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Trump startet 700-Millionen-Dollar-Offensive für Amerikas Kohleindustrie


In Kürze

  • 700 Millionen US-Dollar für Kohlekraftwerke, Minen und Exportprojekte.
  • Regierung erwartet niedrigere Strompreise und den Erhalt von mehr als 14.000 Arbeitsplätzen.
  • Umweltverbände kritisieren das Programm und bereiten rechtliche Schritte vor.

 
US-Präsident Donald Trump kündigte am 4. Juni im Rahmen einer Zeremonie im Oval Office Bundesinvestitionen in Höhe von 700 Millionen US-Dollar (rund 610 Millionen Euro) an, mit denen amerikanische Kohlekraftwerke und Kohleexporte unterstützt werden sollen.
„Heute ergreifen wir historische Maßnahmen, um mit der Kraft sauberer, schöner Kohle die Energiepreise und die Lebenshaltungskosten für alle Amerikaner zu senken“, sagte Trump bei der Veranstaltung. „Was die Energieerzeugung betrifft, gibt es wirklich nichts Vergleichbares.“

14.000 Arbeitsplätze unterstützen – Stromkosten senken

Laut Angaben des Präsidenten sollen die Investitionen 42 Kohleminen und mehr als 14.000 Arbeitsplätze unterstützen und den Amerikanern zugleich über 50 Milliarden US-Dollar (rund 44 Milliarden Euro) an Stromkosten ersparen.
Die Bundesregierung stellt dafür 485 Millionen US-Dollar (rund 423 Millionen Euro) bereit, um mehr als ein Dutzend bestehende Kohlekraftwerke in zehn Bundesstaaten zu erhalten: Arizona, Arkansas, Indiana, Kentucky, North Carolina, North Dakota, Oklahoma, Tennessee, West Virginia und Wisconsin.
„Diese Maßnahme wird es diesen Anlagen ermöglichen, in Modernisierungen zu investieren, die ihre Betriebsdauer um Jahrzehnte verlängern und zugleich die Zuverlässigkeit unseres Stromnetzes stärken“, sagte Trump.

Braunkohle-Abbau.

Foto: FEDERICO GAMBARINI/AFP/Getty Images

Neue Kohlekraftwerke und Exportterminal geplant

Zu den Bemühungen, neue Anlagen zu errichten und bestehende wieder in Betrieb zu nehmen, gehören 185 Millionen US-Dollar (rund 161 Millionen Euro), die private Investitionen für die ersten neuen Kohlekraftwerke in den Vereinigten Staaten seit 2013 in Alaska und West Virginia ergänzen sollen.
Ein seit Langem geplantes Kohleexportterminal im Hafen von Oakland in Kalifornien erhält 75 Millionen US-Dollar (rund 65 Millionen Euro), um seine Eröffnung zu beschleunigen.
Innenminister Doug Burgum betonte die Bedeutung der neuen Exportanlage: „Wir können saubere, erneuerbare Energie an unsere Verbündeten verkaufen, insbesondere an die im Pazifikraum“, sagte Burgum.

Kohle als Frage der nationalen Sicherheit

Der Schritt folgt auf Trumps Durchführungsverordnung vom April, mit der Kohlevorräte und Stromerzeugung unter Berufung auf den Defense Production Act von 1950 zu einer Frage der nationalen Sicherheit erklärt wurden.
Vertreter der Regierung hatten der Kohleindustrie unmittelbar nach der Amtsübernahme im Januar 2025 Priorität eingeräumt, als der Präsident kurz nach seiner Amtseinführung einen „nationalen Energienotstand“ ausrief.
Seitdem koordinieren Kabinettsmitglieder und Behördenleiter ihre Maßnahmen zum Ausbau der Kohleindustrie, deren Marktanteil laut Daten der Energy Information Administration (Energieinformationsverwaltung) von einem Höchststand von rund 50 Prozent der US-Stromerzeugung im Jahr 2008 auf etwa 15 Prozent im Jahr 2026 gesunken ist.

Kohle-Verladehafen in Powhatan: In Ohio hofft die Kohleindustrie auf Donald Trump.

Foto: Andreas Hoenig/dpa

Energieminister kritisiert Wind- und Solarenergie

„Ohne saubere, schöne Kohle gibt es keine moderne Welt“, sagte Energieminister Chris Wright während der Veranstaltung und verwies dabei auf einen von ihm beschriebenen Zusammenhang zwischen dem Ausbau von Wind- und Solarenergie und steigenden Strompreisen.
„Die Amerikaner sind über hohe Strompreise verärgert. Geben Sie die Schuld der Schließung bestehender, zuverlässiger und sicherer Kraftwerke und deren Ersatz durch subventionierte, unzuverlässige Anlagen – ein garantierter Weg, die Strompreise in die Höhe zu treiben.“

Kohleindustrie begrüßt die Maßnahmen

Vertreter der Branche begrüßten die Ankündigung.
„Die Stromerzeugung aus Kohle schützt Verbraucher vor den Auswirkungen volatiler Energiepreise und Versorgungsengpässen; sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer soliden Energiestrategie, die darauf ausgelegt ist, die Herausforderungen des heutigen, durch Künstliche Intelligenz getriebenen Nachfragewachstums im Kontext des Konflikts im Nahen Osten zu bewältigen“, erklärte Rich Nolan, Präsident und CEO der National Mining Association, in einer Stellungnahme.
„Die Regierung unterstützt diese Strategie mit entschlossenem Handeln im Inland, um sicherzustellen, dass bestehende Energieanlagen modernisiert werden und amerikanische Kohle über die Häfen weiterhin den weltweiten Bedarf decken kann.“

Umweltgruppen kündigen Widerstand an

Kritiker des Investitionspakets, darunter Umweltorganisationen, kündigten an, rechtliche Schritte einzuleiten.
„Es ist widerwärtig und verwerflich, dass der Präsident der Vereinigten Staaten unsere Steuergelder an teure und schädliche Kohlekraftwerke verteilt, die die Amerikaner kränker machen und die Strompreise weiter erhöhen werden“, erklärte Patrick Drupp, Direktor für Klimapolitik beim Sierra Club, in einer Stellungnahme.
„Der Sierra Club wird alles in seiner Macht Stehende tun, um gegen dieses rücksichtslose Vorhaben vorzugehen und unsere Gemeinden vor weiter steigenden Kosten und Umweltverschmutzung zu schützen.“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Trump Unveils $700 Million Investment in Coal Industry“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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ausland

Chinas Staatschef Xi kündigt Reise nach Nordkorea an

Chinas Staatschef Xi Jinping will das international isolierte Nordkorea besuchen, das zuletzt mit neuen Waffentests weltweit für Besorgnis gesorgt hatte.
Der Besuch solle bereits in der kommenden Woche stattfinden, verkündete am Freitag, 5. Juni, der staatliche chinesische Fernsehsender CCTV. Xi folge einer Einladung von Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un.
Es ist die erste Reise des chinesischen Präsidenten nach Pjöngjang seit sieben Jahren.
Der Staatsbesuch von Xi in Nordkorea wird den Angaben zufolge am 8. und 9. Juni stattfinden.
Der chinesische Präsident hatte im September vergangenen Jahres in Peking für Kim den roten Teppich ausgerollt: Der nordkoreanische Staatschef und Russlands Präsident Wladimir Putin waren Ehrengäste bei einer großen Militärparade anlässlich des 80. Jahrestages der Kapitulation Japans zum Ende des Zweiten Weltkriegs.
China ist Nordkoreas wichtigster Handelspartner und unterstützt das Nachbarland diplomatisch, wirtschaftlich und politisch. Im April hatte bereits der chinesische Außenminister Wang Yi erstmals seit 2019 Pjöngjang besucht.
Dabei kündigte er an, dass Peking „den Dialog und die praktische Zusammenarbeit auf allen Ebenen verbessern“ wolle. Zudem betonte er die traditionelle „in Blut geschmiedete Freundschaft“ zwischen beiden Ländern. (afp/red)
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wissen

Universität: Erster Impfstoff von KI entwickelt

Britische Forscher haben mithilfe „Künstlicher Intelligenz“ (KI) einen Impfstoff entwickelt, der gegen ein breites Spektrum von Viren schützen und künftige Pandemien verhindern soll. Das Team der Universität Cambridge spricht von einem grundlegend neuen Ansatz.
Erstmals wurde demnach ein zentraler Bestandteil eines Impfstoffs vollständig von einer KI entworfen, wie die BBC berichtet. Das Präparat ziele auf alle Coronaviren ab, einschließlich aller Covid-Varianten und solcher Viren, die von Tieren auf den Menschen übergehen könnten.
Die Arbeit befindet sich allerdings noch in einem frühen Stadium. Parallel dazu arbeiten die Wissenschaftler bereits an Impfstoffen gegen Grippe und Ebola – auch hier soll KI zum Einsatz kommen.
Impfstoffe trainieren das Immunsystem, Erreger zu erkennen und abzuwehren. Viele Viren verändern jedoch ständig ihr Erscheinungsbild, sodass Impfstoffe schnell wirkungslos werden. Der neue Ansatz soll diesem Problem begegnen.
„Wir sind immer einen Schritt hinterher“, sagte Professor Jonathan Heeney von der Universität Cambridge laut BBC-Bericht. „Unser Ziel ist es, der Entwicklung voraus zu sein.“ Die KI ermögliche es, Impfstoffe zu entwickeln, die auch vor neu auftretenden Erregern schützen. (dts/red)
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ausland

EU-Westbalkan-Gipfel in Montenegro – Merz nimmt teil

Bei einem gemeinsamen Gipfel der EU und der Westbalkanländer am Freitag, 5. Juni, in Montenegro soll über eine engere Zusammenarbeit unter anderem in der Wirtschafts- und Sicherheitspolitik sowie in Migrationsfragen gesprochen werden.
Ferner soll es bei dem Treffen in der kleinen Küstenstadt Tivat um die Perspektiven der sechs Westbalkanstaaten für einen Beitritt zur Europäischen Union gehen.
An dem Gipfel wird auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) teilnehmen. Die Bundesregierung kündigte an, der Kanzler werde sich dafür einsetzen, die Beitrittsverhandlungen mit den Westbalkanstaaten „zu beschleunigen und die Länder auf diesem Weg bereits enger in die EU einzubinden“.
Bei den sechs Westbalkanländern handelt es sich neben Montenegro um Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Nordmazedonien und Serbien. Der vorherige EU-Westbalkan-Gipfel hatte im vergangenen Dezember in Brüssel stattgefunden. (afp/red)
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gesellschaft

Obduktion von Buckelwal „Timmy“ bringt keine Klarheit

Über Wochen machte der als „Timmy“ bekannte Buckelwal Schlagzeilen, nun sind von dem Tier nur noch Reste übrig. Die mit Spannung erwartete Obduktion des Buckelwals auf dem Strand der dänischen Insel Anholt ist am späten Donnerstagabend, 4. Juni, beendet worden.
Klar ist nun: Der Wal mit dem männlichen Namen ist wie vermutet ein Weibchen. Und: Eine klare Todesursache konnte zunächst nicht festgestellt werden.
Jetzt steht auf der Urlaubsinsel, vor der der tote Wal vor rund drei Wochen angespült wurde, noch der letzte Schritt an: der Abtransport der Reste. Die Abholung der Container mit den Überresten soll jedoch erst in den kommenden Tagen folgen.

Noch keine klare Todesursache festgestellt

Ausgestattet mit Schutzanzügen begannen die Experten am Donnerstagnachmittag mit der Obduktion. Zunächst wurde der gelb-bräunliche Kadaver begutachtet und vermessen.
Anschließend wurde er mit einem länglichen Messer aufgeschnitten, um Luft aus dem stark aufgeblähten Tier abzulassen. Danach wurde der Wal geöffnet und zerteilt. Rund um das Tier lagen zeitweise Organe und Eingeweide.
Eine klare Todesursache konnte das Expertenteam bei den Untersuchungen zunächst nicht feststellen, wie unter anderem die dänische Biologin Charlotte Bie Thøstesen, die bei der Obduktion dabei war, spätabends vor Reportern erklärte.
Das sei jedoch nicht ungewöhnlich, es sei oft sehr schwer, bei Kadavern wie diesem eine klare Todesursache festzustellen, sagte auch Veterinärmediziner Tim Jensen von der Universität Kopenhagen.
Etwa eine Verletzung sei nicht zu erkennen gewesen, was jedoch auch an der Verwesung liege. Zwar seien Parasiten festgestellt worden, für den Tod seien diese jedoch nicht verantwortlich.

„Timmy“ ist ein Weibchen

Klar ist nun auch, dass das Tier – wie bereits vermutet – ein Weibchen ist. Der Uterus wurde demnach entdeckt. Schwanger sei der Wal in den letzten Monaten allerdings nicht gewesen, hieß es.
Bei einem Blick ins Maul und in den Magen des Wals seien zudem keine Netze oder andere Gegenstände festgestellt worden, erklärte Jensen.
Das Team entnahm wie geplant auch Proben, etwa von den Nieren und der Leber, und untersuchte akribisch das Innere des Wals, das bei dem seit Wochen verwesenden Tier bereits stark in Mitleidenschaft gezogen worden war, wie Bilder zeigten.
„Wir haben Gewebeproben entnommen, und die werden nun analysiert“, sagte Jensen. Ergebnisse werden jedoch erst in den kommenden Monaten erwartet.

Biologin: Obduktion für Forschung wertvoll

Ein Bagger hievte im Laufe der Obduktion nach und nach die Teile des Kadavers in die vorbereiten Container.
Für das geübte Team sei ein solches Verfahren eine Standardprozedur, die jedoch sehr wertvoll sei, sagte Biologin Thøstesen bereits am Nachmittag.
Bei Buckelwalen handelt es sich demnach um Tiere, die nur schwer in ihrem natürlichen Lebensraum im Meer erforscht werden können. „Wenn wir hier also in Dänemark gestrandete Wale finden, nutzen wir sie, um Erkenntnisse über die wildlebenden Tiere zu gewinnen“, so Thøstesen.

Was passiert mit den Überresten?

Die Reste des Kadavers warten nun auf ihre Abholung. Die Container sollen voraussichtlich Anfang kommender Woche abtransportiert werden, wie Morten Abildstrøm vom dänischen Amt für Naturverwaltung sagte.
Ein Abtransport am Wochenende mache aufgrund eingeschränkter Öffnungszeiten der zuständigen Unternehmen wenig Sinn, hieß es.
Seit Wochen lag der Kadaver des Tieres bereits vor der Urlaubsinsel und war durch Fäulnisgase stark aufgebläht und von Möwen traktiert – entsprechend war die Obduktion nichts für schwache Nerven.
Um die Verwertung von Wal-Kadavern kümmert sich in der Regel ein Unternehmen wie Daka Dänemark. In einer Fabrik würden Überreste von Walen in seine Bestandteile getrennt, erklärte ein Sprecher zuletzt.
Bislang habe das Unternehmen aber noch keinen Auftrag für die Verwertung des Kadavers erhalten, hieß es am Mittwoch.
Alles wird allerdings nicht entsorgt: Manche Knochen des Tieres kommen laut Thøstesen zumindest teils in die Sammlung des Naturhistorischen Museums in der dänischen Hauptstadt Kopenhagen. Dazu gehören etwa Flossenknochen oder Beckenknochen. (dpa/red)
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deutschland

CDU sagt Präsidiumsklausur vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ab

Die CDU-Spitze hat einem Medienbericht zufolge ihre für Ende August angekündigte Präsidiumsklausur in Magdeburg abgesagt.
Hintergrund der Entscheidung sei der Wunsch von Ministerpräsident Sven Schulze (CDU), den Fokus auf den Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt zu legen, berichtete der „Spiegel“ am Freitag, 5. Juni, unter Berufung auf Parteikreise. Demnach bestätigte die Parteispitze die Absage der Klausur.
In Sachsen-Anhalt wird am 6. September gewählt. Aktuellen Umfragen zufolge liegt die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD mit deutlichem Vorsprung vor der CDU von Schulze auf Platz eins.
Eigentlich hatte die CDU-Führung die Landeshauptstadt Magdeburg explizit für ihre Tagung der Bundespartei ausgewählt. Dem Bericht zufolge gab es jedoch im Landesverband Bedenken: Mit Blick auf die derzeit sinkende Zustimmung für die Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) könne ein solches Treffen im Wahlkampf eher schaden.
„Wir haben volles Verständnis dafür, dass für Sven Schulze im August die Schlussmobilisierung vorgeht, statt interne Gremiensitzungen abzuhalten“, erfuhr der „Spiegel“ nach eigenen Angaben aus der CDU-Spitze. Bundeskanzler Merz werde Schulze aber im Wahlkampf unterstützen. Auch andere Unionspolitiker seien für Wahlkampftermine eingeplant. (afp/red)
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deutschland

Die Ausgrenzung der AfD im rheinland-pfälzischen Landtag


In Kürze:

  • CDU, SPD und Grüne verhindern die Leitung von Fachausschüssen durch AfD-Vertreter im Landtag RLP
  • AfD-Gegner hatten Nichtwahl im Vorfeld angekündigt
  • AfD hätte drei Vorsitze und vier Stellvertreterpositionen bekommen sollen
  • Bundesverfassungsgericht hält Bruch mit parlamentarischer Tradition für rechtens

 
Bei der Konstituierung der 14 parlamentarischen Fachausschüsse im Landtag Rheinland-Pfalz am 2. Juni 2026 ist erstmals kein einziger Abgeordneter der AfD in eine leitende Position gewählt worden. Obwohl der stärksten Oppositionsfraktion im Mainzer Landtag zumindest der jeweilige Vorsitz in drei der 14 Ausschüsse zugestanden hätte, verweigerten die MdLs aus den Reihen der übrigen Fraktionen den AfD-Kandidaten erwartungsgemäß die Stimmen für die jeweils erforderliche, einfache Mehrheit.
Nach Informationen des SWR hatten Vertreter der Fraktionen von CDU, SPD und der Grünen die Nichtwahl im Vorfeld angekündigt. Die Gegner der AfD folgten damit einer Praxis, die seit Jahren unter anderem im Bundestag Anwendung findet. AfD-Kandidaten werden entgegen jahrzehntelanger parlamentarischer Gepflogenheiten schlicht nicht für Leitungsaufgaben gewählt, ganz gleich, ob es um Fachausschüsse oder um eine Parlamentspräsidentschaft geht.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein solches Gebaren am 18. September 2024 für rechtmäßig erklärt. Demnach dürfen Parlamentarier die Entscheidung über ihre Vorsitzenden selbst in freier Wahl treffen und sind nicht verpflichtet, einem Kandidatenvorschlag zu folgen.

Keine Vorsitzwahl in den Ausschüssen für Bildung, Kultur und Wirtschaft

Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Landtags hatte der von Landtagspräsident Matthias Lammert und seiner Vizepräsidentin Marion Schneid (beide CDU) geleitete Ältestenrat zuvor festgelegt, dass die Vorsitze in den Fachausschüssen für Bildung, für Kultur sowie für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima grundsätzlich der AfD zustehen. In vier weiteren Ausschüssen, nämlich jenen für Umwelt, Verkehr, Haushalt und Gesundheit, hätte die AfD zudem offiziell die stellvertretende Leitung übernehmen dürfen. In allen Fällen wurde nichts daraus.
Die drei Ausschüsse für Bildung, Kultur und Wirtschaft werden damit bis auf Weiteres kommissarisch von den gewählten Stellvertretern geleitet. Diese stammen ausschließlich aus den Reihen der Regierungsparteien CDU (Matthias Reuber, Michael Wagner) und SPD (Anna Köbberling).
Nach Angaben der AfD-Fraktion waren Joachim Paul (Bildung), Albert Breiniger (Kultur) und Ralf Schönborn (Wirtschaft) vonseiten der AfD ins Rennen geschickt worden. Ersatzkandidaten für einen neuen Wahlanlauf wurden bislang nicht vorgeschlagen. Dies wäre während der gesamten Legislaturperiode möglich.

Grüne erhalten zwei Ausschüsse

Die Stellvertreterposten in den Fachausschüssen für Umwelt, Verkehr, Haushalt und Gesundheit, die nach dem Zugriffsverfahren des Ältestenrats eigentlich für AfD-Abgeordnete reserviert waren und sind, bleiben mangels Zustimmung durch CDU-, SPD- und Grünenvertreter ebenfalls bis auf Weiteres unbesetzt.
Der kleineren Oppositionspartei der Grünen wurde ihr parlamentarisches Recht auf einen Ausschussvorsitz und eine Stellvertreterposition hingegen einstimmig gewährt. Lisett Stuppy wird die Sitzungen des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen leiten und Josef Winkler soll die Stellvertretung im Petitionsausschuss übernehmen.

Lohr vermisst „Respekt vor dem Wählerwillen“

Nach Informationen von „n-tv“ stimmten die AfD-Vertreter diesen Personalien wie auch sämtlichen anderen Wahlvorschlägen ihrer Konkurrenten zu. Genau das hatte Damian Lohr, der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, vorab per Pressemitteilung angekündigt. Nach dem Scheitern sämtlicher AfD-Kandidaten wiederholte Lohr im SWR sein Argument, dass es bei der Wahl von Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter letztlich nicht um Sympathien, sondern um „Respekt vor dem Wählerwillen“ gehe.
SPD-Fraktionschef und Ex-Ministerpräsident Alexander Schweitzer verwies im SWR dagegen auf die „permanente Radikalisierung“ der AfD. Seine Fraktion vertrete ebenso wie jene der SPD und der Grünen „jeweils für sich und gemeinsam“ die Auffassung, dass sie sich „von Menschen, die für die AfD“ stünden, „nicht repräsentiert fühlen“ könnten. Katrin Eder, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, begründete die Nichtwahl der AfD-Kollegen damit, dass diese aus ihrer Sicht „nicht zum demokratischen Spektrum“ gehörten.

AfD im Plenum mehr als doppelt so stark wie die Grünen

Jeder der 14 Fachausschüsse des rheinland-pfälzischen Landtags besteht aus zehn ordentlichen und zehn weiteren, stellvertretenden Mitgliedern. In grober Entsprechung zur Fraktionsstärke im Parlament gehen in jedem dieser Ausschüsse jeweils vier Sitze an die CDU, drei an die SPD, zwei an die AfD und ein Sitz an die Grünen.
Die jüngste Landtagswahl vom 22. März 2026 hatte folgendes Zweitstimmenergebnis erbracht:
  • CDU: 31,0 Prozent / 39 Sitze im Plenum
  • SPD: 25,9 Prozent / 32 Sitze
  • AfD: 19,5 Prozent / 24 Sitze
  • Grüne: 7,9 Prozent / 10 Sitze
35 Jahre nach der Abwahl von Carl-Ludwig Wagner (CDU) wurde mit Gordon Schnieder erstmals wieder ein Christdemokrat zum Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz gewählt. Er entschied sich für ein Regierungsbündnis mit der nunmehr zweitstärksten Kraft, der SPD. Der bisherige SPD-Ministerpräsident Alexander Schweitzer übernahm den Fraktionsvorsitz seiner Partei.

Verfassungsänderung erschwert U-Ausschüsse

Erst vor knapp einem Monat, am 6. Mai, hat der eigentlich bereits abgewählte, alte Landtag in einer Sondersitzung eine Änderung von Artikel 91 der Landesverfassung beschlossen. Das zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses notwendige Quorum wurde von 20 auf 25 Prozent erhöht. Bei aktuell 105 Abgeordneten sind damit nun 27 Stimmen für einen U-Ausschuss notwendig.
Vor der Änderung hätten 21 Stimmen genügt. Die auf 24 Mitglieder erstarkte AfD-Fraktion hätte damit im Alleingang Untersuchungsausschüsse auf den Weg bringen können. Das ist nun nicht mehr möglich.

Rheinland-Pfalz kontra AfD

Bereits im Juli 2025 hatte das damals noch von Michael Ebling geleitete Landesinnenministerium eine schärfere Gangart gegenüber AfD-Anhängern signalisiert. Zunächst hatte Ebling angekündigt, dass AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz nicht mehr in den Staatsdienst eingestellt werden sollten. Immerhin beobachte der Landesverfassungsschutz die Partei als „extremistische Bestrebung“. Als daraufhin Kritik von Verfassungsrechtlern laut wurde, ruderte das Innenministerium teilweise zurück: Man werde künftig jeden Einzelfall prüfen.
Auch der Fall des AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul hatte im vergangenen Jahr für bundesweite Debatten gesorgt. Jutta Steinruck, die damalige Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen und zugleich Leiterin des städtischen Wahlausschusses, hatte erfolgreich angeregt, den Lehrer nicht zur OB-Wahl am 21. September zuzulassen. Sie begründete ihren Vorstoß damit, dass Paul „möglicherweise nicht die Voraussetzungen der Verfassungstreue“ erfülle. Paul wehrte sich monatelang erfolglos auf juristischem Wege gegen seine Ausgrenzung.
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deutschland

Prien will EU-Entgelttransparenz-Regeln nachverhandeln

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kritisiert die EU-Entgelttransparenzrichtlinie deutlich und kündigt Nachverhandlungen auf europäischer Ebene an.
„Ich hätte das noch nicht gemacht“, sagte Prien dem Magazin Politico. „Wir sind in Gesprächen mit unseren europäischen Partnerländern und werden mal sehen, ob wir gemeinsam nochmal etwas erreichen bei der EU-Kommission“, so die Familienministerin.
Eine komplette Abschaffung der Richtlinie hält sie jedoch nicht für realistisch. „Am Ende des Tages werden wir wahrscheinlich um eine bürokratiearme Umsetzung nicht umhinkommen“, so Prien. Das sei ein „Commitment“ gegenüber der Europäischen Union.
„Wir legen ja unsererseits auch großen Wert darauf, dass andere europäische Partner sich letztlich an getroffene Vereinbarungen halten. Und in diesem Spannungsverhältnis bewegen wir uns“. (dts/red)
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gesellschaft

Pflegekinder jahrelang misshandelt – mehrjährige Haftstrafe

Vier Kinder sind in einer Wohngruppe über neun Jahre hinweg Gewalt ausgesetzt gewesen. Rund sieben Jahre nach der Auflösung des Projekts ist ein damaliger Leiter zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Berlin sprach den 45-jährigen Erzieher der Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen schuldig.
„Der Einsatz von körperlicher und psychischer Gewalt hat zum Alltag der Kinder gehört, sie haben jeden Tag Angst verspürt“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Sogenannte Polizeigriffe habe der Angeklagte eingesetzt, ständig an den Haaren gezogen, die Kinder beleidigt, sie häufig nachts wegen Vorkommnissen am Tage geweckt und aus den Betten gezogen.

Ein Kind kam mit Verbrühungen ins Krankenhaus

Es sei zu Schlägen und teils zu erheblichen Verletzungen gekommen. Ein Junge sei fünf oder sechs Jahre alt gewesen, als ihn der Angeklagte viel zu heiß geduscht habe. Das Kind sei mit Verbrühungen am Rücken in ein Krankenhaus gekommen.
Zu Übergriffen kam es laut Anklage von Februar 2010 bis August 2019 in Berlin-Spandau und in Oranienburg (Brandenburg). Die Geschwister – anfangs zwei bis acht Jahre alt – hätten damals in einer familienanalogen Wohngruppe unter der Leitung des Angeklagten und seiner Ehefrau gelebt.
Beide seien allerdings kurz nach abgeschlossener Erzieherausbildung ohne Erfahrung gewesen, es habe auch keine wesentlichen Unterstützungsangebote durch den Träger gegeben und kaum Kontrollen.

Akten blieben jahrelang liegen

Das Verfahren war 2019 ins Rollen gekommen. Damals hatte das älteste Mädchen erste Vorwürfe erhoben und damit die Notbremse gezogen, so das Gericht. Auch ihre Geschwister hätten danach über Vorfälle berichtet.
Die Wohngruppe habe sich nicht halten lassen. 2020 seien die Kinder von der Polizei zwar vernommen worden, danach aber sei lange nichts passiert – „die Akten lagen rum“. Im Strafmaß habe das Gericht das Geständnis des Angeklagten berücksichtigt. (dpa/red)
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Nach schwerer Krebserkrankung: Schauspieler Axel Schreiber ist tot

Der Schauspieler Axel Schreiber ist tot. Der aus der erfolgreichen ARD-Serie „Türkisch für Anfänger“ bekannte Künstler ist im Alter von 49 Jahren gestorben, wie seine Schauspielagentur Hübchen unter Berufung auf eine enge Freundin Schreibers bestätigte.
Demnach ist der Darsteller am 3. Juni „nach langer schwerer Krebserkrankung“ gestorben. Zuvor hatten die „Bild“-Zeitung und „Focus“ berichtet.
„Es ist ganz, ganz traurig“, sagte Sanna Hübchen, Mitinhaberin der Agentur. Bei Instagram veröffentlichten Regisseurin Laura Fischer und die Agentur einen emotionalen Post:
„Du warst für uns nicht nur ein wunderbarer Schauspieler, sondern auch Weggefährte, bester Freund, unsere Familie, Kumpel, Kollege, Traumdeuter, Reisender und Suchender“.
Weiter hieß es dort: „Hier in unserer Welt hast du dir definitiv ein Denkmal gebaut; in deinen Filmen, Serien, mit deinen Gemälden und mit uns – deinen Mitreisenden. Du hast uns immer wieder zum Lachen, Fühlen und Weinen gebracht – Axel du hast unser Leben bereichert!“

Emotionale Reaktionen

Schreibers letzter Wunsch sei „tiefer Frieden“ gewesen, schreiben seine Agentinnen und die Freundin weiter. Unter ihrem Post gab es zahlreiche Beileidsbekundungen. Auch zahlreiche Kollegen meldeten sich zu Wort.
„Türkisch für Anfänger“-Kollegin Josefine Preuß schrieb, sie sei unfassbar traurig: „Werde dich als Mensch, Freund und Kollege niemals vergessen. Danke für Dich! Ruhe in Frieden, mein „Axeli“..“
Schauspielerin Lea van Acken schrieb: „Wir werden dich so vermissen Axel, du schöne Seele.“ Annika Ernst, ebenfalls Schauspielerin, meinte: „Ich hoffe, dass seine Leichtigkeit und Weisheit ihm in den letzten schweren Zeiten geholfen haben.“

Erinnerung an den Schauspieler: Axel Schreiber (rechts) mit Kollege Franz Dinda bei einem Branchen-Event in Berlin. (Archivbild).

Foto: Andreas Rentz/Getty Images)

Schauspieler Christian Kahrmann zeigte sich erschüttert: „Nein! Das darf nicht sein… Was für ein feiner Kerl. Gute Reise, mein Freund …“ Auch Schauspielerin Judith Hoersch verabschiedete sich mit bewegenden Worten:
„Ich muss weinen und wünsche seinen Nächsten, also auch dir liebe Laura und seiner Familie nun Liebe und Halt in dieser schweren Zeit. Und dir Axel eine gute Reise und tiefen Frieden.“

Auch für Tatort vor der Kamera

Der im brandenburgischen Lübben geborene Schreiber wurde vor allem durch die Serie „Türkisch für Anfänger“ (2006-2008) an der Seite von Preuß und Elyas M’Barek bekannt.
Dort spielte er Axel Mende, der zeitweise mit der Protagonistin Lena (Preuß) zusammen war. 2006 wurde „Türkisch für Anfänger“ mit dem Deutschen Fernsehpreis ausgezeichnet.
Im Laufe seiner Karriere wirkte Schreiber auch an anderen Produktionen für Film und Fernsehen mit, zum Beispiel „Soko Leipzig“ oder im „Tatort“.
Im Jahr 2024 stand er für den deutschen Film „Für immer Freibad“ von Laura Fischer vor der Kamera, der im August vergangenen Jahres im ZDF ausgestrahlt wurde. 2025 stand Schreiber noch für „In aller Freundschaft“ vor der Kamera. (dpa/red)
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Kreml-Chef bekräftigt Dialogbereitschaft und lobt die AfD als Partner

Der russische Präsident Wladimir Putin hat seine Bereitschaft zum Dialog auch mit Europa zur Beendigung seines Krieges gegen die Ukraine bekräftigt.
Als Vermittler kämen aber nur neutrale „Leute“ infrage, „denen man vertrauen kann“, sagte Putin bei einem Treffen mit Vertretern internationaler Nachrichtenagenturen, darunter die Deutsche Presse-Agentur, im Konstantin-Palast in St. Petersburg.
Dabei zeigte er sich „verwundert“ dass sein Plädoyer für den Ex-Kanzler Gerhard Schröder als Vermittler wild diskutiert worden sei in Deutschland.
Es gehe nicht darum, ob Schröder sein Freund sei oder nicht; der Ex-Kanzler sei ein Staatsmann, der für die Interessen Deutschlands eintrete und seine eigenen Positionen verteidige, sagte Putin bei dem Gespräch am Rande des Internationalen Wirtschaftsforums.
Wegen der Waffenlieferungen an die Ukraine kritisierte er Deutschland und Europa als nicht neutral.

Putin lobt AfD-Politiker – Gaslieferungen sofort möglich

Zur Teilnahme mehrerer AfD-Politiker an dem Forum sagte Putin, dass die Abgeordneten es verstünden, ihre Position klar zu formulieren und ohne Angst dafür zu kämpfen.
Die Partei liege inzwischen in den Umfragen vor der regierenden Union in Deutschland, sagte Putin. „Wir werden mit denen zusammenarbeiten, die mit uns arbeiten wollen“, betonte er mit Blick auf die russlandfreundliche Haltung der Partei.
Die AfD-Politiker, darunter mehrere Bundestagsabgeordnete, sprechen sich in St. Petersburg für ein Ende der Sanktionen des Westens im Ukrainekrieg und für eine Wiederaufnahme der Öl- und Gaslieferungen aus.
„Gazprom ist dazu bereit“, sagte Putin über den Staatskonzern. Es gebe weiter gültige Verträge; die Lieferungen könnten sofort erfolgen durch die letzte noch intakte Nord Stream-Gasleitung.
Drei der insgesamt vier Stränge der Ostseepipelines waren seit einer Sprengung durch Saboteure massiv beschädigt worden.

Russlands Luftabwehr im Fokus

Nach dem ukrainischen Drohnenangriff auf Energie- und Militäranlagen in St. Petersburg hat Russlands Präsident Wladimir Putin eine Verstärkung der Luftabwehr seines Landes angemahnt.
„Russland hat ein Luftabwehrsystem. Ja, wir müssen es verbessern. Ja, wir müssen es stärken. Und das werden wir tun“, sagte er am Donnerstag, 4. Juni bei einem Treffen mit ausländischen Journalisten in St. Petersburg am Rande des internationalen Wirtschaftsforums.
Putin sagte zudem, dass Russland erwäge, den Einsatz seiner Hyperschallrakete Oreschnik gegen Städte in der Ukraine auszuweiten. Die Waffe sei noch nicht „im ganzen Sinne des Wortes“ eingesetzt worden.
Der Kreml-Chef hat wiederholt erklärt, dass die Mittelstreckenrakete Atomsprengköpfe transportieren könne. Russland hat die ballistische Rakete in mindestens drei Fällen auf die Ukraine abgefeuert.
Auf die Frage, ob Russlands Offensive gegen die Ukraine zu einer „strategischen Katastrophe“ geworden sei, antwortete Putin, dass Russland entlang der „gesamten Kontaktlinie“ vorrücke.
„Wir sind absolut bereit und willens, auf friedlichem Wege mit der Ukraine eine Vereinbarung zu erzielen“, fuhr der Kreml-Chef fort.
Das Tempo des russischen Vormarsches hat sich seit Ende 2025 verlangsamt. Aktuellen Daten zufolge hat die Ukraine im Mai gegenüber Russland Boden zurückgewonnen. (dpa/afp/red)
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Hunderte Menschen protestieren in Libyen gegen Migranten und Flüchtlinge

Im nordafrikanischen Libyen haben hunderte Menschen vor dem UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) in Tripolis gegen irreguläre Migranten und Flüchtlinge protestiert.
Sie riefen am Donnerstag, 4. Juni unter anderem „Libyen gehört den Libyern“ und forderten die Schließung des UNHCR-Büros in der libyschen Hauptstadt.
Die Demonstranten warfen der UN-Organisation vor, diese wolle, dass sich irreguläre Migranten in ihrem Land niederlassen. Sie hielten Schilder mit den Aufschriften „Unsere Liebe zu unserem Land ist kein Rassismus“ und „Libyen ist nicht der Mülleimer der Welt“ hoch.

EU-Pläne für Abschiebezentren außerhalb Europas

Libyen ist ein wichtiger Ausgangspunkt für irreguläre Migranten, die über das Mittelmeer nach Europa gelangen wollen.
Mitte 2024 verzeichnete die Internationale Organisation für Migration rund 900.000 in Libyen lebende Migranten und Flüchtlinge. Viele von ihnen flohen vor dem Krieg im Sudan.
Die EU hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Abkommen mit Ländern wie Libyen und Tunesien zur Eindämmung irregulärer Migration geschlossen. Zuletzt war Libyen neben anderen Ländern als potenzieller Partner für Abschiebezentren außerhalb der EU genannt worden.
Dorthin könnten Asylbewerber „zurückgeführt“ werden, deren Anträge auf Aufenthaltsrecht in der EU abgelehnt wurden, die aber nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. (afp/red)
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Vermisste Elfjährige in Frankreich: Leichenfund in Silo

Tagelang bangte Frankreich um das Schicksal einer verschwundenen Elfjährigen, nun ist in einem Getreidesilo eine Leiche entdeckt worden.
Nahe Toulouse sei eine Kinderleiche gefunden worden, die ähnliche Kleidung trug wie die Elfjährige zum Zeitpunkt ihres Verschwindens, teilte Staatsanwalt Olivier Naboulet mit, wie französische Medien berichteten.
Eine Obduktion solle Gewissheit über die Identität und die Todesursache geben.
Das Kind hatte sich nach dem Ende der Schule am Freitagnachmittag vergangener Woche in der kleinen südfranzösischen Gemeinde Fleurance bei Toulouse nicht mehr gemeldet.
Später wurde ein 41-jähriger Mann festgenommen, in dessen Auto das Mädchen nach Aufnahmen von Überwachungskameras am Nachmittag mitgefahren war.
Der Mann sagte, das Kind auf dessen Bitte hin am Schwimmbad abgesetzt zu haben, verstrickte sich aber in Widersprüche.

Gegen Verdächtigen lagen bereits Anzeigen vor

Wie sich herausstellte, lagen mehrere Hinweise und Anzeigen gegen den Mann vor, insbesondere wegen Vergewaltigung von Minderjährigen. Justizminister Gérald Darmanin sagte, der Umgang der Justiz mit den Hinweisen auf den Verdächtigen sei „völlig inakzeptabel“.
„Wir sind alle entsetzt über dieses Versagen, das unsere schlechte Organisation offenbart und zweifellos im Justizministerium wie auch anderswo darauf hindeutet, dass wir die Aussagen von Kindern nicht ernst nehmen“.
Auch wegen der Hinweise auf ein Justizversagen hat der Fall in Frankreich bereits für viel Aufregung gesorgt.
Premierminister Sébastien Lecornu wolle am Freitag eine Krisensitzung mit dem Justiz- sowie dem Innenminister anberaumen, berichtete der Sender BFMTV. (dpa/red)
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Sommermärchen-Nostalgie: Neue Podolski-Doku

In den kommenden Wochen jährt sich das deutsche Sommermärchen zum 20. Mal – und für viele Fußballfans ist das mit sehr viel Nostalgie verbunden.
Die Weltmeisterschaft im eigenen Land, schwarz-rot-goldene Fähnchen an den Autos, die Sportfreunde Stiller, „Schwarz und weiß“ von Oliver Pocher. Und dazu die jungen Wilden um das Traum-Duo Poldi und Schweini auf dem Platz, die ein ganzes Land elektrisierten.
Dieselbe Begeisterung ist so kurz vor der WM in den USA, Kanada und Mexiko noch nicht zu spüren. Viele Fans scheinen lieber in Erinnerungen zu schwelgen.
Pocher ist mit einer Partyversion seines alten WM-Hits am Start, im ZDF läuft die dreiteilige Doku „Mission Sommermärchen“ und ein Held von damals öffnet die Türen für die Netflix-Dokumentation „Poldi“.

Lukas Podolski und Oliver Pocher nach einem Prominenten-Fußballspiel im Rahmen des „Schauinsland Reisen Cup“ in der Schwalbe-Arena am 14. Januar 2024 in Gummersbach.

Foto: Joern Pollex/Getty Images

Der 90-minütige Film, der heute – an Lukas Podolskis 41. Geburtstag – startet, wird von der Kreativschmiede bildundtonfabrik („How To Sell Drugs Online (Fast)“) produziert.
Und das wird direkt zu Beginn deutlich. Da nehmen nach und nach Fußballgrößen wie Joachim Löw, Oliver Kahn, Toni Kroos und Thomas Müller Platz, um über ihre gemeinsame Zeit mit Podolski sprechen zu wollen.

Poldi will keine typische Sportler-Doku: „Zu langweilig“

Dieser erklärt währenddessen, wie langweilig er typische Sportler-Dokus findet, in der alte Weggefährten zu Wort kommen: „Da wird jetzt nix anderes kommen, was man schon kennt.“
Daraufhin stehen Löw und Co. wieder auf und verlassen das Setting. Eine nette Idee zum Einstieg.
Zwar kommen die Fußball-Granden später doch noch vereinzelt zu Wort, im Fokus steht aber in der Tat der Privatmensch Podolski, es reden Oma, Mutter, Vater, Schwester und Sohn.
Die Macher um das Regie-Duo Nicolas Berse-Gilles und Simone Schillinger (das auch für „Mission Sommermärchen“ verantwortlich ist) zeigen den in Polen geborenen Fußballer beim Sumo-Ringen in Japan, beim Radfahren mit seiner Familie oder beim Kölner Rosenmontagsumzug.
„Wir hatten einen anderen Ansatz, wollten ein bisschen weniger Fußball und ein bisschen mehr andere Szenen reinnehmen. Ich denke, das ist uns auch ganz gut gelungen“, sagte der Protagonist bei der Premiere im Kölner Stadion vergangene Woche.

Viel Überzeugungsarbeit: Ehefrau Monika gibt erstes Interview

Ehefrau Monika, die sich sonst fast komplett aus der Öffentlichkeit raushält, gibt in der Doku ihr erstes Interview. Auch wenn sie nicht vor der Kamera zu sehen ist, sondern nur zu hören.
„Meine Frau war von Anfang an nicht die, die im Vordergrund stehen möchte. Wir hatten einen Kompromiss. Da haben die Leute sehr viel Überzeugungsarbeit leisten müssen“, sagte Podolski zur dpa.
„Sie war offen für die Rolle, weil sie auch wollte, dass die Doku was Besonderes wird und sie dann auch etwas über mich erzählt.“
Die ebenfalls aus Polen stammende Monika Podolski spricht über ihr erstes Treffen mit dem damaligen Jugendspieler des FC Köln („An der Tischtennisplatte in der Schule“) und eine Ehekrise nach seinem erneuten Wechsel zum FC 2008:
„Es gab Momente in Köln, wo wir ein paar Wochen nicht miteinander gesprochen haben, wo wir uns gestritten haben, wo wir ein paar Wochen auch mal nicht zusammen waren.“ Doch die beiden hätten sich schnell wieder zusammengerauft.
Man fragt sich während der Doku ohnehin immer wieder, wie der Fußballprofi und Geschäftsmann mit eigener Döner-Kette, einem Eisladen und Musikfestival, sich auch noch um seine Familie kümmern kann.
Es scheint, als habe er deutlich mehr Zeit auf Fußballplätzen und in Flugzeugen verbracht, als am Küchentisch mit Frau und seinen drei Kindern. Darauf angesprochen, sagt Poldi: „Wer schläft, verliert.“ Was ihn antreibe? „Weiß ich nicht.“

So durchkreuzte Poldi die Pläne der Doku-Macher

Die Netflix-Doku hatte ursprünglich auch vor, Podolski bei seiner letzten Saison als Profifußballer bei seinem Jugendclub Górnik Zabrze zu begleiten. „Und ihr seid dabei auf der Reise“, verspricht er.
Doch dem ehrgeizigen Sportler kommen während des Drehs immer mehr Zweifel, ob er nicht doch weitermachen soll: „Warum sollst du das abgeben, was du so liebst?“
Am Ende hängt er noch eine Saison dran, was für die Doku-Macher überraschend, aber kein Problem gewesen sei. „Hätten wir eine reine Sportdoku gemacht, wäre die wirklich letzte Saison vermutlich die interessantere gewesen.
Immerhin ist Lukas mit seinem Verein Pokalsieger und Vizemeister geworden“, erklärten Simone Schillinger und Nicolas Berse-Gilles. „Doch unser Film ist eben keine klassische Sportdoku.“
„Poldi“ ist insgesamt sehenswert, kurzweilig und kreativ umgesetzt. Auch das Ende überrascht mit einer besonderen Pointe, die sich um das entscheidende Tor von Mario Götze zum Weltmeistertitel 2014 dreht.
Dass der größte Moment seiner Karriere erst im Abspann stattfindet, sagt ohnehin viel über den bodenständigen Podolski aus.
„Ich habe mich nie durch Pokale definiert. Dafür liebe ich den Fußball zu sehr, weil er viel mehr zu bieten hat als nur irgendwelche Pokale, sondern Stadien, Fans, das Ganze drumherum.“ (dpa/red)
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Pflegereform: Warken plant harte Einschnitte – Kritik an Belastung von Pflegenden

Einsparungen bei Heimkosten, eine höhere Belastung von Gutverdienern und strengere Maßstäbe bei der Pflegebedürftigkeit – mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket soll die gesetzliche Pflegeversicherung zukunftsfest gemacht werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant laut einem am Donnerstag, 4. Juni veröffentlichten Gesetzentwurf teils schmerzhafte Einschnitte.
Bei Pflege- und Gesundheitsverbänden stößt das Vorhaben auf scharfe Kritik. Sie prangern insbesondere eine einseitige Belastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen an.
Mit ihrem Entwurf für ein neues Pflegegesetz verfolgt Warken das Ziel, das Pflegesystem wieder auf finanziell stabile Füße zu stellen.
Laut ihrem Ministerium wird für 2027 in der Pflegeversicherung ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro erwartet – ohne Reform würde die jährliche Deckungslücke bis 2028 auf rund 15,4 Milliarden Euro wachsen.

Strengere Regeln bei den Leistungszuschlägen

Zugleich sollen die Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Rahmen bleiben. „Weitere Anhebungen der Beitragssätze kommen hierbei nicht in Betracht“, heißt es dazu im Entwurf für das Reformgesetz.
Pflegebedürftige sollen demnach jeweils sechs Monate später höhere Zuschüsse aus der Pflegeversicherung zu ihren Heimkosten erhalten. Bei vollstationärer Pflege erhalten sie je nach Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge. Hier sollen die Verweildauerstufen verlängert werden.
Der höchste Zuschlag wird nicht mehr nach drei, sondern erst nach viereinhalb Jahren erreicht. Bei der Bewertung von Pflegebedürftigkeit soll eine neue Systematik eingeführt werden. Gleichzeitig soll die Prävention gestärkt werden, um Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.

Mehrbelastungen für Gutverdiener und Kinderlose

Gutverdiener sollen analog zur Krankenversicherung über eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Außerdem sollen die Pflegekassen künftig geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen.
Die Beiträge werden dabei nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch zu 70 Prozent übernommen.
Der Pflege-Beitragssatz für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte steigen.
Künftig sollen zudem auch bei Mini-Jobs Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung anfallen.

Notfall-Budget für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sollen gleichzeitig Anspruch auf fachliche Begleitung bekommen. Für Notfälle, wenn etwa pflegende Angehörige ausfallen, wird es ein neues Überbrückungsbudget eingeführt.
Außerdem soll die Digitalisierung in der Pflegebranche gefördert werden, dazu werden 1,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur bereit gestellt.
Die Bundesregierung strebt zudem eine Stärkung der privaten Pflegevorsorge an. Dazu könnten freiwillige Zusatzversicherungen oder die betriebliche Pflegevorsorge steuerlich begünstigt werden.

GKV-Chef: Zu viele Lasten für Beitragszahler

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) nannte den Gesetzentwurf „vor allem ein Spargesetz“. Zwar brauche die Pflegeversicherung Reformen und es sei richtig, Prävention und Rehabilitation zu stärken, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Besonders kritisch bewertet sie jedoch mögliche Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige. Dies wäre „ein fatales Signal an die Menschen, die die häusliche Pflege jeden Tag aufrechterhalten“.
Der Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Oliver Blatt, äußerte Verständnis dafür, dass angesichts der prekären Finanzsituation „auch zu unpopulären Maßnahmen gegriffen werden muss“. Allerdings sei das Gesamtpaket „unausgewogen“:
Zu viele Lasten kämen „einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an“.

Harte Kritik von Kirchen, CSU und Verdi

Scharfe Kritik übte auch die Caritas an der deutlichen Reduzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Dies sei „eine familien- und frauenfeindliche Fehlentscheidung“.
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sprach von einem „harten Schlag für pflegende Angehörige“. „Viele reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihren Beruf ganz auf und nehmen erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf“, sagte Brysch der „Rheinischen Post“.
Ähnliche Kritik kommt aus der CSU. „Wer pflegende Angehörige stärken will, darf nicht gleichzeitig Kürzungen ihrer Renten in Kauf nehmen“, sagte CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek dem Münchner „Merkur“ (Freitagsausgabe).
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. stößt sich insbesondere an der geplanten befristeten Aussetzung der Tariftreueregelung. Demnach sollen Lohnsteigerungen in der Pflegebranche gedeckelt werden.
Das Aussetzen der Tariflohnpflicht sei „ein Affront gegen diejenigen, die sich jeden Tag professionell um pflegebedürftige Menschen kümmern“, erklärte dazu auch die Gewerkschaft Verdi. (afp/red)
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Tödliches Unglück über Istrien: Vier Insassen sterben bei Absturz von Sportflieger

Beim Absturz eines in Österreich gestarteten deutschen Kleinflugzeugs am Donnerstag, 4. Juni auf der kroatischen Halbinsel Istrien sind vier Menschen ums Leben gekommen.
Das in Deutschland registrierte Kleinflugzeug stürzte nach Angaben der Polizei in Campanoz nahe der Stadt Medulin ab.
Dem nationalen Feuerwehrverband zufolge ereignete sich das Unglück in der Nähe des Sportflugplatzes von Medulin. Feuerwehrleute und Einsatzkräfte waren vor Ort, auch Ermittler wurden an der Unglücksstelle erwartet.

Nach Angaben des staatlichen Senders HRT handelte es sich um ein in Deutschland registriertes Kleinflugzeug, das in Österreich gestartet war und Medulin als Ziel hatte.

Foto: AFP via Getty Images

Nach Angaben des kroatischen Senders HRT war das Flugzeug in Österreich gestartet, Ziel war demnach Medulin. Auf einer Aufnahme der Nachrichtenagentur AFP war die deutsche Flagge am Heck des Flugzeugwracks zu sehen. (afp/red)
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Sanktionen umgangen: Vier Tanker mit iranischem Öl passieren Straße von Hormus

Vier unter iranischer Flagge fahrende Öltanker haben am Montag nach Angaben eines Schifffahrts-Monitors trotz einer US-Blockade iranischer Häfen die Straße von Hormus passiert.
Das erklärte am Donnerstag, 4. Juni das Unternehmen Kpler, das sich auf die Überwachung des weltweiten Rohstoff- und Schiffsverkehrs spezialisiert hat und dafür Satellitenbilder auswertet.

Fahrt mit abgeschalteten Transpondern

Zuletzt hatten drei weitere, mit dem Iran in Verbindung stehende Öltanker die Meerenge am 15. April durchquert.
Bei den vier Schiffen handelte es sich den Angaben zufolge um die „Hilda I“, „Amber“, „Silvia 1“ und „Happiness I“ mit insgesamt sieben Millionen Barrel Öl an Bord.
Alle Schiffe hätten ihre Ladung auf der Insel Charg aufgenommen, die das wichtigste Ölterminal des Landes beherbergt. Über die Insel wird normalerweise 90 Prozent des iranischen Rohöls verladen.
Danach seien die Tanker mit abgeschalteten Transpondern weitergefahren, erklärte Kpler.

Sanktionsumgehung durch illegale Tanker-Umladungen

In vielen Fällen schlagen die Schiffe eine Route in Gebiete vor den Küsten Malaysias und Singapurs ein, wo das Öl dann auf andere Tanker verladen wird, die es zu den Endkunden bringt. Mit Hilfe dieser Praxis kann Teheran die internationalen Sanktionen umgehen.
Der Iran hatte die für den weltweiten Transport von Rohöl und Flüssiggas wichtige Straße von Hormus nach dem Beginn der Angriffe Israels und der USA Ende Februar de facto gesperrt.
Im Gegenzug hatten die USA Mitte April eine Blockade iranischer Häfen verfügt und mehrere Schiffe attackiert, die iranische Häfen ansteuern wollten.
Die Blockade durch Teheran hat die Weltmärkte erschüttert und die Öl- und Spritpreise in die Höhe schießen lassen. (afp/red)
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Magdeburg-Anschlag: Höchststrafe für Taleb A.

Rund eineinhalb Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für den mutmaßlichen Täter Taleb A. die Höchststrafe gefordert.
Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher plädierte am Donnerstag, 4. Juni vor dem Landgericht Magdeburg dafür, A. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen und die besondere Schwere seiner Schuld festzustellen.
Die Gewalttat in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts sprenge „jede menschlich begreifbare Dimension“.

Schwere Vorwürfe vor dem Landgericht

An A.s Täterschaft gebe es keine ernsthaften Zweifel, sagte Böttcher. Er habe die Tat nach seiner Überzeugung „lange und im Voraus geplant“. Das dadurch ausgelöste Leid ganzer Familien daure bis heute an und sei „schier unbeschreiblich“.
Laut Anklage war A. am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast und hatte zahlreiche Besucher erfasst. Sechs Menschen starben, mehr als 300 weitere wurden bei der Attacke verletzt.
Seit November muss sich der aus Saudi-Arabien stammende Arzt vor dem Landgericht unter anderem wegen sechsfachen Mordes und vielfachen versuchten Mordes verantworten.

Wirre Aussagen und fehlende Einsicht des Angeklagten

Er gestand, einen Angriff geplant zu haben, bestritt aber, Menschen gezielt überfahren zu haben. Seine Aussagen im Prozess waren teils wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen.
Böttcher zufolge lag das eigentliche Tatmotiv in einem Konflikt des Beschuldigten mit einem Kölner Flüchtlingsverein, gegen den er einen Zivilprozess verloren hatte.
Dem Angeklagten sei es darum gegangen, für diese Niederlage sowie eine Reihe erfolgloser Strafanzeigen „Rache zu üben“, sagte der Oberstaatsanwalt.
Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft handelte der Angeklagte aus persönlichen Motiven. „Es ging und geht dem Angeklagten immer nur um eins: um sich selbst“, sagte Böttcher.
Dies decke sich auch mit der Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen, der dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigte. Der Angeklagte habe „keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“ zu Erkennen gegeben.

Anklage zerpflückt Verteidigungsstrategie

Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft sprach angesichts der Tat von einer „mörderischen Fahrt“. Aussagen des Angeklagten, er habe nicht wahrgenommen, dass er Menschen überfahren habe, halten die Ankläger für unglaubwürdig.
Videoaufnahmen hätten eindrücklich gezeigt, wie Taleb A. mit seinem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen teils in Schlangenlinien und mit hoher Geschwindigkeit durch die Menschenmenge fuhr.
Der Angeklagte sei mit seinem Fahrzeug „durch die Menge gepflügt“, sagte Staatsanwalt Marco Reinl als weiterer Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft.
Die weiteren Schlussvorträge von Verteidigung und Nebenklage werden voraussichtlich mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen. Wann das Urteil gegen den Todesfahrer fallen könnte, war noch offen. (afp/red)
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4. Juni: Gescheiterte UN-Wahl | Verstoß gegen EU-Asylrecht | Resolution gegen Irankrieg

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Gescheiterte UN-Wahl

Das Scheitern Deutschlands bei der Wahl im UN-Sicherheitsrat sorgt für Enttäuschung in Berlin. Außenminister Johann Wadephul spricht von einer herben Niederlage. Mehrere Politiker sehen darin eine Folge der deutschen Außenpolitik. Kanzler Friedrich Merz betont hingegen, das Ergebnis ändere nichts am Bekenntnis Deutschlands zur UNO. Man bleibe verlässlicher Partner.

Verstoß gegen EU-Asylrecht

Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber in Deutschland können gegen EU-Recht verstoßen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Auslöser war die Klage eines Afghanen. Ihm waren vor einer geplanten Abschiebung nach Rumänien Leistungen für Kleidung und Haushaltsprodukte gestrichen worden. Die Richter verweisen auf das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard.

Brüchige Waffenruhe

Israel und der Libanon haben sich auf einen Fahrplan zur Umsetzung der bestehenden Waffenruhe verständigt. Das berichtet das US-Außenministerium. Vorgesehen sind unter anderem Sicherheitszonen unter Kontrolle der libanesischen Armee. Die Hisbollah lehnt Verhandlungen weiterhin ab.

Resolution gegen Irankrieg

Das US-Repräsentantenhaus hat eine Resolution verabschiedet, die den militärischen Einsatz gegen den Iran begrenzen soll. US-Präsident Donald Trump soll damit verpflichtet werden, für weitere Kämpfe die Zustimmung des Kongresses einzuholen. Der Senat und ein mögliches Veto des Präsidenten entscheiden über das weitere Vorgehen.

37 Jahre Tian’anmen

Taiwans Präsident Lai Ching-te wirft China vor, das Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens bis heute nicht aufzuarbeiten. Peking unterdrückt jede Erinnerung an die blutige Niederschlagung der Demokratieproteste vom 4. Juni 1989. Die Zahl der Opfer ist bis heute unbekannt. Nun tauchten Tausende bislang verborgene Fotos der Protestbewegung auf, die jahrzehntelang in einer Metallbox verschlossen waren.
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Weitreichendes EuGH-Urteil: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen


In Kürze:

  • EuGH begrenzt Leistungskürzungen: In Dublin-Fällen dürfen Asylsuchenden Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den persönlichen Bedarf nicht pauschal entzogen werden.
  • Existenzminimum weiter gefasst: Dazu gehören auch Kleidung, Kommunikation, Mobilität und soziale Teilhabe.
  • Mögliche Wirkung auf GEAS: Das Urteil könnte auch Leistungskürzungen im neuen EU-Asylsystem Grenzen setzen.

 
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein potenziell weitreichendes Urteil zur angemessenen Versorgung von Asylsuchenden in Dublin-Fällen gefällt. Im Verfahren C-621/24 entschied der Gerichtshof, dass der deutsche Staat nicht berechtigt ist, Betroffenen pauschal Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf zu entziehen.
Dies gilt selbst dann, wenn die Ausreisepflicht des Asylsuchenden bereits feststeht, weil ein anderer Staat für das Verfahren zuständig ist und eine Abschiebung dorthin angeordnet wurde. Der Gerichtshof machte deutlich, dass die EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 einen „angemessenen Standard“ bei der Versorgung von Schutzsuchenden verlangt. Dazu gehören nicht nur Unterkunft, Nahrung und Hygiene, sondern auch Kleidung und Geldleistungen für ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe.

Bundessozialgericht bat EuGH um eine Vorabentscheidung

Das Bundessozialgericht hatte den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Hintergrund waren Leistungskürzungen des Landkreises Schweinfurt gegenüber einem Asylsuchenden aus Afghanistan. Dabei handelte es sich um einen typischen Dublin-Fall: Der Kläger hatte zunächst in Rumänien und später auch in Deutschland Asyl beantragt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschied erwartungsgemäß, dass Rumänien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei. Dies ergebe sich eindeutig aus den Dublin-Regeln der EU. Zugleich ordnete das BAMF die Abschiebung dorthin an. Der zuständige Landkreis Schweinfurt kürzte daraufhin die Leistungen.
Der Betroffene erhielt nur noch Sachleistungen für Ernährung, Unterkunft, Körperpflege und Gesundheit. Leistungen für Kleidung sowie Geld für den persönlichen Bedarf wurden ihm hingegen nicht gewährt. Dies entspricht dem sogenannten „Bett, Brot und Seife“-Ansatz, den die Bundesregierung für solche Fälle vorsieht, um die Ausreisebereitschaft zu erhöhen.

Scheitern der Abschiebung und Gang vor den EuGH

Da Rumänien seit Beginn des Ukrainekriegs häufig die Übernahme von Dublin-Rückkehrern verweigert, scheiterte die Abschiebung. Der Asylsuchende zog daraufhin vor Gericht – und erzielte vor dem EuGH einen wichtigen Erfolg. Das Bundessozialgericht muss nun unter Berücksichtigung des Luxemburger Urteils über den Fall entscheiden.
Der Fall könnte jedoch über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Urteilsbegründung mehrere grundsätzliche Erwägungen angestellt, die darauf hindeuten, dass er auch in künftigen Fällen an dieser Linie festhalten wird.
Auffällig ist insbesondere, dass der Gerichtshof bei der Definition der Mindestansprüche von Schutzsuchenden teilweise sehr konkret wird. So zählt Kleidung nach seiner Auffassung zu den „elementarsten Bedürfnissen“. Darüber hinaus seien auch Geldleistungen erforderlich, um Betroffenen „zu einem Minimum an Selbstbestimmung zu verhelfen“.

EuGH präzisiert Mindeststandard für soziale und kulturelle Teilhabe

Der EuGH trifft zudem weitere Aussagen zu den „Gütern des täglichen Bedarfs und Verbrauchsgütern des Haushalts“, die für die Deckung elementarer Bedürfnisse unverzichtbar seien. Genannt werden etwa Fahrkarten, Kommunikationsmittel und Körperpflegeprodukte. Die Leistungen müssten ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet er wohnt“, gewährleisten.
In diesem Zusammenhang stellt der EuGH ausdrücklich fest, dass die deutsche Regelung gegen EU-Recht verstößt. Insbesondere dürfe die bloße Existenz einer vollziehbaren Abschiebungsanordnung nicht dazu führen, dass Leistungen unter das europarechtlich garantierte Mindestniveau abgesenkt werden. Der Argumentation der Bundesregierung, wonach bei sogenannten Folgeanträgen weitergehende Einschränkungen zulässig seien als bei Erstanträgen, folgte der Gerichtshof nicht.
Der Gerichtshof stellt allerdings nicht infrage, dass Sanktionen gegen Asylbewerber grundsätzlich möglich sind. Kern seiner Begründung ist vielmehr der Inhalt der EU-Aufnahmerichtlinie. Danach dürfen Einschränkungen bestimmte Mindeststandards nicht unterschreiten. Den Mitgliedstaaten verbleiben damit weiterhin Spielräume, allerdings nur oberhalb dieser europarechtlichen Untergrenze.

Pro Asyl: scharfe Kritik an der Bundesregierung

Die Organisation Pro Asyl wertete die Entscheidung als schwere Niederlage für die Bundesregierung. Ihre rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith erklärte, nun stehe fest, dass die Asylpolitik der Bundesregierung „europarechtswidrig und ein handfester Skandal“ sei. Das Urteil zeige: Leistungskürzungen auf „Bett, Brot, Seife“ und erst recht vollständige Leistungsausschlüsse seien mit EU-Recht nicht vereinbar.
Das Urteil erging nur wenige Tage vor dem Inkrafttreten des sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Dieses soll den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten geben, Asylverfahren zu beschleunigen, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen oder auch leichter und länger in Abschiebehaft zu nehmen.
Das Urteil der Luxemburger Richter beruht auf Rechtsgrundlagen, die vor Inkrafttreten des GEAS galten. Der EuGH leitete die Mindeststandards für Asylbewerber jedoch unmittelbar aus europäischem Recht und der Menschenwürdegarantie ab. Das neue Asylsystem erleichtert zwar Leistungskürzungen für ausreisepflichtige oder in Dublin-Verfahren befindliche Asylsuchende, dennoch wird auch dort voraussichtlich das vom Gericht definierte Existenzminimum als Mindeststandard gewahrt bleiben müssen.