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IW-Studie: Fast vier von fünf Unternehmen berichten von steigender Bürokratiebelastung


In Kürze:

  • IW-Studie: Fast vier von fünf Unternehmen berichten weiterhin von einer steigenden Bürokratiebelastung und einem wachsenden Verwaltungsaufwand.
  • Regierung und NKR: Die Bundesregierung hat erste Entlastungsmaßnahmen eingeleitet. Der Nationale Normenkontrollrat sieht Anzeichen für eine Trendwende, hält weitere Schritte zum Bürokratieabbau jedoch für erforderlich.
  • Bilanz nach einem Jahr: Ob die angekündigten Reformen Unternehmen tatsächlich spürbar entlasten, lässt sich nach Einschätzung der Studienautoren derzeit noch nicht abschließend bewerten.

 
Umfangreiche „Dokumentations- und Meldepflichten, mangelnde Flexibilität, lange Verfahren sowie Vollzugsprobleme in Behörden“ wurden von CDU und CSU als Belastungen für Unternehmen bezeichnet, die „unnötig Geld, Zeit, Nerven und Personal“ binden würden. Der Bürokratieabbau wurde daher zu einem zentralen wirtschaftspolitischen Thema des Bundestagswahlprogramms 2025 von CDU und CSU.
CDU und CSU verbanden den Bürokratieabbau mit dem Ziel, „Freiheit zurückzugeben“ und eine „Kultur des Machens und nicht der Fehlervermeidung“ zu fördern. Die angekündigten Maßnahmen wurden anschließend in weiten Teilen in den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung aufgenommen. Darin vereinbarten CDU, CSU und SPD unter anderem, die Bürokratiekosten der Wirtschaft bis zum Ende der Legislaturperiode um 25 Prozent zu reduzieren, Berichts- und Dokumentationspflichten im Gesundheitswesen abzubauen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Etwas mehr als ein Jahr nach Amtsantritt stellt sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Ziele vorangekommen ist. Nach einer aktuellen Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) berichten Unternehmen weiterhin mehrheitlich von einer steigenden Bürokratiebelastung. Grundlage der Untersuchung ist das IW-Zukunftspanel, für das mehr als 1.000 Unternehmen befragt wurden.
Nach Angaben der Autoren müssen Unternehmen derzeit rund 100.000 Berichtspflichten erfüllen. Die jährlichen Bürokratiekosten werden auf etwa 64 Milliarden Euro geschätzt. Hinzu kommt ein zusätzlicher Personalaufwand: Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge entstanden innerhalb von drei Jahren rund 325.000 zusätzliche Stellen im Zusammenhang mit der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Das IW sieht darin einen Hinweis auf einen gestiegenen Verwaltungsaufwand in Unternehmen.
Laut Befragung geben 54,7 Prozent der Unternehmen an, dass der Bürokratieaufwand in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen habe. Weitere 23,8 Prozent berichten von einer leichten Zunahme. Lediglich 1,5 Prozent nehmen eine Entlastung wahr. Insgesamt berichten somit knapp vier von fünf Unternehmen von einer gestiegenen Bürokratiebelastung. Besonders häufig äußern größere Unternehmen diese Einschätzung: Knapp 78 Prozent der Großunternehmen berichten von einer starken Zunahme des Verwaltungsaufwands. Bei mittelständischen Unternehmen liegt der Anteil bei rund zwei Dritteln und bei kleineren Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten bei mehr als der Hälfte.

Unternehmen berichten von wachsender Belastung

Auch zwischen den Branchen bestehen Unterschiede. Im sonstigen verarbeitenden Gewerbe geben 94 Prozent der Unternehmen an, dass die Bürokratiebelastung gestiegen sei. Im Großhandel sowie in Logistik und Verkehr liegt dieser Anteil bei rund 87 Prozent, in der Metall- und Elektroindustrie bei knapp 85 Prozent.
Die Unternehmen berichten nicht nur von zusätzlichen Berichtspflichten, sondern auch von einem höheren Zeitaufwand für deren Erfüllung. Weniger als acht Prozent der Beschäftigten geben an, dass sich der Aufwand für Dokumentationspflichten in den vergangenen zwei Jahren verringert habe. Rund ein Drittel berichtet dagegen von einem gestiegenen Zeitaufwand. Führungskräfte nehmen diese Entwicklung häufiger wahr als andere Beschäftigte.
Die Ergebnisse stehen im Gegensatz zum Bürokratiekostenindex des Statistischen Bundesamtes, der seit 2012 einen Rückgang der Bürokratiekosten ausweist. Nach Darstellung des IW lässt sich diese Abweichung durch Unterschiede in der Methodik erklären. Der Index berücksichtigt ausschließlich Informations- und Dokumentationspflichten aus Bundesgesetzen. Nicht einbezogen werden unmittelbar geltendes EU-Recht, Vorschriften der Länder und Kommunen sowie zusätzlicher Aufwand durch häufige Gesetzesänderungen oder neue Erfüllungspflichten. Nach Einschätzung des IW erfasst der Index daher nicht alle Faktoren der von Unternehmen wahrgenommenen Bürokratiebelastung.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Foto: Destatis

Entlastungsmaßnahmen und internationale Vergleiche

Die Autoren des Gutachtens betrachten auch die bisher beschlossenen Entlastungsmaßnahmen. Genannt werden unter anderem der „Bauturbo“, die Registermodernisierung, Änderungen im Vergaberecht, die Einführung der europäischen digitalen Identität (EUDI-Wallet) sowie der Wegfall einzelner Betriebsbeauftragter. Nach Einschätzung der Autoren könnten diese Maßnahmen Verwaltungsverfahren vereinfachen. Ihre Wirkung werde jedoch vielfach erst nach Abschluss der Umsetzung sichtbar. Zahlreiche Vorhaben befänden sich noch im Gesetzgebungsverfahren oder müssten von Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Eine spürbare Entlastung für Unternehmen lasse sich nach Einschätzung der Autoren daher bislang nur eingeschränkt feststellen.
Die Autoren des Gutachtens untersuchen zudem frühere Entlastungsmaßnahmen. Als Beispiel nennen sie das Bürokratieentlastungsgesetz III, von dessen ausgewiesener Entlastung ein wesentlicher Teil auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) entfiel. Nach Einschätzung des IW führte die elektronische Übermittlung in der Praxis jedoch nicht in allen Fällen zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands, da Arbeitgeber weiterhin zusätzliche Arbeitsschritte durchführen müssten. Zudem weist das Gutachten darauf hin, dass neue gesetzliche Vorgaben frühere Entlastungen teilweise wieder aufheben können. Als Beispiele nennen die Autoren zusätzliche Dokumentationspflichten aus neuen Regelungsvorhaben. Dadurch könnten die Bürokratiekosten trotz einzelner Vereinfachungen insgesamt weiter steigen.
Neben der Unternehmensbefragung verweist das IW auf internationale Vergleichsdaten. Laut den Product Market Regulation Indicators der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weist Deutschland bei den bürokratischen Anforderungen für Unternehmensgründungen im internationalen Vergleich einen hohen Aufwand auf. Innerhalb der Europäischen Union liegt Deutschland demnach auf dem letzten Platz, im Gesamtranking auf Rang drei von hinten. Hinter Deutschland liegen lediglich Costa Rica und Japan. Die OECD nennt als Gründe unter anderem den Verwaltungsaufwand und die Komplexität der Verfahren bei Unternehmensgründungen.

Quelle: 2023, OECD Product Market Regulation Indicators

Auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) berichtet von Fortschritten, sieht jedoch weiterhin weiteren Handlungsbedarf. In seinem Jahresbericht 2025 spricht das Beratungsgremium der Bundesregierung von einer „Trendwende“ beim Bürokratieabbau, da der Erfüllungsaufwand im aktuellen Berichtszeitraum erstmals deutlich gesunken sei. Gleichzeitig weist der NKR darauf hin, dass die Wirtschaft weiterhin jährlich Bürokratiekosten von rund 64 Milliarden Euro trage und dass seit 2011 ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von 13,2 Milliarden Euro entstanden sei. Der Rat empfiehlt daher, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Abbauziele umzusetzen, bestehende Dokumentations- und Kontrollpflichten zu überprüfen sowie die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben.

Unterschiedliche Bewertung der bisherigen Reformen

Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt das IW. Nach Angaben der Autoren werden beschlossene Entlastungen teilweise durch neue Dokumentations- und Nachweispflichten sowie häufige Änderungen gesetzlicher Vorgaben ausgeglichen. Dadurch könne der Anpassungsaufwand in Unternehmen trotz einzelner Vereinfachungen weiter steigen.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bewertet die Ergebnisse der Untersuchung als Bestätigung ihrer bisherigen Einschätzung. Anlässlich der Vorstellung der Studie erklärte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben: „Die Bundesregierung nennt es Entlastungskabinett, doch die Unternehmen nennen es die x-te Ankündigung.“ Aus Sicht der INSM reichten die bisher beschlossenen Maßnahmen nicht aus, um den Verwaltungsaufwand spürbar zu verringern. Alsleben forderte eine konsequente Umsetzung der angekündigten Reformen und erklärte: „Die Regierung muss endlich liefern, nicht nur ankündigen – sonst verfestigt sich, dass Bürokratie Standortnachteil Nummer 1 und ein echtes Investitionshindernis bleibt.“
Ob die von der Bundesregierung angestrebte Entlastung in den Unternehmen tatsächlich ankommt, wird sich im weiteren Verlauf der Legislaturperiode zeigen. Während der Nationale Normenkontrollrat erste Fortschritte beim Bürokratieabbau sieht, berichten viele der vom IW befragten Unternehmen bislang weiterhin von einer hohen Bürokratiebelastung.
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Drei Monate ohne Geld und ohne Kita: Die teure Lücke bei Elterngeld-Reform


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant, das Elterngeld zu erhöhen und zugleich die Bezugsdauer an eine stärkere Beteiligung beider Eltern zu knüpfen.
  • Modellrechnungen zeigen: Für Paare mit großen Einkommensunterschieden könnten die neuen Regeln Verluste von mehreren Tausend Euro bedeuten.
  • Besonders problematisch ist die mögliche Lücke zwischen dem Ende des Elterngeldbezugs und dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.

 
Vor dem Hintergrund der Vorgabe des Finanzministeriums, 500 Millionen Euro einzusparen, plant Karin Prien (CDU) Veränderungen beim Elterngeld.
„Ich könnte mir schon vorstellen, dass man einerseits verkürzt, aber andererseits die Lohnersatzrate und eben Lohnersatzrate und Mindest- und Höchstbetrag anhebt“, sagte die Bundesfamilienministerin im „Berlin Playbook“-Podcast von „POLITICO“.
Derzeit können Eltern gemeinsam bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate übernimmt. Die Leistung beträgt in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens und liegt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich.
Nach Priens Plänen sollen künftig beide Elternteile mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen müssen, damit Paare den vollen Elterngeld-Zeitraum ausschöpfen können. Die Familienministerin begründet diese Überlegung mit dem Ziel, die Kinderbetreuung partnerschaftlicher zwischen den Eltern aufzuteilen. Der Höchstbetrag könnte dann von 1.800 auf 1.900 Euro steigen, der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro.
Gegenüber „POLITICO“ betonte Prien allerdings Anfang Juni, dass es sich um Überlegungen handele, die sich derzeit innerhalb der schwarz-roten Koalition in Abstimmung befänden.
Eine Anpassung des Elterngelds erscheint auf den ersten Blick überfällig. Seit seiner Einführung 2007 ist es trotz steigender Preise nie angehoben worden. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sind die im Raum stehenden Summen „kaum mehr als ein Trostpflaster“.
Seit seiner Einführung habe das Elterngeld bis heute rund 31,5 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt, so das Wirtschaftsinstitut. Um diesen Verlust vollständig auszugleichen, müsste der Höchstbetrag inzwischen 2.591 Euro betragen, der Mindestbetrag 432 Euro. Die geplante Anhebung gleicht mithin nur einen kleinen Teil der Entwertung aus.
Für viele Familien dürfte jedoch eine andere Änderung finanziell schwerer wiegen. Nach den Plänen des Familienministeriums soll die volle Bezugsdauer von zwölf Monaten künftig voraussetzen, dass beide Elternteile jeweils mindestens drei Monate beruflich aussetzen. Bezieht nur ein Elternteil Elterngeld, könnte der Anspruch schon nach neun Monaten enden.
Damit droht eine Lücke. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beginnt weiterhin erst mit dem ersten Geburtstag des Kindes. Zwischen dem Ende des Elterngeldbezugs und dem Beginn dieses Anspruchs könnten drei Monate liegen, in denen ein Elternteil nicht ohne Weiteres in den Beruf zurückkehren kann, zugleich aber kein Elterngeld mehr erhält.

Wenn drei Monate 4.500 Euro kosten

Was auf den ersten Blick wie ein überschaubarer Zeitraum klingt, kann sich für eine Familie schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Das zeigt eine vereinfachte Modellrechnung. Angenommen, eine Mutter erhält bislang den Höchstbetrag von 1.800 Euro und bezieht diesen zwölf Monate lang. Insgesamt fließen damit 21.600 Euro Elterngeld.
Nach der geplanten Reform steigt der Höchstbetrag zwar auf 1.900 Euro. Bezieht jedoch weiterhin nur die Mutter die Leistung und endet der Anspruch deshalb nach neun Monaten, erhält die Familie insgesamt 17.100 Euro. Unter dem Strich fehlen 4.500 Euro.
Die monatliche Erhöhung um 100 Euro kann die kürzere Bezugsdauer also nicht annähernd ausgleichen. Über neun Monate bringt sie der Familie 900 Euro zusätzlich. Dem stehen drei wegfallende Monate gegenüber. Auch bei niedrigeren Beträgen fällt die Rechnung ähnlich aus. Erhält ein Elternteil beispielsweise 1.200 Euro im Monat, fehlen der Familie bei einer Verkürzung um drei Monate 3.600 Euro.
Hinter der geplanten Änderung steht neben den Einsparungen ein Ziel: Mütter und Väter sollen sich die Betreuung ihres Kindes stärker teilen. Ministerin Prien hatte sich Ende Mai anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2026 „Chancengerechte Bildung“ des Deutschen Kinderhilfswerks zu diesem Thema geäußert.
Viele Frauen blieben nach der Geburt eines Kindes dauerhaft in Teilzeit, „mit erheblichen Folgen für unser Sozialversicherungssystem“, sagte Prien damals. „Mir wäre auch sehr daran gelegen, die Partnerschaftlichkeit hier auszubauen“, erklärte die Ministerin mit Blick auf das Elterngeld.

Laut dem IW hat das Elterngeld seit seiner Einführung rund 31,5 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt.

Foto: Halfpoint/iStock

Am Ende entscheidet der Taschenrechner

Was gesellschaftspolitisch sinnvoll klingt, kann für einzelne Familien allerdings wirtschaftlich schwierig sein. Besonders deutlich wird das bei Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen. Angenommen, der Vater verdient 4.500 Euro netto im Monat, die Mutter 2.000 Euro. Nach der Geburt bleibt die Mutter zunächst zu Hause. Für die Familie ist das wirtschaftlich nachvollziehbar: Das höhere Einkommen des Vaters bleibt erhalten, während ein Teil des wegfallenden Einkommens der Mutter durch das Elterngeld ersetzt wird.
Nach den neuen Regeln müsste nun auch der Vater mindestens drei Monate beruflich aussetzen, damit die Familie die volle Bezugsdauer erhält. Das kann teuer werden. Denn das Elterngeld ersetzt nur einen Teil des bisherigen Einkommens und ist nach oben gedeckelt.
Auch nach der geplanten Reform soll bei 1.900 Euro Schluss sein. Während der Elternzeit fehlen dem Haushalt in diesem Beispiel somit monatlich 2.600 Euro. Nach drei Monaten summiert sich der Einkommensunterschied auf 7.800 Euro.
Dem steht die Frage gegenüber, was passiert, wenn der Vater keine Elternzeit nimmt und die Mutter deshalb drei Monate weniger Elterngeld erhält. Bekommt sie beispielsweise 1.300 Euro im Monat, fehlen der Familie 3.900 Euro. Damit wäre es für den Haushalt rein rechnerisch günstiger, auf die zusätzlichen Bezugsmonate zu verzichten, als den besser verdienenden Vater für drei Monate aus dem Beruf zu nehmen.
Solche Rechnungen sind vereinfacht. Steuern, Teilzeitarbeit, Elterngeld Plus und die individuelle Einkommenssituation können das Ergebnis verändern. Sie verdeutlichen jedoch den Zielkonflikt der Reform: Familien entscheiden nicht allein nach Vorstellungen der Politik, wer nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleibt.
Häufig entscheidet der Taschenrechner. Wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, ist es für den Haushalt meist günstiger, wenn der geringer verdienende Partner länger aus dem Beruf aussteigt. In Deutschland ist das noch immer häufig die Frau.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, wie ungleich die Erwerbsarbeit noch immer verteilt ist. 2025 waren 39,7 Prozent der Mütter mit mindestens einem Kind unter drei Jahren erwerbstätig. Bei den Vätern lag der Anteil mit 88,7 Prozent mehr als doppelt so hoch. Zwar ist die Erwerbstätigenquote der Mütter seit 2015 leicht gestiegen, als sie noch bei 36 Prozent lag. Bei den Vätern hat sich dagegen kaum etwas verändert.

Beim zweiten Kind wird es schwieriger

Die Unterschiede können sich mit der Zeit noch vergrößern. Das zeigt ein weiteres Beispiel. Vor der Geburt des ersten Kindes verdienen beide Partner jeweils 3.000 Euro netto. Eine Aufteilung der Elternzeit lässt sich finanziell vergleichsweise einfach organisieren, weil unabhängig davon, wer zu Hause bleibt, ein ähnlich hohes Erwerbseinkommen wegfällt.
Vier Jahre später arbeitet die Mutter wegen der Kinderbetreuung in Teilzeit und verdient 1.800 Euro netto. Der Vater hat seine Arbeitszeit nicht reduziert und kommt nach mehreren Gehaltserhöhungen inzwischen auf 4.000 Euro.
Die wirtschaftliche Ausgangslage hat sich damit grundlegend verändert. Nimmt die Mutter erneut den größeren Teil der Elternzeit, bleibt das höhere Einkommen des Vaters erhalten. Muss auch er drei Monate aussetzen und erhält den Höchstbetrag von 1.900 Euro, fehlen dem Haushalt gegenüber seinem regulären Einkommen insgesamt 6.300 Euro.
Die Reform setzt damit bei Familien einen finanziellen Anreiz, deren Einkommensverhältnisse sich nach der Geburt des ersten Kindes bereits auseinanderentwickelt haben. Der Staat versucht, mit dem Elterngeld ein Problem zu korrigieren, das Jahre zuvor entstanden ist.

Schon heute ist es in vielen Städten und Gemeinden schwierig, rechtzeitig einen Betreuungsplatz zu bekommen.

Foto: Lordn/iStock

Kein Geld, aber auch kein Kitaplatz

Für Familien, die nach neun Monaten kein Elterngeld mehr erhalten, stellt sich allerdings ein weiteres Problem: die Kinderbetreuung. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gibt es erst ab dem ersten Geburtstag. Zwar nehmen manche Einrichtungen auch jüngere Kinder auf. Darauf verlassen können sich Eltern jedoch nicht.
Schon heute ist es in vielen Städten und Gemeinden schwierig, rechtzeitig einen Betreuungsplatz zu bekommen. Selbst der Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag bedeutet nicht automatisch, dass eine Familie einen Platz mit den benötigten Betreuungszeiten erhält.
Die betroffenen Familien haben mehrere Möglichkeiten: Sie greifen auf Ersparnisse zurück, organisieren eine private Betreuung oder der andere Elternteil übernimmt einen Teil der Elternzeit. Keine dieser Lösungen ist kostenlos.

Die Mittelschicht muss rechnen

Besonders schwierig könnte die Situation für Teile der Mittelschicht werden. Diese Familien verdienen häufig zu viel für zusätzliche Unterstützung, verfügen aber nicht unbedingt über ausreichend hohe Rücklagen, um den Ausfall mehrerer Tausend Euro ohne Weiteres zu verkraften. Ein Paar mit einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 5.000 Euro erscheint zunächst gut abgesichert.
Fällt nach der Geburt jedoch ein Erwerbseinkommen weg und wird nur teilweise durch Elterngeld ersetzt, verändert sich die Rechnung schnell. Miete oder Immobilienkredit laufen weiter. Versicherungen, Energie und Lebensmittel müssen bezahlt werden. Möglicherweise gibt es bereits ein älteres Kind.
Die Debatte über die Reform zeigt damit ein grundsätzliches Problem der deutschen Familienpolitik. Das Elterngeld soll inzwischen mehrere Aufgaben zugleich erfüllen. Es soll den Einkommensverlust nach der Geburt eines Kindes abfedern, Väter dazu bewegen, länger zu Hause zu bleiben, Müttern einen früheren Wiedereinstieg ermöglichen und eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit fördern.
Diese Ziele können allerdings miteinander in Konflikt geraten. Große Einkommensunterschiede zwischen den Partnern erschweren eine gleichmäßige Aufteilung der Elternzeit, fehlende Betreuungsplätze den frühen Wiedereinstieg in den Beruf. Eine Änderung der Bezugsdauer dürfte diese Zielkonflikte kaum auflösen.
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Studie: Chinas Yuan-Politik kostet Deutschland Milliarden


In Kürze:

  • IW-Studie: Ein künstlich schwacher Yuan verschafft China Wettbewerbsvorteile.
  • Deutschland betroffen: Eine faire Bewertung der chinesischen Währung könnte Deutschlands Wirtschaftsleistung bis 2028 um rund 43 Milliarden Euro erhöhen.
  • Forderung: Die EU solle auf China einwirken und notfalls auch mit Ausgleichszöllen reagieren.

 
Der Handelskonflikt zwischen der EU und China dreht sich meist um die dieselben Themen. Brüssel wirft Peking staatliche Subventionen, Überkapazitäten in der Industrie sowie Dumpingpreise bei Elektroautos, Stahl, Pharmaprodukten und Konsumgütern vor.
Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) richtet den Blick nun auf einen Faktor, der in dieser Debatte bislang eher eine Nebenrolle spielt: den Wechselkurs des Yuan.
Die vom Auswärtigen Amt geförderte Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die Unterbewertung der chinesischen Währung die deutsche Wirtschaft spürbar belastet. Wäre der Yuan gegenüber dem Euro fair bewertet, würde die Wirtschaftsleistung Deutschlands zwischen 2026 und 2028 insgesamt um rund 43 Milliarden Euro höher ausfallen, so das Kölner Institut. Allein im Jahr 2028 läge das deutsche Bruttoinlandsprodukt um bis zu 0,25 Prozent über den bisherigen Prognosen.
Der IW-Außenwirtschaftsexperte Jürgen Matthes sieht darin eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung.
„Für den freien Handel ist Chinas Währungsmanagement Gift“, sagt er. Durch die Unterbewertung des Yuan verkaufe China seine Waren „deutlich günstiger, als sie eigentlich sein dürften“, und gewinne so Marktanteile, die es „im fairen Wettbewerb nie erhalten würde“.

Der Yuan als versteckte Exporthilfe?

Nach Ansicht der Autoren funktioniert dieser Mechanismus bei China jedoch nicht. Eigentlich hätte der Yuan in den vergangenen Jahren deutlich an Wert gewinnen müssen. Denn chinesische Produkte wurden im Vergleich zu europäischen Waren immer günstiger, während Chinas Exportüberschüsse weiter stiegen. Hinzu kam, dass die Produktionskosten in Europa nach der Corona-Zeit stark anzogen – unter anderem wegen gestörter Lieferketten, höherer Rohstoffpreise und der Energiekrise.
Die chinesische Währung blieb dennoch vergleichsweise schwach. Nach Einschätzung der Autoren hätte der Yuan angesichts der deutlichen Preisunterschiede und der hohen chinesischen Exportüberschüsse eigentlich deutlich aufwerten müssen. Dass dies nicht geschah, führen sie auf Eingriffe der chinesischen Zentralbank zurück. In der Studie heißt es, dass sich der Wechselkurs nicht frei am Markt bilden könne, „weil die chinesische Zentralbank den Wechselkurs steuert, indem sie den Yuan eng am US-Dollar orientiert“.

Deutschlands Handelsdefizit wächst

Die Folgen zeigen sich besonders deutlich im Handelsdefizit zwischen Deutschland und China. Deutschland kaufte zuletzt Waren im Wert von rund 90 Milliarden Euro mehr aus China ein, als es dorthin verkaufte. Das IW weist darauf hin, dass deutsche Ausfuhren nach China deutlich gesunken und Einfuhren chinesischer Güter stark gestiegen seien.
Die Autoren der Studie führen dies nicht allein auf die wachsende Stärke der chinesischen Industrie zurück. Ihrer Einschätzung nach spielt auch der Wechselkurs eine wichtige Rolle. Ein vergleichsweise schwacher Yuan macht chinesische Produkte auf den Weltmärkten günstiger, während Waren aus Europa in China teurer werden.
Die gezielte Unterbewertung verbillige chinesische Exporte und mache Importe teurer. Die Forscher verweisen darauf, dass sich die Wettbewerbsposition europäischer Unternehmen in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert habe. Gleichzeitig sei das deutsche Handelsdefizit gegenüber China stark gewachsen. Auf vielen internationalen Märkten würden deutsche Unternehmen Marktanteile an chinesische Konkurrenten verlieren.
Dies sei besonders problematisch für deutsche Industriebetriebe. Sie setzen traditionell auf Qualität, Innovation und technologische Spitzenleistungen. Doch selbst diese Stärken könnten große Preisunterschiede nur begrenzt ausgleichen. „Preisnachteile von rund 40 Prozent lassen sich mit betriebswirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen und wirtschaftspolitischen Reformen hierzulande nur geringfügig mindern“, heißt es in der Studie.

Gefahr für den Industriestandort Deutschland

Die Autoren gehen in ihrer Analyse noch einen Schritt weiter. Sie sind der Meinung, dass die chinesische Wechselkurspolitik nicht nur den Handel, sondern auch die industrielle Entwicklung in Europa beeinflusst. Der durch den aus ihrer Sicht künstlich schwach gehaltenen Yuan verstärkte Wettbewerbsdruck trage „maßgeblich zur De-Industrialisierung in Europa und Deutschland bei“, heißt es in der Studie.
Mit De-Industrialisierung ist gemeint, dass Industrieunternehmen an Wettbewerbsfähigkeit verlieren, Investitionen zurückgehen oder Produktionskapazitäten ins Ausland verlagert werden. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die auf denselben Märkten mit chinesischen Herstellern konkurrieren. Wenn chinesische Produkte dauerhaft deutlich günstiger angeboten werden können, steigt der Kostendruck auf europäische Unternehmen weiter.
Die Einschätzung der IW-Forscher ist auch deshalb bemerkenswert, weil sich die Debatte über die Ursachen der deutschen Wirtschaftsschwäche bislang vor allem auf hausgemachte Probleme fokussiert. Regelmäßig diskutiert werden hohe Energiepreise, Bürokratie, Fachkräftemangel, lange Genehmigungsverfahren oder eine schwache Investitionstätigkeit.
Die Studie ergänzt diese Debatte um einen externen Faktor: die Wechselkurspolitik Chinas. Nach Auffassung der Autoren könnten selbst erfolgreiche Reformen in Deutschland den Wettbewerbsnachteil nur teilweise ausgleichen. Die Untersuchung verweist darauf, dass der Yuan nach verschiedenen Schätzungen um 20 bis 30 Prozent unter seinem eigentlichen Marktwert liegen könnte. Um dieses Ungleichgewicht zu beseitigen, müsste die chinesische Währung demnach um 25 bis 43 Prozent aufwerten.
Für ihre Modellrechnungen wählen die Forscher das obere Ende dieser Spanne. Die Autoren simulieren eine deutliche Aufwertung des Yuan. Auf dieser Grundlage berechnen sie die möglichen Folgen für das Wirtschaftswachstum, den Handel und die industrielle Wertschöpfung in Deutschland.

Auch China könnte sich anpassen

Die Modellrechnung zeigt jedoch auch eine andere Seite der Entwicklung. Demnach hätte eine Aufwertung des Yuan nicht nur Auswirkungen auf Europa, sondern würde auch die chinesische Wirtschaft verändern. Kurzfristig wären die Folgen für China zunächst negativ. Durch die Aufwertung würden chinesische Produkte auf den Weltmärkten teurer werden, was die Exporte belasten könnte. Die Wirtschaftsleistung des Landes würde deshalb zunächst zurückgehen.
Nach Einschätzung der Forscher wäre dieser Effekt jedoch nicht von Dauer. Wenn weniger Waren exportiert werden, verbleiben mehr Produkte auf dem heimischen Markt, was die Preise senken könnte. Gleichzeitig würden Importe günstiger werden. Auch niedrigere Zinsen und mögliche Maßnahmen zur Stärkung des privaten Konsums könnten die Binnennachfrage fördern. „Der Anstieg der Binnennachfrage gleicht den verminderten Exportüberschuss bereits nach wenigen Jahren weitgehend aus“, schreiben die Autoren in ihrer Pressemitteilung.
Die Studie beschreibt diesen Prozess als eine stärkere Ausrichtung der chinesischen Wirtschaft auf den Binnenmarkt. Laut den Berechnungen läge das chinesische Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2028 nur noch rund 0,2 Prozent unter dem Niveau des Basisszenarios. Die anfänglichen Belastungen würden damit im Zeitverlauf deutlich geringer ausfallen.

Ruf nach Gegenmaßnahmen

Aus ihren Ergebnissen leiten die Forscher auch politische Forderungen ab. So sollte die Europäische Union aus ihrer Sicht versuchen, auf China einzuwirken. Ziel sei eine Wirtschaftspolitik, die den privaten Konsum stärkt und die starke Abhängigkeit des Landes von Exporten verringert. Dazu gehören den Autoren zufolge eine Aufwertung des Yuan sowie weniger staatliche Unterstützung für die Industrie.
Gleichzeitig halten die Forscher Gegenmaßnahmen für gerechtfertigt, falls China an seiner bisherigen Wechselkurspolitik festhält. Matthes ist der Ansicht, dass Europa deshalb entschlossener reagieren sollte.
„China spielt mit gezinkten Karten. Europa sollte mit Ausgleichszöllen für gleiche Bedingungen sorgen“, fordert der Ökonom.
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gesellschaft

IW: Immer mehr Frührentner arbeiten weiter

Immer mehr Frührentner verdienen auf dem Arbeitsmarkt hinzu. Das geht aus einer unveröffentlichten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, über die die „Rheinische Post“ (Freitagausgabe) berichtet.
„Seit dem vollständigen Wegfall der Hinzuverdienstgrenze 2023 nimmt die Zahl der vorzeitig Verrenteten mit einem großen Hinzuverdienst zu“, heißt es darin.
Bei den besonders langjährig Versicherten stieg der Anteil mit großem Hinzuverdienst, der über einen Minijob hinausgeht, von zehn Prozent im Jahr 2019 mit dem Wegfall der Grenze 2023 auf 25 Prozent.
Das bedeutet: Jeder vierte dieser Frührentner, die auf 45 Versicherungsjahre kommen, arbeitet weiter und das für mehr als einen Minijob.
Einst war der Hinzuverdienst für Frührentner auf 6.300 Euro im Jahr begrenzt. Diese Grenze wurde 2023 abgeschafft.

Weniger arbeiten nach Regel-Ruhestand weiter

Bei den Menschen, die bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten, hat sich dagegen wenig verändert: Laut Studie arbeiten rund elf Prozent von ihnen im Ruhestand weiter.
Frührente und Weiterarbeiten ist so attraktiv, dass auch mehr Menschen vorzeitig in den Ruhestand gehen. Seit der Reform gehen zudem mehr Menschen vorzeitig in Rente statt bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten – vor allem langjährig Versicherte, also Menschen mit mindestens 35 Versicherungsjahren, die schon ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen können.
Ihr Anteil stieg von 19,4 Prozent im Jahr 2020 auf 24,0 Prozent im Jahr 2024. Die Forscher sehen dies kritisch: Der vorzeitige Rentenbezug belaste die Gesetzliche Rentenversicherung damit ausgabenseitig. (dts/red)
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IW: Deutschland fehlen bis 2036 rund 4,3 Millionen Arbeitskräfte

Die Lücke zwischen ausscheidenden Babyboomern und jungen, neuen Arbeitskräften könnte in den kommenden zehn Jahren deutlich größer werden als bislang angenommen.
Das geht aus einer noch unveröffentlichten Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, über die die „Rheinische Post“ (Samstagausgabe) berichtet.

Lücke wird immer größer

Nach der Vorausberechnung des Instituts wird die Lücke im Jahr 2036 bei rund 4,3 Millionen Arbeitskräften liegen. Noch vor zwei Jahren hatte das Institut diese Differenz zwischen ausscheidenden und neuen Arbeitskräften noch mit knapp drei Millionen beziffert.
Sie ist demnach nach aktuellen Daten gut 1,3 Millionen größer als 2024 geschätzt.
Der Prognoseanstieg ist eine Folge einer neuen Bevölkerungsvorausberechnung, die auf neueren Daten des Statistischen Bundesamts beruht. Danach hat sich der demografische Ausblick für Deutschland verschlechtert.
So sinkt nach den neuen Daten der Bevölkerungsstand bis 2045 um 2,9 Prozent auf etwa 81,1 Millionen Personen. In der vorherigen Prognose aus dem Jahr 2024 war das IW noch von einem moderaten Wachstum bis 2040 ausgegangen.

Arbeiten muss attraktiver werden

In dem neuen IW-Bericht heißt es, bis 2036 würden lediglich 9,8 Millionen Personen das erwerbsfähige Alter erreichen. Auf Basis der Bevölkerungsprognose resultiere somit eine Lücke von 4,3 Millionen Personen.
Das Erwerbspersonenpotenzial sinke bis 2036 von 55 Millionen im Jahr 2025 um 6,9 Prozent auf 51,2 Millionen Personen. Langfristig gehe das Erwerbspersonenpotenzial bis 2045 um 8,3 Prozent auf 50,4 Millionen Personen zurück.
Die Politik müsse daher mehr tun, um das Arbeitskräftepotenzial zu erhöhen. Die Anwerbung ausländischer Fachkräfte sei noch ausbaufähig. Im Inland gebe es ungenutztes Potenzial vor allem bei ausländischen Frauen. Zudem müsse die Pro-Kopf-Arbeitszeit gesteigert werden. Während Deutschland im internationalen Vergleich bereits eine hohe Erwerbsbeteiligung aufweise, sei dafür die Pro-Kopf-Arbeitszeit gering, so das arbeitgebernahe Institut.
Arbeiten müsse attraktiver werden. Von zentraler Bedeutung sei dabei die Frage, inwieweit sich Arbeiten lohne.
Selbst die meisten Vollzeitbeschäftigten könnten sich eine Ausweitung ihrer Arbeitszeit vorstellen, wenn die Belastung mit Steuern und Sozialbeiträgen geringer wäre, schreibt das Institut. (dts/red)
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Patente und Firmenübernahmen: Wie China Innovationen aus Deutschland abzieht


In Kürze:

  • Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft wurden seit 2000 rund 11.300 deutsche Patente von chinesischen Akteuren übernommen.
  • Mit Patenten und Unternehmensübernahmen gehe wertvolles Know-how aus Deutschland verloren, warnt IW-Patentexperte Oliver Koppel.
  • China sei inzwischen selbst ein führender Innovationsstandort und baue seinen technologischen Vorsprung in Zukunftsfeldern weiter aus.
  • Koppel fordert stärkere Investitionen in Forschung sowie einen besseren Schutz strategisch wichtiger Technologien.

 
Der Ökonom Oliver Koppel hat in einem Interview im „Deutschlandfunk“ vor einem Abfluss von Know-how aus Deutschland in Richtung China gewarnt. Wie gravierend die Situation sei, lasse sich im Bereich der Patente beobachten.
Dies ergab eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung.

Rund 11.300 Patente seit 2000 von China erworben

Chinesische Unternehmen haben sich seit Beginn des Jahrhunderts immer mehr für deutsche Patente interessiert. Wie der IW-Patentexperte betont, gingen seit 2000 mehr als 11.300 deutsche Patente in chinesische Hände.
Es handele sich dabei vorwiegend um global angemeldete Patente, die im Regelfall deshalb auch besonders bedeutsam seien. Teilweise seien es „sehr große Innovationen“ gewesen, die davon betroffen seien. In einigen Fällen habe China lediglich die Patente von deutschen Unternehmen aufgekauft – teilweise seien es auch gleich die Unternehmen selbst gewesen.
Teilweise geschah dies durch Unternehmen, die dem chinesischen Staat direkt gehörten, teils auch durch von ihm kontrollierte. Was in allen Fällen gleich schwer wiege, sei der damit verbundene Abfluss von Know-how:
„Mit all diesen Patenten geht Wissen verloren.“
Einige als besonders gravierend empfundene Aufkäufe hatten auch die Politik auf den Plan gerufen. So war etwa der Mehrheitserwerb des Augsburger Industrieroboterherstellers Kuka im Jahr 2016 durch das chinesische Unternehmen Midea ausschlaggebend für Verschärfungen im Außenwirtschaftsgesetz. Auch auf EU-Ebene gibt es mittlerweile höhere Hürden für einen chinesischen Aufkauf hiesiger Unternehmen in sensiblen Branchen.

Drei Wege, um Kontrolle über Patente zu erlangen

Dennoch gebe es weiterhin Übernahmen und Beteiligungserweiterungen, die chinesischen Akteuren die Kontrolle über deutsche Unternehmen sichern. Klingende Namen wie Linde Material Handling oder die Autozulieferer LEONI und GRAMMER gehören ebenso dazu wie Weltmarktführer – etwa Putzmeister, Kiekert oder ista.
Der Erwerb von Patenten sichere China damit die Kontrolle über Innovationen – und öffne Wege zu deren Weiterentwicklung. Insgesamt sieht Koppel drei Wege, wie sich China Einfluss sichert. Quantitativ am bedeutendsten sei dabei immer noch der Aufkauf deutscher Unternehmen selbst. Mit einem solchen gehen automatisch auch alle von diesen erworbenen Patenten auf die Erwerber über.
Allerdings bleibe auch der Ankauf einzelner Patente relevant. Ferner ist die Gründung von Tochtergesellschaften chinesischer Unternehmen in Deutschland eine mögliche Option. Hier würden die Patente zwar in Deutschland entwickelt, das Land selbst habe davon jedoch kaum einen Nutzen, weil diese nach China abwanderten. Ein Akteur, der in dieser Weise agiere, sei beispielsweise Huawei.

Frühere deutsche Domänen wie Maschinenbau unter Druck

Für Deutschland komme diese Entwicklung in mehrerlei Hinsicht zur Unzeit.
Das IW hatte im März im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung eine Studie zum Thema Innovationen erarbeitet. Diese wies für das Deutschland eine „sich abschwächende Innovationsdynamik“ aus.
Bereits seit der Zeit vor Corona, so der IW-Ökonom, sei die Innovationsleistung im Land rückläufig gewesen. Nun komme dazu, dass die tatsächlich stattfindenden Innovationen ihr Potenzial in anderen Ländern entfalteten. Für den Standort sei dies eine bedenkliche Entwicklung:
„Vor allem in Bereichen, in denen Deutschland führend war, wie im Maschinenbau, ist das gefährlich, weil dadurch potenziell auch Zukunftstechnologien betroffen sind.“
Tatsächlich stieg die Zahl der chinesischen Patentanmeldungen im Bereich des Maschinenbaus von etwa 3.300 im Jahr 2000 auf 4.300 im Jahr 2022.
Was die Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes anbelangt, spricht Koppel von einem „Schritt in die richtige Richtung“. Es sei zu begrüßen, dass man aufseiten der Bundesregierung in diesem Bereich überhaupt Sensibilität entwickelt habe.
Der Ökonom geht dennoch davon aus, dass dieses nicht weit genug gehe. Es bleibe das enorme Missverhältnis, dass zwar chinesische Akteure in Deutschland auch beim Kauf von Unternehmen weitreichende Freiheiten hätten. In der Gegenrichtung könne davon jedoch keine Rede sein.

China sichert sich Patente – und baut eigene Stärken aus

Anders als in früheren Zeiten eigne sich China nicht mehr nur im Westen entwickeltes Know-how durch Aufkaufen oder Spionage an. Mittlerweile sei das Land im Bereich der Innovation selbst ein führender Akteur auf dem Weltmarkt, so wie in Bereichen wie KI oder Elektromobilität, und habe dort Deutschland einiges voraus.
Die Strategie der Führung in Peking sei vielschichtig. In einigen Bereichen verlasse man sich nach wie vor auf die Aneignung fremden Wissens. Dort, wo man aber bereits selbst zu den führenden Akteuren gehöre, baue man diesen Vorsprung mit großem Nachdruck aus.
Gleichzeitig baue China seine eigenen Führungskompetenzen aus und schirme seinen Markt ab. Die Zahl der chinesischen Anmeldungen beim Europäischen Patentamt stieg unterdessen allein in der Zeit von 2015 bis 2021 von 5.729 auf 16.665.
Deutschland rät Koppel zu substanziellen Investitionen und zum Ausbau der eigenen Forschungsbasis:
„Wir sind noch gut, aber wir haben auch deutlich an Substanz verloren.“
Deutschland habe sich zu sehr auf seinen Lorbeeren ausgeruht und verliere auch gegenüber den USA, Südkorea und anderen westlichen Ländern an Terrain. Es sei nicht immer dramatisch, wenn auch andere Länder von hier entwickeltem Wissen profitierten. Man müsse jedoch immer genau hinsehen, ob es die Länder, die dies täten, mit einem auch gut meinten. Deshalb müsse auch eine gewisse „Autarkie“ ein Thema bleiben:
„Deutschland muss in der Lage sein, sich aus eigener Kraft zu behaupten, und darf sich nicht darauf verlassen, irgendwann anderswo entwickelte Technologie wieder einzukaufen.“
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IW-Chef Hüther für andere Verteilung der Arbeitszeit

Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, hat die Vorzüge der geplanten Einführung einer Wochenarbeitszeit betont.
Der Acht-Stunden-Tag sei für die Industriegesellschaft wichtig gewesen, sagte Hüther im ARD-„Morgenmagazin“.
„Wir haben heute eine sehr viel stärker dienstleistungsorientierte Wirtschaft, wir haben ganz andere Bedingungen in den Familien, wo zwei arbeiten, und damit auch ganz andere Zeitausgleiche zwischen Arbeitszeit und Freizeit, zwischen Familie und Beruf zu organisieren sind.“
Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.
Die Arbeitgeber dringen auf Deregulierung und Entlastung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Pläne ab.
Im Arbeitszeitgesetz heißt es: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Nur in Ausnahmen sind zehn Stunden pro Tag möglich.

Hüther: Es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit

Es gehe nicht darum, was ein Industriearbeiter jetzt zwölf Stunden am Stück machen könne, sondern es gehe im Kern um Bürojobs, sagte Hüther.
Mehr Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten bedeuteten auch höhere Sicherheit für Arbeitsplätze, da der wirtschaftliche Handlungsrahmen der Unternehmen leichter und besser organisierbar sei.
„Es geht ja nicht um mehr Arbeitszeit, sondern es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit, die gegebenenfalls notwendig ist.“
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte sich von der geplanten Abschaffung des Acht-Stunden-Tags distanziert.
„Wenn es nach der SPD und mir persönlich geht, fassen wir das Thema gar nicht erst an, aber es steht im Koalitionsvertrag“, sagte Bas, die auch SPD-Chefin ist.
Auf dem Bundeskongress des DGB rief sie dazu auf, gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften eine Lösung zu finden.
Juso-Chef Philipp Türmer hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vorgeworfen, mit der geplanten Einführung einer Wochenarbeitszeit die Bedürfnisse von Arbeitnehmern zu missachten.
Der Sozialverband Deutschland appellierte, den Rahmen für etwaige Anpassungen klar abzustecken.
Schon heute seien innerhalb des geltenden Arbeitszeitgesetzes flexible Lösungen möglich, sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier einer Mitteilung zufolge. Deshalb dürfe es nicht darum gehen, Schutzstandards schrittweise auszuhöhlen.
„Niemand darf unter Druck geraten, längere Arbeitstage akzeptieren zu müssen. Die Entscheidung für flexible Modelle muss freiwillig bleiben“, betonte Engelmeier. (dpa/red)