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Steuerreform 2027/28: Wer gewinnt – und wer künftig mehr zahlt


In Kürze:

  • Familien und Mittelschicht profitieren: Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Kindergeld werden angehoben.
  • Spitzenverdiener und Minijobber werden stärker belastet: Der Reichensteuersatz greift früher, zudem steigt die Pauschalsteuer für Minijobs.
  • Streit um Zuschläge und Handwerkerleistungen: Sonn- und Feiertagsarbeit wird steuerlich begünstigt, während der Steuerbonus für Handwerkerleistungen sinkt.

Am Mittwoch, 2. September, hat das Bundeskabinett die von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorgelegte Steuerreform 2027/28 auf den Weg gebracht. Diese soll in zwei Etappen Wirkung entfalten – ein Teil davon bereits ab 1. Januar 2027, ein weiterer im darauffolgenden Jahr.
Minister Klingbeil sieht in dem Entwurf, der noch Bundestag und Bundesrat passieren muss, ein Signal an die große Mehrheit der Beschäftigten und ihre Familien. Diese sollen von einem Entlastungsvolumen in Höhe von rund 10 Milliarden Euro profitieren. Der Bund der Steuerzahler spricht hingegen von einer „Entlastung, die keine ist“.

Steuerreform in zwei Etappen: Grundfreibetrag und Steuertarif werden angehoben

Gewinner der Reform sollen jedenfalls alle Steuerpflichtigen sein, deren Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags angesiedelt ist – zumindest, solange sie nicht zu den Spitzenverdienern gehören. Dieser liegt derzeit für Singles bei 12.348 Euro. Mit Beginn des nächsten Jahres soll er auf 12.564 Euro steigen, 2028 in einem weiteren Schritt auf 12.900 Euro. Für gemeinsam veranlagte Ehepartner verdoppelt sich jeweils der Grundfreibetrag. Auf diese Weise setzt der Bund das steuerliche Existenzminimum höher an.
Die zweite Progressionszone will die Bundesregierung bis zu einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 70.600 Euro abflachen. Der bisherige Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll damit etwas später greifen, was insbesondere bei mittleren Einkommen spürbar sein soll. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 auf 1.430 Euro.
Dies soll für Arbeitnehmer besonders entlastend wirken, die keine höheren tatsächlichen Werbungskosten nachweisen können. Nach Angaben des Finanzministeriums sollen dadurch etwa 1,3 Millionen Steuerpflichtige nicht mehr die Anlage N zu ihrer Steuererklärung ausfüllen müssen.

Familien gehören zu den größten Gewinnern

Familien sollen von einem höheren Kindergeld und einer Anhebung des Kinderfreibetrages profitieren. Das derzeit bei monatlich 259 Euro liegende Kindergeld soll in zwei weiteren Etappen auf 267 sowie 272 Euro steigen. Die Kinderfreibeträge – heute 9.756 Euro – soll 2027 auf 10.056 und 2028 auf 10.236 Euro steigen.
Bei zwei Kindern würde das 2028 insgesamt 312 Euro mehr Kindergeld pro Jahr als heute bedeuten. Die Kombination aus Kindergeld/Kinderfreibetrag und Einkommensteuertarif kann in einigen Konstellationen sogar noch größere Entlastungen ermöglichen. Ein Doppelverdiener-Ehepaar mit einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro, drei Kindern, gemeinsamer Veranlagung und Handwerkerkosten von jährlich 1.500 Euro könnte sich einer Modellrechnung zufolge 2028 über eine Entlastung von 711 Euro pro Jahr freuen.
Ein Alleinverdienerpaar mit zwei Kindern, Splittingveranlagung und einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 Euro könnte mit einer Entlastung von 557 Euro rechnen (bei 300 Euro Handwerkerkosten). Ein Splitting-Ehepaar mit einem Einkommen von 150.000 Euro, drei Kindern und ohne Handwerkerkosten käme laut Modellrechnung auf eine Ersparnis von 976 Euro. Bei einem Alleinerzieher mit einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 25.000 Euro ergibt eine Modellrechnung eine Entlastung von 315 Euro.

Begünstigte Zuschläge: Bund der Steuerzahler nimmt Anstoß an Tarifgebundenheit

Auf Kritik des Bundes der Steuerzahler stößt demgegenüber eine Regelung, die Sonn- und Feiertagsarbeit honorieren soll. So sollen Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit oder besondere Tage wie Weihnachten für mehr Arbeitnehmer als bisher steuerfrei bleiben. Der maximal berücksichtigungsfähige Grundlohn liegt bislang bei 50 Euro pro Stunde.
Künftig sollen auch Beschäftigte mit einem Grundlohn von bis zu 75 Euro pro Stunde davon profitieren. Das ist tendenziell auch im Interesse von besserverdienenden Facharbeitern. Allerdings gibt es dabei einen relevanten Pferdefuß: Die erweiterte Sozialversicherungsfreiheit soll für bestimmte Zuschläge nur dann bestehen, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Auch die Nachtzuschläge werden nicht erhöht.
Deutlichen Unmut äußern darüber Steuerzahler-Verbandschef Reiner Holznagel und der Verband der Steuerberater. Gegenüber „BILD“ ist von einer „willkürlichen und ungerechten“ und „sachlich und systematisch nicht gerechtfertigten“ Regelung die Rede. Holznagel betont, dass Beschäftigte regelmäßig gar keinen Einfluss darauf hätten, ob es in ihrem Betrieb einen Tarifvertrag gebe.

Finanzministerium verteidigt Vorteil für Tarifgebundene

CDU-Finanzsprecher Fritz Güntzler fordert eine Nachbesserung hinsichtlich dieser Regelung im Bundestag. Immerhin seien dem Statistischen Bundesamt zufolge mehr als 20 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland ohne Tarifvertrag beschäftigt. Demgegenüber weist man aufseiten des Bundesfinanzministeriums dieses Ansinnen zurück.
Es sei im Koalitionsvertrag explizit die Rede von einer Stärkung von Tarifautonomie und tarifgebundener Arbeit. Entsprechend habe auch der Koalitionsausschuss die geplante Regelung so beschlossen. Im Entwurf steht zur Begründung dieser Unterscheidung:
„Bei in einem Tarifvertrag geregelten Sonn- und Feiertagszuschlägen kann davon ausgegangen werden, dass auch das Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an einer ihrem Verdienst entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Absicherung angemessen Berücksichtigung findet.“
Während Geringverdiener und die Mittelschicht von der Steuerreform profitieren sollen, müssen sich Spitzenverdiener auf teilweise Einbußen einstellen. Der bisherige Reichensteuersatz von 45 Prozent greift derzeit ab 277.826 Euro. Künftig werden es 250.000 Euro sein. Ab 280.000 Euro kommt mit 47 Prozent auch noch eine Art „Superreichensteuer“ hinzu. Dabei handelt es sich allerdings um keine neue Steuer, sondern eine zusätzliche Tarifstufe.

Minijobber verlieren durch die Steuerreform

Die Absenkung der Grenze für die „Reichensteuer“ und die neue zusätzliche Tarifstufe wird unter anderem sehr gut verdienende Singles und Personen mit hohen steuerpflichtigen Einkommen treffen. Auch Unternehmer und Selbstständige mit entsprechend hohen Einkommenssummen müssen sich auf die neue Regelung einstellen. Allerdings geht es dabei nicht um Bruttogehälter, sondern jeweils um das zu versteuernde Einkommen.
Zu den Verlierern der Steuerreform werden unterdessen auch Minijobber gehören. Für diese steigt der Pauschalsteuersatz von 2 auf 5 Prozent – was Arbeitgeber wie Beschäftigungsverhältnisse trifft. Auch die Begünstigung von Arbeitskosten für Handwerker steht vor einer Einschränkung.
Bisher können Steuerpflichtige 20 Prozent der für Handwerkerleistungen im Haushalt angefallenen Rechnungssummen steuerlich ansetzen. Dies gilt bis zu einem Maximalbetrag von 1.200 Euro. Künftig werden es nur noch bis zu 15 Prozent und maximal 900 Euro sein. Betroffen sind von dieser Neufassung Eigentümer und Mieter von Immobilien, die Handwerker beauftragen, oder Haushalte mit größerem Modernisierungsbedarf.
Der reduzierte steuerliche Anreiz für legale Handwerkerleistungen könnte zu einem Zielkonflikt mit einem anderen Anliegen der Regierung führen. Immerhin wollte diese auch Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung den Kampf ansagen.

Reiche kritisiert kalte Progression – will aber auf „Opposition in der Regierung“ verzichten

Inwieweit das Steuerpaket unverändert durch Bundestag und Bundesrat gehen wird, bleibt abzuwarten. Bisher betonte die Koalition, am Aufschnüren mühsam erzielter Kompromisse nicht interessiert zu sein. Allerdings hatte es jüngst sogar auf Ministerebene Kritik an der Steuerreform gegeben.
So gehen die Entlastungen für Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nicht weitgehend genug. Der Entwurf lasse zu wenig an Anstrengungen erkennen, die kalte Progression auszugleichen. Diese tritt ein, wenn Löhne lediglich mit der Inflation steigen und ein Arbeitnehmer nur aufgrund des nominell höheren Lohns in eine höhere Steuertarifgruppe fällt. Minister Klingbeil warnte mit Blick auf die Kritik vor einer „Opposition in der Regierung“. Das Bundeswirtschaftsministerium will das Paket aber mittragen, so die „Frankfurter Rundschau“.
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Steuerreform: Wie viel von 10 Milliarden Euro Entlastung übrig bleibt


In Kürze:

  • 10 Milliarden Euro Entlastung durch Steuerreform: Die Bundesregierung will Bürger ab 2027 vor allem bei der Einkommensteuer und bei Familienleistungen entlasten.
  • Neue Belastungen: Gekürzte Steuervergünstigungen und steigende Sozialbeiträge könnten einen Teil der Entlastung wieder aufzehren.
  • Besonders betroffen: Kinderlose Einverdiener-Ehepaare drohen durch die geplante Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung deutlich stärker belastet zu werden.

 
Auf etwa 10 Milliarden Euro schätzt die Bundesregierung den Entlastungseffekt der Steuerreform, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Sie bezeichnet das Vorhaben als bedeutende Erleichterung für Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen.
Vor allem Familien mit Kindern sollen dadurch angesichts deutlich gestiegener Preise für Energie, Mobilität, Wohnen und andere Bereiche des täglichen Lebens Entlastung erfahren. Außerdem drückt die Bundesregierung die Hoffnung aus, dass die Steuerreform einen Impuls für Wachstum und Beschäftigung setzt.

Steuerzahlerbund nennt Steuerreform „Scherz oder Provokation“

Um den Effekt zu bewirken, soll der Grundfreibetrag bis 2028 auf etwa 12.900 Euro steigen. Derzeit liegt er für Alleinstehende bei 12.348 Euro.
Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 auf 1.430 Euro steigen. Dazu kommen Anpassungen nach oben beim Kindergeld und Kinderfreibetrag. Eine vierköpfige Familie mit einem Haushaltseinkommen von etwa 60.000 Euro soll durch die Steuerreform ab 2028 jährlich mehr als 600 Euro mehr pro Jahr zur Verfügung haben als heute.
Diese Entlastungen stehen deutliche Teuerungstendenzen der vergangenen Jahre und insbesondere der explodierenden Treibstoffpreise seit Beginn des Irankrieges gegenüber.
Der Bund der Steuerzahler nannte die Reform laut „WirtschaftsWoche“ „Scherz oder Provokation“. Kritik kam auch von Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Landeschef Daniel Peters. Dieser erklärte, angesichts zusätzlicher Belastungen bleibe von dem Entlastungseffekt „nicht mal ein Drittel übrig“.
Einige davon sind im Reformpaket selbst enthalten. So soll der Handwerkerbonus von bisher 20 auf künftig 15 Prozent der begünstigten Arbeitskosten sinken. Dies verringert den maximalen Steuerabzug in diesem Bereich von 1.200 auf 900 Euro. Die pauschale Steuer auf Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Und es gibt Mehrbelastungen für sehr hohe Einkommen über höhere Spitzensteuersätze.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat die Reform verteidigt. SPD und Union hätten bewusst den Fokus auf die kleineren und mittleren Einkommen und die Familien gelegt. „Für eine Familie mit zwei Kindern erreichen wir eine Entlastung von etwa 600 Euro im Jahr“, behauptete er. Das solle keiner kleinreden. „Wir haben uns im Koalitionsausschuss gemeinsam entschieden, diesen Schwerpunkt zu setzen.“

Was den Entlastungen an zusätzlichen Aufwendungen gegenübersteht

Mehr noch als direkte Effekte der Steuerreform drohen andere politische Entscheidungen oder Entwicklungen, die tatsächliche Höhe der geplanten Entlastung zu beeinflussen.
So steigen in mehreren Bereichen der Sozialversicherung die Beitragsbemessungsgrenzen. Zusätzlich zur ohnehin vorgesehenen Anpassung aufgrund der Lohnentwicklung soll es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro geben.
Kinderlose müssen sich auf höhere Beiträge zur Pflegeversicherung einstellen. Dazu kommt eine voraussichtliche Steigerung des Rentenbeitrags bis 2028 von derzeit 18,6 auf dann 19,9 Prozent.
Eine ebenfalls diskutierte kapitalgedeckte Altersvorsorge soll zunächst 0,5 Prozent – später bis zu 2 Prozent – des Bruttolohns in Anspruch nehmen. Davon soll je die Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingezahlt werden.
Dadurch könnte vor allem bei mittleren und höheren Einkommen der Einsparungseffekt durch die Steuerreform teilweise oder sogar vollständig zunichtegemacht werden.
Ein wesentlicher Faktor, der darüber hinaus noch zum Tragen kommt, ist die GKV-Reform. Diese schränkt die zuvor über Jahrzehnte hinweg unangetastete beitragsfreie Familienversicherung von Ehegatten ein. In den meisten Fällen wird die Mitversicherung nur noch gegen einen Beitragszuschlag möglich sein. Dieser soll 2,5 Prozentpunkte der beitragspflichtigen Einnahmen des Hauptversicherten betragen.

Alleinverdiener-Ehepaare besonders betroffen

Von dieser Maßnahme, die ab 2028 in Kraft treten soll, erhofft sich der Bund Einsparungen von mehreren Milliarden Euro für die GKV. Zudem will die Regierung auf diese Weise Anreize für eine stärkere Vollzeiterwerbstätigkeit schaffen. Am stärksten von den Einschränkungen betroffen wären Alleinverdiener-Ehepaare ohne Kinder.
Neben der Problematik der GKV-Reform und möglicher höherer Rentenbeiträge macht auch die Entwicklung der Energiepreise deutlich, dass eine Steuerentlastung nicht automatisch mehr Kaufkraft bedeutet. Zwar bleibt der CO₂-Preis vorerst weiterhin zwischen 55 und 65 Euro je Tonne. Eine Kompensation über ein Klimageld ist zwar im Koalitionsvertrag angesprochen, aber noch nicht umgesetzt.

Ökonom hält höhere Mehrwertsteuer für sinnvoll

Trotz des gleichbleibenden CO₂-Preises steigen die Kosten für Benzin, Diesel und Erdgas infolge des Krieges in der Golfregion und der Lage in der Straße von Hormus. Der Emissionshandel verteuert darüber hinaus jetzt schon indirekt Transport, Produktion, Heizung und andere Güter. Der angekündigten Steuererleichterung steht demnach auch in diesem Bereich ein Anstieg der Lebenshaltungskosten gegenüber.
Offen bleibt zudem, ob die Erhöhung der Mehrwertsteuer dauerhaft vom Tisch ist. Der Ökonom und Präsident des Kiel Instituts für Weltwirtschaft, Moritz Schularick, hat sich dazu jüngst im Magazin „Capital“ geäußert. So sollen Union und SPD im Frühjahr darüber gesprochen haben, die Mehrwertsteuer auf 21 oder sogar 22 Prozent zu erhöhen. Es wäre der erste Schritt in dieser Größenordnung seit 2006 gewesen.
Die Anhebung der Mehrwertsteuer hätte eine größere Steuerentlastung oder Senkungen der Sozialbeiträge ermöglichen sollen. Allerdings hätte man die Idee aufgrund der Teuerung infolge des Irankrieges und aus Furcht vor größeren Protesten verworfen. Stattdessen sei die Steuerreform kleiner ausgefallen.
Schularick ist ein Befürworter der Idee, die Mehrwertsteuer deutlich anzuheben. Mit den Mehreinnahmen könne man Steuerentlastungen an anderer Stelle und eine Senkung der Sozialbeiträge finanzieren, so der Ökonom. Ziel müsse es sein, „Unternehmen und Konsumenten wieder mehr Spielraum für eigene Ausgaben- und Investitionsentscheidungen zu geben“. Nur dies eröffne die Aussicht auf eine echte und dauerhafte Belebung der hiesigen Wirtschaft.
Mit Material der Nachrichtenagenturen