffe aber, dass seine vielen Freunde und Bekannten ihm helfen könnten.
Jermak war von 2020 bis 2025 als Leiter des Präsidialamts Selenskyjs wichtigster Berater. Er wird verdächtigt, an einem weitreichenden Netzwerk zur Veruntreuung von Geldern beteiligt gewesen zu sein.
Das Nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine (Nabu) hatte vor einer Woche mitgeteilt, eine „organisierte Gruppe“ enttarnt zu haben, die umgerechnet 8,9 Millionen Euro „über ein Luxusbauprojekt in der Nähe von Kiew gewaschen“ habe.
Bei einem der Verdächtigen handele es sich um einen „ehemaligen Leiter des Büros des Präsidenten der Ukraine“.
Jermak weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Ende November war er zurückgetreten, nachdem das Antikorruptionsbüro einen großen Korruptionsskandal im Energiesektor aufgedeckt hatte, in den mehrere Politiker verwickelt waren.
Korruption ist seit langer Zeit ein Problem in der Ukraine. Ihre Bekämpfung gilt als wichtige Voraussetzung für einen Beitritt des Landes zur Europäischen Union. (afp/red)