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Rumäne in Deutschland festgenommen – wegen mutmaßlicher Terrorpläne

In Baden-Württemberg ist ein junger Rumäne festgenommen worden, der von Deutschland aus versucht haben soll, den rumänischen Staat zu bekämpfen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe versuchte er, eine rechtsextremistische Gruppe zu gründen, die in Rumänien einen „Krieg des Terrors“ entfachen sollte.
Das sollte den Ermittlern zufolge zum Untergang des rumänischen Staats beitragen. Dem Festgenommenen, Nichita P., habe ein neuer Staat nach nationalsozialistischem Vorbild vorgeschwebt. Auch zur Errichtung eines solchen Staats habe die Gruppe beitragen sollen.

Aufruf zu Straftaten

Ab 2023 soll P. versucht haben, sie zu gründen. Dazu betrieb er zwei Kanäle in einem Messengerdienst, wie die Bundesanwaltschaft ausführte. Diese hätten sich vor allem an junge Rumänen gerichtet. P. habe Abonnenten und Mitglieder dazu aufgefordert, Straftaten zu begehen.
Dabei ging es den Angaben zufolge unter anderem um das Töten von Menschen und um Brandanschläge auf Gebäude, die von Migranten oder queeren Menschen genutzt werden. Er habe auch dazu aufgefordert, junge Mädchen zur Selbstverletzung zu verleiten.
Auf den Kanälen soll er außerdem Anleitungen zur Herstellung von Gift und Sprengstoffen sowie zum Bau von Molotowcocktails und Autobomben veröffentlicht haben. Im Tatzeitraum sei P. teils noch Heranwachsender gewesen, also unter 21 Jahren alt, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Festnahme im Enzkreis

Festgenommen wurde er von Polizeikräften aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg im Enzkreis. Noch am Montag sollte er dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zur Entscheidung über die Untersuchungshaft vorgeführt werden.
Vorgeworfen wird P. der Versuch, als Rädelsführer eine ausländische terroristische Vereinigung zu gründen. Hinzu kommt die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. (afp/red)
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Regierungskrise in Rumänien: Präsident Dan ernennt überraschend Adrian Vestea zum Premier

Nach der Absetzung des pro-europäischen rumänischen Regierungschefs Ilie Bolojan per Misstrauensvotum Anfang Mai hat Präsident Nicusor Dan einen neuen pro-westlichen Ministerpräsidenten ernannt. Der bisherige Anwärter für das Amt des Regierungschefs, der EU-Abgeordnete Eugen Tomac, habe am Sonntagmorgen seine Kandidatur zurückgezogen, erklärte Dan am Sonntag. Infolgedessen ernenne er Adrian Vestea zum Ministerpräsidenten.

Vestea setzt auf pro-westlichen Kurs

Der 52-jährige Vestea gehört der Liberalen Partei an, deren Vorsitzender der abgesetzte Ministerpräsident Bolojan ist. Präsident Dan lobte Vesteas bisherige Erfahrung unter anderem als früherer Entwicklungsminister und Bürgermeister.
Vestea erklärte, er wolle eine Regierung, „die echte Reformen in Angriff nimmt und Rumänien auf pro-westlichem Kurs hält“. Er übernehme Verantwortung „in einer Zeit der politischen Krise“, fügte Vestea hinzu. Er werde mit „den pro-westlichen demokratischen Parteien“ im rumänischen Parlament verhandeln.
Bolojan erklärte, er sei nicht vorab über Vesteas Ernennung informiert worden. Präsident Dan warf er einen „feindseligen Akt“ vor. Dieser habe den „klaren Versuch“ unternommen, die Liberale Partei zu spalten.

Schwierige Mehrheitsverhältnisse in Bukarest

Das Parlament in Bukarest hatte Bolojan Anfang Mai per Misstrauensvotum abgesetzt. Die nötige Mehrheit der Abgeordneten stimmte für einen von den Sozialdemokraten (PSD) und der rechten Partei AUR eingebrachten Misstrauensantrag. Die PSD war im April aus der Regierung ausgetreten, nachdem Bolojans Regierung eine Reihe unpopulärer Maßnahmen wie Steuererhöhungen ergriffen hatte.
Nach dem Misstrauensvotum wurden bereits schwierige Verhandlungen über die Bildung einer neuen Regierung in dem EU- und NATO-Mitgliedstaat erwartet. Der EU-Abgeordnete Tomac fand mit seinem Kurs in Bukarest nicht die nötige Unterstützung. (afp/red)
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gesellschaft

Fast vier Jahre Haft für Diebe von Goldhelm aus Museum

Die Täter des spektakulären Kunstdiebstahls aus einem niederländischen Museum sind zu jeweils fast vier Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht in Assen sprach die drei Männer schuldig und verurteilte sie zu jeweils 47 Monaten Haft. Sie hätten den Einbruch gemeinsam „auf raffinierte und professionelle Weise“ vorbereitet und umgesetzt.
Im Januar 2025 hatten die Männer in der Nacht den Eingang des kulturhistorischen Museums in Assen in der nördlichen Provinz Drente gesprengt.
Sie hatten Kulturschätze der Sonderausstellung „Dakien – das Reich aus Gold und Silber“ aus Rumänien gestohlen – drei goldene Armreifen und ein über 2.500 Jahre alter Goldhelm.
Die Verdächtigen im Alter von 21 bis 36 Jahren waren bereits nach wenigen Tagen festgenommen worden. Doch erst Anfang April war ein Großteil der Beute der Justiz übergeben worden. Ein goldener Armreifen fehlt bis heute.

Deal mit der Staatsanwaltschaft

Zwei der Männer hatten zuvor mit der Staatsanwaltschaft einen Deal gemacht. Sie gaben die Beute zurück und sollten dafür eine geringere Strafe bekommen.
Doch nun erhielten alle drei Männer dieselbe Strafe. Nach Ansicht des Gerichts lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, welchen Anteil jeder von ihnen an der Rückgabe der gestohlenen Kulturschätze hatte.

Rumänien geschockt

Die Tat hatte vor allem in Rumänien einen Schock ausgelöst. Der Goldhelm aus fast reinem Gold gilt als Kulturgut von unschätzbarem Wert und Symbol für die Geschichte Rumäniens. Der Goldhelm und die beiden Armreifen sind inzwischen an das Museum zurückgegeben worden. (dpa/red)
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Seedrohne explodiert in rumänischem Hafen – Russland macht Ukraine verantwortlich

Im Hafen der rumänischen Schwarzmeerstadt Konstanza ist am Freitag eine Seedrohne explodiert. Durch die Detonation, die sich gegen 10.30 Uhr (Ortszeit, 9.30 MESZ) im zivilen Teil des Hafens ereignet habe, sei niemand zu Schaden gekommen, teilte das rumänische Verteidigungsministerium mit. Russland machte die Ukraine für den Vorfall verantwortlich.
„Es handelt sich um unbemannte ukrainische Wasserfahrzeuge“, schrieb die russische Botschaft in Rumänien und fügte an: „Jeder Versuch, diese Drohnen direkt oder indirekt mit Russland in Verbindung zu bringen und Russland die Verantwortung für den Vorfall zuzuschreiben, ist völlig unbegründet.“
Laut dem Leiter des rumänischen Zivildienstes, Raed Arafat, wurde die Drohne bereits gegen 06.00 Uhr entdeckt. Es handle sich um eine Drohne „von der Art, die im Krieg in der Ukraine verwendet werden“. Die rumänischen Streitkräfte verfügten nicht über solches Gerät.
Mittlerweile sei die Gegend rund um die Explosionsstelle abgesperrt worden, die zuständigen Behörden hätten „den Ort gesichert“. Zwei Hubschrauber überflögen den Ort, um nach weiteren Drohnen zu suchen; die Anwohner seien aufgefordert, „die Küstenregion im Umkreis von einem Kilometer zu meiden“, bis Entwarnung gegeben werde.
Erst vergangene Woche war in Rumänien in Galati nahe der Grenze zur Ukraine eine Drohne in ein Wohnhaus eingeschlagen. Bei dem Vorfall wurden zwei Menschen verletzt.
Rumänischen Angaben zufolge hatte es sich bei der Drohne um ein russisches Fabrikat gehandelt. Moskau hatte die Angaben in Zweifel gezogen.
Der rumänische Präsident Nicusor Dan verwies im Onlinedienst X zudem darauf, dass an der rumänischen Küste eine Seemine gefunden worden sei. „Solche besonders schwerwiegenden Fälle sind direkte Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine“, erklärte Dan weiter.
Seit Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 wurden im EU- und Nato-Mitgliedstaat Rumänien bereits zahlreiche eingedrungene Drohnen entdeckt. Die Ukraine und Rumänien teilen eine rund 650 Kilometer lange Grenze.(afp/red)
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4. Juni: Gescheiterte UN-Wahl | Verstoß gegen EU-Asylrecht | Resolution gegen Irankrieg

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Gescheiterte UN-Wahl

Das Scheitern Deutschlands bei der Wahl im UN-Sicherheitsrat sorgt für Enttäuschung in Berlin. Außenminister Johann Wadephul spricht von einer herben Niederlage. Mehrere Politiker sehen darin eine Folge der deutschen Außenpolitik. Kanzler Friedrich Merz betont hingegen, das Ergebnis ändere nichts am Bekenntnis Deutschlands zur UNO. Man bleibe verlässlicher Partner.

Verstoß gegen EU-Asylrecht

Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber in Deutschland können gegen EU-Recht verstoßen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Auslöser war die Klage eines Afghanen. Ihm waren vor einer geplanten Abschiebung nach Rumänien Leistungen für Kleidung und Haushaltsprodukte gestrichen worden. Die Richter verweisen auf das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard.

Brüchige Waffenruhe

Israel und der Libanon haben sich auf einen Fahrplan zur Umsetzung der bestehenden Waffenruhe verständigt. Das berichtet das US-Außenministerium. Vorgesehen sind unter anderem Sicherheitszonen unter Kontrolle der libanesischen Armee. Die Hisbollah lehnt Verhandlungen weiterhin ab.

Resolution gegen Irankrieg

Das US-Repräsentantenhaus hat eine Resolution verabschiedet, die den militärischen Einsatz gegen den Iran begrenzen soll. US-Präsident Donald Trump soll damit verpflichtet werden, für weitere Kämpfe die Zustimmung des Kongresses einzuholen. Der Senat und ein mögliches Veto des Präsidenten entscheiden über das weitere Vorgehen.

37 Jahre Tian’anmen

Taiwans Präsident Lai Ching-te wirft China vor, das Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens bis heute nicht aufzuarbeiten. Peking unterdrückt jede Erinnerung an die blutige Niederschlagung der Demokratieproteste vom 4. Juni 1989. Die Zahl der Opfer ist bis heute unbekannt. Nun tauchten Tausende bislang verborgene Fotos der Protestbewegung auf, die jahrzehntelang in einer Metallbox verschlossen waren.
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Weitreichendes EuGH-Urteil: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen


In Kürze:

  • EuGH begrenzt Leistungskürzungen: In Dublin-Fällen dürfen Asylsuchenden Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den persönlichen Bedarf nicht pauschal entzogen werden.
  • Existenzminimum weiter gefasst: Dazu gehören auch Kleidung, Kommunikation, Mobilität und soziale Teilhabe.
  • Mögliche Wirkung auf GEAS: Das Urteil könnte auch Leistungskürzungen im neuen EU-Asylsystem Grenzen setzen.

 
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein potenziell weitreichendes Urteil zur angemessenen Versorgung von Asylsuchenden in Dublin-Fällen gefällt. Im Verfahren C-621/24 entschied der Gerichtshof, dass der deutsche Staat nicht berechtigt ist, Betroffenen pauschal Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf zu entziehen.
Dies gilt selbst dann, wenn die Ausreisepflicht des Asylsuchenden bereits feststeht, weil ein anderer Staat für das Verfahren zuständig ist und eine Abschiebung dorthin angeordnet wurde. Der Gerichtshof machte deutlich, dass die EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 einen „angemessenen Standard“ bei der Versorgung von Schutzsuchenden verlangt. Dazu gehören nicht nur Unterkunft, Nahrung und Hygiene, sondern auch Kleidung und Geldleistungen für ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe.

Bundessozialgericht bat EuGH um eine Vorabentscheidung

Das Bundessozialgericht hatte den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Hintergrund waren Leistungskürzungen des Landkreises Schweinfurt gegenüber einem Asylsuchenden aus Afghanistan. Dabei handelte es sich um einen typischen Dublin-Fall: Der Kläger hatte zunächst in Rumänien und später auch in Deutschland Asyl beantragt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschied erwartungsgemäß, dass Rumänien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei. Dies ergebe sich eindeutig aus den Dublin-Regeln der EU. Zugleich ordnete das BAMF die Abschiebung dorthin an. Der zuständige Landkreis Schweinfurt kürzte daraufhin die Leistungen.
Der Betroffene erhielt nur noch Sachleistungen für Ernährung, Unterkunft, Körperpflege und Gesundheit. Leistungen für Kleidung sowie Geld für den persönlichen Bedarf wurden ihm hingegen nicht gewährt. Dies entspricht dem sogenannten „Bett, Brot und Seife“-Ansatz, den die Bundesregierung für solche Fälle vorsieht, um die Ausreisebereitschaft zu erhöhen.

Scheitern der Abschiebung und Gang vor den EuGH

Da Rumänien seit Beginn des Ukrainekriegs häufig die Übernahme von Dublin-Rückkehrern verweigert, scheiterte die Abschiebung. Der Asylsuchende zog daraufhin vor Gericht – und erzielte vor dem EuGH einen wichtigen Erfolg. Das Bundessozialgericht muss nun unter Berücksichtigung des Luxemburger Urteils über den Fall entscheiden.
Der Fall könnte jedoch über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Urteilsbegründung mehrere grundsätzliche Erwägungen angestellt, die darauf hindeuten, dass er auch in künftigen Fällen an dieser Linie festhalten wird.
Auffällig ist insbesondere, dass der Gerichtshof bei der Definition der Mindestansprüche von Schutzsuchenden teilweise sehr konkret wird. So zählt Kleidung nach seiner Auffassung zu den „elementarsten Bedürfnissen“. Darüber hinaus seien auch Geldleistungen erforderlich, um Betroffenen „zu einem Minimum an Selbstbestimmung zu verhelfen“.

EuGH präzisiert Mindeststandard für soziale und kulturelle Teilhabe

Der EuGH trifft zudem weitere Aussagen zu den „Gütern des täglichen Bedarfs und Verbrauchsgütern des Haushalts“, die für die Deckung elementarer Bedürfnisse unverzichtbar seien. Genannt werden etwa Fahrkarten, Kommunikationsmittel und Körperpflegeprodukte. Die Leistungen müssten ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet er wohnt“, gewährleisten.
In diesem Zusammenhang stellt der EuGH ausdrücklich fest, dass die deutsche Regelung gegen EU-Recht verstößt. Insbesondere dürfe die bloße Existenz einer vollziehbaren Abschiebungsanordnung nicht dazu führen, dass Leistungen unter das europarechtlich garantierte Mindestniveau abgesenkt werden. Der Argumentation der Bundesregierung, wonach bei sogenannten Folgeanträgen weitergehende Einschränkungen zulässig seien als bei Erstanträgen, folgte der Gerichtshof nicht.
Der Gerichtshof stellt allerdings nicht infrage, dass Sanktionen gegen Asylbewerber grundsätzlich möglich sind. Kern seiner Begründung ist vielmehr der Inhalt der EU-Aufnahmerichtlinie. Danach dürfen Einschränkungen bestimmte Mindeststandards nicht unterschreiten. Den Mitgliedstaaten verbleiben damit weiterhin Spielräume, allerdings nur oberhalb dieser europarechtlichen Untergrenze.

Pro Asyl: scharfe Kritik an der Bundesregierung

Die Organisation Pro Asyl wertete die Entscheidung als schwere Niederlage für die Bundesregierung. Ihre rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith erklärte, nun stehe fest, dass die Asylpolitik der Bundesregierung „europarechtswidrig und ein handfester Skandal“ sei. Das Urteil zeige: Leistungskürzungen auf „Bett, Brot, Seife“ und erst recht vollständige Leistungsausschlüsse seien mit EU-Recht nicht vereinbar.
Das Urteil erging nur wenige Tage vor dem Inkrafttreten des sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Dieses soll den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten geben, Asylverfahren zu beschleunigen, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen oder auch leichter und länger in Abschiebehaft zu nehmen.
Das Urteil der Luxemburger Richter beruht auf Rechtsgrundlagen, die vor Inkrafttreten des GEAS galten. Der EuGH leitete die Mindeststandards für Asylbewerber jedoch unmittelbar aus europäischem Recht und der Menschenwürdegarantie ab. Das neue Asylsystem erleichtert zwar Leistungskürzungen für ausreisepflichtige oder in Dublin-Verfahren befindliche Asylsuchende, dennoch wird auch dort voraussichtlich das vom Gericht definierte Existenzminimum als Mindeststandard gewahrt bleiben müssen.
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EuGH entscheidet: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen

Die Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylbewerber verstoßen gegen EU-Recht. Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürften auch Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht gestrichen werden, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Nach der derzeit geltenden EU-Aufnahmerichtlinie müssten die Mitgliedstaaten einen „angemessenen Lebensstandard“ gewährleisten, der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern umfasst.

Anstoß für das Urteil gab ein Fall aus Deutschland

Ein Afghane hatte den bayerischen Landkreis Schweinfurt verklagt, weil ihm im Januar und Februar 2022 Sozialleistungen gekürzt wurden, nachdem sein Asylantrag in Deutschland wegen der Zuständigkeit von Rumänien abgelehnt wurde.
Grundsätzlich muss der erste EU-Staat, in dem ein Antragsteller registriert wird, das Verfahren führen – das regelt die Dublin-III-Verordnung.
Der junge Mann erhielt nach der Ablehnung in Deutschland nur noch Sachleistungen in Form von Unterkunft, Verpflegung, Heizung, Körperpflege und Gesundheit.
Auf Leistungen wie Kleidung und Haushaltsgüter sowie Geld für grundlegende persönliche Bedürfnisse, also etwa Ausgaben für Transport, Kultur oder Kommunikation, musste er verzichten.
Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz sieht solche Kürzungen bei den Menschen vor, die ihr Asylverfahren nach den Dublin-Regeln in einen anderen Mitgliedstaat führen müssten.

Seit 2024 sehen deutsche Regelungen auch Leistungsausschluss vor

Die Klage des Afghanen ging bis vor das Bundessozialgericht. Dieses legte dem EuGH die Frage vor, ob die deutsche Regelung mit der bisherigen EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar ist.
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stellten klar: Nein, denn zum einen gehöre Kleidung zu den „elementarsten Bedürfnissen“.
Zum anderen seien Geldleistungen für den täglichen Bedarf, etwa für Fahrkarten, Kommunikationsmittel oder Körperpflegeprodukte, notwendig, um ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ zu gewährleisten.
Über den konkreten Fall müssen noch die deutschen Gerichte entscheiden und dabei die Vorgaben aus Luxemburg beachten.
Die deutsche Kürzungsregelung, um die es nun vor dem Gerichtshof ging, wurde 2024 sogar noch verschärft:
Schutzsuchende, für die nach den Dublin-Regeln ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist, sollen gar keine Asylbewerberleistungen bekommen, wenn eine Ausreise für sie „rechtlich und tatsächlich möglich“ ist. Sie können lediglich Überbrückungsleistungen für zwei Wochen beziehen.

GEAS-Reform: Neue Asylregeln ab kommender Woche

Laut dem Asylexperten Constantin Hruschka ist auch die verschärfte deutsche Regelung EU-rechtswidrig. Wenn man Leistungen schon nicht kürzen dürfe, dann erst recht nicht komplett entziehen.
„Die Behörden müssen jetzt sofort aufhören, Leistungen einzuschränken und den Leistungsentzug beenden“, sagt Hruschka.
Bislang äußerten auch viele Sozialgerichte Zweifel an der Vereinbarkeit des vollständigen Leistungsausschlusses mit EU-Recht und Verfassungsrecht.
Die bisherige Aufnahmerichtlinie, die Vorgaben zu den Leistungen macht, wird am 12. Juni mit der Reform des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) der EU allerdings durch neue Regeln abgelöst.
Diese erlauben Leistungseinschränkungen explizit, wenn Asylbewerber sich in einem anderen EU-Land aufhalten als dem für sie zuständigen – also für die sogenannten Dublin-Fälle.

Muss das deutsche Recht nun angepasst werden?

Die jetzige Entscheidung bedeutet laut dem Rechtsexperten Hruschka für die Zukunft, dass das menschenwürdige Existenzminimum gewährleistet sein muss – dazu gehöre nach den Ausführungen des Gerichtshofs die Deckung des Bedarfs an Kleidung und Haushaltsprodukten.
„Auch in der neuen Regelung steht drin, dass ein Mindeststandard im Einklang mit dem Unionsrecht gewährleistet sein muss“, betont er. Bisher Betroffene könnten darüber hinaus einen Nachzahlungsanspruch wegen gekürzter oder entzogener Leistungen haben. Die Schwierigkeit dabei sei jedoch, den Betrag zu beziffern.
Laut dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales bedarf es nun einer eingehenden Prüfung, ob und inwieweit sich aus der EuGH-Entscheidung eine Notwendigkeit ergibt, die Rechtslage oder Rechtspraxis in Deutschland anzupassen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kommentierte, dass Leistungskürzungen durch das Urteil erschwert würden.
„Wir nehmen das zur Kenntnis, sehen aber auch, dass wir mit GEAS eine komplett neue Rechtslage haben.“ Daher habe das Urteil nur eine sehr beschränkte Wirkung, so Dobrindt.

Kritik an bestehender Praxis

Der asylpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Erik Marquardt, teilte mit: „Das Urteil muss ein Weckruf für die Bundesregierung sein, die Achtung von Grundrechten und Menschenwürde wieder zum Leitbild ihrer Politik zu machen.“
Die rechtspolitische Sprecherin der Organisation Pro Asyl, Wiebke Judith, merkte an, dass Deutschland jahrelang Asylsuchenden ihnen zustehende Leistungen verweigert habe. „Jetzt ist klar: Das ist europarechtswidrig und ein handfester Skandal“, so Judith.
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im vergangenen Jahr insgesamt gut 5.400 Menschen nach Dublin-Regeln in andere EU-Länder überstellt, bei knapp 36.000 Übernahmeersuchen von Deutschland. (dpa/red)
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Rücküberweisungen von Einwanderern aus Deutschland: 8,5 Milliarden Euro in 2025


In Kürze:

  • Etwa 70 Prozent der Gelder gingen in europäische Länder, darunter 901 Millionen Euro in die Türkei.
  • Die Überweisungen in die Ukraine haben sich seit 2022 mehr als verdoppelt.
  • Laut DIW stammen die Rücküberweisungen überwiegend von erwerbstätigen Einwanderern.

Die Summe der Rücküberweisungen von in Deutschland lebenden Einwanderern in deren Herkunftsländer ist im Vorjahr um etwa 3 Prozent angestiegen. Schätzungen der Deutschen Bundesbank zufolge belief sich diese auf etwa 8,5 Milliarden Euro. Der größte Teil der Geldüberweisungen floss ins europäische Ausland.
Die Bundesbank geht dabei von einer Summe von 5,87 Milliarden Euro aus, was etwa 70 Prozent der Gesamtsumme ausmache. Von diesen flossen 3,25 Milliarden in EU-Mitgliedstaaten, davon 1,74 Milliarden in den Euroraum.

Auf welche Kontinente sich die Rücküberweisungen verteilen

In asiatische Länder gingen der Schätzung zufolge 1,86 Milliarden Euro. Etwa 531 Millionen Euro flossen in Länder des afrikanischen Kontinents, geschätzte 224 Millionen auf den amerikanischen Kontinent. Von diesen gingen 119 Millionen Euro an südamerikanische und 42 an zentralamerikanische Länder – hauptsächlich nach Mexiko.
Auf Australien, Ozeanien und die Polarregionen entfielen 11 Millionen Euro. Etwa 31 abgeflossene Millionen konnte die Bundesbank nicht zuordnen. Insgesamt ist die Summe der geschätzten Rücküberweisungen seit 2021 um etwa 38 Prozent angestiegen. Damals lag sie bei 6,17 Milliarden Euro.
Die größten Summen im europäischen Raum gingen mit 901 Millionen Euro in die Türkei – bereits im Jahr 2021 hatte sie bei 843 Millionen Euro gelegen. Auch die Überweisungen nach Polen gehören mit 568 Millionen Euro zu den summenmäßig größten Posten. Die Steigerung gegenüber 2021 entspricht etwa 28 Prozent.

Dynamiken höchst unterschiedlich – je länger Einwanderercommunitys etabliert, umso stabiler

Einen deutlicheren Anstieg haben die Überweisungen in die Ukraine erfahren. Seit dem Beginn der Fluchtbewegung infolge des Krieges im Februar 2022 hat sich die Summe der Rücküberweisungen dorthin von 293 auf zuletzt 635 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Die höchste Gesamtsumme, die in ein EU-Land überwiesen wurde, ging nach Rumänien. Dorthin gingen zuletzt 709 Millionen Euro – 2021 waren es 551 Millionen.
Italien ist mit 397 Millionen Euro das größte Empfängerland von Rücküberweisungen unter den „alten“ EU-Ländern. Diese Summe ist im Laufe der vergangenen fünf Jahre nahezu gleichgeblieben. Ähnliche Entwicklungen zeigen sich mit Blick auf Kroatien (274 Millionen Euro) oder Griechenland (zuletzt 216 Millionen Euro).
Etwas mehr Dynamik zeigte die Steigerung der Rücküberweisungen seit 2021 im Fall von Albanien (107 Millionen Euro, plus 84 Prozent). Um ein knappes Drittel stiegen in diesem Zeitraum die Summen nach Serbien (zuletzt 178 Millionen Euro), in die Russische Föderation (177 Millionen Euro) und nach Bosnien und Herzegowina (174 Millionen Euro). Nach Bulgarien überwiesen Einwohner der Bundesrepublik Deutschland im Vorjahr etwa 280 Millionen Euro (plus 20 Prozent seit 2021).

In einigen Ländern ist „Corona-Delle“ bei Rücküberweisungen erkennbar

Was die außereuropäischen Hauptherkunftsländer seit 2015 nach Deutschland gekommener Geflüchteter anbelangt, gingen 2025 etwa 520 Millionen Euro nach Syrien. Im Jahr 2021 waren es noch 337 Millionen gewesen. Das ist ein Plus von etwa 54 Prozent. Allerdings ist die Kurve zuletzt abgeflacht – gegenüber 2024 belief sich die Steigerung nur noch auf 15 Millionen.
Nach Afghanistan wurden im Vorjahr 237 Millionen Euro überwiesen. Das ist eine Fast-Verdopplung gegenüber 2021 (123 Millionen Euro), allerdings nur noch knapp 7 Prozent mehr als 2024. Nach Indien gingen 227 Millionen Euro an Rücküberweisungen – um 161 Prozent mehr als vor fünf Jahren, aber nur noch um 6,5 Prozent mehr als im Jahresvergleich zu 2024.
In den Irak überwiesen Bewohner des deutschen Bundesgebietes im Vorjahr 141 Millionen Euro, etwa 2 Millionen mehr als 2024. Rücküberweisungen in den Iran summierten sich auf 121 Millionen Euro, nach Vietnam gingen 109 Millionen. Die größten afrikanischen Empfängerländer waren Eritrea mit 54 Millionen Euro und Nigeria mit 47 Millionen. Die Dynamik in der Entwicklung der Summen lag unter allen afrikanischen Herkunftsländern seit 2022 nur bei etwa 20 Prozent. Gegenüber 2021 war sie größer – was auf eine stärkere „Corona-Delle“ hinweist.

Keine exakte Angabe möglich – Schätzungen aufgrund von Meldungen und Arbeitsmarktdaten

Bei den Daten der Bundesbank handelt es sich um Schätzwerte. Eine exakte Bezifferung ist nicht möglich, da Meldungen zu einzelnen Geldüberweisungen bis zu 12.500 Euro nicht verpflichtend sind. Allerdings melden Banken und Kreditinstitute monatlich freiwillig Gesamtwerte zu Geldflüssen. Diese werden dann einem „Plausibilitäts-Check“ unterzogen oder mit der Zahl der Beschäftigten aus den entsprechenden Ländern in Deutschland abgeglichen.
Nicht erfasst werden können auf diesem Wege reine Bargeldtransfers oder informelle Kanäle wie das Hawala-System. Bei Ländern mit nicht funktionsfähigem Bankensystem – etwa Syrien oder Afghanistan – können die Schätzungen ungenauer sein. Die Weltbank veröffentlicht zu einigen Ländern deshalb keine Daten.
Aussagen darüber, inwieweit Rücküberweisungen aus Mitteln erfolgen, die zuvor aufgrund von Sozialtransfers erlangt wurden, trifft die Bundesbank nicht. Einer Studie des DIW aus dem Jahr 2024 zufolge sind es jedoch hauptsächlich erwerbstätige Einwanderer, die Geld an ihre Familien im Ausland überweisen. Von diesen erklärten in Befragungen zwischen 2013 und 2022 etwa 12 Prozent, dass sie Geld ins Ausland überweisen. Von den Geflüchteten waren es nur 7 Prozent – dabei nach Einschätzung des DIW vor allem jene, die eine bezahlte Arbeit gefunden hätten.

Weltbank: Geld wird auch in Krisenzeiten überwiesen

Krisen schaden der Überweisungstätigkeit kaum, erklärt die Weltbank. Finanziert würden unter anderem Schul- oder Arztbesuche für Kinder, Lebensmittel oder sonstige Ausgaben, die zur Verringerung der Armut in Empfängerländern beitragen. Die Einwanderer würden dabei eher an sich selbst sparen als an den Rücküberweisungen an ihre Angehörigen.
Die meisten Überweisungen weltweit gehen demzufolge nach Indien, Mexiko, China, auf die Philippinen und nach Pakistan. Im internationalen Vergleich liege Deutschland auf Platz vier der Länder, von denen die höchsten Rücküberweisungen ausgehen.
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Emiratische Herrscherfamilie soll Millionen an EU-Agrarsubventionen erhalten haben


In Kürze:

  • Über 71 Millionen Euro EU-Agrargelder an Firmen mit Emirate-Bezug
  • Zahlungen basieren stark auf Flächengröße landwirtschaftlicher Betriebe
  • Diskussion über Reform und stärkere Begrenzung großer Subventionsempfänger

 
Laut Recherchen des investigativen Medienunternehmens „DeSmog“ sollen mit der herrschenden Familie von Abu Dhabi verbundene Unternehmen zwischen 2019 und 2024 mehr als 71 Millionen Euro an EU-Agrarsubventionen erhalten haben. Die Zahlungen erfolgten über landwirtschaftliche Flächen in Rumänien, Spanien und Italien.
Die Familie, welcher Scheich Mohamed bin Zayed Al Nahyan vorsteht, verfügt über ein geschätztes Vermögen von mehr als 275 Milliarden Euro und zählt damit zu den reichsten Dynastien weltweit. Al Nahyan ist sowohl Herrscher des Emirats Abu Dhabi als auch Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE).
Der Fall gilt als exemplarisch und hat die Debatte über die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU neu entfacht. Diese macht rund ein Drittel des EU-Haushalts aus.

Al Dahra und die Struktur der EU-Agrarsubventionen

Im Mittelpunkt des Falls steht die emiratische Agrar- und Lebensmittelgruppe Al Dahra, die in vielen Ländern aktiv ist und der Herrscherfamilie Abu Dhabi gehört. Über Tochtergesellschaften kontrolliert diese Gruppe rund 60.000 Hektar Land in Europa, hauptsächlich in Rumänien, aber auch in Spanien und Italien.
In Rumänien gilt die Agrarfläche von Agricost im Donaudelta als eine der größten landwirtschaftlichen Betriebe der Europäischen Union, mit etwa 57.000 Hektar. Laut den von der Presse zitierten Zahlen soll allein dieses Unternehmen im Jahr 2024 rund 10,5 Millionen Euro an Subventionen erhalten haben.
Insgesamt haben die Ermittler von „DeSmog“ und ihren Medienpartnern 110 Zahlungen über einen Zeitraum von sechs Jahren identifiziert, die an ein Netzwerk von Unternehmen gingen, die direkt oder indirekt von Mitgliedern der Familie Al Nahyan kontrolliert werden, mit einem Gesamtbetrag von über 71 Millionen Euro.
Die Preise für viele Agrarprodukte sind derzeit unter Druck. (Archivbild)

Landwirte bei der Ernte. (Symbolbild)

Foto: Jan Woitas/dpa

Schwächen der flächenbasierten Förderung

Diese Subventionen stammen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik, deren Basiszahlungen weiterhin größtenteils nach der Fläche der Betriebe berechnet werden. Je größer ein landwirtschaftlicher Betrieb ist, desto höher fallen die Zahlungen aus, was großen Agrarkonzernen und Eigentümern umfangreicher Landflächen strukturell zugutekommt.
Laut der Untersuchung erfolgen die Zahlungen an mit der emiratischen Familie verbundene Betriebe im Rahmen der gültigen Regeln: Jeder landwirtschaftliche Betrieb innerhalb der EU, der die Kriterien erfüllt, kann Anspruch auf GAP-Zahlungen haben – unabhängig von der Eigentümerstruktur.
Diese Situation bleibt dennoch für einen Teil der europäischen Landwirtschaft umstritten, da sie dies als Entkopplung von den Zielen der Unterstützung familiengeführter Betriebe sehen, schreibt „DeSmog“.
Studien des Europäischen Rechnungshofs haben auf das Risiko von „Verzerrungen“ und eine unzureichende Ausrichtung bestimmter Beihilfen hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf kleine Betriebe und junge Landwirte.

Brüssel kündigt Reformen an

Angesichts der Kritik äußerte die Europäische Kommission die Notwendigkeit, die Verteilung der Subventionen besser zu steuern. EU-Vertreter haben eingeräumt, dass das Beispiel dieser Familie aus dem Golf die Grenzen eines Systems zeigt, das große ausländische Eigentümer unter den Empfängern hoher Zahlungen zulässt.
Brüssel arbeitet an einer Reform, darunter einer Obergrenze für Direktzahlungen, die ab 2028 auf 100.000 Euro pro Jahr und Empfänger festgelegt werden könnte – deutlich weniger als die derzeit von einigen Gruppen erhaltenen Millionenbeträge. Ziel ist es, einen Teil der Mittel stärker auf kleine und mittlere Betriebe sowie auf ökologische Transformationen umzulenken.
Der Europäische Rechnungshof betont in seinen aktuellen Stellungnahmen zur Reform der GAP für den Zeitraum 2028–2034 jedoch die zunehmende Komplexität des Systems und das Risiko, dass mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten zu neuen Ungleichheiten zwischen Landwirten führt.
Die Verhandlungen zwischen EU-Institutionen und nationalen Regierungen dürften schwierig werden.

Der leere Plenarsaal des Europäischen Parlaments.

Foto: Jc Milhet/Hans Lucas/AFP via Getty Images

960.000 Hektar Ackerland weltweit

Die emiratischen Eigentümer betonen, dass ihre Aktivitäten im Einklang mit europäischem Recht stehen. Die mit der Familie Al Nahyan verbundenen Agrarunternehmen erklären, dass sie lokale Arbeitsplätze schaffen und in strukturschwachen ländlichen Regionen Europas in die Infrastruktur investieren.
Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate verweisen auf die Diversifizierung ihrer Wirtschaft und die Sicherung der Lebensmittelversorgung des Landes durch landwirtschaftliche Investitionen im Ausland. In etwas mehr als 15 Jahren hat sich die Dynastie parallel zu ihren Einnahmen aus dem Öl- und Gassektor zu einem globalen Akteur in der Landwirtschaft entwickelt. So kontrollieren die VAE mittlerweile weltweit rund 960.000 Hektar Ackerland – neben Europa, auch in Afrika und Südamerika.
Europäische Landwirtschaftsorganisationen bleiben jedoch gespalten. Einige vertreten die Ansicht, dass das Hauptproblem weniger die Nationalität der Begünstigten sei, sondern vielmehr die Konzentration der Subventionen auf eine kleine Zahl großer Betriebe.
Laut in der Presse zitierten Daten sollen 0,5 Prozent der größten Eigentümer rund 16 Prozent des GAP-Haushalts erhalten, was das Gefühl der Ungerechtigkeit unter vielen Landwirten verstärkt.
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NATO: In Rumänien eingeschlagene Drohne stammte aus Russland

Die in ein Wohnhaus in Rumänien eingeschlagene Drohne ist NATO-Angaben zufolge aus Russland. Der Sprecher des NATO-Oberkommandos der Alliierten Streitkräfte in Europa (Shape), Martin O’Donnell, bestätigte der Nachrichtenagentur AFP am Freitag, die Drohne sei „russisch“.

Rumänien macht Moskau verantwortlich

Durch den nächtlichen Drohnen-Einschlag wurden in der rumänischen Stadt Galati nahe der Grenze zur Ukraine zwei Menschen verletzt und ein Feuer ausgelöst. Rumänien machte vollumfänglich Moskau für den Vorfall verantwortlich. Der rumänische Verteidigungsminister Radu-Dinel Miruta sagte vor Journalisten, die Seriennummern auf der Rakete wiesen darauf hin, dass es sich „zweifellos“ um eine russische Rakete handele.
Russlands Präsident Wladimir Putin betonte hingegen, dass die Herkunft der Drohne noch unklar sei. Es sei zu früh um zu sagen, dass es sich um eine russische Drohne handele, sagte Putin. „Wenn sie uns objektive Daten vorlegen, werden wir beurteilen, was geschehen ist“, fügte er hinzu. Putin wies zudem darauf hin, dass ukrainische Drohnen bereits andere Länder überflogen hätten. (afp/red)
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Russische Drohne in rumänisches Hochhaus eingeschlagen

In der rumänischen Stadt Galati ist eine Drohne in ein Wohnhaus eingeschlagen und hat zwei Menschen leicht verletzt. Das teilte die rumänische Katastrophenschutzbehörde am Freitag, 29. Mai, mit.
Die Drohne habe am frühen Morgen ein Apartment im zehnten Stock getroffen und ein Feuer ausgelöst. Die gesamte Sprengladung der Drohne sei detoniert. Knapp 70 Menschen seien in Sicherheit gebracht und der Brand gelöscht worden.
Das Verteidigungsministerium in Bukarest erklärte, Russland habe in der Nacht in der Ukraine in Grenznähe erneut zivile Ziele und Infrastruktur mit Drohnen angegriffen. Eine dieser Drohnen sei in den rumänischen Luftraum eingedrungen und über dem Hochhaus in Galati abgestürzt.
Zwei Kampfflugzeuge der Luftabwehr vom Typ F-16 seien vom Militärstützpunkt Fetesti aufgestiegen, unterstützt von einem Hubschrauber der rumänischen Luftwaffe. Die Lage sei dynamisch.
In den frühen Morgenstunden griffen Drohnen das Gebiet um den ukrainischen Hafen Ismajil in der südlichen Oblast Odessa an. Eine der Drohnen habe sich in Stromleitungen verfangen, wodurch die Versorgung in fünf Dörfern vorübergehend unterbrochen worden sei.
Ismajil beherbergt den größten ukrainischen Hafen an der Donau und ist als strategisch wichtiger Ort häufig Ziel von Angriffen. (dts/red)
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EU-Rechnungshof kritisiert massive Transparenzprobleme beim Corona-Wiederaufbaufonds

In Kürze:

  • Prüfer kritisieren den Umgang mit Geldern aus dem Hilfspaket gegen die Pandemiefolgen.
  • Bisher flossen 577 Milliarden Euro aus dem regionalen Hilfsfonds.
  • Acht von zehn überprüften Ländern erfassen die Daten systematisch, Deutschland jedoch nicht.
  • Es fehlen Möglichkeiten, Ergebnisse und Effekte des regionalen Hilfsfonds zu messen.

 
Wirtschaftsprüfer der Europäischen Union kritisieren den Umgang mit den Geldern aus dem milliardenschweren EU-Hilfspaket zur Bewältigung der Pandemiefolgen im Jahr 2021 scharf. Die Kritik umfasst insbesondere mangelnde Transparenz. Laut einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH), der die Verwendung öffentlicher Gelder prüft und die Rechenschaftspflicht stärken soll, ist in vielen Fällen schwer nachvollziehbar, wohin das Geld letztlich geflossen ist.

Mit RRF-Fonds die Folgen der Pandemie abfedern

„Das Vertrauen der EU-Bürger in die öffentlichen Finanzen sinkt, wenn die Verwendung der Gelder nicht vollständig transparent ist. Die Öffentlichkeit hat das Recht, zu erfahren, wohin öffentliche Gelder fließen, wer sie erhält und wie viel tatsächlich ausgegeben wird“, erklärte Ivana Maletic vom EuRH, die die Prüfung leitete.
Ziel des befristeten milliardenschweren Wiederaufbaufonds RRF (Recovery and Resilience Facility) war es, die Mitgliedstaaten bei der Erholung von der durch die teils weitreichenden Einschränkungen während der COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise zu unterstützen. Besonders betroffen waren dabei mehrere Wirtschaftsbereiche. Die Maßnahmen sollten vor allem die Energiewende und die Digitalisierung der Gesellschaft fördern.
Einige Mitgliedstaaten haben digitale Scorecards zur Nachverfolgung der Mittel eingerichtet. Laut der Europäischen Kommission, die zehn Länder als repräsentative Stichprobe untersuchte, lässt sich jedoch auch dort nicht vollständig nachvollziehen, wohin alle Zahlungen geflossen sind. Neben Deutschland prüften die Revisoren Österreich, Bulgarien, Estland, Frankreich, Lettland, Malta, die Niederlande, Rumänien und Spanien.
Die RRF-Managementinformationssysteme der Mitgliedstaaten unterscheiden sich deutlich. In der Stichprobe erfassen acht Staaten die Verwendung der RRF-Mittel systematisch: Österreich, Bulgarien, Estland, Lettland, Malta und Rumänien vollständig, die Niederlande und Spanien ohne tatsächliche Kosten. Zwei weitere Länder, Frankreich und Deutschland, verlassen sich ausschließlich auf bedarfsorientierte Abfragen. Beide führen laut Bericht (Seite 16) keine zentralen Datensysteme und müssen Informationen direkt bei den umsetzenden Stellen anfordern.

Monatelanges Warten auf Auskünfte

Die meisten der analysierten Staaten, darunter auch Deutschland, veröffentlichten lediglich die Höhe der RRF-EU-Finanzierung für jeden Empfänger. Bulgarien, Frankreich und Spanien führten hingegen zusätzlich zur Gesamthöhe der öffentlichen Finanzierung auch die nationale Kofinanzierung auf.
„In manchen Fällen sind die Informationen schwer zugänglich. In vier von zehn Mitgliedstaaten werden Daten nur auf Anfrage erhoben. Teilweise mussten wir mehrere Monate auf grundlegende Informationen warten, und in einem Fall konnten wir sie überhaupt nicht erhalten“, schilderte Ivana Maletic die Umstände bei der Vorstellung des Berichts. Es gehe nicht darum, ob das Geld ausgegeben wurde, sondern um Transparenz. „Nachvollziehbarkeit ist nicht optional, sondern unerlässlich“, betonte Maletic.
Aufgrund der Mängel kann die Europäische Kommission nicht beurteilen, ob die Mitgliedstaaten die Mittel effektiv eingesetzt haben. Das bedeutet nicht zwingend, dass die Kosten überschritten wurden. In einigen Ländern fielen die tatsächlichen Kosten sogar niedriger aus als geschätzt. Laut dem EuRH besteht in beiden Fällen jedoch das Risiko, dass die den Ländern zugewiesenen Beträge am Ende deutlich von den tatsächlichen Kosten abweichen.
Ein Problem, auf das die Prüfer hinweisen, ist, dass die Mitgliedstaaten lediglich die 100 größten Empfänger von Geldern aus dem RRF melden müssen. Dies können Kommunen oder staatliche Unternehmen sein, die ihrerseits Mittel an Tausende private Unternehmen, Organisationen und weitere kleinere Akteure weiterleiten.

Kommission fordert Informationen zu allen Begünstigten

Der EuRH fordert, dass die Bürger Informationen über alle Begünstigten erhalten. Die Europäische Kommission ist jedoch nicht bereit, dieser Forderung nachzukommen. In einer formellen Stellungnahme zum EuRH-Bericht verweist die Kommission darauf, dass sie den Mitgliedstaaten Leitlinien zur Datenerhebung bereitgestellt habe. Zudem gebe es keine Rechtsgrundlage, um solche nationalen Daten zentral zu erfassen oder auszuwerten.
Die mangelnde Transparenz ist teilweise systembedingt. Üblicherweise zahlt die Kommission Mittel erst nachträglich als Erstattung nach nachgewiesenen Ausgaben aus. Im vorliegenden Fall einigten sich die EU-Staaten jedoch darauf, einen Teil der Gelder im Voraus auszuzahlen. Damit handelt es sich um den ersten groß angelegten Einsatz von nicht strikt kostengebundenen Mitteln in der EU. Eine Einschränkung blieb jedoch bestehen: Die Unterstützung sollte gezielt zuvor von der Kommission identifizierten Problembereichen in den Mitgliedstaaten zugutekommen.
Der RRF war auf rund 720 Milliarden Euro begrenzt. Bis Ende Januar 2026 hatte die Kommission insgesamt 577 Milliarden Euro bereitgestellt, davon 360 Milliarden Euro als Zuschüsse und 217 Milliarden Euro als Darlehen. Die Initiative läuft im August aus, während Auszahlungen noch bis Ende 2026 möglich sind.
Ivana Maletic betonte, dass die Schwächen des RRF nicht in den regulären langfristigen EU-Haushalt übertragen werden sollten. Die Europäische Kommission hingegen sieht das Modell, bei dem die Mitgliedstaaten selbst für die Verwendung der Mittel verantwortlich sind, als mögliches Vorbild für künftige Haushaltsmechanismen. „Dieser Ansatz hat sich als effektiv erwiesen“, so ein Sprecher der Exekutivagentur.

Kaum Strukturen, um große Summen zu verwalten

Es ist stets komplex, wenn die EU Mittel an 27 Mitgliedstaaten verteilt, erklärte die Ökonomin Monika Hjeds Löfmark vom Schwedischen Institut für Europäische Politikstudien. Im Fall des RRF waren die finanziellen Mittel zudem außergewöhnlich hoch und wurden in kurzer Zeit beschlossen.
„Man wollte eine tiefe und lang anhaltende Rezession vermeiden, die die Union spalten könnte. Es war eine besondere Zeit mit vielen Maßnahmen weltweit. Die Überlegung war: Besser handeln als abwarten“, so Hjeds Löfmark gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times.
„Man muss jedoch auch im Nachhinein betrachten, wie die Hilfen tatsächlich eingesetzt wurden. Es flossen sehr schnell große Summen und viele Länder verfügten weder über ausreichende Kapazitäten noch über die notwendigen Strukturen, um diese effektiv zu verwalten.“
Die Kommission hat den Mitgliedstaaten Ziele und Vorgaben anhand bestimmter Indikatoren gesetzt. Viele dieser Kennzahlen sind jedoch unzureichend und werden zwischen den Ländern unterschiedlich gemessen. Laut Hjeds Löfmark liegen die zentralen Probleme des RRF darin, dass der Prozess sehr schnell umgesetzt wurde und dass gerade jene Länder mit den größten Finanzhilfen oft über die schwächsten Institutionen und die geringste Transparenz verfügen. Ersteres sei durch die Krisensituation erklärbar, Letzteres liege in der Struktur des Systems selbst. Gerade diese Staaten bräuchten jedoch besonders viel Unterstützung.
Sie äußert zudem Kritik daran, dass die Kommission selbst im Bestreben nach einem Erfolg zu wenig Transparenz gezeigt habe. „Es hätte mehr Offenheit über die bestehenden Probleme geben müssen. Der Fokus lag stark darauf, eine Erfolgsgeschichte darzustellen.“ Außerdem betonte Hjeds Löfmark, dass ein grundsätzliches Betrugsrisiko stets vorhanden sei.

Betrugsfälle mit Fondsgeldern aufgedeckt

Die Europäische Staatsanwaltschaft hat zahlreiche Betrugsfälle im Zusammenhang mit RRF-Mitteln aufgedeckt. Berichten zufolge gab es Fälle in Italien, wobei davon auszugehen ist, dass ähnliche Vorfälle auch in anderen Mitgliedstaaten vorkamen. Gleichzeitig muss dies im Kontext des ursprünglichen Ziels betrachtet werden: der Vermeidung einer Rezession sowie der Förderung von Digitalisierung und ökologischem Wandel.
Hat das Maßnahmenpaket die beabsichtigte Wirkung erzielt? Es gibt Hinweise darauf, dass es dämpfend auf die Rezession gewirkt hat, allerdings konnte der EuRH dies nicht umfassend untersuchen. Aufgrund der Struktur des RRF ist eine klare Messung von Ergebnissen und Effekten nur eingeschränkt möglich, da eindeutige Indikatoren für die vielfältigen Ziele fehlen.
Hjeds Löfmark geht zudem davon aus, dass der RRF kein einmaliges Instrument bleibt. „Ich denke nicht, dass so schnell wieder Geld in diesem Umfang zur Verfügung stehen wird. Aber es wird erhebliche Summen geben und die Länder werden stärker in der Verantwortung stehen, deren Einsatz sicherzustellen“, sagte sie.
Gegen Ende der Pandemie und in der Zeit danach stiegen die Preise deutlich an. Ökonomen diskutieren derzeit über die Ursachen dieses Inflationshöhepunkts, der auf eine lange Phase stabiler Preisniveaus folgte. „Mir ist keine Studie bekannt, die untersucht, ob der RRF konkret zur Inflation beigetragen hat, aber theoretisch wäre ein Einfluss möglich“, so Hjeds Löfmark. „Hinzu kam ein allgemeiner Inflationsdruck. Es ist schwer zu trennen, welcher Anteil auf den RRF und welcher auf andere Faktoren zurückzuführen ist.“ Die Effekte lassen sich nur schwer von anderen fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen während der Pandemie isolieren.
Dieser Artikel erschien im Original auf epochtimes.se unter dem Titel „Granskare slår ner på EU-stödet efter pandemin“. (deutsche Bearbeitung: os)
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kultur

Deutsche Filmemacherin Grisebach mit Preis der Jury in Cannes geehrt

Erfolg für den deutschen Film beim Filmfestival von Cannes: Der Streifen „Das geträumte Abenteuer“ von Valeska Grisebach ist in Südfrankreich mit dem Preis der Jury gewürdigt worden.
Die Auszeichnung sei „ein großer Erfolg für die Regisseurin und eine wichtige Anerkennung für den deutschen Film auf internationaler Bühne“, erklärte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) am Samstagabend.

Grisebachs Film und seine Würdigung

Neben Grisebachs Film wurden in Cannes noch weitere Filme mit deutscher Beteiligung geehrt. Den Hauptpreis des Festivals gewann mit der Goldenen Palme der Film „Fjord“ des rumänischen Regisseurs Cristian Mungiu.
Weimer erklärte weiter, die Jury würdige mit der Auszeichnung für Grisebach „einen Film, der mit großer Genauigkeit und außergewöhnlicher atmosphärischer Kraft menschliche Beziehungen und gesellschaftliche Wirklichkeiten erkundet.“ Grisebach gelinge es, „mit leisen Tönen und eindringlichen Bildern eine besondere Nähe zu ihren Figuren entstehen zu lassen.“
Grisebachs mit Bundesmitteln geförderter Film erzählt die Geschichte einer Archäologin, die in ihre Heimat im Grenzgebiet zwischen Bulgarien, der Türkei und Griechenland zurückkehrt. „Europa steht für mich für die Zusammenarbeit zwischen den Ländern“, sagte die Regisseurin in ihrer Dankesrede und dankte ihrem internationalen Team, zu dem mehrere Laiendarsteller zählten.
Die Präsidentin der deutschen Filmförderungsanstalt, Kirsten Niehuus, hob hervor, dass es nunmehr schon das zweite Mail in Folge sei, dass ein deutscher Film in Cannes mit dem Preis der Jury ausgezeichnet werde: „Dass nur ein Jahr nach Mascha Schilinski schon die zweite deutsche Regisseurin diesen Preis gewinnt, ist eine Sensation“, erklärte Niehuus.

Weitere internationale Preisträger

Mungius‘ Siegerfilm „Fjord“ erzählt die Geschichte einer rumänischen Familie, die sich in Norwegen niederlässt und dort in den Verdacht der Kindesmisshandlung gerät. Der Rumäne war 2007 bereits für den Film „4 Monate, 3 Wochen und 2 Tage“ mit der Goldenen Palme ausgezeichnet worden.
Die russisch-lettisch-deutsche Koproduktion „Minotaur“ des in Paris im Exil lebenden russischen Regisseurs Andrei Petrowitsch Swjaginzew wurde mit dem Großen Preis der Jury ausgezeichnet. Der Film ist eine moderne Version des französischen Filmklassikers „Die untreue Frau“ von Claude Chabrol und zugleich eine bittere Kritik an den Verhältnissen in Russland.
„Millionen Menschen auf beiden Seiten der Kontaktlinie hoffen darauf, dass das Morden endlich aufhört. Und die einzige Person, die diesem Blutvergießen ein Ende setzen kann, ist der Präsident der Russischen Föderation. Die ganze Welt wartet darauf“, sagte Swjaginzew in seiner Dankesrede.
Der Film „Vaterland“ mit der deutschen Star-Schauspielerin Sandra Hüller erhielt den Preis für die Beste Regie. Der Streifen des polnischen Filmemachers Pawel Pawlikowski erzählt die Rückkehr von Thomas Mann und seiner Tochter Erika 1949 aus den USA nach Deutschland.
Die männlichen Hauptrollen spielen Hanns Zischler und August Diehl. Die deutsch-österreichische Koproduktion „Everytime“ von Sandra Wollners gewann den Hauptpreis in der Nebenreihe „Un Certain Regard“.

Ehrenpreise und Festival-Abschluss

Die US-Schauspielerin und Sängerin Barbra Streisand wurde in Abwesenheit mit einer Ehrenpalme für ihr Lebenswerk ausgezeichnet. „Sie hat sich immer dagegen gewehrt, dass andere für sie entscheiden.
Sie hat oft Nein gesagt – deshalb lieben wir sie so sehr“, sagte die Schauspielerin Isabelle Huppert in ihrer Hommage. Die 84 Jahre alte Streisand hatte ihre Reise nach Cannes wegen Knieproblemen absagen müssen.
Zu Beginn des Festivals waren bereits „Herr der Ringe“-Regisseur Peter Jackson und Hollywood-Star John Travolta mit Ehrenpalmen ausgezeichnet worden. Überschattet wurden die Filmfestspiele von einer Debatte um den zunehmenden Einfluss des rechtsaußen stehenden Geschäftsmanns Vincent Bolloré in Frankreich.
Der Chef des Fernsehsenders Canal+, Maxime Saada, hatte Filmschaffenden, die gegen Bolloré protestiert hatten, mit einem Ende der Zusammenarbeit gedroht. (afp/red)
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deutschland

Linnemann fordert Bürgergeld-Stopp für gesuchte Straftäter


In Kürze:

  • CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert den Entzug von Bürgergeld bei offenen Haftbefehlen.
  • Die CDU will stärker gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch vorgehen.
  • Derzeit gibt es keinen automatisierten Datenabgleich zwischen Jobcentern und Strafverfolgungsbehörden.
  • Behörden registrierten 2024 bundesweit 421 Fälle bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs.

 
Der Generalsekretär der CDU, Carsten Linnemann, hat als Maßnahme gegen möglichen Missbrauch von Sozialleistungen gefordert, flüchtigen Kriminellen das Bürgergeld zu streichen. Gegenüber „BILD“ mahnte Linnemann am Mittwoch, 20. Mai, ein härteres Vorgehen gegen Sozialleistungsmissbrauch an.
Ein wichtiger Schritt dabei wäre aus seiner Sicht, die Auszahlung von Bürgergeld an Personen zu beenden, gegen die in Deutschland ein Haftbefehl vorliegt. Außerdem plant Linnemann, gegen organisierten Betrug im Zusammenhang mit Bürgergeld vorzugehen. Dieser sei einer der Gründe für die deutlich gestiegenen Wahlergebnisse der AfD etwa im Ruhrgebiet.

Bandenmäßiger Missbrauch von Bürgergeld im Fokus

Linnemann verwies auf Fälle, in denen Menschen aus Rumänien und Bulgarien „nach Deutschland kommen, nur wenige Stunden arbeiten, sich den Rest aufstocken lassen und darüber hinaus schwarzarbeiten“. Dies werde von darauf spezialisierten Banden organisiert. Betroffene quartiere man in „Schimmelbuden“ ein. Vor allem NRW sei ein Schwerpunktgebiet, erklärte der Wahlkreisabgeordnete aus Paderborn.
Konkrete Zahlen, wie häufig tatsächlich per Haftbefehl gesuchte Personen in Deutschland Bürgergeld beziehen, nennt Linnemann nicht.
Zum Stichtag 1. Juli 2025 gab es laut Bundesregierung im Bundesgebiet in 147.995 Fällen Vormerkungen im gemeinsamen Fahndungssystem der Polizei von Bund und Ländern. Von den genannten Fällen richten sich 16.281 gegen rumänische und 5.317 gegen bulgarische Staatsangehörige – beide gehören damit zu den am häufigsten betroffenen Nationalitäten, wie einer Antwort auf eine Frage der AfD-Fraktion vom vergangenen Jahr hervorgeht. Die Zahl ist insgesamt rückläufig, es handelt sich zudem um Momentaufnahmen, da laufend offene Haftbefehle vollstreckt werden, allerdings auch wieder neue ausgeschrieben werden.

Kein automatisierter Datenabgleich zwischen Jobcenter und Staatsanwaltschaft

Wie viele Personen, gegen die Haftbefehle bestehen, gleichzeitig auch Bürgergeld beziehen, geht aus den Zahlen nicht hervor. Grundsätzlich hat das Bestehen eines Haftbefehls auch keine Auswirkungen auf die Zahlung von Sozialleistungen – zumindest, solange dieser nicht vollstreckt ist.
Eine Rechtsgrundlage für einen automatisierten Datenabgleich zwischen Arbeitsämtern und Staatsanwaltschaften besteht nicht. Daten, die Bürgergeld-Empfänger betreffen, unterliegen dem Sozialgeheimnis. Jede Weitergabe an Dritte bedarf einer gesetzlichen Befugnis oder einer entsprechenden Interessenabwägung im Einzelfall.
Nach derzeitiger Gesetzeslage könnten Jobcenter hingegen nur anlassbezogen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Justizverwaltung Auskünfte einholen. Dafür muss es jedoch einen begründeten Verdacht auf möglichen Leistungsmissbrauch geben.

Kein automatischer Anspruch auf Bürgergeld für EU-Bürger

Was den Umfang des Problems des sogenannten bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs in Deutschland anbelangt, haben die Arbeitsämter 2024 insgesamt 421 Fälle erfasst. In 209 Fällen davon erstatteten sie Anzeige, wie epd basierend auf Zahlen des Bundesarbeitsministeriums berichtete.
Als Paradebeispiel für „bandenmäßigen Leistungsmissbrauch“ gelten die auch von Linnemann skizzierten Fälle, in denen Arbeitsverhältnisse von EU-Bürgern vorgetäuscht werden. Damit sollen bestehende Ausschlusstatbestände von Sozialleistungen umgangen werden. EU-Bürger haben nur dann Anspruch auf Bürgergeld in Deutschland, wenn sie zuvor in Deutschland beschäftigt und unfreiwillig arbeitslos sind.
Im Fall des bandenmäßigen Missbrauchs geben sich Täter als Arbeitgeber oder Vermieter aus, um Betroffenen die formalen Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen zu verschaffen. Diese müssen in weiterer Folge die Leistungen teilweise oder vollständig an kriminell organisierte, oft menschenhandelsähnliche Strukturen abführen. Häufig handelt es sich dabei auch um die gleichen Strukturen, die Einreise und Unterbringung organisiert hatten.
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Venediger Kunstbiennale startet nach Chaos und Kontroversen

Nach Tagen voller Kontroversen und Proteste um die Teilnahme Russlands und Israels ist die 61. Kunstbiennale in Venedig ohne Zeremoniell gestartet. Anders als üblich öffnete eine der wichtigsten internationalen Kunstveranstaltungen um 11 Uhr ihre Tore für ein breites Publikum ohne Eröffnungsfeier. Da die Jury im Streit zurückgetreten ist, wird es Preise erst zum Abschluss im November geben, dann vergeben durch das Publikum.

Kulturminister: Putin hat gewonnen

„Bei der Biennale hat Putin gewonnen“, stellte Italiens Kulturminister Alessandro Giuli in der italienischen Zeitung „Corriere della Sera“ bitter fest. Das sehen nicht alle so: Italiens rechter Vize-Regierungschef Matteo Salvini besuchte bei einem Besuch in Venedig am Vorabend des Biennale-Starts den russischen Pavillon, stellte sich an die Seite von Biennale-Leiter Pietrangelo Buttafuoco und warnte vor Zensur.
Buttafuoco äußert sich ähnlich, beklagt Intoleranz und Zensurvorwürfe. Die Biennale sei kein Gericht. „Dies ist ein Garten des Friedens, ein Ort, an dem ausgestellt wird, ein Ort, an dem diskutiert wird, ein Ort, wo man sich zuhört“, sagte er.

Russischer Pavillon bleibt geschlossen

Russland, das am Samstag den Tag des Sieges im Zweiten Weltkrieg feierte, sieht die erste Teilnahme seit Beginn seiner Invasion in der Ukraine als Ende seiner kulturellen Isolation im Westen. Rund 50 vom russischen Staat handverlesene Künstler, darunter Musiker, Dichter und Philosophen, arbeiteten an dem Musik- und Performanceprojekt „Der Baum ist im Himmel verwurzelt“.
Zwar bleibt der Pavillon, der Eigentum des russischen Staates ist, für ein breites Publikum geschlossen. Besucher sehen aber draußen die Installation auf einem großen Bildschirm. Das sei von Anfang an so geplant gewesen, sagt die umstrittene Kuratorin Anastassija Karnejewa, Tochter eines beim Staatskonzern Rostec tätigen Rüstungsmanagers im Rang eines Geheimdienstgenerals.

Ukraine protestiert gegen Russlands Rückkehr

Kritiker verurteilen die russische Kulturoffensive als Teil von Moskaus „hybrider Kriegsführung“. Während Russland töte, öffne die Biennale ihre Türen für Funktionäre und Propagandisten von Kremlchef Wladimir Putin, sagt Nadja Tolokonnikowa, Frontfrau der in Russland verbotenen Punkband Pussy Riot. Auch am Tag der Eröffnung gab es Protest gegen Russlands Teilnahme. Auf einem Video der Nachrichtenagentur ANSA aus Venedig skandierten Aktivisten mit ukrainischen und Europa-Flaggen „russische Mörder“.
Die Ukraine protestierte gegen Russlands Rückkehr zur Biennale, auch weil im Zuge des Moskauer Krieges nach offiziellen Angaben Kiews mittlerweile Tausende Kulturdenkmäler und andere kulturelle Einrichtungen zerstört oder beschädigt wurden. Das von Russlands Krieg geschundene Land bringt das Projekt „Sicherheitsgarantien“ nach Venedig. Dazu bildet die ukrainische Künstlerin Schanna Kadyrowa ihre Skulptur „Origami-Hirsch“ aus Papier nach – das Kunstwerk wurde 2024 in den Kriegswirren aus der Stadt Pokrowsk im Gebiet Donezk in Sicherheit gebracht.

Demonstration gegen Teilnahme Israels

Und Israel? Immerhin wollte die Jury das Land gemeinsam mit Russland von der Preisvergabe ausschließen, bevor sie geschlossen zurücktrat. Über diesen Rücktritt habe er sich gefreut, sagte der rumänisch-israelische Bildhauer Belu-Simion Fainaru der Zeitung „Welt“. Doch in Venedig sei er „völlig isoliert“, berichtete der Gestalter des israelischen Pavillons. „Mit keinem einzigen Künstler und Kurator auf der Biennale gibt es Interaktion.“
Demonstranten ruft die Teilnahme Israels dennoch auf den Plan: Am Freitagabend gingen in Venedig etwa 2.000 Menschen auf die Straße. Die Polizei drängte sie mit Schildern und Schlagstöcken zurück. 20 nationale Pavillons waren am Freitag nach Berichten italienischer Medien geschlossen geblieben, weil Personal gegen Israels Teilnahme streikte. Die Biennale war bereits vor der offiziellen Eröffnung einige Tage für Journalisten und ein Fachpublikum zugänglich.

Todesfälle überschatten Biennale

Doch nicht nur politische Kontroversen, auch Todesfälle überschatten die Biennale. Vergangenes Jahr starb die Kuratorin der Ausstellung, Koyo Kouoh, mit 57 Jahren an Krebs. Im Februar erlag die Installationskünstlerin Henrike Naumann, die Deutschland vertreten sollte, mit erst 41 Jahren ebenfalls einem Krebsleiden. Der deutsche Pavillon wurde trotzdem nach den Ideen Naumanns und der Deutsch-Vietnamesin Sung Tieu gestaltet.
Erstmals habe man mit den beiden Künstlerinnen ostdeutsche und ostdeutsch-migrantische Stimmen in dieser Tiefe und Vehemenz im Pavillon, erklärte Kuratorin Kathleen Reinhardt. Tieu überdecke das Gebäude von 1938 – „die faschistische Architektur, an der sich ja schon sehr viele abgearbeitet haben“ – mit dem Bild eines Berliner Plattenbaus, in dem sie als Kind in den 1990ern lebte. Sie nutzt dafür mehr als drei Millionen Mosaiksteine. (dpa/red)