Categories
deutschland ticker

„Stadtbild“-Debatte kehrt zurück: CDU-Landespolitiker fordern neue Diskussion


In Kürze:

  • Herbert Reul und Boris Rhein wollen die von Friedrich Merz angestoßene „Stadtbild“-Debatte erneut führen.
  • Reul spricht von sichtbaren Veränderungen und Gruppen junger Männer im öffentlichen Raum, warnt aber vor pauschalen Zuschreibungen.
  • Rhein sieht weiterhin ungelöste Probleme bei Migration und Zuwanderung sowie bei der Kriminalität von Zugewanderten.
  • Beide CDU-Politiker plädieren dafür, die Themen nicht den politischen Rändern zu überlassen.

 
Deutschland steht möglicherweise eine erneute „Stadtbild“-Debatte ins Haus. Vor knapp einem Jahr hatte Bundeskanzler Friedrich Merz mit einer Äußerung im Kontext der Migrationsdebatte polarisiert. Merz wies auf einen deutlichen Rückgang von Asylanträgen in Deutschland hin. Allerdings gebe es, so Merz, „natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem“.
Später präzisierte er, Probleme machten diejenigen Migranten, „die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus haben, nicht arbeiten und sich auch nicht an unsere Regeln halten“. Kritik kam unter anderem vom Koalitionspartner SPD, vom ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff und von der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Dutzende prominente Frauen wandten sich in einem offenen Brief an Merz: Sie wollten über die Sicherheit von Frauen sprechen, aber nicht als „billige Ausrede“ dienen, „wenn rassistische Narrative gerechtfertigt werden sollen“. Schließlich räumte Merz ein, er hätte seine Aussage besser erklären sollen und würde es mittlerweile anders machen.

Reul sieht „Stadtbild“ durch Gruppen junger Männer ohne Aufgabe geprägt

Nun wollen führende Politiker von CDU und CSU das Thema zurück auf die Tagesordnung holen – obwohl die Asylzahlen weiterhin deutlich sinken und die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt weiter voranschreitet. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) äußerte gegenüber „BILD“, man müsse über „Veränderungen in unserer Gesellschaft sprechen können“.
Dies müsse „ohne Schaum vor dem Mund und auch ohne reflexhafte Abwehrhaltung“ vonstattengehen. Reul umschrieb auch, was er speziell unter einer Veränderung des Stadtbilds versteht: „Wir sehen heute häufiger Gruppen junger Männer, die auf der Straße unterwegs sind und keine erkennbare Aufgabe haben. Und wir wissen: Wer keinen Job, keine Perspektive und keinen festen Platz im Leben hat, kommt eher auf dumme Ideen.“
Verallgemeinern will Reul jedoch nicht. Man dürfe diese Entwicklung benennen, „ohne Menschen pauschal abzustempeln“. Die Menschen ließen sich „nicht für dumm verkaufen“. Außerdem dürfe man das Thema nicht den Falschen überlassen, so der Minister: „Wenn die Parteien der Mitte nicht über dieses Thema sprechen, tun es andere. Und deren Lösungsvorschläge sind weder differenziert noch demokratisch.“

Rhein nennt „Stadtbild“-Debatte „richtig“

Zuvor hatte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) in „BILD am Sonntag“ dem Bundeskanzler attestiert, dessen Debattenanstoß mit der „Stadtbild“-Äußerung sei „richtig“ gewesen. Man müsse „es diskutieren“ und „am Ende auch Lehren daraus ziehen“. Die „Migrationskrise“ sei „natürlich noch nicht gelöst“. Es gebe, so Rhein, ein Problem mit einer „Einwanderung in die Sozialsysteme“.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte eine solche Anfang Mai in der Regierungsbefragung im Bundestag zurückgewiesen: „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein.“ Dafür erntete sie Widerspruch aus der Union, aber auch aus der eigenen Partei. Asylsuchende erhalten in den ersten drei Jahren nur die reduzierten Asylbewerberleistungen. Zugleich will auch die Bundesregierung gegen Sozialleistungsmissbrauch vorgehen, etwa bei Arbeitsverhältnissen von EU-Bürgern, die nur auf dem Papier bestehen.
Rhein sprach auch von einem Problem mit der „Kriminalität von zugewanderten Menschen“. Es mache keinen Sinn, diese Themen „hinter einer Brandmauer zu verstecken oder sie nie mehr zu besprechen“. Die Fragen müssten offen angesprochen werden, allerdings „ohne irgendwelche furchtbaren Remigrationsfantasien“.
Categories
ausland

Weitreichendes EuGH-Urteil: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen


In Kürze:

  • EuGH begrenzt Leistungskürzungen: In Dublin-Fällen dürfen Asylsuchenden Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den persönlichen Bedarf nicht pauschal entzogen werden.
  • Existenzminimum weiter gefasst: Dazu gehören auch Kleidung, Kommunikation, Mobilität und soziale Teilhabe.
  • Mögliche Wirkung auf GEAS: Das Urteil könnte auch Leistungskürzungen im neuen EU-Asylsystem Grenzen setzen.

 
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein potenziell weitreichendes Urteil zur angemessenen Versorgung von Asylsuchenden in Dublin-Fällen gefällt. Im Verfahren C-621/24 entschied der Gerichtshof, dass der deutsche Staat nicht berechtigt ist, Betroffenen pauschal Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf zu entziehen.
Dies gilt selbst dann, wenn die Ausreisepflicht des Asylsuchenden bereits feststeht, weil ein anderer Staat für das Verfahren zuständig ist und eine Abschiebung dorthin angeordnet wurde. Der Gerichtshof machte deutlich, dass die EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 einen „angemessenen Standard“ bei der Versorgung von Schutzsuchenden verlangt. Dazu gehören nicht nur Unterkunft, Nahrung und Hygiene, sondern auch Kleidung und Geldleistungen für ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe.

Bundessozialgericht bat EuGH um eine Vorabentscheidung

Das Bundessozialgericht hatte den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Hintergrund waren Leistungskürzungen des Landkreises Schweinfurt gegenüber einem Asylsuchenden aus Afghanistan. Dabei handelte es sich um einen typischen Dublin-Fall: Der Kläger hatte zunächst in Rumänien und später auch in Deutschland Asyl beantragt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschied erwartungsgemäß, dass Rumänien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei. Dies ergebe sich eindeutig aus den Dublin-Regeln der EU. Zugleich ordnete das BAMF die Abschiebung dorthin an. Der zuständige Landkreis Schweinfurt kürzte daraufhin die Leistungen.
Der Betroffene erhielt nur noch Sachleistungen für Ernährung, Unterkunft, Körperpflege und Gesundheit. Leistungen für Kleidung sowie Geld für den persönlichen Bedarf wurden ihm hingegen nicht gewährt. Dies entspricht dem sogenannten „Bett, Brot und Seife“-Ansatz, den die Bundesregierung für solche Fälle vorsieht, um die Ausreisebereitschaft zu erhöhen.

Scheitern der Abschiebung und Gang vor den EuGH

Da Rumänien seit Beginn des Ukrainekriegs häufig die Übernahme von Dublin-Rückkehrern verweigert, scheiterte die Abschiebung. Der Asylsuchende zog daraufhin vor Gericht – und erzielte vor dem EuGH einen wichtigen Erfolg. Das Bundessozialgericht muss nun unter Berücksichtigung des Luxemburger Urteils über den Fall entscheiden.
Der Fall könnte jedoch über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Urteilsbegründung mehrere grundsätzliche Erwägungen angestellt, die darauf hindeuten, dass er auch in künftigen Fällen an dieser Linie festhalten wird.
Auffällig ist insbesondere, dass der Gerichtshof bei der Definition der Mindestansprüche von Schutzsuchenden teilweise sehr konkret wird. So zählt Kleidung nach seiner Auffassung zu den „elementarsten Bedürfnissen“. Darüber hinaus seien auch Geldleistungen erforderlich, um Betroffenen „zu einem Minimum an Selbstbestimmung zu verhelfen“.

EuGH präzisiert Mindeststandard für soziale und kulturelle Teilhabe

Der EuGH trifft zudem weitere Aussagen zu den „Gütern des täglichen Bedarfs und Verbrauchsgütern des Haushalts“, die für die Deckung elementarer Bedürfnisse unverzichtbar seien. Genannt werden etwa Fahrkarten, Kommunikationsmittel und Körperpflegeprodukte. Die Leistungen müssten ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet er wohnt“, gewährleisten.
In diesem Zusammenhang stellt der EuGH ausdrücklich fest, dass die deutsche Regelung gegen EU-Recht verstößt. Insbesondere dürfe die bloße Existenz einer vollziehbaren Abschiebungsanordnung nicht dazu führen, dass Leistungen unter das europarechtlich garantierte Mindestniveau abgesenkt werden. Der Argumentation der Bundesregierung, wonach bei sogenannten Folgeanträgen weitergehende Einschränkungen zulässig seien als bei Erstanträgen, folgte der Gerichtshof nicht.
Der Gerichtshof stellt allerdings nicht infrage, dass Sanktionen gegen Asylbewerber grundsätzlich möglich sind. Kern seiner Begründung ist vielmehr der Inhalt der EU-Aufnahmerichtlinie. Danach dürfen Einschränkungen bestimmte Mindeststandards nicht unterschreiten. Den Mitgliedstaaten verbleiben damit weiterhin Spielräume, allerdings nur oberhalb dieser europarechtlichen Untergrenze.

Pro Asyl: scharfe Kritik an der Bundesregierung

Die Organisation Pro Asyl wertete die Entscheidung als schwere Niederlage für die Bundesregierung. Ihre rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith erklärte, nun stehe fest, dass die Asylpolitik der Bundesregierung „europarechtswidrig und ein handfester Skandal“ sei. Das Urteil zeige: Leistungskürzungen auf „Bett, Brot, Seife“ und erst recht vollständige Leistungsausschlüsse seien mit EU-Recht nicht vereinbar.
Das Urteil erging nur wenige Tage vor dem Inkrafttreten des sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Dieses soll den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten geben, Asylverfahren zu beschleunigen, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen oder auch leichter und länger in Abschiebehaft zu nehmen.
Das Urteil der Luxemburger Richter beruht auf Rechtsgrundlagen, die vor Inkrafttreten des GEAS galten. Der EuGH leitete die Mindeststandards für Asylbewerber jedoch unmittelbar aus europäischem Recht und der Menschenwürdegarantie ab. Das neue Asylsystem erleichtert zwar Leistungskürzungen für ausreisepflichtige oder in Dublin-Verfahren befindliche Asylsuchende, dennoch wird auch dort voraussichtlich das vom Gericht definierte Existenzminimum als Mindeststandard gewahrt bleiben müssen.